KRINKO-Empfehlung im zahnärztlichen Bereich Sinn oder Unsinn.
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- Karola Bergmann
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1 KRINKO-Empfehlung im zahnärztlichen Bereich Sinn oder Unsinn.
2 Sektion für Minimal Invasive Chirurgie Klinikhygiene der Universität Naturwissenschaftl. medizinisches Institut
3 Der Patientenanspruch auf eine sichere Versorgung nach den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft ist stets zu gewährleisten. Dabei entspricht es der rechtlichen Verpflichtung, sich über neue Erkenntnisse bis zur Grenze des Zumutbaren fortzubilden. (Rieger, Verantwortlichkeit des Arztes..., NJW 1979, S. 582 mit Hinweis auf BGH VersR. 1975, S. 2245; BGH NJW 1968, S. 1181; 1977, S. 1103) Seminaris Medizinrecht Hans-Werner Röhlig Oberhausen, Seilerstraße 106 Tel.: Fax:
4 Die einwandfreie Qualität von Medizinprodukten ist nach einem validierten und dokumentarisch erfaßten Verfahren nachzuweisen. Seminaris Medizinrecht Hans-Werner Röhlig Oberhausen, Seilerstraße 106 Tel.: Fax:
5 Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung weist der Einrichtung die Pflicht zu, das Gefahrenpotential auf das für Patienten und Personal unvermeidbare Restrisiko zu vermindern. (von Deutsch, NJW 1991, S unter Hinweis auf BGH NJW 1991, S. 1948) 2002 Seminaris Medizinrecht, Hans-Werner Röhlig, Seilerstraße 106, Oberhausen
6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung 4 1) Der Betreiber darf nur Personen, Betriebe oder Einrichtungen mit der Instandhaltung ( Wartung... und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.
7 Medizinprodukte-Betreiberverordnung 4 2) Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg... nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit... nicht gefährdet wird.... Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach Satz 1 wird vermutet, wenn die... Empfehlung der Kommission... am RKI zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.... Ein Verstoß gegen 4 Abs. 1 und 2 lwird gemäß 13 Medizinprodukte- Betreiberverordnung, 42Abs. 2 Nr. 1 MPG im Rahmen der Gefährdungshaftung mit einem Bußgeld bis zu , -- sanktioniert.
8 Beweislast Wer grundlos von Standardmethoden zur Bekämpfung möglicher bekannter Risiken abweicht, muß Schadenersatzansprüche und die Folgen einer Beweislastumkehr im Schadensfall fürchten. (BGH NJW 1983, S. 2080, 2081) 2002 Seminaris Medizinrecht - Hans-Werner Röhlig, Seilerstraße 106, Oberhausen
9 DIN und RKI-Richtlinien und -Empfehlungen DIN und Richtlinien oberster Bundesbehörden gelten als antizipierte Sachverständigengutachten zum aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. (Bundesgerichtshof - Entscheidungen in Zivilsachen, 103, 338, 341) 2002 Seminaris Medizinrecht - Hans-Werner Röhlig, Seilerstraße 106, Oberhausen
10 Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
11 Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
12 Infektionsprävention in der Zahnheilkunde Anforderungen an die Hygiene Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention und das Robert Koch-Institut haben zu einigen zentralen und allgemein gültigen Maßnahmen der Infektionsprävention bereits in früheren Mitteilungen Stellung genommen. Es soll der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit dienen, wenn hier nur die wichtigsten Aussagen dieser Veröffentlichungen wiederholt werden. Besteht Bedarf für vertiefende Informationen, werden die Adressaten dieser Empfehlung gebeten, Details in der jeweils angegebenen Fundstelle nachzulesen. (alle Dokumente sind auch auf den Internetseiten des RKI unter Rubrik Infektionsschutz, Stichwort Krankenhaushygiene, Unterverzeichnis Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene einzusehen).
13 Anforderungen an die Hygiene in der Zahnmedizin Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Aus dem Bundesgesundheitsblatt 2006 Klaus Roth;
14 Übertragungswege Direkter Kontakt mit Blut Speichel und anderen infektiösen Sekreten oder Exkreten Indirekte Übertragung z.b. über kontaminierte Instrumente, benutze Materialien, Zahnersatz, Spritzer von Blut, Speichel etc. auf intakte oder verletzte Haut Aerosolbildung
15 RKI - Empfehlung Hefen Hepatitis B-Viren Hepatitis C-Viren Herpes Simplex Viren HIV Legionellen Mycobacterium tuberculosis Pseudomonaden Staphylokokken Streptokokken Etc.
16 RKI - Empfehlung Allgemeine Hygienemaßnahmen Anamnese Orale Antisepsis Hygienemaßnahmen für das Behandlungsteam Händehygiene Händewaschen Hygienische Händedesinfektion Chirurgische Händedesinfektion Impfprophylaxe Schutz vor Kontamination Schutz vor Verletzungen Postexpositionsprophylaxe Instrumentenwartung Flächendesinfektion und Reinigung
17 RKI - Empfehlung Instrumentenaufbereitung Generell Bevorzugung der maschinellen Aufbereitung vor dem Eintauchverfahren Bei der Beschaffung von Instrumenten sind solche zu bevorzugen, die sich thermisch reinigen, desinfizieren und sterilisieren lassen. Alle Instrumente, die bestimmungsgemäß die Körperintegrität durchtrennen oder mit Wunden in Berührung kommen, sind nach der Reinigung und Desinfektion zu sterilisieren. Dabei ist ein Verfahren mit gespanntem Wasserdampf der Vorzug zu geben.
18 RKI - Empfehlung Maschinelle Reinigung Kontaminationssicherer Transport Reinigung und Desinfektion unter Beachtung der Herstellerangaben (Temperatur und Zeit, wenn erforderlich Desinfektionsmittel Danach je nach Erfordernis staubfreie Lagerung oder Verpackung und Sterilisation
19 RKI - Empfehlung Wasserführende Systeme Mit dem Einbau von Desinfektionsanlagen, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist, in die wasserführenden Systeme in die Behandlungseinheiten kann eine Verringerung der mikrobiellen Kontamination des Kühlwassers erreicht werden. Wasserführende Systeme sollten zu Beginn des Arbeitstages für etwa 2 Minuten durchgespült werden. Kühlsysteme müssen mit Ventilen ausgerüstet sein, die den Rücklauf der Flüssigkeiten verhindern. Bei umfangreichen oralchirurgischen Eingriffen soll zur Kühlung sterile physiologische Kochsalzlösung benutzt werden.
20 RKI - Empfehlung Bauliche Maßnahmen Es muss ein Bereich für die Aufbereitung und Abfallentsorgung festgelegt werden. Arbeitsabläufe sind in unreine und reine zu trennen. Für bestehende Praxen gilt ein Bestandsschutz, sofern in anderen Vorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist. Abweichungen von den Anforderungen können auch dann zulässig sein, wenn der Praxisinhaber andere, ebenso wirksame Maßnahmen trifft oder die Durchführung von Maßnahmen im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde.
21 Sinn oder Unsinn? Die Krinko- Empfehlung ist bezüglich der Instrumentenaufbereitung unbedingt zu beachten Auch im Niedergelassenen Bereich Allerdings gibt die Empfehlung für die Zahnmedizin sinnvolle Hinweise zur Hygiene und Personalschutz, die in dieser Art in den anderen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts nicht zu finden sind Beide Empfehlungen haben ihre Berechtigung, sind aber immer zusammen zu beachten
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit SMP GmbH Hechingerstrasse Tübingen
zu teamwork mit Haken und Ösen.
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