Starke Kommunen statt Schuldenspirale

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1 Starke Kommunen statt Schuldenspirale Grundsatzrede Finanzminister Jens Bullerjahn am , Landtag Magdeburg: Entwurf zur Ablösung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze (es gilt das gesprochene Wort) Anrede Zu Beginn der heutigen Tagesordnung debattieren wir über einen Gesetzentwurf, der weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung der Kommunen und damit auf Sachsen- Anhalt insgesamt hat. Die bisherigen Debatten darüber - etwa bei den finanzpolitischen Dialogen - waren offen, sachlich und fair. Viele der Beteiligten richteten den Blick nach vorn. Auch wir im Landtag sind uns sicher einig darüber, dass wir in diesen Wochen und Monaten wichtige Weichen für die Entwicklung unseres Landes bis 2020 und darüber hinaus stellen. Bis dahin müssen wir, Sie wissen es, auf eigenen Füßen stehen und das Land noch attraktiver machen. Was wir bis dahin nicht erreicht haben, wird später nur noch schwer aufzuholen sein. Und diese Weichen für Sachsen-Anhalt stellen wir mit solchen Gesetzen und Projekten wie das neue Kifög, das Schulgesetz, den NHH sowie die Finanz- und Konsolidierungskonzepte insgesamt. Ich denke aber auch an wichtige Veränderungen beim Landespersonal, der Polizei, der Justiz oder bei IT. Eines der wichtigsten Vorhaben in diesem Zusammenhang ist das neue FAG, das Ihnen vorliegt. 1

2 Die Aufzählung der Projekte, aber auch die vielen öffentlichen Debatten und Foren in den vergangenen Wochen rund ums FAG machten noch einmal deutlich, dass wir einzelne Vorhaben - etwa für den kommunalen Bereich - nicht isoliert betrachten können. Deshalb am Anfang einige grundsätzlichere Bemerkungen. Anrede (Miteinander) Viele von Ihnen waren bei den finanzpolitischen Dialogen dabei. Es ging ums FAG, ja, aber es ging auch um die Kinderbetreuung, den Brandschutz und um finanzielle Spielräume und Engpässe bei den Kommunen, aber auch beim Land. Die Debatten drehten sich darüber hinaus um Vorschriften, Auflagen und Regeln. Deshalb wird es auch darauf ankommen, dass zusätzlich zum FAG bis Ende des Jahres ein kommunales Entlastungsgesetz des MI den Kommunen die nötigen Spielräume eröffnet. Bei den Foren sind recht unterschiedliche Leute aufgestanden, die einen Blick auf das Land insgesamt haben. Es ging um Faktoren, Belastungen, Entlastungen, Zuschüsse, finanzielle Risiken und Bedarfe. Letztendlich debattierten wir über die Angemessenheit. Ganz banal gesagt: Es ging um die Frage: Was brauchen wir und wer kann was von dem anderen fordern, ohne diesen zu überfordern. Diese Frage sollte zu einem Grundprinzip im politischen Umgang werden. Dafür ist auch ein Mentalitätswechsel nötig, den ich bei den vielen Gesprächen mit Kommunalpolitikern über das FAG schon spüren konnte: Es muss Schluss sein damit, permanent nach mehr Geld vom Land und vom Bund zu rufen, wenn es Probleme gibt. 2

3 Deshalb werbe ich für ein gemeinsames Bündnis von Land und Kommunen in Sachsen-Anhalt, das die Prinzipien der Angemessenheit beachtet, das fair, solidarisch und in die Zukunft gerichtet ist. Eckpfeiler dieses Bündnisses sind neben dem FAG die STARK-Programme, der Stabilitätsrat LSA und der kommunale Finanzmonitor. Klar ist aber auch, dass die Leitlinien in der Landespolitik vom Kabinett und vom Landtag bestimmt werden. Anrede (FAG) Die bisherigen Diskussionen über das neue FAG haben gezeigt, dass dieses Bündnis funktionieren kann. Dafür vielen Dank an die Spitzenverbände, die OBs, Landräte und die vielen anderen auch ehrenamtlichen Kommunalpolitiker. Das Wichtigste ist für mich, dass das neue FAG noch näher am kommunalen Leben ist. Grundlage für den Entwurf ist ein Gutachten von Prof. Ingolf Deubel. Sie haben es miterlebt: Prof. Deubel hat noch während des mehrwöchigen Diskussionsprozesses sein Konzept ständig weiterentwickelt. Er hat Überlegungen und Anregungen aufgenommen. Schließlich hat er ein unabhängiges Gutachten ohne politische Vorgaben vorgelegt. Deshalb haben wir auch kein Gesetz nach Kassenlage. Prof. Deubel hat umfangreich analysiert, kommunale und Ländervergleiche gezogen, Gerichtsentscheide beachtet und auch bei der Angemessenheit eine Systematik für das FAG entwickelt, die bei einer Vielzahl von Konferenzen von niemandem infrage gestellt worden ist. Und wer nun doch dieses System aufweichen möchte, der 3

4 sollte beachten, ob dadurch nicht noch größere Kritik ausgelöst oder gar Gerichte beschäftigt werden könnten. Viele Vorschläge Prof. Deubels sind in den Entwurf meines Hauses aufgenommen worden. Auch im Ministerium haben wir wochenlang intensiv beraten und diskutiert. An dieser Stelle möchte ich dem Referat mit Frau Aßmann an der Spitze danke sagen. Ich habe dabei viel gelernt und erkannt, wie schwierig das FAG ist. Der Finanzausgleich kommt gleich nach dem Haushalt. Auch ich musste - dem Deubelschen System folgend - mit Ergebnissen und Vorschlägen leben, die einen Finanzminister nicht jubeln lassen. Im Entwurf stellen wir 2013 mehr als 1,6 Mrd. Euro im FAG bereit. Diese Schallmauer wollte ich nicht durchbrechen. Nach dem Mitzeichnungsverfahren im Kabinett, Gesprächen mit den Regierungsfraktionen und der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände stellen wir 2013 rund 91 Mio. Euro mehr als ursprünglich vorgesehen zur Verfügung werden es nochmals 82 Mio. Euro mehr sein. Zu diesen Steigerungen ist es vor allem gekommen, weil wir auf Wunsch der Spitzenverbände eine aktuellere Inflationsprognose einberechnet haben. Das Gesetz ist dynamisch an den Aufgaben orientiert. Erwartete Steuerschwankungen müssen vom Land 1:1 ausgeglichen werden. Der Ansatz und das Ergebnis der Finanzausgleichsmasse sind völlig frei von konjunkturellen Schwankungen (beides einmalig in Deutschland). 4

5 Auf einige Punkte möchte ich etwas detaillierter eingehen: Zunächst bleibt anzumerken, dass das Land mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz auf die letzte Rate, die aus der Überzahlung der Finanzzuweisungen aus dem Jahre 2009 beruht, in Höhe von rd. 26,6 Mio. Euro verzichtet. Und ab dem Jahr 2014 verzichtet das Land auf die von den Landkreisen und Kreisfreien Städte zur Krankenhausfinanzierung zu leistende Umlage von jährlich ca. 9 Mio. Euro. Neu am FAG ist der Blick nach vorn, d.h. dass aktuelle Gesetzesänderungen mit der Folge von Mehr- oder Mindereinnahmen für die Kommunen ab einem relevanten Wert von fünf Mio. Euro (1 Promille der kommunalen Einnahmen) in die Berechnung einbezogen werden. Dies gilt auch für die Nettosteuereinnahmen, die nicht mehr aufgrund der vergangenen Jahre, sondern aktuell nach der Mai-Steuerschätzung bestimmt werden. Neu ist auch, dass künftig bei den Berechnungen der Bedarfszuweisungen Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt nicht mehr als Einnahmen gerechnet werden (Trümper). Da für sehr steuerschwache Gemeinden die Ausgleichsquote von 70 Prozent häufig nicht ausreicht, um eine angemessene Finanzierung der notwendigen Ausgaben bei effizienter Aufgabenwahrnehmung zu erreichen, wird eine Vorabaufstockung vorgenommen (80%-Regelung). Damit wird der solidarische Ausgleich zwischen den Gemeinden gestärkt. 5

6 Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist nicht mehr der Durchschnitt der letzten drei Jahre, sondern alleinig der Durchschnitt des Vorvorjahres. Hierdurch soll eine Verstetigung der Finanzkraft erreicht werden. Um Härten zu vermeiden, gibt es Übergangsregelungen. Wir führen einen Demografiefaktor zum Abfedern des Bevölkerungsrückgangs bei stark schrumpfenden Gemeinden ein. Es soll die höchste Einwohnerzahl der letzten fünf Jahre herangezogen werden. Und nicht zuletzt wird es eine allgemeine Finanzausgleichsumlage bei kreisangehörigen Gemeinden geben. Diese führen wir bereits ab 2013 ein. Zunächst war der solidarische Ausgleich der Gemeinden untereinander erst 2014 vorgesehen. Nach dem Mitzeichnungsverfahren, Gesprächen mit den Koalitionsfraktionen und den Spitzenverbände haben wir im Gegensatz zur Empfehlung des Gutachtens die Hauptansatzstaffel bei den kreisangehörigen Gemeinden beibehalten. Damit wird deren Finanzlage verbessert. Zur I-Pauschale komme ich später. Hervorheben möchte ich noch einmal, dass wir mit dem FAG den Solidargedanken in der kommunalen Familie stärken. Mit einer Reihe der genannten Veränderungen - hier sei nur noch der U 6-Faktor erwähnt - legen wir einen Entwurf vor, der nicht nur für zwei Jahre, sondern für längere Zeit Bestand haben sollte. 6

7 Das FAG ersetzt allerdings nicht Debatte über die Landesentwicklung. Ich denke da an das Spannungsfeld zwischen Oberzentren und ländlichem Raum oder Landkreise und kreisangehörigen Kommunen. Die Diskussion darüber wird und muss uns noch weiter beschäftigen. Bei der Finanzierung hat es sich die Landesregierung nicht leicht gemacht. Um die höheren kommunalen Ausgaben begleichen zu können, haben wir die geplanten Einzahlungen in die Steuerschwankungsreserve von 75 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro reduziert. Das bedeutet, dass wir in den nächsten Jahren in die Schwankungsreserve mehr einzahlen müssen als vorgesehen. Daran darf nicht gerüttelt werden. Anrede (Leistungen außerhalb des FAG) Oft werden in der Öffentlichkeit die Zahlungen über das FAG als die Summe der Landesförderung für die Kommunen insgesamt dargestellt. Das ist aber nicht einmal die halbe Wahrheit. Das Land stellt mehr als das Doppelte für die Kommunen bereit. So erhalten die Kommunen 2013 rd. 983 Mio. Euro - also über das FAG hinaus - für die Finanzierung verschiedener Aufgaben aus dem Landeshaushalt (Kifög, Grundsicherung im Alter, Arbeitslosenhilfe, Kulturförderung, Anbindung aller Kommunen/Schulen an das Landesdatennetz). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass anders als in den meisten Ländern in LSA nicht die Kommunen, sondern das Land Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist. Dafür stellt das Land 2013 über 558 Mio. Euro bereit. 7

8 Und nebenbei: Wir helfen den Landkreisen auch bei der Finanzierung Hartz-IV-SoBEZ. Die dort entstandene Lücke von 32 Mio. Euro finanziert das Land über den NHH. Darüber reden wir ja nach der Mittagspause. Es gibt wohl kaum ein anderes Bundesland, das umfangreichere Hilfen für die Kommunen bereit stellt als wir. Dabei muss noch auf jeden Fall hinzugefügt werden, dass die STARK-Programme des Landes die Kommunen erheblich nach vorn bringen. Mit dem schon 2011 abgeschlossenen STARK I, dem kommunalen Darlehensprogramm für K II, haben wir 28,3 Mio. Euro bereitgestellt. STARK II zur Teilentschuldung hat ein Gesamtvolumen von 1,33 Mrd. Euro, der Landeszuschuss beläuft sich auf rd. 399 Mio. Euro. Bisher haben 139 von 186 antragsberechtigten Kommunen davon Gebrauch gemacht. Das Land hat rd. 310 Mio. Euro an Tilgungszuschüssen bewilligt. Mit dem geplanten STARK IV-Programm zum Abbau von Altfehlbeträgen gehen wir ein Problem an, das den Kommunen seit langem auf den Nägeln brennt. Wir legen ein Programm für max. zehn Jahre vor, das die Kommunen - je nach ihren Möglichkeiten - in die Pflicht nimmt. Der Anteil des Landes beim Abbau der Fehlbeträge wird sich im Durchschnitt auf zwei Drittel belaufen und je nach Finanzkraft der Kommunen voraussichtlich zwischen 30 und 90 Prozent liegen. Die Kehrseite für die Kommunen: Kassenkredite sind künftig ab einer bestimmten Höhe genehmigungspflichtig (Auftrag an das MI). 8

9 Der Vorschlag der Landesregierung für STARK IV sieht vor, ab 2014 über 10 Jahre hinweg 450 Mio. Euro bereit zu stellen. Die Konsolidierungsleistungen der Kommunen werden von MI und MF vertraglich fixiert. Die Darlehen von der IB ausgereicht. Darüber hinaus führen wir auch Controlling-System ein, das Hilfsangebote und den öffentlichen Vergleich einschließt. So wird unser Stabilitätsrat LSA nach dem Berliner Vorbild Daten erfassen, bewerten und Anregungen übermitteln. Er wird das nächste Mal im November tagen. So können die neuesten Daten der Steuerschätzung unverzüglich berücksichtigt werden. Der kommunale Finanzmonitor ist das zentrale Analyseinstrument für jeden kommunalen Haushalt, um Trends und Probleme zu erkennen und auch Hinweise zu geben. Das Kabinett hat bereits eine Vorlage dazu bekommen. Nach Abschluss der Gespräche mit Vertretern der Kommunen werden auch die Abgeordneten ein detailliertes Konzept erhalten. Der Monitor wird transparent durch Veröffentlichungen im Internet. Durch ein Ampelsystem wird verglichen und bewertet. So weiß jeder, wo eine Kommune bei wichtigen Kennziffern steht. Nebenbei: Unser Stabilitätsrat und der Finanzmonitor sind wie die STARK-Programme bundesweit einmalig. 9

10 STARK II, STARK IV, der Stabilitätsrat LSA und der kommunale Finanzmonitor sind vor allem Projekte für eine Entschuldungsstrategie der Kommunen. Mit diesem Instrumentarium wollen wir erreichen, dass 2020 so viele Kommunen wie möglich weitgehend schuldenfrei sind. Unsere Angebote liegen auf dem Tisch. Neben diesen Angeboten zur Konsolidierung geht es auch um den Bedarf an Investitionen. Dafür steht zunächst die klassische kommunale Wirtschaftsförderung. Doch dabei bleiben wir nicht stehen. Ein Angebot, das inzwischen auch - wie ja schon STARK II - sehr gut nachgefragt wird, ist STARK III - das Investitions- und Förderprogramm zur Unterstützung der Kommunen bei der hochwertigen Sanierung aller Schulen und Kitas, die auf Dauer Bestand haben. In der ersten Phase werden wir bis Ende mit erheblicher Unterstützung der EU - 66 Schulen und 49 Kitas sanieren. Hier entlasten wir die Kommunen bei wichtigen Aufgaben, fördern die regionale Wirtschaft und mit top-sanierte Schulen und Kitas schaffen wir einen Standortvorteil, gerade wenn wir junge Familien für LSA begeistern wollen. Und ich sage es nochmals ganz deutlich: Wir werden STARK III fortsetzen. Darüber führen wir bei der Programmierung der nächsten EU-Förderperiode Gespräche im Kabinett, in der Koalition und mit der EU. Im Frühjahr kommenden Jahres werden wir unser Konzept für die nächste Förderperiode ab 2014 vorlegen. 10

11 Wichtig für die Kommunen ist natürlich auch, dass die Investitionspauschale mit 125 Mio. Euro festgeschrieben wird. Ursprünglich sollte die Pauschale abgesenkt werden. Wir haben uns anders entschieden, weil die Kommunen Mittel brauchen, um Förderprogramme gegen zu finanzieren. Dies schafft Verlässlichkeit und wird die Investitionen vor Ort nachhaltig ankurbeln. Anrede (Konsolidierung Land, Tilgen) Und nun kommt, darauf werden Sie sicher schon warten, die andere Seite der Medaille. Um die Leistungen für die Kommunen finanzieren zu können, brauchen wir die nötigen Gestaltungsspielräume. Wir dürfen bei der Konsolidierung nicht nachlassen, sondern müssen das Tempo beibehalten. Das sage ich meinen Kabinettskollegen, den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der Opposition und nicht zuletzt den Bürgern im Land sehr deutlich. Deshalb werde ich alles daran setzen, dass wir vielleicht doch schon in diesem Jahr in die Tilgung der Landesschulden einsteigen können. Es gibt da einige beträchtliche Unwägbarkeiten, aber auch positive Entwicklungen. Deshalb ist eine klare Aussage zurzeit noch nicht möglich. Aber wenn wir zum Jahresende Spielräume haben, dann sollten wir Schulden abbauen. Übrigens finden unsere Konsolidierungserfolge immer größere Anerkennung auch bei Banken. So wurde uns im September erstmals bei kurzfristigen Anleihen ein Negativ-Zinssatz angeboten. Das Angebot haben wir freilich angenommen: Also wir müssen für einen Kredit keine Zinsen zahlen, sondern bekommen dafür noch Geld von der Bank. 11

12 Anrede Ich habe kürzlich den Fortschrittsbericht und den Bericht für den Stabilitätsrat in Berlin vorgelegt. Die Berichte machten deutlich, dass wir ein ganzes Stück voran gekommen sind. Uns droht keine HH-Notlage. Bei uns gibt es nur noch eine sogenannte Auffälligkeit: die Pro-Kopf- Verschuldung. Daran haben wir alle unseren Anteil. Wir dürfen bei der Konsolidierung nicht nachlassen. Andere sind da noch besser. Durch geringere Zinszahlungen, Begrenzung der Personalkosten und Strukturveränderungen wird es uns möglich sein, die Leistungen für die Kommunen und andere wichtige Bereiche aufrecht zu erhalten und für die nächsten Jahre zu garantieren. Genau darauf zielt die die Entschuldungsstrategie des Landes ab, die wir fortsetzen müssen. Es zeigt sich eben, dass Konsolidierung nicht im Zwischenspurt zu erreichen ist, sondern ein Marathonlauf ist, bei dem wir auf jeden Fall das Tempo halten müssen. Anrede (gute Beratungen, gutes Ergebnis) Ich habe bei den bisherigen Debatten über die geplanten Änderungen, ich sagte es bereits, viel gelernt. Ich bin nicht über meinen Schatten, aber über so manche Hürde gesprungen. Wir haben einen Gesetzentwurf, der eine in sich geschlossene Systematik hat, der solidarisch, transparent, konjunkturunabhängig, investitionsfreudig ist - ja, der mehr kostet als angenommen, der aber vor allem den Blick nach vorn richtet. Wir haben ein Konzept, das für längere Zeit Bestand haben kann und auch haben sollte. 12

13 Das FAG ist Teil unseres Bündnisses für starke Kommunen, das vier Säulen hat. - Die erste Säule ist - wie gesagt - das FAG. - Die zweite sind STARK II und STARK IV für die Teilentschuldung und den Abbau von Altfehlbeträgen. - Die dritte sind STARK III und I-Pauschale für die Investitionsförderung. - Die vierte Säule sind der Stabi.Rat LSA und der kommunale Finanzmonitor zum Controlling. Das Fundament für dieses Bündnis bildet das Land, das durch Konsolidierung und Vorsorge die nötigen finanziellen Spielräume schafft. Wenn das Land finanziell überfordert wäre, dann würde das Bündnis für starke Kommunen wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Wir haben es - im Gegensatz zu manch anderem Bundesland - selbst in der Hand, die Weichen in Sachsen- Anhalt für die Zeit bis 2020 und danach in die richtige Richtung zu stellen. Unsere Konzepte dafür liegen auf dem Tisch. Sie beinhalten eine langfristige Strategie für die Entwicklung der Kommunen. Es wird sicher noch Anregungen, Ergänzungen und auch Verbesserungen geben. Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass ich sachliche, kritische und faire parlamentarische Beratungen über das FAG erwarte. Die kommenden Wochen bieten dafür eine Gelegenheit. Vielen Dank 13

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