Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn)

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11191 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/10000, 17/10604, 17/11190 Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch und Priska Hinz (Herborn) DasJahressteuergesetz2013dientderAnpassungdesSteuerrechtsanRechtundRechtsprechungderEuropäischen UnionsowieaninternationaleEntwicklungen (OECD)und derumsetzungweitererrechtsanpassungeninverschiedenenbereichendesdeutschensteuerrechts.weiteremaßnahmengreifenzudemempfehlungendesbundesrechnungshofesauf,dienendersicherungdessteueraufkommensoderderverfahrensvereinfachungimbesteuerungsverfahren. DiefinanziellenAuswirkungendesGesetzentwurfsunter BerücksichtigungdervomfederführendenFinanzausschuss beschlossenenänderungenaufdieöffentlichenhaushalte stellen sich wie folgt dar:

Drucksache 17/11191 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) lfd. Nr. Maßnahme Steuerart/ Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung Kassenjahr 1) 2012 2013 2014 2015 2016 1 3 Nr. 5 EStG Insg. - 15 - - 10-15 - 15-15 ESt. -.... LSt - 15 - - 10-15 - 15-15 SolZ. -.... Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservistendienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden Bund - 6 - - 4-6 - 6-6 ESt. -.... LSt - 6 - - 4-6 - 6-6 SolZ. -.... Länder - 7 - - 4-7 - 7-7 ESt. -.... LSt - 7 - - 4-7 - 7-7 Gem. - 2 - - 2-2 - 2-2 ESt. -.... LSt - 2 - - 2-2 - 2-2 2 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 i.v.m. Insg.. - - 20-40 - 50-70 6 Absatz 1 Nr. 4 EStG 2) ESt. -. - 5-5 - 5 LSt. - - 20-30 - 40-60 SolZ. -. - 5-5 - 5 Nachteilsausgleich für die private Nutzung von Elektro-, Hybridelektround Brennstoffzellenkraftfahrzeugen Bund. - - 9-20 - 24-33 ESt. -. - 2-2 - 2 LSt. - - 9-13 - 17-26 SolZ. -. - 5-5 - 5 Länder. - - 8-14 - 19-27 ESt. -. - 2-2 - 2 LSt. - - 8-12 - 17-25 Gem.. - - 3-6 - 7-10 ESt. -. - 1-1 - 1 LSt. - - 3-5 - 6-9 3 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Insg. - - - - - - Buchstabe c EStG³ ESt - - - - - - Verhinderung von Gestaltungen durch Ausnutzung des Zu- und Abflussprinzips bei der Gewinnermittlung nach 4 Absatz 3 EStG zur Erzielung von Verlusten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen SolZ - - - - - - Bund - - - - - - ESt - - - - - - SolZ - - - - - - Länder - - - - - - ESt - - - - - - Gem. - - - - - - ESt - - - - - -

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11191 lfd. Nr. Maßnahme Steuerart/ Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung Kassenjahr 1) 2012 2013 2014 2015 2016 4 33b Absatz 6 EStG Insg. - 10 - - - 5-10 - 10 Ausdehnung des Pflegepauschbetrages ESt - 10 - - - 5-10 - 10 auf EU/EWR SolZ - - - - - - Bund - 4 - - - 2-4 - 4 ESt - 4 - - - 2-4 - 4 SolZ - - - - - - Länder - 4 - - - 2-4 - 4 ESt - 4 - - - 2-4 - 4 Gem. - 2 - - - 1-2 - 2 ESt - 2 - - - 1-2 - 2 5 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG Insg. - 15 - - 10-15 - 15-15 Ergänzung der Steuerbefreiungsnorm um die Leistungen der Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen USt Bund - 15-8 - - - 10-5 - 15-8 - 15-8 - 15-8 USt - 8 - - 5-8 - 8-8 Länder - 7 - - 5-7 - 7-7 USt - 7 - - 5-7 - 7-7 Gem. - - - - - - USt - - - - - - 6 12 Abs. 2 und 25a Abs. 3 Satz 2 Insg. + 80 - - + 65 + 80 + 80 UStG USt + 80 - - + 65 + 80 + 80 Wegfall der Umsatzsatzsteuerermäßigung für Kunstgegenstände und Bund + 43 - - + 35 + 43 + 43 Sammlungsstücke sowie Einführung USt + 43 - - + 35 + 43 + 43 einer Pauschalmarge bei Anwendung der Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände Länder + 35 - - + 29 + 35 + 35 USt + 35 - - + 29 + 35 + 35 Gem. + 2 - - + 1 + 2 + 2 USt + 2 - - + 1 + 2 + 2 7 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG Insg. - 5. - 5-5 - 5-5 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer für USt - 5. - 5-5 - 5-5 Gegenstände, die für das Unternehmen nach 1 Absatz 1 Nummer 4 UStG Bund - 3. - 3-3 - 3-3 eingeführt worden sind, bereits mit ihrer Entstehung USt - 3. - 3-3 - 3-3 Länder - 2. - 2-2 - 2-2 USt - 2. - 2-2 - 2-2 Gem....... USt......

Drucksache 17/11191 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lfd. Nr. Maßnahme Steuerart/ Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung Kassenjahr 1) 2012 2013 2014 2015 2016 8 147 Absatz 1 S. 3 AO Insg. - 200 - - 200-200 - 1.000-1.000 Verkürzung der Aufbewahrungsfristen GewSt - 10 - - 10-10 - 60-60 ab 01.01.2013 auf 8 Jahre; ESt - 85 - - 85-85 - 420-420 ab 01.01.2015 weitere Verkürzung auf KSt - 10 - - 10-10 - 55-55 7 Jahre SolZ - 5 - - 5-5 - 25-25 USt - 90 - - 90-90 - 440-440 Bund - 94 - - 94-94 - 469-469 GewSt - - - - - 2-2 ESt - 36 - - 36-36 - 179-179 KSt - 5 - - 5-5 - 28-28 SolZ - 5 - - 5-5 - 25-25 USt - 48 - - 48-48 - 235-235 Länder - 83 - - 83-83 - 409-409 GewSt - 2 - - 2-2 - 8-8 ESt - 36 - - 36-36 - 178-178 KSt - 5 - - 5-5 - 27-27 USt - 40 - - 40-40 - 196-196 Gem. - 23 - - 23-23 - 122-122 GewSt - 8 - - 8-8 - 50-50 ESt - 13 - - 13-13 - 63-63 USt - 2 - - 2-2 - 9-9 9 Finanzielle Auswirkungen insgesamt Insg. - 165. - 245-215 - 1.015-1.035 GewSt - 10 - - 10-10 - 60-60 ESt - 95. - 85-95 - 435-435 LSt - 15 - - 30-45 - 55-75 KSt - 10 - - 10-10 - 55-55 SolZ - 5. - 5-10 - 30-30 USt - 30. - 105-45 - 380-380 Bund - 72. - 115-98 - 471-480 GewSt. -.. - 2-2 ESt - 40. - 36-40 - 185-185 LSt - 6 - - 13-19 - 23-32 KSt - 5 - - 5-5 - 28-28 SolZ - 5. - 5-10 - 30-30 USt - 16. - 56-24 - 203-203 Länder - 68. - 102-86 - 413-421 GewSt - 2 - - 2-2 - 8-8 ESt - 40. - 36-40 - 184-184 LSt - 7 - - 12-19 - 24-32 KSt - 5 - - 5-5 - 27-27 USt - 14. - 47-20 - 170-170 Gem. - 25. - 28-31 - 131-134 GewSt - 8 - - 8-8 - 50-50 ESt - 15. - 13-15 - 66-66 LSt - 2 - - 5-7 - 8-11 USt.. - 2-1 - 7-7 Anmerkungen: 1) Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten 2) Die jährlichen Steuermindereinnahmen steigen bis zum Jahr 2020 auf 195 Mio. an und gehen danach aufgrund des Auslaufens des Nachteilsausgleichs zurück. 3) Verhinderung von erheblichen Steuermindereinnahmen im mindestens dreistelligen Millionen-Euro-Bereich, die mittelfristig zudem noch stark ansteigen dürften. 4) Die dargestellten Steuermehreinnahmen beinhalten nur die Auswirkungen des Wegfalls der Umsatzsteuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke. Die gegenüberstehenden Steuermindereinnahmen aus der Einführung einer Pauschalmarge sind nicht bezifferbar und daher in den dargestellten finanziellen Auswirkungen von 80 Mio. in der vollen Jahreswirkung nicht enthalten.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11191 DerFinanzausschussempfiehltzahlreicheÄnderungendes Gesetzentwurfs.FolgendeÄnderungenwirkensichaufdie finanziellen Auswirkungen aus: VollständigeSteuerbefreiungvonReservistendienstleistenden in 3 Nummer 5 EStG VerzichtaufdieimGesetzentwurfvorgeseheneBerücksichtigungvonKindernimfreiwilligenWehrdienst (Kindergeld und Kinderfreibetrag) VermeidungvonSteuergestaltungenbeinegativemProgressionsvorbehalt ( 32b EStG) WegfallderUmsatzsatzsteuerermäßigungfürKunstgegenständeundSammlungsstückesowieEinführungeinerPauschalmargebeiAnwendungderDifferenzbesteuerung für Kunstgegenstände AbzugderEinfuhrumsatzsteuerfürGegenstände,diefür dasunternehmennach 1Absatz1Nummer4UStG eingeführt worden sind, bereits mit ihrer Entstehung. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger FürBürgerinnenundBürgerändertsichderErfüllungsaufwand durch diezweijährigegeltungsdauerderimlohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge, diebeendigungdervorübergehendensteuerfreiheitdes Wehrsolds für freiwillig Wehrdienstleistende sowie dieerforderlichenrückmeldungenandieanbietervon ProduktennachdemFünftenVermögensbildungsgesetz imrahmendereinführungderelektronischenvermögensbildungsbescheinigung. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft FürdieWirtschaftändertsichderErfüllungsaufwanddurch dieneugeregeltegesetzlicheverpflichtung,diebezeichnung Gutschrift aufzunehmen,wenneinerechnung durch den Leistungsempfänger ausgestellt wird, die elektronische Anmeldung der Feuerschutzsteuer, dieeinführungderelektronischenvermögensbildungsbescheinigung sowie dieverkürzungderaufbewahrungsfristennachderabgabenordnung,demumsatzsteuergesetzunddemhandelsgesetzbuch. HierdurchentstehteinmaligerUmstellungsaufwandvon insgesamtrund13,3mio.euro,beieinerdauerhaftenentlastungvonwenigerals100000euroimhinblickaufdie ErfüllungvonInformationspflichtenbeiderAnmeldungder Feuerschutzsteuer. Erfüllungsaufwand der Verwaltung FürdieVerwaltungändertsichderErfüllungsaufwand durch das neue EU-Amtshilfegesetz, diezweijährigegeltungsdauerderimlohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge, dieneuregelungdesentlastungsverfahrensfürhybride ausländische Gesellschaftsformen, dieumstellungdesabstandnahmeverfahrensbeimsteuerabzug von Kapitalerträgen, dieumstellungdeserstattungsverfahrensbeigesamthandsgemeinschaften, dieeinführungeinesumsatzsteuer-vergütungsverfahrensfürleistungenaneuropäischeforschungsinfrastrukturkonsortien, die Änderungen bei der Steuerstatistik, dieänderungenbeiderverwaltungderkraftfahrzeugsteuer, dieeinführungderelektronischenvermögensbildungsbescheinigung sowie dieeinführungderelektronischenfeuerschutzsteueranmeldung. DerbeimBundeszentralamtfürSteuerndurchdasEU- AmtshilfegesetzentstehendeVollzugsaufwandistbereitsim Haushaltsaufstellungsverfahren2012berücksichtigtworden.DerVollzugsaufwandfürdieLuftverkehrsteuerwurde bereits im Haushaltsbegleitgesetz 2011 berücksichtigt. DaszukünftigfürdieVerwaltungderKraftfahrzeugsteuer durchdiezollverwaltungerforderlichepersonalsollnach MaßgabedesBeschlussesdesHaushaltsauschussesdes DeutschenBundestages (Ausschussdrucksache17(8)2952 vom23.märz2011)ausdenpersonalüberhängenanderer Bundesbehördengewonnenwerden.DieLändererhalten nach 18aAbsatz2desFinanzverwaltungsgesetzesfürdie VerwaltungderKraftfahrzeugsteuerimZeitraumderOrganleihezurpauschalenErstattungderVerwaltungskosten vombundfürdiejahre2010bis2013jährlich170mio. EuroundfürdieJahre2009und2014jeweils85Mio.Euro. MitEndederOrganleiheentfälltdieseErstattung.Beider ZollverwaltungwerdenzukünftigVerwaltungskostenin vergleichbarer Höhe anfallen. ImHaushaltsaufstellungsverfahren2013wirdgeprüft,ob diezurdeckungdesvollzugsaufwandsfürdiekünftige ÜbermittlungdersteuerrelevantenDatenderZulassungsbehördenzurKraftfahrzeugsteuerüberdasKraftfahrt-BundesamthinzuderZollverwaltungzusätzlicherforderlichen Haushaltsmittel (dreistellenderentgeltgruppee11einschließlichausgabemittel)fürdeneinzelplan12zurverfügung gestellt werden können. Sämtlicherggf.beimBunddarüberhinausentstehender MehrbedarfanSach-undPersonalmitteln,dernochnichtin dergeltendenfinanzplanungenthaltenist,sollfinanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden. Weitere Kosten DerWirtschaft,einschließlichmittelständischenUnternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. AuswirkungenaufEinzelpreiseunddasPreisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau,sindnichtzuerwarten. DerHaushaltsausschusshältdenGesetzentwurfmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegen diestimmenderfraktionenspd,dielinke.und

Drucksache 17/11191 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BÜNDNIS90/DIEGRÜNENfürmitderHaushaltslage des Bundes vereinbar. DieFinanzplanungdesBundesfürdieFolgejahreistentsprechend fortzuschreiben. DieserBerichtberuhtaufdervomfederführendenFinanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 24. Oktober 2012 Der Haushaltsausschuss Petra Merkel (Berlin) Vorsitzende Norbert Barthle Berichterstatter Carsten Schneider (Erfurt) Berichterstatter Otto Fricke Berichterstatter Dr. Gesine Lötzsch Berichterstatterin Priska Hinz (Herborn) Berichterstatterin

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333