Aus diesem Grund erfolgt zur Thematik der befristet beschäftigten Dienstkräfte in der ARGE eine gesonderte Beschlussvorlage.

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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 11 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH/B Personelle Situation der ARGE München GmbH Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Sozialausschusses, des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft, des Verwaltungs- und Personalausschusses und des Finanzausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Dem Stadtrat wurde mit heutigem Datum eine Beschlussvorlage zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH (ARGE) vorgelegt, in der die unterschiedlichen Modelle zur künftigen Aufgabenwahrnehmung in einer sog. gemeinsamen Einrichtung/Jobcenter bzw. in alleiniger Aufgabenwahrnehmung (Optionsmodell) vorgestellt werden. Es ist für jedes der Organisationsmodelle von entscheidender Bedeutung, die Handlungsfähigkeit der ARGE und der gemeinsamen Einrichtung im Jahr 2011 sicherzustellen. Um dies ab zu erreichen, müssen in Bezug auf die befristet beschäftigten Dienstkräfte jetzt weiterführende Entscheidungen getroffen werden. Die Aufgabenwahrnehmung in getrennter Trägerschaft würde nur bei einem kompletten Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens zum Tragen kommen, davon ist jedoch nicht auszugehen. Aus diesem Grund erfolgt zur Thematik der befristet beschäftigten Dienstkräfte in der ARGE eine gesonderte Beschlussvorlage. 1. Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) bietet seit dem die Rechtsgrundlage für befristete Einstellungen. Das Gesetz unterscheidet Befristungen mit und ohne Sachgrund. Die befristeten Arbeitsverträge mit Sachgrund können u.a. für vorübergehenden Arbeitskräftebedarf (Projektarbeiten, Saisonarbeiten, Aushilfskräfte) und Vertretungen einer anderen Arbeitnehmerin/eines anderen Arbeitnehmers (wegen Pflege- oder Elternzeit, aber auch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen) abgeschlossen werden.

2 Seite 2 von 11 Die Befristungsdauer hängt bei Verträgen mit Sachgrund vom Zweck der Befristung ab. Entscheidend ist die Dauer des Befristungsgrundes. So dauern Saisonarbeiten gewöhnlich kaum länger als sechs bis acht Monate, Aushilfstätigkeiten dagegen eventuell nur einige Wochen. Der sachgrundlose Vertrag kann für eine Gesamtdauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Dauerbeschäftigung entsteht danach nicht. Die sog. Mindestvertragsdauer beträgt bei sachgrundlosen Befristungen sechs Monate. Bei der derzeit bestehenden Laufzeit des Kooperationsvertrages der ARGE (bis ) können somit ab keine neuen befristeten Arbeitsverträge mehr abgeschlossen werden, die diese Vorgabe einhalten. 2. Aktuelle Befristungssituation in der ARGE München GmbH Durch die Ausschöpfung der vorhandenen Vertragsmöglichkeiten nach 14 Abs. 1 und 2 TfBfG konnte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beschäftigungssicherheit bis gegeben werden. Kommunal wurden bisher in der Regel nur unbefristete Beschäftigungen vorgenommen. Die nicht gelöste Frage der Neuorganisation der ARGEn hat gerade auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen geführt. Dieses ist v.a. auf die Weiterbeschäftigung von ehemaligen Agenturkräften zur Sicherung der Weiterbeschäftigung und der Arbeitsfähigkeit der ARGE nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit zurückzuführen. Auf den Stadtratsbeschluss des Sozialausschusses vom wird verwiesen. Im Gegensatz zur Kommune kann die Agentur im Rahmen ihres Stellenplans leider keine ausreichende Anzahl an etatisierten Planstellen, sondern lediglich sog. Einstellungsermächtigungen (= befristete Stellen) zur Verfügung stellen. Der Befristungsanteil der ARGE liegt derzeit bei ca. 20%. Hinzu kommen noch abgeordnete Amtshilfekräfte (überwiegend von Vivento als Auffanggesellschaft der Telekom). Durch die Einstellungsermächtigungen der Agentur konnte in den letzten Monaten flexibel auf die Fluktuation vor allem im Leistungsbereich reagiert werden. In den letzten zwei Jahren haben ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die ARGE verlassen. Diese offenen (Dauer-)Stellen konnten größtenteils nur durch befristete Einstellungen seitens der Agentur bis kompensiert werden. Die Personalstabilität ist dadurch jedoch aufgrund des nochmals erhöhten Befristungsanteils weiter zurückgegangen.

3 Seite 3 von 11 Im Einzelnen stellte sich die Situation zum wie folgt dar: Insgesamt sind derzeit 277 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigt. LH München Agentur Ohne Sachgrund Mit Sachgrund Leistungssachbearbeitung 3 87 Arbeitsvermittlung Projekt KompAQT 1 52 Hausbesuchsdienst 4 Unterhaltsprojekt 3 Sonstige 15 8 Gesamt Kommunal sind derzeit noch 10 Einstellungen ausstehend. Die sonstigen Stellen beinhalten Stellen bei der Widerspruchsstelle SGG, Büro der Geschäftsführung ARGE, Büro für Eingliederungsleistungen, zwei Teamassistentinnen und der Geschäftsstelle ARGE. Die Verträge laufen bis Aufgrund der Regelungen im SGB III sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezwungen, sich bereits drei Monate vor Vertragsende arbeitssuchend zu melden. Darüber hinaus herrscht immer noch Verunsicherung wegen der unklaren Perspektive in Bezug auf die Neuorganisation. Die kurze Laufzeit der Verträge bis erschwert derzeit bereits die Neueinstellungen. Nach dem können wegen der Mindestvertragsdauer keine Einstellungen mehr vorgenommen werden. Auch bereits jetzt ist die Abwägung zwischen Einarbeitungsaufwand und Vertragslaufzeit nicht unproblematisch. Hier steuert die ARGE auf eine extrem schwierige Situation zu. Zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger muss die Arbeitsfähigkeit der ARGE und der Folgeorganisation erhalten bleiben. Sowohl Agentur wie Landeshauptstadt München sind sich einig darüber, dass die Folgen der Neuorganisation nicht zu Lasten der Hilfesuchenden gehen dürfen. Der Verlust von eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Übergangsjahr der Neuorganisation würde neben dem Verlust an Kompetenz auch finanzielle Folgen durch beispielsweise mangelnde Vermittlungen in den Arbeitsmarkt nach sich ziehen.

4 Seite 4 von 11 Agenturseitig sind die Möglichkeiten aufgrund bundesweiter Vorgaben begrenzt. Mit -Info vom wurde mitgeteilt, dass der Haushaltsplan der Bundesagentur für das Haushaltsjahr 2010 hinsichtlich der Obergrenze für befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überschritten ist. Die Regionaldirektionen sind gehalten, in ihrem Bezirk sicherzustellen, dass die festgesetzte Obergrenze eingehalten wird. Aus diesem Grund dürfen aktuell seitens der Agentur keine Einstellungen oder Verlängerungen mehr vorgenommen werden. Bundesweit stehen noch Stellen zur Etatisierung an. Die politische Diskussion ist hierüber jedoch noch nicht abgeschlossen. Wie die Verteilung auf die Bundesländer und die einzelnen ARGEn bei einer grundsätzlichen Freigabe erfolgen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. In der gemeinsamen Einrichtung/Jobcenter stellt im Jahr 2011 die Landeshauptstadt München weiterhin einen Teil des gesamten Personals. In der Option hat die Landeshauptstadt München die alleinige personelle Verantwortung. Die grundsätzliche Entfristung aller befristet beschäftigten Dienstkräfte, die sich bewährt haben, würde dauerhafte Stabilität und damit die Erhaltung der Qualität der Aufgabenerfüllung sicherstellen. Im Falle der Option ist die Kommune verpflichtet, mindestens 90 % des agenturseitig beschäftigten Personals zu übernehmen, das zum Stichtag seit 24 Monaten seine Aufgabe in der ARGE erfüllt. Die Dienstkräfte bleiben hinsichtlich der Fachrichtung im sonstigen Dienst. Damit ist die Aufgabenwahrnehmung für die ARGE bzw. der Nachfolgeorganisation sichergestellt. Sie können sich begrenzt auf andere Bereiche der Stadtverwaltung (Bereiche SGB II, XII) bewerben, was wiederum die Flexibilität in der Stellenbesetzung innerhalb des Sozialreferates erhöht, andererseits aber auch einen flächendeckenden Einsatz im Verwaltungsdienst unterbindet, um damit andere Fachlichkeiten und notwendige besondere Stellenanforderungen zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der noch nicht abgeschlossenen Frage der neuen Organisationsform, des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und der dringenden Notwendigkeit die Handlungsfähigkeit der ARGE von jetzt bis über den hinaus sicherzustellen, ergeben sich bei den Befristungen für die vorliegenden Fallkonstellationen folgende Lösungsansätze:

5 Seite 5 von Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse 3.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt München Um die Handlungsfähigkeit der ARGE zu sichern, sollen alle Dienstkräfte, die ab dem erstmals neu eingestellt oder nach Auslaufen der sachgrundlosen Befristung bei der Agentur von der Kommune übernommen werden, ab sofort sog. sachgrundlose Verträge nach dem TzBfG bis erhalten. Sollte die Gesetzesvorlage noch nicht beschlossen sein, sollen alle Verträge für 6 Monate ab Einstellungsdatum abgeschlossen werden. Die Verlängerung erfolgt bei Bedarf und Bewährung bis nach der Beschlussfassung durch Bundesrat/Bundestag. Für Dienstkräfte, die bereits vor dem bei der Kommune beschäftigt sind, wird Folgendes vorgeschlagen: Diese Dienstkräfte sind bereits kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie werden in der Option und der gemeinsamen Einrichtung dauerhaft über den hinaus benötigt. Ein Beschäftigungsrisiko ist daher für die Landeshauptstadt München nicht gegeben. Alle Dienstkräfte, insbesondere in der Arbeitsvermittlung, haben sich insgesamt bei agenturseitiger Vorbeschäftigung - teilweise schon mit Vertragsbeginn zum , mittlerweile vier Jahre - bewährt. Das wurde vor der kommunalen Übernahme explizit schriftlich abgefragt und durch Beurteilungen bzw. Bewährungsaussagen individuell bestätigt und soll auch jetzt erneut, vor der unbefristeten Übernahme, von einer entsprechenden Bewährungsabfrage abhängig gemacht werden. Hier wird noch einmal auf die Ausführungen im Beschluss vom verwiesen. Als Vorschlag ergeht daher, alle kommunalen befristeten Beschäftigten, die vor dem eingestellt wurden und keine weitere Befristungsmöglichkeit mehr haben, bei entsprechender Bewährung unbefristet zu übernehmen. Als Zeitpunkt der unbefristeten Übernahme sollte, vorbehaltlich des bis dahin abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens, der angestrebt werden. Als Ausnahme sind hiervon die sog. SB Recht in E 13 TVöD zu sehen. Derzeit sind hier fünf Dienstkräfte ausschließlich im Bereich Widerspruchsstelle/SGG beschäftigt. Diese wurden von der Landeshauptstadt München aufgrund der agenturseitigen Vorbeschäftigung ohne die sonst bei Juristinnen/Juristen kommunal üblichen Auswahlkriterien (notwendige Mindestpunktzahl im 2. Staatsexamen und erfolgreiche Teilnahme an einem Assessment-Center) übernommen. Diese sollen unter Ausschöpfung der maximalen Vertragslaufzeit und bei entsprechender Bewährung sachgrundlos bis weiterbeschäftigt werden. Die Gesamtzahl der zur Prüfung für eine unbefristete Übernahme anstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beläuft sich derzeit auf ca. 50.

6 Seite 6 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur Agenturseitig muss zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Leistungs-, Arbeitsvermittlungs- und sonstigen Bereichs unterschieden werden: Leistungsbereich: Hier hat die Agentur kommunale Personalbeschaffungsprobleme aufgefangen. Insgesamt waren zeitweise bis zu 130 kommunale Stellen vakant. Dies konnte überwiegend durch die befristete Beschäftigung von Juristinnen/Juristen auf der Agenturseite kompensiert werden. Erst nachdem agenturseitig die Anzahl der Ermächtigungen für befristete Einstellungen erschöpft war, hat die Landeshauptstadt München ebenfalls ab dem begonnen, ihrerseits Juristinnen/Juristen in E 9 TVöD im sonstigen Dienst einzustellen. Basierend auf dem Stadtratsbeschluss vom sollen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur bei entsprechender Bewährung, vorbehaltlich des bis dahin abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens, im Anschluss an ihre Tätigkeit bei der Agentur befristet bis von der Landeshauptstadt München übernommen werden. Arbeitsvermittlung: Die ARGE und auch die Landeshauptstadt München können es sich nicht leisten, in dieser politisch schwierigen Phase, die sich im Jahr 2011 noch fortsetzen wird, auf diese erfahrenen und qualifizierten Dienstkräfte zu verzichten. Im Falle der Option wäre die Kommune auch alleinig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung verantwortlich. Seitens der ARGE müsste daher primär versucht werden, in den verbleibenden Monaten der Beschäftigungsdauer mit Unterstützung der Agentur München für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Weiterbeschäftigung herbeizuführen. Beschäftigungssicherheit könnte hier zunächst einmal über die Ausschöpfung der vertraglichen Höchstdauer von zwei Jahren ermöglicht werden. Über die oben genannten Etatisierungen werden sich in geringem Umfang auch unbefristete Übernahmen ermöglichen lassen. Herr Becking als Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit München wurde am angeschrieben, hier eine Beschäftigungssicherheit bis bzw. bis zur Höchstvertragsdauer von zwei Jahren zu ermöglichen. Mit Schreiben vom hat er die Unterstützung der ARGE nach besten Kräften und Vertragsverlängerungen nach Einzelfallprüfung zugesagt.

7 Seite 7 von 11 Nach Ausschöpfung der Höchstvertragsdauer kann eine kommunale Anschlussbeschäftigung unverändert nach der derzeit gültigen Beschlusslage (vgl. zuletzt Stadtratsbeschluss ) erfolgen. Allen Dienstkräften, die agenturseitig nach dem TzBfG ausscheiden müssten, würde bei entsprechender Bewährung zunächst eine sachgrundlose Beschäftigung bei der Landeshauptstadt München bis angeboten werden. In den Fällen, in denen eine Vertragsverlängerung ohne Sachgrund nicht möglich ist, weil sowohl agenturseitig als auch kommunal die sachgrundlose Beschäftigung von jeweils zwei Jahren ausgelaufen ist, sollte eine Beschäftigung mit Sachgrund bis angeboten werden. Sonstige Bereiche: In den Projekten KompAQT, Unterhalt und Hausbesuchsdienst werden ausschließlich Agentur-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hier besteht ein unmittelbarer Sachzusammenhang mit dem jeweiligen Projekt, der auch mit der jeweiligen Vertragsbindung an die jeweilige Aufgabenstellung einhergeht. Zwischenzeitlich wurde vom Bundesministerium eine Verlängerung des Bundesprogrammes für Beschäftigungspakte für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Regionen (50plus-Projekte) bis 2015 entschieden. Damit besteht die Option der Verlängerung des Projektes KompAQT sowie der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Ende Die Kosten werden durch die Projektförderung abgedeckt. Beim Hausbesuchsdienst sowie beim Unterhaltsprojekt übersteigen die jeweiligen Mehreinnahmen die notwendigen Personalkosten (sog. Refinanzierungsmodelle). Eine Beschäftigung kann hier agenturseitig über den entsprechenden Projektfortgang und Projekterfolg gesteuert werden. Eine Übernahme wäre dann im Rahmen der Personalübernahmen mit Wirkung der Option zu prüfen. Auch hinsichtlich der sog. Projektmitarbeiterinnen/-mitarbeiter wurde Herr Becking angeschrieben, frühzeitige Vertragsverlängerungen in die Wege zu leiten. Auch hier gilt derzeit die Aussage zur Prüfung von Vertragsverlängerungen im Einzelfall. Kommunal wird darauf eingewirkt, dass hier frühzeitige Vertragsverlängerungen, die aufgrund der Bundeszusage für das Projekt KompAQT und aufgrund der Refinanzierung der Projekte Unterhalt und Hausbesuchsdienst möglich erscheinen, erfolgen. Bei derzeit 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Büros für Eingliederungsleistungen ist keine weitere Befristung mehr möglich, da diese bereits vier Jahre sowohl bei der Landeshauptstadt München wie zuletzt bei der Agentur beschäftigt waren. Für diese wird bei entsprechender Bewährung, vorbehaltlich des abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens, die unbefristete Übernahme vorgeschlagen.

8 Seite 8 von 11 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass derzeit alle noch möglichen Befristungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Darüber hinaus sollen zum derzeit ca. 50 kommunal befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur vorbehaltlich des abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens und deren persönlicher Eignung unbefristet übernommen werden. 4. Finanzielle Folgen Mit dem Beschluss sind keine Personalausweitungen verbunden. Vielmehr wird die Weiterbeschäftigung des bereits vorhandenen und finanzierten Personals gesichert. Die Sitzungsvorlage ist mit dem Personal- und Organisationsreferat und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft abgestimmt. Die Stadtkämmerei nimmt vorliegenden Beschlussentwurf zur Kenntnis. Die Beschlussintention zielt auf die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse (Weiterführung der befristeten Beschäftigungsverhältnisse) und damit auf die Sicherstellung des status quo, um im Übergang zur Neukonzeption (Optionsmodell?) weiter handlungsfähig zu sein, bzw. handlungsfähig zu bleiben. Einen konkreten Maßstab, welche finanz- und haushaltswirtschaftliche Dimension und Bedeutung die Fortführung der derzeitigen Beschäftigungsverhältnisse haben wird, liefert die vorliegende Beschlussvorlage nicht. Allerdings muss in diesem Zusammenhang auf die Kostenerstattung des Bundes verwiesen werden, die nach Auskunft des Personalund Organisationsreferates auch in der Phase der Weiterführung der Beschäftigungsverhältnisse im bisherigen Umfang erhalten bleibt. Das Sozialreferat verweist in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die Erstattung des Bundes i.h.v. mindestens 82 % der entstehenden Personalkosten in allen möglichen Organisationsmodellen und die enge Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsreferat. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).

9 Seite 9 von 11 Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, der Stadtkämmerei, dem Personal- und Organisationsreferat, der Frauengleichstellungsstelle, der ARGE für Beschäftigung München GmbH und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Alle kommunalen Dienstkräfte, die ab dem erstmals neu eingestellt werden oder deren sachgrundlose Befristung bei der Agentur ausläuft, werden künftig nicht mehr nur befristet bis , sondern bei Bedarf und Bewährung vorbehaltlich des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der Neuorganisation der SGB-II-Leistungsverwaltung befristet bis zum beschäftigt. Sofern personalwirtschaftlich erforderlich, können Dienstkräfte, die in der Zeit vom bis maximal erstmals neu eingestellt oder erstmals von der Agentur zur Kommune übernommen werden, bereits vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens befristet für sechs Monate bei der Landeshauptstadt München beschäftigt werden, um die Aufgabenerledigung durch die ARGE sicherzustellen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist eine Verlängerung dieser Verträge bei Bedarf und Bewährung bis zum möglich. 2. Alle kommunalen befristeten Beschäftigten mit Ausnahme der unter Ziffer 4 genannten Dienstkräfte, die vor dem eingestellt wurden, werden bei Bedarf und Bewährung vorbehaltlich des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der Neuorganisation der SGB-II-Leistungsverwaltung unbefristet übernommen, wenn eine Verlängerung der Befristung rechtlich nicht mehr möglich ist. 3. Die vier Agenturbeschäftigten, die aus rechtlichen Gründen von der Landeshauptstadt München nicht mehr sachgrundlos befristet weiterbeschäftigt werden können, werden bei Bedarf und Bewährung vorbehaltlich des abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens von dieser unbefristet übernommen. 4. Als Ausnahme von Ziffer 2 werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Recht in EGr. 13 TVöD vorbehaltlich des abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens bei entsprechender Bewährung und Bedarf jeweils sachgrundlos bis zum Ausschöpfen des zulässigen Zweijahreszeitraums, maximal jedoch bis zum befristet weiterbeschäftigt.

10 Seite 10 von Das Sozialreferat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass alle ohne Sachgrund bei der Agentur befristet beschäftigten Dienstkräfte in der Arbeitsvermittlung bei entsprechender Bewährung möglichst bis , wenigstens bis zur maximal zulässigen Vertragslaufzeit von zwei Jahren befristet weiterbeschäftigt werden. 6. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, die für das Jahr 2011 erforderlichen Haushaltsmittel weiterhin zur Verfügung zu stellen. 7. Das Sozialreferat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass alle mit Sachgrund befristet beschäftigten Dienstkräfte bei entsprechender Bewährung und Bedarf bei den Projekten Unterhalt und Hausbesuchsdienst bis , beim Projekt KompAQT bis weiterbeschäftigt werden. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Sozialausschuss Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft Verwaltungs- und Personalausschuss Finanzausschuss Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k.

11 Seite 11 von 11 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An die ARGE für Beschäftigung München GmbH An die Frauengleichstellungsstelle An das Personal- und Organisationsreferat An das Referat für Arbeit und Wirtschaft z.k. Am I.A.

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