Prof. Dr. W. Portmann/ Prof. Dr. A. K. Schnyder Haftpflichtrecht 98 Tafeln 6. Auflage Zürich 2011
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1 Prof. Dr. W. Portmann/ Prof. Dr. A. K. Schnyder Haftpflichtrecht 98 Tafeln 6. Auflage Zürich
2 Ausgangspunkt des Haftpflichtrechts Immaterielle Unbill Abwälzung? Ausgleichung? Rechtsgrundlage 2 2
3 Gefüge der Leistungspflichten Ausservertragliches Haftpflichtrecht Vertragliches Haftpflichtrecht Privatversicherungsrecht Sozialversicherungsrecht Opferhilferecht Weitere Gebiete 3 3
4 Lokalisierung der Rechtsgrundlage Haftpflichtrecht i.e.s. Vertragsrecht Handels- und Wirtschaftsrecht Staatshaftungsrecht + 4 4
5 Struktur der Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Tatbestand Rechtsfolge Haftungsvoraussetzungen Haftung 5 5
6 Haftungsvoraussetzungen /immaterielle Unbill Kausalzusammenhang Kein shaftungen Weitere Voraussetzungen Kausalhaftungen 6 6
7 Gegenstand der Haftung shaftung Kausalhaftung Haftung für eigenes schuldhaftes Verhalten (z.b. OR 41) Haftung für eigenes schuldloses Verhalten (z.b. OR 54) Haftung für fremdes Verhalten (z.b. OR 55) Haftung für Zufall (z.b. OR 58) 7 7
8 Kausalhaftungen Arten der Kausalhaftung Einfache (gewöhnliche) Kausalhaftungen Voraussetzung einer objektiven Unregelmässigkeit oder Ordnungswidrigkeit Gefährdungshaftungen Qualifizierte Gefährdung durch Vorrichtung oder Tätigkeit Objektive Unregelmässigkeit oder Ordnungswidrigkeit ist grundsätzlich nicht Voraussetzung 8 8
9 Haftung Haftung Pflicht zur Leistung von ersatz Pflicht zur Leistung von Genugtuung ersatzanspruch Genugtuungsanspruch 9 9
10 Folgepunkte des ersatzes/der Genugtuung Aussenverhältnis (Solidarität) Innenverhältnis (Regress) 10 10
11 Wer will von wem was woraus? Bearbeitung von Fällen 11 11
12 Begriff Kausalzusammenhang Ursache sursache Wirkung Bedeutung 12 12
13 Natürlicher Kausalzusammenhang Tun oder Zufall Ursache Unterlassung conditio sine qua non Beweis Problematik conditio cum qua non Beweis rechtmässiges Alternativverhalten 13 13
14 Adäquater Kausalzusammenhang Bedeutung Adäquanzformel Ein Kausalzusammenhang ist adäquat, wenn die betreffende Ursache nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung an sich geeignet war, den eingetretenen Erfolg zu bewirken, so dass der Eintritt dieses Erfolges als durch die fragliche Tatsache allgemein begünstigt erscheint. Betrachtungsstandpunkt Zeithorizont Rechtsfrage Adäquanz betreffend Zwischenursachen Adäquanz bei Unterlassungen Inadäquanz 14 14
15 Beziehungen zwischen NK und AK Nat. KausZ. Ad. Kaus.Z. Haftung nein + nein + nein + + ja 15 15
16 Ursachenkonkurrenz Zusammentreffen von mehreren natürlich und adäquat kausalen Ursachen Schädiger Schädiger Schädiger A Geschädigter Zufall Schädiger B 16 16
17 Konkurrenz von Teilursachen (I) Reduktion Schädiger + Geschädigter Unterbrechung Gewöhnliches Selbstverschulden Schweres Selbstverschulden 17 17
18 Konkurrenz von Teilursachen (II) z.t. Reduktion Gewöhnlicher Zufall Schädiger + Zufall Vom menschlichen Verhalten unabhängiges Ereignis Unterbrechung Höhere Gewalt Unvorhergesehenes, unvorhersehbares, aussergewöhnliches Ereignis, das mit unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbricht 18 18
19 Konkurrenz von Teilursachen (III) Reduktion Unterbrechung Schädiger A + Schädiger B Gewöhnliches Drittverschulden Schweres Drittverschulden 19 19
20 Konkurrenz von Teilursachen (IV) Mehrere Ursachen bewirken den zusammen, jedoch hätte eine dieser Ursachen allein den nicht (oder nicht in diesem Ausmass) herbeigeführt Allfällige Folgen Unterbrechungsgrund Unterbrechung des adäquaten Kausalzusammenhangs Eine zweite adäquate Ursache weist einen derart hohen Wirkungsgrad (Intensität) auf, dass die erste (an sich adäquate) Ursache nach wertender Betrachtungsweise als rechtlich nicht mehr beachtlich erscheint Reduktionsgrund 20 20
21 Konkurrenz von Gesamtursachen Kumulative Konkurrenz Begriff Ein entsteht aus mehreren Ursachen, wobei jede für sich allein ausgereicht hätte, um den gleichen herbeizuführen. Begriff Alternative Konkurrenz Für einen fallen mehrere Gesamtursachen in Betracht; nur eine davon hat den bewirkt; welche lässt sich jedoch nicht feststellen. Kombinationen Lösung nach h.l. Neuere Ansätze 21 21
22 U1 (Reale Ursache) U2 (Hypothetische Ursache) Fragestellung Lösung Hypothetische U2 existiert beim Eintritt von U1 noch nicht U2 existiert beim Eintritt von U1, hat sich aber noch nicht ausgewirkt 22 22
23 Hauptpunkte Kausalzusammenhang Natürlicher Kausalzusammenhang Adäquater Kausalzusammenhang Unterbrechung Schweres Drittverschulden Schweres Selbstverschulden Höhere Gewalt 23 23
24 Bedeutung Allgemeines zur Objektive/Subjektive/Dritte stheorie sformeln Rechtfertigungsgründe Haftung für rechtmässige Schädigungen 24 24
25 sformeln liegt vor, wenn die Schädigung gegen eine Norm verstösst, die den Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut des Geschädigten verbietet oder ein Verhalten vorschreibt, das einen solchen Eingriff vermeiden soll (z.b. BGE 118 Ib 476; 115 II 18) Eine szufügung ist widerrechtlich, wenn sie gegen eine allgemeine gesetzliche Pflicht verstösst, indem entweder ein absolutes Recht des Geschädigten beeinträchtigt oder eine reine Vermögensschädigung durch Verstoss gegen eine einschlägige Schutznorm bewirkt wird (z.b. BGE 119 II 128; 117 II 317 f.) 25 25
26 Arten der Verletzung absoluter Rechte (Erfolgsunrecht) Verletzung von Schutznormen (Verhaltensunrecht) Insb. Personenschaden Sachschaden Reiner Vermögensschaden 26 26
27 Übersicht über die absoluten Rechte Absolute Rechte Persönlichkeitsrechte: Rechte auf Leben, physische u. psychische Integrität, Freiheit, Ehre, Privatsphäre usw. Recht auf den Namen Dingliche Rechte: Eigentum Beschränkte dingliche Rechte Besitz Immaterialgüterrechte: Urheberrecht Patentrecht Designrecht Markenrecht usw. Rechtsgrundlagen Art. 28 ZGB Art. 29 ZGB Art. 641 ZGB z.b. Art. 730 ZGB Art. 927/928 ZGB Art. 9 I URG Art. 8 I PatG Art. 9 DesG Art. 13 I MSchG 27 27
28 Eingriffsarten Verletzung absoluter Rechte durch Handlungen Wer einen Zustand schafft oder aufrechterhält, der einen anderen schädigen könnte, ist verpflichtet, die zur Vermeidung eines s erforderlichen Massnahmen zu treffen! durch Unterlassungen Zusätzliche Voraussetzung: Pflicht zum Handeln Ausdrückliche Vorschrift Garantenstellung Gefahrensatz 28 28
29 Begriff der Schutznorm Schutznormen Verhaltensnormen Rechtsnormen Eine Schutznorm ist eine Verhaltensnorm, die den Schutz vor Schäden von der Art des eingetretenen zum Zweck hat 29 29
30 Arten von Schutznormen Schutznormen Bundesrecht / Kantonales Recht Privatrecht / Strafrecht / Verwaltungsrecht usw. Geschriebene / ungeschriebene Normen Treu und Glauben? 30 30
31 Sittenwidrigkeit Voraussetzungen nach OR 41 II Verstoss gegen die guten Sitten Vorsatz Qualifizierte Verleitung zum Vertragsbruch Pactum de (non) licitando Unaufgeforderte Erteilung eines falschen Rats Unterlassung der Warnung vor einer Gefahr Erstattung eines falschen Gutachtens Grundloses Verweigern des Vertragsschlusses über eine lebenswichtige Leistung
32 Rechtfertigungsgründe Rechtfertigungsgründe Gesetzliche Normen Einwilligung des Betroffenen Notwehr Gültigkeit/ (OR 52 I) Tragweite Notstand Hypothetische (OR 52 II) Einwilligung Selbsthilfe Handeln auf (OR 52 III) eigene Gefahr Besondere privatrechtliche Befugnisse Besondere öffentlichrechtliche Befugnisse Sonstige Rechtfertigungsgründe Wahrung berechtigter Interessen? 32 32
33 Notwehr, Notstand und Selbsthilfe Notwehr (OR 52 I) ist die gegen die Rechtsgüter des Angreifers gerichtete Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff eines Menschen von sich oder einem anderen abzuwehren Notstand (OR 52 II) ist ein vorsätzlicher Eingriff einer Person in fremdes Vermögen, um drohenden von sich oder einem anderen abzuwenden Selbsthilfe (OR 52 III) ist ein Eingriff in ein fremdes Rechtsgut, um einen Anspruch durchzusetzen, dessen Vollstreckung ohne diesen Eingriff vereitelt oder in Frage gestellt würde 33 33
34 Hauptpunkte (an sich) Verletzung eines absoluten Rechts (Sonderfall Unterlassung!) Verletzung einer Schutznorm Sittenwidrigkeit (Vorsatz!) Rechtfertigungsgründe Notwehr Notstand Selbsthilfe Einwilligung Besondere privatrechtliche Befugnisse Besondere öffentlichrechtliche Befugnisse Sonstige Rechtfertigungsgründe 34 34
35 sbegriff Unfreiwillige Vermögenseinbusse Verminderung der Aktiven Vermehrung der Passiven Entgangener Gewinn 35 35
36 Ermittlung der Vermögenseinbusse Der als Vermögenseinbusse bestimmt sich grundsätzlich nach der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögensstand und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte Hypothetischer Vermögensstand ohne schädigendes Ereignis = Vermögenseinbusse Tatsächlicher Vermögensstand unter Berücksichtigung des schädigenden Ereignisses 36 36
37 sarten Personenschaden Sachschaden Sonstiger infolge Tötung infolge Körperverletzung infolge Zerstörung oder Verlust infolge Beschädigung infolge Verletzung anderer abs. Rechte infolge Verletzung einer Schutznorm reiner Vermögensschaden 37 37
38 sposten bei Personenschaden Kosten infolge Körperverletzung und/oder Tod infolge Arbeitsunfähigkeit Rentenschaden Pflege- und Betreuungsschaden Haushaltschaden Versorgungsschaden Weiterer Personenschaden 38 38
39 sposten bei Sachschaden Reparaturkosten Wiederbeschaffungskosten Wertminderung/Wertverlust Mietkosten Einkommensausfall Verlust von Nutzungsvorteilen Weiterer Sachschaden 39 39
40 Unmittelbarer/Mittelbarer U1 W (A) S Unmittelbarer U2 W (A) S Mittelbarer Keine Bedeutung im Haftpflichtrecht Bedeutung im Vertragsrecht (z.b. OR 208 II, III) 40 40
41 U1 Direkter /Reflexschaden W (A) S U1 U2 W (A) S W (B) S Ersatzfähigkeit U2 W (B) S Grundsätzlich keine Ersatzfähigkeit (Ausnahme: Drittschadensliquidation) 41 41
42 Kommerzialisierungs- und Frustrationsschaden Kommerzialisierungsschaden Frustrationsschaden Beeinträchtigung oder Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines geldwerten Gutes Freiwillig getätigter Aufwand, der sich nachträglich als nutzlos erweist Natur dieser Schäden Besondere Problematik Lehre und Rechtsprechung 42 42
43 Vorbehalte Rektifikationsvorbehalträglicher Vorbehalt nach- Klage Ungewissheit res iudicata Wirkung Bereich Begrenzung Aufnahme 43 43
44 Immaterielle Unbill (: Vermögenseinbusse) Immaterielle Unbill Qualifizierte Beeinträchtigung eines immateriellen Wertes Beispiele: Körperliche Schmerzen, Beeinträchtigung in Lebensfreude/ Lebensgenuss, Herabsetzung im sozialen/wirtschaftlichen Ansehen Genugtuungsanspruch bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen 44 44
45 Hauptpunkte /Immaterielle Unbill Ist ein (eine unfreiwillige Vermögenseinbusse) entstanden und worin besteht er? z.b. Bei Tötung (OR 45): Bestattungskosten, Kosten der versuchten Heilung, Versorgungsschaden usw. Bei Körperverletzung (OR 46): Heilungskosten, Vermögenseinbusse wegen Erwerbsunfähigkeit usw. Bei Sachschaden: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Wertersatz usw. Ist eine immaterielle Unbill entstanden? 45 45
46 Begriff und Funktionen des s Begriff: Rechtlich negativ zu qualifizierende menschliche Verhaltensweise (Vorwurf) Funktionen haftungsbegründende Funktion bei der shaftung haftungsausschliessende Funktion im Rahmen der haftungsmildernde Funktion bei der von ersatz und Genugtuung 46 46
47 Komponenten des s Subjektive Seite Objektive Seite Urteilsfähigkeit Vorsatz Fahrlässigkeit 47 47
48 Urteilsfähigkeit Begriff: Fähigkeit zum vernunftgemässen Handeln (Einsichtsfähigkeit /Willensfähigkeit) Bedeutung Relativität Kriterien Urteilsfähigkeit von Kindern Vermutung 48 48
49 Vorsatz Der Wille des Schädigers ist auf das Bewirken eines s gerichtet Vorsatz Absicht Direkter Vorsatz Eventualvorsatz Erfolgsbewirkung ist Handlungszweck Erfolgsbewirkung ist Mittel zum Zweck Erfolgsbewirkung wird in Kauf genommen 49 49
50 Begriff der Fahrlässigkeit Mangel an der unter den gegebenen Umständen erforderlichen Sorgfalt Objektivierung durch Vergleich des tatsächlichen Verhaltens des Schädigers mit dem hypothetischen Verhalten eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen in derselben Situation Abschwächung der Objektivierung durch Kategorienbildung Hilfskriterien Gefahrensatz Verletzung von Polizeivorschriften Behördliche Genehmigungen/Bewilligungen Wiederholte Schädigungen 50 50
51 Arten der Fahrlässigkeit Grobe Gewöhnliche Leichte Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit Verletzung der elementarsten Sorgfaltsgebote Weder grobe noch leichte Fahrlässigkeit (umstr.) Geringfügige Verletzung der erforderlichen Sorgfalt 51 51
52 Hauptpunkte Subjektive Seite Urteilsfähigkeit (Relativität, Einzelfall, Vermutung) Objektive Seite Vorsatz (inkl. Eventualvorsatz) oder Fahrlässigkeit (begrenzte Objektivierung) grobe gewöhnliche leichte 52 52
53 Haftungsarten shaftungen shaftungen shaftungen OR 41 ZGB 55 II Kausalhaftungen Milde Kausalhaftungen Scharfe Kausalhaftungen Einfache Kausalhaftungen Gefährdungshaftungen Betriebshaftungen Nichtbetriebshaftungen OR 55 OR 56 OR 59a ZGB 333 OR 54 II OR 54 I OR 58 ZGB 679 PrHG Z.B. SVG 58 I Z.B. JSG
54 Allgemeine shaftung (OR 41) Haftung einer Person für ein eigenes Verhalten Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem schuldhaften Verhalten der Person und dem 54 54
55 Organhaftung (ZGB 55 II) Haftung der juristischen Person für das Verhalten eines Organs Schuldhaftes Verhalten in der Eigenschaft als Organ Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Organs und dem 55 55
56 Geschäftsherrenhaftung (OR 55) Haftung des Geschäftsherrn für das Verhalten einer Hilfsperson Ausübung einer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtung Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten der Hilfsperson und dem Misslingen des Sorgfaltsbeweises Misslingen des Befreiungsbeweises 56 56
57 Tierhalterhaftung (OR 56) Haftung des Tierhalters für ein haltbares Tier Selbständige Aktion des Tiers Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Wirken des Tiers und dem Misslingen des Sorgfaltsbeweises Misslingen des Befreiungsbeweises 57 57
58 Familienhauptshaftung (ZGB 333) Haftung des Familienhaupts für das Verhalten eines aufsichtsbedürftigen Hausgenossen Vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Hausgenossen Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Hausgenossen und dem Misslingen des Sorgfaltsbeweises Misslingen des Befreiungsbeweises Aktivlegitimation 58 58
59 Haftung für Signaturschlüssel (OR 59a) Haftung des Inhabers für einen Signaturschlüssel, der missbräuchlich zum Einsatz gelangt ist Vertrauen eines Dritten auf das qualifizierte gültige Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Missbrauch des Signaturschlüssels und dem Misslingen der Glaubhaftmachung, dass genügende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, oder Beweis der Gegenpartei, dass keine genügenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden Misslingen des Befreiungsbeweises 59 59
60 Haftung urteilsunfähiger Personen (OR 54) Haftung der urteilsunfähigen Person für ein eigenes Verhalten Vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der urteilsunfähigen Person Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten der urteilsunfähigen Person und dem Bei dauernder Urteilsunfähigkeit: Billigkeit Bei vorübergehender Urteilsunfähigkeit: - Misslingen des Entlastungsbeweises oder (sofern dieser gelingt) - Billigkeit 60 60
61 Werkeigentümerhaftung (OR 58) Haftung des Eigentümers für ein Werk Vorliegen eines Werkmangels Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Werkmangel und dem 61 61
62 Grundeigentümerhaftung (ZGB 679) Haftung des Eigentümers für ein Grundstück Überschreitung des Grundeigentumsrechts Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen der Überschreitung des Grundeigentumsrechts und dem Aktivlegitimation 62 62
63 Produktehaftung (PrHG) Haftung der Herstellerin für ein Produkt Produktefehler Personen- oder Sachschaden Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Produktefehler und dem Misslingen des Entlastungsbeweises 63 63
64 Vergleich Produktehaftung/Produzentenhaftung Produktehaftung (PrHG) Produzentenhaftung (OR 55) Berufliche/gewerbliche Nutzung Selbstbehalt Beobachtungsfehler Wirkungsloses Produkt Genugtuung /Verwirkung Ausreisser Importeur/Lieferant 64 64
65 Beispiele sonstiger einfacher Kausalhaftungen ZGB 706 SSG 48 I StSG 39 f. ZertES 16 ff. USG 59a/bis IV-VI GTG 30 IV-VI Abgraben von Quellen Haftung des Reeders Schäden aus ionisierenden Strahlen Zertifizierungsdienste Fehlerhafte pathogene Organismen Fehlerhafte gentechnisch veränderte Organismen 65 65
66 Allgemeines zu den Gefährdungshaftungen Qualifizierte Gefährdung durch Vorrichtung oder Tätigkeit Objektive Unregelmässigkeit oder Ordnungswidrigkeit ist grundsätzlich nicht Voraussetzung als Haftungsvoraussetzung? Exklusive Anwendung 66 66
67 Haftung des Motorfahrzeughalters (SVG 58 I) Haftung des Halters für ein Motorfahrzeug Betrieb des Motorfahrzeugs Personen- oder Sachschaden Rechtlich genügender Kausalzusammenhang zwischen dem Betrieb des Motorfahrzeugs und dem (SVG 59 I) Aktivlegitimation 67 67
68 Sondertatbestände und Haftpflichtversicherung nach SVG Sondertatbestände SVG 58 II Halter/Nichtbetrieb SVG 58 III Halter/Hilfeleistung SVG 71 I Garagist SVG 72 II Veranstalter von Rennen SVG 75 I Strolch SVG 76 I Nationaler Garantiefonds SVG 77 I Kanton Haftpflichtversicherung 68 68
69 Beispiele sonstiger Gefährdungshaftungen EBG 40b ff. LFG 64 ff. EleG 27 ff. KHG 3 ff. RLG 33 ff. SprstG 27 JSG 15 USG 59a USG 59a bis I-III GTG 30 I-III Eisenbahnen Luftfahrzeuge Elektrische Anlage Kernanlage Rohrleitungsanlage Explosionsgefährliche Stoffe Jagdausübung Besondere Gefahr für die Umwelt Pathogene Organismen Gentechnisch veränderte Organismen 69 69
70 Beispiele vertraglicher Haftungen OR 97 ff. OR 197 ff. OR 248 OR 257g ff. OR 299 ff. OR 306 OR 321e OR 364 ff. OR 398 ff. OR 446 ff. OR 473 ff. Allgemeiner Teil Fahrniskauf Schenkung Miete Pacht Gebrauchsleihe Arbeitsvertrag Werkvertrag Einfacher Auftrag Frachtvertrag Hinterlegungsvertrag 70 70
71 Beispiele von Haftungen des Handels- und Wirtschaftsrechts OR 538 OR 567 OR 752 ff. OR 769 OR 827 OR 916 ff. FusG 108 KAG 145 ff. Einfache Gesellschaft Kollektivgesellschaft Aktiengesellschaft Kommanditaktiengesellschaft GmbH Genossenschaft Fusion usw. Kollektivanlagen 71 71
72 Staatshaftung Staatshaftung Grundnormen bei amtlicher Tätigkeit VG 3 ff. ZH-HG 6 ff. Grundnorm bei gewerblicher Tätigkeit OR 55 (i.v.m. VG 11 I und OR 61 II) Sondernormen bei amtlicher Tätigkeit Anwendung von Kausalhaftungen 72 72
73 Beispiele von Sondernormen bei amtlicher Tätigkeit ZGB 46 ZGB 426 ff. ZGB 955 OR 928 SchKG 5 ff. ATSG 78 VwVG 55 IV BoeB 34 f. EpG 23 III MG 135 ff. ZDG 52 ff. BZG 60 ff. Beurkundung des Personenstandes Führung der Vormundschaft Führung des Grundbuchs Führung des Handelsregisters Schuldbetreibung und Konkurs Vollzug der Sozialversicherungen Aufschiebende Wirkung Öffentliches Beschaffungswesen Impfschäden Militär Ziviler Ersatzdienst Bevölkerungs- und Zivilschutz 73 73
74 Besondere Normen zur Genugtuung Grundsatz Besonderheiten nach OR 47 Die immaterielle Unbill folgt aus einer Tötung oder Körperverletzung Würdigung der besonderen Umstände Aktivlegitimation: Verletzte Person/Angehörige Besonderheiten nach OR 49 Die immaterielle Unbill folgt aus einer (sonstigen) Pers.verl. Anspruch nur, sofern die Schwere der Verletzung es rechtfertigt und diese nicht anders wiedergutgemacht worden ist Aktivlegitimation: in ihren Persönlichkeitsrechten 74 verletzte Person 74
75 Mehrheit von n shaftung Kausalhaftung - + einf. Kausalhaftung einf. Kausalhaftung + + Gefährdungshaftung Gefährdungshaftung + + einf. Kausalhaftung Gefährdungshaftung - + OR 55 andere Kausalhaftungen - + Staatshaftung ziv.r. Kausalhaftung - + Vertragshaftung ausservertragl. Haftung
76 sberechnung als Ausgangspunkt ersatzbemessung (OR 43, 44) Reduktion (Reduktionsgründe) Neutralisation von Reduktionsgründen Leichtes des Haftpflichtigen bei der shaftung Selbstverschulden des Geschädigten (einschliesslich ungültige Einwilligung/Handeln auf eigene Gefahr) Billigkeit beim urteilsunfähigen Geschädigten Mitwirkender Zufall/Konstitutionelle Prädisposition Gefälligkeit des Haftpflichtigen Drohende Notlage des Haftpflichtigen Ungewöhnlich hohes Einkommen des Geschädigten Sonstige Reduktionsgründe 76 76
77 der Genugtuung (OR 43, 44 analog) Schwere der immateriellen Unbill Schwere des s Vorliegen von Reduktionsgründen Grundsatz Besonderheiten Massgebender Zeitpunkt 77 77
78 Arten des ersatzes (OR 43) Grundart Geldersatz als Kapital Sonderarten Geldersatz als Rente Naturalersatz 78 78
79 Arten der Genugtuung Bei Tötung oder Körperverletzung (OR 47) Bei (sonstiger) Verletzung der Persönlichkeit (OR 49) Geldleistung (regelmässig als Kapital) Geldleistung (regelmässig als Kapital) Naturalleistung (OR 49 II) 79 79
80 im allgemeinen Begriff Zweck Voraussetzungen Verjährbare Forderung Abgelaufene sfrist Geltendmachung Wirkungen 80 80
81 Beginn Ablauf der sfrist Dauer Verlängerung und Verkürzung [OR 130 I] [OR 127] Ruhen (OR 134) Hinderung/Stillstand Unterbrechung (OR ) Nachfrist (OR 139) Rechtsgeschäft [OR 129, 141] 81 81
82 sfristen nach OR 60 I Relative Frist Absolute Frist Dauer Beginn Kenntnis des s Kenntnis des Ersatzpflichtigen Verhältnis Dauer Beginn Schädigende Handlung Haftungsbegründendes Ereignis 82 82
83 Spezialfragen der OR 60 II OR 60 III sbestimmungen in Spezialgesetzen von Regressforderungen 83 83
84 A Mehrheit von Ersatzpflichtigen X Y Z Aussenverhältnis Innenverhältnis Solidarität Regress 84 84
85 Denkbare Modelle im Aussenverhältnis Kumulation Solidarität Teilhaftung Freistellungshaftung 85 85
86 Merkmale der Solidarität Grundmerkmal: OR 144 I Anspruchskonkurrenz Klagemöglichkeiten Klage gegen einen einzelnen Schuldner Klage gegen mehrere Schuldner getrennt gemeinsam (einfache Streitgenossenschaft) Klage auf den ganzen oder einen Teilbeitrag 86 86
87 Konsequenzen für das Innenverhältnis A ersatzanspruch des Gläubigers X Von X geleisteter ersatz Y Regress von X auf Y Z Regress von X auf Z 87 87
88 Gemeinsam verschuldeter : Tatbestand Gemeinsame sverursachung + Gemeinsames 88 88
89 Gemeinsam verschuldeter : Rechtsfolgen Rechtsfolge im Aussenverhältnis Rechtsfolge im Innenverhältnis Echte Solidarität (OR 50 I) Regress nach richterlichem Ermessen (OR 50 II) 89 89
90 Mehrtypische Solidarität: Tatbestand Haftung aus verschiedenartigen Rechtsgründen shaftung + Vertrag shaftung + Kausalhaftung Vertrag + Kausalhaftung 90 90
91 Mehrtypische Solidarität: Rechtsfolgen Rechtsfolge im Aussenverhältnis Rechtsfolge im Innenverhältnis Unechte Solidarität, OR 51 (implizit) Regress nach richterlichem Ermessen (OR 51 I i.v.m. OR 50 II) unter Vorgabe einer Kaskadenordnung (OR 51 II) 91 91
92 Kaskadenordnung von OR 51 II Vertrag Kausalhaftung 92 92
93 Eintypische Solidarität: Tatbestand (Unabhängige) Haftung aus gleichartigen Rechtsgründen shaftung + shaftung Vertrag + Vertrag Kausalhaftung + Kausalhaftung ohne Fall von OR 50 I 93 93
94 Eintypische Solidarität: Rechtsfolgen Rechtsfolge im Aussenverhältnis Rechtsfolge im Innenverhältnis Unechte Solidarität, OR 51 analog Regress nach richterlichem Ermessen (OR 51 I analog i.v.m. OR 50 II) 94 94
95 Anhaltspunkte für richterliches Ermessen + Schwere des s zusätzl. Haftung aus anderen Rechtsgründen Vertrag + Natur der Verträge Vertrag Bedeutung der s- ursachen einf. Kausalhaftung + einf. Kausalhaftung Ausmass der Unsorgfalt Gefährdungshaftung + Intensität der verwirkl. Gefahr Gefährdungshaftung einf. Kausalhaftung + Gefährdungshaftung höhere Gewichtung der Gefährdungshaftung 95 95
96 Herabsetzungsgründe bei? Selbstverschulden A Leichtes Z bei A Forderung gegen X Forderung gegen Y Forderung gegen Z 96 96
97 s-/summenversicherung sversicherung Summenversicherung Aussenverhältnis Ersatzpflicht aus Vertrag Anspruchskonkurrenz Keine Ersatzpflicht Anspruchskumulation Innenverhältnis Regress nach VVG 72 Kein Regress 97 97
98 Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung ohne dir. Forderungsrecht Haftpflichtversicherung mit dir. Forderungsrecht Aussenverhältnis Keine Ersatzpflicht Ersatzpflicht aus Nebenrecht Innenverhältnis Kein Regress Übergang eines evtl. Regressanspruchs des Haftpflichtigen auf den Haftpflichtversicherer Übergang des direkten Forderungsrechts des Geschädigten auf einen Regressberechtigten 98 98
Vorwort 5. Inhaltsübersicht 6. Inhaltsverzeichnis 7
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Teil Grundlagen 21 A. Das schweizerische Haftungssystem 22 B. Funktionen des Haftpflichtrechts
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