Beschlussempfehlung und Bericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beschlussempfehlung und Bericht"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/11127 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts B. Lösung AnnahmedesGesetzentwurfsingeänderterFassungmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktion der SPD. C. Alternativen Keine. A. Problem VereinfachungdesAußenwirtschaftsrechts;AufhebungvonSondervorschriften,diedeutscheExporteuregegenüberihreneuropäischenKonkurrentenbenachteiligen. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand NebendemErfüllungsaufwandhatdieVerordnungkeinefinanziellenAuswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürger sind von der Verordnung nicht betroffen. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Einmaliger,geringerUmstellungsaufwand.MittelfristigEntlastungdurchVereinfachung und Entschlackung des Gesetzes.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Einmaliger,geringerUmstellungsaufwand.MittelfristigEntlastungdurchVereinfachung und Entschlackung des Gesetzes. F. Weitere Kosten SonstigeKostenfürdieWirtschaftundfürsozialeSicherungssystemesowie AuswirkungenaufdieEinzelpreiseunddasPreisniveau,insbesondereaufdas Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12101 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, dengesetzentwurfaufdrucksache17/11127mitfolgendenmaßgaben,imübrigen unverändert anzunehmen: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a)in 13Absatz2Nummer5werdennachdenWörtern 4Absatz1 und2 diewörter inverbindungmiteineraufgrunddieservorschrift erlassenen Rechtsverordnung eingefügt. b) 18 Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa)innummer1werdendiewörter 8Absatz1oder 9Absatz1 durch die Wörter 8 Absatz 1, 9 Absatz 1 oder 78 ersetzt. bb) Die Nummern 4 bis 7 werden wie folgt gefasst: 4.ohneGenehmigungnach 46Absatz1,auchinVerbindungmit 47Absatz1,oderohneGenehmigungnach 47Absatz2ein Handels- und Vermittlungsgeschäft vornimmt, 5.entgegen 47Absatz3Satz3einHandels-undVermittlungsgeschäft vornimmt, 6.ohneGenehmigungnach 49Absatz1, 50Absatz1, 51Absatz1oderAbsatz2oder 52Absatz1technischeUnterstützung erbringt oder 7.entgegen 49Absatz2Satz3, 50Absatz2Satz3, 51Absatz3 Satz3oder 52Absatz2Satz3technischeUnterstützungerbringt. c) Dem 22 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4)DieVerfolgungalsOrdnungswidrigkeitunterbleibtindenFällen derfahrlässigenbegehungeinesverstoßesimsinnedes 19Absatz2 bis5,wennderverstoßimwegedereigenkontrolleaufgedecktundder zuständigenbehördeangezeigtwurdesowieangemessenemaßnahmen zurverhinderungeinesverstoßesausgleichemgrundgetroffenwerden. EineAnzeigenachSatz1giltalsfreiwillig,wenndiezuständigeBehörde hinsichtlichdesverstoßesnochkeineermittlungenaufgenommenhat.im Übrigen bleibt 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten unberührt. d)in 25Absatz1werdendieWörter 24Absatz1bis3 durchdiewörter 24Absatz1und2,wirddasWort abrufen durchdaswort abzurufen,daswort und nachdenwörtern fürdiezweckedes 24Absatz1 durchdaswort oder unddaswort sowie nachdenwörtern zurverhütungvonstraftaten durchdaswort oder ersetzt. e) 28Absatz2wirdwiefolgtgefasst: (2)IndenFällendesAbsatzes1geltenfürdieBemessungderKosten undfürdasverfahrenzuihrererhebungdievorschriftenüberkosten,die aufgrunddes 178derAbgabenordnungerhobenwerden. 2. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a)absatz13wirdwiefolgtgefasst:,(13)dasgesetzgegenwettbewerbsbeschränkungeninderfassungder Bekanntmachungvom15.Juli2005 (BGBl.IS.2114;2009IS.3850),das

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2403) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In 47j Absatz 5 werden nach der Angabe 81 Absatz 2 die Wörter Nummer 2 Buchstabe c und d, und nach der Angabe Nummer 5a die Angabe und 5b eingefügt. 2. In 50c Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter 7 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 6 des Außenwirtschaftsgesetzes durch die Wörter 4 Absatz 1 Nummer 1 und 5 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes ersetzt. 3. In 81 Absatz 10 Nummer 1 wird nach den Wörtern nach Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c die Angabe und d eingefügt. b) Absatz 20 wird wie folgt geändert: aa) Nach Nummer 1 werden die folgenden Nummern 2 und 3 eingefügt: 2. In 6 Absatz 1 werden nach dem Wort Bundesministerium die Wörter für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) eingefügt Absatz 3 wird aufgehoben. bb) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden die Nummern 4 und Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt: Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis DasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzkanndenWortlautdesMarktorganisationsgesetzesindervom [einsetzen:datumdesinkrafttretensnachartikel4absatz1satz1]angeltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. 4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4 und wie folgt geändert: InAbsatz1Satz1werdendieWörter amerstentagdeszweitenaufdie VerkündungfolgendenMonats durchdiewörter amerstentagdesdritten auf die Verkündung folgenden Monats ersetzt. Berlin, den 16. Januar 2013 Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ernst HinskenRolf Hempelmann VorsitzenderBerichterstatter

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12101 Bericht des Abgeordneten Rolf Hempelmann A. Allgemeiner Teil I.Überweisung DerGesetzentwurfderBundesregierungaufDrucksache 17/11127wurdeinder204.SitzungdesDeutschenBundestagesam8.November2012andenAusschussfürWirtschaftundTechnologiezurFederführungsowieandenAuswärtigenAusschussunddenRechtsausschusszurMitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage DerGesetzentwurfderBundesregierungverfolgtdasZiel, einmodernesundklarformuliertesexportkontrollrechtfür dieexportorientiertedeutschewirtschaftzuschaffen. HierzusollenRegelungengestrafftundverständlichergemachtwerden.DieausSichtderBundesregierungbewährtenGrundstrukturendesAußenwirtschaftsrechtssollenbeibehaltenwerden.BeidenStraf-undBußgeldbestimmungen sollweitgehendaufunbestimmterechtsbegriffeverzichtet werdenunddiestraf-undbußgeldbewehrungensollenklareralsbisheramgraddervorwerfbarkeitausgerichtetwerden.sosollenbestimmtevorsätzlicheverstößegegenzentralebestimmungendesaußenwirtschaftsrechtsnichtmehr nuralsordnungswidrigkeit,sondernalsstraftatverfolgt werden,etwadievorsätzlicheungenehmigteausfuhrvon Dual-Use-Gütern.DievorsätzlicheungenehmigteAusfuhr vonrüstungsgüternsolleinestraftatbleiben.weiterhinsollenmitdemgesetzentwurfsondervorschriftenaufgehoben werden,diesichaufdieausfuhrvondual-use-güternbeziehen. ZudenEinzelheitenwirdaufdenGesetzentwurfaufDrucksache 17/11127 verwiesen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse DerAuswärtigeAusschusshatdenGesetzentwurfderBundesregierungaufDrucksache17/11127inseiner72.Sitzung am16.januar2013beratenundempfiehltmitdenstimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmen derfraktionenspd,dielinke.undbündnis90/die GRÜNENdessenAnnahme. DerRechtsausschusshatdenGesetzentwurfderBundesregierungaufDrucksache17/11127inseiner112.Sitzung am16.januar2013beratenundempfiehltmitdenstimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionendielinke.undbündnis90/die GRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionderSPDdessen Annahme. IV. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen ZuderöffentlichenAnhörung,dieinder87.Sitzungdes AusschussesfürWirtschaftundTechnologieam10.Dezember2012stattfand,habendieAnhörungsteilnehmer schriftlichestellungnahmenabgegeben,dieinderzusammenstellungaufausschussdrucksache17(9)1050enthalten sind. FolgendeSachverständigehabenanderAnhörungteilgenommen: SiemensAGCorporateSupplyChainManagement (CSCM) DerGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshof (GBA) Merck KGaA Diehl Defence Holding GmbH, Leiter Exportkontrolle DeutscherIndustrie-undHandelskammertage.V. (DIHK) Prof.Dr.Hans-MichaelWolffgang,WestfälischeWilhelms-Universität Münster RechtsanwaltDr.HaraldHohmann,HohmannRechtsanwälte Dr.SibylleBauer,StockholmInternationalPeaceResearch Institute (SIPRI) Hauke Friederichs, Büro Freizeichen. DieSiemensAGistderAuffassung,dasseineModernisierungdesdeutschenAußenwirtschaftsrechteserforderlich sei.indenletztenjahrzehntenseidieeu-gesetzgebungim BereichExportkontrolleundZollaufgrunderweiterterEU- GesetzgebungskompetenzeninerheblichemUmfangfortentwickeltworden.AufeuropäischerEbeneeingeführteVorschriftenzuGenehmigungspflichtenimBereichderDual- Use-GüterüberlagertendieentsprechendennationalenBestimmungen,welchedamitihreeigenständigeBedeutung verlorenhätten.dieimdeutschenaußenwirtschaftsrecht verwendetenbegrifflichkeitenstimmtenteilweisenicht mehrmitdenbegriffsbestimmungenderexportkontroll-und zollrechtlicheneu-normenüberein.dasdeutscheaußenwirtschaftsrechtwerdedurchdienovellierungentschlackt, deutlichübersichtlicherundbesserhandhabbar.diefürdas Außenwirtschaftsgesetz (AWG)unddieAußenwirtschaftsverordnung (AWV)maßgeblichenBegriffsbestimmungen würdenanzentralerstelleübersichtlichdargestellt.zudem würdendiebegriffsbestimmungenandieaktuelleterminologiedesexportkontroll-undzollrechtsangepasstundmit denindeneu-normenverwendetenbegriffenineinklang gebracht.auchdieausfuhrlistewerdeaufdasinhaltlichnotwendigemaß dienationalenlistenpositionen reduziert. DieStraf-undBußgeldbestimmungenwürdengrundlegend neugeordnet.künftigwerdeklarerzwischenvorsätzlichen StraftateneinerseitsundfahrlässigenOrdnungswidrigkeiten andererseitsdifferenziert.dabeiführediegeplantenovellierungnichtzueinersenkungdesgeltendenniveausderexportkontrolleimbereichderdual-use-güter.diemaßgeblichen unddienationalenregelungenweitestgehendüberlagernden BestimmungenderEG-Dual-Use-Verordnung zugenehmigungserfordernissenfürdieausfuhrvongelistetenundnichtgelistetendual-use-güternbliebenvonder Novellierungunberührt,ebensodieohnehinaußerhalbvon AWGundAWVgeregeltenBeschränkungenaufgrundvon Embargos (EU-Gesetzgebung).SchonalleindieReduzierungderKomplexitätunddieVerbesserungderVerständlichkeitvonWortlautundSystematikdergesetzlichenRegelungenführezueinerEntlastungderdeutschenWirtschaft. DurchdiesystematischeTrennungzwischenEU-Rechtund

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nationalemrechtwerdedaszusammenspielvoneu-normenundnationalennormenfürdenanwenderbesserverständlichundindenunternehmeneinfachervermittelbar. ErleichterungschaffeauchdieStreichungdesausSichtder SiemensAGüberflüssigenErfordernisseseinerVerbringungsgenehmigungfürDual-Use-GüterinandereMitgliedstaaten:DieEG-Dual-Use-Verordnunggelteunmittelbarin alleneu-mitgliedstaaten,sodassfüreineausfuhrausder EUinallenMitgliedstaatendiegleichenZulässigkeitsbeschränkungenbestünden.EinezusätzlicheKontrollevon EU-internenVerbringungenkönnesomitentfallen.Ebenso entlastendwirkederwegfallderzeitverzögerungbeider redundantenspiegelungdereu-güterlisteinteilicder deutschen Ausfuhrliste. FürdenGeneralbundesanwaltbeimBundesgerichtshof (GBA)stelltderEntwurfderNeuregelungderStraf-und BußgeldvorschrifteneininsichausgewogenesKonzeptdar, welchesdenbelangenderstrafverfolgungüberwiegendgerechtwerde.klaren,strafschärfendenregelungenfürdie AhndungvorsätzlichbegangenerVerstößebeigleichzeitiger SchließungvonStrafbarkeitslückenaufdereinenstündeauf deranderenseiteeinweitgehenderverzichtaufdiekriminalisierungfahrlässigenhandelnsgegenüber.dabeitrage derentwurfderkritikdesbundesgerichtshofsandenbestehendenvorschriftenrechnung.dienovelleermögliche nunmehreineeffektivestrafverfolgungvonvorsätzlich handelndentätern,diesichbewusstüberbestimmungen derexportkontrollehinwegsetzten.dassexporteure,die sichumdieeinhaltungaußenwirtschaftlichervorschriften bemühten,in diemühlenderstrafjustiz gerieten,seidagegennichtzubefürchten.zubegrüßenseidieaufhebung desgefährdungstatbestandesdes 34Absatz2AWGmit demaussichtdesgbaproblematischentatbestandsmerkmalder GefährdungderauswärtigenBeziehungen,bei dessenerfüllungverstößegegenbestimmtevorschriften derawvbeziehungsweisedereg-dual-use-verordnung vonordnungswidrigkeitenzustraftatenhochgestuftwordenseien.diesanktionierungderartigermassenvernichtungswaffenrelevanterverstößealsstraftatenseiangesichts dergefährlichkeitder nurmitdirektemvorsatzbegehbaren HandlungenmehralsangemessenundsorgefürbegrüßenswerteRechtsklarheit,zumaldiebisherigenkaskadenartigenVerweisungskettenentfielen.ImBereichdes EmbargotatbestandesschließederEntwurfgravierende Strafbarkeitslücken,diesichbisherbeiderstrafrechtlichen UmsetzungderEU-Embargo-VerordnungendurchdasErfordernisderVeröffentlichungimBundesanzeigerergeben hätten.dieaufhebungdesfahrlässigkeitstatbestandessei nichtzubeanstanden.esbestehehierschonwegender KompliziertheitdesmateriellenAußenwirtschaftsrechts keingrundzurpönalisierung.fahrlässigeverstößewürden alsordnungswidrigkeitenausreichendsanktioniertund flankiertdurcheinesonderregelungfürleichtfertigeverstößebeimexportkonventionellerrüstungsgüter.die neuenstrafvorschriftenbeträfenimwesentlichenillegale AusfuhrenvonABC-waffenrelevantenDual-Use-Gütern undembargoverstöße.füreineeffektivestrafverfolgung seiensievonimmenserbedeutung.rüstungsexporteseien demgegenüberbereitshinreichendstrafbewehrt.diefrage einergesetzlichenverankerungvonrüstungsexportkriterienundderparlamentarischenbeteiligungamgenehmigungsprozessdürfevordiesemhintergrundiminteresseei- nereffektivendurchsetzungderexportkontrollenichtzu einer Verzögerung der Novelle führen. DieMerckKGaAlegtdar,dassnationaleundinternationaleGesetzedieEinfuhr,dieAusfuhrunddenBinnenhandelmitWaren,TechnologienundDienstleistungen,denGebrauchbestimmterProduktesowiedenKapital-undZahlungsverkehrbeschränktenoderverböten.DieseBeschränkungenundVerbotekönntenindenProdukteigenschaften, demursprungs-oderbestimmungslandoderaberauchin derpersondesgeschäftspartnersbegründetsein.verstöße gegenhandels-undproduktionskontrollenhätteninsbesonderefürglobalaufgestellteunternehmenernstzunehmende Folgen.BußgeldermiterheblicherwirtschaftlicherAuswirkung,strafrechtlicheMaßnahmen,derWiderrufbehördlicherGenehmigungenundVergünstigungenundderAusschlussvonStaatsaufträgensowieeinImageverlustfürdas UnternehmenkönntendieFolgesein.Deshalbseiesvon übergeordneterbedeutung,dassfürunternehmenin DeutschlandverständlicheRechtsnormenanzuwenden seien, die die Einbindung der Unternehmen in den internationalenhandelrechtskonformermöglichten.außenhandelsaktivitätenerfordertenebensowiederbinnenhandelumfangreichepraktischekenntnisseundvorzüglicheprozesse undverfahren.dervorliegendeentwurfwerdederforderungderindustrienacheinereinfacherenundübersichtlicherengestaltungdesaußenwirtschaftsrechtsgerecht.insbesonderedieneufassungderstraf-undbußgeldvorschriftenentsprechedemverantwortungsbewusstenumgangder UnternehmenmitderRechtsmaterie.DieklarereAusrichtungderStraf-undBußgeldbewehrungamGradderVorwerfbarkeitseizubegrüßen.DadurchwerdeeineKriminalisierungvonMitarbeiterinnenundMitarbeiternimportierenderundexportierenderUnternehmenverhindert,wennsie sichrechtskonformverhaltenwollten,ihnenaberversehentlicharbeitsfehlerunterliefen.derentwurfberücksichtige dieänderungdergesetzgebungskompetenzimrahmender europäischensicherheits-undaußenpolitik.dieformulierungenimaußenwirtschaftsrechterlangtensomitkonformität mit dem Europarecht. DieDiehlDefenceHoldingGmbH (DiehlGmbH)verweistaufdieVerständigungderRegierungsparteienimKoalitionsvertrag,dasAußenwirtschaftsrechtzuentschlacken beziehungsweisezumodernisieren.dasawgmitder AWVseiunübersichtlichundfürdenAnwenderschwer verständlich.diegefahreinesverstoßesseigeradefürmittlereundkleineunternehmengroß.einevielzahlvonlängst überholtenvorschriftenentfieleninderneufassung.eben- fallsseieineanpassungandieseitlangemgeltendeneu- Vorschriftenvorgenommenworden.Diebisher52Paragrafenseienauf27reduziertworden.AusSichtderDiehl GmbHgibteseineReihewesentlicherÄnderungen.So werdeeineganzeanzahlvonbegriffenderheutigenterminologieangepasst.diesprachlicheüberarbeitungund Neustrukturierungseisinnvoll.Diebisherinden 4,4a AWGund 4cAWVenthaltenenBegriffsbestimmungen seienimneuenawgim 2zusammengefasst.Diestrage wesentlichzueinerbesserenübersichtlichkeitundgrößerer Verständlichkeitbei.DieausSichtderDiehlGmbHüberholtenRegelungeninden 4,6und8bis21seienherausgenommenworden,dasienichtmehrrelevantseien.NationaleSondervorschriftenundListenpositionen,dieihrePraxisrelevanzverlorenhätten,würdenaufgehoben.DieStraf-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12101 undbußgeldvorschriftenwürdenklarerundübersichtlicher dargestellt.diestrafvorschriftenunterschiedensichnicht wesentlichvondenbisherigen.einneuertatbestand,nämlichdashandelnfürdengeheimdiensteinerfremden Macht,kommehinzu.DieneueRegelungseiverständlicher, dennalleverstöße,dievorsätzlichbegangenwürden,seien Straftaten.DiesgelteimÜbrigenzukünftigauchfürdie AusfuhrvonDual-Use-GüternineinDrittland.Fahrlässig begangeneverstößewürdengrundsätzlichalsordnungswidrigkeitenbewertet.dasstrafmaßbleibeebenfallsunverändert.nachwievorkönnediehöchstezeitlichefreiheitsstrafevon15jahrenverhängtwerden.aufdiewiedergabe dergüter,dieinderdual-use-listegenanntseien,werdein dernationalenausfuhrlisteverzichtet.imzusammenhang mitderumsetzungderverteidigungsgüterrichtlinie2009/ 43/EGvom6.Mai2009seienÄnderungenvonAWGund AWVhinsichtlichderVerbringungvonRüstungsgüterninnerhalbderEuropäischenUnionnotwendiggeworden.Die AufhebungüberholterVorschriftenunddieAnpassungverbleibenderVorschriftenandieeuroparechtlicheVorgaben seilängstüberfälliggewesen.dieneuevorschriftseiübersichtlichergestaltet.sieseiaberinvielenbereichenweiterhinnichtleichtverständlich,obwohlvielebegriffedem heutigensprachgebrauchangepasstwordenseien.nurgut ausgebildetespersonalimexportkontrollbereichwerdedamit wiebisherauch zurechtkommen.daskontrollniveaudesawgbleibeunveränderthoch.diesgelteauch für die Sanktionen bei Verstößen. DerDeutscheIndustrie-undHandelskammertage.V. (DIHK)begrüßtdieÜberarbeitungdesAWGundderAWV. EinebessereLesbarkeitundVerständlichkeiterleichteregeradekleinenundmittelständischenUnternehmendieEinhaltungdergesetzlichenExportkontrollvorschriften.DieStraffungeinzelnerArtikelundderWegfallnationalerAusnahmenschaffeFreiräume,damitsichVerwaltungundUnternehmenaufwesentlicheAspektekonzentrierenkönnten. StreitfälleundUnschärfensowielangfristigeDiskussionen zwischenunternehmenundderverwaltungkönntensoeher vermiedenwerden.auchdervorliegendeentwurfdesawg undderawvwerdeabergeradekleineundmittelständische UnternehmenvorgroßeHerausforderungenstellen.Denn auchfürnichtjuristenbedürfeesklarerundverständlicher Vorgaben,welchesichimvorliegendenEntwurfnichtdurchgehendfänden.InseinerneuenFormbleibedasAWGein GesetzfürExperten.InsgesamtbringederEntwurfjedoch eineerleichterungfürdiedeutschewirtschaft.dennoch gäbeneinigeaspektegeradebeiderkonkretenumsetzung AnlasszuKritik.EinwichtigerPunkt,geradeausSichtder mittelständischenwirtschaft,seiendieverschärfungenim Strafrecht,deneninAWGn.F.undAWVn.F.umfangreich Platzgewidmetwerde.DieAuswirkungenwürdensicherst beiverstößenundderkonkretenanwendungdurchdiejustizzeigen.esseischwerzubeurteilen,woimgeschäfts-und PrüfablaufderUnternehmenimFalleeinesFehlersdie GrenzezwischenFahrlässigkeitundVorsatzverlaufe.Essei zubefürchten,dassdieneuausrichtungzumindestzuverunsicherungführeunddamitdieabläufeinunternehmen verlangsame.nachansichtdesdihkistdie Schonfrist des 18Absatz11AWGn.F.nochimmerzugering,um neueeu-embargosindenunternehmengesetzeskonform umsetzenzukönnen.derdihkplädiertdaherfüreinen längerenundangemessenerenzeitraum.ungeachtetdessen unterstützemaneinkonsequentesvorgehengegenvorsätzlicheverstöße.indernovellefändensichveränderungen,die fürdiebetriebeunnötigenmehraufwandbedeutenkönnten. DurchdieÄnderungderVorschriftenfürMeldungenim ZahlungsverkehretwawerdenachInkrafttretendesAWG fürdieabgabediesermeldungeninelektronischerformauf diebetriebeeinerheblicherundkostenintensiverprogrammieraufwandzukommen.außerdembestehediegefahr, dassgeradekleineundmittelständischeunternehmenanfänglichausunkenntnisdieseneuenmeldungenversäumen unddamiteineordnungswidrigkeitbegehenkönnten.eine zusätzlichebürdeseiendieaussichtdesdihkausufernden KennzahlengemäßdemLeistungsverzeichnisderBundesbankinderAnlageLVzurAußenwirtschaftsverordnung. DesWeiterensiehtderDIHKdieBegriffsbestimmungenim Artikel2Absatz4desAWGn.F.alsproblematischan.Eine AbänderungderAusfuhrdefinitionineineKann-BestimmungoderalternativdieErgänzungumdasKriterium an denselbenempfänger seidorterforderlich.dieanpassungenimawghättenkeineauswirkungenaufdaskontrollniveauderdeutschenausfuhren.bereitsheuteseienumfangreicheeuropäischevorschriftenzuberücksichtigen,die VorrangvornationalemRechthätten.EineBereinigungder AusfuhrlisteumdieGüter,dieeuropäischerfasstseien,sei sinnvollunddienederübersichtlichkeit.außerdementfalle fürgelistetedual-use-güterdieverbringungsgenehmigung fürlieferungeninanderemitgliedstaaten.dieseseidann lediglichnochfürdienationalgelistetengüternotwendig, sofernkenntnisüberdenreexportindrittländerbestehe. DieReduzierungderAusfuhrlisteaufWaren,dienichtdurch diedual-use-verordnungdereugeregeltseien,seinachvollziehbarundsorgefürweitereübersichtlichkeitinden Prüfschritten.WeiterhinbliebennebendenRüstungsgütern inteil1aderausfuhrlisteauchnationaledual-use-güter inteil1bderausfuhrlistenationalbeschränkt.dasverfahrenwerdefürunternehmenentschlackt,andenprüfmaßstäbenänderesichjedochnichts.manunterstütze,dassiminnergemeinschaftlichenwarenverkehrdiepflichtenweiter reduziertwerdensollten,da soferngüternachdereuropäischendual-use-verordnungauflagenunterlägen diese sowohlindeutschlandalsauchinjedemanderenmitgliedstaateinzuhaltenseien.somitwürdendoppelkontrollenvermieden.eserscheinenichtsinnvoll,indasaußenwirtschaftsrechtweiterevorschriften,beispielsweiseausdem BereichExportfinanzierungen,zuimplementieren.Dies würdedasgesetzweiteraufblähenundinseinerwohlauch weiterhinschwierigenhandhabungzusätzlichverkomplizieren. AusSichtvonProf.Dr.Hans-MichaelWolffgang (WestfälischeWilhelms-UniversitätMünster)werdenmitdem GesetzentwurfdieVorgabendesKoalitionsvertrageszwischenCDU,CSUundFDPweitgehendumgesetzt.DerEntwurfseideutlichübersichtlicheralsdasAWG.SoweitnationaleVorschriftenvoneuropäischenüberlagertwürden, würdendieseentfernt.stattvielerverordnungsermächtigungenfindesichnuneinezentraleermächtigungsgrundlage. GleichzeitigbliebendiebewährtenStrukturenerhalten,insbesonderedieDifferenzierungvonAWGundAWV.Die Vereinbarung,GenehmigungenfürDual-Use-Güterzuerteilen,wenneinezivileNutzungmitanSicherheitgrenzender Wahrscheinlichkeitgegebensei,werdenichtausdrücklich umgesetzt.einemodernisierungvonawgundawvsei

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode geboten.materiellbeständeninsbesondereeuroparechtliche BedenkengegenSystematikundInhaltdesderzeitigen AWG.DanebengebeesverfassungsrechtlicheBedenken, etwahinsichtlichderbestimmtheitderstrafbestimmungen oderderänderungdereinfuhrlistedurchrechtsverordnung.derentwurfmachedasdeutscheaußenwirtschaftsrechtübersichtlicher.diebegriffsbestimmungenwürdenan einerstellezusammengeführt,alphabetischsortiertunddem aktuellensprachgebrauchangepasst.eswerdemit 4 AWG-EeinezentraleVorschriftzurBeschränkungdes Rechtsverkehrsgeschaffen.DieStrafbestimmungendes 34AWGwürdenüberarbeitetundaufzweiVorschriften verteilt.diezahlreichenlückeninawgundawvwürden gefüllt.dieanlagenzurawvwürdenneusortiertundübersichtlichergestaltet.daskontrollniveauwerdeaneinigen StellendeneuropäischenRahmenbedingungenangepasst. Insbesonderewürdendie 5c,7Absatz2,41und41a AWVgestrichen.DiesentsprechederVorgabedesKoalitionsvertrages,ein level-playing-field zuschaffen.gleichzeitigbleibeesbeidenpraxisrelevantengenehmigungspflichtenundverboten.awg-eundawv-eentsprächen derkompetenzverteilungzwischeneuundderbundesrepublikdeutschland.insbesonderewerdedieausfuhrlisteangepasst.diesewiederholenunnichtlängerdenanhangider Verordnung (EG)Nr.428/2009,sondernbeschränkesichauf RüstungsgüterundnationalbesonderskontrollierteDual- Use-Güter (ehemaligen900er-positionen).dieverfassungsrechtlichenvorbehaltegegendiestrafvorschriftenwürden ausgeräumt.derinsbesondereproblematische 34AWG werdekomplettüberarbeitet.dermaterielleinhaltdervorschriftfindesichinden 17und18AWG-Ewieder. 17 AWG-EbedroheVerstößegegenWaffenembargosmitStrafe (derzeit 34Absatz4Nummer1AWG). 18AWG-EenthaltediesonstigenStrafvorschriften.DieneuenStrafvorschriftenwürdenvonunbestimmtenTatbestandsmerkmalen befreit.insbesonderedie GefährdungderauswärtigenBeziehungenDeutschlands werdegestrichen.eineverbandsklagestimmemitdemderzeitigensystemdesrüstungsexportsnichtüberein.artikel26absatz2desgrundgesetzes unddergrundsatzdergewaltenteilungwürdendurchden Vorschlagberührt.WeiterhinwürdendieGrundrechteder antragstellendenunternehmennichtausreichendberücksichtigt. NachAuffassungvonRechtsanwaltDr.HaraldHohmann isteinemodernisierungdesaußenwirtschaftsrechtsdringenderforderlich.erbedauerejedoch,dassimgesetzentwurfnurmodernebegrifflichkeitenumgesetztworden seien.wünschenswertwärediedarstellungdesganzenzentralenaußenwirtschaftsprogrammssowiedieformulierung umfassenderhandelsliberalisierungenimawggewesen. DasZieleinerEntschlackungundeinergrößerenÜbersichtlichkeitwerdeinderAWG-Novellehingegenerreicht,unter anderemdurchdasentfallenpraktischnichtgenutzterermächtigungen.soweitlockerungendesexportkontrollniveausvorgenommenwordenseien,seiendiesenichterheblich,abervernünftig,dasiezwingendenrechtlichenanforderungenentsprächen.eineentlastungderdeutschen ExportwirtschaftwerdevorallemdurchdieerheblicheEinengungdesAnwendungsbereichsdes 7Abs.2AWVund wohlauchdurchdenverzichtaufdieregelungendes 5c und 7Abs.3AWVerreicht.Esseijedochzuerwarten, dassdiestrafverschärfungenbeiverstößenwiederumeine Belastungdarstellendürften.ZumTeilgebeeseinenrichtigenSchrittzurEU-HarmonisierungmitBlickaufdieStreichungvon 5cAWVundderEinengungvon 7Absatz2 AWV,teilsgebeesaberaucheineStagnationdiesbezüglich, dainsbesonderedernationalealleinganginformdes 5d AWVbestehenbleibeundauchder 7Absatz4undAbsatz2AWVweitergelte.DasEU-MitgliedGroßbritannien habeeinmoderneresaußenwirtschaftsrecht,welchesdadurchgekennzeichnetsei,dassdiemehrheitderexportfälle vonallgemein-odersammelgenehmigungenerfasstwerde. HinzukämenunteranderemdiekurzenBearbeitungszeiten, derverzichtaufnationalealleingänge,einriskassessmentundeineonsiteverification.mitderstreichungdes jetzigen 34Absatz2AWGwürdenzwardieVerfassungszweifelbeiderAuslegungderAußenpolitikklauselentkräftet,aberdiesgeschehe,indemeineneuevageKlauselandie Stellederaltentrete.AusseinerSichtwäredahereineKonkretisierungdesjetzigen 34Absatz2AWGbessergewesen.DieAusweitungderStraftatenaufsämtlichevorsätzlichenVerstößeunddamitinderPraxisvorallemaufGrenzfällezwischenVerstößenausbedingtemVorsatzundgrober Fahrlässigkeitseiunverhältnismäßig.DennVerstößeaus einfacherfahrlässigkeitsolltenstraflosbleibenundeinegenaueabgrenzungseiohnehinkaummöglich.erregtan, sämtlicheembargoverstößeineinereinzigenvorschriftzu erfassenunddarüberhinausdiefristin 18Abs.11der AWG-NovelleaufzweiWochenzuverlängern.AuchsolltendieGemeinwohlgüterin 4derAWG-Novelleumwei- tereergänztwerden,unteranderemwegendesgasp- Standpunktes2008/944undderZuverlässigkeitsgrundsätze derbundesregierungausdemjahr2000.daeineklare TrennungzwischendemHandelnderBundesregierungund jenemdesparlamentserforderlichsei,seigrundsätzlich denkbar,dasseinausschussdesdeutschenbundestages eineempfehlungvorsensitivenentscheidungenabgebe, vonderdieregierungmitbegründungabweichenkönne. EsgebekeineNotwendigkeit,eineVerbandsklageimAußenwirtschaftsrechteinzuführen.GegebenenfallssollejedocheineProzessstandschaftfürVerbändezumSchutzbetroffenerUnternehmenmitAngstvorRepressalieneingeführt werden. Dr.SibylleBauervom StockholmInternationalPeace ResearchInstitute (SIPRI)siehtinderNovelledes AußenwirtschaftsrechtsdieChance,grundlegendeReformendurchzuführenundzuprüfen,inwieweitdas50Jahre altegesetzdemgegenwärtigensicherheitspolitischen,gesellschaftlichen,technologischen,wirtschaftlichenund rechtlichenumfeldnochgerechtwerde.dr.sibyllebauer hälteineaufnahmederachtkriteriendesgemeinsamen StandpunktsderEUüberdieAusfuhrvonMilitärgüternins AWGfürerforderlich.LautJahresberichtderEUüberdie UmsetzungdesStandpunkteshättendieMitgliedstaatensicherzustellen,dassderGemeinsameStandpunktuneingeschränktinihrenationalenRechts-undVerwaltungsvorschriftenumgesetztwerde.EinigeandereEU-Staatenhätten diekriterienbereitsinnationalesrechtübernommen.die KriterienkönntenausihrerSichtin 7AWG ( 9n.F.)integriertwerden.Auchseieserforderlich,dieMenschenrechteindieListederRechtsgüter,aufgrunddererder Außenhandelbeschränktwerdenkönne ( 7AWG/ 9AWG n.f.),explizitaufzunehmen.weiterhinschlägtsiedieaufnahmeeinervorlagefristfürdenrüstungsexportberichtder

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12101 Bundesregierungvor.InItaliengebeesbereitsseit20Jahren einegesetzlichverankerteberichts-sowieeinegesetzliche Vorlagefrist.AuchandereEU-Länder,wiezumBeispiel SpanienundBelgien,hättenBerichtspflichtengesetzlich verankert.zusätzlichkönntenimawghäufigereberichte eingefordertwerden.ingroßbritannienundrumänienwürdenvierteljährlichberichteveröffentlicht,inbelgien,spanienunddenniederlandenhalbjährlich.indenniederlandenundschwedengebeeszudemmonatsstatistiken.in Schwedenwerdeseit1985jeweilsimFrühjahreinBericht überdieexportedesvorjahresvorgelegt.ebenfallsvorgeschlagenwirddieaufnahmevoninhaltlichenvorgabenfür denberichtderbundesregierung.inandereneu-staaten seiendetaillierteinhaltlichevorgabenfürdierüstungsexportberichtenormiert,unterandereminspanienundbelgien.fürkriegswaffengebeesimunterschiedezuanderen Rüstungs-undDual-Use-GüternkeineGenehmigungsvermutung.Esseizuerwägen,dieGenehmigungsvermutung des 3AWG ( 6n.F.)aufzuheben.EinegesetzlichverankerteInformationspflichtderUnternehmenüberdiegetätigtenExportebeziehungsweiseüberdieAusschöpfungender GenehmigungenwürdeeszudemderBundesregierungermöglichen,füralleRüstungsgüterZahlenüberdietatsächlichenAusfuhrenvorzulegen,wiediesauchimEU-Bericht angeregtwerde.einesolcheberichtspflichtvonunternehmengebeesunterandereminschweden.dr.sibyllebauer führtgrundsätzlichaus,dasssichaufgrunddeseu-rechts bestimmtekontrollfunktionenvondeutschlandaufandere EU-Staatenverschöben,zumBeispieldieKontrollederEU- AußengrenzenunteranderembeiderAusfuhrvonDual- Use-Gütern.DeshalbseidieVerstärkungderinnereuropäischenZusammenarbeitaufpolitischerundoperationeller EbenevonzentralerBedeutung.DieAWG-Novellesollte ausihrersichtzumanlassgenommenwerden,einediskussionübereineverstärktezusammenarbeitundeineninformationsaustauschvonzoll-,ermittlungs-undstrafverfolgungsbehördenzuführen.auchsollteerwogenwerden,inwieweitdieexportkontrolledurchweiterenationaleund europäischeinitiativengestärktwerdenkönnte.sieregtan, systematischzurecherchierenundzudurchdenken,inwieweitnationalebesonderheitenandererstaatenauchin DeutschlandsinnvollseinunddorteventuellaufEU-Niveau angehobenwerdenkönnten.beispielhaftwirddasfassen desvertragsabschlussesfürrüstungsausfuhrenunterdie Genehmigungspflicht,wieesinFrankreichundSchweden derfallsei,genannt.auchoptionen,diesichausderlogik desbinnenmarktesfürdual-use-güterergäben,wieeine No-undercut -Regelbei catch-all Anwendungfürnicht gelistete Güter, seien zu erwägen. AusSichtvonHaukeFriederichs (BüroFreizeichen)ist dasindeutschlandvorhandenegefügevongesetzen, GrundsätzenundVerträgenzurKontrolledesRüstungshandelskomplexundgelegentlichselbstfürExpertenschwer zudurchschauen.eineüberarbeitungderexportgesetzeerscheinedeshalbfolgerichtig.amgrundsätzlichensystem änderederentwurfderbundesregierungnichts.dennweiterhinwürdenzweigesetzefürdieausfuhrvonkriegswaffenundsonstigenrüstungsgüternmaßgeblichbleiben:das KriegswaffenkontrollgesetzunddasAußenwirtschaftsgesetz.Prämissen,dielautden PolitischenGrundsätzender BundesregierungfürdenExportvonKriegswaffenund sonstigenrüstungsgütern unddemgemeinsamenstand- punktdereuropäischenunionfürdieausfuhrvonkriegs- gerätgälten,wiediewahrungdermenschenrechte,die SicherheitslageimEmpfängerlandunddieVermeidungvon Kriegen,würdeninDeutschlandweiterhinkeinerechtliche Verbindlichkeiterhalten.DieNovellierungdesAWGund derawvhabebeiderfriedensbewegungunddenoppositionsparteiendenverdachterweckt,dassdiebundesregierungmitderüberarbeitungmöglichehindernissefüreine industriefreundlicherüstungsexportpolitikabschaffenund dierüstungsexportkontrolleschwächenwolle.festgestellt werdenkönnezumindest,dassdieausfuhrvondual-use- Güternerleichtertwerdensolle.Wettbewerbsnachteileder deutschenindustriegegenübereuropäischenwettbewerben solltensoabgebautwerden.diebundesregierunggebean, dassexportevonkriegswaffenundsonstigenrüstungsgüternmitderänderungdesawgnichterleichtertwürden. Siebekennesichzuden PolitischenGrundsätzen,dieim Jahr2000vonderrot-grünenBundesregierungerlassen wordenseienunddamitzueinerrestriktivenrüstungsexportpolitik.diepolitischengrundsätzewürdenjedochlediglicheineabsichtserklärungbleiben.gesetzeskrafterhieltensienicht.dabeibietedienovellierungdesawgdie Chance,diePolitischenGrundsätzeimGesetzzuverankern. DieAuswirkungendiesesSchritteswürdenfürdiedeutsche IndustrieinsgesamtnichterheblichinsGewichtfallen lediglichfürdierüstungsindustrieerschwertensichsoexporteindrittländer.deutschewaffen-undrüstungsherstellerversuchtenseitjahren,aufmärktenaußerhalbdereu unddesnato-gebietesaktivzuwerden.staatenaufder ArabischenHalbinsel,inSüdostasien,Nordafrikaund LateinamerikawürdenfürsieimmerwichtigereAbsatzmärkte.VieledieserLänderwiesenjedocheineschwierige Menschenrechtslageauf.SielägeninSpannungsgebieten, hättendieeigenebevölkerungunterdrückenderegimeund/ odergäbenverhältnismäßigzugroßesummenfürihreverteidigungaus.exporteinsolcheempfängerländerverletztendiegrundgedankenderpolitischengrundsätzeunddes gemeinsameneuropäischenstandpunktes.diebundesregierunghabesichderinternationalenabrüstungverpflichtet.dasauswärtigeamtunddasbundesministeriumfür wirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklungunterhieltenweltweitprogrammezurkonfliktvermeidungund unterstütztenauchdaseinsammelnunddiezerstörungvon WaffeninehemaligenKriegsgebieten.EineVerankerung derpolitischengrundsätzeunddesgemeinsameneuropäischenstandpunktesimawgwürdedieseabrüstungsziele derbundesregierungunterstützenunddieindeutschland ausseinersichttheoretischrestriktiverüstungsexportpolitik auch in der Praxis umsetzen. V.Abgelehnte Anträge DerfolgendevonderFraktionderSPDeingebrachteÄnderungsantragaufAusschussdrucksache17(9)1071fandim Ausschuss keine Mehrheit: Der Bundestag möge beschließen: 1. In 4 Absatz 1 AWG eine weitere Ziffer einzufügen: 6.denKriterienausden PolitischenGrundsätzender BundesregierungfürdenExportvonKriegswaffen undsonstigenrüstungsgütern unddemgemeinsamenstandpunktdesratesvom8.dezember2008betreffendgemeinsamerregelnfürdiekontrolleder

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AusfuhrvonMilitärtechnologieundMilitärgütern (2008/944/GASP) zu entsprechen. Begründung DieModernisierungdesAußenwirtschaftsgesetzeseröffnet diechance,dieregelungendesaußenwirtschaftsrechtsan zivilgesellschaftlicheundeuropäischeentwicklungenanzupassenundbietetdiemöglichkeitdiekriterienausden PolitischenGrundsätzenderBundesregierungfürdenExportvonKriegswaffenundsonstigenRüstungsgütern und demgemeinsamenstandpunktdereuropäischenunionzur AusfuhrvonKriegsgerätindenRegelungskatalogdesGesetzesaufzunehmen.KriterienwiezumBeispieldieBeachtungvonMenschenrechteninEmpfängerländerndeutscher RüstungsgütersowiedieFörderungvonFriedenundFreiheit in der Welt hätten dann Gesetzesrang. VI. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatdenGesetzentwurfderBundesregierungaufDrucksache17/11127 inseiner89.sitzungam16.januar2013abschließendberaten. DieFraktionenderCDU/CSUundFDPbrachtenaufAusschussdrucksache17(9)1073einenÄnderungsantragein. DieFraktionderSPDbrachteaufAusschussdrucksache 17(9)1071 einen Änderungsantrag ein. DieFraktionenderCDU/CSUundFDPerläuterten,die außenwirtschaftlichesituationhabesichetwaimhinblick aufdenumgangmitsog.dual-use-güternindenvielen JahrendesBestehensdesbewährtenAußenwirtschaftsgesetzeserheblichverändert.MitdemvorliegendenGesetzentwurfwerdedasAußenwirtschaftsgesetzandieheutigen AnforderungeneinesmodernenAußenwirtschaftsrechtesim europäischenkontextangepasstundeingrößeresmaßan TransparenzindiesemBereichhergestellt.MitdemÄnderungsantragsolltenabgesehenvoneinigenredaktionellen KorrekturenvorallemBemühungenderUnternehmenanerkanntwerden,ihreinterneÜberwachungzuverbessernund ArbeitsfehlerdemZolloderdemBundesamtfürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden. DieFraktionderSPDschlosssichdemZieldesGesetzentwurfs,dasAußenwirtschaftsrechtzuaktualisieren,zuentschlackenundaneuropäischesRechtanzupassenan.AllerdingsseileiderdieGelegenheitverpasstworden,dieKriterienausdenPolitischenGrundsätzenderBundesregierung fürdenexportvonkriegswaffenundsonstigenrüstungsgüternundausdemgemeinsamenstandpunktdereuropäischenunionzurausfuhrvonkriegsgerätindenregelungskatalogdesgesetzesaufzunehmenundihnendamit Gesetzesrang zu verschaffen. DieFraktionDIELINKE.kritisierte,dassmitdemGesetzentwurfdieInteressenderRüstungsexportindustrieüber denmenschenrechtsschutzunddenfriedensschutzgestellt würden.auchdievonderfraktionderspdüberihrenänderungsantraggeforderteeinbeziehungderpolitischen GrundsätzenderBundesregierungfürdenExportvon KriegswaffenundsonstigenRüstungsgüternunddesGemeinsamenStandpunktesderEuropäischenUnionzurAusfuhrvonKriegsgerätreichefüreinenwirksamenSchutzder Menschenrechtenichtaus.SchließlichhättendiesePoliti- schengrundsätzeauchindervergangenheitkeinerleikon- kreteneinflussaufdiegenehmigungspraxisderbundesre- gierung gehabt. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbedauerte, dassdergesetzentwurfinbezugaufparlamentarischeinformationundmitwirkungkeinerleiverbesserungbringe. DerimÄnderungsantragderFraktionderSPDenthaltene RegelungsvorschlagseiineinigenPunktennochnichthinreichendkonkret,diedortvorgeschlageneRegelungwürde aberdenbestehendengesetzentwurfzumindestverbessern. DerAnsatzdesÄnderungsantragsderKoalitionsfraktionen dercdu/csuundfdp,unternehmenfüreinevernünftige EigenkontrolleAnreizezugebenseiimGrundsatzdurchaus überlegenswert.dadieseränderungsantragdenfraktionen erstamabendvorderabschließendenberatungzugeleitet wordensei,habejedochleiderkeinemöglichkeitbestanden, diese Überlegung hinreichend zu prüfen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiebeschloss mitdenstimmenderfraktionencdu/csuundfdpgegen diestimmenderfraktionendielinke.undbündnis 90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionder SPDdieAnnahmedesÄnderungsantragsderFraktionender CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(9)1073. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiebeschloss mitdenstimmenderfraktionendercdu/csu,fdpund DIELINKE.gegendieStimmenderFraktionenderSPD undbündnis90/diegrünendieablehnungdesänderungsantragsderfraktionderspdaufausschussdrucksache 17(9)1071. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiebeschloss mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdp gegendiestimmenderfraktionendielinke.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionderSPD,demDeutschenBundestagdieAnnahme desgesetzentwurfsderbundesregierungaufdrucksache 17/11127 in geänderter Fassung zu empfehlen. B. Besonderer Teil ZurBegründungdereinzelnenVorschriftenwird soweit sieimverlaufderausschussberatungennichtgeändertoder ergänztwurden aufdengesetzentwurfderbundesregierung verwiesen. HinsichtlichdervomAusschussfürWirtschaftundTechnologiegeändertenoderneueingefügtenVorschriftenistFolgendes zu bemerken: Zu Nummer 1 (Artikel 1) Zu Buchstabe a Es handelt sich um die Korrektur redaktioneller Fehler. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa MitderÄnderungdes 18Absatz2Nummer1AWGsollen vorsätzlicheverstößegegendasgenehmigungserfordernis des 69nAbsatz6AWV,derin 78AWV-Eübernommen werdensoll,strafbewehrtwerden. 69nAbsatz6AWV/ 78 AWV-EnormierteinGenehmigungserfordernisfürdieAusfuhrvonAusrüstungfürdieHerstellungvonBanknoten,

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/12101 Wertzeichen,Banknoten-oderWertzeichnungsspezialpapieren,wenndasKäufer-oderBestimmungslandNordkoreaist. DerVerstoßwirdbishergemäß 70aAbsatz2Nummer2 strafbewehrt, der das gleiche Strafmaß vorsieht. Zu Doppelbuchstabe bb DieÄnderungendes 18Absatz2Nummer4bis7AWG ergebensichauseinerstärkerenuntergliederungeinzelner VorschriftenderAußenwirtschaftsverordnungbeigleich bleibendeminhalt,umderenverständlichkeitzuverbessern. Zu Buchstabe c MitderÄnderungwirdbeifahrlässigenVerstößenimSinne des 19Absatz2bis5unterbestimmtenVoraussetzungen dasermessenderverfolgungsbehördeneingeschränkt,solcheverstößezuverfolgen.dadurchwerdenunternehmen stärkeralsbishermotiviert,ihreinterneüberwachungzu verbessernundarbeitsfehlerdemzolloderdembundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden. Zu Buchstabe d DurchdieÄnderungwerdendieGebührensätzewiebeiden anderenabfertigungshandlungendurchdiezollkostenverordnungfestgesetzt.hierdurchwerdenübersichtlichkeit undverständlichkeitdergebührenregelungenerhöht.die Anpassungdes 28Absatz2AWGdientderStraffungdes AWG. Zu Nummer 2 (Artikel 2) Es handelt sich um die Korrektur redaktioneller Fehler. Zu Nummer 3 (Artikel 3 neu) DieVorschriftenthältdieerforderlichErmächtigungzur Neubekanntmachung des Marktorganisationsgesetzes. Zu Nummer 4 (Artikel 4) DieAnpassungdesInkrafttretensdesGesetzessollden AdressatengrößerenSpielraumfürdienotwendigenAnpassungen in den Unternehmen einräumen. Berlin, den 16. Januar 2013 Rolf Hempelmann Berichterstatter

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/10854 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/9665 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5511 17. Wahlperiode 13. 04. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/841 17. Wahlperiode 26. 02. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD Drucksache

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/3109 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/2279 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13496 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13616 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/6357 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13957 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/13058,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13452 17. Wahlperiode 13. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13794 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11185 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13556 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/13063, 17/13392

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5960 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11885 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/10492 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4047 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3023 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13769 17. Wahlperiode 05. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11057 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/12525 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/9666 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5519 17. Wahlperiode 13. 04. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/14198 17. Wahlperiode 26. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/1208 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13133 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12356 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/9470 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/10661 17. Wahlperiode 11. 09. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11477 17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/10588,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7424 17. Wahlperiode 21. 10. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/7509 16. Wahlperiode 12. 12. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13531 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7389 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11307 17. Wahlperiode 05. 11. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/12098 17. Wahlperiode 16. 01. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13318 17. Wahlperiode 25. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksache

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/2350 17. Wahlperiode 30. 06. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/1462 Entwurf

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Finanzausschusses (7.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Finanzausschusses (7. Deutscher Bundestag Drucksache 18/1473 18. Wahlperiode 21.05.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/1225 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/4193 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/2919 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/9733 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/12765 17. Wahlperiode 15. 03. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12301 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/11241 16. Wahlperiode 03. 12. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/1465 17. Wahlperiode 21. 04. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/983 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7178 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5515 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7513 17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/6925,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 14/6552 14. Wahlperiode 04. 07. 2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/9587 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edgar Franke, Christine

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/8082 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/7616 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7063 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/6975 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13269 17. Wahlperiode 24. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12163 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13068 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Dritte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Deutscher Bundestag Drucksache 18/3588 18. Wahlperiode 17.12.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Drucksachen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/8467 17. Wahlperiode 25. 01. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/5444 16. Wahlperiode 23. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/2466 17. Wahlperiode 07. 07. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11932 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/3450 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/5289 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/971 16. Wahlperiode 15. 03. 2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

A. Problem Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2015 gefördert werden.

A. Problem Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2015 gefördert werden. Deutscher Bundestag Drucksache 18/2903 18. Wahlperiode 15.10.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13148 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/6390 17. Wahlperiode 30. 06. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/8083 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/7078 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/9611 17. Wahlperiode 10. 05. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ekin

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11431 17. Wahlperiode 08. 11. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13372 17. Wahlperiode 02. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses (5. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Eberhard Gienger,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/5238 16. Wahlperiode 08. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13138 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme,

Mehr

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951 Deutscher Bundestag Drucksache 17/13966 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951 Entwurf

Mehr

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 19/5579 19. Wahlperiode 07.11.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/12531 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11808 17. Wahlperiode 11. 12. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Tourismus (20. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Gabriele Fograscher,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/12529 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/137 17. Wahlperiode 02. 12. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4776 17. Wahlperiode 14. 02. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3305 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/243 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/10084 17. Wahlperiode 26. 06. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7596 17. Wahlperiode 07. 11. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13259 17. Wahlperiode 24. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksache

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7064 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5962 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/4587 16. Wahlperiode 07. 03. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, (16. Ausschuss) zu dem Drucksache 16/3806 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung

Mehr

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 17/14194 17. Wahlperiode 26. 06. 2013 Beschlussempfehlung * des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/13423 Entwurf eines

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/3306 16. Wahlperiode 08. 11. 2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/2951, 16/3285

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/14002 17. Wahlperiode 14. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7508 17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/6255 Entwurf

Mehr

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/3699 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/14091 17. Wahlperiode 25. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses (5. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Daniela

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4491 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) a) zu dem Antrag

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/9792 16. Wahlperiode 25. 06. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der

Mehr

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 18/2644 18. Wahlperiode 24.09.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache

Mehr

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 18/397 18. Wahlperiode 29.01.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13279 17. Wahlperiode 24. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/2011 16. Wahlperiode 28. 06. 2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/2182 17. Wahlperiode 16. 06. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/13112 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Ziel InDeutschlandwandelnsichdieBedingungenfürdieGründungvonFamilien

Mehr

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669 Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,

Mehr