AIDS und Zufallsbekanntschaften
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- Jasmin Siegel
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1 Roland Christiani AIDS und Zufallsbekanntschaften Die H af tung des Virusträgers fiir die Infektion seines Partners Theorie und Forschung, Bd. 225 Rechtswissenschaften, Bd. 9 S. Roderer Verlag, Regensburg 1993
2 INHALT Literaturverzeichnis VII Abkörzungsverzeichnis, XVI Vorwort 1 Einleitung AIDS - ein Randgruppenproblem? Daten zum Sexualveriialten 3 Promiskuität als Randgruppenerscheinung? 4 -Einstellung zu Sexualität und Partnerschaft 5 -Daten zur Partnerfluktuation 6 -Prostituierten-Kontakte 7 -Änderung des Sexualverhaltens seit AIDS? 8 -BeeinfluBbarkeit des Sexualverhaltens 9 -AIDS-Entwicklung bei geändertem Sexualverhalten 11 Einschlägige Haftungsnorm(en) 13 A Verletzungserfolg IS 1. Rechtsgutsverletzung 15 a) Körperverletzung 15 b) Gesundheitsverletzung 16 c) Verhältnis Körper-/Gesundheitsverietzung 17 d) Einordnung der Infektionen im allgemeinen Einige Informationen uber das Virus, die Infektion und den weiteren Krankheitsverlauf 20 a) "Lebensweise* des Virus 20 b) Das Immunsystem und HIV 23 c) Klinische Manifestationen 25 -Die sog. akute HIV-Infektion 26 -LAS 27 -ARC 28 -Das Vollbild AIDS Die HIV-Infektion als Gesundheitsverletzung 32 a) Krankheitssymptome 32 b) Die symptomlose Zeit 33
3 II 4. Gesundheitsverletzung während der Latenzphase 34 a) Der Meinungsstand in der Rechtssprechung 35 b) Der Meinungsstand in der Literatur 37 c) Stellungnahme 38 -"Lebensweise" des HIV 39 -Antikörperbildung 39 -Infektiosität des Infizierten 40 -Soziale Folgen 41 -Die sog. akute HIV-Infektion 41 -Die psychische Situation des Infizierten 42 -HIV als Schadensanlage? Zusammenfassung 44 B Verletzungshandlung Definition der Handlung im Rechtssinne / Verhalten als Verietzungshandlung Ubertragungswege von HIV Sexualkontakte als "Verletzungshandlung" Tun öder Unterlassen 51 C Kausalität Äquivalenztheorie 54 a) Definition 54 b) Anwendung auf AIDS-Fälle 54 c) Nachweisprobleme 55 d) Beweislast / Beweis des ersten Anscheins 57 e) 830Abs.l S.2BGB Adäquanz 61 a) Definition der adäquaten Ursachen 62 b) HIV-Infektionen als adäquate Folgen von Sexualkontakten Schutzzweck der Norm / Allgemeines Lebensrisiko 64 a) Die Lehre vom Schutzbereich der Norm 64 b) Anwendung auf AIDS-Fälle 64 c) Das allgemeine Lebensrisiko Eigenverantwortlichkeit des Neu-Infizierten.. 68
4 III a) Die Rechtslage im Strafrecht 68 -Grundsatz der Straflosigkeit bei Mitwirkung an freiverantwortlicher Selbstgefährdung des Verletzten 68 -Abgrenzung zwischen Fremd- und Selbstgefährdung 72 -Einordnung der AIDS-Fälle 74 -"Uberlegenes Sachwissen" des Infizierenden 79 - Ståndpunkt der sog. herrschenden Meinung 79 - abweichende Ansichten 79 - Bedenken/Stellungnahme 82 b) Die Rechtslage im Zivilrecht 85 D Rechtswidrigkeit Indizwirkung der Erfolgsverursachung Rechtfertigende Einwilligung? 88 a) Die Rechtslage im Strafrecht 88 b) Die Rechtslage im Zivilrecht Sozialadäquanz / Erlaubtes Risiko 93 a) Die Lehre von der Sozialadäquanz 93 b) Der Ståndpunkt der Rechtsprechung zu den sog. sozialadäquaten Handlungen 94 c) Die Behandlung der Sozialadäquanz durch die Rechtslehre 95 d) Dogmatische Einordnung 97 e) Sozialadäquanz von HIV-Risikokontakten 98 -Sozialadäquanz wegen Unvermeidbarkeit der Virusweitergabe? 100 -Sozialadäquanz wegen Unerheblichkeit des drohenden Schadens? 104 -Sozialadäquanz wegen Unerheblichkeit der Schadenswahrscheinlichkeit? 105 -"Erlaubtes Risiko" kraft staatlicher Gestattung? 109 E Verschulden 113 I. Vorsatz Definition des Vorsatzes Vorsatzvarianten Vorsatz des HIV-Infizierten bei der Virusubertragung 117 Grundsatz: nur Eventualvorsatz denkbar
5 IV a) Das Wissenselement 119 -Möglichkeitswissen des seine Infektiosität kennenden Infizierten (bei ungeschutztem Geschlechtsverkehr) 119 -Möglichkeitswissen des seine Infektiosität nicht kennenden Infizierten (bei ungeschutztem Geschlechtsverkehr) 119 -Möglichkeitswissen bei geschutztem Geschlechtsverkehr 121 b) Das Willenselement. 122 Feststellung an Hand von Indizien / Indizwert allgemein vorliegender Tatumstände 123 -Das Wissen um die Gefährlichkeit des Handelns Grundsate Die AIDS-Rechtsprechung Stellungnahme/Gefährlichkeit ungeschutzten Geschlechtsverkehrs 126 -Hoffen auf das Ausbleiben des Erfolges 130 -Demonstrierter Vermeidewille 134 -Aufklärung des Partners 135 -Quasi-sentimentale Verbundenheit der Geschlechtspartner 136 c)ergebnis 138 II. Fahrlässigkeit AuBerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt 141 a) Definition der Fahrlässigkeit 141 b) Objektiver SorgfaltsmaBstab 142 c) Feststellung der "im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" im Einzelfall 144 d) Voraussetzungen der Fahrlässigkeit 147 e) Arten der Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit bei der HIV-Ubertragung 150 a) Bestimmung der sog, Bezugsperson 151 b) "Erforderliche Sorgfalt" eines Infizierten, der seine Infektiosität nicht kennt 153 c) Sorgfaltsanforderungen an einen Infizierten, der seinen HIV-positiv-Befund kennt 156 -Geringe Schadenswahrscheinlichkeit als Entlastungsmoment? 156 -Anwendung von Kondomen als ausreichende SchutzmaBnahme? 157 -Verzicht auf Geschlechtsverkehr als mögliche MaSnahme der Schadensverhutung? 160
6 -Aufklärung als zusätzlich erforderliche MaBnahme zum Schutz des Partners? 162 -Konkretisierung des SorgfaltsmaBstabs auf Anwendung von Kondomen? 166 -Ergebnis 167 d) Aufklärung als ausreichende Schutzmafinahme? 168 e) Grobe Fahrlässigkeit bei HIV-Ubertragungen? 173 F Mitverschulden / Handeln auf eigene Gefahr 175 I. Rechtslage bei einer Mitverantwortung des Verletzten fur die Entstehung des Schadens Mitverschulden bei der Schadensentstehung 176 a) Obliegenheitsverletzung und Verschulden 176 b) Weitere Voraussetzungen för die Anrechnung der Mitwirkung 178 c) Rechtsfolgen des Mitverschuldens Handeln auf eigene Gefahr 181 a) Begriff und rechtliche Einordnung 181 b) Abgrenzung zum Mitverschulden des 254 Abs.l 183 c) Voraussetzungen und Rechtsfolgen 184 II. Mitverantwortung des bei dem Sexualkontakt mit HIV infizierten Partners Mitverantwortung des aufgeklärten Partners 187 a) Handeln auf eigene Gefahr 187 b) Mitverschulden im Sinne des 254 Abs. 1 BGB 187 c) Rechtsfolgen der Mitverantwortung: Abwägung isd d) Ergebnis Mitverantwortung des Partners bei fehlender Aufklärung 194 a) Erkennbarkeit der HIV-Ansteckungsgefahr bei Gelegenheitskontakten 194 b) Mitverantwortung bei ungeschutztem Geschlechtsverkehr 197 -Obliegenheitsverletzung und Verschulden 197 -Abwägung der mabgeblichen Umstände 199 -Ergebnis 203 c) Mitverantwortung bei Anwendung von Kondomen Zusammenfassung 210 Zusanunenfassung der Ergebnisse 213
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