für die Durchführung von Modullernzielkontrollen im Auftrag der QS- Kommission des Fachverbandes Metaltec des AM Suisse

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1 LEITFDEN für die Durchführung von Modullernzielkontrollen im uftrg der QS- Kommission des Fchverbndes Metltec des M Suisse Genehmigt durch die Weiterbildungskommission Metltec m 5. pril 2013 und den Änderungen, 28. März 2014 und 5. pril EINLEITUNG 1.1 Sinn und Zweck des Leitfdens In der modulren Weiterbildung hben Modulprüfungen MLZK (Modullernzielkontrollen) eine grosse Bedeutung. Um die Zulssungsbedingen zur Berufsprüfung oder der Höheren Fchprüfung zu erfüllen, müssen die Modulprüfungen erfolgreich bsolviert werden. Diese Richtlinie Leitfden für die Durchführung von Modullernzielkontrollen im uftrg der QS-Kommission des Fchverbndes Metltec des M Suisse definiert die ufgben, Kompetenzen und Verntwortungen, zwischen den beteiligten usbildungsträgern von Modulen und dem Fchverbnd Metltec. Die Weiterbildungskommission Metltec ist zuständig für ds Erstellen, Ändern und Überrbeitung im Sinne der Entwicklung und Qulitätssicherung der vorliegenden Richtlinie. 2 UFGBEN, KOMPETENZEN UND VERNTWORTUNGEN DER BETEILIGTEN 2.1 Kndidtinnen und Kndidten Die Kndidtinnen und Kndidten hben die ufgben: sich in geeigneter rt und Weise uf die Prüfung vorzubereiten; sich über die Modulidentifiktion (Lernziele) zu informieren; sich frühzeitig über Termin und Ort über die Durchführung der Modulprüfung zu informieren. sich zur Modulprüfung nzumelden Die Kndidtinnen und Kndidten hben die Möglichkeit: ein Gesuch um Nchteilsusgleich n die QS-Kommission, gemäss Merkbltt Sttssekretrit für Bildung, Forschung und Innovtion SBFI, zu stellen; der Einsichtnhme in eine nicht bestndene Modulprüfung. Dbei ist zu bechten, dss die einsichtsnehmende Person lediglich hndschriftliche Notizen bei der Einsichtnhme mchen drf und von einem

2 Mitrbeiter des Sekretrits, keiner Fchperson, beufsichtigt wird. eine Beschwerde über negtive Zulssungsentscheide und Prüfungsresultte, bei der QS-Kommission zu führen; eine nicht bestndene Modulprüfung zweiml zu wiederholen; Die Kndidtinnen und Kndidten trgen die Verntwortung für: die fristgerechte nmelden zur Modulprüfung; ds Erbringen der geforderten Nchweise gemäss Modulidentifiktion; die fristgerechte Bezhlung der Modulprüfungsgebühren. ds Vorweisen einer gültigen Identifiktionskrte oder Psses. 2.2 usbildungsträger von Modulen Die nbieter von Modulen übernehmen folgende ufgben: die Kndidtinnen und Kndidten usreichend uf die Modulprüfungen vorzubereiten; die Richtlinie über die Durchführung der Modulprüfung den Kndidtinnen und Kndidten zu erklären; Die nbieter von Modulen hben folgende Möglichkeiten: Mitwirkung beim Erstellen und Korrektur der Modulprüfungen gemäss nweisung der Ressortleiterin oder Ressortleiters. Die nbieter von Modulen hben folgende Verntwortungen: stellen die korrekte usbildung nch den Richtlinien der Modulidentifiktion sicher; 2.3 Ressortleiterinnen und Ressortleiter der QS-Kommission Metltec Die Ressortleiterinnen und Ressortleiter übernehmen folgende ufgben: in Zusmmenrbeit mit geeigneten Experten und Dozenten der usbildungsträger, ls utorinnen und utoren, die Modulprüfung zu erstellen; die beigezogenen utorinnen und utoren zu koordinieren; die Modulprüfungen ls Rohfssung fristgerecht dem Sekretrit zuzustellen; die Korrektur der Prüfung zu koordinieren und zu überwchen die brechnungen der utorinnen und utoren zu prüfen. nch Eingng einer Beschwerde, verifizieren diese ds Prüfungsresultt und erstellen eine Empfehlung für den Entscheid der QSK Metltec. Die Ressortleiterinnen und Ressortleiter hben die Kompetenz: für die Modulprüfungen die utorinnen und utoren beizuziehen; die Modulprüfungen nch der entsprechenden Modulidentifiktion freizugeben; den Bewertungsschlüssel nch erfolgter Korrektur zu verifizieren; die brechnungen der utorinnen und utoren zu visieren.

3 Die Ressortleiterinnen und Ressortleiter hben die Verntwortung: die Rohfssung der Modulprüfung fristgerecht zu erstellen und freizugeben; den Bewertungsschlüssel zu definieren; die Qulität der Modulprüfungen gemäss Modulidentifiktion sicherzustellen; die visierten brechnungen der utorinnen und utoren dem Sekretrit innert 15 Tgen zuzustellen. 2.4 utorinnen und utoren von Modulprüfungen Die utorinnen und utoren übernehmen folgende ufgben: erstellen im uftrg der Ressortleiterin oder des Ressortleiters Modulprüfungen oder Teile dvon; nennen zu jeder Prüfungsufgbe oder Teilbereichen: o ds oder die zu berbeitenden Lern- und Leistungsziele; o die nforderung der ufgbe gemäss Txonomiestufen der Modulidentifiktion; o die Richtzeit zum Lösen der ufgbe; o die mögliche ntwort oder Lösung; o den Bewertungsvorschlg, mximl erreichbre Punktzhl; beteiligen sich nch bsprche mit der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter n der Korrektur. Die utorinnen und utoren hben die Kompetenz: die Prüfungsufgben oder Teilbereiche im Rhmen der Modulidentifiktion, in Koordintion mit der Ressortleiterin oder des Ressortleiters zu gestlten; einfordern der Entschädigung gemäss Besoldungsreglement M Suisse; Die utorinnen und utoren hben die Verntwortung: die Prüfungsufgben oder Teilbereiche der Modulprüfung fristgerecht zu erstellen und der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter zuzustellen; die Modulprüfungen gemäss Modulidentifiktion zu erstellen; die Zustellung der brechnung n die Ressortleiterin oder Ressortleiter. 2.5 Expertinnen und Experten von Modulprüfungen Die Expertinnen und Experten übernehmen folgende ufgben: Die Prüfungsufgben oder Teilbereiche der Modulprüfung gemäss Bewertungsschlüssel Punkt 6.2 zu bewerten; Die Expertinnen und Experten hben die Kompetenz: einfordern der Entschädigung gemäss Spesenreglement M Suisse vom Die Expertinnen und Experten hben die Verntwortung: die Zustellung der brechnungen n die Ressortleiterin oder Ressortleiter.

4 2.6 Delegierte der QS-Kommission Metltec Die Delegierte oder der Delegierte der QSK ht die ufgben: die Durchführung nch vorliegendem Leitfden zu kontrollieren o Räumlichkeiten; o Teilnehmerliste; o ufsichtspersonen; o Zugelssene Hilfsmittel; o Prüfungszeiten; über Ereignisse während seines Besuches n Modulprüfungen der QSK zu rpportieren; Der Rpport ist vollständig usgefüllt und unterzeichnet innert 15 rbeitstge dem Sekretrit zuzustellen. Die Delegierte oder der Delegierte der QSK ht die Kompetenz: ds Erteilen von nweisungen, in Zusmmenhng mit der Qulitätssicherung der Modulprüfung, n die Kndidtinnen und Kndidten sowie n die Personen der nbieter; Kndidtinnen und Kndidten von der Modulprüfung usschliessen wenn wichtige Gründe vorliegen (Nicht fristgerecht bezhlte Prüfungsgebühren, Täuschung, Betrug, unerlubte Hilfsmittel etc.); Eine Modulprüfung bzusgen oder bzubrechen, sobld die Durchführung nch Richtlinien nicht gewährleistet ist. Die Delegierte oder der Delegierte der WBK ht die Verntwortung: die Qulitätssicherung vor Ort sicherzustellen; die Interessen und ds Imge des M Suisse zu vertreten. 2.7 Projektleiter der Qulitätssicherungskommission QSK Metltec (Geschäftsstelle) Die Projektleiterin / der Projektleiter der QSK Metltec ht die ufgben: den Strt der einzelnen Modulprüfungen mit der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter zu initiieren und koordinieren; die notwendigen Dokumente für die jeweiligen Beteiligten bereitzustellen; den Bedrf und die Übersetzung in Frnzösisch und Itlienisch zu orgnisieren; die Modulprüfungen fristgerecht zu erstellen; den nbietern eine Teilnehmerliste mit den ngben bestnden/nicht bestnden, sowie der erreichten Note innert 15 rbeitstgen zuzustellen; die Zustellung des Kompetenznchweises n die Kndidtinnen und Kndidten; Kontrolle und uszhlung der Entschädigungen nch Spesenreglement M Suisse vom Projektleiterin / der Projektleiter QSK Metltec ht die Kompetenz:

5 die Zustellung der in Punkt 3.1 definierten Dokumente einzufordern; ds Erteilen von nweisungen im Rhmen des Modulprüfung Prozesses. Projektleiterin / der Projektleiter QSK Metltec ht die Verntwortung: für die Sicherstellung des gesmten Prozessblufes 3 BLUF UND TERMINE MODULPRÜFUNGEN MLZK 3.1 bluf

6 3.2 Prüfungstermine Die Prüfungstermine sind vierml pro Jhr, diese werden von der QSK Metltec festgelegt. Qurtl 1 Qurtl 2 Qurtl 3 Qurtl 4 Jn Feb März pril Mi Juni Juli ug Sept Okt Nov Dez B HFP C D B 3.3 Prüfungstermine und Modulprüfungen MLZK Die Module werden zweiml pro Jhr geprüft. n den Termin und C, respektive B und D sind die nchfolgenden Modulprüfungen verfügbr. Die QSK Metltec entscheidet über die Durchführung. C BP D bschluss Modul Nr Modulbezeichnung Lernstunden Prüfung Prüftermin BP MBWM 10 Konstruieren I (Skizzieren) 80h 2h BP MBK 08 Buphysik I 40h 2h 13 Konstruieren IV Fssdenbu 70h 4h 14 Konstruieren IV Sthlbu 70h 4h HFP MBM 08 Buphysik I 40h 2h 04 Klkultion II 60h 3h 17 Personlführung II 30h 1h 20 Recht, Versicherung 70h 2h bschluss Modul Nr Modulbezeichnung Lernstunden Prüfung Prüftermin BP MBWM 03 Klkultion I 60h 3h 18 Projektmngement I 40h 1h BP MBK 03 Klkultion I 60h 3h 18 Projektmngement I 40h 1h HFP MBM 23 Rechnungswesen I (FIBU) 80h 4h 24 Rechnungswesen II (BEBU) 60h 4h B

7 bschluss Modul Nr Modulbezeichnung Lernstunden Prüfung Prüftermin BP MBWM 05 Werkstoff-/Verfhrenstechnik I 120h 3h BP MBK 05 Werkstoff-/Verfhrenstechnik I 120h 3h HFP MBM 06 Werkstoff-/Verfhrenstechnik II 60h 2h 07 Sttik und Festigkeitslehre 100h 2h 22 Betriebsleitung II 80h 2h C bschluss Modul Nr Modulbezeichnung Lernstunden Prüfung Prüftermin BP MBWM 01 Mrketing + kquisition I 30h 2h 16 Personlführung I 40h 1h 21 Betriebsleitung I 80h 2h BP MBK 01 Mrketing + kquisition I 30h 2h 12 Konstruktion III Metllbu 40h 1h 16 Personlführung I 40h 1h D HFP MBM 11 Konstruktion II (nur für MBWM) 60h 4h 12 Konstruktion III Metllbu 80h 4h 21 Betriebsleitung I (nur für MBK) 80h 2h 4 ERSTELLUNG VON MODULPRÜFUNGEN 4.1 Grundlgen Die Modulprüfung muss den verfeinerten Lernzielen mit Txonomiestufen der Modulidentifiktion entsprechen. Die ktuellen Modulidentifiktionen sind unter in der entsprechenden Rubrik, Berufsprüfung oder Höhere Fchprüfung, ufgeführt. 4.2 Erstellen der Modulprüfungen Die Modulprüfung werden von der Ressortleiterin oder Ressortleiter mit dem utorentem fristgerecht nch Punkt 2 und 3 erstellt. Die Entschädigung erfolgt nch Spesenreglement M Suisse vom Die Projektleiterin / der Projektleiter QSK Metltec klärt den Bedrf n Modulprüfungen in frnzösischer und itlienischer Sprche mit den örtlichen nbietern b und orgnisiert die fristgerechte Übersetzung und fchliche Korrekturlesung.

8 5 DURCHFÜHRUNG VON MODULPRÜFUNGEN 5.1 Orgnistion Die Kndidtinnen und Kndidten (oder die kkreditierte Schule) melden sich bei der Geschäftsstelle des M Suisse Berufsbildung Metltec mit dem offiziellen Formulr n. Die Geschäftsstelle stellt den Kndidtinnen und Kndidten Rechnung und bietet diese zur Modulprüfung uf. Die Kndidtinnen und Kndidten können sich in einer der drei mtssprchen Deutsch, Frnzösisch und Itlienisch prüfen lssen. 5.2 Räumlichkeiten / Pltzverhältnisse Die Geschäftsstelle stellt sicher, dss die Räume und Pltzverhältnis den gültigen nforderungen nch rbeitsgesetz und Vorgben des SBFI entsprechen. Im Rpport des Delegierten der WBK sind Benstndungen zu erwähnen und sofern möglich fotogrfisch zu dokumentieren. 5.3 Prüfungsduer Die in der Modulidentifiktion ngegebene Prüfungsduer muss eingehlten werden. 5.4 Progrmm und Durchführung Die Geschäftsstelle führt die Modulprüfung gemäss publiziertem Progrmm der QS- Kommission durch. Die Modulprüfung ist nicht öffentlich. Zutritt hben nur die Kndidtinnen und die Kndidten, die ufsichtspersonen, sowie Delegierte oder Mitglieder der QS-Kommission und ds SBFI. Zur Identifizierung der Kndidtinnen und Kndidten müssen diese sich mit Identitätskrte oder Pss vor Ort usweisen. Kndidtinnen und Kndidten die zu spät zur Prüfung erscheinen werden von der Prüfung usgeschlossen. Bei Prüfungsbbruch oder Nichterscheinen wird ds einbezhlte Prüfungsgeld nicht zurückerstttet. Der einbezhlte Betrg wird nicht für spätere Modulprüfungen ngerechnet. Die versäumte Modulprüfung zählt nicht zum dreimligen Versuch eine Modulprüfung zu bsolvieren. Über versäumte Modulprüfungen wird keine Korrespondenz geführt. 5.5 ufsicht und Überprüfung durch die Weiterbildungskommission Die Weiterbildungskommission knn die Durchführung vor Ort jederzeit überwchen nch Punkt 2.6. Dies knn regelmässig oder in Stichproben durch einen Delegierten der QSK erfolgen.

9 6 LEISTUNGSBEURTEILUNG, KOMPETENZNCHWEIS UND BESCHWERDE 6.1 Experten Die Ressortleiterin oder der Ressortleiter entscheidet, ob sie oder er die Kontrolle der Modulprüfung selber durchführt oder diese n ein Expertentem delegiert. Ds ufgebot zur Leistungsbeurteilung erfolgt durch die Projektleiterin / der Projektleiter QSK Metltec oder die Ressortleiterin oder der Ressortleiter. Die Bewertung erfolgt normlerweise in der Geschäftsstelle M Suisse. 6.2 Bewertungsschlüssel Die Bewertung erfolgt nch dem von der Ressortleiterin oder Ressortleiter definierten Bewertungsschlüssel. In der Regel kommt folgender Notenschlüssel zur nwendung Note = erreichte Punkte x 5, geteilt durch mximle Punkte, Leistungsbeurteilung Die Leistungsbeurteilung erfolgt innerhlb von 15 rbeitstgen nch der Modulprüfung: die Leistungsbeurteilung erfolgt durch nominierte Expertinnen oder Experten der Ressortleiterin oder Ressortleiters; die n den Modulprüfung erbrchten Leistungen werden in einem Notenbltt zusmmengefsst und mit bestnden/nicht bestnden beurteilt; die Modulprüfung MLZK gilt ls bestnden, wenn in der Schlussnote mindestens die Note 4,0 erreicht wurde; die Noten sind uf 1/10 zu runden. Den nbietern wird eine Teilnehmerliste mit den ngben bestnden/nicht bestnden, sowie der erreichten Note innert 30 Tgen nch der Modulprüfung zugestellt. 6.4 Kompetenznchweis Jeder Teilnehmer, der eine Modulprüfung bestnden ht, erhält einen Kompetenznchweis, mit den in den Modulidentifiktionen ufgeführten Kompetenzen und der erreichten Prüfungsnote. Der Kompetenznchweis wird von der Geschäftsstelle M Suisse Metltec innert 2 Monte nch erfolgter Modulprüfung usgestellt.

10 6.5 Beschwerde Gegen die Leistungsbeurteilung bzw. Prüfungsresultte, knn die Kndidtin oder der Kndidt innert 30 Tgen, nch Zustellung des Resultts, Beschwerde führen. Diese ist schriftlich begründet n den M Suisse, Sekretrit Weiterbildung Metltec, Seestrsse 105, 8027 Zürich, einzusenden. Die QSK Metltec entscheidet innert 30 Tgen endgültig. 6.6 Behndlung von Beschwerden Beschwerden werden nur entgegengenommen wenn sie vom Beschwerdeführer in schriftlicher Form eingeschrieben per Post zugestellt werden. Beschwerden die per Fx oder Mil eingehen werden von Metltec nicht behndelt. Um Missbräuchen vorzubeugen wird zur Behndlung von Beschwerden ein Kostenvorschuss von in Rechnung gestellt. Dieser Kostenvorschuss ist innert 10 Tgen nch Einreichung der Beschwerde n Metltec zu überweisen. Im Flle einer Gutheissung der Beschwerde wird der Betrg zurück erstttet. Im Flle einer bweisung der Beschwerde wird der Kostenvorschuss ls dministrtiver ufwnd verrechnet. 7 KOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN 7.1 Kosten für die Kndidtinnen und Kndidten der Modulprüfungen Die Kosten für eine Modulprüfung inklusive Zustellung Kompetenznchweis, betrgen puschl CHF 240. (Mitglieder M Suisse, CHF 180. ), und werden den Kndidtinnen und Kndidten direkt in Rechnung gestellt. uslgen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Modulprüfung gehen zu Lsten der Kndidtinnen und Kndidten. 7.2 Entschädigung für ds Durchführen von Modulprüfungen Die Modulprüfungen werden zentrl nch Sprchen getrennt durchgeführt. Die durchführenden Schulen stellen ihre ufwände nch bsprche mit der Projektleiterin / dem Projektleiter der QSK Metltec in Rechnung.

11 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8.1 nhng Formulr MLZK nmeldung Formulr MLZK Prüfungsprogrmm Formulr MLZK brechnung 8.2 Inkrfttreten / Gültigkeit Die vorliegende Richtlinie Leitfden für die Durchführung von Modullernzielkontrollen im uftrg der QSK Metltec ist durch die QSK Metltec genehmigt und tritt m 5. pril 2017 in Krft. M Suisse Fchverbnd Metltec Qulitässicherungskommission QSK Metltec Präsident Projektleiter QSK Ruprecht Menge Jürg Schlechten

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