Gemeinde Katlenburg-Lindau

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1 Gemeinde KatlenburgLindau Thiehofsfeld (Wachenhausen): Beispiel für die Reduzierung von Unterhaltungsaufwendungen durch alternative Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche Haushaltsplan 25

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen: NKomVG = Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz GemHKVO = Gemeindehaushalts und Kassenverordnung Seiten Haushaltssatzung, NKomVG 23 Vorbericht, Abs. 2 Ziffer 3 GemHKVO 44 Haushaltsvermerke mit Kreditrichtlinien, 58 Abs. Ziffer 5 NKomVG 57 haushalt, 2 GemHKVO 8 Finanzhaushalt, 3 GemHKVO 92 Übersicht haushalt nach en, Abs. 2 Ziffer GemHKVO 2 Übersicht Finanzhaushalt nach en, Abs. 2 Ziffer 2 GemHKVO 2225 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, Abs. 2 Ziffer 5 GemHKVO 26 Übersicht über den Stand der Schulden, Abs. 2 Ziffer 6 GemHKVO 27 Übersicht über die e, Abs. 2 Ziffer GemHKVO 28 Übersicht über die gebildeten Budgets, Abs. 2 Ziffer 2 GemHKVO 2933 Bilanz vom , Abs. 2 GemHKVO Ziffer Beteiligung an Unternehmen, Abs. 2 GemHKVO Ziffer 8 37 Stellenplan 3844 Teilhaushalte, haushalt und Finanzhaushalt, 4 GemHKVO 4595 Nur ein Teilhaushalt, gegliedert nach en Seite von 95

3 Haushaltssatzung der Gemeinde KatlenburgLindau für das Haushaltsjahr 25 Aufgrund der ff. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde KatlenburgLindau in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 25 wird. im haushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag.. der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf Saldo: (in Aufwendungen enthaltener Überschuss gem. 5 Abs. 5 GemHKVO.6 ) 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2... Einzahlungen aus Auszahlungen aus Saldo: Einzahlungen für Investitionen Auszahlungen für Investitionen 773. Saldo: Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 4.7 davon Umschuldung 24. Saldo: 2.7 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbeträge im Finanzhaushalt der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Saldo: voraussichtlicher Zahlungsmittelbestand zum 3.2. d.j Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4., festgesetzt. Seite 2 von 95

4 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 69. festgesetzt. 4 Liquiditätskredite Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 25 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf.. festgesetzt. 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 25 wie folgt festgesetzt:. Grundsteuer. für die land und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 37 v. H..2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 36 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 38 v. H. KatlenburgLindau, Seite 3 von 95

5 Vorbericht. Allgemeines Nach 6 der Gemeindehaushalts und Kassenverordnung (GemHKVO) soll der Vorbericht eine Übersicht über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft geben. Er enthält eine wertende Analyse der finanziellen Lage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung. Die Jahresabschlüsse der Gemeinde KatlenburgLindau sind bis einschließlich 22 vom Landkreis Northeim geprüft, für die Jahre 25 bis 28 ist bereits das Verfahren der überörtlichen Prüfung durch die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt abgeschlossen. Der erste konsolidierte Gesamtabschluss für das Jahr 22 ist ebenfalls bereits vom Landkreis Northeim geprüft. Damit hält unsere kleine Gemeinde auch weiterhin einen bundesweit einzigartigen Rang beim Einsatz des neuen Haushaltsrechts. Für das Haushaltsjahr 25 sind die Eckwerte wie folgt entwickelt worden: Gegenüber den Gesamtbeträgen der ordentlichen Erträge und Aufwendungen des Haushaltsplans 24 ändern sich die Endsummen der Erträge und Aufwendungen von um +4.4 (+,4 %) auf Ein Defizit aus Vorjahren ist bisher nicht vorhanden. Der Haushalt beinhaltet einen planerischen Überschuss i. H. v..6, der zum Zwecke des Ausgleichs in den Aufwendungen zu veranschlagen ist. Der Vorbericht 25 orientiert sich am Aufbau des doppischen Haushaltes und gliedert sich wie folgt:. Allgemeines Entwicklung der wichtigsten Finanzdaten des haushalts Ordentliche Erträge Aufwendungen Summen der haushalte Abweichungen von der mittelfristigen des Vorjahres Haushaltssicherungskonzept Investitionen und Finanzierung Investitionen im Haushaltsjahr Finanzierung der Investitionen und finanzielle Auswirkungen auf Folgejahre Investitionsprogramm 25 bis 28 und seine Finanzierung Schuldenlage und entwicklung Entwicklung der Schulden aus Investitionskrediten Entwicklung der Darlehenszinsen Tilgungszahlungen, Umschuldungen und Kreditaufnahmen Anpassungsbedarf der Einrichtungen an die zukünftige Entwicklung Abschließende Wertung... Seite 4 von 95

6 2. Entwicklung der wichtigsten Finanzdaten des haushalts 2.. Ordentliche Erträge HP HPL 24 HPL 25 Veränderung Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auflösungserträge aus Sonderposten Sonstige Transfererträge 5 öffentlichrechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Finanzerträge aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen sonstige ordentliche Erträge Summe ordentliche Erträge HP : Steuern und ähnliche Abgaben Die wesentlichen Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben staffeln sich wie folgt: 6 32 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer B Grundsteuer A. Einkommensteueranteil: Erhöhung von auf 2.6. aufgrund der se und der Schlüsselzahl 24. Umsatzsteueranteil: Erhöhung von 6. auf 7. aufgrund der se und der Schlüsselzahl 24. Gewerbesteuer: Hebesatz unverändert bei 38%. Es sind gleichbleibende Gewerbesteuererträge i. H. v..6. veranschlagt. Seite 5 von 95

7 Grundsteuer B: Grundsteuer A: Hebesatz unverändert bei 36%. Erhöhung des es aufgrund erfolgter Umwandlungen zum..25 von 88. auf 82.. Hebesatz unverändert bei 37%, aufgrund o. g. Umwandlungen von 6. auf. reduziert. HP 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Diese Haushaltsposition wird im Wesentlichen durch die Schlüsselzuweisung bestimmt. Aufgrund vorläufiger Berechnung der Statistikbehörden des Landes sind hier.5. veranschlagt (HPL 24:.68.5 ), so dass die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen deutlich sinken. HP 5 Öffentlichrechtliche Entgelte: Die drittgrößte Ertragsposition bilden die öffentlichrechtlichen Entgelte. Im Wesentlichen sind hier folgende Benutzungsgebühren veranschlagt: Konto Bezeichung Veränderung abs Brandschutz Jugendarbeit Sport Wasserversorgung Schmutzwasser Niederschlagswasser Friedhöfe In der Summe steigt der Betrag für alle Benutzungsgebühren öffentlicher Einrichtungen. Dies ist insbesondere auf die Gebühren für die Wasserversorgung zurückzuführen, hier ist der entsprechend der se der letzten Jahre angepasst worden. Für das Haushaltsjahr 25 hat es keine Gebührenanpassungen gegeben. Bei den Friedhöfen ist weiterhin ein jährlich steigendes Gebührenaufkommen durch die anteiligen Gebührenerträge der Vorjahre für Grabstellen zu verzeichnen. HP Sonstige ordentliche Entgelte Hierzu zählen insbesondere Erträge aus Konzessionsabgaben. Der für die Konzessionsabgabe Strom ist aufgrund der letzten Abrechnungen um 3. auf 9. gesenkt worden. Änderungen bei den Abgaben treten zum..25 nicht ein. Seite 6 von 95

8 2.2. Aufwendungen HP HPL 24 HPL 25 Veränderung 3 Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Versorgung 5 Aufwendungen für Sach und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Überschuss gem. 5 Abs.5 GemHKVO Summe ordentliche Aufwendungen HP 3 Personalaufwand: Erhöhung um 2.6 aufgrund von Besoldungs und Entgelterhöhungen bzw. Umstellung auf den Mindestlohn sowie anstehenden Stufenaufstiegen und Höhergruppierungen. Im Vorjahr war die berechnete Erhöhung in den Ansätzen noch nicht berücksichtigt worden, so dass die Erhöhung insgesamt deutlich höher ausfällt. HP 5 Aufwendungen für Sach und Dienstleistungen Eine geforderte weitere Erhöhung der Ansätze für Unterhaltungsleistungen (insbesondere zur Inanspruchnahme von Fremdleistungen) hätte den Haushaltsausgleich gefährdet. Die Ansätze bei den Energieaufwendungen sind entsprechend der insgesamt gesunkenen Verbräuche nach unten korrigiert worden, ebenso die Aufwendungen für die Straßenunterhaltung. Auch die Mittel für das Straßenbeleuchtungsprogramm, die im Unterhaltungsaufwand veranschlagt waren, sind aufgrund der fehlenden Umsetzung deutlich nach unten angepasst worden. Hier soll die technische Entwicklung noch abgewartet werden. Seite 7 von 95

9 HP 8 Transferaufwendungen Die größten Positionen unter den Transferaufwendungen sind: Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Entschuldungsumlage Zuschüsse an Kindertagesstätten Zuweisung Abwasserverband Zuweisungen Rhume und Leineverband 54. Kreisumlage: Auf der Basis eines Kreisumlagesatzes von 52,5 Punkten (wie im Vorjahr) wurde ein Betrag von gut Mio. ermittelt (Vorjahr Mio. ). Niedrigere Steuereinnahmen werden durch höhere Zuschüsse im Finanzausgleich mehr als kompensiert. Jeder Punkt Kreisumlage bedeutet ungefähr eine Belastung von 6 T. Gewerbesteuerumlage: Die Umlage ist mit 28. nahezu gleichbleibend im Vergleich zum Vorjahr (288. ) Entschuldungsumlage: Der für die Zuweisung zum Entschuldungsfond ist entsprechend der Abrechnungen der letzten Jahre um. gesenkt worden. Kindertagesstätten: Für die Zuschüsse an Kindergartenträger und ähnliche Einrichtungen musste der aufgrund der aktuellen Abrechnungen noch einmal deutlich erhöht werden (.. gegenüber 88. HPL 24). Nach Abzug von Zuschüssen (rd. 2. ) stehen insgesamt 25 netto 9. für die Einrichtungen bereit. Insbesondere die deutlich höheren Zuweisungen im Rahmen des Defizitausgleichs der Kindertagesstätten haben das Erreichen eines Haushaltsausgleichs in 25 deutlich erschwert. Es bleibt zu hoffen, dass andere Beteiligte eine vergleichbare Verbesserung der finanziellen Leistungen für unsere Kleinsten stemmen. Das Verlassen nur auf die Gemeinde (siehe Steigerung) wird sonst unweigerlich zu Steuererhöhungen bei der Gemeinde führen müssen. Zuweisung Abwasserverband: Hier sind weiterhin moderate Erhöhungen von 5. pro Jahr eingeplant. Zuweisungen Gewässerunterhaltungsverbände: Die veranschlagten Zuweisungen an den Rhumeverband und den Leineverband bleiben unverändert. HP 2 Überschuss gem. 5 Abs. 5 GemHKVO Der geplante Überschuss im HPL 25 fällt zwar mit.6 deutlicher niedriger aus als im Vorjahr, er entspricht jedoch dem in 24 für 25 anvisierten Betrag. Seite 8 von 95

10 2.3. Summen der haushalte Summen in T Ist Erträge Aufwendungen* Saldo 75 Überschuss * ab 24 inkl. Überschuss gem. 5 Abs. 5 GemHKVO 2.4. Abweichungen von der mittelfristigen des Vorjahres Gegenüber der Vorjahresplanung sind für die Jahre 25 bis 27 folgende Änderungen zu verzeichnen: Die Zahlen der haushalte im Vergleich (in T ) Erträge Differenz Aufwendungen Differenz Salden Differenz 2.5. Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich, da der Haushalt im Zeitraum 25 bis 28 ausgeglichen ist. Seite 9 von 95

11 3. Investitionen und Finanzierung 3.. Investitionen im Haushaltsjahr 25 Seite von 95

12 3.2. Finanzierung der Investitionen und Auswirkungen auf Folgejahre Auszahlungen für Investitionen: 773. Einzahlungen für Investitionen: 38. Investitionszuweisungen /zuschüsse 9. Beiträge und ähnliche Entgelte 6. Veräußerung von Sachvermögen 75. Saldo Investitionstätigkeit 455. Quotient Investive Einzahlungen / Investition 4,3% Finanzierung über Finanzhaushalt Saldo aus lfd. Verwaltung abzgl. Tilgung 6.7 Zwischensumme: 35. Verbleibender Finanzierungsbedarf 4. Neue Kredite 4. Nachrichtlich Kreditsaldo aus: Tilgung 6.7 Neue Kredite 4. Kreditsaldo (neg. Betrag = Entschuldung) 2.7 Die Auswirkungen der Investitionen 25 auf die Folgejahre lassen sich vereinfacht wie folgt darstellen: Finanzierungssaldo Investitionen x durchschnittlicher AfASatz =Jahresbelastung 455. x 3 % = Diesen Zusatzbelastungen stehen Einsparungen beim Energieverbrauch und der baulichen Unterhaltung der Straßen gegenüber. Die Entlastung durch Entschuldung (netto) im Rahmen dieser Haushaltsplanung 2.7 x 4 % = Investitionsprogramm 25 bis 28 und seine Finanzierung Investitionen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss lfd. Haushalt Tilgung Verbleibende Finanzmittel aus lfd. Verw. für Investitionen Verbleibende Differenz Kreditermächtigung aufgrund des Vorsichtsprinzips positiver Betrag = Neuverschuldung, negativer Betrag = Entschuldung Seite von 95

13 Die bereits im vorletzten Jahr eingeschlagene Wende wird in der mittelfristigen Finanzplanung 2528 konsequent weitergeführt. Die Investitionen bleiben in Summe um knapp 2 Mio. hinter den Abschreibungen zurück. Gleichzeitig bleibt der Kreditbedarf hinter den Auszahlungen für Tilgungen zurück und macht dadurch eine moderate Entschuldung von in der Summe rd. 2. möglich. Dabei handelt es sich ausschließlich um Schulden, denen auch Werte (Straßen, Gebäude usw.) gegenüberstehen. Schulden für laufende Aufgaben, so genannte Liquiditätskredite, früher auch Kassenkredite genannt, benötigt die Gemeinde nur um unterjährig finanzielle Engpässe kurzzeitig zu überbrücken. Sie muss allerdings im Rahmen des Niedersächsischen Finanzausgleichs für den Abbau solcher Kredite bei anderen Gemeinden mit jährlich 3. aufkommen (Entschuldungshilfen). Diese Hilfen werden im Unterschied zu landläufigen Berichten nur zur Hälfte vom Land Niedersachsen getragen. Die andere Hälfte tragen die niedersächsischen Kommunen. Das niedrigere Investitionsvolumen ist vertretbar. In den Jahresabschlüssen 25 bis 22 überstieg die Investitionssumme von 2,7 Mio. den Wert der Abschreibungen (9, Mio. ) um 3,7 Mio., Im Haushaltsplan 23 und 24 nochmals um,5 Mio.. Damit ging insbesondere begründet durch die Stadtsanierungsmaßnahmen eine erhebliche Substanzverbesserung einher. Ein vorübergehendes Zurückfahren der Investitionen in Zeiten, in denen die Förderung durch Dritte zurückgeht, ist konsequent. Der Schuldenabbau bedeutet für die Zukunft einen verbesserten Finanzrahmen (weniger Belastung durch Zinsen und Tilgung), was teilweise bereits im Haushalt berücksichtigt werden konnte. Für die Zukunft erarbeitet die Gemeinde derzeit neue Vorgaben im Rahmen von Leitlinien oder auch StrategieAgenda 225 der Gemeinde. Sie sollen im politischen Rahmen eine Vorstellung von einer erfolgreichen Gemeinde KatlenburgLindau im Jahre 225 und ihrem Weg bis dahin unabhängig von Verwaltungs und Parteigrenzen zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde geben. Mithilfe dieses strategischen Steuerungsinstruments lässt sich in den kommenden Jahren ein klares Zielsystem für die Gesamtverwaltung erarbeiten, über das eine verbesserte Steuerung des Haushalts erfolgen kann. 4. Schuldenlage und entwicklung 4.. Entwicklung der Schulden aus Investitionskrediten Der Schuldenstand (für Investitionskredite) beträgt zum Ende des Haushaltsjahres 25 laut rd ,8 und bleibt damit unter der magischen Grenze von 3 Mio. Euro. Seite 2 von 95

14 4.2. Entwicklung der Darlehenszinsen 4.3. Tilgungszahlungen, Umschuldungen und Kreditaufnahmen Bezeichnung Tilgung Umschuldungen Kreditermächtigung Neuverschuldung bzw. Entschuldung (Minusbetrag) Anpassungsbedarf der Einrichtungen an die zukünftige Entwicklung Die Einwohnerzahlen von KatlenburgLindau sind in 24 weiter gesunken von um 33 auf Dem Anpassungsbedarf bei Schulen, Kindertagesstätten (KiTas) und Gemeinschaftseinrichtungen wird Rechnung getragen. Drei kirchliche KiTas und ein privater KiTa stellen die Betreuung der Kinder ab drei Jahren aber auch schon im Krippenbereich unter drei Jahren und als Hort auch für die Schulkinder sicher. Die Verschiebung von den Kindern 36 Jahre alt (weniger Kinder) zu den Jüngeren hält an, bei denen erhöhte Gruppenanzahlen zu organisieren sind und mehr Kinder betreut werden können. Durch den seit 23 geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung für unter 3jährige ist eine 2. Krippengruppe im Gemeindegebiet umgesetzt worden. Die Finanzmittelausstattung der Gemeinde muss allerdings ggf. auf die Verbesserung der kommunalen Betreuung angepasst werden (vgl. Steuererhöhung 2). Der Bestand der Burgbergschule als einziger Schule des Primarbereichs ist gesichert. Bei insgesamt zurückgehenden Schülerzahlen wurde bereits eine Umfunktionierung einiger Schulräume zu einem Kinderhort (Nachmittagsbetreuung) durchgeführt, seit 22 mit einer zweiten Gruppe. Zum Schuljahr 24/25 ist aufgrund der hohen Zahlen bei den einzuschulenden Kindern eine vierte. Klasse eingerichtet worden. Seite 3 von 95

15 Bereits frühzeitig hat sich die Gemeinde auf das Ansteigen des durchschnittlichen Lebensalters eingestellt. Beteiligt war sie an der Finanzierung des Projektes Betreutes Wohnen im Alter im Klosterhof in Katlenburg. Hier wurde die Unterstützung auch für das Projekt AGIL in Gillersheim fortgesetzt. Die Wasserversorgung ist mit einem vollständigen Verbundnetz ausgestattet und saniert. Die Kanalisationen werden nach und nach, in der Regel im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen saniert. Die Schmutzwasserkanalisation ist in den vergangenen Jahren flächendeckend saniert worden. In Gillersheim wurde die Sanierung der Hausanschlüsse gemeinsam mit den im Wesentlichen betroffenen Grundstückseigentümern im Jahr 25 begonnen. In 24 folgte Berka, die anderen Orte folgen in den nächsten Jahren. Die Maßnahmen werden vom Abwasserverband Raum Katlenburg durchgeführt. Ebenfalls vom Abwasserverband wurde die Klärschlammbehandlung über eine Vererdungsanlage auf eine neue Grundlage gestellt. In 25 soll das erste Beet stillgelegt werden. Mit der Erschließung der großen Baugebiete in Katlenburg (Schiefer Berg) und Lindau (Siechenanger Nord) ist die Ausweisung von Neubaugebieten vorläufig zum Abschluss gekommen. Es erfolgt lediglich die Arrondierung schon vorhandener Bereiche bei entsprechend starker Nachfrage. Verstärktes Augenmerk ist auf den Kernbestand der Dörfer zu legen. Über Maßnahmen der Dorferneuerung, der Stadtsanierung und anderer Förderprogramm zur Stärkung des ländlichen Raums sind erforderliche Erneuerungen mitzufinanzieren. Die Fortführung der Integrierten Ländlichen Entwicklung wird in einen neuen Wettbewerb als LeaderRegion münden. Der Landkreis wird mit den kreisangehörigen Kommunen eine Gebietskulisse darstellen. Derzeit befindet sich das Verfahren in der Konzepterstellungsphase. Im Rahmen von Umstrukturierungsüberlegungen in der kommunalen Landschaft (Fusionen/Zusammenarbeit) kann die Gemeinde trotz ihrer über Jahre hinweg schwachen Steuerkraft bei dennoch im Vergleich zu Nachbarn guter Finanzlage weitgehend selbst entscheiden, wie der zukünftige Weg aussehen soll. Die anerkannt günstige Relation von Verwaltungskosten zu erbrachten Dienstleistungen wird weiterhin in gleitenden Übergängen Zug um Zug verbessert. Eine Aufgabe der Selbständigkeit der Gemeinde steht derzeit nicht an. Kooperationen mit Nachbarträgern öffentlicher Verwaltung werden weiterhin sorgfältig geprüft. Gute Beispiele hierfür waren in der Vergangenheit das Standesamtswesen (zeitweise mit der Stadt Northeim) und die Abwasserbeseitigung (mit dem Abwasserverband Raum Katlenburg). Durch diese Formen der Interkommunalen Zusammenarbeit sind über personelle Vernetzungen (Tätigkeiten derselben Person für mehrere Aufgabenträger) Synergieeffekte (gemeinsame Nutzung von Wissen und Sachmitteln) genutzt worden. 6. Abschließende Wertung Alle Haushalte der doppischen Zeit seit 25 konnten in den sen (2522 und voraussichtlich auch 23 und 24) und in der (25 bis 28) ausgeglichen werden. Die Schulden werden kontinuierlich abgebaut. Damit ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde KatlenburgLindau langfristig sichergestellt. KatlenburgLindau, im Dezember 24 Seite 4 von 95

16 H a u s h a l t s v e r m e r k e. Budgetierung Die Gemeinde KatlenburgLindau hat einen Teilhaushalt mit insgesamt 3 Budgets gebildet. Die Budgets mit ihren Konten sind in der Budgeübersicht dargestellt. 2. Wertgrenze von Investitionen ( 4 Abs. 6 GemHKVO) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab einem Betrag von. gelten als erheblich im Sinne des 4 Abs. 6 GemHKVO. 3. Deckungsfähigkeit ( 9 GemHKVO) Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen einschließlich der Haushaltsreste sowie Verpflichtungsermächtigungen innerhalb eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig ( 9 Abs. GemHKVO). Die übrigen Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen einschließlich der Haushaltsreste sowie Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig, soweit sie in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen auf innerhalb eines Budgets sind einseitig deckungsfähig zugunsten unerheblicher Auszahlungen für Investitios oder Finanzierungstätigkeit. Mit der Inanspruchnahme wird zugleich der entsprechende Aufwandsansatz gesperrt. 4. Übertragbarkeitsvermerk gemäß 2 (2) GemHKVO Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen bei folgenden Haushaltspositionen werden für übertragbar erklärt, da hierdurch eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel gefördert wird. Die Ansätze bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar: / 7429 Verfügungsmittel der Ortsräte Mittel für die Gleichstellungsbeauftragte / 7429 Ortsratsmittel / Heimatpflege / 7339 Ortsratszuschüsse in der freien Jugendarbeit / 737 Zuschüsse an Kindergartenträger / 722 Straßenwinterdienst Weitere Übertragbarkeiten bei der laufenden Geschäftstätigkeit sind ausgeschlossen, sofern nicht in Einzelfällen die Übertragbarkeit durch eine wirtschaftliche Mittelverwendung besonders begründet werden kann. 5. Unerheblich im Sinne von 7 () Satz 2 NKomVG sind Aufwendungen im haushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt, wenn der Haushaltsansatz um bis zu v.h., höchstens aber um. bis zu. überschritten wird. Bei Investitionen tritt an die Stelle des Haushaltsansatze die Summe der Ansätze je Projekt. In besonders gelagerten Einzelfällen können jedoch auch Aufwendungen und Auszahlungen, die unterhalb der o.a. Grenzen liegen, nicht mehr unerheblich i.s. von 7 NKomVG sein. 6. Wertgrenzen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen (Forderungen) Im Zusammenhang mit 2 (4) der Kassendienstanweisung vom.7.28 werden folgende Wertgrenzen und Zuständigkeiten ( 32 GemHKVO) festgelegt: a) Stundung in allen Fällen der Bürgermeister b) Niederschlagung bis einschließlich. der Bürgermeister bei Beträgen über. der Verwaltungsausschuss c) Erlass bis einschließlich. der Bürgermeister ab. bis. der Verwaltungsausschuss bei Beträgen über. der Gemeinderat Seite 5 von 95

17 7. Richtlinie der Gemeinde KatlenburgLindau für die Aufnahme von Krediten nach 2 Abs. Satz 2 NKomVG und zur Umschuldung von Krediten Anwendungsbereich Diese Richtlinie gilt für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Umschuldung von Krediten ( 2 Abs. NKomVG). Die Aufnahme von Liquiditätskrediten ( 22 NKomVG) bleibt unberührt. I. Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2 Definition Kredite im Sinne dieses Abschnitts sind das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Geldkapital als endgültiges Deckungsmittel ( 59 Nr. 32 GemHKVO) zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. 3 Kreditaufnahme () Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung ist die Aufnahme von Krediten nur zulässig, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre ( Abs. 3 NKomVG). (2) Die Aufnahme von Krediten ist nur im Rahmen des in der Haushaltssatzung vom Rat beschlossenen und von der Kommunalaufsicht genehmigten Gesamtbetrages zulässig. Dies gilt auch für einen im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung geänderten oder bestätigten Gesamtbetrag. Daneben ist eine Kreditaufnahme auch in den Fällen des 6 Abs. 2 NKomVG oder noch bestehender Ermächtigungen aus Vorjahren nach 2 Abs. 3 NKomVG zulässig. (3) Es sind mehrere Kreditangebote einzuholen. Vor der Annahme eines marktüblichen Angebots ist zu prüfen, welches das wirtschaftlichste Angebot ist. (4) Die Laufzeit der Kredite sollte mit Blick auf eine Refinanzierung aus Abschreibungen unter Berücksichtigung der Lebensdauer der Investitionen gewählt werden, soweit dies im Rahmen der Gesamtdeckung möglich ist. 4 Ergänzende Anforderungen an Kreditverträge () Der Gemeinde müssen als Schuldnerin in den Kreditverträgen mindestens die gleichen Kündigungsrechte wie dem Kreditgeber zustehen. In der Regel sollen Kündigungsrechte auf den Fall des vertragswidrigen Verhaltens und auf fest terminierte Zinsanpassungen beschränkt werden. (2) Ein Recht des Kreditgläubigers, die Forderung an einen anderen abzutreten, darf nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen. Seite 6 von 95

18 5 Kreditsicherungsverbot Für die Aufnahme von Krediten dürfen keine Sicherheiten bestellt werden. Ausnahmen bedürfen einer Ermächtigung durch den Rat. Die Bestellung von Sicherheiten bedarf der Zulassung durch die Kommunalaufsichtsbehörde ( 2 Abs. 7 NKomVG). 6 Fremdwährungskredite Fremdwährungskredite dürfen nicht aufgenommen werden. Ausnahmen bedürfen einer Ermächtigung durch den Rat. 7 Unterrichtung Der Rat ist über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vierteljährlich zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit. II. Kredite für Umschuldung 8 Definition Eine Umschuldung ist die Rückzahlung eines Kredites durch Aufnahme eines neuen Kredites, in der Regel bei einem anderen Kreditgeber; Wesensmerkmal ist der Abschluss eines neuen Kreditvertrages. 9 Anforderungen () Auf Umschuldungen finden 3 Abs. 3 sowie die 4 bis 6 entsprechende Anwendung. (2) Durch Umschuldungen darf die Kreditlaufzeit nicht künstlich verlängert werden, soweit nicht besondere Gründe vorliegen, die eine Ausnahme rechtfertigen. (3) Über Umschuldungen ist der Rat spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses zu unterrichten. III. Zuständigkeit Zuständigkeit Die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten im Sinne dieser Richtlinie liegt beim Bürgermeister. Seite 7 von 95

19 haushalt 25 Erträge und Aufwendungen Ordentliche Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auflösungserträge aus Sonderposten Sonstige Transfererträge 5 öffentlichrechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Finanzerträge aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen sonstige ordentlichen Erträge = Summe ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen 3 Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Versorgung 5 Aufwendungen für Sach und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Überschuss gem. 5 Abs.5 GemHKVO = Summe ordentliche Aufwendungen ordentliches (Summe ordentliche Erträge abzüglich Summe ordentliche Aufwendungen ohne Zeile 2) außerordentliche Erträge 24 außerordentliche Aufwendungen 25 Überschuss gem. 5 Abs. 6 GemHKVO 26 = Summe aus Zeile 24 und außerordentliches (außerordentliche Erträge abzüglich außerordentliche Aufwendungen ohne Zeile 25) 28 Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen ) Überschuß (+) / Fehlbetrag () Summe der Jahresfehlbeträge aus Vorjahren gem. 2 Abs.6 GemHKVO Seite 8 von 95

20 Finanzhaushalt 25 Einzahlungen und Auszahlungen Verpfl. Erm Einzahlungen aus Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentlichrechtliche Entgelte Privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Zinsen und ähnl. Einzahlungen Einzahlungen aus der Veräußerung geringwertiger Verm.gegenstände 9 sonst. haushaltswirksame Einz = Summe der Einzahlungen aus Auszahlungen aus Auszahlungen für aktives Personal Auszahlungen für Versorgung 3 Auszahlungen für Sach und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände Zinsen und ähnliche Auszahlungen Transferauszahlungen Sonst. haushaltswirksame Ausz = Summe der Auszahlungen aus = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe Einz. abz. Summe Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9 Zuwendungen für Inv.tätigkeit Beiträge u.ä. Entgelte für Inv.tätigkeit Veräußerung von Sachvermögen Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 23 sonstige Investitionstätigkeit 24 = Summe der Einzahlungen Seite 9 von 95

21 Finanzhaushalt 25 Einzahlungen und Auszahlungen Verpfl. Erm Auszahlungen 25 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Erwerb von beweglichem Sachvermögen Erwerb von Finanzvermögensanlagen 29 Aktivierbare Zuwendungen Sonstige Investitionstätigkeit 3 = Summe der Auszahlungen = Saldo aus Investitionstätigkeit (Summe Einz. abz. Summe Ausz. ) 33 Finanzierungsmittel Überschuss/Fehlbetrag (Summe Zeilen 8 und 32) Ein, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 34 Einzahlungen; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit 35 Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung v. inneren Darlehen Saldo aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Zeile 34 und 35) 37 Summe der Salden aus Zeile 33 und 36) voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des Haushaltsjahres 39 voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Zeile 37 und 38) Seite 2 von 95

22 Übersicht haushalt 25 ( Übersicht über die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des haushalts gem. Abs. 2 Nr. GemHKVO ) haushalt Ordentliche Erträge 2 3 Ordentliche Ordentliche Außerord. Außerord. Außerord. Auf Erträge Auf wendungen (Fehlbetrag ()) wendungen (Fehlbetrag ()) Gemeindeorgane, politische Gremien Kasse, Rechnungsangelegenheiten Finanzen und Controlling Steuern und sonstige Abgaben EDV Weitere zentrale Dienstleistungen Liegenschaftsmanagement Statistik und Wahlen Ordnungsangelegenheiten Brandschutz Katastrophenschutz 2 Grundschulen Leistungen an Kreisschulbaukasse Heimat und sonstige Kulturpflege Soziale Hilfen 35 Altenwohnungen 354 Einrichtungen für Wohnungslose 3625 Kinder und Jugendarbeit Tageseinrichtungen für Kinder Spielplätze Sportanlagen Technisches Management Grundstücks und Raum bezogene Informationen und Maßnahmen 53 Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Abfallwirtschaft 538 SWAbwasseranlagen RWAbwasseranlagen Gemeindestraßen Straßenreinigung und beleuchtung Öffentliches Grün /Landschaftsbau Öffentliche Gewässer Friedhöfe und Bestattungswesen Festhallen und andere Dorfgemeinschaftseinrichtungen Bauhof Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Summe Seite 2 von 95

23 Übersicht Finanzhaushalt 25 ( Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts gem. Abs. 2 Nr. 2 GemHKVO ) A : Finanzhaushalt lfd. Verw. tätigkeit Finanzierung tätigkeit Veränderung Bestand an Zahlungsm. Investitionstätigkeit Verpflichtungsermächtigunge Einzahlungen Auszahlungen Saldo Einzahlungen Auszahlungen Saldo Einzahlungen Auszahlungen Saldo 2,3,4 5,6,7 8,9, Katastrophenschutz Leistungen an Kreisschulbaukasse Gemeindeorgane, politische Gremien Kasse, Rechnungsangelegenheiten Finanzen und Controlling Steuern und sonstige Abgaben EDV Weitere zentrale Dienstleistungen Liegenschaftsmanagement Statistik und Wahlen Ordnungsangelegenheiten Brandschutz Grundschulen Seite 22 von 95

24 Übersicht Finanzhaushalt 25 ( Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts gem. Abs. 2 Nr. 2 GemHKVO ) A : Finanzhaushalt lfd. Verw. tätigkeit Finanzierung tätigkeit Veränderung Bestand an Zahlungsm. Investitionstätigkeit Verpflichtungsermächtigunge Einzahlungen Auszahlungen Saldo Einzahlungen Auszahlungen Saldo Einzahlungen Auszahlungen Saldo 2,3,4 5,6,7 8,9, Soziale Hilfen 35 Altenwohnungen 354 Einrichtungen für Wohnungslose Heimat und sonstige Kulturpflege Kinder und Jugendarbeit Tageseinrichtungen für Kinder Spielplätze Sportanlagen Technisches Management Grundstücks und Raum bezogene Informationen und Maßnahmen Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Seite 23 von 95

25 Übersicht Finanzhaushalt 25 ( Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts gem. Abs. 2 Nr. 2 GemHKVO ) A : Finanzhaushalt lfd. Verw. tätigkeit Finanzierung tätigkeit Veränderung Bestand an Zahlungsm. Investitionstätigkeit Verpflichtungsermächtigunge Einzahlungen Auszahlungen Saldo Einzahlungen Auszahlungen Saldo Einzahlungen Auszahlungen Saldo 2,3,4 5,6,7 8,9, Abfallwirtschaft 538 SWAbwasseranlagen RWAbwasseranlagen Friedhöfe und Bestattungswesen Gemeindestraßen Straßenreinigung und beleuchtung Öffentliches Grün /Landschaftsbau Öffentliche Gewässer Festhallen und andere Dorfgemeinschaftseinrichtungen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Bauhof Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Summe Seite 24 von 95

26 Übersicht Finanzhaushalt 25 ( Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts gem. Abs. 2 Nr. 2 GemHKVO ) B : Zusammenfassung Einzahlungen Auszahlungen Saldo Laufende Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Summe Seite 25 von 95

27 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Übersicht gem. Abs. 2 Nr. 5 GemHKVO Verpflichtungsermächtigungen 2) 3) Voraussichtlich fällig werdende Auszahlungen im Haushaltsplan des Jahres ) Euro Euro Euro Euro Insgesamt Nachrichtlich: in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen für Investitionstätigkeit ) In Spalte sind das Haushaltsjahr und alle früheren Jahre auszuführen, in denen Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren, aus deren Inanspruchnahme noch Auszahlungen fällig werden. 2) In Spalte 2 ist das Haushaltsjahr, in den Spalten 3 bis 5 die sich anschließenden Jahre einzusetzen. 3) Werden Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen in Jahren fällig, auf die sich die mittelfristige Finanzplanung noch nicht erstreckt, so sind weitere Kopfspalten in die Übersicht aufzunehmen und die voraussichtlichen Kreditaufnahmen in diesen Jahren gemäß Abs. 2 Nr. 3 zweiter Halbsatz GemHKVO besonders dazustellen. Seite 26 von 95

28 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Übersicht gem. Abs. 2 Nr. 6 GemHKVO Art der Schulden Stand zu Beginn des Vorjahres Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres. Geldschulden aus. Anleihen.2 Verbindlichkeiten aus Krediten.3 Liquiditätskrediten.4 sonstigen Geldschulden. Euro. Euro Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Transferverbindlichkeiten 5. Sonstige Verbindlichkeiten 26 Schulden insgesamt Nachrichtlich: offene Kreditermächtigung Seite 27 von 95

29 übersicht 25 ID Bezeichnung Fachbereich Gemeindeorgane, politische Gremien 2 Kasse, Rechnungsangelegenheiten 2 3 Finanzen und Controlling 2 4 Steuern und sonstige Abgaben 2 5 EDV 7 Weitere zentrale Dienstleistungen 9 Liegenschaftsmanagement 6 2 Statistik und Wahlen Ordnungsangelegenheiten Brandschutz 2 Grundschulen 244 Leistungen an Kreisschulbaukasse 28 Heimat und sonstige Kulturpflege Kinder und Jugendarbeit Tageseinrichtungen für Kinder Spielplätze Sportanlagen 6 5 Technisches Management 6 55 Grundstücks und Raum bezogene Informationen und Maßnahmen 6 53 Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung SWAbwasseranlagen RWAbwasseranlagen 6 54 Gemeindestraßen Straßenreinigung und beleuchtung 6 55 Öffentliches Grün /Landschaftsbau Öffentliche Gewässer Friedhöfe und Bestattungswesen Festhallen und andere Dorfgemeinschaftseinrichtungen Bauhof 6 6 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 2 62 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 2 Seite 28 von 95

30 Budetübersicht Konto Bezeichnung Budget : Querschnittsbudget Abschreibungen Abschreibung Niederschlagung/Erlass Abschreibungen auf Finanzvermögen 9 47 Abschreibungen auf Betriebs und Geschäftsausstattung Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen Abschreibungen auf Finanzvermögen 2 47 Abschreibungen auf Betriebs und Geschäftsausstattung Abschreibungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abschreibungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abschreibungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Abschreibungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abschreibungen auf Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Abschreibungen auf Finanzvermögen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Abschreibungen auf Finanzvermögen Abschreibungen auf Entwässerungs und Abwasserbeseitigungsanlagen Abschreibungen auf Finanzvermögen Abschreibungen auf Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen Abschreibungen auf unbebaute Grundstücke und grundtsücksgleiche Rechte Abschreibungen auf Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Abschreibungen auf Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Abschreibungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abschreibungen auf Finanzvermögen Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen 6 47 Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Abschreibungen auf Finanzvermögen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Budget 2 Querschnittsbudget Personalaufwendungen 4 Bezüge der Beamten 42 Beamte 44 Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl. Für Beschäftigte 45 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 452 Zuführung an die Versorgungsrücklage für Beamte 2 42 Vergütungen der Angestellten Beiträge zu Versorgungskassen für Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 3 4 Bezüge der Beamten 3 42 Beamte 3 44 Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl. Für Beschäftigte 3 45 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte Zuführung an die Versorgungsrücklage für Beamte 4 42 Vergütungen der Angestellten Beiträge zu Versorgungskassen für Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 7 4 Bezüge der Beamten 7 42 Vergütungen der Angestellten 7 42 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen für Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 7 44 Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl. Für Beschäftigte Seite 29 von 95

31 Budetübersicht 7 45 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte Zuführung an die Versorgungsrücklage für Beamte 2 42 Arbeitnehmer Arbeitnehmer Arbeitnehmer 22 4 Bezüge der Beamten Vergütungen der Angestellten Beamte Beiträge zu Versorgungskassen für Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl. Für Beschäftigte Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte Zuführung an die Versorgungsrücklage für Beamte 2 42 Vergütungen der Angestellten Beiträge zu Versorgungskassen für Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte Vergütungen der Angestellten Beiträge zu Versorgungskassen für Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte Zuschüsse zu Veranstaltungen und für Juleica 5 42 Vergütungen der Angestellten 5 49 Sonstige Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen für Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 5 44 Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl. Für Beschäftigte Löhne der Arbeiter Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeiter Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeiter Löhne der Arbeiter Aufwendungen für sonstige Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeiter Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeiter Beihilfen und Unterstützungsleistungen und dgl. Für Beschäftigte Budget 3: Hauptamt 427 Besondere Verwaltungs und Betriebsaufwendungen 442 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 4429 Verfügungsmittel 443 Post, Internet, Radio, Telefon Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Haltung von Fahrzeugen Aufwendungen für Aus und Fortbildung, Umschulung Zuschüsse an übrige Bereiche 7 44 Aufwendungen für Personaleinstellungen Spenden, Beiträge u.ä Aufwendungen für übernommene Reisekosten Versicherungsbeiträge u.ä. Budget 4: Bauamt Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Aufwendungen für Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude usw Aufwendungen für sonstige Sach und Dienstleistungen Seite 3 von 95

32 Budetübersicht Post, Internet, Radio, Telefon Versicherungsbeiträge u.ä Aufwendungen für Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude usw Aufwendungen für Aus und Fortbildung, Umschulung Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände Post, Internet, Radio, Telefon Versicherungsbeiträge u.ä Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen Aufwendungen für übernommene Reisekosten 5 47 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser Fracht, Spenden usw Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser Besondere Verwaltungs und Betriebsaufwendungen Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter Zuweisungen an Zweckverbände Aufwendungen für Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude usw Aufwendungen für Fahrzeugunterhaltung Bürobedarf Versicherungsbeiträge u.ä Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen Erwerb von geringwertige Wirtschaftsgüter Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Aufwendungen für Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude usw Aufwendungen für Fahrzeugunterhaltung Aufwendungen für Dienst und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände Post, Internet, Radio, Telefon Grundsteuer Budget 5: Ordnungsamt Wahlkosten und Statistik Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung Fortbildung Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen Zuschüsse an private Unternehmen Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit Bücher, Zeitschriften, Urkunden Sonstige Beiträge Erstattungen an den Bund Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen Budget 6: Feuerwehr Mieten und Pachten Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser Aufwendungen für Fahrzeugunterhaltung Aufwendungen für Dienst und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände Lohnkostenentschädigungen Zuschüsse an private Unternehmen Aufwendungen für Personaleinstellungen Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit Seite 3 von 95

33 Budetübersicht Bücher, Zeitschriften, Urkunden Versicherungsbeiträge u.ä Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen Budget 7: Schule Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser Haltung von Fahrzeugen Ge und Verbrauchsmittel Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände Aufwendungen für übernommene Reisekosten Versicherungsbeiträge u.ä Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Budget 8: Kinder, Jugend und Kultur KaliMobil Zuschüsse an private Unternehmen Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Fracht, Spenden usw Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände Ferienprogrammaktionen Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit Verfügungsmittel Ortsräte für Kinder und Jugendförderung Geschäftsaufwendungen Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser Zuschüsse an private Unternehmen Übrige Bereiche Budget 9: Finanzverwaltung Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung Aufwendungen für übernommene Reisekosten Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite Aufwendungen für Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung Geschäftsaufwand Sonstige Beiträge Aufwendungen für Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen Aufwendungen für Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude usw Bürobedarf Versicherungsbeiträge u.ä Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Budget : Allgemeine Finanzleistungen Gewerbesteuerumlage Zahlungen an den Entschuldungsfonds Kreisumlage Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsauszahlungen FUK Zinsauszahlungen an Kreditinstitute Zinsauszahlungen VGH Zuführung eines Überschusses des ordentlichen ses Budget : Querschnittsbudget Unterahaltungsaufwendungen (Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen etc.) Aufwendungen für Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen Seite 32 von 95

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