Verantwortung und Haftung der ärztlichen Leitung in Praxis und MVZ. Verteilung der Beweislast bei Hygienemängeln in der Arztpraxis
|
|
- Catrin Linden
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verantwortung und Haftung der ärztlichen Leitung in Praxis und MVZ Verteilung der Beweislast bei Hygienemängeln in der Arztpraxis Dritter Hygienetag der KVB 10. Mai 2014 in Nürnberg Petra Geistberger Rechtsanwältin Tätigkeitsschwerpunkt Medizin- und Arbeitsrecht Verwaltungsdirektorin Klinik Josephinum gemeinnützige AG, München Fachkrankenschwester OP/Technische Sterilisationsassistentin (Fachkunde I bis III) 1
2 Rechtliche Einordnung Aufbereitung - 3 Nr. 14 MPG Reinigung + Desinfektion + Sterilisation und Prüfung/Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit Ordnungsgemäße Aufbereitung - 4 Abs. 2 MPBetreibV Berücksichtigung der Herstellerangaben Aufbereitung mit geeigneten validierten Verfahren Nachvollziehbare Dokumentation des gesamten Prozesses Beweislastregel: Ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung von KRINKO, RKI und BfArM eingehalten wird. (nachfolgend als KRINKO-Empfehlung bezeichnet) 2
3 Hygienemängel in der Rechtsprechung Gewährleistung hygienischer Verhältnisse = voll beherrschbarer Gefahrenbereich = voll beherrschbares Risiko Beweislastumkehr, wenn feststeht, dass die Primärschädigung aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren von deren Seite voll beherrscht, bzw. ausgeschlossen werden können und müssen. (BGH, Urteil v. 20. März 2007 VI ZR 158/06) 3
4 Voll beherrschbare Risiken 4
5 Beweislast im Haftungsprozess Normalfall Kläger muss beweisen, was ihm nützt, was seinen Vortrag stützt. Ausnahme Bereich der voll beherrschbaren Risiken Beklagter muss sich entlasten (Beweislastumkehr) ABER Entlastungsmöglichkeit des Beklagten durch Einhaltung der KRINKO-Empfehlung aufgrund der gesetzlichen Vermutung in 4 Abs. 2 MPBetreibV! 5
6 4 Absatz 2 MPBetreibV Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist (...). Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird ( ) vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird. 6
7 Inhalt der Beweisführung Im Bereich der Medizinprodukte-Aufbereitung muss der Betreiber beweisen, dass er alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen gegen vermeidbare Hygienemängel getroffen hat; Einzelheiten ergeben sich aus der KRINKO-Empfehlung. ABER: ebenfalls persönliche deliktische Haftung des Einzelnen, d. h. des nicht-ärztlichen und ärztlichen Personals WICHTIG: Einhaltung/Umsetzung von Standards und Vorgaben, d. h. Compliance von Anwender und Assistenzpersonal; nicht nur hinsichtlich KRINKO-Empfehlung, sondern auch bei der Hygiene im Arbeitsalltag. 7
8 Betreiberverantwortung Achtung! Persönliche deliktische Haftung des Einzelnen bleibt bestehen! 8
9 AKTION Saubere Hände: machen Sie mit! Bundesweite Aktion zur Förderung der Händedesinfektion auch in Arztpraxen Ziel: Schutz von Patienten und Praxispersonal vor Erreger-Übertragungen Aktion: Teil der Deutschen Antibiotika- Resistenz-Strategie vs. MRSA / MRE Kostenfrei: Teilnahme und Bezug von Arbeits- und Schulungsmaterialien Damit: Umsetzung der gesetzlichen Fortbildungspflicht für das Praxisteam Damit: Nachweis der Erfüllung von QM-Anforderungen zur Händehygiene KVB bietet Ihnen an: Erstellung einer Teilnahmebestätigung für Ihre Praxis AKTION Saubere Hände im KVB-Extranet
10 KRINKO-Empfehlung Rechtssicherheit nur bei vollständiger Umsetzung, d. h.: zutreffende Risikoeinstufung der MP Beachtung der Herstellerangaben Berücksichtigung des Verwendungszweckes Geschultes Personal Validierter Gesamtprozess Rechtsfolge, wenn die KRINKO-Empfehlung nicht umgesetzt wird: Die ordnungsgemäße Aufbereitung muss im Einzelfall bewiesen werden, d. h. die angewendeten Aufbereitungsverfahren müssen ebenso wirksam sein, wie die Aufbereitung unter Beachtung der KRINKO-Empfehlung. Prüfmaßstab: 4 Absatz 2 MPBetreibV 10
11 Aufbereitung von Medizinprodukten Maßnahmen vor erstmaliger Aufbereitung eines MP Petra Geistberger Aufbereitung von Medizinprodukten BLÄK März
12 Wesentliche fachliche Standards A und O - fehlerfreie Einstufung der Medizinprodukte (Risikoklassen: unkritisch, semikritisch A + B, kritisch A, B, C) andernfalls können weder die erforderlichen Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, noch die notwendige Ausstattung zutreffend bestimmt werden. (Vgl. RKI-BfArM-Empfehlung S. 1248) Validierter Gesamtprozess, d. h. dokumentierter Nachweis der beständigen Wirksamkeit des Aufbereitungsprozesses, insbesondere seiner maschinellen Teilschritte und der standardisierten manuellen Aufbereitungsschritte sowie der regelmäßigen Routinekontrollen. Standardarbeitsanweisungen (SOPs) für manuelle Teilschritte (Vgl. RKI-BfArM-Empfehlung S. 1251) Rückverfolgbarkeit bei Medizinprodukten der kritischen Risikoklassen (Vgl. RKI-BfArM-Empfehlung S. 1257) 12
13 Neue Vorgaben zur manuellen Aufbereitung Die Anwendung manueller Verfahren setzt -bei Verfügbarkeit von maschinellen Verfahren -voraus, dass ein Beleg über die Äquivalenz der Leistungsfähigkeit manueller und maschineller Verfahren erbracht wurde.. Die standardisierte und reproduzierbare Reinigung mit Wirkungsnachweis ist sicherzustellen (bei Gruppe B inkl. der inneren Oberfläche). Standardarbeitsanweisungen müssendie kritischen Verfahrens-schritte ausdrücklich benennen. Mit periodischen Prüfungen ist die Wirksamkeit der jeweiligen Maßnahme zu belegen. 13
14 Urteilsbesprechung Oberverwaltungsgericht NRW Beschluss v , 13 A 106/13 vorgehend VG Minden, Urteil vom 14. November 2012, 7 K 1769/10 Sachverhalt Kläger betreibt Zahnarztpraxis Untersagung der Aufbereitung von Winkelstücken der Risikokategorie kritisch B, die nicht mit einem validierten maschinellen Verfahren oder nachweislich gleichwertigen Verfahren aufbereitet werden wegen drohender Gefahr für Patienten, Anwender, Dritte. Hersteller sieht maschinelle Aufbereitung vor. Die vom Kläger praktizierte manuelle Aufbereitung genügt weder - der KRINKO-Empfehlung von 2001 (bei Untersagung gültig) noch von 2012, - noch der Leitlinie zur Validierung der manuellen Reinigung/chem. Desinfektion, - noch den Forschungsergebnissen MAZI f. zahnärztliche Instrumente.. 14
15 Urteilsbesprechung Oberverwaltungsgericht NRW Beschluss v , 13 A 106/13 vorgehend VG Minden, Urteil vom 14. November 2012, 7 K 1769/10 Der Kläger ist in allen Instanzen unterlegen. Es war keine beständig sichere manuelle Aufbereitung nachgewiesen, da Reinigungs-, Desinfektions-, Spülungs- und Trocknungsprozesse nicht standardisiert durchgeführt wurden. Es fehlten (der Aufbau) eines Qualitätsmanagementsystems mit betreiberspezifischen Standard-Arbeitsanweisungen sowie festgelegte Prüfmaßnahmen/Routinekontrollen für die Winkelstücke. Der abstrakte Nachweis der Sachkenntnis der Mitarbeiter, die Einführung eines QM-Systems ohne Bezug zur Aufbereitung und eine singuläre Leistungsqualifikation sind nicht ausreichend im Sinne eines validierten Aufbereitungsprozesses, wenn der Bezug zum konkreten MP (Standard- Arbeitsanweisungen/Schulungen) und zu den dafür im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen (Routinekontrollen) fehlt. 15
16 Aufbereitung von Einmalprodukten nicht grundsätzlich verboten, da Gesetzgeber nicht zwischen der Aufbereitung von Einfach- und Mehrfachprodukten unterscheidet einzuhaltende Standards in beiden Fällen gleich hoch Ein Verbot der Aufbereitung, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Sicherheit und Gesundheit über ein nach den Erkenntnissen der Wissenschaft vertretbares Maß hinaus gefährdet sind. Problem Produktsicherheit Wie verhält sich das Produkt bei Aufbereitung und Wiederverwendung? Hersteller übernimmt diesbezüglich i. d. R. keine Haftung Nicht empfehlenswert do-it-yourself, da Vorhaltung eines zertifizierten Qualitätsmanagements sowie nachweisbare Funktions- und Materialkontrolle notwendig Alternative: Spezialisierter Dienstleister 16
17 Aufbereitung durch/für Dritte Die Letztverantwortung verbleibt beim Betreiber! Verantwortungsbereiche müssen klar abgegrenzt werden Fehlen eines schriftlichen Vertrages führt in der Regel zu Mängelrügen der überwachenden Behörden Zertifizierung nach DIN EN ISO Regelungen zum Umgang mit Leistungsstörungen Dynamische Anpassungsklauseln für gesetzliche Vorgaben Dokumentation der Leistungen Aufbewahrungsfristen Chargenprotokolle nach RKI-BfArM-Empfehlung 5 Jahre Problem: gesetzliche Haftungstatbestände verjähren ggf. deutlich später 17
18 Hilfreiche Webseiten Robert-Koch-Institut Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.v. Flussdiagramm zur MP-Einstufung Downloads/DGSV_pdf.pdf;jsessionid=64292B2402F1E7CC1BAB95D9 FAE87B16.2_cid298? blob=publicationfile 18
19 Medizinprodukt? Vielen Dank! 19
Zero Infections was kann und muss die technische Hygiene leisten
Zero Infections was kann und muss die technische Hygiene leisten S. Werner, F. v. Rheinbaben Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin HygCen Germany GmbH, Schwerin / Bochum 13.04.2016 DGKH Kongress Berlin
MehrAnforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Gesundheitssystem Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung
Positionspapier Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten Pflichten der Hersteller und Pflichten der GesundheitssystemAufbereitun Pflichten Reinigung Desinfektion Sterilisation Haftung Hygiene
MehrAufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz
Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz Kassel - 23. 09. 2016 09/2016 Beate Keim - Dez. 35.1 1 Rechtliche Grundlagen Medizinprodukte-Richtlinie
MehrPlasmasterilisation. 15. DGSV-Kongress, 3. bis 5. Oktober 2011 in Fulda
Plasmasterilisation an der Schnittstelle Praxis/Zertifizierung/Recht 15. DGSV-Kongress, 3. bis 5. Oktober 2011 in Fulda Petra Geistberger Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München 4.
MehrAufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten
Dritter Hygienetag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Nürnberg, 10.Mai 2014 Aufbereitung von Instrumenten und Medizinprodukten Vortrag: Validierung der Instrumentenaufbereitung in der Arztpraxis;
MehrUmgang mit hygienisch problematischen (Medizin-)Produkten
Umgang mit hygienisch problematischen (Medizin-)Produkten Marc Thanheiser Fachgebiet Angewandte Infektionsund Krankenhaushygiene, Robert Koch-Institut, Berlin Hafnersee, 08.06.2017 1 Rechtliche Grundlagen
Mehr3 Jahre Zertifizierungen der Aufbereitung
ÖGSV-wfhss-Congress 2007, Baden bei Wien, 05.05.2007 3 Jahre Zertifizierungen der Aufbereitung auf Basis der deutschen RKI/BfArM-Empfehlung Ein Erfahrungsbericht Dr. Thomas Kießling Sachverständiger für
MehrHerzlich willkommen zur Veranstaltung: Vorstellung des Kurskonzeptes des BVF zur Umsetzung der MP- Betreiberverordnung
Herzlich willkommen zur Veranstaltung: Vorstellung des Kurskonzeptes des BVF zur Umsetzung der MP- Betreiberverordnung Dipl.-Kfm. Matthias Klar, IfB Hagenow Tel. 0160 96420022 1 4 Absatz 1 MP BetreibV
MehrDie Sicht des Gesetzgebers
Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung
MehrGesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie
Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie Rechtliche Abgrenzung zwischen Podologie und Fußpflege Ziele des Medizinprodukterechtes: für die Gesundheit und den erforderlichen
MehrANFORDERUNGEN AN AUFBEREITER VON MEDIZINPRODUKTEN
Zentrale Sterilgut-Versorgung, Geschäftsbereich Bau, Technik und Medizintechnik C 5 ANFORDERUNGEN AN AUFBEREITER VON MEDIZINPRODUKTEN Toni Zanette Leiter Zentrale Sterilgutversorgung C 5 Rechtliche Anforderungen
MehrDGKH-Kongress, Berlin Lunch Symposium: Validierbare Aufbereitung von Ultraschallsonden
DGKH-Kongress, Berlin Lunch Symposium: Validierbare Aufbereitung von Ultraschallsonden 20.3.18 Rechtliche An- und Herausforderungen bei der Aufbereitung von Ultraschallsonden Dr. med. Bärbel Christiansen
MehrZentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Spezielle Regeln für die Benennung Geltungsbereich Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß 10 Abs. 3 Satz 2 MPG 1 Geltungsbereich
MehrBernd Vogler Fachauditor für hygienische Aufbereitung
Bernd Vogler Fachauditor für hygienische Aufbereitung Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel. : 04 41 / 799-2535 Fax : 04 41 / 799-2700 / 2017 Bernd.Vogler@gaa-ol.niedersachsen.de
MehrAufbereitung von Medizinprodukten - die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht der Krankenhausgesellschaft
Aufbereitung von Medizinprodukten - die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht der Krankenhausgesellschaft Essen, Universitätsklinikum, 23. Februar 2005 Verantwortung des Betreibers/Anwenders
MehrGesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen. Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze
Gesetzliche Anforderungen an die Aufbereitung von flexiblen thermolabilen Endoskopen Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Schulze Definition: Aufbereitung Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von bestimmungsgemäß
MehrVerfahrensanweisung: Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten
Seite 1 von 5 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Abkürzungen... 2 4 Definitionen... 2 5 Beschreibung... 4 5.1 Allgemeines... 4 5.2 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten... 4 5.3 Ablauf einer Überwachung
MehrAMAH Aufbereitung in der Endoskopie
AMAH Aufbereitung in der Endoskopie Risikobewertung von flexiblen Endoskopen und Folgerungen für die Aufbereitung Christian Roth Olympus Deutschland GmbH OLYMPUS Deutschland GmbH, Medical Systems Hannover,
MehrBegehungen des Landesamtes für soziale Dienste. Medizinprodukteaufbereitung
Begehungen des Landesamtes für soziale Dienste Medizinprodukteaufbereitung 1. Organisation des Landesamtes 2. Organisation der Medizinprodukteüberwachung in SH 3. Grundlagen zur Begehung von Kliniken und
MehrHygiene in der Zahnarztpraxis Auswertung der Begehungen, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene
Hygiene in der Zahnarztpraxis Auswertung der Begehungen, 2015-2017 Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene Gliederung Rechtliche und fachliche Grundlagen Ablauf Hygienebegehung
MehrArbeitsbedingungen in der ZSVA aus Sicht der Industrie
Arbeitsbedingungen in der ZSVA aus Sicht der Industrie Dr. Ulrike Weber Osnabrück 15. September 2015 Miele/GTZ/PI 1 Der Aufbereitungskreislauf Miele/GTZ/PI 2 Wer / was ist am Prozess beteiligt? Logistik
MehrMEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT. Die Aufbereitung von Medizinprodukten - Haftungsvermeidung durch Haftungsverlagerung
KANZLEI DR. JÄKEL MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT Die Aufbereitung von Medizinprodukten - Haftungsvermeidung durch Haftungsverlagerung DGSV Kongress 2010 Fulda 08.10.2010 Inhalt Compliance
MehrNeue gesetzliche Anforderungen für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und deren Bedeutung für den Betreiber
Neue gesetzliche Anforderungen für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und deren Bedeutung für den Betreiber (am Beispiel des Steckbeckenspülers) Referent: Frank Hoffmann Leiter Vertrieb Deutschland Reinigungs-
MehrAktualisierte Leitlinie für die Validierung der maschinellen Reinigung und Desinfektion (in der Fassung von 2017)
Aktualisierte Leitlinie für die Validierung der maschinellen Reinigung und Desinfektion (in der Fassung von 2017) Arbeitskreis Infektionsprophylaxe, Markus Hoppe, 13./14.03.2018 Historie der Leitlinie
MehrNA(R)KA 2016 Details der Sterilgutaufbereitung aus Sicht der Bezirksregierung. Freitag Dominique-André Busch
NA(R)KA 2016 Details der Sterilgutaufbereitung aus Sicht der Bezirksregierung Freitag 23.09.2016 Dominique-André Busch Ablauf Kurzer Überblick über die Systematik des Medizinproduktegesetzes (MPG) Grundlagen
MehrUmsetzung des Medizinprodukterechts
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit Stofflicher Gefahrenschutz, Strahlenschutz, Verbraucherschutz in der Medizin Umsetzung des Medizinprodukterechts
MehrÜberwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht Niedersachsen AMAH 27.06.2015 Fragen, die der Vortrag beantworten soll Warum dürfen
Mehr1 Zweck Geltungsbereich Abkürzungen Definitionen Beschreibung... 3
Seite 1 von 6 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Abkürzungen... 2 4 Definitionen... 2 5 Beschreibung... 3 5.1 Allgemeines... 3 5.2 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten... 4 5.3 Ablauf einer Überwachung
MehrAnlage 4 zur Hygiene-VO der ÖÄK Risikobewertung und Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte in Ordinationen und Gruppenpraxen
Seite 1 von 8 Anlage 4 zur Hygiene-VO der ÖÄK Risikobewertung und sverfahren für Medizinprodukte in Ordinationen und Gruppenpraxen Inhalt: Unterscheidung aufgrund von Verwendungszweck und sverfahren Risikobewertung
MehrDaniel Betz. Fachkrankenpfleger OP. OP Ltg. bis OP-Manager (IHK) Ltg. ZSVA im Katharinen-Hospital Unna FK 1-3. Beirat DGSV-e.V.
Beschaffungsmanagement aufbereitbarer Medizinprodukte Daniel Betz Fachkrankenpfleger OP OP Ltg. bis 2011 OP-Manager (IHK) Ltg. ZSVA im Katharinen-Hospital Unna FK 1-3 Beirat DGSV-e.V. Inhalt Warum? Fürstentümer
MehrAnforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in NRW
Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in NRW Dr. med. univ. Sebastian Werner 1,2 1 HygCen Germany GmbH, Schwerin / Bochum 2 Abteilung für Hygiene, Sozial- und Umweltmedizin,
MehrLagerungsschränke mit geregelten Umgebungsbedingungen für aufbereitete, thermolabile Endoskope (Trockenschrank) Validierung und Typprüfung
Lagerungsschränke mit geregelten Umgebungsbedingungen für aufbereitete, thermolabile Endoskope (Trockenschrank) Validierung und Typprüfung Stefan Fehrmann, M. Feltgen, S. Werner HygCen Germany GmbH, Schwerin
MehrChristian Witte Zertifiziertes Qualitätsmanagement bei Aufbereitung von Kritisch-C Produkten gemäß valider Herstelleranweisung?
Christian Witte Zertifiziertes Qualitätsmanagement bei Aufbereitung von Kritisch-C Produkten gemäß valider Herstelleranweisung? MPBetreibV vs. KRINKO/BfArM-Empfehlung? Historie und Ausblick Einstufung
MehrAktualisierung der Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (KRINKO/BfArM, 2001)
Aktualisierung der Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (KRINKO/BfArM, 2001) Hintergrund und Sachstand M. Mielke Robert Koch-Institut Sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten
MehrHerzlich Willkommen zum Steri-Fach-Forum Oberflächenveränderungen an Instrumenten und Geräten
Campus Großhadern, Campus Innenstadt STABSSTELLE ZSVA Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung OPZ Herzlich Willkommen zum Steri-Fach-Forum Oberflächenveränderungen an Instrumenten und Geräten Was muss die
MehrHygiene bei transvaginalen und transrektalen Ultraschallsonden
Hygiene bei transvaginalen und transrektalen Ultraschallsonden Marc Thanheiser Fachgebiet Angewandte Infektionsund Krankenhaushygiene, Robert Koch-Institut, Berlin Hafnersee, 09.06.2017 1 Hygienemaßstäbe
MehrKRINKO-Empfehlung im zahnärztlichen Bereich Sinn oder Unsinn.
KRINKO-Empfehlung im zahnärztlichen Bereich Sinn oder Unsinn. Sektion für Minimal Invasive Chirurgie Klinikhygiene der Universität Naturwissenschaftl. medizinisches Institut 1995 2000 Der Patientenanspruch
MehrPodiumsdiskussion. Dr. Früh Control GmbH DGSV-Kongress
Podiumsdiskussion Dr. Früh Control GmbH DGSV-Kongress 10-09 1 Generelle Vorgaben für Medizinprodukte Medizinprodukte-Gesetz 14: Medizinprodukte dürfen nicht betrieben und angewendet werden, wenn sie Mängel
MehrRoMed Klinikum Rosenheim: Bad Aibling, Prien am Chiemsee, Wasserburg am Inn und Rosenheim
RoMed Klinikum Rosenheim: Bad Aibling, Prien am Chiemsee, Wasserburg am Inn und Rosenheim Irmgard Weise RoMed Klinikum Rosenheim OP-Fachschwester Fachkunde I III Lehrerin für Pflegeberufe Schwerpunkt Aus
MehrUmsetzung des Medizinprodukterechts
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit Stofflicher Gefahrenschutz, Strahlenschutz, Verbraucherschutz in der Medizin Umsetzung des Medizinprodukterechts
MehrIMC Systems GmbH. Instrumentenaufbereitung CHECKLISTE. Rechtsgrundlagen. Zahnarztpraxis. Infektionsschutz - Gesetz. Medizinprodukte Gesetz.
IMC Systems GmbH CHECKLISTE zur Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität und Leistung in der Zahnheilkunde gemäß der aktuellen Gesetzte, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen Rechtsgrundlagen
MehrDie Hygieneverordnung der ÖÄK. Michael Gehrer
Die Hygieneverordnung der ÖÄK Michael Gehrer Zweifelsohne: ein Schritt in die richtige Richtung!!! Hygieneverordnung der ÖÄK Sie thematisiert erstmals die Verantwortung, die Ärzte auch im niedergelassenen
MehrSpezielle Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Aufbereitung von Medizinprodukten
Spezielle Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Aufbereitung von Medizinprodukten Geltungsbereich: Die vorliegenden Speziellen Regeln legen Anforderungen fest an Zertifizierungsstellen
MehrMedizinprodukte - Aufbereitung in Deutschland - im 17. Jahr nach der Einführung des
Medizinprodukte - Aufbereitung in Deutschland - im 17. Jahr nach der Einführung des MPG Beantwortete und offene Fragen Prof. Dr. M. Mielke, RKI Patientenschutz bei Medizinprodukten Verpflichtung der Migliedstaaten
MehrAufbereitung von flexiblen Endoskopen Patientensicher und Gesetzeskonform
Aufbereitung von flexiblen Endoskopen Patientensicher und Gesetzeskonform Referent: Dr. Michael Sturm Prüfstellenleiter und Geschäftsführer Hygienezentrum Dr. Sturm GmbH Eumigweg 7 2351 Wiener Neudorf
Mehr«Das Schönste am Problem ist die Lösung»
«Das Schönste am Problem ist die Lösung» Sind mit den Fachkundelehrgängen h die Ausbildungsprobleme des Fachpersonals in MP- Aufbereitungsabteilungen und deren Betreiber gelöst? BG Klinik Bergmannstrost
MehrVivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH Vivantes Service GmbH, Prokuristin und Betriebsleiterin Marlis Schwericke Auguste-Viktoria- Klinikum Humboldt-Klinikum Klinikum Am Urban Klinikum Hellersdorf Klinikum
MehrVerwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 1444/04
Seite 1 von 5 Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 1444/04 Datum: 19.11.2004 Gericht: Verwaltungsgericht Arnsberg Spruchkörper: 3. Kammer Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 3 L 1444/04 Tenor: Die aufschiebende
MehrPraxisbegehung durch die Gewerbeaufsicht: Anforderungen und häufige Mängel
Praxisbegehung durch die Gewerbeaufsicht: Anforderungen und häufige Mängel Dipl.-Ing. (FH) Frank Krestel Regierung von Schwaben-Gewerbeaufsichtsamt Morellstraße 30 d, 86159 Augsburg Telefon: 0821-327-2825
MehrGliederung. Zweck und Umfang der Präsentation, Zielgruppe. Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten 2012
Gliederung Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten 2012 Aktualisierte Empfehlung der KRINKO und des BfArM Eine Musterpräsentation des Robert Koch-Institutes Erstellt von:
MehrValidierung hausinterner Aufbereitungsschritte bei Outsourcing
Validierung hausinterner Aufbereitungsschritte bei Outsourcing Ulrike Prüfert-Freese Leiterin des Hygienelabors der MA 39 Folie 1 Validierung jener Teilprozesse der Aufbereitungsprozesse für Medizinprodukte
MehrRoutine und Herausforderungen der Medizinprodukte Aufbereitung in einer modernen Zahnarztpraxis
Routine und Herausforderungen der Medizinprodukte Aufbereitung in einer modernen Zahnarztpraxis Ute Wurmstich gilborn zahnärzte Kaltenweider Str. 11 D-30900 Wedemark Fachkunde I-III DGSV/SGSV 1 Grundsätzliche
MehrBürokratieanforderungen für Arzt- und Zahnarztpraxen: Warum weicht Nordrhein-Westfalen von anerkannten Empfehlungen ab?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11826 25.04.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4619 vom 1. April 2016 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/11615
MehrVorgaben und Abläufe. Fortbildung am Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
Vorgaben und Abläufe 1 Ausbildung Fachkundelehrgang II ( FK II ) der DGSV e.v./sgsv zur Technischen Sterilisationsassistentin zum Technischen Sterilsationsassistenten Mit erweiterter Aufgabenstellung gültig
MehrHerzlich willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern
Herzlich willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Vortrag zur Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes am 13.11.2013, Frau Günther & Herr Dexl 1 Referenten Sindy Günther (Dipl.-Ing.
MehrZSVA: Zertifizierung + Barcode Klinikum Heidenheim
ZSVA: Zertifizierung + Barcode Klinikum Heidenheim Jürgen Bierlein Ltg. ZSVA Wir stellen uns Vor 11.1 VZ-Stellen auf 12 Mitarbeiter Ca. 45.000 StE im Jahr Betriebszeit von 6.00-21.00h Rufbereitschaft am
MehrMedizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4
Medizinproduktebuch Nach 7 MPBetreibV für Medizinprodukte 1 Für das Gerät Inhalt Blatt 1. Geräte-Stammdaten... 2 2. Funktionsprüfung... 3 3. Geräteeinweisung... 4 3.1 Einweisung der vom Betreiber beauftragten
MehrHygiene in Arztpraxen und beim Ambulanten Operieren: Unterstützung von KV-Seite
Hygiene in Arztpraxen und beim Ambulanten Operieren: Unterstützung von KV-Seite Marion Dorbath Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV en) und der Kassenärztlichen
MehrZentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten über die Anerkennung der AVENTRA Gesellschaft für biologische Diagnostik mbh Lengericher Landstraße 35 49078 Osnabrück
MehrBauliche und technische Anforderungen an eine Aufbereitungseinheit
Bauliche und technische Anforderungen an eine Aufbereitungseinheit 1 Was darf man unter dem Begriff Instrumentenaufbereitung oder Aufbereitung von Medizinprodukten verstehen? Die deutlichste und damit
MehrCheckliste für Hygienebegehungen von Zahnarztpraxen. Kommentar der Landeszahnärztekammer Hessen
Kommentar der Landeszahnärztekammer Hessen Dr. Andreas Dehler Referent für Praxisführung der LZKH Rhonestraße 4 60528 Frankfurt am Main Telefon 069 427275-0 www.lzkh.de 28.04.2016 28.04.2016 Seite 1 Arbeitsgruppe
MehrPodiumsdiskussion DGSV Kongress 2014 zur KRINKO-BfArM-Empfehlung Validierung Leitung: Dr. M.-Th.Linner, Dr. W. Michels
Professionelle Aufbereitung von Medizinprodukten Podiumsdiskussion DGSV Kongress 2014 zur KRINKO-BfArM-Empfehlung Validierung Leitung: Dr. M.-Th.Linner, Dr. W. Michels Grundaussagen zur Validierung (1)
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL NN nach DIN EN ISO/IEC 17025: und nach Richtlinien 93/42/EWG 2 und 90/385/EWG 3
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-17769-01-NN nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 1 und nach Richtlinien 93/42/EWG 2 und 90/385/EWG 3 Gültigkeitsdauer: 11.10.2013 bis
MehrUmsetzung der neuen KRINKO(RKI)-BfArM-Empfehlung
MEDICA TECH FORUM 16.11.2012 Umsetzung der neuen KRINKO(RKI)-BfArM-Empfehlung Marc Thanheiser Fachgebiet Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene, Robert Koch-Institut Marc Thanheiser Leiter der AG
MehrRechtssichere hygienische Aufbereitung von Ultraschallsonden
Hamburg, 08. März 2017 Stellungnahmen medizinischer Fachgesellschaften und Interessensverbände Rechtssichere hygienische Aufbereitung von Ultraschallsonden Hygiene und Infektionsprävention sind untrennbar
MehrInternistische Thorakoskopie Anmerkungen eines Krankenhaushygienikers
Internistische Thorakoskopie Anmerkungen eines Krankenhaushygienikers h ik Dr. Silvia Fanghänel Praxis für Hygienemanagement Halle/S. Krankenhaushygienikerin Diakoniekrankenhaus Halle/S. Grundsätzliche
MehrHygiene in der Praxis
Hygiene in der Praxis Die praktische Umsetzung von Hygienemaßnahmen im Medizintechnikunternehmen Jan Wolter, Leiter Fachverband Medizintechnik SPECTARIS e.v. Grundlagen Empfehlungen der Kommission für
MehrDas Thema Desinfektion für die Überwachungsbehörden. Vorschriften. Vorschriften. Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Krankenhaushygiene, Allgemeine Hygiene Das Thema Desinfektion für die Überwachungsbehörden Michael Biertümpel Krankenhaushygiene/Allgemeine Hygiene
MehrZertifizierung einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (FAQ)
Zertifizierung einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (FAQ) Marion Härtel Beraterin Zertifizierung ZSVA Expertin Medizinprodukte E-Mail: mp@herrderlage.com Tel: 030-53 000 466 Resultierend aus der
MehrLagerungsschränke mit geregelten Umgebungsbedingungen für aufbereitete, thermolabile Endoskope (Trockenschrank) - Validierung und Typprüfung
Lagerungsschränke mit geregelten Umgebungsbedingungen für aufbereitete, thermolabile Endoskope (Trockenschrank) - Validierung und Typprüfung M. Feltgen, S. Werner HygCen Germany GmbH, Schwerin / Bochum
Mehrzu teamwork mit Haken und Ösen.
vom Spagat der Verantwortlichkeit zur Rechtspflicht zu teamwork mit Haken und Ösen. Seminaris Medizinrecht seminaris.medizinrecht@t-online.de Hans-Werner Röhlig 46047 Oberhausen, Seilerstraße 106 Tel.:
MehrWir übernehmen Verantwortung. kostenbewusst ökologisch sicher
Wir übernehmen Verantwortung kostenbewusst ökologisch sicher Inhalt Warum Aufbereitung? Die ReDis GmbH Sicher mit Zertifikat Wandel als Chance Produkte für eine sichere Medizin Service für die Zukunft
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025: und den Richtlinien 90/385/EWG 2 und 93/42/EWG 3
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 1 und den Richtlinien 90/385/EWG 2 und 93/42/EWG 3 Gültigkeitsdauer: 03.07.2017 bis 17.08.2021 Ausstellungsdatum: 03.07.2017 Urkundeninhaber:
MehrPraktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten
Praktische Umsetzung in der Handhabung von Medizinprodukten Andreas Clarin Hygieneakademie Ruhr, Essen Definition Medizinprodukte ( 3 MPG) Medizinprodukte sind alle Instrumente, Apparate, Vorrichtungen,
MehrAktueller Sachstand in der Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten
Aktueller Sachstand in der Aufbereitung von zahnärztlichen Übertragungsinstrumenten Vortrag auf dem 8. Berlin/ Brandenburg Steritreff am 16.09.2017, Charité Campus Virchow, Berlin Mehr wissen. Weiter denken.
MehrInternistische Thorakoskopie - Anmerkungen aus der Sicht der Krankenhaushygiene
Internistische Thorakoskopie - Anmerkungen aus der Sicht der Krankenhaushygiene Dr. Silvia Fanghänel 17.10.2013 Grundsätzliche Hygieneanforderungen Richtlinien, Empfehlungen, DIN Management von Patienten
Mehr1. Vorangestellt Gültigkeit Änderungshinweise... 2
1/6 Inhaltsverzeichnis 1. Vorangestellt... 2 1.1 Gültigkeit... 2 1.2 Änderungshinweise... 2 1.3 Zweck 2 1.4 Risikobewertung und Einstufung... 3 1.5 Geltungsbereich... 3 1.6 Zuständigkeit... 3 1.7 Mitgeltende
MehrBernd Vogler Fachauditor für hygienische Aufbereitung
Bernd Vogler Fachauditor für hygienische Aufbereitung Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel. : 04 41 / 799-2535 Fax : 04 41 / 799-2700 / 2017 Bernd.Vogler@gaa-ol.niedersachsen.de
MehrAufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen
Die Sicht Nordrhein- Westfalen Ministerium für Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken 26 MPG Durchführung der Überwachung (1) 1 Betriebe und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, in denen
MehrKorrigieren ist gut, Vermeiden ist besser!
Korrigieren ist gut, Vermeiden ist besser! Fehlermanagement in der ZSVA 15. ZSVA-Hygiene Forum Schleswig-Holstein Maren Engelmann Fehler? Doch nicht bei uns!?!! M. Engelmann Fehlermanagement 10/2015 2
MehrUnkritisch Semikritisch Kritisch: Grundlagen zur Aufbereitung und Klassifizierung von Instrumenten und Medizinprodukten
Unkritisch Semikritisch Kritisch: Grundlagen zur Aufbereitung und Klassifizierung von Instrumenten und Medizinprodukten Workshop zum 3. Hygienetag der KVB Nürnberg Qualitätssicherung, Team Qualitätsmanagement/QZ/Hygiene
MehrInspektionsstelle Typ A
Inspektionsstelle Typ A Rechtsperson HygCen Austria GmbH Werksgelände 28, 5500 Bischofshofen Internet www.hygcen.at Ident 0196 Standort HygCen Austria GmbH Werksgelände 28, 5500 Bischofshofen Datum der
MehrAufbereitung von Medizinprodukten- Inspektionsergebnisse im Freistaat Sachsen
Aufbereitung von Medizinprodukten- Inspektionsergebnisse im Freistaat Sachsen Andreas Modes Landesdirektion Dresden Arbeitsschutz- Außenstelle Chemnitz Lothar Streit Straße 24 08056 Zwickau Tel.: 0375/
MehrÜberwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten im Land Brandenburg Themen. Der rechtliche Rahmen. Der rechtliche Rahmen. - Rechtlicher Rahmen
Überwachung Aufbereitung von Medizinprodukten im Land Brandenburg Themen Rechtlicher Rahmen Schwerpunkte Überwachung Stand Überwachung 1 Gesetzliche Vorgaben bzw. Verbote zum Schutz von Patienten, Anwenn
MehrBernd Vogler Fachauditor für hygienische Aufbereitung
Bernd Vogler Fachauditor für hygienische Aufbereitung Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel. : 04 41 / 799-2535 Fax : 04 41 / 799-2700 / 2017 Bernd.Vogler@gaa-ol.niedersachsen.de
MehrHygienebeauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arztpraxis (Seminar )
Hygienebeauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arztpraxis (Seminar 151301) Allgemeine Faktoren: Teilnehmer: Module: Grundlage: 10 bis maximal 20 Teilnehmer Voraussetzung: Abschluss Arzthelferin
Mehr8. Hygieneforum Osthessen "Hygiene in der Zahnarztpraxis"
8. Hygieneforum Osthessen "Hygiene in der Zahnarztpraxis" Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis Überwachung durch das Regierungspräsidiums Kassel Dipl. -Ing. (FH) Ilker Büyükok, MHBA
MehrDGSV-Kongress Dom zu Fulda
DGSV-Kongress 2009 Dom zu Fulda 1 Die Rolle der Zertifizierung im Rahmen der Aufbereitung Dr. Undine Soltau Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten DGSV-Kongress
MehrAnmeldung. Fax: +49 (0) 6321 / Sterilgutaufbereitung Seminar-Nr
Anmeldung Sterilgutaufbereitung Seminar-Nr. 2023 Fax: +49 (0) 6321 / 3940-92 E-Mail: sandra.rauscher@nwd.de Ja, ich melde mich verbindlich für folgenden Termin an: Veranstaltungstermine Saarbrücken Ort
MehrAkkreditierungsumfang der Inspektionsstelle (EN ISO/IEC 17020:2012) HygCen Austria GmbH / (Ident.Nr.: 0196)
HygCen Austria GmbH / (Ident.: 0196) Titel 1 2 3 21-010 21-011 21-055 2015-11 Hygiene Management-System in Wäschereien 2014-04 Hygiene Management-System - Aufbereitung von textilen OP-Materialien - Überprüfung
MehrAufbereitung von MIC- und Hohlkörper-Instrumenten
Arbeitskreis Medizinprodukte Aufbereitung Hannover 14. Juni 2014 Aufbereitung von MIC- und Hohlkörper-Instrumenten Jörn Krämer Vertrieb Webeco GmbH An der Trave 14 23923 Selmsdorf Tel.: 0451-2807212 Mobil
MehrAktuelles zur Entwicklung der regulativen Anforderungen an die Medizinprodukteaufbereitung aus juristischer Sicht. Inhalt
KANZLEI DR. JÄKEL MEDIZINRECHT ARZNEIMITTELRECHT MEDIZINPRODUKTERECHT IN KOOPERATION MIT BERLIN DÜSSELDORF Aktuelles zur Entwicklung der regulativen Anforderungen an die Medizinprodukteaufbereitung aus
MehrUmgang mit unsteril angelieferten Implantaten
Kreiskrankenhaus Erding mit Klinik Dorfen Akademisches Lehrkrankenhaus Technische Universität München Umgang mit unsteril angelieferten Implantaten Birgit Wagener 03. März 2011 Gliederung 1. Vorstellung
MehrProjekt Hygienische Aufbereitung flexibler Endoskope
Projekt Hygienische Aufbereitung Gliederung Einleitung und Darstellung des Projekts Vorgefundene Mängel Schlussfolgerungen Folie 1 Gesetzliche Grundlagen RKI: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung
Mehr15 Jahre DGSV e.v. Erfahrungsbericht der ZLG zur Risikoeinstufung und Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten
15 Jahre DGSV e.v. Erfahrungsbericht der ZLG zur Risikoeinstufung und Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten Dr. Andrea Johmann Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und
MehrÜBERWACHUNG DER AUFBEREITUNG VON MEDIZINPRODUKTEN. im Bereich der Zahnheilkunde. Gliederung
ÜBERWACHUNG DER AUFBEREITUNG VON MEDIZINPRODUKTEN im Bereich der Zahnheilkunde Referat 25 Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten 26. März 2014 Gliederung Rechtliche Grundlagen für Betreiber und
MehrÄnderungen der MPBetreibV 2014
Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen
Mehr6 Instrumentenhygiene/Aufbereitung von Medizinprodukten
6 Instrumentenhygiene/Aufbereitung von Medizinprodukten Komplexe Instrumententechnik Gesetzliche Regelungen MPG 140 Die moderne Medizin ist ohne ihre technische Ausrüstung nicht mehr denkbar. Letztere
MehrInhalt des Vortrags. Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Hygieneverordnung der Länder. Hygiene im Umgang mit multiresistenten Erregern
Gesundheitsamt Hamburg-Nord Dr. Maren Boyens Herr Max Mustermann, Hamburg Marketing GmbH, 25. Juli 2005 Neue Hygiene-Richtlinien neue Vorschriften mit multiresistenten 15. November 2012 1 2 Novellierung
Mehr