Herausforderungen der neuen Finanzarchitektur für Österreich
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- Astrid Grosser
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1 Mag. Alfred Lejsek Herausforderungen der neuen Finanzarchitektur für Österreich Genossenschaftstag 2010, 12. November 2010 Finanzmärkte Wandel der europäischen Finanzmärkte: EU-Integration und Globalisierung der Märkte Globalisierung der Risiken Finanzkrise verdeutlichte Marktschwächen: 2 Zu starkes Vertrauen in externe Ratings; überzogene ABS-Strukturen ohne Kenntnis der Risiken; niedrige Kreditzinsen, billige Liquidität; boomende Konjunktur mit bubbles : Immobilien, Subprimes; Securitisation originate and distribute -Strategie hat fehlgeschlagen; Rückkoppelung der realwirtschaftlichen Krise auf den Finanzsektor. 1
2 Aufsicht Konsequenzen für die Aufsicht: Aufsicht muss auf geänderte Märkte reagieren. Banken setzen verstärkt interne Modelle ein Paradigmenwechsel hin zu einer komplexeren, stärker qualitativ ausgerichteten Aufsicht. Schwächen der Aufsicht (weltweit): Immer noch starke nationale Ausrichtung; das Zusammenwirken von Behörden, Notenbanken und Aufsicht zeigte sich in einigen Ländern als verbesserungsfähig; die grenzüberschreitende Kooperation wäre ausbaufähig. 3 G 20 - Gipfel Initiativen weltweit - G 20 Gipfel: 1. Stärkung der Transparenz und Verantwortung 2. Verbesserung der Regulierung 3. Verbesserung der Integrität der Finanzmärkte 4. Stärkung der Aufsichtszusammenarbeit 5. Reform der internationalen Finanzinstitutionen Intensivierung des Financial Sector Assessment Programme ( FSAP ) des IWF Reorganisation des IWF (Finanzierung, Stimmrechte) 4 2
3 Maßnahmen in der Krise Ad-hoc-Maßnahmen in der Finanzmarktkrise: Stärkung des Vertrauens in den Finanzsektor: Erhöhung der Einlagensicherungsbeträge; Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität in den Märkten: EZB, Notenbanken und Staatsgarantien für Bank-Emissionen; Stärkung der Kapitalausstattung der Institute; Änderung der Rechnungslegungsbestimmungen (IFRS): Abkehr von Fair-Value-Bewertung zu Held-to-Maturity ; Wettbewerbs- und Beihilfenproblematik auch der Volksbankensektor ist tangiert! Grundsätzlich Befristung der Staatsmaßnahmen EK entwickelt eine Exit-Strategie! 5 EU-Maßnahmenpakete (1) Europäische Maßnahmen nach der Krise: 1.) de Larosière Bericht Bericht der Gruppe zur Verbesserung der europ. Finanzmarktaufsicht ( de Larosière-Gruppe ) vom 25. Feber Themen: - Verbesserung der Aufsicht über europ. Finanzinstitute und Märkte, - Stärkung der Kooperation in der Überwachung der Finanzmarktstabilität, - Verstärkte Kooperation der europ. Aufseher mit anderen relevanten Märkten (USA). 31 Vorschläge zur Verbesserung der Finanzmarktregulierung Behandlung der Vorschläge durch EK und Europ. Rat. 6 3
4 EU-Maßnahmenpakete (2) 2.) Vorhaben ( Road-map ) der Europ. Kommission Vorhabensbericht der Europ. Kommission mit Zustimmung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) zur Aufsicht, Finanzmarktstabilität und Regulierung Aufsichtsorganisation Schaffung des European Systemic Risk Board ( ESRB ) und der European Supervisory Authorities ( ESA ); Einrichtung von Aufsichts-Colleges für grenzüberschreitende Gruppen; Praktische Leitlinien für die Einrichtung und Durchführung der Colleges; Methodologie für die Bewertung von Risiken durch die Colleges. 7 EU-Maßnahmenpakete (3) Erstellung von Berichten und Analysen über die Funktions- weise der Aufsicht in der EU: - Verbindlichere Anwendung der CEBS-Guidelines durch die nationalen Aufsichtsbehörden; - Analyse der Sanktionsinstrumente der Aufsicht; - praktische Anwendung der Aufsichtsdelegation; - Analyse der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden. Transparenz der Risiken und Verluste der Banken (über die Säule 3). 8 4
5 EU-Maßnahmenpakete (4) 2.2. Krisenprävention und bewältigung: Erarbeitung eines Optionenkatalogs t der Krisenbewältigung im Bankensektor (inkl. Schaffung von frühzeitigen Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht); Überarbeitung der Einlagensicherungs-RL Einführung von Elementen eines europ. Sicherungssystems; bessere Koordinierung der Maßnahmen zur Finanzmarktstabilität; burden sharing : freiwillige ex-ante Vereinbarungen über die Lastenverteilung bei Bankenkrisen und Sanierungen; Adaptierung des 2008 abgeschlossenen Memorandum of Understanding zur Aufsichtskooperation; 9 EU-Maßnahmenpakete (5) Home-Host-Fragen : Grundsätze und Mechanismen der Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden in Krisen: - Vermeidung eines Island-Szenarios (Regeln für systemrelevante Banken und Filialen, too big to rescue -Problem); - Effizienz des Europäischen Passes (kein ring-fencing); - keine nationalen Einzelgänge bei (Kapital-)Maßnahmen Rechtlicher Aufsichtsrahmen: Anhebung des Mindestkapitalerfordernisses; einheitliche Definition des Bank-Eigenkapitals; Reduktion der Prozyklizität von Basel II, z.b. über dynamische Rückstellungen und Eigenkapital-Puffer ; 10 5
6 EU-Maßnahmenpakete (6) Strengere Normen für das Liquiditätsmanagement; Stärkung der internen Kontrollverfahren, einschließlich Anforderungen an Geschäftsleiter; Verringerung der Anzahl der Wahlrechte in Basel II; Compliance-Standards für Rating-Agenturen (ergänzend zur bisherigen EU-Verordnung); Verringerung der Verwendung von Ratings für Aufsichtszwecke; Investmentfonds Risikomanagement und Lehren aus dem Madoff-Fall; 11 EU-Maßnahmenpakete (7) Registrierung und erhöhte Transparenzbestimmungen für Manager Alternativer Investmentfonds ; Harmonisierung der Anwendungsbereiche der Aufsichtsnormen (einheitliche Definitionen); einheitliche Meldeformate für Banken (bis 2012); Überarbeitung der Marktmissbrauchs-RL Erhöhung der Integrität der Märkte Weiterentwicklung t i des Single Euro Payment Area (SEPA); Vereinfachung der Rechtsvorschriften für den Erwerb / Halten von Wertpapieren (Retail-Kunden); Verantwortungsvolle Kreditvergabepolitik; 12 6
7 EU-Maßnahmenpakete (8) Verstärkter Input von Konsumentenseite zur Europ. Finanzmarkt- politik; Einrichtung einer risikoaversen und nachhaltigen Vergütungspolitik. Finanzderivate: - Einrichtung einer zentralen Clearing-Stelle für Credit Default Swaps; - Emittenten von strukturierten Produkten und Asset Backed Securities sollen eine angemessene Risikoposition des Underlying in ihren Büchern behalten. Ausdehnung der Aufsicht auf systemrelevante, nicht-regulierte Produkte und Marktteilnehmer; Transparenz der nationalen Umsetzung von EU-Recht. 13 EU-Maßnahmenpakete (9) 2.5. Rechnungslegung Novellierung von IAS 39 mit nur mehr 2 Bewertungsprinzipien (fair value und amortized cost) Einbringung einer EU-Position in der IASB-Konsultation. Erarbeitung von Lösungen zur Bewertung komplexer und illiquider Finanzprodukte; Verringerung prozyklischer Effekte; Berücksichtigung des Geschäftsmodells in der Bewertung von Vermögenswerten z.b. mark to market für investment banking und trading; Verbesserung der Governance-Struktur für das IAS-Board. 14 7
8 Aktuelle Aufsichtsstruktur (1) 3.) Aktuelle Aufsichtsstruktur - Consolidating Supervisor (Basel II): Aufsicht ist grundsätzlich national organisiert. Grenzüberschreitende Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates: Koordination der Sammlung und Verteilung von Informationen, Genehmigung Interner Rating-Modelle, Planung und Steuerung der Aufsichtstätigkeit. Bilaterale Zusammenarbeit über Memoranda of Understanding und Einrichtung von Aufsichts-Colleges. 15 Aktuelle Aufsichtsstruktur (2) 4.) Aufsichtsgremien in Europa Lamfalussy-Verfahren: f 4 - Stufen-Konzept der Rechtsetzung Ziele: Beschleunigung des Verfahrens, Konsultation der Industrie, Auswirkungsstudien und Transparenz. Stufe 1: (Rahmen-) Richtlinien im Mitentscheidungsverfahren Stufe 2: Komitologie mit 4 Regelungsausschüssen (Mitgliedstaaten): EBC, ESC, EIOPS, EFCC Stufe 3: Verstärkte Zusammenarbeit der Behörden CEBS, CESR, CEIOPS Stufe 4: Überprüfung der Umsetzung und Anwendung der europ. Regeln durch Europ. Kommission. 16 8
9 Europäische Aufsicht 5.) Europäische Aufsichtsbehörden 5.1. Drei-Säulen-Konzept der Europ. Aufsicht 1. European Systemic Risk Board (ESRB) 2. European System of Financial Supervision ESFS European Supervisory Authorities (ESAs) 3. Nationale Aufsicht in Kooperation mit ESAs und mittels Aufsichts-Colleges Ziel: Bessere Vernetzung der Micro- und der Macro- Aufsicht 17 ESRB 5.2. European Systemic Risk Board Ziele, Aufgaben, Funktionsweise: Identifikation von Risikofaktoren der Finanzmarktstabilität (Analysen des Finanzsektors und der makroökonom. Entwicklungen); Abgabe von Warnungen und Empfehlungen (auch Legislativvorschläge) an Europ. Union insgesamt, einzelne Staaten oder Gruppen von Staaten, ESAs, nationale Aufsichtsbehörden. Follow-up-Prozess zur Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen; Zusammenarbeit mit dem IWF und Financial Stability Board. 18 9
10 ESFS 5.3. Europ. System of Financial Supervision (ESFS) Umwandlung der Aufsichtskomitees CEBS, CESR und CEIOPS in Europ. Aufsichtsbehörden mit eigener Rechtspersönlichkeit: - European Bank Authority (EBA), - European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), - European Securities and Market Authority (ESMA). Eigene Budgethoheit und Verantwortung gegenüber Rat, EP und Kommission; Einrichtung i eines Gemeinsamen Ausschusses zur Kooperation der drei Behörden und dem ESRB (notwendig, da kein Allfinanzkonzept realisiert); Organisation: Aufsichtsorgan, Verwaltungsrat, Vorsitzender, Exekutivdirektor, Beschwerdeausschuss. 19 EBA (1) Aufgaben der European Banking Authority (EBA): - Ausarbeitung gemeinsamer Aufsichts- und dregulierungs- standards; - Sicherstellung der kohärenten Anwendung von EU-Recht; - Anregung der Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Behörden; - Zusammenarbeit mit dem ESRB; - Peer Reviews nationalen Aufsichtsbehörden zur Sicherung der Kohärenz der Aufsichtsergebnisse; - Verfolgung der Marktentwicklung (z.b. Kreditvergabe an private Haushalte); 20 10
11 EBA (2) - Förderung des Einleger- und Anlegerschutzes; - Steuerung der Aufsichts-Colleges; - Mitwirkung bei der Überwachung von Systemrisiken, Rettungsund Sanierungsplänen; - Entwicklung von Verfahren für die Sanierung insolvenzbedrohter Institute; - Übernahme von Aufgaben, die der EBA in EU-Rechtsvorschriften übertragen werden; - Förderung der Transparenz, Einfachheit und Fairness auf den Märkten. 21 EBA (3) Befugnisse der EBA: - Entwurf bindender technischer Regulierungsstandards gem. Art. 290 AEUV und Art. 7 7d der EBA-VO; - Erlassung bindender technischer Durchführungsstandards gem. Art. 291 AEUV und Art. 7e der EBA-VO: - Auf Basis delegierter Rechtsakte des Rates und des EP - Vorlage der Entwürfe an die EK nach Durchführung von Anhörungen und Erstellung von Auswirkungsstudien. - Annahme der bindenden Standards durch die EK binnen 3 Monaten. - EK hat die Standards auch dem Rat und dem EP zuzuleiten. - Veröffentlichung der Standards im Amtsblatt
12 EBA (4) - Erlassung von Leitlinien und Empfehlungen Nicht verpflichtend anzuwenden, jedoch comply or explain Prinzip seitens der Aufsichtsbehörden. - Überwachung der Einhaltung von Unionsrecht - Maßnahmen im Krisenfall: - Koordinierungsrecht der nationalen Aufsichtsbehörden in Krisenfällen. - Bei Erfordernis eines koordinierten Vorgehens können die ESAs für die nationalen Aufsichtsbehörden verbindliche Entscheidungen treffen. - Kommt die nationale Aufsicht in einer Krisensituation dem Auftrag nicht nach Durchgriff der EBA auf Einzelinstitute! 23 EBA (5) - Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Aufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen; - Koordinierung und Mitwirkung in den Aufsichts-Colleges; - Entwicklung und Durchführung von Stress-Tests; - Aufsicht über Einrichtungen mit pan-europ. Kontext: Rating-Agenturen
13 Basel III (1) Basel III steht ante portas - aber was geschah bisher? - CRD I (Basel II) regelt: - Risikogewichtung, Interne Modelle - Aufsichtsansatz Supervisory Review - Offenlegungsverpflichtungen - CRD II regelt: - Großveranlagungen - Hybridkapital - erweiterte Erfassung der Marktrisiken - CRD III regelt: - Remunerationspolitik - Verbriefungen 25 Basel III (2) Basel III oder CRD IV - umfasst: - Eigenmittel - Hartes Kernkapital, - Hybrides Kapital ( other core tier 1 capital), - Ergänzende Kapitalinstrumente mit Verlustbeteiligung, - Ausstieg aus dem Staatskapital zum Liquidität - Liquidity q y Coverage Ratio : Bestand an liquiden Aktiva (-) Nettozahlungsabgang = positiver Wert; - Net Stable Funding Ratio : Sicherstellung eines Mindestbestandes an mittelfristiger Refinanzierung Begrenzung der Inkongruenz zwischen Fristenstrukturen der Aktiva und Passiva
14 Basel III (3) - Leverage Ratio: Maßzahl für den Verschuldensgrad eines Kreditinstituts; tit t - Fixer Kapitalpuffer (capital conservation buffer): Zusatzerfordernis an hartem Kernkapital bei Unterschreiten Ausschüttungssperren; - Gegenzyklische Kapitalpuffer (countercyclical capital buffers); - strengere Aufsichtsanforderungen für systemrelevante Institute; - Single Rule Book : - Streichung / Überarbeitung von Wahlrechten, - (weitestgehende) Maximalharmonisierung, - Erlassung technischer Standards durch EBA. 27 Basel III (4) Was wollen wir im Konsultationsprozess erreichen? - Anerkennung von Kapitalminderheiten als core tier 1 jedoch keine Unterstützung eines Scheineigenkapitals ; - kein Abzug der Spitzeninstitutsbeteiligung vom eigenen Eigenkapital; - Berücksichtigung von rechtsformtypischen Kapitalinstrumenten als Kernkapital; - Manches z.b. gegenzyklische Kapitalpuffer kann in Säule 2 geregelt werden
15 Basel III (5) Was ist noch zu bewältigen? 29 - CEBS-Guidelines zu Art. 57a CRD (Bank-Eigenkapital) sind ab anzuwenden; - Fondslösung in der Einlagensicherung; - Fondslösung im Anlegerschutz; - EK-Initiative eines Europ. Banken-Abwicklungsfonds ; - Risiken in unseren Kernmärkten sind noch nicht bewältigt; - EU-Beihilfenrecht verpflichtet einzelne Institute zur Geschäftseinschränkung; - Abschichtung des Staatskapitals wird im Zeitablauf erforderlich; - Stabilitätsabgaben werden in zahlreichen Ländern eingehoben. Basel III (6) Welcher Handlungsbedarf besteht? 30 - Konzentration ti auf die Stärken unseres Banksystems; - Vertretung der österr. Interessen in den internationalen Foren glaubhaft im Sinne der Stärkung des Marktes und der Aufsicht; - Kapitalaufbringung geboten helfen Übergangsvorschriften wirklich? - Stärkung der Aufsichtszusammenarbeit mit Effizienzgesichtspunkten im Vordergrund; - Kosteneffizienz des Finanzsektors ist gefordert; - Wettbewerbsneutralität der Maßnahmen aber auch Zusammenrücken in den Sektoren, um für die Herausforderungen gewappnet zu sein! 15
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