dasssichdadurchsicherheitsanforderungen,wiedassogenannteeinzelfehlerkriterium,nichteinhaltenließen.zudergrundsätzlichenabweichungkommt
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- Elsa Hofmeister
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14048 Besonderheiten des Notkühlsystems im Atomkraftwerk Gundremmingen B und C Vorbemerkung der Fragesteller WiebereitsinderVorbemerkungderFragestellerinderKleinenAnfrage aufbundestagsdrucksache17/12931dargelegt,weisendienotkühlsträngeim Atomkraftwerk (AKW)GundremmingenBundCgegenüberallenanderen siebendeutschenakw,diederzeitnochimleistungsbetriebsind,eineabweichungauf.siesindnichtnachdemansatzviermal50prozentdererforderlichen Nachwärmeabfuhrkapazität ausgelegt, sondern dreimal 100 Prozent. NachdendenFragestellerinnenundFragestellernbislangvorliegendenInformationenwürdedieseAbweichungabernochnichtzwangsläufigbedeuten, dasssichdadurchsicherheitsanforderungen,wiedassogenannteeinzelfehlerkriterium,nichteinhaltenließen.zudergrundsätzlichenabweichungkommt aberhinzu,dassderjeweilserstevondreinotkühlsträngeninblockbundc nichtgegendasbemessungserdbebenausgelegtist (imweiterenauchallgemeinverständlicherdbebensicher/-unsichergenannt).spätestenshierstellt sichdiefrage,obessichnurumeineabweichungodereinsicherheitsdefizit handelt.insbesonderevordemhintergrunddesumstandes,dassdasgundremmingen-betriebshandbuch (BHB)beiderRegelung,beiwelchenNichtverfügbarkeitenderNotkühlsträngedasAKWabgefahrenwerdenmuss,nicht unterscheidet,obessichbeidemnichtverfügbarenstrangumeinendererdbebensicherenoderdenerdbebenunsicherenhandelt.dadurchisteslautbhb sogarerlaubt,dassgundremmingenbiszuzehnstundennurmitdemerdbebenunsicherennotkühlstranglaufendarf,wenndiebeidenerdbebensicherennichtverfügbarsind,bevoresabgefahrenwerdenmuss (vgl.plenarprotokoll17/227,anlage10).aussichtderfragestellerinnenundfragestellernist diesnichtnurhöchstbedenklich.esstelltsichauchdiefrage,obdieseregelungüberhauptdendeutschensicherheitsanforderungenfüratomkraftwerke genügt.eineiminteressedersicherheitdeutlichbessereregelungwäreaus SichtderFragestelleraufjedenFall,dassderjeweiligeBlocksofortabgefahrenwerdenmuss,sobaldseinebeidenerdbebensicherenNotkühlsträngenicht verfügbar sind. WarumaberüberhauptStrangeinsimGegensatzzudenSträngenzweiund dreinichtgegenerdbebenausgelegtist,istinsofernimmernochunklar,alsauf Bundestagsdrucksache17/13364dieAntwortderBundesregierungzuFrage4 DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 3. Juli 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode keineklareaussagezudengründenbzw.ursachenliefert,nachdeneneigentlichgefragtwar.dieantwortgibtlediglich (implizitdurchdenbegriff Einwirkungenvonaußen,kurzEVA,wozuErdbebenzählen)an,dassGutachter ineinerfrühengenehmigungsphaseaufdenumstanddernichtvorhandenen EVA-AuslegungvonStrangeinshingewiesen,ihnaberletztlichhingenommen hätten inklusivederreaktor-sicherheitskommissiondesbundes (RSK). SomithatdieAntwortzuFrage4zwarKontextzuderFragegeliefert,aber diefragenachdengründenbzw.ursachendieserdivergenzselbstnichtbeantwortet. InteressantistindiesemZusammenhangeinArtikelüberdasZusätzliche Nachwärmeabfuhr-undEinspeisesystem (ZUNA)desAKWGundremmingen,der1996imBranchenmagazin atw InternationaleZeitschriftfürKernenergie erschien (Januar-Ausgabe,S.35bis38,Jahrgang41).Erenthältu.a. denhinweis,dass wohlinden80er-jahren Ertüchtigungsmaßnahmenan denbestehendennachkühlkettenuntersucht wurden.dabeiseiüberlegtworden,einesystemtechnischekopplungzwischeneinerhoch-undniederdruckkompentedurchdievonbeidengenutztevorpumpeaufzuheben,wasaberwegen dererforderlichenzulaufhöhe nurbeieinemderdreisträngemöglich gewesensei.hierbeikönnteessichumstrangeinshandeln. 1 Dieskannzudem heißen,dassbeidensträngenzweiunddreidersicherheitstechnischenachteil dersystemtechnischenkopplungaufgrundeinergemeinsamgenutztenvorpumpenachwievorbesteht.dernachteilbestehtdarin,dasseinausfalleiner einzelnenvorpumpedazuführt,dassgleichzweistränge,dieeigentlichredundant arbeiten sollen, ausfallen sog. Common-Mode-Fehler. Außerdem,soderArtikelinder atw InternationaleZeitschriftfürKernenergie weiter,habe eineigenerzwischenkühlkreislaufzurkomponentenkühlunginstalliertwerden müssen.diessei1991durchgeführtworden,also siebenbzw.sechsjahrenachinbetriebnahmevonblockbundc.diesenachrüstungenfürdasnotkühlsystemerschienensicherheitstechnischaberanscheinendnichtausreichend (insb.ausgründenderdiversität),weiltrotzder genanntenmaßnahmeninden90er-jahrendarüberhinausnochdaszusätzlichenachwärmeabfuhr-undeinspeisesysteminstalliertwurde.dieswirft zweifragenauf.erstens,welchenachteiledaseigentlichenotkühlsystemim Einzelnenhat.Zweitens,obvomZUNAbeiderBeurteilungderSicherheit vongundremmingenzustarkkreditgenommenwird.letztereskönntedann derfallsein,wennesfürsicherheitsnachweiseimrangeinessicherheitssystemsherangezogenwird,obwohlessichhinsichtlichderfunktionalitätund QualitätnachKenntnisderFragestellerinnenundFragestellernichtumein solcheshandelt,alsonichtinjederhinsichtdenanforderungenundansprücheneinessicherheitssystemsgenügt (vgl.hierzudieaussagezumzuna EsistdamitTeildesSicherheitssystemsdesKernkraftwerksGundremmingen. amendedeso.g.atw-artikelsundaussagederbundesregierung Eine eindeutigezuordnungdeszuna-systemszueinerbestimmtensicherheitsebeneistdahernichtmöglich. aufbundestagsdrucksache17/12161,antwort auf die Schriftliche Frage 74). BemerkenswertanderAntwortderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/13364erscheintimÜbrigen,dassdieBeantwortungszeitmitVerweis aufeinenbedarfanabstimmungundzuarbeitmitderbzw.vonderbayerischenlandesatomaufsichtsbehördeumeinenmonatverlängertwurde,die AntwortdannaberhauptsächlichInformationenenthielt,diedemBundselbst vorlagen.diesdeutetentwederdaraufhin,dassdiebundesregierungdievon derlandesbehördeerhalteneninformationennichtandendeutschenbundestagweitergegebenhat,obwohlsiesichfürdieseinformationeneinedeutlich längerebearbeitungszeitderkleinenanfrageerbetenhatte.oderesdeutet daraufhin,dassesseitensderbayerischenbehördeeineiminformationsgehalteher suboptimale Zuarbeitgab.DieswärenichtzumerstenMalder Fall,wiebeispielsweisedasvomösterreichischenBundesministerfürLandundForstwirtschaft,UmweltundWasserwirtschaft,NikolausBerlakovic, gegenüberdemdamaligenbundesministerfürumwelt,naturschutzund 1DerBegriffNachkühlketteistsynonymzuNotkühlstrang,vgl.VorbemerkungderBundesregierung aufbundestagsdrucksache 17/13364.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14340 Reaktorsicherheit,Dr.NorbertRöttgen,imJahr2010zumAusdruckgebrachte Bedauernbelegt:BeiderbayerischenLandesbehördebestehe hinsichtlichder TransparenzunddesKooperationswillens [ ]durchausraumfürverbesserungen. 2 InsbesonderedieFragen1und2aufBundestagsdrucksache17/13364wurden ganzoffensichtlichreinaufbasisdeswissensderbundesatomaufsichtbeantwortetundnichtmithilfevoninformationenseitensderbayerischen Behörde.DabeigingesinderFragenichtnurummeldepflichtige,sondernum allenichtverfügbarkeitenindenletztenjahren.dersinnderfrageerschließt sichausdemobengenannten:siesollteinsbesondereinerfahrungbringen,in welchenzeitspannenundwieoftdasakwgundremmingenindenletzten JahreninBetriebwar,obwohlseinezweierdbebensicherenNotkühlstränge nichtverfügbarwaren.diemotivationdiesersicherheitsgerichtetenfrage liegtaufderhand siewurdeiminteressedesschutzesderbevölkerung gestellt. DieFragestellerinnenundFragestellerbringenalldiesnurdeshalbsodeutlich zursprache,weilauchmehrerefragendieserkleinenanfragesichnurdurch ZuarbeitseitensderbayerischenLandesatomaufsichtsbehördegehaltvollbeantwortenlassenwerden.InsbesonderebeidenFragen12bis14hoffendie FragestelleraufeinekooperativeZuarbeitderbayerischenLandesatomaufsichtsbehörde.MehrereFragendieserAnfragelassensichjedochglücklicherweiseauchreinaufBasisvonInformationenbeantworten,diedemBund selbst bereits vorliegen. 1.WelcheBeratungenundStellungnahmenderRSKgabeswanngenauim ZusammenhangmitderPlanung,ErrichtungundInbetriebnahmedesAKW GundremmingenBundC (bitteauflistungmitangabedesjeweiligen Fach- /Ausschusses,derSitzungs-/Stellungnahmennummer,desKalenderdatums etc.)? DieReaktor-Sicherheitskommission (RSK)undmehrereihrerAusschüsse habensichzwischenanfang1974undende1983mitplanung,errichtungund Inbetriebnahmebefasst.InderRegelhabenUnterausschüsseoderAusschüsse beratenundineinerfolgendensitzungderrskberichtet.dieinhaltesindin denergebnisprotokollenderrskfestgehalten.diefolgendetabellegibt hierzu einen Überblick. DasjeweiligeGremiumderRSKistwiefolgtbezeichnet:SWR UnterausschussSiedewasserreaktoren,SF UnterausschussStandortfragen,RDB UnterausschussReaktordruckbehälter,DB UnterausschussDruckbehälter, DK AusschussDruckführendeKomponenten,SPR AusschussSpaltproduktrückführung,NK AusschussNotkühlung,RB AusschussReaktorbetrieb, EE AusschussElektrischeEinrichtungenundLWR AusschussLeichtwasserreaktoren. MitEPwirddasErgebnisprotokollderjeweiligenSitzungbezeichnet, TOP benennt den entsprechenden Tagesordnungspunkt einer Sitzung. GremiumSitzungDatumTitel SWR Bericht in 92. RSK RSK EP: TOP4. Baulinie 72 der Firma Kraftwerk Union Konzeptvorbescheid nach 7a AtG (BerichtüberdieSitzungdesUnterausschusses SWR-Konzepte am ) 2SieheSchreibendesösterreichischenBundesministers,NikolausBerlakovic,andendamaligen Bundesumweltminister, Dr. Norbert Röttgen, vom 28. April 2010.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GremiumSitzungDatumTitel RSK EP: TOP9 Auslegung von Rohrleitungen bei natriumgekühlten Reaktoren RSK EP: TOP3 Grundsatzfragen a) Vorgehen bei der Beurteilung genehmigter Standorte, für die weitere Kernkraftwerke geplant werden: Gundremmingen b) Kernkraftwerk Gundremmingen 2 (KKG-2) VorgehenbeiderBeurteilungdesSicherheitskonzepts (KWU-Baulinie72) RSK EP: TOP2b) Kernkraftwerke Gundremmingen SicherheitsfragenbeimZubauvonKernkraftwerkenamStandort älterer Kernkraftwerke SWR Bericht in 103. RSK RSK EP: TOP10 Kernkraftwerk Gundremmingen 2 (KRB-2) Standort und Sicherheitskonzept SWR Bericht in 104. RSK RSK EP: TOP5 Kernkraftwerk Gundremmingen 2 (KKG-2) SF Bericht in 105. RSK SF Bericht in 105. RSK RDB Bericht in 105. RSK SWR Bericht in 105. RSK RSK EP: TOP7 Kernkraftwerk Gundremmingen 2 (KRB-2) Standort, Sicherheitskonzept und erste Teilerrichtungsgenehmigung RSK EP: Literatur zu 2.3 KWU, V 697 GR/pos, Sicherheitstechnische Studie zum MW-Sattdampfturbosatz für das Kernkraftwerk Gundremmingen Block B und C RDB Schnellabschalt-Sammeltanks anstelle Berstfolgeschutzringen Behälter aus geschmiedeten Ringen SWR Keine Einwände gegen das vorgesehene Konzept des Schnellabschaltsystems RSK EP: TOP4.2 Kernkraftwerk Gundremmingen 2 (KRB-2) Fertigung der Behälter aus dem Werkstoff 20 MnMoNi 55 RDB Behälter der Vorwärmstrecke in KWW, KKB, KKK und KRB 2 sind daraufhin zu überprüfen, ob im Hinblick auf Werkstoffwahl, spannungsmäßigebeanspruchung,fertigungundfertigungsüberwachung vergleichbare Verhältnisse wie bei den Anlagen KKI und KKP-1 vorliegen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14340 GremiumSitzungDatumTitel RSK EP: TOP6 Kernkraftwerk Würgassen (KWW) Stellungnahme der RSK zur Werkstoffauswahl, Auslegung und Konstruktion der neuen Schnellabschaltbehälter DB Bericht in 134. RSK RSK EP: TOP5 Konsequenzen aus den Befunden an den Rohrleitungen der Druckführenden Umschließung im KKP-1 auf die Kernkraftwerke mitsiedewasser-reaktoren/brunsbüttel/gundremmingen1 und 2/Isar/Krümmel/Lingen/Würgassen RSK EP: TOP4 Bericht über die Informationsreise des RSK-Unterausschusses Bautechnik zu den Baustellen der Kernkraftwerke Gundremmingen II (KRB-2), Philippsburg 2 (KKP-2), Kalkar und des THTR-Prototypkernkraftwerks in Schmehausen, RSK EP: TOP10 Verschiedenes Informationen für den RSK-Unterausschuß Druckbehälter DB Bericht in 159. RSK RSK EP: TOP9 Stellungnahme QualitätlängsnahtgeschweißterRohrleitungenausdemStahlWB 36 Kernkraftwerk Gundremmingen 2 DK Bericht in 170. RSK RSK EP: TOP10 Kernkraftwerk Gundremmingen 2 Auslegung, Berechnung, Konstruktion, Werkstoffwahl, Prüfbarkeit der Druckführenden Umschließung und Großkomponenten des Wasser-Dampf-Kreislaufs DK Bericht in 185. RSK RSK EP: TOP7 Kernkraftwerk Gundremmingen II, Block B und C Restpunkte zur Inbetriebnahme SPR Bericht in 188. RSK NK Bericht in 188. RSK RB Bericht in 188. RSK EE Bericht in 188. RSK DK Bericht in 188. RSK LWR Bericht in 188. RSK RSK EP: TOP5 Kernkraftwerk Gundremmingen II (KRB-2): Restpunkte zur Inbetriebnahme EE Bericht in 189. RSK RB Bericht in 189. RSK
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GremiumSitzungDatumTitel RSK EP: TOP4 Kernkraftwerk Gundremmingen II (KRB-2) InbetriebnahmeundnuklearerBetrieb,Ergebnisdergemeinsamen Sitzung der Ausschüsse ELEKTRISCHE EINRICHTUNGEN (53. Sitzung) und REAKTORBETRIEB (52. Sitzung) am zuRestpunktenundBeratungdesEmpfehlungstextes RSK Anlage 1 zum Ergebnisprotokoll der 189. RSK-Sitzung Empfehlung Kernkraftwerk Gundremmingen II (KRB-II) Empfehlung zur Inbetriebnahme und zum nuklearen Betrieb 2.WelchedieserBeratungenundStellungnahmenstehenindirektemoder indirektemzusammenhangmitdemumstand,dassderjeweilserstenotkühlstrangingundremmingenbundcnichtgegendasbemessungserdbeben ausgelegt ist? IndenzuletztgelistetenUnterlagen,demErgebnisprotokollder188.undder Anlage1zumErgebnisprotokollder189.RSK-Sitzung,stehtunterdemTitel Sicherheitskühlsystem wörtlich: BeidenSicherheitskühlsystemenhandelt essichproblockum3unvermaschte100%-systeme,vondenenjeweils2vollständig gegen Einwirkungen von außen geschützt sind.. ImEPder92.Sitzungam20.März1974wirdunterdemTitel Wegfallder Zwischenkühlkreisläufe ausgeführt: EinEntfallenderZwischenkühlkreisläufebeidenNotkühlsystemenhatVor-undNachteile.DieRSKhatumeine detailliertevergleichsstudiederbeidenversionengebetenundwirddanacheine Empfehlung abgeben. Das Anlagenkonzept wird davon wesentlich betroffen. DanachschreibtdieRSKimEPder105.Sitzungam25.Juni1975: VomHerstellerwarbeabsichtigt,dieZwischenkühlkreisläufefürdieNachkühlsysteme wegfallenzulassen.dierskkonntedemnichtzustimmen.sieistderansicht, daßdiezwischenkühlkreiseerfahrungsgemäßvongroßemvorteilsind,weilsie hinsichtlichderableitungradioaktiverstoffebeileckagenamnachkühler eine Pufferwirkung besitzen. InderAnlage1zumEPder189.RSK-Sitzungvom19.Oktober1983wirdzu denzwischenkühlkreisendernotkühlsträngevonderrskabschließendausgeführt: DieRSKstelltweiterhinfest,daßihreForderungnacheinem ZwischenkühlkreisindenNachkühlsträngen (vgl.105.rsk-sitzung)erfüllt ist. EbenfallsführtdieRSKaus: AussicherheitstechnischerSichtwirdder AusfallderHauptwartedesBlockesBoderdesBlockesCuneingeschränktbeherrscht.JederBlockhatzweiTeilsteuerstellen,diegegenEinwirkungenvon außengeschütztsind.diebeiausfalleinerhauptwarteerforderlichensicherheitsfunktionenkönnenvonjederderbeidenteilsteuerstellendesbetroffenen Blockes eingeleitet und überwacht werden. InderselbenUnterlagekommtdieRSKzuderFeststellung: daßsie keine sicherheitstechnischenbedenkengegendieinbetriebnahmedeskernkraftwerkes Gundremmingen II hat.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ UmjeweilswelchenNotkühlstrang (eins,zweioderdrei)inblockbundc handeltessichbeidemindervorbemerkungderfragestellerbenannten Strangausdem atw -Artikel,beidemdieerforderlicheZulaufhöhefür einesystemtechnischetrennungvonhoch-undniederdruckpumpevorhanden war? WarumwarnurbeidiesemStrangdieerforderlicheZulaufhöhevorhanden, beidenanderenbeidenabernicht (bitteangabedergründebzw. Ursachen, nicht nur Kontext)? Es handelt sich jeweils um den ersten Notkühlstrang. JederderdreiSträngeverfügtzurBespeisungdesReaktordruckbehälters (RDB)übereineHochdruckpumpesowieeineNiederdruckpumpeundeine Vorpumpe.DieNiederdruckpumpeistjeweilsmitderVorpumpeaufeinerAntriebswelleangeordnet,dieeinenfürbeidePumpengemeinsamenMotorbesitzt.DieseAnordnungwirdauchals Re-entry-Pumpe bezeichnet.dievorpumpebautdenerforderlichenvordrucksowohlfürdiehoch-alsauchdieniederdruckpumpeentsprechendeinerbestimmten Zulaufhöhe auf.d.h.der AusfalleinerdieserVorpumpeneinesStrangeswirktsichnurinnerhalbdes StrangesaufdieHoch-unddieNiederdruckpumpeaus.DerinderVorbemerkungderFragestellerangesprocheneAusfalleinerVorpumpeführtinGundremmingendahernichtzueinemredundanzübergreifendenAusfallvonNotkühlsträngen (Common-Mode-Fehler). BeiStrang1istausbaulichenGründendieHochdruckpumpeumetwafünf MeterniedrigerangeordnetalsbeidenNotkühlsträngen2und3.Damitisteine ausreichendezulaufhöhegegeben,umeinehochdruckeinspeisunginden RDB,unterEinhaltungderKavitationsbedingungenauchbeieinemunterstelltenAusfallderNiederdruckpumpeundderVorpumpedurchführenzukönnen. FürdiesenEinsatzfallwurdezurSicherstellungeinerlangfristigenKühlungder HochdruckpumpedesStranges11991nocheineigener Zwischenkühlkreis zurkomponentenkühlung,dendiefragestellerinihrervorbemerkungbenennen,anderhochdruckpumpeinstalliert.insoweitwurdedieverfügbarkeitdes Stranges 1 verbessert. 4.IstbeidenanderenSträngennachwievoreinesystemtechnischeKopplung vonhoch-undniederdruckpumpedurcheinegemeinsamevorpumpe gegeben? Falls nein, seit wann, und warum nicht mehr? WiebereitsinderAntwortzuFrage3ersichtlich,istfüreineHochdruckeinspeisungmitdenNotkühlsträngen2und3derBetriebderjeweiligenVorpumpe erforderlich. 5.MitwelcherTeilerrichtungsgenehmigungwurdendiedreiNotkühlstränge genehmigt? MitwelchenGenehmigungenwurdendieinderVorbemerkungderFragestellergenanntenErtüchtigungsmaßnahmenandenNotkühlsträngengenehmigt? DiedreiNotkühlsträngewurdenimRahmendeszweitenTeilgenehmigungsbescheidsnach 7Atomgesetz (AtG)zurErrichtungdesKernkraftwerks GundremmingenII (KRBII)vom22.Dezember1977genehmigt.Dieinder VorbemerkungderFragestellergenanntenErtüchtigungsmaßnahmenanden NotkühlsträngenwurdenlautderzuständigenAufsichtsbehörde,demBayerischenStaatsministeriumfürUmweltundGesundheit (StMUG),imatomrechtli-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode chenaufsichtsverfahrendurchgeführt.siedientendazu,dieverfügbarkeitder Hochdruckeinspeisung in den Reaktordruckbehälter zu verbessern. 6.WogenauwurdederinderVorbemerkungderFragestellergenannte Zwischenkühlkreislauf1991jeweilseingebaut,bzw.wobefindetersich jeweils räumlich? DieHauptkomponentendesinderVorbemerkungderFragestellergenannten ZwischenkühlkreislaufszurKomponentenkühlunginnerhalbdesStranges1befinden sich im nuklearen Betriebsgebäude. 7.KanndieBundesregierungbestätigen,dassBlockBundCeingemeinsames Reaktorhilfsanlagengebäude,nuklearesBetriebsgebäudeundVenting habenbzw.nutzen (vgl.indervorbemerkungderfragestellergenannten atw -Artikel)? WelcheSystemederSicherheitsebenedreiundvierteilendiebeiden Blöckesichnochbzw.sindineinemgemeinsamenGebäude (bittemöglichst vollständige Angabe)? 8.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderFragestellerinnenundFragesteller,dassesunterSicherheitsaspektenvorteilhaftwäre (Redundanz, räumlichetrennung),wennblockbundcjeweilseineigenständiges Reaktorhilfsanlagengebäude,nuklearesBetriebsgebäudeundVentinghätten (bitte mit Begründung)? DieFragen7und8werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. BlockBundCdesKernkraftwerksGundremmingenhabeneingemeinsames Reaktorhilfsanlagengebäude,nuklearesBetriebsgebäudeundVentinggebäude sowie den gemeinsamen Fortluftkamin. DiezuständigeAufsichtsbehörde,dasBayerischeStaatsministeriumfürUmwelt undgesundheit (StMUG),teilthierzumit,dasssichdasZwischenkühlsystem desjeweiligennotkühlstrangs1indemblockgemeinsamennuklearenbetriebsgebäudebefindet.jeweilseinenebenkühlwasserpumpevonblockbundcsei in einem blockgemeinsamen Gebäude untergebracht. SystemederSicherheitsebene4seienauchinblockgemeinsamenGebäuden untergebracht.hierseienimwesentlichendasblockgemeinsameventingsystemsowiedieeinrichtungendesreserve-undnotstromnetzanschlusseszu nennen.diesystemedersicherheitsebene3seienjeweilsseparatundräumlich getrennt für die Blöcke B und C aufgebaut. NichtverfügbarkeitenderNotkühlsträngeunddiebetreffendeRegelungim Betriebshandbuch von Gundremmingen 9.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderFragestellerinnenundFragesteller,dassessicherheitstechnischsinnvollwäre,BlockBundCjeweils sofortabzufahren,sobaldseinebeidengegendasbemessungserdbeben ausgelegtennotkühlsträngenichtverfügbarsind,anstatt,wieimbetriebshandbuch (BHB)bislanggeregelt,einenWeiterbetriebvonbiszuzehn Stundenzuzulassen (bittemitbegründung;vgl.plenarprotokoll17/227, Anlage 10)?
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ EntsprichtdiesebisherigeBHB-RegelungdendeutschenSicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke (bitte mit Begründung)? 11.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderFragestellerinnenundFragesteller,dassessicherheitstechnischmindestenssinnvollwäre,imBHB beiderregelungderzulässigennichtverfügbarkeitendernotkühlstränge nachderstrang-auslegung/-nichtauslegunggegendasbemessungserdbeben zu differenzieren (bitte mit Begründung)? Ist es sogar notwendig? DieFragen9bis11werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Die SicherheitsanforderungenanKernkraftwerkevom22.November2012 enthaltenkeineregelungen,wiehinsichtlichinstandsetzungenineinemfallzu verfahrenist,indemzwarwiebeimkernkraftwerkgundremmingendienach RegelwerkerforderlicheAnzahlanNotkühlsträngenvorhandenist (Redundanzgradn+2),jedocheinerderSträngebeimBemessungserdbebennicht sicherverfügbarwäre,daerinteilennurgegendasauslegungserdbeben (I=6) ausgelegt ist. DiezuständigeAufsichtsbehörde,dasStMUG,unddasBundesumweltministeriumhabensichdaraufverständigt,dassdasStMUGdieRegelungenzuzulässigen Nichtverfügbarkeiten der Notkühlstränge erneut prüfen wird. 12.Kannbestätigtwerden,dassdieaufBundestagsdrucksache17/13364in derantwortzufrage3genanntedokumentationundaufzeichnungsaufbewahrunginbezugaufdienichtverfügbarkeitendernotkühlstränge und des ZUNA elektronisch erfolgen? SeitwelchemJahrerfolgtsieelektronisch (eswirdgebeten,nichtnurauf etwaigebehördlicheunkenntniszuverweisen,sondernimzweifeldiese Kleine Anfrage bitte zum Anlass zu nehmen, dem nachzugehen)? HierzuteiltdasStMUGmit,dassnachAuskunftdesBetreibersseit1988eine ErfassungvonNichtverfügbarkeitenderNot-undNachkühlsträngeinelektronischer Form erfolge. 13.Kannbestätigtwerden,dassesdemBetreibermöglichist,dieNichtverfügbarkeitenfüreinenbestimmtenZeitraumwiez.B.einbestimmtes KalenderjahrvergleichsweiseunkompliziertineinerDateiauszugeben (z. B. Excel, PDF oder Ähnliches)? DasStMUGgehtdavonaus,dassdieAusgabederartigerDateienbeieinem elektronischendatenerfassungssystemtechnischmöglichist.diefürdieatomrechtlicheaufsichtmaßgebendenundverbindlichendokumentationenvon NichtverfügbarkeitensindlautStMUGjedochdieschriftlichenundnichtdie elektronischenaufzeichnungendesbetreibers.datenvonnichtverfügbarkeiten aus dem elektronischen Datenerfassungssystem lägen nicht vor.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.Wanngenauwar basierendaufderindenbeidenvorangegangenenfragengenanntenelektronischenerfassung indenletztenjahreninblockb und C jeweils a)der erste Notkühlstrang, b)der zweite Notkühlstrang, c) der dritte Notkühlstrang und d)das ZUNA nichtverfügbar (bitteallenichtverfügbarkeitenaußerdenbereitsbekanntenmeldepflichtigenangeben;undbittemitexaktembeginnund Ende aller Nichtverfügbarkeiten, also Datum und Uhrzeit)? DasStMUGverweisthierzuaufdieAntwortzuFrage13undaufdieVorbemerkungderFragestellerunddieAntwortenzudenFragen1bis3derBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/13364.LautStMUGistderVorbemerkungderFragestellerzuentnehmen,dassmitdieserFrageinErfahrunggebrachtwerdensolle,inwelchenZeitspannenundwieoftdasKKWGundremmingenindenletztenJahreninBetriebwar,obwohlseinezwei erdbebensicherennotkühlsträngenichtverfügbarwaren.indensicherheitsspezifikationendesbetriebshandbuchesseifestgelegt,dassbeieinernichtverfügbarkeitvonzweivondreinotkühlsträngenderjeweiligeblocknachzehnstundenabzufahrensei.nachmitteilungdesstmugisteinsolcherfallbishernicht aufgetreten. Sonstiges 15.ErhältdiebayerischeAtomaufsichtsbehördenachKenntnisderBundesregierungnachwievortechnischeMonatsberichteundtechnischeJahresberichte vom Gundremmingenbetreiber? Fallsnein,seitwann,undwarumnichtmehr,undwaserhältsiestattdessen? Fallsja,seitwannerhältsiediesetechnischenMonats-und/oderJahresberichte (auch) digital? DasStMUGteiltmit,dassestechnischeMonatsberichteundtechnischeJahresberichte in Papierform erhält. 16.WelchediesertechnischenMonats-und/oderJahresberichteliegenauch dem Bund vor, insbesondere aus den letzten Jahren? DemBundesumweltministeriumliegenMonatsberichtedesBlocksBvon1984 bis1991,monatsberichtedesblockscvon1985bis1991undjahresberichte beider Blöcke seit 1984 vor.
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NachdendenFragestellerinnenundFragestellernbislangvorliegendenInformationenwürdedieseAbweichungabernochnichtzwangsläufigbedeuten,dass
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12262 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
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