amrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/3749 Atomtransport nach Russland Teil II Vorbemerkung der Fragesteller DieFirmaNUCLEARCARGO +SERVICEGmbH (NCS)plant,951bestrahlteBrennelemente,dieauseinemForschungsreaktorinRossendorfstammenundimZwischenlagerAhauslagern,nachRusslandzutransportieren.Die amrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik (vgl.frankfurterallgemeinezeitungvom29.september2007,ostsee-zeitungundberliner Morgenpostvom11.August2010undjungeWeltvom8.Oktober2010).In Majakereignetesicham29.September1957eineExplosion,diezuerheblichen radioaktivenkontaminationenführte,undzwanzigjahrelanggeheimgehalten wurde.derbundesregierungsinddieerheblichenradioaktivenkontamination in und um Majak bekannt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3621). ZuroffiziellenBegründungfürdenTransportderNCSwirdeinimJahr2004 zwischenrusslandunddenusageschlossenesabkommenübereinerückführungvoninrusslandhergestelltemkernbrennstofffürforschungsreaktorenindierussischeföderation (RussianResearchReactorFuelReturn RRRFR)herangezogen.DieBundesregierunggibtan,siebegrüßedieRückführungausnichtverbreitungspolitischenAspekten. 1 DabeiwarfürdenfraglichenAtommüllbisvorkurzemnochdiegeordneteEntsorgungundEndlagerunginDeutschlandgeplant.DieBundesregierungbringtvor,einegeordnete EndlagerunginDeutschlandkämenichtinfrage,weilhierzulandeaufabsehbareZeitkeinEndlagerzurVerfügungstehe.DieseArgumentationerscheint inmehrerleihinsichtäußerstfragwürdig.zumeinensollderatommüllin RusslandnichtsofortderEndlagerungzugeführt,sondernzunächstwiederaufgearbeitetundanschließenderneutinReaktoreneingesetztwerden (vgl. BerichtderSüddeutschenZeitungvom9.November2010),waseinigeJahre inanspruchnehmenwird.zumanderengibtesauchinrusslandnochkein betriebsbereitesendlagerfürhochradioaktiveabfälle.schließlichstehtdie 1VergleicheBriefdesBundesministersfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitDr.Norbert Röttgen an die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl vom 8. Oktober 2010. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 6.Dezember 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/4138 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode o.g.aussagederbundesregierungbezüglicheinerendlagerverfügbarkeitfür hochradioaktiveabfälleindeutschlandauchinwiderspruchzuaussagen, diediebundesregierunghierzuanandererstellegemachthat (vgl.plenarprotokoll17/67,antwortaufdiemündlichefragederabgeordnetensylvia Kotting-Uhl). Ausschlaggebendfürdie EntsorgungslösungRussland scheintvielmehr, dasssiekostengünstigeristalseinegeordneteentsorgungindeutschland (vgl.aussagendersächsischenbehördenimberichtdersüddeutschenzeitung vom 9. November 2010). 1.WievieleabgebrannteBrennelemente,dieanwelchenOrteninDeutschlandzwischengelagertwerden,stammennochausrussischerbzw.sowjetischer Produktion und ließen sich dem RRRFR-Abkommen zuordnen? Andersgefragt,wievieleabgebrannteBrennelementekönntentheoretisch nochunterbezugaufdasrrrfr-abkommenausdeutschlandnach Russland exportiert werden? BestrahlteBrennelemente,diesichdemRussianResearchReactorFuelReturn (RRRFR)-Programmzuordnenlassen,gibtes,mitAusnahmederimTransportbehälterlagerAhauslagerndenbestrahltenBrennelementeausdemehemaligen ForschungsreaktorRossendorf,nicht.AufdieAntwortderBundesregierungauf dieschriftlichefrage79derabgeordnetensylviakotting-uhlvom10.november 2010 (Bundestagsducksache 17/3807) wird verwiesen. 2.AuswelcherProduktionundvonwannstammendieabgebranntenBrennelemente,dieindenAtomkraftwerkenGreifswaldeingesetztwurdenund die sich aktuell in deutschen Zwischenlagern befinden? ImZwischenlagerNordderEnergiewerkeNordGmbHbefindensichu.a. BrennelementesowjetischerProduktionausdenbereits1990stillgelegten KernkraftwerkenGreifswaldundRheinsberg.ImÜbrigenwirdaufdieAntwort zu Frage1 verwiesen. 3.WeshalbsiehtdieBundesregierungimgeplantenTransportderRossendorf- BrennelementenachRusslandkeinenWiderspruchzumSinnundZweck deswiederaufarbeitungsverbotsabgebrannterbrennelementeausatomkraftwerken, das seit 1. Juli 2005 in Deutschland gilt? Nach 9aAbsatz1desAtomgesetzesistdieAbgabevonausdemBetriebvon AnlagenzurSpaltungvonKernbrennstoffenzurgewerblichenErzeugungvon ElektrizitätstammendenbestrahltenKernbrennstoffenzurschadlosenVerwertunganeineAnlagezurAufarbeitungbestrahlterKernbrennstoffevom 1.Juli2005anunzulässig.Hierhandeltessichjedochumhochangereicherte bestrahlte Brennelemente aus einem stillgelegten Forschungsreaktor. 4.KanndieBundesregierungbestätigen,dasssievoneinemAbtransportbestrahlterBrennelementezurEndlager-KonditionierungausdenZwischenlagern bereits ab dem Jahr 2025 ausgeht? BeidergenanntenJahreszahlhandeltessichumeinegutachtlicheRandbedingung.Darüberhinausist,basierendaufdenPlanungenallerBundesregierungen,dassetwaabdemJahr2035einEndlagerfürWärmeentwickelnderadioaktiveAbfällezurVerfügungstehensoll,voneinemAbtransportetwaabdem Jahr2025zurKonditionierungderbestrahltenBrennelementeauszugehen.Der

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4138 BeginndesAbtransportsistdarüberhinausauchdurchdieLaufzeitbegrenzung derzwischenlagerauf40jahrenachdereinlagerungdeserstenbehälterserforderlich.aufdieantwortderbundesregierungaufdiemündlichefrage40 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl vom 22. Oktober 2010 wird verwiesen. 5.KanndieBundesregierungbestätigen,dassesauchinRusslandnochkein Endlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle gibt? Ja, das ist auch der Kenntnisstand der Bundesregierung. 6.InwelchergenauenPhasebefindensichdierussischenVorbereitungenfür einendlagerfürhochradioaktive,wärmeentwickelndeabfälleanwelchen russischen Standorten? NachKenntnisderBundesregierungführtRusslandinderRegionKrasnojarsk UntersuchungenzurEndlagerungwärmeentwickelnder,hochradioaktiverAbfälledurch,diealseigenständigesVorhabenzuden15prioritärenProjekten RusslandsaufdemGebietderfriedlichenKernenergienutzungzählenundsowohlArbeitenzurKonzeptentwicklungalsauchStandorterkundungbeinhalten. 7.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,abwannetwaein russischesendlagerfürhochradioaktive,wärmeentwickelndeabfällezur Verfügung steht? NachBerichtenderrussischenRegierungimRahmenderBerichterstattung zumgemeinsamenübereinkommenüberdiesicherheitderbehandlungabgebrannterbrennelementeundüberdiesicherheitderbehandlungradioaktiver AbfällesollüberStandortefürdieEndlagerunghochradioaktiverAbfälleinden Jahren2025bis2030entschiedenwerdenundmitderErrichtungeinesEndlagers um das Jahr 2035 begonnen werden. 8.SollendieabgebranntenRossendorf-BrennelementeinRusslandderdirektenEndlagerungzugeführtwerden,oderwerdensieaufgearbeitet/abgereichert? DiebestrahltenBrennelementeausdemstillgelegtenForschungsreaktorRossendorfsollenwiederaufgearbeitet,dasresultierendeUranabgereichertundzu BrennelementenfürLeichtwasserreaktorenverarbeitetwerden.AufdieAntwort derbundesregierungaufdieschriftlichefrage80derabgeordnetensylvia Kotting-Uhlvom10.November2010 (Bundestagsducksache17/3807)wird verwiesen. 9.AbwannsollendieabgebranntenRossendorf-BrennelementeinRussland aufgearbeitet/abgereichert werden? Nachdem die bestrahlten Brennelemente nach Russland transportiert wurden.

Drucksache 17/4138 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WiekannsichdieBundesregierungsichersein,dassesdabeizukeinen Verzögerungen kommt? DieBundesregierungkanndieVerarbeitungsgrafikfürangeliefertebestrahlte Brennelemente,diesichdannimBesitzderRussischenFöderationbefinden, nicht beeinflussen. 11.WielangewirdderProzessderAbreicherungundAufarbeitungzuneuen BrennelementeninRusslandnachwelchenErkenntnissenderBundesregierung dauern? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 12.Stehtbereitsfest,dassdieaufgearbeitetenRossendorf-Brennelemente nachihrerwiederaufarbeitungausschließlichinrussischenreaktoren eingesetzt werden dürfen? GemäßAbkommenvom27.Mai2004zwischendenUSAundderRussischen Föderation,dassichmitderZusammenarbeitbeiderRückführungvonhoch angereichertembestrahltemkernbrennstoffausinrusslandhergestellten ForschungsreaktorenausallenbetroffenenLändernbefasst,verpflichtetsich Russland,dasKernmaterialinRusslandzubelassen,esnichtwiederhochanzureichernundeswederfürdieHerstellung,ErforschungundEntwicklungvon KernwaffenoderKernsprengsätzennochfürsonstigemilitärischeZweckezu verwenden. 13.WassinddiezentralenInhalte/FestlegungeninderrussischenEndverbleibserklärung? EswirdderWareninhaltderLieferung,dieAdressedesEmpfängers,dievorgeseheneVerwendungderbestrahltenBrennelemente (Wiederaufarbeitung, AbreicherungundHerstellungvonKernbrennstofffürKernkraftwerke),die VerpflichtungdieMaterialiennurzufriedlichenZweckenunddiesenichtohne Zustimmung der deutschen Seite für den Reexport vorzusehen, bestätigt. 14.WelcheUnterlagenundInformationenfehlennoch,damitderAusfuhrantragfürdasBundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolle (BAFA) bescheidungsreif ist? DieangefordertenUnterlagenzurAusfertigungderAusfuhrgenehmigungsind beimbafaeingegangen.gegenwärtigerfolgtdieprüfungundbewertung dieser Unterlagen. 15.WelchesBundesressortwirdfürdasdeutsch-russischeStaatsabkommen zuständig sein? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4138 16.WassinddiezentralenInhalte/Festlegungenindemdeutsch-russischen Staatsabkommen? DasderzeitsichinVorbereitungbefindlicheRegierungsabkommenzwischen derbundesrepublikdeutschlandundderrussischenföderationüberdie ZusammenarbeitbeiderEinfuhrvonbestrahltemKernbrennstoffausdem ForschungsreaktorRossendorf,dessenKernbrennstoffsichderzeitimZwischenlagerAhausbefindet,indieRussischeFöderationregeltfolgendeSachverhalte: GegenstanddesAbkommensistdieRückführungvonbestrahltemKernbrennstoffausderBundesrepublikDeutschlandindieRussischeFöderation, umdiesendortzwischenzulagernundspäteraufzuarbeitenunddiebeider AufarbeitungentstehendenradioaktivenAbfälleinderRussischenFöderation zu belassen. HierzuwerdeneineReihevonorganisatorischenFragengeregeltwiez.B. Zuständigkeiten,formaleAnforderungen,KostenfragenundBegriffsbestimmungen. EswerdendierechtlichenGrundlagenbestimmtsowieHaftungsfragen, FragendesphysischenSchutzes,desVerbotsderVerwendungendesKernmaterialsfürmilitärischeZwecke,desSchutzesangeistigemEigentumsowie der Geheimhaltung geregelt. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit a)des Zwischenlagers und b) der Wiederaufarbeitungsanlagen am Standort Majak? Auf welche konkreten Unterlagen stützt sie sich dabei? DieBundesregierungprüftdieSicherheitdesZwischenlagersundderWiederaufarbeitungsanlageMajak.GrundlagefürdiePrüfungensinddasGutachten dergesellschaftfüranlagen-undreaktorsicherheitmbh (GRS),dieBerichte undergebnissederdrittenüberprüfungskonferenzdesgemeinsamenübereinkommensüberdiesicherheitderbehandlungabgebrannterbrennelementeund überdiesicherheitderbehandlungradioaktiverabfälle,anderdierussische FöderationalsVertragsparteiteilgenommenhat.Obggf.weitereGrundlagen erforderlichsind,prüftdasbundesministeriumfürumwelt,naturschutzund Reaktorsicherheit derzeit. 18.WiebeurteiltdieBundesregierunginsbesonderedieSicherheitdesZwischenlagersamStandortMajakvorAbstürzenvongrößerenPassagiermaschinen? EntsprechenddemBerichtderRussischenFöderationimRahmenderdritten ÜberprüfungskonferenzdesGemeinsamenÜbereinkommensüberdieSicherheitderBehandlungabgebrannterBrennelementeundüberdieSicherheitder BehandlungradioaktiverAbfälleverfügendieLagereinrichtungenüberdieerforderlichenGenehmigungen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage17 verwiesen.

Drucksache 17/4138 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.SindderBundesregierungbezüglichdesZwischenlagersamStandort Majak entsprechende a)lastberechnungen und b)brandlastberechnungenfürdenfalleinesabsturzeseinergrößeren Passagiermaschine bekannt? Falls ja, welche, und mit welchen wesentlichen Ergebnissen? EntsprechenddemBerichtderRussischenFöderationimRahmenderdritten ÜberprüfungskonferenzdesGemeinsamenÜbereinkommensüberdieSicherheitderBehandlungabgebrannterBrennelementeundüberdieSicherheitder BehandlungradioaktiverAbfälleverfügendieLagereinrichtungenüberdieerforderlichenGenehmigungen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage17 verwiesen. 20.IstderBundesregierungbekannt,dassesVertreterbundeseigeneroder vombundgefördertereinrichtungengibt,diebereitsvorortinmajak waren,wiebeispielsweiseheinz-jörghauryvomehemaligenasse- BetreiberGesellschaftfürStrahlen-undUmweltforschung (heutehelmholtz Zentrum München)? DerBundesregierungsindeinegroßeZahlvonPersonenbekannt,diebereits die Anlagen in Majak besucht haben. 21.WiesohatdieBundesregierungnichtvondiesenVertreterneigene ErkenntnisseüberdenStandortMajakunddortigeKontaminationen eingeholtodereigeneexpertennachmajakzurprüfungderdortigen Gegebenheiten vor der Befassung mit dem Ausfuhrantrag gesandt? ImHinblickaufdieradioaktivenKontaminationenamStandortMajakwird aufdieantwortderbundesregierungzufrage6derkleinenanfrageder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/3621vom 2.November2010verwiesen.DieSicherheitderAnlagenzurBehandlungder bestrahltenbrennelementeausdemstillgelegtenforschungsreaktorinrossendorfstehtdamitinkeinemzusammenhang.imübrigenwirdaufdieantwort zu Frage17 verwiesen. 22.HatsieRusslanddarumgebeten,eigeneExpertenfüreinederartige PrüfungnachMajakentsendenzudürfen,undwurdedasAnsinnenabgelehnt? DieBundesregierunghatbislangdieRussischeFöderationnichtdarumgebeten, dass eigene Experten die Anlage Majak besuchen können. 23.WiebeurteiltdieBundesregierungdieProliferationsgefahreninRussland im Vergleich zu denen in Deutschland? AufdieAntwortzuFrage7derKleinenAnfrageaufBundestagsdrucksache 17/3345 wird verwiesen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4138 24.UmwasgenauhandeltessichbeideninternenInformationen,diedas BAFAzurPrüfungdesAusfuhrantragsheranzieht (vgl.bundestagsdrucksache 17/3621, Frage 4)? MitderFormulierung interneinformationen sindinformationenunderkenntnissedarübergemeint,dassimrahmendesrussianresearchreactorfuel Return (RRRFR)-ProgrammseineReiheandererMitgliedstaatenderEuropäischenUnioninvergleichbarenFälleneinerAusfuhrnachRusslandzugestimmt haben. 25.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierunghinsichtlichdesKostenunterschiedszwischenderangestrebtenrussischenLösungundeiner innerdeutschenlösungfürdieabgebranntenrossendorf-brennelemente vor? WegenderinternationalenNV-PolitiksowiedernochanzustellendenKritikalitätsbetrachtungfürhochangereichertenKernbrennstoffineinemzukünftigen EndlagerfürWärmeentwickelnderadioaktiveAbfälle (unabhängigvomwirtsgestein)hatdieaktuellvorgesehenewiederaufarbeitungundabreicherungdes Kernmaterials aus dem Forschungsreaktor Rossendorf Vorteile. DafüreinedirekteEndlagerungWärmeentwickelnderAbfälleinDeutschland nochkeinendlagerzurverfügungsteht,kanneinbelastbarerkostenvergleich derzeit nicht geführt werden. 26.WievielhochradioaktiverwärmeentwickelnderAtommüllistinRussland bereits für welches Endlager endlagerfähig konditioniert? DerBundesregierungliegenhierzukeineeigenenErkenntnissevor.ImÜbrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen. 27.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdiegeplanteEU-Atommüll- Richtlinie 2 (am3.november2010vorgelegteentwurfsfassung)lautentwurfsfassungnurdieradioaktivenstoffebetreffenwird,fürdiekeine weitere Verwendung vorgesehen ist? ImVorschlagderEuropäischenKommissionfüreineRichtliniedesRatesüber dieentsorgungabgebrannterbrennelementeundradioaktiverabfälleistin Artikel3Absatz6derBegriffdesradioaktivenAbfallsdefiniert: radioaktive Abfälle radioaktivesmaterialingasförmiger,flüssigeroderfesterform,für dasvondemmitgliedstaatodervoneinernatürlichenoderjuristischenperson, derenentscheidungvondemmitgliedstaatanerkanntwird,eineweiterverwendungnichtvorgesehenistunddasimrahmenvongesetzgebungund VollzugdesMitgliedstaatesals radioaktiverabfall derkontrolledurcheine zuständige Regulierungsbehörde unterliegt. DieBegriffsdefinitionentsprichtderinternationalüblichenDefinitionvon radioaktivenabfällen,beispielsweiseimgemeinsamenübereinkommenüber diesicherheitderbehandlungabgebrannterbrennelementeunddersicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle. 2COUNCILDIRECTIVEonthemanagementofspentfuelandradioactivewaste,SEC(2010)1290, SEC(2010)1289,http://ec.europa.eu/energy/nuclear/waste_management/doc/2010_11_03_proposal _directive_radiactive_waste.pdf

Drucksache 17/4138 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 28.KanndieBundesregierungbestätigen,dassnachderobengenanntengeplantenEU-Atommüll-RichtlinieweiterhinExportewiederjetztgeplante Transport der Rossendorf-Brennelemente nach Russland möglich sind? DieBundesregierungprüftdenindiesemZusammenhangeinschlägigenArtikel4Absatz3desEntwurfsderRichtliniedesRatesüberdieEntsorgungabgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. 29.KanndieBundesregierungbestätigen,dassnachderobengenanntengeplantenEU-Atommüll-RichtlinieweiterhinExportenachRusslandvon abgereichertemuranhexafluorid,dieindenletztenjahrenvondeutschen undfranzösischenfirmeningrößeremumfangpraktiziertwurden, möglich sind? AufdieAntwortderBundesregierungvom14.Dezember2009aufdieKleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache 17/253 zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333