Vorgang: 93. Sitzung des Hauptausschusses vom

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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 25. Mai 2011 I D - VV /2009 Tel.: , 2212 Fax: ilna.hennig@senfin.berlin.de An den Vrsitzenden des Hauptausschusses 1918 H über den Präsidenten des Abgerdnetenhauses vn Berlin über Senatskanzlei G Sen Richtwerte für die bauliche Unterhaltung Rte Nummer: 1918 F Vrgang: 93. Sitzung des Hauptausschusses vm Gesamtksten: entfällt In der 93. Sitzung des Hauptausschusses vm hat der Hauptausschuss Flgendes beschlssen: SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss bis spätestens Ende April 2011 standardisierte Richtwerte für die bauliche Unterhaltung für alle Baudienststellen des Landes Berlin vrzulegen. Ich bitte, den Auftrag mit flgendem Bericht als erledigt anzusehen.

2 - 2 - Die bauliche Unterhaltung im Land Berlin wird gegenwärtig vn den Berliner Bezirken, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung swie der BIM GmbH als Geschäftsführerin für das Sndervermögen Immbilien des Landes Berlin (SILB) wahrgenmmen. Der Gebäudebestand teilt sich wie flgt auf: Berliner Bezirke rd. 9,0 Mi. m² BGF 1) rd Gebäude SILB rd. 3,6 Mi. m² BGF 1) rd Gebäude SenStadt rd. 1,4 Mi. m² BGF 2) rd. 500 Gebäude 1) Fläche gem. Daten aus Bestandsverzeichnis 05/2011 2) Fläche gem. Daten aus Bestandsverzeichnis 05/2011 abzgl. Kulturimmbilien 2. Tranche gem. Beschluss des AH v , Rte Nummer 16/3959 ( m² m²) Bemessung des baulichen Unterhalts Berliner Bezirke Zur Sicherstellung der Substanzerhaltung landeseigener Gebäude im bezirklichen Fachvermögen werden - seit dem Dppelhaushalt 2006/ Leitlinien zur Mindestveranschlagung für den baulichen Unterhalt vn der Senatsverwaltung für Finanzen vrgegeben, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Mit ihrer Hilfe knnte in den vergangenen Jahren erreicht werden, dass sich der bauliche Unterhalt in den Bezirken auch in der Praxis deutlich erhöht hat. Ausgangspunkt ist dabei der KGSt -Ansatz, wnach der durchschnittliche jährliche Mitteleinsatz für den baulichen Unterhalt ca. 1,2 % der Wiederbeschaffungswerte (WBW) betragen sllte. Zur Ermittlung der Leitlinie für die Hchbauunterhaltung werden 1 v.h. der Wiederbeschaffungswerte (WBW) des bezirklichen Fachvermögens herangezgen. Die Ausgangswerte für die Leitlinie liegen damit unterhalb der vn der KGSt empfhlenen Richtwerte (1,2 % der WBW). Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sich das Land Berlin nach wie vr in einer schwierigen Haushaltslage befindet. Auch wird davn ausgegangen, dass die Bezirke ihren Gebäudebestand im Rahmen ihres Facility Management ptimieren und nicht mehr benötigte Gebäude knsequent aufgeben, wmit eine weitere Annäherung an den KGSt- Wert erreicht werden kann. Sndervermögen Immbilien des Landes Berlin (SILB) Die dem SILB für die bauliche Unterhaltung zur Verfügung stehenden Mittel werden jeweils bei Übertragung vn Immbilien in das SILB festgelegt und entsprechen dem Absenkungsbetrag bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für den baulichen Unterhalt, der drt für das jeweilige Prtfli aufgewandt wurde. Der Absenkungsbetrag wird bzw. wurde jeweils durch entsprechenden Beschluss des Abgerdnetenhauses über die Zuweisung vn Grundstücken zum SILB genehmigt. KGSt - Kmmunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, gegründet 1949; vn Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragenes Entwicklungszentrum des kmmunalen Managements; vereinfachtes Bemessungsverfahren: Wiederbeschaffungswerte aller Gebäude x 1,2 %, KGSt-Bericht B 7/2009

3 - 3 - Diese Beträge stehen dem SILB dann knstant für den baulichen Unterhalt zur Verfügung. Die Planung des geplanten Baubudgets erflgt seitens der BIM GmbH nach flgenden Grundsätzen: Grundlage für die Maßnahmenplanung sind, sweit vrhanden, die Daten aus dem für das SILB bislang vrgenmmenen Gebäudescan. Die Pririsierung der Maßnahmen erflgt auf Grundlage des Gebäudescans. Prirität 1 - Gebäude- der Bauteilezustand birgt Gefahr für Leib und Leben der für Sachwerte, unmittelbar Maßnahmen zur Sicherung bzw. Sanierung erfrderlich Prirität 2 Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher und nrmativer Vrgaben erfrderlich Prirität 3 - zeitlich absehbare Sanierungsmaßnahmen erfrderlich, um Funktinstüchtigkeit des Gebäudes der Bauteils zu erhalten Prirität 4 - berflächliche Mängel, die Schönheitsreparaturen erfrdern Plitische bzw. gesetzliche Ziele wie Energie- und CO 2 -Einsparung. Die Maßnahmen sind möglichst s zu planen, dass die baulichen Leistungen aktivierbar sind, d. h. zu einer Wertsteigerung der Immbilien führen. Die Planung der Maßnahmen erflgt unter Einbeziehung der Bereiche Prpertymanagement und Prtflimanagement der BIM GmbH, s dass zusätzlich swhl die prtflistrategischen Grundsätze als auch die Instandhaltungsstrategie aus der Sicht der Bewirtschaftung Eingang in die Maßnahmenplanung findet. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den jährlichen Bedarf an Bauunterhaltungsmitteln auf Basis der vn der KGSt empfhlenen Verfahren berechnet und den Status der Instandhaltung der Liegenschaften durch einen Gebäudecheck ermittelt. Dem Hauptausschuss wurde mit der Vrlage vm , Rte Nr A, berichtet, nach welchen Kriterien die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Verwendung der bereitgestellten Mittel steuert. Im Rahmen der Bauunterhaltung werden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausschließlich Maßnahmen zur Beseitigung sicherheitstechnischer Mängel und gravierender Substanzschäden mit der Gefahr vn Gesamt- bzw. Teilnutzungsausschlüssen swie Wartung und Unvrhergesehenes finanziert. Der bei den Gebäuden bestehende Instandsetzungs- und Mdernisierungsbedarf wird im Rahmen der baulichen Unterhaltung sukzessive abgebaut. Der Bauunterhaltungsplan wird jährlich, in Abstimmung mit dem Nutzer, frtgeschrieben. Unter Be- KGSt - Kmmunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, gegründet 1949; vn Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragenes Entwicklungszentrum des kmmunalen Managements; vereinfachtes Bemessungsverfahren: Wiederbeschaffungswerte aller Gebäude x 1,2 %

4 - 4 - rücksichtigung der im Vrjahr nicht abgerechneten Maßnahmen liegt regelmäßig im Februar / März des Flgejahres ein abgestimmter Bauunterhaltungsplan vr. Der knkrete Bedarf an Bauunterhaltungsmitteln pr m²-flächeneinheit stellt sich in Abhängigkeit vn der Gebäudetyplgie sehr unterschiedlich dar. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat dem Hauptausschuss mit der Vrlage Rte Nr F vm diesbezüglich aufgezeigt, wie differenziert die Durchschnittswerte des Aufwands in der Bauunterhaltung drt sind. Im Ergebnis ist bezüglich der Planung und Durchführung vn Unterhaltungsmaßnahmen des Hchbaus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung festzustellen, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen alle Möglichkeiten genutzt werden, die Maßnahmen s zu krdinieren und zusammenzufassen, dass eine wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleistet ist. Fazit Für das SILB und die Berliner Bezirke ist bei einem Abgleich der für das drtige Prtfli jeweils verfügbaren bzw. aufzuwendenden Mittel für die bauliche Unterhaltung festzustellen, dass drt bereits ein vergleichbarer m²-wert bei den Bauunterhaltungsmitteln angesetzt wird: Bezirke SILB SenStadt Prtfli in m² BGF 1) ) Wiederbeschaffungswert ) ) ) (WBW) Bauunterhalt p.a. in ) ) Bauunterhalt in /m² BGF 16,20 16,88 29,88 Bauunterhalt je WBW in % 1,0 0,8 1,5 1) Flächen gem. Daten aus Bestandsverzeichnis 05/2011 2) Fläche gem. Daten aus Bestandsverzeichnis 05/2011 abzgl. Kulturimmbilien 2. Tranche gem. Beschluss des AH v , Rte Nummer 16/3959 ( m² m²) 3) gebuchte WBW aus Ksten- und Leistungsrechnung 4) durchschnittl. Bauksten-Ansatz rd /m² in Anlehnung an die vm BMVBS herausgegebenen Nrmalherstellungsksten ) inkl. Mittel aus Schul- und Sprtstättensanierungsprgramm 6) Ansatz 2011 abzgl. Absenkungsbetrag f. Kulturimmbilien 2. Tranche gem. Beschluss des AH v , Rte Nummer 16/3959 ( ) Die erhöhten Werte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind nach den Ausführungen zur Rten Nummer 1918 F in der Hauptausschusssitzung vm den unterschiedlichen Immbilien geschuldet, die einen anderen, mithin erhöhten Bedarf an baulicher Unterhaltung haben. Der Gebäudebestand der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung wird sich nach Zuweisung zum der nch vn der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betreuten restlichen Kultureinrichtungen swie der geplanten Zuweisung der berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen zum und der Justizvllzugsanstalten zum bzw in das SILB zukünftig im Wesentlichen im SILB swie bei den Bezirken befinden.

5 - 5 - Da die Mittel für die bauliche Unterhaltung für das SILB und die Bezirke bereits in etwa gleicher Höhe aufgewendet werden, ist die Einführung bzw. Festsetzung einheitlicher baulicher Richtwerte nicht gebten. In Vertretung Dr. Christian Sundermann Senatsverwaltung für Finanzen

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