Anpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter,

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/1624 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Verordnung der Bundesregierung Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A. Problem und Ziel Anpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter, NeufassungdesAnhangsIderEG-Dual-Use-VerordnungdurchdieVerordnung (EG) Nr. 428/2009. B. Lösung Neufassung der Ausfuhrliste. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte DurchdieÄnderungenvonTeilIAbschnittAderAusfuhrlistewerdendieGenehmigungspflichtenfürAusfuhrenundVerbringungenfürRüstungsgüternach 5Absatz1und 7Absatz1derAußenwirtschaftsverordnung (AWV)geringfügigerweitert.DiesführtallerdingsvoraussichtlichzukeinenrelevantenÄnderungenderAntragszahlenfürAusfuhr-undVerbringungsgenehmigungen beimbundesamtfürwirtschaftundausfuhrkontrolle (BAFA).DieÄnderungenvonTeilIAbschnittCderAusfuhrlistehabenallenfallsgeringfügige AuswirkungenaufdieGenehmigungspflichtenfürVerbringungennach 7 Absatz2AWVundkeineAuswirkungenaufAusfuhrgenehmigungspflichten. DieÄnderungenvonTeilIAbschnittCderAusfuhrlisteübernehmenimÜbrigenausGründenderBuß-undStrafbewehrungnurdiebereitsgeltendenAusfuhrgenehmigungspflichtenderEG-Dual-Use-Verordnung.EtwaigegeringfügigeAuswirkungensindnichtzuquantifizieren.DaherhabendieÄnderungen der Ausfuhrliste keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. E. Sonstige Kosten DieÄnderungenvonTeilIAbschnittAundCderAusfuhrlisteführenvoraussichtlichzukeinenVeränderungenderAntragszahlenfürAusfuhr-undVerbrin-

Drucksache 17/1624 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gungsgenehmigungen.dahersindkeineauswirkungenfürdiewirtschafteinschließlichmittelständischerunternehmenzuerwarten.mitauswirkungenauf EinzelpreiseunddasallgemeinePreisniveau,insbesonderedasVerbraucherpreisniveau, ist nicht zu rechnen. F. Bürokratiekosten Informationspflichten der Wirtschaft: MitderVerordnungwerdendreibestehendeInformationspflichtenderWirtschaftinihremAnwendungsbereichgeringfügigausgeweitet.DieHöhederBelastungenlässtsichnichtquantifizieren,dafürdiezusätzlicherfasstenGüter voraussichtlichnurseltenausfuhr-undverbringungsgenehmigungenbeantragt werden. Informationspflichten der Verwaltung und der Bürger: DieVerordnungtangiertkeineInformationspflichtenderVerwaltungundder Bürger. G. Gleichstellungspolitische Belange Werden nicht berührt.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1624

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1624 Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung Vom Anlage 1 Auf Grund des 27Absatz1Satz1inVerbindungmit 2Absatz1, 3und4sowie 7Absatz1Nummer1,2und3des AußenwirtschaftsgesetzesinderFassungderBekanntmachungvom27.Mai2009 (BGBl.IS.1150)verordnet die Bundesregierung und auf Grund des 27Absatz1Satz1inVerbindungmit 2Absatz1, 3und4undden 5und7Absatz1Nummer1,2und3 desaußenwirtschaftsgesetzesverordnetdasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologieimeinvernehmenmitdemauswärtigenamtunddembundesministerium der Finanzen: Artikel 1 DieAusfuhrliste AnlageALzurAußenwirtschaftsverordnung inderfassungderverordnungvom14.juli2009 (BAnz. S. 2585) erhält die Fassung der Anlage. * Artikel 2 DieseVerordnungtrittamTagnachderVerkündungin Kraft. *VomDruckdesAnhangswurdeabgesehen,dadieserbereitsam 16. April 2010 im Bundesanzeiger Nr. 58 verkündet wurde.

Drucksache 17/1624 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung A. Allgemeines MitderEinhundertneuntenVerordnungzurÄnderungder AusfuhrlistewirddieAusfuhrlisteneugefasstundaninternationale Vereinbarungen angepasst. DieNeufassungdesTeilsIAbschnittAderAusfuhrlisteberücksichtigtdieÄnderungenderGüterlistedesWassenaar Arrangements für konventionelle Rüstungsgüter. TeilIAbschnittCderAusfuhrlisteberücksichtigtdieÄnderungendesAnhangsIderEG-Dual-Use-Verordnungdurch derenneufassungmitderverordnung (EG)Nr.428/2009 desratesvom5.mai2009übereinegemeinschaftsregelungfürdiekontrollederausfuhr,derverbringung,der VermittlungundderDurchfuhrvonGüternmitdoppeltem Verwendungszweck (ABl.L134vom29.Mai2009,S.1) (imfolgenden:eg-dual-use-verordnung).dieseänderungenergebensichausdenvereinbarungenindeninternationalenexportkontrollregimen,demwassenaararrangementzurüstungsrelevantendual-use-gütern,dernuclear SuppliersGroupüberdieAusfuhrkontrollevonNuklearmaterialundnuklearrelevantenDual-Use-Gütern,demMissile TechnologyControlRegimeüberTrägertechnologiesowie deraustralischengruppeüberbiologischeundchemische Substanzen und einschlägige Ausrüstungsgüter. DurchdieÄnderungenvonTeilIAbschnittAderAusfuhrlistewerdendieGenehmigungspflichtenfürAusfuhrenund VerbringungenfürRüstungsgüternach 5Absatz1und 7 Absatz1AWVgeringfügigerweitert.Diesführtallerdings voraussichtlichzukeinenrelevantenänderungenderantragszahlenfürausfuhr-undverbringungsgenehmigungen beimbafa.dieänderungenvonteiliabschnittcder AusfuhrlistehabenallenfallsgeringfügigeAuswirkungen aufdiegenehmigungspflichtenfürverbringungennach 7 Absatz2AWVundkeineAuswirkungenaufAusfuhrgenehmigungspflichten.DieÄnderungenvonTeilIAbschnittC derausfuhrlisteübernehmenimübrigenausgründender Buß-undStrafbewehrungnurdiebereitsgeltendenAusfuhrgenehmigungspflichtenderEG-Dual-Use-Verordnung. EtwaigegeringfügigeAuswirkungensindnichtzuquantifizieren.DaherhabendieÄnderungenderAusfuhrlistekeine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. DieÄnderungenvonTeilIAbschnittAundCderAusführlisteführenvoraussichtlichzukeinenVeränderungender AntragszahlenfürAusfuhr-undVerbringungsgenehmigungen.DahersindkeineAuswirkungenfürdieWirtschafteinschließlichmittelständischerUnternehmenzuerwarten.Mit AuswirkungenaufEinzelpreiseunddasallgemeinePreisniveau,insbesonderedasVerbraucherpreisniveau,istnichtzu rechnen. Bürokratiekosten Informationspflichten der Wirtschaft: MitderVerordnungwerdendreibestehendeInformationspflichtenderWirtschaftinihremAnwendungsbereichgeringfügigverändert.DieÄnderungenvonTeilIAbschnittA undcderausfuhrlisteführenzueinergeringfügigenausweitungderausfuhr-undverbringungsgenehmigungs- pflichtennach 5Absatz1, 7Absatz1und2AWV.Die HöhederBelastungenlässtsichnichtquantifizieren,dafür diezusätzlicherfasstengütervoraussichtlichnurselten Ausfuhr-undVerbringungsgenehmigungenbeantragtwerden. Informationspflichten der Verwaltung und der Bürger: DieVerordnungtangiertkeineInformationspflichtender Verwaltung und der Bürger. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt. B. Im Einzelnen Zu Artikel 1 DieVorbemerkungen1und9zurAnwendungderAusfuhrlistewerdenzusammengefasstundredaktionellüberarbeitet.Insbesonderewirdklargestellt,dassbeiRüstungsgütern Waren, die in verschiedenen internationalen Exportkontrollregimenerfasstsind,aberzumTeilvoneinanderabweichend definiert sind, in einer Nummer dargestellt werden. TeilIAbschnittAderAusfuhrlistewirdanVereinbarungen imwassenaararrangementangepasst.dieänderungen sindüberwiegendredaktionellernatur.einigenummern wurdenneuformuliert;dieshatabernurunwesentliche Auswirkungen.InderUnternummer0002dwerdenjetzt ausdrücklichlafettenfürwaffendernummer0002aufgeführt.dieseunterlagenbereitsbishereinergenehmigungspflicht.dasgiltauchfürdiejetztnamentlichinderunternummer0008b7beschriebenentreibstoffe.dieneufassung derunternummer0010hstrafftdiegenehmigungspflicht vonmilitärischrelevantenfallschirmenundpara-gleitern. InUnternummer0017pwerdenmilitärischeBrennstoffzellen neu aufgenommen. TeilIAbschnittCderAusfuhrlistewirdandieNeufassung vonanhangidereg-dual-use-verordnungangepasst.die ÄnderungenbetreffeneineVielzahlvonNummern.Sie tragenzumeinenneuentechnischenentwicklungenrechnung.beispieledafürsindunternummer3a001b10 (Oszillatoren),Unternummer3A001h (Halbleiter-Leistungsschalter),Unternummer5E001d (TechnologiefürMikrowellen-Leistungsverstärkerschaltungen [MMIC]),Unternummer5E001e (Technologiefürsupraleitendeelektronische Bauelemente),Unternummer6A001c (Akustiksystemezur Taucherabwehr)undUnternummer6A008j3 (luftgestützte bathymetrischevermessung).zudemwurdenbestehende Nummernneugefasst,umdenexportkontrollpolitischrelevantenStandderTechnikwiederzugeben,u.a.Unternummer2B120 (BewegungssimulatorenoderDrehtische)und Unternummer2B122 (Zentrifugen).AndereNummernenthaltenKlarstellungen,umdenKontrollumfangtechnisch präziserzubeschreiben,wieetwadieunternummer5b001b (EinsatzoptischerVerstärkung),Unternummer6A203b (elektronischekameras),nummer7a101 (linearebeschleunigungsmesser),unternummer8a002f (Unterwasser- Abbildungssysteme),Unternummer9A012b2 (Unbemannte Luftfahrzeuge)undUnternummer9B106a2 (Umweltprüfkammern).DiefortlaufendeDiskussionzurAbwehr

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1624 terroristischerbedrohungenführtzurneulistungeinzelner Güter siehehierzuunternummer1a004d (automatisierter NachweisoderIdentifizierungvonExplosivstoffrückständen),Nummer1A008 (LadungenundVorrichtungen)sowie Unternummer5A001h (AusrüstungzurvorzeitigenAuslösungoderzurVerhinderungderZündungvonfunkgesteuerten unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen). Zu Artikel 2 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Drucksache 17/1624 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates DerNationaleNormenkontrollrathatdasRegelungsvorhabenaufBürokratiekosten,diedurchInformationspflichten begründet werden, geprüft. MitdemRegelungsvorhabenwerdendreibestehendeInformationspflichtenderWirtschaftinihremAnwendungsbereichgeringfügigausgeweitet.DasRessorthatdieInformationspflichtenunddarausresultierendenAuswirkungenauf diebürokratiekostennachvollziehbardargestellt.danach dürftensichdiebürokratiekostennurmarginalerhöhen,da fürdiezusätzlicherfasstengütervoraussichtlichnurselten Ausfuhr-undVerbringungsgenehmigungenbeantragtwerden. DerNationaleNormenkontrollrathatdaherimRahmenseinesgesetzlichenPrüfauftragskeineBedenkengegendas Regelungsvorhaben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333