Stadtamt Tulln Tulln, 16. März 2016

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1 1/I/2016 Stadtamt Tulln Tulln, 16. März 2016 P R O T O K O L L über die am Mittwoch, dem 16. März 2016, um Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Siehe Beilage Anwesend: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Vzbgm. KommR Harald Schinnerl STR ÖkR Johann Mayerhofer STR Wolfgang Mayrhofer STR Elfriede Pfeiffer STR Mag. Johannes Sykora STR Dr. Harald Wimmer STR Ludwig Buchinger STR Mag. Johannes Scholz GR Johannes Blauensteiner GR Johannes Boyer GR Annemarie Eißert GR Mag. Franz Hebenstreit GR Dir. Peter Höckner GR Eva Koloseus GR Peter Liebhart GR Marina Manduric GR Paula Maringer GR Karl Mayr GR Ernst Pegler GR Susanne Stöhr-Eißert GR Ing. Walter Slama GR Ing. Norbert Drapela GR Sabrina Felber GR Gerlinde Sieberer GR Alexander Vrtis GR Leopold Handelberger GR Cornelia Kern-Labermeyer GR Martin Preyer GR Jürgen Schneider GR Liane Marecsek GR Gustav Rödl GR Snezana Simek GR Erich Stoiber GR Ing. Herbert Schmied Entschuldigt: STR Hubert Herzog, GR Kurt Harrer Vorsitzender: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Schriftführer:

2 2/I/2016 StADir. DI Dr. Viktor Geyrhofer, StADir.-Stv. Mag. Christian Resch Beglaubiger: GR Peter Liebhart, GR Gerlinde Sieberer, STR Ludwig Buchinger, GR Liane Marecsek, GR Erich Stoiber, GR Ing. Herbert Schmied A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Begrüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest. Bgm Mag. Eisenschenk bringt gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein: 2) Änderung der Zusammensetzung der Ausschüsse und Funktionen - Ergänzungspunkt 49) Studentenwohnhaus am Campus Tulln - Bericht 50) Anfragebeantwortung aus der GR-Sitzung vom 2. Dezember 2015 zu den Erwerbskosten land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke 51) NÖ Stadterneuerung , Betreuungsauftrag Die Punkte werden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen, der Punkt 50) wird im Anschluss an Punkt 3) behandelt. STR Mag. Scholz, GR Marecsek, GR Rödl und GR Simek stellen gemäß 22 Abs.1 NÖ Gemeindeordnung folgende Anfrage zu Tagesordnungspunkt 4) - Rechnungsabschluss: Liste der Grundbesitzungen - Anlagenverzeichnis Die Stadtgemeinde Tulln und damit ihre Bürger und Bürgerinnen besitzen beträchtliches Grundvermögen. Teilweise ist dieses Grundvermögen in unmittelbarem Besitz der Stadt, teilweise wird es von gemeindeeigenen Betrieben verwaltet, teilweise ist es ausgelagert oder im Besitz von Gesellschaften, an denen die Gemeinde Tulln Anteile hält. Leider findet sich im Rechnungsabschluss keine auch nur annähernd vollständige Aufstellung des Grundvermögens. Auch in den Ausschüssen wurde keine entsprechende Information gegeben. Wir ersuchen um Beantwortung folgender Fragen, wobei wir jeweils um Angabe von Gemeindenummer, Grundstücknummer, Einlagezahl, ungefähre Lage und Gesamtfläche bitten: 1) An welchen Grundstücken hat die TLG Anteil? 2) An welchen Grundstücken hat die TWI Anteil? 3) An welchen Grundstücken hat die TKI Anteil? 4) An welchen Grundstücken hat die Messe Tulln Anteil? 5) An welchen Grundstücken hat die Bürgerspitalfondstiftung Anteil? 6) An welchen Grundstücken hat die FH Wiener Neustadt Anteil? 7) An welchen Grundstücken hat die Die Garten Tulln Anteil? 8) An welchen Grundstücken hat die Techno-Park Tulln GmbH Anteil? 9) An welchen Grundstücken hat die TFZ Tulln GmbH Tulln Anteil? Hinweis: Eine Bewertung der einzelnen Grundstücke wird mit dieser Anfrage nicht erfragt. Die Beantwortung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung GR Erich Stoiber bringt gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein:

3 3/I/2016 Burkini-Verbot in den gemeindeeigenen Bädern Die Gemeinderatsfraktion FPÖ Tulln stellt den Antrag um Ergänzung der Tagesordnung betrefend des Antrages Burkini-Verbot in den gemeindeeigenen Bädern. Begründung: In den heimischen Hallenbädern kommt es seit geraumer Zeit immer wieder zu Problemen: Einerseits gibt es die unsäglichen Übergriffe auf unsere Frauen und Kinder, andererseits ist auch die seltsame Badekultur der Muslime durchaus problembehaftet. Das Tragen von schariakonformer Schwimmbekleidung ist bei den muslimischen Frauen üblich, was allerdings hinsichtlich der Hygienebedingungen in unseren öffentlichen Bädern ganz klar gegen die Haus- und Badeordnung verstößt. Laut Gesundheitsministerium, das auch für Bäderhygiene zuständig ist, gibt es keine bundesweis geltende Regelung für das Tragen der sogenannten Burkinis. Aber die Betreiber von Bädern können in ihren jeweiligen Badeordnungen festhalten, ob sie Ganzkörper-Schwimmanzüge erlauben. In einigen Gemeinden wurde bereits ein Verbot beschlossen! Die Freiheitlichen treten nun dafür ein, die Hausordnung bzw. die Baderegeln in öffentlichen Hallen- und Freibädern generell dahingehend anzupassen. Integration ist eine Bringschuld der Migranten, unsere Sitten und Gebräuche müssen voll und ganz akzeptiert werden. Begründung der Dringlichkeit: Hygienebestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Vor Beginn der Sommersaison sind die Baderegeln u. Hausordnungen in den öffentlichen Hallen- und Freibädern im Sinne der Antragsbegründung so anzupassen, damit es zu keiner Gesundheitsgefährdung der Badegäste kommt. Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Haus- und Badeordnung ist so anzupassen, dass es zu einem Burkini-Verbot im öffentlichen Frei- und/oder Hallenbad kommt. Der Punkt wird dem Ausschuss für Öffentlichen Einrichtungen, Sicherheit, Familie und Gesundheit zur Behandlung zugewiesen. GR Ing. Schmied bringt gemäß 46 Abs. 3 NÖ GO 1973 folgenden Antrag ein: Erstellung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts Der Rechnungsabschluss 2015 weist einen Schuldenstand von 49,66 Mio. EUR und ein Haftungsvolumen für die ausgelagerten Betriebe und Beteiligungen in der Höhe von 20,49 Mio. EUR auf. Die Gesamtverschuldung inkl. Haftungen beträgt für das Jahr 2015 somit 70,15 Mio. EUR. Die Gesamtverschuldung pro Kopf beträgt EUR womit sich die Stadtgemeinde Tulln im oberen Bereich, der am höchst verschuldeten Gemeinden in Österreich befindet. (Quelle Statistik Austria 2014: Rang 278 von 2353 Gemeinden) Im Jahr 2015 konnten Schulden in der Höhe von nur 0,5 Mio. EUR oder 0,7 % zum Vergleichsjahr 2014 abgebaut werden. Wenn man einen Blick in die Vergangenheit wirft, stiegen die Schulden von 2005 bis 2010 von 29,95 Mio. EUR auf 59,24 Mio. EUR und explodierten somit innerhalb von fünf Jahren um mehr als 50%. Ab dem Jahr 2010 übernahm die Stadtgemeinde Haftungen für die ausgelagerten Betriebe und Beteiligungen (hauptsächlich für TLG, TWI und Messe Tulln) was zu einer Reduzierung der Schulden von 59,24 Mio. EUR auf 49,66 Mio. EUR bis zum Jahr 2015 führte. Dafür stiegen aber im Gegensatz die Haftungen von 0.- EUR im Jahr 2010 auf 20,48 Mio. EUR im Jahr Die Gesamtverschuldung bestehend aus Schulden und Haftungen für die ausgelagerten Betriebe und Beteiligungen stieg von 27,95 Mio. EUR im Jahr 2005 auf 59,24 Mio. EUR im Jahr 2010 und auf 70,14 Mio. EUR im Jahr Die Kosten für das Personal betrugen 7,75 Mio.- EUR im Jahr 2005 und 11,71 Mio.- EUR im Jahr 2015 trotz zusätzlichem Personalaufwand der Messe Tulln und GEDESAG. In einem Zeitraum von nur zehn Jahren stiegen die Schulden um 150% und die Personalkosten um 50%. Im Vergleich dazu wuchs die Bevölkerung von Einwohnern auf Einwohnern was einem Wachstum von etwa 14% entspricht.

4 4/I/2016 Die Stadtgemeinde Tulln hat in den letzten 15 Jahren sehr stark in die Standortattraktivität und Lebensqualität der Gemeinde investiert und dafür hohe Schulden in Kauf genommen. Nun ist es an der Zeit, ein Konzept für ein umfassendes, abgestimmtes und mehrjähriges Haushaltskonsolidierungsprojekt mit konkreten Zielsetzungen zu erstellen und dieses in den nächsten Jahren überparteilich umzusetzen. Ein Haushalts- und Schuldenkonsolidierungsprojekt umfasst: Konkrete Zielsetzungen in Abstimmung mit Politik und Verwaltung Klares Bekenntnis der politischen Führung und aller Fraktionen Aufgabenreform statt Rasenmäherkürzungen Zielfokussierung statt Vergangenheitsbewältigung => Stichwort Syntegration Transparenz über den Konsolidierungsprozess Die Konsolidierung des Haushalts wird mehr und mehr zu einer jährlich, immer wiederkehrenden Aufgabe der Gemeinde. Konsolidierung umfasst dabei, dass das Leistungsspektrum gesichtet sowie angepasst wird, und dass die Leistungsstandards und der Personaleinsatz optimiert werden. Weiters müssen die Einnahmen abgestimmt und Anpassungen im Investitionsbereich durchgeführt werden. Bestehende Leistungen sind auf ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu hinterfragen. Ziel soll es sein, den finanziellen Spielraum wieder zu verbessern, damit die Möglichkeit besteht, sich den Herausforderungen der Zukunft hinsichtlich neuer Aufgaben und Investitionen zu stellen und nicht handlungsunfähig zu werden. Wesentliche Schritte im Rahmen eines Konsolidierungsprojektes sind: Den Konsolidierungsbedarf ermitteln: Wie viel muss an Einsparungen getätigt bzw. an zusätzlichen Einnahmen lukriert werden? Den Einsparungsbedarfs für die einzelnen Organisationseinheiten der Verwaltung individuell festlegen: Welchen Prozentsatz der laufenden Ausgaben müssen die Organisationseinheiten einsparen? Einsparungsvorschläge der Verwaltung sammeln Die Vorschläge zu einem Bericht für die politischen Entscheidungsträger verdichten Die Zustimmung beziehungsweise Ablehnung der Vorschläge durch die politischen Entscheidungsträger festschreiben. Einzelne Vorschläge durch die Verwaltung anpassen Die Vorschläge durch den Gemeinderat bestätigen lassen Die Vorschläge im Verwaltungsalltag umsetzen

5 5/I/2016 Wesentliche Erfolgsfaktoren zur Sicherstellung eines optimalen Konsolidierungsprozesses sind: Ein gutes Zusammenwirken zwischen Politik und Verwaltung: Es ist Aufgabe der Verwaltung zielführend und umsetzbare Vorschläge zu machen; Aufgabe der Politik ist es den Konsolidierungsprozess nicht durch kurzfristige Ausgaben zu hintertreiben; Externe Berater mit Konsolidierungserfahrung (z.b. KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung) als Motor für den Prozess und als Mediator zwischen Politik und Verwaltung beizuziehen; Die vorgeschlagenen Einsparungsmaßnahmen durch laufendes Projektmanagement konsequent umzusetzen. Die Optimierung der Einnahmen und Ausgaben muss ein laufender Prozess und somit Teil der Budgetierung sein. Wesentlicher Ausgangspunkt dieses Planungszyklus ist eine Strategieklausur. Im Rahmen dieser Klausur der politischen Führung und der Verwaltungsspitze werden wesentliche strategische Parameter festgelegt. Wohin will sich die Gemeinde in den nächsten Jahren entwickeln und wo liegen wesentliche Schwerpunkte für uns? Die Ergebnisse der Strategieklausur sind ein wesentlicher Bestandteil der Zielvereinbarungen, die zwischen der politischen Führung und den einzelnen Verwaltungseinheiten getroffen werden und bestimmen somit den Budgetprozess. Gegen Ende des Prozesses werden die Zielvereinbarungen aus dem Vorjahr nochmals evaluiert und die Evaluierungsergebnisse fließen in die aktuellen Zielvereinbarungen und somit in das Budget ein. Sinnvollerweise sollten Instrumente wie Strategieklausuren und Zielvereinbarungen genutzt werden, um eine erfolgreiche Entwicklung des Budgets sicherzustellen. Eine Politik des Schuldenmachens stellt nicht nur eine Bürde für diese Generation, sondern vor allem eine Bürde für die kommende Generation dar. Eine dauerhafte Sanierung des öffentlichen Haushaltes muss unser gemeinsames Ziel sein. Die schwarze Null muss zur Regel werden und wir müssen endlich anfangen, Altschulden zu tilgen. Generationengerechtigkeit bedeutet zudem, dass die demographischen Lasten der öffentlichen Haushalte und der Sozialversicherungssysteme von allen Altersgruppen getragen werden und nicht überwiegend der kommenden Generation aufgebürdet werden. Im Sinne der Generationengerechtigkeit richtet sich mein Appell an alle Mitglieder des Gemeinderats, um gemeinsam und überparteilich beizutragen, den Haushalt unserer Stadtgemeinde auf Basis eines verbindlichen Konsolidierungskonzepts zu entschulden, damit wir auch der nächsten Generation die bestmöglichen Chancen ermöglichen können. Die Schulden von heute sind die Steuern, Abgaben und Gebühren von morgen. Der Punkt wird dem Ausschuss für Finanzen, Planung und Wirtschaft zugewiesen. GR Ing. Herbert Schmied stellt gemäß 22 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 folgende Anfrage zu Tagesordnungspunkt TO Punkt 4 Rechnungsabschluss 2015: Im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss 2015 erlaube ich mir zu den ausgelagerten Betrieben TLG, TWI und TKI folgende Anfrage zu stellen: Die Schwerpunkte der o.g. ausgelagerten Betriebe betreffen die Immobilienbewirtschaftung und Betriebsansiedelung inklusive der Schaffung von Forschungs- und Bildungsangebot (FH). Ein Hauptmotiv für die Ausgliederungen war die Möglichkeit, die Vorsteuer für Investitionen zu erhalten, sodass die Investitionen nur mit dem Nettobetrag erfolgen müssen. Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich konkret in Zahlen durch die Auslagerungen für die Stadtgemeinde Tulln?

6 6/I/2016 Wie hoch waren die steuerlichen Vorteile konkret in Zahlen insgesamt durch den Vorsteuerabzug von Investitionen? Welche jährlichen Kosten ergeben sich konkret in Zahlen aufgrund der Auslagerungen? (Körperschaftssteuer, Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ) Welche konkrete Kosten/Nutzen Rechnung ergibt das für das Rechnungsjahr 2015? Welche konkrete Kosten/Nutzen Rechnung ergibt das seit der Gründung der TLG im Jahr 2000? Weiters beschäftigen die o.g. ausgelagerten Betriebe kein eigenes Personal. Für die anfallenden Aufgaben stellt die Stadtgemeinde Gemeindemitarbeiter für nicht näher definierte Sachbearbeiter und Geschäftsführertätigkeiten in der TLG gegen Bezahlung eines Kostenersatzes zur Verfügung. Gibt es einen entsprechenden Personalbeistellungsvertrag? Gibt es Aufzeichnungen für die erbrachten Arbeitsstunden durch Gemeindemitarbeiter? Die Beantwortung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung. Auf Antrag des Vorsitzenden wird Tagesordnungspunkt 44) aus dem nicht-öffentlichen Teil in der öffentlichen Sitzung im Anschluss an Tagesordnungspunkt 12) behandelt. Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um Uhr, um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen. Es werden keine Fragen gestellt. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um Uhr fortgesetzt. 1) Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll vom 17. Dezember 2015 keine Einwendungen eingebracht worden sind. Das Protokoll gilt daher als genehmigt. 2) Änderung der Zusammensetzung der Ausschüsse und Funktionen Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Änderung: 7) Mitglieder der Disziplinarkommission: Anstelle von Ing. Norbert Pay..STR Wolfgang Mayrhofer 9a) Vertreter in der Mittelschulgemeinde gem 42 Abs.5 NÖ Pflichtschulgesetz Anstelle von Frau Sabine Friedinger...Frau Mag. Christiane Millonig, 1982, Frauenhofnerstrasse 38, 3430 Tulln

7 7/I/2016 3) Einschau Prüfungsausschuss Die Niederschrift und die Stellungnahme des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin bilden einen Bestandteil des Protokolls. 50) Anfragebeantwortung Der Bürgermeister beantwortet die Anfrage bezüglich der Erwerbskosten land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke aus der GR-Sitzung vom 2. Dezember 2015 in dem Sinne, dass ein vergleichbares Grundstück (Widmung und Nutzung sind entscheidend) weder von der Stadt noch von Gesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung in den letzten Jahren erworben wurde. 4) Rechnungsabschluss 2015 Der Gemeinderat beschließt bei 10 Gegenstimmen (TOP, Grüne, FPÖ), den vorliegenden Rechnungsabschluss Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Tulln weist folgendes Ergebnis aus: 1. Ordentlicher Haushalt 2015 Einnahmen ,10 Ausgaben ,10 Ergibt einen Sollüberschuss von ,00 Veranschlagt waren im ordentlichen Haushalt für ,00 2. Außerordentlicher Haushalt 2015 Einnahmen ,70 Ausgaben ,02 Ergibt einen Sollüberschuss von ,68 Veranschlagt waren im außerordentl. Haushalt für ,00 3. Der Kassenbestand per beträgt ,66 4. Das Maastrichtergebnis beträgt ,09 Die öffentliche Kundmachung über die Auflage des Rechnungsabschlusses 2015 erfolgte in der Zeit von 2. März bis 16. März 2016 durch Anschlag an der Amtstafel. Die Bilanz 2014 der Messe Tulln GmbH, der Tullner Liegenschaftsaufbereitungs GmbH, der Tullner Wohn Immobilien KG, der Tullner Kommunal Immobilien KG, der Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik GesmbH, der DIE GARTEN TULLN GmbH, der Techno-Park Tulln GmbH und der TFZ Technologie- und Forschungszentrum Tulln Ges.m.b.H. liegen bei. Ebenso die Einnahmen und Ausgabenrechnung der Volkshochschule Tulln für das Jahr Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Ing. Schmied, GR Dir. Höckner, Bgm Mag. Eisenschenk, Vzbgm Schinnerl, GR Koloseus, STR Dr. Wimmer, GR Liebhart, GR Rödl

8 8/I/2016 5) Förderung Restaurierung Tullner Karner Der Gemeinderat beschließt einstimmig, einen Zuschuss in der Höhe von ,00 für die Restaurierung des Tullner Karners aus Mitteln des Benefiziatenamtes zu gewähren, vorbehaltlich der Genehmigung der Diözese St. Pölten. 6) Entschädigung der Beisitzer in Wahlbehörden Der Gemeinderat beschließt mit 5 Gegenstimmen (TOP) in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. Dezember 2004 generell bei Wahlen die Entschädigung für Beisitzer in den Wahlbehörden mit 30,- pro Person und Wahltag festsetzen. Zu Wort meldeten sich: STR Dr. Wimmer, STR Buchinger, GR Stoiber 7) Darlehensaufnahmen 2016 Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen bei Darlehen Nr. 3 (Grüne, FPÖ, NEOS) sowie mit 4 Gegenstimmen bei den restlichen Darlehen (Grüne) die Aufnahme von Bankdarlehen in der Gesamthöhe von ,00 für die Bedeckung von Vorhaben des außerordentlichen Haushalts laut Voranschlag 2016 zu genehmigen: Zur Anbotslegung für die Aufnahme der nachstehenden Darlehen wurden acht Banken (Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Raiffeisenbank Tulln, Volksbank Niederösterreich AG, UniCredit Bank Austria AG, Oberbank Filiale Tulln, Hypo NÖ Gruppe Bank AG, BAWAG P.S.K., Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG) eingeladen. Die Anbotsöffnung fand am Dienstag, 16. Februar 2016, um Uhr statt. Ausgeschrieben wurden 3- und 6-Monats-Euribor-Zinssatz mit veröffentlichtem Tageswert sowie Fixzinssätze gültig für die gesamte Laufzeit. Nach Prüfung der Anbote liegt für die einzelnen Vorhaben folgender Vergabevorschlag vor: Darlehen 1: Volksschule Tulln I Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,240 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,24 Laufzeit: 10 Jahre, Gesamtbelastung: ,84 Darlehen 2: Inline-Skater Platz Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,240 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,24 Laufzeit: 10 Jahre, Gesamtbelastung: ,48

9 9/I/2016 Darlehen 3: Virtuelles Heimatmuseum Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,240 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,24 Laufzeit: 10 Jahre, Gesamtbelastung: ,59 Darlehen 4: Restaurierung Kulturdenkmäler Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,240 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,24 Laufzeit: 10 Jahre, Gesamtbelastung: ,84 Darlehen 5: Gemeindestraßen Erneuerung Darlehenssumme ,00 Bestbieter: ERSTE Bank der österreichischen Sparkassen AG Verzinsung: 0,990 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 0,99 Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: ,89 Darlehen 6: Verkehrsberuhigung Langenlebarn Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,010 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,01 Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: ,04 Darlehen 7: Bahn Lärmschutz Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,010 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,01 Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: ,53 Darlehen 8: Rad- u. Wanderwege Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,010 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,01 Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: ,83 Darlehen 9: Technologiezentrum Darlehenssumme ,00 Bestbieter: ERSTE Bank der österreichischen Sparkassen AG Verzinsung: 0,990 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 0,99 Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: ,56 Darlehen 10: Straßenbeleuchtung Erneuerung Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,010 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,01 Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: ,36 Darlehen 11: Friedhöfe Erweiterungen Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,010 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,01 Laufzeit: 20 Jahre, Gesamtbelastung: ,57

10 10/I/2016 Darlehen 12: Bauhof Darlehenssumme ,00 Bestbieter: Hypo NÖ Gruppe Bank AG Verzinsung: 1,240 % p.a. derzeit (6-Monats-EURIBOR (mind. Wert 0) plus Aufschlag von 1,24 Laufzeit: 10 Jahre, Gesamtbelastung: ,23 Auf Antrag von GR Rödl sollen die Beratungskosten erhoben und dem Ausschuss mitgeteilt werden. Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Schmied, GR Rödl, Vzbgm Schinnerl 8) Gesellschafterzuschuss der Stadtgemeinde Tulln an DIE GARTEN TULLN GMBH Der Gemeinderat beschließt einstimmig, es möge wegen der Übersiedlung der gesamten Organisation der Aktion Natur um Garten an den Standort Messe Tulln und zur Sicherung des Standortes und Schaffung von Arbeitsplätzen für das Jahr 2016 dafür einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von ,- an Die Garten Tulln GmbH genehmigt werden. Bedeckung: 2/ Entnahme aus Rücklage 9) Web-Relaunch Die 2005 entstandene Bürgerwebsite soll 2016/17- unter Einbindung von Nutzern und unter Berücksichtigung des Mobile-first-Prinzips - neu und übersichtlich strukturiert, um bürgerlnnen- und unternehmensrelevante Elemente angereichert und barrierefrei gestaltet. Im Rahmen des Relaunches wird auch der bestehende TULLN INFO- -Newsletter adaptiert. Im Dezember 2015 wurden 3 Tullner Agenturen (NetTeam/Haferl, Nextstep/Aulenbach, Webshapers/Rössler) und 2 Wiener Agenturen (AG Media, Digitalwerk) zur Offertlegung eingeladen. 3 Angebote wurden abgegeben.in der Jurysitzung am wurde die Agentur AG Media einstimmig als Bestbieter für die Umsetzung bewertet. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, die Agentur AG Media mit dem Relaunch der Bürgerwebsite mit einem Budgetrahmen laut Voranschlag 2016 ( ,- ) und mittelfristigen Finanzplan 2017 (10.000,-) zu beauftragen. Zusatzfunktionalitäten wie zb Formularmanagement, Tull App etc wären gesondert zu vereinbaren. Die Kosten werden bei der NÖ Stadterneuerung zur Förderung eingereicht.

11 11/I/ ) Änderung des FWP und Bebauungsplanes Verordnungen A) Flächenwidmungsplan Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen (TOP, FPÖ) und 4 Stimmenthaltungen (Grüne) bei lit c) sowie mit 4 Gegenstimmen (Grüne) bei lit d) die nachfolgenden Verordnungen, die einen Bestandteil des Protokolls bilden: a) 97. FWP-Änderung, KG Neuaigen, Widmung der Verkehrsflächen im Bereich nördlich der Sonnenfeldgasse im Zuge der Freigabe des 2. Teilabschnittes der BW-A11 b) 98. FWP-Änderung, KG Nitzing, Königstetterstraße, Umwidmung von Gmg in Glf Die Stellungnahme des Bauamtes, verfasst von DI Anita Mayerhofer, wurde behandelt und berücksichtigt. c) 99. FWP-Änderung, KG Tulln, Festlegung BK-emissionsarme Betriebe d) 100. FWP-Änderung, KG Tulln, Yachthafen, Umwidmung von Gspo in BS-Bauhof B) Bebauungsplan Der Gemeinderat beschließt mit 5 Gegenstimmen (TOP) und 4 Stimmenthaltungen (Grüne) bei lit c) und 4 Gegenstimmen (Grüne) bei lit d) die nachfolgenden Verordnungen, die einen Bestandteil des Protokolls bilden: a) 120. BEB-Änderung, KG Neuaigen, Festlegung von Bebauungsbestimmungen für den 2. Teilabschnitt der BW-A11, Sonnenfeldgasse b) 121. BEB-Änderung, KG Tulln, Scheunengasse,Änderung der Bebauungsbestimmungen c) 123. BEB-Änderung, KG Langenlebarn-OA, Ortseinfahrt, Festlegung hintere Baufluchtlinie; Die eingelangten Stellungnahmen wurden behandelt und teilweise berücksichtigt. d) 124. BEB-Änderung, KG Tulln, Yachthafen, Festlegung Bebauungsbestimmungen für das BS-Bauhof Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, STR Marecsek, GR Rödl, Vzbgm Schinnerl, STR Dr. Wimmer 11) Straßenbenennung Komponistenviertel-Nord BW-A13 Das Komponistenviertel-NORD BWA-13, südlich der Reihenhausanlage der C.-Michael-Ziehrer- Gasse, westlich des BS-Altenheim, nördlich der Ignaz-Josef-Pleyel-Straße und östlich der Staasdorfer Straße, wird demnächst die Aufschließungszone BW-A13 freigegeben und im Zuge der Freigabe somit neue Verkehrsflächen gewidmet. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Verordnung: 1 Gemäß 31 Abs. 3 Nö. Bauordnung 2014 werden die neuen Verkehrsflächen im Bereich des Komponistenviertel-NORD BWA-13, südlich der Reihenhausanlage der C.-Michael-Ziehrer- Gasse, westlich des BS-Altenheim, nördlich der Ignaz-Josef-Pleyel-Straße und östlich der Staasdorfer Straße, gemäß dem beiliegenden Plan, mit Egon-Umlauf-Straße benannt. 2 Diese Verordnung tritt gemäß 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

12 12/I/ ) Teilfreigabe BW-A11, KG Neuaigen Der nächste Freigabeabschnitt der gegenständlichen Aufschließungszone BW-A11 im Bereich der Grundstücke 497/7 und Teile von 498/1 und 499/1, KG Neuaigen nördlich der Sonnenfeldgasse, westlich des Bauland-Agrar (parallel zur Zwingergasse), südlich der verlängerten Mitterfeldgasse und östlich der westlichen Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 499/1, hat die Freigabebedingungen: - Sicherstellung der Verkehrserschließung und der Ver- und Entsorgung - Sukzessive Bebauung vom bestehenden Straßennetz aus - Einigung der Grundeigentümer auf den neuen Grenzverlauf Die Eigentümer der Grundstücke haben die Freigabe der Aufschließungszone beantragt, ein Parzellierungs- und Erschließungskonzept vorgelegt und die Vertragsraumordnung unterzeichnet, weiters ist die sukzessive Bebauung bereits gegeben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den gegenständlichen Abschnitt der BW-A11 zur Grundabteilung und Bebauung freizugeben. Zu Wort meldete sich: GR Maringer 44) Stellungnahme an den VfGH Anfechtung Bebauungsplan (Stift Wilhelm) Der Gemeinderat beschließt mit 7 Gegenstimmen (TOP, FPÖ, NEOS) und 4 Stimmenthaltungen (Grüne), der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes vom nachzukommen und innenliegende Stellungnahme zur Klageschrift von Hrn. Wilhelm Stift, vertreten durch Hasberger Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH, Gonzagasse 4, 1010 Wien, mit welcher dieser die Anfechtung des Bebauungsplanes (Festlegung von hinteren Baufluchtlinien und Regelung der Baukörperbeschränkung von Wohngebäuden im Bauland-Wohngebiet) der Stadtgemeinde Tulln hinsichtlich eines in seinem Eigentum stehenden Grundstückes beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hat, verfasst von ONZ,ONZ,KRAEMER und HÜTTLER Rechtsanwälte, Schwarzenbergplatz 16, 1010 Wien, in Vertretung der Stadtgemeinde Tulln, zu beschließen. Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Ing. Schmied, Bgm Mag. Eisenschenk, GR Dir. Höckner, Vzbgm Schinnerl, GR Rödl 13) Übertragung baupolizeiliche Angelegenheiten bei gewerblichen Betriebsanlagen Der Gemeinderat beschließt einstimmig, gemäß 32 Abs.4 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBI. 1000, an die NÖ Landesregierung den Antrag zu stellen, die NÖ Landesregierung wolle die Besorgung aller Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedürfen, aus dem eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Tulln auf die Bezirkshauptmannschaft Tulln übertragen. Die Übertragung bezieht sich auf das gesamte Vorhaben auch wenn dieses nur teilweise der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegt, soweit bautechnisch ein untrennbarer Zusammenhang mit der gewerblichen Betriebsanlage besteht.

13 13/I/2016 Begründung: Gemäß 23 Abs.1 dritter Satz in Verbindung mit 20 Abs.1 letzter Satz NÖ Bauordnung 2014, LGBI. 1/2015 in der geltenden Fassung, ist die Zuständigkeit der Baubehörde bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedürfen, auf jene baurechtlichen Bestimmungen eingeschränkt, deren Regelungsinhalt durch die Genehmigung der Gewerbebehörde nicht erfasst ist. Dies kann in der Regel zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Nach der derzeit geltenden Rechtslage sind nach wie vor ein gewerbebehördliches Verfahren und ein baurechtliches Verfahren parallel zu führen. Würden die genannten Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft übertragen, wäre dieser Schritt im Sinne der Zweckmäßigkeit der Verfahrensführung gelegen und hätte überdies eine Beschleunigung und Vereinfachung beider Verfahren zu Folge. Die Verfahren könnten rascher durchgeführt werden und es würde Doppelgleisigkeiten vermieden werden. Dies hätte eine gesteigerte Effizienz zur Folge und es würde eine stärkere Rechtmäßigkeit der Verfahren und eine höhere Rechtssicherheit erreicht werden. 14) Bike & Ride - Planungsvertrag Der Gemeinderat beschließt einstimmig den beiliegenden Vertragsentwurf für die die Planung der Bike & Ride Anlagen in Tulln (Gunthergasse mit ca. 100 überdachten Fahrrad- u. 20 Mofastellplätzen) und in Langenlebarn (für ca. 70 überdachte Fahrradabstellplätze). Die Gesamtplanungskosten betragen ca ,- Der Kostenteilungsschlüssel beträgt ÖBB 50 %, Land 35 %, Gemeinde 15 %. Die Kosten für die Gemeinde betragen daher 8.775,- Dabei sind bei den geschätzten Gesamtbaukosten für die Grundbeistellung der ÖBB in Tulln und Langenlebarn 40,-/m² vorgesehen. Für Langenlebarn wurden vom Land und der Gemeinde 35,-/m² gefordert. Zu Wort meldete sich: GR Rödl 15) Kunst- und Erholungsraum Donaulände, Planungs- und Überwachungsleistungen Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Planungs- und Überwachungsleistungen für die Errichtung einer Steganlage am Wasser inkl. statischer Berechnungen sowie die Planung von Möblierungselementen an der Donaulände an den Billigstbieter, die Firma Grünplan GmbH, Rohrbacher Straße 10, 2100 Leobendorf, (3 Angebote wurden abgegeben) zum Preis von ,78 inkl. 20% USt. zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2016, VASt. 5/ , vorgesehen. Auf Anregung von GR Rödl soll über die Ergebnisse berichtet werden. Zu Wort meldete sich: GR Rödl

14 14/I/ ) Donaulände Attraktivierung, Garten und Landschaftsbauarbeiten, Möblierung und Bepflanzung Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Vergaben: a) Die Garten- und Landschaftsbauarbeiten laut Ausschreibung und Direktvergabe gem. BVergG 2006 an die Firma Ing. Rudolf Richter GmbH, Göschlgasse 8, 2500 Baden, zum Preis von ,86 inkl. Mwst. b) Den Auftrag für die Lieferung und Montage der Möblierung laut Ausschreibung und Direktvergabe gem. BVergG 2006 an die Firma Bekehrti GmbH, Ziestelweg 2, 3511 Furth bei Göttweig, zum Preis von ,60 inkl. Mwst. c) Den Auftrag für die Lieferung der Pflanzen laut Ausschreibung und Direktvergabe gem. BVergG 2006 an die Firma Anton Starkl. GesmbH, Gärtnerstraße 4, 3430 Frauenhofen, zum Preis von ,93 inkl. Mwst. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2016, VASt. 5/ , vorgesehen, die Kosten werden zur Förderung bei der NÖ Stadterneuerung eingereicht. Auf Anregung von GR Rödl soll über die Ergebnisse berichtet werden. 17) Smart City - Förderungsvertrag mit Klima- und Energiefonds und Stadtgemeinde Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem Klima und Energiefonds zur Entwicklung der Tullner Industrie zu einer multifunktionalen und integrativen Energie- und Mobilitätszelle der Stadt (industrielle Abwärmenutzung, intelligentes Energiemanagement, sowie smarte Lösungen für den Betriebs- und Arbeitsverkehr) für die Dauer vom bis Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von max ,--. Auf Anregung von GR Rödl soll über den Fortschritt berichtet werden. 18) Smart City - Förderungsvertrag mit Klima- und Energiefonds und Tulln Energie Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem Klima und Energiefonds zur Entwicklung der Tullner Industrie zu einer multifunktionalen und integrativen Energie- und Mobilitätszelle der Stadt (industrielle Abwärmenutzung, intelligentes Energiemanagement, sowie smarte Lösungen für den Betriebs- und Arbeitsverkehr) für die Dauer vom bis Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von max ,--. Auf Anregung von GR Rödl soll über den Fortschritt berichtet werden.

15 15/I/ ) Grundverpachtung Erholungsgebiet Linkes Donauufer Der Gemeinderat beschließt mit 9 Stimmenthaltungen (SPÖ, Grüne): 1) Verpachtung der "Parzelle 321" im Ausmaß von ca. 305 m² an Hrn. Manfred Ober, Portnergasse 15/4/14, 1220 Wien, nach Verzicht von Hrn.u. Fr. Walter u. Helga Varhanik, Bergtaidingweg 21/45/24, 1100 Wien 2) Verpachtung der "Parzelle 269b" im Ausmaß von ca. 415 m² an Frau Amra Avdic, Herzg /1/11, 1100 Wien, nach Verzicht von Hrn. Mag. Johannes Strassl, Widerhoferg. 6/9, 1090 Wien. 3) Mitaufnahme von Hrn. Rubinig (Sohn),, Wien, in den bestehenden Pachtvertrag von Hrn. Johannes Rubinig (Vater), Ruthnerg. 91/7/20, 1210 Wien,"Parzelle 269a" im Ausmaß von ca. 503 m². Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt 0,96 je m² inkl. USt. 20) Grundverpachtung Erholungszentrum Tulln Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1) Verpachtung der "Parzelle 61 im EHZ II" im Ausmaß von ca. 180 m² an Fr. Regina Prus, Lindenstraße 15, 3442 Langenschönbichl nach Verzicht von Hrn. Markus Linsbauer, Langenlebarner Str. 115a, 3430 Tuln an der Donau. 2) Verpachtung der "Parzelle 78 im EHZ II" im Ausmaß von ca. 180 m² an Hrn. Bernd Lichtscheidl, Am Mittergwendt 16/5/7, 3430 Tulln an der Donau nach Verzicht von Hrn. u. Fr. Erich u. Eva Haibl, Langenlebarner Str /1/7, 3430 Tulln an der Donau. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro: 3,77/m² inkl. USt. 21) Grundverpachtung Sandfeldsiedlung Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1) Verpachtung der Parzelle "Sandfeldgasse 17" im Ausmaß von ca. 200 m² an Fr. Brigitte Idei, Streitgerbauerring 38, 3032 Eichgraben nach Verzicht von Hrn. Andreas Höfling, Egon- Schieleg. 20/1/13, 3430 Tulln an der Donau. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro 2,04/m² inkl. USt 22) Grundverpachtung Gartenfeld Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1) Mitaufnahme von Fr. Silvia Bauer (Tochter), Waldbergerstraße 14, 3133 Traismauer (Nebenwohnsitz in Tulln, Königstetter Str /2/6) in den bestehenden Pachtvertrag von Fr. Hilde Reich (Mutter), Königstetter Str /2/6, 3430 Tulln, "Parzelle 60 Gartenfeld IV" im Ausmaß von ca. 200 m².

16 16/I/2016 2) Mitaufnahme von Fr. Susanne Neumann (Stieftochter), Am Mittergwendt 16/4/6, 3430 Tulln, in den bestehenden Pachtvertrag von Hrn. Josef Ruthner, Hauptplatz 17, 3430 Tulln, "Parzelle 4 Gartenfeld I" im Ausmaß von ca. 170 m². 3) Verpachtung der "Parzelle 50, Gartenfeld IV", im Ausmaß von ca. 200 m² an Karin Deutsch- Tahan, Dr. Semmelweis-G. 5/5/7, 3430 Tulln nach Ableben von Monika Reiter und Verzicht von Monika Klinger 3430 Tulln u. Bettina Amon, 3500 Krems. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit 0,42/m² inkl. USt 4) Abschluss eines Bittleihevertrages betreffend "Parzelle 43, Gartenfeld I", im Ausmaß von ca. 117 m² an Martin Illig, 3430 Tulln an der Donau, Scheunengasse 22/71/1, nach Verzicht der Großeltern Karl u. Ingeborg Klein, 3430 Tulln, Bahnhofstraße 52. 5) Abschluss eines Bittleihevertrages betreffend Parzelle 35, Gartenfeld I im Ausmaß von ca. 117 m² an Michaela Schreiner, 3430 Tulln an der Donau, Römerweg 3-5/2/7, nach Ableben von Edith Bobretzky und Verzicht von Ing. Werner Bräuer, 1090 Wien. 23) Öffentliches Gut - Auflassung Teilfläche des Gst. Nr. 1079, KG Tulln Der Gemeinderat beschließt mit 5 Stimmenthaltungen (TOP) die Entwidmung der Teilfläche 1 und 3 des Grundstückes 1079, EZ 1703, KG Tulln, gem. Teilungsplan GZ16922 als Gemeindestraße aus dem öffentlichen Gut. Somit ist die Voraussetzung des 4, Z 3, lit b) NÖ Straßengesetz erfüllt. 24) Grundabtretung Gst. Nr. 1671/58, KG Tulln Der Gmeinderat beschließt einstimmig die unentgeltliche Übergabe folgender Fläche gem. Teilungsplan GZ 17327vom Vermessungsbüro Brunner und Strobl ZT-GmbH: Grundstück abtretbare Fläche Eigentümer 1671/58 3 m² (Teilfläche 6) Stadtgemeinde Tulln (öffentl. Gut) Gleichzeitig möge die Teilfläche 6 mit 3 m² des Grundstückes Nr.1671/58, EZ 1703, KG Tulln aus dem öffentlichen Gut entwidment werden. Damit wird der Katasterstand dem Naturstand angepasst. 25) Laufparcours Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Planung und Errichtung mehrerer markierter Laufstrecken mit Übersichttafeln, Richtungspfeilen im Gemeindegebiet von Tulln und Langenlebarn. Die Kosten dafür betragen laut Kostenschätzungen (Bauhof für Arbeiten in Eigenregie und Fa.Werbegestalten für Übersichttafeln und Richtungspfeile) ca ,- incl. MWSt.

17 17/I/ ) Sportförderung 2015 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Gemeinderat möge aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Tulln die Sportförderung für das Jahr 2015 beschließen. A) Spitzensportförderung 18 % von EUR (VA 2015) ,00 B) SPORTFÖRDERUNG 82 % von EUR (VA 2015) ,00 I. Jugendliche 3 35 % von ,00 II. Mietkosten 4 25 % von ,00 III. Vereinsmitglieder 5 15 % von ,00 IV. Trainingsbetrieb / Trainer 6 15 % von ,00 V. Projektförderung 7.1. und ,00 Sonderprojekte 7.1.c. Sportförderung ,00 Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt aufgrund der tatsächlichen Auflistungen und Verschiebungen in den einzelnen Kategorien in der Gesamthöhe von EUR Davon wurden bereits EUR ,79 an die Vereine im lfd. Kalenderjahr 2015/2016 ausbezahlt. 27) Skaterbahn Tulln Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Aufträge für die Errichtung eines Skaterplatzes wie folgt zu vergeben: Detailplanung (Ing. Manuel Wirnsberger, Skodag. 34, 2531 Gaaden ,00 Baumeisterarbeiten (Fa.Massive Ramps, Quellenstr. 155a/s/30,1100 Wien) ,00 Rekultivierung (an den Billigstbieter der Saisonausschreibung) 5.000,00 Gesamtkosten inkl. Mwst ,00 ========== Für das Vorhaben wurde bei der NÖ Stadterneuerung um Förderung angesucht. 28) Bauhof Errichtung Salzsilo Der Gemeinderat beschließt einstimmig, zur Errichtung eines Salzsilos am Bauhof an folgende Firmen folgende Aufträge zu erteilen: 1. Auftrag über die Herstellung der Fundamente und Asphaltarbeiten an die Fa. Pittel & Brausewetter, Tulln auf Basis der Jahresausschreibung zum Preis von ,22 2. Auftrag über die Lieferung und Errichtung eines 100 m³ Salzsilos an den Billigstbieter, die Fa. List aus Hallein, zum Preis von ,-- 3. Auftrag zur Errichtung der Blitzschutzanlage an die Fa. Schmidberger aus Tulln zum Preis von 2.280,-- Alle Preise exkl. Mwst. Erledigung

18 18/I/ ) Bauhof Fahrzeugankauf Kommunalfahrzeug Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ankauf eines Kommunalfahrzeugs mit Auslegemähwerk samt Heckenschere, Solesprühanlage und Vario Schneepflug bei der Fa. Zimmer HandelsgmbH, Carlbergergasse 66, Wien, zum Preis von exkl. Mwst. auf Basis der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH, Geschäftszahl ) Bauhof Verrechnungssätze Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende betriebswirtschaftlich kalkulierte Verrechnungssätze für die Mitarbeiter & Gerät des Bauhofes: Verrechnungssätze Personal intern: Hilfsarbeiter 22,50/h, exkl. Ust. Facharbeiter 28,35/h, exkl. Ust. Vorarbeiter 32,57/h, exkl. Ust. Verrechnungssätze Personal extern: Hilfsarbeiter 23,62/h, exkl. Ust. Facharbeiter 29,77/h, exkl. Ust. Vorarbeiter 34,21/h, exkl. Ust. Verrechnungssätze KFZ & Gerät: Gruppe 1 (PKW) Gruppe 2 (Pritsche) Gruppe3 (Kleintraktor) Gruppe 4 (Kleingeräte) Gruppe 5 (LKW & Traktor) 0,57/km, exkl. Ust. 0,72/km, exkl. Ust. 21,82/h, exkl. Ust. 5,09/h, exkl. Ust. 25,91/h, exkl. Ust. Die Verrechnungssätze sind gebunden an den Verbraucherpreisindex Stichtag August des vorhergegangenen Jahres - jährlich anzupassen. Die Anpassungen sind mit 1.Jänner jeden Jahres durchzuführen. 31) PRO TULLN Änderung der Richtlinien Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Änderung der Richtlinien von PRO TULLN: Änderung der Richtlinien insofern, dass nur mehr BürgerInnen gefördert werden, die KEINEN Zuschuss vom Land NÖ bekommen. Darunter fallen Mieter von Privatvermietern oder wenn Wohnbaudarlehen bereits abgelaufen sind (ältere Wohnhausanlagen). Zu Wort meldeten sich: GR Marecsek, STR Pfeiffer

19 19/I/ ) Kulturveranstaltungen Bericht 2016 sind folgende Veranstaltungen geplant: Fr So , Römermuseum Sonderausstellung Schlangenstab und Strigilis Medizin und Köperpflege an den Grenzen des römischen Reiches In Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Park Carnuntum. Fr , Minoritensaal, Uhr Hugo Wolf Quartett Rosamunde In Zusammenarbeit mit der Jeunesse Tulln. Fr , Minoritensaal, Uhr Regelmäßige und unregelmäßige Elemente Mit Isabel Schneider (Musikschule Tulln) Do , Atrium, Uhr Roland Batik Mozart between improvisation In Zusammenarbeit mit der Jeunesse Tulln. Sa , Minoritensaal Begegnung mit Egon Schiele Fachvorträge zu Egon Schiele, in Zusammenarbeit mit dem Landesmuseum NÖ und Int. Egon Schiele-Gesellschaft. Im Rahmen des Egon Schiele-Wochenendes ( ). Fr , Atrium, Uhr Tulln tanzt! 2016 In Zusammenarbeit mit Stefanie Jirgal. Fr , Minoritenkloster, 19 Uhr Jahresabschluss der Malakademie NÖ Do , Minoritensaal, Uhr Kammermusikkonzert mit Mitgliedern des NÖ Tonkünstler Orchesters u.a. Sophie Kolarz-Lakenbacher (1. Violine) Sa , Uhr Lange Nacht der Museen So , Minoritensaal, Uhr Tullner Matinee Und `s ist alles net wahr Mit Robert Kolar und Leopold Grossmann So , Minoritensaal, Uhr Das ist weiter kein Schmerz, für ein weibliches Herz Mit Gabriele Schuchter und Leopold Grossmann Sa , Minoritenkirche, und Uhr Tullner Advent Fr , Atrium, Uhr Weihnachtsmärchen Gesamtkosten: ca ,-

20 20/I/ ) Donaubühneveranstaltungen 2016 Bericht Folgende Veranstaltungen sind 2016 auf der Donaubühne geplant: Muck Brasslufthammer Die Seer 20 Jahre Die Seer Peter Cornelius & Band Zeitsprung Calexico Ernst Molden EAV Monster-Attacke Kindertheater Heavy Tuba The Untouchables Seiler & Speer Tour Feuerwerk Zu Wort meldete sich: GR Ing. Schmied 34) Erstellung Masterplan für Adaptierung Römermuseum In Hinblick auf das virtuelle Heimatmuseum und die Ernennung des Donaulimes zum UNESCO Weltkulturerbe 2018, soll die Ausstellung im Römermuseum zeitgemäß adaptiert werden. Hierfür wird von den Museen am Donaulimes in Zusammenarbeit mit der Kulturvermittlerin Helga Steinacher ein Masterplan ausgearbeitet. Die Kosten dafür belaufen sich auf EUR 4.560,- (brutto). Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ausarbeitung eines Masterplanes für die Adaptierung des Römermuseums. Auf Anregung von GR Rödl soll über die Ergebnisse berichtet werden. 35) Erschließung Brunnenfeld III Förderungsvertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, mit der Antragsnummer B für die Finanzierung der Erschließung Brunnenfeld III. Der vorläufige Gesamtförderungsbetrag beträgt ,00

21 36) Erschließung Brunnenfeld III Förderungsvertrag mit NÖ Wasserwirtschaftsfond 21/I/2016 Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds vom , WWF /2 für die Finanzierung der Erschließung Brunnenfeld III. Der vorläufige Gesamtförderungsbetrag beträgt ,--. Die Förderung wird in Form eines Darlehens gewährt. 37) Wasserwerk I, Tiefbehälter, Ingenieurleistungen für die Planungsund Bauleitungsphase Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ingenieurleistungen für die Planungs- und Bauleitungsphase zur Errichtung eines neuen Tiefbehälters im Wasserwerk I und angeschlossenem Schleusenraum an den Billigstbieter, die Firma Komunal Projekt GmbH, Umseerstraße 285, 3040 Neulengbach. (4 Angebote wurden abgegeben) zum Preis von ,-- + USt. zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2016 und MFP, VASt.5/ , vorgesehen. 38) Wasserwerk I, elektrotechnische u. maschinelle Erneuerungen, Ingenieurleistungen für die Planungs- und Bauleitungsphase Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ingenieurleistungen für die Planungs- und Bauleitungsphase für elektrotechnische u. maschinelle Erneuerungen im WW I samt Naturfilteranlage an den Billigstbieter, die Firma DI Vanek u. Partner, 1200 Wien, Wehlistraße 29/1, (4 Angebote wurden abgegeben) zum Preis von ,-- + USt. zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2016 und MFP, VASt.5/ , vorgesehen. 39) Schießstatt- u. Hubertusg., ABA, WVA, Straßenbau u. Breitbandausbau, Ingenieurleistungen Planungs- u. Bauleitungsphase, Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ingenieurleistungen für die Planungs- und Bauleitungsphase zur Errichtung neuer Kanal- und Wasserleitungen, Breitbandleerverrohrung und Straßenbauarbeiten in der Schießstattgasse und Hubertusgasse an den Billigstbieter, die Firma Komunal Projekt GmbH, Umseerstraße 285, 3040 Neulengbach, (5 Angebote wurden abgegeben) zum Preis von ,-- + Ust. zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2016 und MFP, VAst. 5/ , 5/ , 5/ und 5/ , vorgesehen.

22 22/I/ ) Komponistenviertel IV Nord und Sportplatzareal, ABA und WVA,, Ingenieurleistungen Planungs- u. Bauleitungsphase - Vergabe Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ingenieurleistungen für die Planungs- und Bauleitungsphase zur Errichtung der Kanalisation und Wasserversorgung im Komponistenviertel IV Nord und Sportplatzareal an den Billigstbieter, die Firma DI Vanek u. Partner, 1200 Wien, Wehlistraße 29/1, (3 Angebote wurden abgegeben) zum Preis von ,-- + Ust. zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2016 und MFP, VAst. 5/ und 5/ vorgesehen. 41) Abschluss Dienstbarkeitsvertrag für Wasserleitung mit Tullner Liegenschaftsaufbereitungsges.m.b.H. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Tullner Liegenschaftsaufbereitungsges.m.b.H, auf dem Grundstück 3884, KG Tulln, mit folgendem Inhalt: Duldung der Errichtung, des Bestandes, des Betriebes und der Erhaltung einer Wasserleitung DN 80 auf einer Länge von 18 m. Diese Leitung wurde für den Anschluss der neuen Kläranlage verlegt. Die Kosten und Gebühren für den Vertrag sowie die grundbücherliche Durchführung trägt die Stadtgemeinde. 42) Abschluss Dienstbarkeitsvertrag für Wasserleitung mit Tullner Kommunal Immobilien KG Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Tullner Kommunalimmobilien KG auf dem Grundstück 217/13, KG Langenlebarn-Oberaigen, mit folgendem Inhalt: Duldung der Errichtung, des Bestandes, des Betriebes und der Erhaltung einer Wasserleitung DN 80 und eines Hydranten OHy41L für Löschwasserentnahme. Die Kosten und Gebühren für den Vertrag sowie die grundbücherliche Durchführung trägt die Stadtgemeinde. 43) Kanalabgabenordnung Änderung Der Gemeinderat beschließt mit 5 Stimmenthaltungen (TOP, GR Rödl), der Gemeinderat möge 4 Abs.3 der Kanalabgabenordnung wie folgt neu beschließen: 4 (3) Zur Berechnung der schmutzfrachtbezogenen Anteile wird der spezifische Jahresaufwand mit 33,64 festgesetzt. Diese Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Tulln tritt mit in Kraft.

23 23/I/ ) Studentenwohnhaus am Campus Tulln - Bericht GR Stoiber hat in der Gemeinderatssitzung vom 2. Dezember 2015 folgenden Antrag eingebracht: Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln möge beschließen, dass der Bürgermeister beauftragt wird, mit dem Betreiber der Studentenwohnungen am Campus Tulln betreffend der hohen Mietkosten in Verhandlung zu treten mit dem Ziel eine Gebührenreduzierung im Sinne der Studenten zu erreichen. Begründung: Der Betreiber wurde auf die hohen Mietkosten und viele weitere Probleme mehrmals aufmerksam gemacht und handelt aber nicht. Es kann nicht sein, dass die Betreiber ohne Zutrittsrecht fremde Zimmer betritt. Weiters muss die Abzocke im Studentenheim ein Ende finden. Tulln stand durch diese Probleme schon mehrmals negativ in den Medien. Im Sinne der Studenten und der Stadtgemeinde Tulln kann und darf es so nicht weitergehen. Auf Antrag von Bgm Mag. Eisenschenk beschloss der Gemeinderat einstimmig, Herrn GR Erich Stoiber damit zu beauftragen, entsprechende Verhandlungen mit dem Betreiber des Studentenheimes zu führen, um eine entsprechende Verbesserung der Situation zu erreichen. GR Stoiber berichtet über den -Verkehr zwischen Frau Carina Obermeier vom Jungen Hotel Tulln und GR Stoiber bzw. GR Rödl. Es wurden zu den Anregungen entsprechende Antworten von Seiten des Jungen Hotels gegeben. Weitere Schritte sind nach Aussage von Herrn GR Stoiber derzeit nicht geboten. 51) NÖ Stadterneuerung , Betreuungsauftrag Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. Mai 2014 wurde bei der Landeskoordinierungsstelle für Stadterneuerung um Aufnahme in die Aktion Stadterneuerung für die Jahre 2015 bis 2018 angesucht. Die Kosten für die Betreuung wurden damals mit jährlich ,- angesetzt. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, die NÖ Regional GmbH -für das Jahr 2016 für die Maßnahmenentwicklung um ,- inkl. Ust. -für das Jahr 2017 für die Maßnahmenumsetzung um ,- inkl. Ust. -für das Jahr 2018 für die Maßnahmenumsetzung u. Evaluierung um ,- inkl. Ust. zu beauftragen. Drei Preisauskünfte wurden eingeholt, die NÖ Regional GmbH betreute die Stadtgemeinde bereits im ersten Projektjahr (Stadterneuerungskonzept) und war jetzt Billigstbieter. Das Projekt ist unter 1/ veranschlagt sowie im mittelfristigen Finanzplan der Jahre 2017 und 2018 berücksichtigt. Das Projekt selbst wird von der NÖ Stadterneuerung mit ca % gefördert. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr Die nicht-öffentliche Sitzung wird getrennt abgelegt. Die Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Beglaubiger:

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