Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/11234 (neu) 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/10808, 16/11197 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10841 Historische Chance des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nutzen A. Problem Zu Drucksachen 16/10808, 16/11197 DasvonderGeneralversammlungderVereintenNationenangenommeneund vonderbundesrepublikdeutschlandunterzeichneteübereinkommenüberdie RechtevonMenschenmitBehinderungenunddasdazugehörigeFakultativprotokollsolleninnerstaatlichinKraftgesetztwerden.DasÜbereinkommen basiertaufdemzentralenmenschenrechtsabkommendervereintennationen undkonkretisiertdiedortverankertenmenschenrechte.esverbietetdiediskriminierungvonmenschenmitbehinderungeninallenlebensbereichen.das zugehörigefakultativprotokollisteineigenständigervölkerrechtlichervertrag, derdiekompetenzendesausschussesfürmenschenmitbehinderungenumdas VerfahrenderIndividualbeschwerdeunddasUntersuchungsverfahrenerweitert. Zu Drucksache 16/10841 DieRatifizierungdesÜbereinkommenseröffnetnachAnsichtderAntragsteller einehistorischechancezurkonsequentenfortentwicklungeinerpolitikfürdie gleichberechtigteteilhabevonmenschenmitbehinderungenamgesellschaftlichenleben.diekonventionseidamitauchausdruckeinesparadigmenwech-

2 Drucksache 16/11234 (neu) 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode selsinderbehindertenpolitik.dievorliegendedeutscheübersetzungdesübereinkommenssowiediedazugehörigedenkschriftderbundesregierung gefährdetendiesenparadigmenwechselundverkleinertendiechanceaufeine FortentwicklungderRechtefürMenschenmitBehinderungen.BesondersdeutlichzeigesichdiesindenBereichenderRechts-undHandlungsfähigkeitbehinderterMenschen,derSelbstbestimmtenTeilhabesowiedemRechtaufInklusive Bildung. B. Lösung Zu Drucksachen 16/10808, 16/11197 DurchdenvorliegendenGesetzentwurfsollendieVoraussetzungennachArtikel59 Abs.2Satz1desGrundgesetzesfürdieRatifizierungdesÜbereinkommensund desfakultativprotokollsgeschaffenwerden. Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10808 AnnahmeeinerEntschließungmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU, SPD,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltung der Fraktion der FDP Zu Drucksache 16/10841 DerDeutscheBundestagsollnachdemWillenderAntragstellerdieBundesregierungauffordern,diezwischendenStaatenabgestimmtedeutscheÜbersetzungzuüberarbeitenunddiezentralenÜbersetzungsfehlerzubeheben;die Denkschriftsozuändern,dasssieZielkonfliktezwischendeutschemundinternationalemRechtaufzeigtundÄnderungsnotwendigkeitenoffenlegt;dafür Sorgezutragen,dassdieindemÜbereinkommenvorgesehenenInstrumentezur Umsetzung vollumfänglich angewendet werden. AblehnungdesAntragsaufDrucksache16/10841mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundSPDgegendieStimmenderFraktionenDIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktion der FDP C. Alternativen Zu Drucksachen 16/10808, 16/11197 Keine Zu Drucksache 16/10841 Annahme des Antrags. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Zu Drucksachen 16/10808, 16/ Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine 2.Vollzugsaufwand DurchdasGesetzentstehtkeinweitererVollzugsaufwand,mitAusnahmeder KostenfürdieEinrichtungderunabhängigenStellenachArtikel33Abs.2des Übereinkommens.ImRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2009sindhierfür bereits insgesamt Euro veranschlagt.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/11234 (neu) Zu Drucksache 16/10841 Es wurden keine Kostenrechnungen angestellt. E. Sonstige Kosten Zu Drucksachen 16/10808, 16/11197 AuswirkungenaufdieEinzelpreise,dasPreisniveau,insbesonderedasVerbraucherpreise sind nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten Zu Drucksache 16/10808 Es wird eine Informationspflicht für die Verwaltung eingeführt.

4 Drucksache 16/11234 (neu) 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, 1. den Gesetzentwurf auf Drucksachen 16/10808, 16/11197 anzunehmen. 2. die nachfolgende Entschließung anzunehmen, I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DasÜbereinkommenderVereintenNationenüberdieRechtevonMenschenmitBehinderungenbestätigtdeninDeutschlandeingeleitetenParadigmenwechselinderPolitikfürMenschenmitBehinderung,wegvom reinenfürsorgegedanken,hinzuumfassenderteilhabeundselbstbestimmungvonmenschenmitbehinderung.mitdembehindertengleichstellungsgesetz,demneuntenbuchsozialgesetzbuch (SGBIX)unddem AllgemeinenGleichbehandlungsgesetzwurdenwichtigeMeilensteineauf diesemwegzugleichberechtigterteilhabevonmenschenmitbehinderung verabschiedet. BehindertenpolitiknimmtdamiteinemenschenrechtspolitischePerspektiveein.ZielistdieSchaffungeinerinklusivenGesellschaft,inderMenschenmitBehinderungvonAnfanganeinLebeninderMittederGesellschaft ohne Barrieren führen und ihre Rechte ausüben können. 2.UngeachtetdergroßenFortschritte,dieinderPolitikfürMenschenmit Behinderungerreichtwurden,bestehtauchinDeutschlandimHinblick aufdasübereinkommendervereintennationenüberdierechtevon Menschen mit Behinderungen weiterer Handlungsbedarf. SoliegtDeutschlandtrotzeinerVielzahlpolitischerAbsichtserklärungen beimanteilvonbehindertenschülerinnenundschülern,diegemeinsam mitnichtbehindertenkinderneineschulebesuchen,weitunterdem DurchschnittanderereuropäischenStaaten.BereitsimJahr1994wurdein dersogenanntensalamancaerklärungzurpädagogikfürbesonderebedürfnissefestgestellt,dassregelschulenmiteinbeziehenderorientierung dasbestemittelsind,umdiskriminierendehaltungenzubekämpfen,um Gemeinschaftenzuschaffen,dieallewillkommenheißen,umeineintegrierendeGesellschaftaufzubauenundumBildungfürallezuerreichen. Weiterheißtesdort,dassinklusiveSchuleneineeffektiveBildungfürden GroßteilallerKindergewährleistenunddieEffizienzsowieschließlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis des gesamten Schulsystems erhöhen. AuchinArtikel24desÜbereinkommensderVereintenNationenüberdie RechtevonMenschenmitBehinderungenanerkennendieVertragsstaaten dasrechtvonmenschenmitbehinderungenaufbildung.umdieses RechtohneDiskriminierungundaufderGrundlagederChancengleichheit (Artikel3edesÜbereinkommens)zuverwirklichen,gewährleistendie VertragsstaateneininklusivesBildungssystemaufallenEbenen.DieVertragsstaatenstellendabeisicher,dassMenschennichtaufgrundeinerBehinderungvomallgemeinenBildungssystemausgeschlossenwerden.KindermiteinerBehinderungdürfennichtvomBesucheinerGrundschule odereinerweiterführendenschuleaufgrundihrerbehinderungausgeschlossenwerden,sondernihnensollgleichberechtigtmitanderenderzugangzueinemeinbeziehenden,hochwertigenundunentgeltlichenunterrichtermöglichtwerden.innerhalbdesallgemeinenbildungssystems sollenangemessenevorkehrungengetroffenunddienotwendigeunterstützunggeleistetwerden,umeineerfolgreichebildungzuerleichtern. ImHinblickaufdieseVorgabensolltedieFragenachderChancengleichheitvonKindernmitsonderpädagogischemFörderbedarfindenpopulären Bildungsuntersuchungen,wiebeispielsweisedemProgramforInternationalStudentAssessment (PISA),derShell-JugendstudieoderdemBil-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11234 (neu) dungsberichtderbundesregierungverstärktberücksichtigtwerden.bisher spielenkindermitsonderpädagogischemförderbedarfindengenannten StudiennureineuntergeordneteRolle. AuchimvorkurzemneugeschaffenennationalenBildungspanelNEPS (NationalEducationalPanelStudy)stellenFörderschulen,imUnterschied zuanderenschulformen (wiedemgymnasium)oderschülergruppen (wie beispielsweisejugendlichemitmigrationshintergrund),diejeweilseineigenständigenuntersuchungsschwerpunktbildenwerden,keineneigenen Schwerpunktdar.ZwarsollenSchülerinnenundSchüleranFörderschulen mitdemschwerpunkt Lernbehinderung indenverschiedenenaltersgruppenuntersuchtwerden,jedochnichtindemumfangwieschülerinnen undschülerandererschulformen.umhinreichendeaussagenüberschülerinnenundschülermitförderbedarftreffenzukönnen,undumdiese SchülergruppemitdenSchülergruppenandererSchulformenadäquatvergleichenzukönnen,istesnötigdieGruppeineinemdeutlichgrößeren Umfangzuuntersuchen,alsbishervorgesehen.Darüberhinaussollten auchschülerinnenundschüleranförderschulenmitanderenschwerpunkten,wie EmotionaleundSozialeEntwicklung, GeistigeEntwicklung sowie KörperlicheEntwicklung inangemessenerzahlindiestudiemiteinbezogenwerden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.daraufhinzuwirken,dassinnationalenErhebungen,StudienundsonstigenForenzumThemaBildung,SchülerinnenundSchülermitsonderpädagogischem Förderbedarf einbezogen werden; 2.sicherzustellen,dassimnationalenBildungspanelNEPS (NationalEducationalPanelStudy)imRahmendesProgrammszurstrukturellenFörderungderempirischenBildungsforschunginDeutschlandMenschenmit BehinderungenineinemdeutlichgrößeremUmfangbefragtwerden,um empirischgesicherte,aussagekräftigeundvergleichbareschlussfolgerungen über die Bildungserfolge dieser Gruppe ziehen zu können; 3.dafürSorgezutragen,dassimRahmeneinerForschungsstudiedieFrage derchancengleichheitbeimübergangaufdenarbeitsmarktvonbehindertenkindernvonförderschulengegenüberbehindertenkindernvon einbeziehendenregelschulenuntersuchtwird.untersuchtwerdensollten indiesemzusammenhanginsbesonderediefragenachdenintellektuellen EntwicklungschancenvonbehindertenKindernanFörder-bzw.einbeziehendenRegelschulen,dieFragenachdenChancenbeimÜbergangin Ausbildungbzw.Berufund,vordemHintergrundderAusbildungs-bzw. Berufschancen,dieFragenachdenKostenbzw.demNutzenvoneinbeziehenden Regelschulen im Vergleich zu Förderschulen. 3. den Antrag auf Drucksache 16/10841 abzulehnen. Berlin, den 3. Dezember 2008 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Gerald Weiß (Groß-Gerau) Silvia Schmidt (Eisleben) VorsitzenderBerichterstatterin

6 Drucksache 16/11234 (neu) 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) I. Verfahren Zu Drucksache 16/10808 DerGesetzentwurfderBundesregierungaufDrucksache 16/10808wurdeinder186.SitzungdesDeutschenBundestagesam12.November2008andenAusschussfürArbeit undsozialeszurfederführendenberatungundandeninnenausschuss,denrechtsausschuss,densportausschuss,den AusschussfürMenschenrechteundhumanitäreHilfesowie denausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugendzur Mitberatung überwiesen. DerInnenausschuss,derRechtsausschussundderAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendhaben dengesetzentwurfaufdrucksache16/10808inihrensitzungenam3.dezember2008beratenundeinstimmigempfohlen,dengesetzentwurfanzunehmen.dersportausschussundderausschussfürmenschenrechteund humanitärehilfehabendengesetzentwurfaufdrucksache 16/10808inihrenSitzungenam3.Dezember2008beraten undmitdenstimmenderfraktionencdu/csu,spd,fdp undbündnis90/diegrünenbeiabwesenheitder FraktionDIELINKE.empfohlen,denGesetzentwurfanzunehmen. ZudemvondenFraktionenderCDU/CSUundSPDeingebrachtenEntschließungsantragempfahlderSportausschuss mitdenstimmenderfraktionencdu/csu,spdund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionderFDPundAbwesenheitderFraktionDIE LINKE.,beiAbschnittIINummer3folgendenSatzanzufügen: DabeisindauchdieBelangedesSchulsportsfür KinderundJugendlichemitBehinderungenmiteinzubeziehen. DerAusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend empfahlmitdenstimmenderfraktionencdu/csu,spd unddielinke.beistimmenthaltungderfraktionenfdp undbündnis90/diegrünendieannahmedesentschließungsantrages. Zu Drucksache 16/10841 DerAntragderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENauf Drucksache16/10841wurdeinder186.SitzungdesDeutschenBundestagesam12.November2008andenAusschussfürArbeitundSozialeszurfederführendenBeratung undandeninnenausschuss,denrechtsausschuss,denausschussfürmenschenrechteundhumanitärehilfe,denausschussfürfamilie,senioren,frauenundjugend,denausschussfürgesundheit,denausschussfürverkehr,bauund Stadtentwicklung,denAusschussfürBildung,Forschungund Technikfolgenabschätzung,denAusschussfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung,denAusschussfür TourismussowiedenAusschussfürKulturundMedienzur Mitberatung überwiesen. DerInnenausschuss,derRechtsausschuss,derAusschuss fürfamilie,senioren,frauenundjugend,derausschuss fürgesundheit,derausschussfürverkehr,bauund Stadtentwicklung,derAusschussfürBildung,Forschung undtechnikfolgenabschätzung,derausschussfürwirtschaftlichezusammenarbeitundderausschussfür KulturundMedienhabendenAntragaufDrucksache16/ 10841inihrenSitzungenam3.Dezember2008beratenund mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundspdge- gendiestimmenderfraktionendielinke.undbünd- NIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Drucksache 16/10808 MitdemGesetzentwurfhatdieBundesregierungdieVoraussetzungennachArtikel59Abs.2Satz1desGrundgesetzes fürdieratifizierungdesun-übereinkommensvom13.dezember2006überdierechtevonmenschenmitbehinderungenunddeszugehörigenfakultativprotokollsgeschaffen. DasvonderGeneralversammlungderVereintenNationen angenommeneundvonderbundesrepublikdeutschland unterzeichneteübereinkommenunddaszugehörigefakultativprotokollsolleninnerstaatlichinkraftgesetztwerden. DasÜbereinkommenbasiertaufdenzentralenMenschenrechtsabkommenderVereintenNationenundkonkretisiert diedortverankertenmenschenrechte.esverbietetdie DiskriminierungvonMenschenmitBehinderungeninallen Lebensbereichen.DaszugehörigeFakultativprotokollistein eigenständigervölkerrechtlichervertrag,derdiekompetenzendesausschussesfürmenschenmitbehinderungenum dasverfahrenderindividualbeschwerdeunduntersuchungsverfahren erweitert. Zu Drucksache 16/10841 NachAnsichtderAntragstellergefährdenFehlerinderdeutschenÜbersetzungderUN-KonventionwieauchderdazugehörigenDenkschriftdieerhoffteWirkungderRatifizierungaufdieWeiterentwicklungderBehindertenpolitikin Deutschland.AlsexemplarischfürdieÜbersetzungsfehler geltendiebereichederbeschulung,desselbstbestimmten LebensundderBarrierefreiheit.EntsprechendsolldieBundesregierungaufgefordertwerden,dieÜbersetzungsfehler zubeheben.außerdemsolldiedenkschriftsogeändertwerden,dasssiezielkonfliktezwischendeutschemundinternationalemrechtaufzeigtundsoänderungsnotwendigkeiten deutlichmacht.insbesondereseidafürsorgezutragen,dass dievorgeseheneninstrumentezurumsetzunginvollemumfang angewendet werden. III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungdes GesetzentwurfsderBundesregierunginseiner104.Sitzung am13.november2008aufgenommenundeineöffentliche Anhörungbeschlossen.Siefandinder106.SitzungdesAusschusses am 24. November 2008 statt. DerAntragaufDrucksache16/10841wurdeinder107.Sitzung am 3. Dezember 2008 beraten.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/11234 (neu) FolgendeVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Sozialverband VdK Deutschland e. V. Der Paritätische Gesamtverband Aktion Psychisch Kranke e. V. (APK) Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. (ISL) BundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA) Professor Dr. Jutta Schöler, Berlin Professor Dr. Theresia Degener, Bochum Ottmar Miles-Paul, Mainz Dr. Stefan Heinik, Gebesee Klaus Lachwitz, Berlin. DieAnhörungsteilnehmerhabenschriftlicheStellungnahmenabgegeben,dieinderAusschussdrucksache16(11) 1186 zusammengefasst sind. NachstehendwerdendiewesentlichenAussagenderVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständigenkomprimiert dargestellt: DerSozialverbandVdKDeutschlandbegrüßtausdrücklich, dassdiebundesregierungdiekonventiondervereinten NationenüberdieRechtevonMenschenmitBehinderungen unterzeichnethatundmitdemvorliegendengesetzentwurf dievoraussetzungenfürdieratifikationschafft.damitwerdediekonventionalsbehindertenpolitischesleitbildder Völkergemeinschaftgestärkt.MansetzesichzudeminnerstaatlichambitionierteZieleindiesemPolitikfeld.DieBundesregierungzeige,dasssiedenMenschenrechtsansatzin derbehindertenpolitikernstzunehmengedenke.zentrale Forderungsei,dassBundesregierungundParlamentdie KonventionohneInterpretationserklärungenoderVorbehaltetatsächlichratifizierten.DanebengebeesimEinzelnen Kritik:dieÜbersetzungseiineinigenPunktenfehlerhaft, insbesonderemüssedasenglische inclusion nichtmit Integration,sondernmit Inklusion insdeutscheübersetzt werden.zudemseiendievonderbundesregierunginder DenkschriftvorgenommenenBewertungeninweitenTeilen abzulehnen.mansehevielmehrinvielenrechtsgebieten umfassendenhandlungsbedarf.zurumsetzungderkonventionsollediebundesregierungnachderratifikation einenressortübergreifendbesetztenbeirateinsetzen,um einen bundesweiten Aktionsplan zu erarbeiten. DerParitätischeGesamtverbandunterstütztebenfallsdie RatifizierungalsweiterenwichtigenSchrittzurGleichstellungvonMenschenmitBehinderung.DieenthaltenenbehindertenpolitischenEmpfehlungenzieltenaufvolleTeilhabeanderGesellschaft.IhreUmsetzungwerdemitder Ratifizierungverbindlich.AuchindieserStellungnahme hierwirddiedeutscheübersetzungbeanstandet.außerdem bliebenproblemebeiderumsetzunggesetzlicherregelungenindeutschlandindenausführlichendarstellungender Denkschriftunberücksichtigt.ImEinzelnenwirdbeider UnterstützungderIntegrationaufdemallgemeinenArbeitsmarktdasFehleneinerRegelungfürSchwerstbehinderte beklagt. AuchdieAktionPsychischKrankee.V.begrüßtdieInkraftsetzungderUN-Konvention.Damitwerdediebestehende bundesdeutschegesetzgebungweitgehendbestätigtundihre Umsetzungkönneverstärktbefördertwerden.DieGrundsätzesolltenalsQualitätskriterienfürdieWeiterentwicklung derlebensverhältnissebehindertenmenscheninallen Lebensbereichendienen.DieKonventionzieleaufvollePartizipationundInklusion.DavonseimaninDeutschland nochweitentfernt.unteranderemwürdenpsychischkranke MenschendurchdasFehlenleichtzugänglicherHilfenvon bestehendenangebotenausgeschlossen.vieleseienohne Beschäftigung.Darüberhinausbedürfedieautorisiertedeutsche Übersetzung der Überarbeitung. DasDeutscheInstitutfürMenschenrechtee.V.begrüßtinsbesondere,dasseswedereineInterpretationserklärungnoch einenvorbehaltzukonventionoderfakultativprotokoll gebenwerde.diekonventionsetzeinhaltlichwichtige,teilweisezwingendeimpulsefürdieweiterentwicklungder RechtevonMenschenmitBehinderungeninDeutschland. JederMenschwerdedurchdieÜbereinkunftkonkretermächtigt,diedortformuliertenindividuellenAnsprüchegegenüberdemStaateinzufordern.DieUnterzeichnerstaaten seienausdrücklichinderpflicht,mitbreitangelegtenprogrammenzurgesellschaftlichenaufklärungundbildungan derbewusstseinsänderungmitzuwirken.fürdieumsetzung derangestrebtenänderungensolltenzudembestehende Strukturenweiterentwickeltwerden.BeiUmsetzungsprozessen seien Betroffene und ihre Verbände einzubeziehen. DieInteressenvertretungSelbstbestimmtLebene.V.betont diebedeutungderun-konvention.ihrezügigeumsetzung ininnerstaatlichesrechtseivoraussetzungfüreinleben, dasvonselbstbestimmung,teilhabe,inklusionsowieeiner rechtlichengleichstellungmitallenanderenbürgerinnen undbürgerngeprägtsei.problemesehemaninderübersetzungderdenkschrift,diekorrigiertwerdemüsse,wieauch beidererläuterungenzurgegenwärtigensituationin Deutschland,wodieKonventionnochkeineswegsumgesetztsei.DieentsprechendenArtikelseienzustreichen.Der sichausderkonventionergebendehandlungsbedarfsolle unverzüglichangegangenwerden.entsprechendkritisch siehtderverbanddieankündigungdesgesetzentwurfs, Kosten aus der Ratifizierung seien nicht zu erwarten. DieBundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA)fordert,dasRatifizierungsverfahrenzunächstauszusetzen.DieBundesregierungsolleeinedetailliertePrüfung vorlegen,obdasdeutscherechtmitdemübereinkommen vereinbarseibeziehungsweisewelcheunmittelbarenauswirkungensichausdemübereinkommenfürdasnationale Rechtergäben.InihremGesetzentwurfgehedieBundesregierungdavonaus,dasskeinweitererVollzugsaufwand entstehe.diesreicheebensowenigauswiedienichtnäher begründeteschlussfolgerung,esgebe keinanpassungserfordernisimdeutschenrecht.esmüsseinsbesonderegeprüftwerden,obmitdemübereinkommenindeutschland bereitsbestehendeüberregulierungenimbereichdesbehindertenrechtsweiterverschärftwürde.dadiekonventionmit derratifizierungunmittelbargeltendesrechtimrange einesbundesgesetzeswürde,müssteeineeingehendeprüfung vorher erfolgen. ProfessorDr.JuttaSchöler,Berlin,weistdieFeststellungder Denkschriftzurück,dieBundesrepublikDeutschlandhabe

8 Drucksache 16/11234 (neu) 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode bereitseinvielfältigesförderangebot,umkinderundjugendlichemitbehinderunginklusivebildunganzubieten. Realitätseistattdessen,dassesinzahlreichenLandkreisen nichteinewohnortnaheintegrationskindertagesstätteoder Integrationsschulegebe.Kinderkönntensogargegenden WillenderElterneinerSonderschulezugewiesenwerden.In derbundesrepublikdeutschlandherrscheimmernochein gesellschaftlichesbewusstsein,dasses normal sei,kinder mitbehinderungauszugrenzen.dabeiseiendievorteileintegrativenunterrichtsumfassendnachgewiesen.einbesondersschwerwiegendesproblemseidieiminternationalen VergleichsehrgroßeZahlvonKindernundJugendlichen,die wegenlernerschwernissenaufsonderschulenfürlernbehinderteüberwiesenwürden.diesgeltefürmehralsjeden zweitenschüleransolchenschulen.diesejugendlichenhättenspäterdiegeringstenchancenaufdemarbeitsmarkt.mit derratifizierungsolltenallebisherausgrenzendenmechanismenüberprüftwerden. ProfessorDr.TheresiaDegener,Bochum,empfiehlt,zur UmsetzungderBehindertenkonventioneinenAktionsplan zuerarbeiten.dabeisolltenfrühzeitigu.a.dievertreterder Zivilgesellschaft,insbesonderederdeutscheBehindertenrat, wieauchexpertinnenauswissenschaftundpolitikeinbezogenwerden.dieumsetzungderkonventionerfordere legislative,administrativeundanderemaßnahmen,diein derdenkschriftderbundesregierungnichtunbedingtreflektiertwürden.außerdemsollediedeutscheübersetzungim RahmendesImplementierungsprozessesüberarbeitetwerden. OttmarMiles-Paul,Mainz,fordertdievorbehaltloseRatifizierungdesÜbereinkommens.BeiderUmsetzungseiner InhalteseiendieBetroffeneneinzubeziehen.DergesellschaftlichenBewusstseinsbildungunddabeiderkonsequentenBeteiligungderBetroffenenkommebeiderUmsetzung derun-konventionzentralebedeutungzu.fernerseidaraufhinzuweisen,dassdiedeutscheübersetzungdestextes eklatantefehlerenthalte.zurumsetzungvonmehrwahlfreiheitundselbstbestimmungkönnezudemdaspersönliche Budgetbeitragen,mitdemRheinland-Pfalzumfangreiche Erfahrung gesammelt habe. Dr.StefanHeinik,Gebesee,kritisiert,dassdieZielederUN- KonventionnurRealitätwerdenkönnten,wenndiesein konkretenationalegesetzeundverordnungenumgesetzt würden.demwerdedervorliegendegesetzentwurfnicht odernurteilweisegerecht.vonderbundesregierungmüsse maneinenkonkreteninhaltlichen,finanziellenundzeitlichenfahrplanfürdieumsetzungderübereinkunftverlangen.dieverbändebötenihrehilfefürdiefestlegunginhaltlicherschwerpunkteundderenumsetzungan.beiderin Artikel19festgeschriebenenunabhängigenLebensführung unddereinbeziehungindiegesellschaftseiderhandlungsbedarfbesondersoffensichtlich.diegeltendevorschriftim BundesgesetzsteheeindeutigimWiderspruchzuArtikel19 derun-konvention.imbereichbildunggebeesebenfalls großenhandlungsbedarf.derbisherigewegdesaussondernsundsortierenshabeineinesackgassegeführt.wer voneinersonderschulekomme,habeselteneinechanceauf berufliche Eingliederung. FürweitereEinzelheitenwirdaufdieschriftlichenStellungnahmen und das Protokoll der Anhörung verwiesen. IV. Beratungen und Abstimmungsergebnis im federführenden Ausschuss DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenGesetzentwurfaufderDrucksache16/10808sowiedenAntragauf Drucksache16/10841inseiner107.Sitzungam3.Dezember 2008 abschließend beraten. MitdenStimmenallerFraktionenwurdedemDeutschen BundestagdieAnnahmedesGesetzentwurfsaufDrucksache 16/10808 empfohlen. MitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD,DIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionderFDPempfahlderAusschussfür ArbeitundSozialesdenimAusschusseingebrachtenEntschließungsantrag anzunehmen. DerAusschussfürArbeitundSozialesempfahlzugleichmit denstimmenderfraktionendercdu/csuundspdgegen diestimmenderfraktionendielinke.undbündnis90/ DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionderFDP den Antrag auf Drucksache 16/10841 abzulehnen. KeineMehrheitimAusschussfandenzudemdienachfolgendabgedrucktenÄnderungsanträgederFraktionDIE LINKE. Der Bundestag wolle beschließen: 1.EswirdeinneuerArtikel2eingefügtmitfolgendemWortlaut: DieBundesregierunghatbiszum30.Juni2009einUmsetzungsgesetzvorzulegen,daseinenkonkretenUmsetzungsplansowiedenAuftraganBund,LänderundKommunen enthält,demübereinkommendervereintennationenüber dierechtevonmenschenmitbehinderungenentsprechende gesetzgeberischeänderungenunverzüglicheinzuleiten. MenschenmitBehinderungenundsievertretendeOrganisationen sind dabei aktiv und stetig einzubeziehen. 2. Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs wird Artikel 3. Begründung SubjektiveAnsprüchefürMenschenmitBehinderungenergebensicherstdurchÜberführungderinderKonvention benanntenverpflichtungenininnerstaatlichesrecht.der vorliegendegesetzentwurfregeltlediglichzustimmungund BekanntmachungdesÜbereinkommens,benenntabermit AusnahmederKostenfürdieEinrichtungderunabhängigen MonitoringstellekeinenVollzugsaufwand.InderSchlussbemerkungdesGesetzentwurfsheißtes: DurchdasGesetz entstehenfürbund,länderundgemeindenkeineweiteren Kosten. DadievolleTeilhabevonMenschenmitBehinderungenaufkostenneutralemWegerealistischbetrachtet nichterreichbarseinwird,resultierenausdieserinitiative derbundesregierungzunächstkeinerleiveränderungen/verbesserungen für diese Personengruppe. LautImplementierungsklauselinArtikel4derUN-BehindertenkonventionverpflichtensichdieVertragsstaaten, die volleverwirklichungallermenschenrechteundgrundfreiheitenfürallemenschenmitbehinderungenohnejede DiskriminierungaufgrundvonBehinderungzugewährleistenundzufördern. ZudiesemZweckverpflichtensichdie Vertragsstaatenunteranderem: allegeeignetengesetzgebungs-,verwaltungs-undsonstigenmaßnahmenzurumsetzungderindiesemübereinkommenanerkanntenrechtezu

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/11234 (neu) treffen.imjuristischensinnwirdsolcheineimplementierungsklauseldahingehendinterpretiert,dassbereitskurze ZeitnachAbschlussderRatifikationundnichtspäterschrittweisemitinnerstaatlichenUmsetzungsmaßnahmenbegonnen wird. DieKonzipierungeinesUmsetzungsgesetzesergibtsich außerdemausderverpflichtungdeutschlandsalsvertragsstaatdeswienerübereinkommensüberdasrechtderverträgevon1969,völkerrechtlicheverträge nachtreuund Glaubenzuerfüllen (Artikel26),wobeisicheineVertragsparteinichtaufihrinnerstaatlichesRechtberufenkann,um dienichterfüllungeinesvertragszurechtfertigen (Artikel27). 3.InArtikel1Satz2desvorliegendenGesetzentwurfswird das Wort amtlichen gestrichen. Begründung DieinArtikel1desvorliegendenGesetzentwurfsmitdem Attribut amtliche versehenedeutscheübersetzungder BehindertenrechtskonventionistnichtmitderinNewYork vondenbeteiligtenundbetroffenenausgehandelten (englischen)originalfassunggleichzusetzen.aufgrundderinadäquatenübersetzungvonwörternmithohembedeutungsgehaltwie inclusion indervorliegendenfassungmit IntegrationstattmitInklusionübersetztoder tofacilitate mit erleichtern stattmit ermöglichen warntenfachkreisebereitsimvorfelderfolglosvoreinerinhaltlichenabschwächungdeskonventionstextes.dieswirdauchdeutlich, vergleichtmandiedemgesetzentwurfbeigefügteübersetzungmitdervomnetzwerkartikel3vorgelegte Schattenübersetzung. DiederzeitigenÜbersetzungsmängelkönnenweitreichende AuswirkungenaufdieUmsetzungspraxisbeispielsweiseim HinblickaufdiegemeinsameBildungbehinderterundnicht behinderterkinderhaben.wennauchdasübereinkommen offiziellnurindensechsamtssprachendervereintennationenrechtlichverbindlichist,wirdinderinnerstaatlichen PraxisdennochvorrangigdiedeutscheFassunginVerwaltungs- und Gerichtsverfahren zu Rate gezogen werden. 4.DiedemGesetzentwurfanhängendenDenkschriften (Seite 43 ff.) sind ersatzlos zu streichen. Begründung DiedemvorliegendenGesetzentwurfanhängendeDenkschriftenthältErläuterungenundInterpretationenderinder KonventionformuliertenArtikelsowieeineStellungnahme derbundesregierungzuminnerstaatlichenumsetzungsstand,welchedierealitätallerdingsverzerrtdarstellt.insbesonderebietendierechtsvorschriftenimgrundgesetz, NeuntenBuchSozialgesetzbuch,AllgemeinenGleichbehandlungsgesetzundindenBehindertengleichstellungsgesetzenungenügendenSchutzvorDiskriminierung.Siesind auchnichtausreichend,umchancengleichheitundteilhabe indergesellschaftinderpraxisvollumfänglichzuverwirklichen.einedenkschriftistzwarrechtlichunverbindlich, dennochwirdsiealsteildesgesetzentwurfeszueinem historischenargument.diedenkschrifterhältdadurchden StatuseinesReferenzdokumentes/einerAuslegungshilfe sowohlfürnachfolgenderegierungensowiefürdieländer, KommunenundweiterefürdieUmsetzungverantwortlichen InstitutionenalsauchfürGesetzkommentierungenundGerichtsprozesse. DieFraktionderCDU/CSUbegrüßtedieRatifizierungder UN-KonventionüberdieRechtederMenschenmitBehinderungen.MitderRatifikationdesGesetzesverpflichtesich DeutschlandgegenüberderBevölkerung,aberauchgegenüberderinternationalenGemeinschaft,dieUN-Konvention einzuhaltenundumzusetzen.erklärteszielderun-konventionseidiechancengleichheitdermenschenmitbehinderungensowieihreumfassendeteilhabeindergesellschaft zufördern.dengrundsätzenderun-konventionwerdein derdeutschengesetzgebungschonvielfachrechnunggetragen.diefraktiondercdu/csubetonte,dassdielebenswirklichkeitdermenschenmitbehinderungenjedochinvielenbereichenhinterdengrundsätzenderkonvention zurückbleibe.diegroßepolitischeherausforderungbestehe darin,fürdieumsetzungderzielederkonventioninallen LebensbereichendauerhaftSorgezutragen.Voralleminden Bereichen Barrierefreiheit, TeilhabeamArbeitsleben und InklusiveBildung seihandlungsbedarfangezeigt. NotwendigseidieBewusstseinsbildungderÖffentlichkeit, umdiezielederun-konventionalsquerschnittsaufgabe fürdiegesamtegesellschaftbekanntzumachen.diebeteiligungdermenschenmitbehinderungenseibeideranstehendenumsetzungderkonventionunerlässlich.mitdem vondenkoalitionsfraktioneneingebrachtenentschließungsantragwerdedaraufhingewiesen,dasskindermitbehinderungennuringeringemmaßeanregelschulenunterrichtetwerden.darüberhinausforderederantragdie Bundesregierungauf,dieSituationvonSchülerinnenund SchülernmitBehinderungenindenFokusdernationalen BildungsforschungzurückenmitdemZiel,aussagekräftige undvergleichbaredatenüberdieentwicklungschancenund BildungserfolgebehinderterKinderundJugendlicherim FörderschulsystemimVergleichzuKindernmitBehinderungen im Regelschulsystem zu erhalten. DieFraktionderSPDbefürwortetedenGesetzentwurfder Bundesregierung.SiekritisiertjedochsowohldieÜbersetzungdesBegriffs inclusion mit Integration,alsauchdie EinschätzungdesKabinetts,dassdiederzeitigeRechtslage mitderkonventionvereinbarsei.inklusiongeheweiter; dabeiwerdedermenschmitbehinderungvonanfangan einbezogenundnichtineinbestehendessystemeingepasst. Hierausergebesich auchnachansichtdergehörtensachverständigen gesetzlicherhandlungsbedarf:dazugehören u.a.derwegfallvonkostenvorbehaltenbeiteilhabeleistungen,dieaufhebungvoneinschränkungendespersönlichen Budgets,dieHerstellungvonumfassenderBarrierefreiheit, dieumwandlungdesinstitutionenzentriertenleistungssystemsaufpersonenzentrierteundbedarfsgerechteleistungen sowieinsbesondereinwohnheimenundwerkstättenmehr WahlfreiheitunddieMöglichkeitzurleistungsgerechten Entlohnung.ÜberdieRealisierungseiimRahmenderinder nächstenwahlperiodeanstehendenreformdereingliederungshilfesowiedessgbixzuentscheiden.dieschwächeninderübersetzungseiengeradenochhinnehmbar,weil fürdierechtsauslegungvorgerichtundimrahmendes Monitoring der englische Originaltext maßgeblich sei. DieFraktionderFDPführteaus,siesteheuneingeschränkt hinterdenzielendervn-konventionüberdierechtevon MenschenmitBehinderungen.DieKonventionkönneein MeilensteinaufdemWegzuvollständigerSelbstbestimmung,gesellschaftlicherTeilhabeundChancengleichheit behindertermenschensein.andersalsdiebundesregierung

10 Drucksache 16/11234 (neu) 10 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode diesinderdenkschriftzurkonventiondarstelle,resultierte ausderkonventionundihrerzielsetzungjedochgesetzgeberischerhandlungsbedarfinbundundländern.inderanhörungseizudemdiesorgegeäußertworden,dassbeider UmsetzungderVN-KonventionneuebürokratischeBelastungenfürdieUnternehmenentstehenkönnten,dieletztlich zulastendermenschenmitbehinderunggingen.auch habediedeutscheübersetzungdervn-konventionfehler, derenfolgendurchdieexperteninderanhörungangesprochenwordenseien.diesepunktewerdediefraktionder FDP auch in einem Entschließungsantrag thematisieren. DieFraktionderFDPteileAnsätzedesAntragsderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN.JedochforderederAntrag nichtdazuauf,neuebürokratischebelastungendurchdie Umsetzungzuvermeiden,dieletztlichnachteiligeAuswirkungenaufdieMenschenmitBehinderungenhätten.Auch demhinweisaufdievorreiterrollederbundesrepublik DeutschlandinderAntidiskriminierungsgesetzgebungkönne die Fraktion der FDP so nicht zustimmen. DieÄnderungsanträgederFraktionDIELINKE.setztenan DefizitendesGesetzentwurfsan,derenBeseitigungauchder FraktionderFDPeingroßesAnliegensei.DieFraktionder FDPhaltedievonihrineinemEntschließungsantragzur drittenlesungdesgesetzentwurfshierzuvorgesehenenansätzejedochfürzielführender,wieetwadieaufforderungan diebundesregierungzurüberarbeitungderdeutschenübersetzungderkonventionstattlediglichderstreichungdes Wortes amtlich beiverweisenaufdieübersetzung,wie dies einer der Anträge der Fraktion DIE LINKE. vorsähe. DieFraktionDIELINKE.lobtedieVerabschiedungder UN-Behindertenrechtskonvention,welchedieBehindertenpolitikendlichvonderEbenederFürsorgeaufdieEbeneder Menschenrechtspolitikhebe.AlleinmitderRatifikationder KonventionergäbensichabernochkeinesubjektivenAnsprüchefürMenschenmitBehinderungen.DerGesetzentwurfderBundesregierungreglelediglichZustimmungund BekanntmachungderKonvention.DieFraktionDIELINKE. forderedeshalbvonderbundesregierungeinumsetzungsgesetzvorzulegen,damitrelevantegesetzesänderungeneingeleitetwerden.diebundesregierungsolleaußerdemin KooperationmitBehindertenverbändendieihrerAnsicht nachmangelhaftedeutscheübersetzungderkonvention überarbeiten,weildieseinhaltlicheforderungenabschwäche.diefraktiondielinke.kritisiertezudemdiedemgesetzentwurfanhängendedenkschrift,welchediesituation behindertermenschenindeutschlandbeschönigenddarstelle.diesbezüglichsollediebundesregierungklarstellen,dass essichbeiderdenkschriftumkeinfürdieauslegungspraxis relevantesdokumenthandle.daessichdabeiumgrundsätzlichwichtigeforderungenhandele,hatdiefraktiondie LINKE. diese in drei Änderungsanträgen eingebracht. DieFraktionderBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbegrüßte denparadigmenwechselinderbehindertenpolitik,dendie VN-Konventionrepräsentiert.DerWandelvomIntegrations-zumInklusionskonzeptseidabeivonzentralerBedeutung.ObwohldieDenkschriftzumÜbereinkommenüberdie RechtevonMenschenmitBehinderungenversäume,nach wievorbestehendeänderungsnotwendigkeitenimdeutschenrechtaufzuzeigen,werdemandemgesetzentwurfder Bundesregierungzustimmen.DieBundesregierungmüsse jedochschnellstmöglichzusammenmitdenzivilgesellschaftlichenakteureneinenaktionsplanzurumsetzungerarbeiten.dasumsetzungsinstrumentariummüssevollumfänglich umgesetzt werden. Berlin, den 3. Dezember 2008 Silvia Schmidt (Eisleben) Berichterstatterin

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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