Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10283 Unterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland Vorbemerkung der Fragesteller BereitsinfrüherenAnfragenhattedieFraktionDIELINKE.Fragennachder PraxisderTürkeigestellt,überInterpolHaftbefehlegegentürkischeStaatsangehörigeauszuschreiben,dieimRahmenpolitischmotivierterProzesseinAbwesenheitverurteiltwordensind (AntwortenderBundesregierungaufdieKleinenAnfragenderFraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksachen17/1470 und17/1978).immerwiedergeratendabeiselbstanerkannteasylberechtigte undflüchtlingeindeutschlandineinauslieferungsverfahrenundinauslieferungshaft,auchwennimendeffekteineauslieferungzumeistabgelehntwird. InEinzelfällenkönnenauchanerkannteAsylberechtigtebetroffensein,diedie deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. WennanerkanntetürkischeFlüchtlingeAuslandsreisenunternehmen,müssen siehingegenverstärktmiteinerauslieferungindietürkeirechnen.indervergangenheithäuftensichdiemeldungenüberpersonenmitdauerhaftemaufenthaltsstatusinderbundesrepublikdeutschlandoderauchdeutschestaatsangehörige,dieinanderenstaatenaufgrundvoninterpolhaftbefehlender TürkeiinAuslieferungshaftgeratensind.SowurdeN.S.am4.Mai2012in Moldawienfestgenommen.Erlebteseit1996alsAsylberechtigterinDeutschland.Am30.Mai2012wurdeB.S.D.inKroatienebenfallsaufgrundeines Haftbefehlsfestgenommen.Sieistseit2006miteinemDeutschenverheiratet. SiewurdeinderTürkeiinAbwesenheitwegenUnterstützungeinerillegalen Organisationverurteilt,nachdemsiebeieinerfriedlichenDemonstrationgegen dieverabschiedungneuerantiterrorgesetzefestgenommenwordenwar.sie saßdreimonateinuntersuchungshaftundwurdeopfervonmisshandlungen durch türkische Justizbeamte. AuchumgekehrtgibtesFälle,indeneninanderenStaatenanerkannteFlüchtlingeausderTürkeiinDeutschlandaufgrundeinesHaftbefehlsdertürkischen Behördenfestgenommenwordensind.Am27.Mai2006wurdeD.G.inLörrachinAbschiebehaftgenommen;erwar2004inderSchweizalsasylberechtigtanerkanntworden.ErwurdeschließlichnachachteinhalbMonatenausder Haft entlassen und konnte in die Schweiz zurückkehren. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom25.Juli2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/10400 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheFälleausdenvergangenenJahrenseit2006sindderBundesregierungbekannt,indenenPersonenmitdeutscherStaatsangehörigkeitodermit einemaufenthaltsstatusinderbundesrepublikdeutschlandaufgrundeines türkischeninterpolhaftbefehlsineinemanderenstaatineinemauslieferungsverfahrenwaren (bittesoweitwiemöglichnachjahren,aufenthaltsstatus, Drittstaat und Ergebnis des Verfahrens auflisten)? WiebereitsinderAntwortderBundesregierungzuFrage7derKleinenAnfrage derfraktiondielinke.aufbundestagsdrucksache17/1501angegeben,liegen derbundesregierunggrundsätzlichkeinestatistischenangabenzuderfragestellung vor. DerBundesregierungsinddieindernachfolgendenAufzählunggenanntenAuslieferungsverfahrenbekannt,diezuPersonenmitdeutscherStaatsangehörigkeit odermiteinemaufenthaltsstatusinderbundesrepublikdeutschlandaufgrund einestürkischeninterpol-haftbefehlsineinemanderenstaatdurchgeführtwurdenbzw.werden.deutschestellenerfahrennurimeinzelfallvondenobengenanntenauslieferungsverfahrenimausland,etwadurchbetroffenepersonen, Angehörige,Anwälte,drittePersonenoderNichtregierungsorganisationen,da diedrittstaatenimfallevonnichtdeutschenstaatsbürgernkeineunterrichtungspflichtnachdemwienerübereinkommenüberkonsularischebeziehungengegenüberderbundesregierunghaben.daherkanndiebundesregierung mitderfolgendenaufzählungkeinenanspruchaufvollständigkeitderfälle seit2006erheben.nachhiesigerkenntnisistinkeinemdergenanntenfälleeine Auslieferung erfolgt: türkischerstaatsangehöriger,festnahme2007inspanien,flüchtlingsstatus nachdergenferflüchtlingskonvention,nachdeutscherverbalnotemitentsprechendem Hinweis Freilassung und Rückkehr nach Deutschland, türkischerstaatsangehöriger,festnahme2009inbulgarien,asylstatusseit 1995,NiederlassungserlaubnisinDeutschland2006,nachdeutscherVerbalnotemitentsprechendemHinweisFreilassunginzweiterInstanz,Rückkehr nach Deutschland, türkischerstaatsangehöriger,festnahme2009inspanien,seit2003unbefristetedeutscheaufenthaltserlaubnis,nachdeutscherverbalnotefreilassungauf Kaution und Rückkehr nach Deutschland, türkischerstaatsangehöriger,festnahme2010inbulgarien,2008bestätigung desflüchtlingsstatusnachdergenferflüchtlingskonventionundeinbürgerung,nachdeutscherverbalnotemitentsprechendemhinweisfreilassungund Rückkehr nach Deutschland, türkischerstaatsangehöriger,festnahme2010inspanien,seit1995asylstatus,spätereingebürgert,nachdeutscherverbalnotemitentsprechendemhinweis Freilassung, türkischerstaatsangehöriger,festnahme2011inpolen,flüchtlingsstatus nachdergenferflüchtlingskonvention,nachdeutscherverbalnotemitentsprechendem Hinweis auf Kaution entlassen, türkischerstaatsangehöriger,festnahme2011inösterreich,seit2002flüchtlingsstatusnachdergenferflüchtlingskonvention,nachdeutscherverbalnote mit entsprechendem Hinweis entlassen, türkischerstaatsangehöriger,festnahme2012inpolen,seit1994asylstatus, 2002eingebürgert,nachKontaktdesGeneralkonsulatesKrakaumitdenpolnischen Behörden entlassen, türkischerstaatsangehöriger,festnahme2012inderrepublikmoldau, Flüchtlingsstatusseit1996nachderGenferFlüchtlingskonvention,nachdeutscher Verbalnote mit entsprechendem Hinweis entlassen,
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10400 türkischestaatsangehörige,festnahme2012inkroatien,rechtmäßigeraufenthaltstitelindeutschland,verbalnotedurchdeutschebotschaftzagrebmit entsprechendemhinweisankroatischebehördenversandt,entscheidung steht noch aus. 2.WelcheFällesindderBundesregierungbekannt,indenenaufgrundeinestürkischenInterpolhaftbefehlsineinemanderenStaatanerkannteFlüchtlinge indeutschland (vorläufig)festgenommenwurden (bittesoweitwiemöglich auflisten nach Jahren seit 2006, Drittstaat, Ausgang der Verfahren)? DerBundesregierungsindseit2007insgesamtelfAuslieferungsverfahrenbekanntgeworden,indenendurchdeutscheStellenüberdieAuslieferungvonPersonenandieTürkeizuentscheidenwar,dieineinemDrittstaatAsylgenossen. InzweiFällen,indenendenVerfolgtenAsylinItalienzuerkanntwordenwar, kameszueinerauslieferung.eineaufgliederungnachjahrenkannbereits deshalbnichterfolgen,weilauslieferungsverfahrennichtnotwendiginnerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden. IndenverbleibendenneunAuslieferungsfällenkamesnichtzueinerAuslieferung.DieseFällebetrafenAsylanerkennungeninderSchweiz (2,ineinemFall davongleichzeitigaucheineasylanerkennunginitalien),infrankreich (4),in Belgien (1)undimVereinigtenKönigreich (2).WeitereEinzelheitenkönnenaus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben werden. SoweiteszueinerAuslieferungderVerfolgtenandieTürkeikam,istgrundsätzlichzuberücksichtigen,dassnachdeutschemRechtsowohleineinländischeals aucheineausländischeasylanerkennungindizwirkungentfaltet,diezuständigenunabhängigengerichteinihrerzulässigkeitsentscheidungunddiebundesregierunginihrerbewilligungsentscheidungabernichtbindet.diebesonderheitendeseinzelfallssindzuberücksichtigen.ineinemfallwargegenstandder AuslieferungkeinepolitischmotivierteStraftat.IndemanderenFallhatdaszuständigeOberlandesgerichtunterBerücksichtigungdesinItaliengewährten AsylstatusdesVerfolgtendieAuslieferungfürzulässigerklärt.DieBundesregierunghatdieAuslieferunganschließendbewilligtundzugleichumfangreicheZusicherungenzurSicherungderRechtedesVerfolgtenvonderTürkei eingefordert, die auch abgegeben worden sind. 3.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungzurZahlundzumAusgangderAuslieferungsverfahrengegen (ehemalige)türkischestaatsangehörigeinderbundesrepublikdeutschlandvor,diesichaufstraftatbestände analogden 129,129aund129bdesStrafgesetzbuchsindenJahren2010 und 2011 beziehen? AusderveröffentlichtenAuslieferungsstatistikdesBundesamtesfürJustizkann entnommen werden: 2010 vier Auslieferungsverfahren türkischer Staatsangehöriger mit Bezug zustraftatbeständenanalogzu 129,129aund129bdesStrafgesetzbuches (zwei Ablehnungen, zwei erledigt auf andere Weise), 2011sechsAuslieferungsverfahrentürkischerStaatsangehörigermitBezug zustraftatbeständenanalogzu 129,129aund129bdesStrafgesetzbuches (sechs Ablehnungen), einverfahreneinesehemaligentürkischenstaatsangehörigenmitbezug zustraftatbeständenanalogzu 129,129aund129bdesStrafgesetzbuches (Ablehnung wegen deutscher Staatsangehörigkeit). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/10400 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.WelcheErkenntnisseundErfahrungenausanderenEU-Staatensindder Bundesregierungbekannt,diedasProblemderInterpolhaftbefehlegegen Personenbetreffen,dieineinemEU-StaatinternationalenSchutzgenießen? GibtesdabeiweitereStaatennebenderTürkei,dieinvergleichbarerWeise vominterpolfahndungssystemgebrauchmachen,umderauspolitischen Gründenstrafrechtlichverfolgteneigenen (ehemaligen)staatsangehörigen habhaft zu werden? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 5.InwiefernsiehtdieBundesregierungeineGefahrdarin,dassdiejenigen Staaten,dieHaftbefehleüberInterpolinternationalausschreiben,überdie VollzugsmeldungübereinensolchenHaftbefehlineinemanderenStaatDetailszumAufenthaltihrer (ehemaligen)staatsangehörigen,dieopfervon VerfolgungwarenodereinenSchutzstatuswegendrohenderVerfolgungerhalten haben, erhalten? DenbetroffenenPersonendrohtnebendenmiteinermöglichenAuslieferung verbundenennachteilenindeutschlandkeinestrafverfolgungdurchausländischestrafverfolgungsbehörden,dadiesaufdeutschemhoheitsgebietunzulässig ist.einebetroffenepersonkönntenachablehnungderauslieferungindeutschlandnurdannverfolgtwerden,wennwegenderzugrundeliegendentateininländischesermittlungsverfahrendurchdeutschestrafverfolgungsbehördeneingeleitet würde. 6.WelcheMöglichkeitensiehtdieBundesregierung,regelmäßigDatenderInterpolfahndungsdateienmitdenDatenvonPersonenabzugleichen,diein DeutschlandoderineinemanderenMitgliedstaatderEUinternationalen Schutzgenießen,umunbilligeHärtenfürdiesePersonendurchInhaftierung undeineeventuelleretraumatisierendekonfrontationmitdenrepressionsbehörden ihres Verfolgerstaates im Auslieferungsverfahren zu vermeiden? BeiVerfolgten,dieinDeutschlandAsylgenießen,wirdimRegelfallvoneiner UmsetzungderFahndunginDeutschlandwegeneinestürkischenFahndungsersuchens in die deutschen Fahndungssysteme abgesehen. DerAufenthaltsstatusinanderenLändernderEuropäischenUnionistderzeit keinprüfungskriteriumbeiderentscheidungüberfahndungsersuchenin Deutschland,dadieserregelmäßignichtbekanntist.EinregelmäßigerAbgleich derinterpol-fahndungsdateienmitdendatenderpersonen,dieineinemanderenmitgliedstaatdereuinternationalenschutzgenießen,istnichtmöglich, daeskeinegemeinsamedateigibt,inderalledatenvonindereualsschutzbedürftig anerkannten Personen gespeichert sind. 7.InwieweitwarderhierdargestellteProblemkomplexbereitsGegenstand vongesprächenundberatungeninzuständigengremienaufeu-ebene oder in bilateralen Gesprächen? InihrenbilateralenGesprächenmitVertreterndertürkischenSeiteverdeutlicht diebundesregierungregelmäßig,dasspersonen,diediedeutschestaatsangehörigkeiterlangthaben,undpersonen,deneneinepolitischeverfolgungdroht, nichtausderbundesrepublikdeutschlandandietürkeiausgeliefertwerden können.überentsprechendegesprächeaufeu-ebeneliegenderbundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10400 8.InwieweitwarderhierdargestellteProblemkomplexbereitsGegenstand vonkonsultationenundgesprächenzwischendeutschlandunddertürkei, undwelchepositionhabendievertreterderbundesregierungbzw.ihre Gegenüber bei diesen Konsultationen vertreten? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9.InwieweitgibtesaufEU-EbeneFortbildungsprogrammefürtürkischeJuristenbzw.BehördenvertreterzurEinweisungineuropäischeRechtsstandardsbeiAuslieferungsersuchen (bittezeitpunktderprogramme,dauer, beteiligte Behörden und wesentliche Inhalte benennen)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
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