Deutscher Bundestag Drucksache 17/935 17. Wahlperiode 04. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/695 Aktuelle Entwicklungen bei der Breitband-Versorgung Vorbemerkung der Fragesteller NachwievorhabenMillionenvonMenscheninDeutschlandkeineMöglichkeiteinenschnellenInternetanschlussmitÜbertragungsratenabeinemMegabitproSekundezubekommen.DieFraktionDIELINKE.hatimDeutschen BundestagbereitsvorJahrengefordert,BreitbandanschlüssealsUniversaldienstzudefinieren.DannwärejedemeinzeitgemäßerInternetanschlussgarantiert.DieFraktionDIELINKE.fordertdabeieineMindestbandbreitevon zwei Megabit pro Sekunde und eine laufende Anpassung. VerschiedeneeuropäischeLänderhabenBreitbandanschlüssemittlerweilein denuniversaldienst-katalogaufgenommen.deraktuellespanische,belgische undungarischeeu-ratsvorsitzhatimentwurfseinesachtzehnmonatsprogrammsangekündigt,sichmitderausweitungdesuniversaldienstesauf Breitbandanschlüsse zu befassen (Ratsdokument 16771/09). AußerdemhatdieEuropäischeKommissionnoch2009dieBreitbandbeihilferegelungNr.115/2008geändert.AlseineVoraussetzungfürstaatliche ZuwendungenfürdenBreitbandausbauistdortnunfestgeschrieben,dassdie jeweilsangestrebtebreitbandversorgungeineübertragungsratevonzwei MegabitproSekundehabenmuss.Wörtlichheißtesdort: ZwecksAnpassung derangemeldetenbeihilferegelungandiedeutschebeihilferegelung FörderungderBreitbandinfrastrukturinDeutschland legtdeutschlandfest, dasseineunzureichendebreitbandversorgungvorliegt,wenneine (Downstream-)Übertragungsratevonmindestens2Mbit/snichtzuerschwinglichen Preisen erhältlich ist (Kon(2009) 10669). BisjetztbeziehtsichdieBundesregierungbeiAngabenzurUnterversorgung aufübertragungsratenvonnureinemmegabitprosekunde.diesezahlenliegenbeispielsweisedembreitbandatlaszugrunde.außerdembeziehensichdie ZielederBreitbandstrategiederBundesregierungaufeinMegabitproSekunde. Vorbemerkung der Bundesregierung DieUmsetzungderBreitbandstrategieistaufeinemgutenWeg.DieBreitbandentwicklungistnachwievorhochdynamischunddieSchließungweißer Flecken kommt sehr gut voran. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie vom 2. März 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/935 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anfang2009warenrd.94ProzentderHaushaltemitleistungsfähigenBreitbandanschlüssen (Downloadrate (>1Mbit/s)versorgbar;Mitte2009warenes bereitsrd.97prozentderhaushalte,d.h.diezahldernichtversorgbarenhaushaltehatsichinnerhalbwenigermonatehalbiert.fürdiestadtstaatenistdas Kurzfristziel der Breitbandstrategie faktisch erreicht. BezüglichdesAufbausvonHochleistungsnetzenzeigtsichebenfallseineer- freulicheentwicklung.füretwazehnmillionenhaushalteisteinvdsl- Anschlussverfügbar.MehralszweiMillionenHaushaltesindbereitsanaufgerüsteteKabelnetzeangeschlossen,dieGeschwindigkeitenbiszu100MBit/s undmehrerlauben.regionalwurdemitdemausbauvonglasfasernetzenbegonnen. HaupttreiberdieserpositivenEntwicklungisteinintensiverintra-undintermodalerWettbewerb,derdurchdieBreitbandstrategiederBundesregierung und entsprechende Maßnahmen der Länder nachhaltig unterstützt wird. DieaktuelleEntwicklungzeigt,dasseszueinemAnbieter-undTechnologiemix keinealternativegibt.diezielederbreitbandstrategiesinddannerreichbar, wennvondenvorhandenenmarktmöglichkeitengebrauchgemachtwirdund unterstützendestaatlichemaßnahmen (Breitbandportale,Breitbandinitiativen, Kompetenzzentren,Breitbandatlas,Best-Practice-Beispiele,Regionalveranstaltungen,Infrastrukturatlas,BereitstellungzusätzlicherFrequenzen,Fördermaßnahmen, einschließlich optimierter Beihilfenregelungen etc.) genutzt werden. VielfachisteingestuftesVorgehensinnvollundausreichend.MittelsFunklösungenkönnenweißeFleckenoftraschversorgtwerden.Dadurchentsteht dieerforderlichenachfragefüreineaufrüstungdernetze.mitunterwirdauch beieinerfunkerschließungbereitsinfrastrukturausgebaut,diebeieinerspäterenglasfaserversorgunggenutztwerdenkann (z.b.glasfaseranbindungvon Funkmasten). 1.LiegtnachDefinitionderBundesregierungeineunzureichendeBreitbandversorgungvor,wenneine (Downstream-)Übertragungsratevonmindestens 2 Mbit/s nicht zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist? ImRahmenderBreitbandstrategiederBundesregierungwirdderzeitvoneinerunzureichendenBreitbandversorgungausgegangen,wenneine (Downstream-)Übertragungsrate von mindestens 1 Mbit/s nicht verfügbar ist. 2.WennFrage1mitneinbeantwortetwird,wieverträgtsichdasmitdero.g. Änderung der Beihilferegelung? ImRahmenderFörderung (GAKundGRW)wirdfestgelegt,dassdiezuschaffendeVersorgungmindestens2Mbit/sleistensoll.HiermitwirdunterBerücksichtigungnotwendigerUmsetzungszeitensichergestellt,dassnichtnurdiederzeitalsausreichenderachteteGeschwindigkeitnachdemAusbauerreichtwerden kann. 3.WirddieBundesregierungihreBreitbandstrategieunddabeiinsbesondere daszielderflächendeckendenversorgungbisende2010dahingehend ändern,dasskünftigeineflächendeckendeversorgungmit2mbit/sanstatt
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/935 wiebishermit1mbit/serreichtwerdensoll,undwennja,wannwirdsie diese Änderung vornehmen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Position? DieBundesregierungwirdbiszurSommerpauseeinMonitoringzurUmsetzungderBreitbandstrategieeinleiten.ImLichtederErkenntnissediesesMonitoringswirddieBundesregierungprüfen,obÄnderungenanderBreitbandstrategie erforderlich sind. 4.WirddieBundesregierungihreBreitbanddefinitionimBreitbandatlasvon bisher 1Mbit/s in 2Mbit/s abändern,undwennja,wannwirdsiediese Änderung vornehmen? Wenn nein, wie begründet sie ihre Position? InderneuenVersiondesBreitbandatlasses,dievoraussichtlichabMitte2010 verfügbarseinwird,sollu.a.auchdieversorgungssituationbezogenaufverfügbare Bandbreiten von mindestens 2 Mbit/s dargestellt werden. 5.WievieleHaushalteinDeutschlandsindimMomentmitAnschlüssen,die mindestenszweimegabitprosekundeimdownloadermöglichenversorgt, und wie viele nicht (bitte auf Länder aufschlüsseln)? EineDarstellungderheutigenVersorgungslagebezogenaufverfügbareMindestbandbreitenvon2Mbit/swirderstabMitte2010verfügbarsein (siehe auch Antwort zu Frage 4). 6.HältdieBundesregierungamZielihrerBreitbandstrategiehinsichtlichder angestrebtenflächendeckungbisende2010fest,obwohlverschiedene Länder (u.a.hessen,sachsen-anhalt,thüringen)öffentlicherklärthaben, dieflächendeckendeversorgungmitbreitbandanschlüssenerstnach2011 abschließenzukönnen,wiebeurteiltsieo.g.aussagenderländerundwie gedenkt sie auf diese Aussagen zu reagieren? NachAnsichtderBundesregierungistbeiNutzungallerMarktmöglichkeiten undunterzuhilfenahmederimzugederbreitbandstrategieaufgelegtenmaßnahmeneinezielerreichungnachwievormöglich,zumalsichimletztenjahr die Versorgungslage im Wesentlichen marktgetrieben erheblich verbessert hat. 7.WiepositioniertsichdieBundesregierungindervonderaktuellenEU- RatspräsidentschaftangeregtenDebatteumeineAusweitungdesUniversaldienstes? DieDebatteumdieAusweitungdesUniversaldiensteswurdebereitswährend derverhandlungenzurüberarbeitungdeseu-rechtsrahmensimbereichder elektronischenkommunikation (demsog.telekom-paket)angestoßenundhat u.a.dazugeführt,dassindieuniversaldienstrichtlinieeinneuererwägungsgrund5eingefügtwurde,derdenmitgliedstaatendieflexibilitäteinräumt,die konkreteübertragungsratebeimfunktionelleninternetzugangnationalfestzulegenunddamitgrundsätzlichbreitbandigeinternetdiensteindieuniversaldienstverpflichtung einzubeziehen. MitBlickaufdieaußerordentlichguteMarktentwicklungunddievielfältigen staatlichenunterstützungsmaßnahmenisteineausweitungdesuniversaldienstesaufbreitbandanbindungenderzeitallerdingsnichtzweckmäßig,dahierdurch positive Ansätze gerade in der Fläche konterkariert würden.
Drucksache 17/935 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.SindderBundesregierungDiskussionenaufeuropäischerEbenedarumbekannt,obinArtikel32derUniversaldienstrichtliniederHalbsatz ohne dassineinemsolchenfalljedocheinentschädigungsverfahrenmitbeteiligungbestimmterunternehmenvorgeschriebenwerdendarf,gestrichen werdensollte,wirdsichdiebundesregierungfüreinestreichungdieses Halbsatzes einsetzen, und wie begründet sie ihre Position? EineDiskussionumeineetwaigeStreichungdesgenanntenHalbsatzesinArtikel32derUniversaldienstrichtliniewirdaktuellaufGemeinschaftsebenenicht geführt. 9.InwelcherHöhehabendieLänderimgesamtenJahr2009Fördermittelin Anspruchgenommen (bittenachfördertöpfen GAK,GRWetc. und Ländernaufschlüsseln),undwieverliefderMittelabrufdurchdieKommunen in den einzelnen Ländern (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)? GAK-Bundesmittelabfluss im HH-Jahr 2009 Land lt. Meldung in Euro BW80000 BY298147 BB HE201240 MV352510 NI2449276 NW727028 RP360669 SL SN60100 ST60972 SH321186 TH109991 Insgesamt5021119 ImJahr2009wurdenvondenLändernGAK-BundesmittelfürdieBreitbandförderungländlicherRäumeinHöhevon5021119Euroabgerufen.Wieder MittelabrufdurchdieKommunenindeneinzelnenLändernverlief,istdem Bundnichtbekannt.DerMittelabflussnachLändernistausderTabelleersichtlich: In2009wurdennachaktuellemKenntnisstandnuringeringemUmfangGRW- MittelfürBreitbandvondenLändernabgerufen.DiesewurdenfürPlanungsundBeratungsleistungenverwendet.DergeringeMittelabflussistdaraufzurückzuführen,dassderFördertatbestandBreitbanderst2009indenGRW-Förderkatalog aufgenommen wurde.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/935 10.ErkenntdieBundesregierung,dassvondenKommunennachwievornur zögerndvonderförderungdesbreitbandausbausgebrauchgemacht wird, und welche Gründe sieht sie dafür? SeitensderBundesregierungwirdnocheinmaldaraufhingewiesen,dasssich BreitbandlückeninvielenFällenohneFörderungbeseitigenlassen,wennlokale EntscheidungsträgerunddieNachfragervorOrtalleOptioneninBetrachtziehen (siehe z. B. die Best-Practice-Beispiele unter www.zukunft-breitband.de). UnabhängighiervondeutenaktuelleInformationenausdenLänderndaraufhin, dassvondenfördermöglichkeitenzuletztverstärktgebrauchgemachtworden ist. ImRahmendesanstehendenMonitoringderBreitbandstrategie (vgl.antwort zufrage3)werdenoptimierungspotenzialeimbereichderförderpraxiszu prüfen sein. 11.WiewürdesichnachAnsichtderBundesregierungeineAufweichung oderstreichungdes Zusätzlichkeits-Kriteriums beiinvestitionsvorhaben,diemitmittelnausdemkonjunkturpaketiifinanziertwerden,auf denbreitbandausbauauswirken,undwiebegründetdiebundesregierung ihre Position? Knapp84ProzentdesverfügbarenGesamtvolumensdesZukunftsinvestitionsgesetzessindbereitsbewilligtbzw.inAuftraggegeben.DieBundesregierung gehtdavonaus,dassländerundkommunen,diedieregelungendeszukunftsinvestitionsgesetzesineigenerverantwortungumsetzten,sichihrerverantwortungauchbeimeinsatznochnichtbelegterbundesmittelbewusstsind. Eigens auf den Breitbandausbau gerichtete Aussagen sind nicht möglich. 12.HältdieBundesregierungmobileInternetanschlüsse,dieeinerVolumenbeschränkunginHöhevon5GigabyteunterliegenfürvollwertigeBreitbandanschlüsse,obwohldasdurchschnittlichemonatlicheDatenvolumen lautvatm-marktstudiemittlerweilebei11,5gigabyteliegt,undwiebegründet die Bundesregierung ihre Position? DasinderVATM-StudiegenannteÜbertragungsvolumenbasiertaufeiner Durchschnittsbetrachtung,dieauchPowerusermitumfasst,derenmonatliches Downloadvolumenerheblichüberdengenannten11,5Gigabyteliegendürfte. FürdiemeistenInternetnutzungenreichteinVolumenvon5Gigabytevöllig aus.volumenbeschränkungensindzudemoftpreisabhängigundkönnenvon dem jeweiligen Kunden nach seinem Bedarf bestimmt werden. 13.WasplantdieBundesregierungangesichtsderTatsche,dassderTrend internationalzunehmendhinzueinerglasfaserversorgungderhäuser (FTTBundFTTH)geht,umauchinDeutschlandeinesolcheVersorgung möglichstflächendeckendzuerreichen,wärediefunktionaletrennung vonnetzundbetriebausdersichtderbundesregierungeingangbarer Weg, und wie sollte dieser ausgestaltet sein? DieBreitbandstrategiederBundesregierungistgrundsätzlichtechnologieneutral ausgestaltet,d.h.diezieledefinierenangestrebtebandbreiten,enthaltenjedoch keinetechnologischenvorfestlegungen.dennochistdavonauszugehen,dassdie ErschließungmitFttB-/FttH-Technologienmarktgetriebenweitervoranschreitet,insbesondereunterstütztdurchdieMaßnahmenderBreitbandstrategiezur NutzungvonSynergienbeimInfrastrukturausbau (u.a.durchdeninfrastruktur-
Drucksache 17/935 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode atlasderbundesnetzagentur)undzueinerwachstums-undinvestitionsfreundlichen Regulierung. EinefunktionaleTrennungvonNetzundBetriebistkeinMittelzurGenerierungbestimmterprivatwirtschaftlicherInvestitionen.DiesesInstrument,welchesimneuenEU-RechtsrahmenfürTelekommunikationdennationalenRegulierungsbehördenalsmögliches letztesmittel andiehandgegebenwird, dientdazu,dauerhaftbestehendeundnichtdurchandereexistierenderegulierungsinstrumentezubeseitigendewettbewerbsproblemezubeheben.einpositivereffektaufdenbreitbandausbauindeutschlandistdurcheinefunktionale Trennung von Netz und Betrieb nicht zu erwarten. 14.WiebeurteiltesdieBundesregierungvordemHintergrunddesbestehendenAtlasdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie,dass verschiedenebundesländermittlerweileeigenebreitbandatlantenveröffentlichthabenoderdiesplanen,undworinliegtnachansichtderbundesregierung der Wert von solchen zusätzlichen Atlanten? DieBundesregierungbegrüßtalleMaßnahmenderLänder,diedenBreitbandausbauimWettbewerbvorantreiben.WennineinigenLändereigene Atlantenerstelltwerden,soliegtdiesimVerantwortungsbereichderLänder. GrundsätzlichkönnendieseAtlanteneineguteErgänzungzumBreitbandatlas desbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologie (BMWi)sein,dasie teilweise andere Aufgabenstellungen erfüllen. 15.InwelcherHöheundauswelchenQuellensindseit2005Mittelinden BreitbandatlasdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie undindiebereitsveröffentlichtenentsprechendenprojektederländer (einschließlich begleitender Studien) geflossen? Von2005bisEnde2009sindMitteldesBMWiinHöhevonrd.480000Euroin denbreitbandatlasgeflossen.weitererd.530000eurowurdenseitensbmwi imzeitraum2005bisende2009fürstudienzumthemabreitbandausgegeben. AngabenzudenAufwendungenderLänderbeivergleichbarenProjektenliegen der Bundesregierung nicht vor. 16.WiebewertetdieBundesregierungdaszivilgesellschaftlicheEngagement derverschiedenenbürgerinitiativen (z.b.initiativegegendigitalespaltung-geteilt.de-u.v.m.),diesichfüreineverbesserungderversorgung mitbreitbandinternetanschlüsseneinsetzen,undwiebeziehtdiebundesregierungsolcheinitiativeninihrearbeitzumthemabreitbandein,gibt esdiesbezüglichmulti-stakeholder-initiativen,einen RundenTisch oderähnlichekooperationsformen,undwiebegründetdiebundesregierung ihre Position? DieBundesregierungarbeitetimRahmenderBreitbandstrategiegrundsätzlich mitalleninteressiertenkreisenzusammen.bereitsseitoktober2007besteht unterderleitungdesbmwieinearbeitsgruppezurflächendeckendenbreitbandversorgung,inderu.a.vertreterderländer,derkommunalenspitzenverbände,dereinschlägigenbranchenverbände (u.a.bitkom,vatm,breko, eco,anga)derbundesnetzagenturunddesbundeslandwirtschaftsministeriums mitwirken. AlsAusflussdieserkonstruktivenZusammenarbeitveranstaltetdasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiegemeinsammitdemDeutschen LandkreistagunddemDeutschenIndustrie-undHandelskammertagregel-
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/935 mäßigbreitband-regionalkonferenzen,dieauchdenaustauschmitlokalen oderregionaleninitiativenbefördern.auchmitderinitiative geteilt.de bestehtkontakt.sowirdam27.februar2010einvertreterdesbmwianeiner KonferenzderInitiativeinDittrichshütte (LandkreisSaalfeld-Rudolstadt)teilnehmen. 17.WelcheUnternehmenbzw.OrganisationenhabenauswelchenGründen KlagegegendieBundesnetzagenturimRahmendesVergabeverfahrens zur Digitalen Dividende erhoben? NebendenbereitsanhängigenKlagenderQuamGmbH (insachenwiderruf derumts-lizenzfürdenbereich2ghz)undderairdataag (insachenverlängerungvonbefristetenzuteilungenimbereich2,6ghzsowieaufhebung derpräsidentenkammerentscheidungenverfügungen34/2007,34/2008und 59/2009inBezugaufden2,6-GHz-Bereich)sindnunmehrdieKlagender MobilfunkunternehmenE-PlusundO 2 sowieklagenausdembereichrundfunk und Kabel gegen die gesamte Entscheidung hinzugetreten. 18.WiebewertetdieBundesregierungvorliegendeStudien,nachdenendas AusschöpfenderDigitalenDividendefürdiemobileBreitbandübertragungmassiveStöreinstrahlungensowohlinTV-Kabelanlagenalsauchin TV-Endgeräte verursachen wird? ImZusammenhangmitderUmsetzungderDigitalenDividendesinddieInterferenzaspekteaufeuropäischerEbeneallgemeinuntersuchtworden.DieBundesregierungbewertetdieStudienalshilfreichzurBeurteilunglokalerStörsituationenzwischendenneuenFrequenznutzernunddemRundfunk.InErgänzungzudenbeiderBundesnetzagenturdurchgeführtenUntersuchungenleisten sie einen wichtigen Beitrag, Lösungen der Störproblematik aufzuzeigen. 19.WelcheFolgekostenerwartetdieBundesregierungdurchdieVerlagerung derfrequenzendesproduktions-undveranstaltungsfunks (Drahtlosmikrophone),undinwelcherHöhewerdendieseKostenaufdiekünftigen Nutzer der Frequenzen umgelegt? ZurKlärungdermitderFrequenzumstellungverbundenenKostenerstattungsfragenwurdeeinegemeinsameArbeitsgruppedesBMWiunddesBundesministeriumsderFinanzeneingerichtet,diesichzunächstmitderErarbeitung undfestlegungeinerdefinitionderanrechenbarenkostenentsprechendder ErklärungdesBundesvom12.Juni2009widmete.DieanrechenbarenKosten dienenlediglichalsbemessungsgrundlage.diehöhederkostenerstattung unterliegtdemfinanzierungsvorbehaltdeshaushaltsundwirdzueinemspäteren Zeitpunkt entschieden. 20.WelcheVereinbarungenwurdenzwischenderBundesnetzagenturundder EU-KommissionimbeigelegtenStreitumdiegeplanteAuktionvon Mobilfunkfrequenzen getroffen? DieBundesnetzagenturhatderEU-Kommissionschriftlichzugesichert,innerhalbvondreiMonatennachAbschlussdesVersteigerungsverfahrensaufder GrundlagederzudiesemZeitpunktbestehendenVerteilungderFrequenznutzungsrechte die Wettbewerbsverhältnisse zu untersuchen.
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