LeistungsfähigkeitdesneuenTiefbahnhofsschieninsbesonderedurchdensogenanntenStresstestzuStuttgart21belegt.DieserwurdeimSommer2011

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8325 Stuttgart 21 Richtlinienkonformität des Stresstests und fraglicher Rückbau von Bahn-Infrastruktur Vorbemerkung der Fragesteller SeitdererstenVorstellungdesProjektsStuttgart21wirddiesesdamitbegründet,dassmitihmdieKapazitätdesHauptbahnhofsinStuttgarterheblichgesteigertwerde.DerBahnchefDr.RüdigerGrubebeispielsweisebegründetein einembriefvom10.februar2010andiemitarbeiterinnenundmitarbeiter derdeutschenbahnag (DBAG)Stuttgart21damit,dassdamitein NadelöhraufeinerderwichtigstenOst-West-AchsenEuropabeseitigt werde.als am27.november2011diebevölkerungvonbaden-württembergüberden LandesanteilanderFinanzierungvonStuttgart21abstimmte,gingderGroßteilderWahlberechtigtenvoneinergrößerenLeistungsfähigkeitdesTiefbahnhofsimVergleichzumbestehendenKopfbahnhofaus.Diezukunftssichere LeistungsfähigkeitdesneuenTiefbahnhofsschieninsbesonderedurchdensogenanntenStresstestzuStuttgart21belegt.DieserwurdeimSommer2011 vonderdbagdurchgeführt,durchdasinzürichansässigeunternehmen SMAundPartnerAGbegutachtetundmitseinenErgebnissenam29.Juli 2011öffentlichimStuttgarterRathausvorgestelltundzurDiskussiongestellt. DieaufdemFaktencheck-PortalWikiRealdokumentiertenAnalysenvon Dr.ChristophEngelhardt,deralsExperteanderPräsentationderStresstest- Ergebnisseam29.Juli2011beteiligtwar,belegenjedochzahlreicheVerstöße gegendierichtlinie405 Fahrwegkapazität derdbag,diediesealsgrundlagedersimulationangegebenhatte ( Stresstest).DadurchbestehenrealeZweifelanderGültigkeitdesNachweises, dassdiedargestellteleistungsfähigkeitunddamitdernutzendesprojekts überhaupt oder in der behaupteten Höhe realistisch erwartet werden kann. DieunterstelltenFehlerinderDurchführungdesStresstestshättendurchgehendleistungssteigerndeWirkungunddamitmaßgeblichenAnteildaran, dassindersimulationdiegeforderteleistungsfähigkeitvon49zügeninder SpitzenstundebeieinervermeintlichwirtschaftlichoptimalenBetriebsqualität erreichtwurde.dieabschätzungdernotwendigenkorrekturenfüreineregelgerechteundrealitätsnaheabbildungdesbahnverkehrsführenlautwikireal zueinerleistungsfähigkeitvonlediglich32bis38zügeninderspitzenstunde,naheanfrüherenplausibilitätsabschätzungenvon32zügen (siehe DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 27. Januar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode C.M.Engelhardt, Stuttgart21:LeistungvonDurchgangs-undKopfbahnhöfen,Eisenbahn-RevueInternational6/2011,S.306bis309).ZumVergleich: DermitebenfallsachtBahnsteiggleisenfürdenRegional-undFernverkehr geplanteneuewienerhauptbahnhofistauflediglichrund30zügeinderspitzenstunde ausgelegt. Dieswürdebedeuten,dassangesichtseinerzuletztoffiziellbestätigtenKapazitätdesheutigenStuttgarterKopfbahnhofsvon50ZügenproStunde (22.November2011,VerkehrsministeriumBaden-Württemberg/NVBW)derStuttgart-21-Neubaueine mehralsgeringfügigeverringerungderkapazität des Bahnhofsmitsichbringenwürde.DamitwäredieserRückbauderBahninfrastrukturnach 11desAllgemeinenEisenbahngesetzes (AEG)vomEisenbahn-Bundesamt (EBA)zugenehmigenundimBundesanzeigerzuveröffentlichen.DerKopfbahnhofmüsstevoreinerStilllegungDrittenzurNutzungangebotenwerden.EinAbrisswesentlicherTeiledieserInfrastrukturwäreerst möglich,wennkeininteressederweiternutzungbesteht.einsolchesinteresse istjedochbereitsvonderstuttgarternetzagangemeldetworden.dievorwürfevonwikirealwurdenteilweiseam17.november2011inder StuttgarterZeitung undausführlichineinerpressekonferenzam18.november 2011veröffentlicht.SiesindaufWikiReal.orgingroßerDetailtiefedokumentiert.DieDBAGsprachinderFolgevoneinem durchsichtigenundbilligen Wahlkampfmanöver,dieKritik entbehrejedergrundlage.dasfernsehmagazin Frontal21 berichteteam22.november2011überdieanalysevon WikiReal (frontal21.zdf.de).einerderangesehenstendeutschsprachigenverkehrswissenschaftler,prof.hermannknoflacherauswien,bestätigtedievorwürfeundsprachdavon,dassoffenbar getrickst wurde.erurteilt: Was manalsstresstestbezeichnet,warkeinstresstest. MandürfeStuttgart21 aufkeinenfallbauen,dasprojektsei höchstenssuboptimal imverhältnis zumbestehendenkopfbahnhof.derbahnchefdr.rüdigergrubehingegen sahindenvorwürfeneine Verschwörungstheorie.IneinerStellungnahme gegenüberder StuttgarterZeitung vom17.november2011räumtdiedb AGlautWikiRealinderHälftederKritikpunkteRichtlinienverstößeeinund vermag in den anderen Fällen, die Kritik nicht zu entkräften. DerAnalysevonWikiRealfolgend,hatderAuditorSMAundPartnerAG offenbarzahlreichefehlerinderstresstest-simulationübersehenodernicht konsequentbewertet (u.a.wurdeauchdiemathematischeunmöglichkeit einerverteilungvonverspätungenmiteinemmittelwertvon5minutenund Maximalwertenvon3Minutentestiert).DasEBAerklärtesichfürnichtzuständig: DieAnwendungderRichtlinieseiSachederBahn (Stuttgarter Zeitung,21.November2011),diedenStresstestin eigenerverantwortung konzipierteunddurchführte (AntwortdesEBAvom28.November2011auf die Anfrage von Heiko Frischmann). MehrfacheAnfragenvonWikiRealbeiderDBAG,beiSMAundPartnerAG undbeidemschlichterdr.heinergeißlerzudemthemabliebenbislangunbeantwortet. Am9.Dezember2011reichtedieFraktionDIELINKE.zweiSchriftliche FragenandieBundesregierungein (Frage70und71aufBundestagsdrucksache17/8206).DieAntwortdesBundesministeriumsfürVerkehr,Bauund Stadtentwicklung (BMVBS)vom15.Dezember2011gehtoffenkundignicht aufdieschriftlichefrage70,welchestelledievonwikirealerhobenenvorwürfe überprüfen sollte, ein. AufdieSchriftlicheFrage71,wiedieBundesregierungaufdenbegründeten Verdachtreagiert,dassStuttgart21einengenehmigungspflichtigenRückbau derbahninfrastrukturbedeutet,hießes,derfragekönnenachfertigstellung vonstuttgart21nachgegangenwerden,bevordiekopfbahnhofgleiseganzabgerissen werden: SolltensichimZusammenhangmitdemProjekt Stuttgart21 Sachverhalte ergeben,dieeinverfahrennach 11AEGerfordern,istesausreichend,dieses zeitnahzuraußerbetriebnahmedesbisherigenbahnhofesundseinerzulaufstrecken zu führen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8529 AusdieserAntwort,dieimÜbrigenimWortlautfastidentischistmitder AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIE LINKE.vom 19. Oktober 2010 zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 17/3333,gehtaberauchhervor,dassdieBundesregierunganscheinend nochkeineendgültigepositionzuderfragehat,obsieeinsolchesstilllegungsverfahren für nötig hält oder nicht. AufeinefürdieFragestundedesDeutschenBundestagesam30.November 2011eingereichteFragezudenPlänenderStuttgarterNetzAG,nachderAusschreibungderoberirdischenBahnanlagendiesezukaufenunddannanprivateBahnanbietervermietenzuwollen,antwortetedieBundesregierungu.a. (Plenarprotokoll 17/145, Anlage 47): DerTiefbahnhofwirdunterWeiterbetriebdesjetzigen,zudiesemZweck modifiziertenkopfbahnhofsgebaut.somitwäreauchdieabsichtderstuttgarternetzag,wennsiediesedenntatsächlichrealisierenkann,keinhindernis für den Betrieb des Tiefbahnhofs. FürdasProjektStuttgart21ergabsichschonin2010lediglichein ausgeglichenerkapitalwertfürdiedbag (Bundestagsdrucksache17/4008).Ein RückbauderBahnhofskapazitätimbefürchtetenAusmaßreduziertdenNutzendesProjektserheblich,einggf.notwendigerRückkaufoderdieAnmietungvonGrundstückenfürdenWeiterbetriebvonTeilenderKopfbahnhofinfrastrukturwürdediebetriebswirtschaftlicheBilanzdesProjektserheblich belasten. AngesichtsdesbislangnichtwiderlegtenVerdachts,dassmitdemNadelöhr Stuttgart21einedauerhafteKapazitätsreduzierungderBahninfrastrukturentsteht,drohtdurchreduziertenProjektnutzenundmitBelastungenausdem WeiterbetriebvonTeilendesKopfbahnhofsnichtnureinwirtschaftlicher SchadenfürdieDBAG,sondernüberdenmangelndenNutzen-Kosten-Vorteil auch für die Volkswirtschaft. DasAuditderSchweizerFirmaSMAundPartnerAGzumStresstestistaus SichtvonWikiRealmangelhaft,dasEBAerklärtsichbezüglicheinerÜberprüfungfürnichtzuständigunddieBundesregierungbeantwortetedieFrage nacheinerunabhängigenbegutachtungderaufgedecktenmängelimleistungsnachweisdurchdenstresstestzustuttgart21nichtinhaltlich.damit bestehtdieerwartung,dassdiebundesregierungselbstinhaltlichstellung bezieht. Vorbemerkung der Bundesregierung BeiStuttgart21handeltessichnichtumeinProjektdesBedarfsplansfürdie SchienenwegedesBundes,sondernumeineigenwirtschaftlichesProjektder DeutschenBahnAG (DBAG).DieEisenbahninfrastrukturunternehmensind VorhabenträgerundBauherr.DasLandBaden-Württemberg,dieStadtStuttgart,derVerbandRegionStuttgartunddieFlughafenStuttgartGmbHbeteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. DerBundübernimmtmiteinemFestbetragi.H.v.563,8Mio.EurofürdasProjektStuttgart21denAnteil,derfürdieEinbindungderNeubaustrecke (NBS) Wendlingen UlmindenKnotenStuttgartauchohnedieVerwirklichungvon Stuttgart21erforderlichgewesenwäre.DieNBSWendlingen UlmistBestandteildesindenVordringlichenBedarfeingeordnetenBedarfsplanvorhabens ABS/NBS Stuttgart Ulm Augsburg ImRahmenderSchlichtungzuStuttgart21imHerbst2010wurdenvom SchlichterAuflagenzurKapazitätssteigerungdesProjektsmiteinemsogenanntenStresstestverknüpft,der30ProzentLeistungszuwachsinderSpitzenstundesimulierensoll.DieUntersuchungwurdevonderDBAGdurchgeführt und von der SMA AG auditiert.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieErgebnissedieserSimulationsindnichtBasisfürdieInvestitionsentscheidung der Bundesregierung. DieFinanzierungvonMaßnahmendesNeu-undAusbausderSchieneninfrastruktursetztdieVerankerungderentsprechendenMaßnahmenimgeltenden Bedarfsplangemäß 1desBundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) voraus.dasbedingteinepositivegesamtwirtschaftlichebewertung,inder RegelimRahmenderBundesverkehrswegeplanung.EinpositivesNutzen-Kosten-Verhältniswirderzielt,wenndiedurchdieMaßnahmegeneriertenVerkehrsverlagerungenimPersonenfern-wieimGüterverkehrsohohenNutzen stiften,dassdieinvestitionskostenmindestenskompensiertwerden.die ZusammenstellungderMethodik ( bundesverkehrswegeplan-2003-die-gesamtwirtschaftliche-bewertungsmethodik. html?nn=35978)erläutertdienutzenkomponenten (S.35ff.)undNetzmodelle (S.100ff.),mitdenendiesaufderBasisdergeltendenPrognoseuntersucht wird.diebetriebsqualitätspielthierabgeleitetausderleistungsfähigkeiteiner StreckeimGüterverkehrinAbhängigkeitvonderStreckenauslastungeine maßgeblicherolle (S.115bis121).DasprognostizierteBedienungsangebot desschienenpersonennahverkehrs (SPNV)wirdalsGrundlastindasNetzeingepflegt.AnschließenderfolgtdieModellierungdesSchienenpersonenfernverkehrs (SPFV),wobeikeinekonkretenFahrplänezugrundegelegtwerden,da diezuranwendunggebrachtenmodellefahrplanunabhängigarbeiten.fürvorhabendesspnvfindeteineanalogeuntersuchungstatt;hierwirddiemethodik der Standardisierten Bewertung angewandt. DieVorhabendesBedarfsplansfürdieBundesschienenwegesindnach 4 BSWAGallefünfJahrezuüberprüfen.DieWirtschaftlichkeitderABS/NBS Stuttgart Ulm AugsburgwurdeimRahmenderBedarfsplanüberprüfung2010 bestätigt. 1.KanndieBundesregierungausschließen,dassStuttgart21eineKapazitätsverringerung im Sinne des 11 AEG bewirken wird? Wenn ja, warum? AufdieAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIE LINKE. VerringerungderKapazitätdurchStuttgart21 (Bundestagsdrucksache 17/3333, zu Frage 1) wird verwiesen. 2.GehtdieBundesregierungdavonaus,dassdieDBAGeinenAntragauf StilllegungderbisherigenInfrastrukturnach 11Absatz1AEGstellen wird (bitte mit Begründung)? DieBundesregierungkannnichtvorhersehen,welcheAnträgegemäß 11 AEGdieDBAGinderZukunftfürwelcheInfrastruktureinrichtungenstellen wird. 3.WelchesVerfahrenistfürsolcheFällevorgesehen,indeneneszwischen EisenbahninfrastrukturunternehmenundAufsichtsbehördeunterschiedlicheAuffassungendarübergibt,obeinVerfahrennach 11Absatz1AEG durchzuführen ist? MaßgeblichistdieEntscheidungderAufsichtsbehörde.DemBetroffenensteht der Verwaltungsgerichtsweg offen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WiebewertetesdieBundesregierung,dassdieStuttgarterNetzAGdas EBAaufgeforderthat,gegendievonderDBAGangekündigteStilllegung deskopfbahnhofesundseinerzulaufstrecken,ohnedasgesetzlichvorgeschriebeneverfahrennach 11Absatz1AEGtätigzuwerden,undfür denfalleinesablehnendenbescheidseineklagezurfeststellungder PflichtzurDurchführungeinesStilllegungsverfahrensimRahmendes 11 Absatz 1 AEG angekündigt hat? DasVorgehenderStuttgarterNetzAGisteineEntscheidungeinesPrivatunternehmens,welchealssolchedurchdieBundesregierungnichtbewertet wird.unabhängigvonderfrage,obfüreinenrückbaudergleisanlagendes bestehendenkopfbahnhofesinstuttgartundderzulaufstreckeneinverfahren nach 11AEGnotwendigwäre,bestehtzumderzeitigenZeitpunktkeineVeranlassungfürMaßnahmengegenüberderDBNetzAG,dadiesedieinRede stehendenanlagenwährenddesumbausnochübermehrerejahrefürden Bahnbetrieb benötigt. 5.Welche Sachverhalte imsinneihrerantwortaufdieschriftlichenfragen70und71vom15.dezember2011aufbundestagsdrucksache17/ 8206kommenausSichtderBundesregierunginFrage,dieeinVerfahren nach 11 Absatz 1 AEG erfordern würden (bitte abschließend aufzählen)? Die Sachverhalte sind in 11 AEG aufgeführt: DiedauerndeEinstellungdesBetriebseinerStrecke,einesfürdieBetriebsabwicklungwichtigenBahnhofsoderdiemehralsgeringfügigeVerringerung der Kapazität einer Strecke. 6.VerlässtsichdieBundesregierungbeiderBewertungderinFrage5genannten Sachverhalte ausschließlich auf die Angaben der DB AG? 7.WelcheBewertungen,UntersuchungenoderÄhnlicheszurKlärungderin Frage5genannten Sachverhalte wirddiebundesregierungdafürentweder selber durchführen oder in Auftrag geben? DieFragen6und7werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DiezuständigeAufsichtsbehördehatgemäß 11Absatz2AEGüberdenAntragdesEisenbahninfrastrukturunternehmensunterBerücksichtigungverkehrlicherundwirtschaftlicherKriterienzuentscheiden.WelcheHilfsmittelzurBeurteilungdesjeweiligenAntragsherangezogenwerden,istimEinzelfallvon der Aufsichtsbehörde festzulegen. 8.WirddieBundesregierungfürdieBestimmungundBewertungderin Frage5genannten Sachverhalte dieergebnissedessog.stresstestszu Stuttgart 21 berücksichtigen (bitte mit Begründung)? Esistderzeitnichtersichtlich,dassdieErgebnissedesStresstestszuStuttgart21 die in 11 AEG aufgeführten Sachverhalte berühren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WelchenZeitraumvordergeplantenAußerbetriebnahmedesKopfbahnhofsinStuttgartbetrachtetdieBundesregierungals zeitnah imsinne ihrerantwortaufdieschriftlichenfragen70und71vom15.dezember 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/8206? EsistAufgabedesEisenbahninfrastrukturunternehmens,beiNotwendigkeit einesverfahrensnach 11AEGdasAngebotanpotenzielleInteressentenso rechtzeitigzuveröffentlichen,dassunterberücksichtigungdeszeitbedarfsfür VerhandlungenundderVerfahrensdauerderZeitpunktderAußerbetriebnahme erreicht wird. 10.WielangedauertdurchschnittlicheinVerfahrennach 11AEGoder, wenndiebundesregierungdiesnichtangebenkann,wielangedauerten jeweils das schnellste und das langsamste Verfahren nach 11 AEG? Gemäß 11Absatz2AEGhatdiezuständigeAufsichtsbehördeüberdenAntraginnerhalbvondreiMonatenzuentscheiden.Gemäß 11Absatz3Satz1 AEGgiltdieGenehmigungalserteilt,wenndieAufsichtsbehördeinnerhalb dieser Frist nicht entschieden hat. 11.BiswannwirdsichdieBundesregierungdefinitiventscheiden,obsieim RahmenvonStuttgart21dieDBNetzAGdazuverpflichtenwird,ein Verfahren nach 11 Absatz 1 AEG durchzuführen? EsistAufgabederAufsichtsbehörden,daraufzuachtenundmitaufsichtsrechtlichenMittelndurchzusetzen,dassVerfahrennach 11Absatz1AEGdurchgeführtwird,wenndieimGesetzgenanntenVoraussetzungengegebensind.Im ÜbrigenwürdeeinVerfahrennach 11Absatz1AEGu.a.voraussetzen,dass VerhandlungenmitDrittenzurÜbertragungderInfrastrukturerfolglosgeblieben sind. 12.SiehtdieBundesregierungesvordemHintergrundihrerAntwortvom 30.November2011 (Plenarprotokoll17/145,Anlage47)alsmöglichan, dassdiestuttgarternetzagmitihrembegehren,zumindesteinenteil deskopfbahnhofsundderzulaufstreckenzuerhalten,erfolghaben könnte (bitte mit Begründung)? 13.SchließtdieBundesregierung,vordemHintergrundihrerAntwortvom 30.November2011 (Plenarprotokoll17/145,Anlage47),nichtaus,dass esbeieinementsprechendenrealenbedarfauchnachinbetriebnahme vonstuttgart21einen (ggfs.modifizierten)oberirdischenkopfbahnhof geben kann? DieFragen12und13werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DaderTiefbahnhofunterWeiterbetriebdesjetzigen,modifiziertenKopfbahnhofsgebautwird,wäreestechnischauchmöglich,beideBahnhöfeparallelzu betreiben,wennangeeignetenstellenderzulaufstreckenverzweigungsweicheneinschließlichdererforderlichensignalanlageneingebautwürden.ob indiesemzusammenhangeineausreichendenachfrageaninfrastrukturnutzungbesteht,umdenerwerb,denbetriebunddieersatzinvestitioneninden (ggf.modifizierten)kopfbahnhofdurchnutzungsentgeltezufinanzieren,ist derzeitnichtabzusehen,danachgewiesenwurde,dassderneuetiefbahnhofdie zuerwartendenzugzahlenaufnehmenkann.aufdieantwortzufrage1wird verwiesen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8529 WelcheAuswirkungendasVorhabenderStuttgarterNetzAGaufdiestädtebaulichenPlanungenunddieGrundstücksverkäufederDBAGandieStadt Stuttgarthat,kannvomBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungnichtbeurteiltwerden,daesandiesenPlanungenundVerträgennichtbeteiligt ist. 14.WiegedenktdieBundesregierungangesichtsdesengenZeitrahmens die DBAGkündigtean,abDreikönig2012 (6.Januar2012)mitweiterenentscheidendenBaumaßnahmenfürStuttgart21zubeginnen wirksamden von WikiReal vorgebrachten Bedenken zu begegnen? 15.HältdieBundesregierungeineÜberprüfungdervonWikiRealerhobenen VorwürfezurManipulationdesStresstestsfürgeboten (bittemitbegründung)? 16.WelcheStellewirdeineunabhängigeÜberprüfungdervonWikiRealerhobenenVorwürfevornehmen,dieauchZweifelanderAuditierungdurch diesmaundpartneragbeinhalten,unddiesvordemhintergrund,dass sich das EBA für nicht zuständig erklärte? DieFragen14bis16werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.Insofernsieht diebundesregierungkeinenanlasszurüberprüfungdesauditiertenstresstests. ImRahmenderPlanfeststellungwerden (bzw.wurdenimfallederbereits planfestgestelltenbauabschnitte)jeglicheinformationen,welchezurbeurteilungderplanfeststellungsfähigkeitdesvorhabensstuttgart21vonrelevanz sind,durchdiezuständigeplanfeststellungsbehörde,d.h.daseisenbahn-bundesamt,überprüftbzw.erhoben.soferneinederartigerelevanznichtgegeben ist, erfolgt keine Überprüfung von Amts wegen. 17.WiewirddieBundesregierungalsVertreterinderEigentümerinderDB AGsicherstellen,dassdieVerantwortlichenzudenerheblichenVorwürfensubstantiellStellungbeziehen,nachdemdieersteStellungnahmeder DBAGlautDr.ChristophEngelhardt (StuttgarterZeitung,24.November 2011)nichtvermag,dieKritikpunkteauszuräumen,undseineEntgegnungvom21.November2011bisheutenichtentkräftetwurde,bevormit demabrissvonbahnhofsteilenunwiederbringlicherschadenangerichtet wird? DieBundesregierungnimmtdieaktienrechtlichenEigentümermöglichkeiten vollumfänglichwahr.einflussnahmenundentscheidungenbezüglichfragen dergeschäftsführungseitensdeseigentümerssindnachaktienrecht unabhängigdavon,obessichdabeiumdenbundodereinendrittenhandelt grundsätzlich ausgeschlossen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.WieschätztdieBundesregierungdenmöglichenSchadenfürdiedemokratischeKulturein,wennBeteiligteandemersten Demokratie-Experiment einerfaktenschlichtungmitdemeindruckzurückgelassenwerden,indemprozesswäredieöffentlichkeitgetäuschtworden (sieheden AufrufvonTeilnehmernundExpertenvonFaktenschlichtungundStresstest-PräsentationzurAufklärungderVorwürfevom14.Dezember2011 aufwww.wikireal.org),wennderbaudesbahnhofsfortgesetztwird,solangederdringendeverdachteinesregelwidrigennutzennachweisesbesteht? EinmöglicherSchadenfürdiedemokratischeKulturistnachAuffassungder Bundesregierungnichterkennbar.DieDBAGunddieSMA &PartnerAG haben zu WikiReal Stellung genommen. 19.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassnichtdurcheinengeringeren alsdengeplantennutzenwirtschaftlicherschadenfürdiedbagundfür densteuerzahlerentsteht,angesichtsdessen,dassdergeplanteleistungszuwachswahrscheinlichnichterreichbaristundmöglicherweisegrundstückefürdenweiterbetriebvonteilenderkopfbahnhofinfrastrukturzurückgekauftodergepachtetwerdenmüssen,undsichfürdasprojekt schonimjahr2010nurein ausgeglichenerkapitalwertfürdiedbag ergab (Bundestagsdrucksache 17/4008)? 20.WiebewertetdieBundesregierungdenSchadenfürdieVolkswirtschaft undfürdiedbag,derentsteht,wennausstehendeplanfeststellungsverfahrenfürdieanbindungvonstuttgart21scheitern,dadiefehlerim Nutzennachweisgeltendgemachtwerden,sodassdiePlanrechtfertigung entfälltundeinprojektabbruchzudenjenachprojektfortschritthöheren KostenundmitunwiederbringlichenSchädenetwaamStuttgarter Schlosspark und dem denkmalgeschützten Bonatz-Bau die Folge wären? DieFragen19und20werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieWirtschaftlichkeitdesBedarfsplanvorhabensABS/NBSStuttgart Ulm Augsburg wurde im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung 2010 bestätigt. FürdiebestandskräftigenPlanfeststellungsbeschlüssefürdasProjektStuttgart 21 (Planfeststellungsabschnitte1.1,1.2,1.4,1.5und1.6a)istdiePlanrechtfertigungabschließendpositivbeantwortetworden.DiesesErgebniswurdeinmehrerenVerfahrengerichtlichbestätigt.FürdienochoffenenVerfahren (Planfeststellungsabschnitte1.3und1.6b)istdieFragederPlanrechtfertigungBestandteildesgesetzlichenPrüfprogrammsimRahmendertatbestandlichenVoraussetzungen für die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses. 21.WiebewertetdieBundesregierungfachlichdieDarstellungderDBAG inderabschlussdokumentationdesstresstests,dassfürneueinfrastruktureneine wirtschaftlichoptimale Betriebsqualitätangestrebtwird,für die bis zu eine Minute Verspätungsaufbau zulässig sei? 22.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseinPlanungsziel,dasbis zueinerminuteverspätungsaufbauzulässt,aufdengesamtenbahnverkehrangewandt,einenreibungslosenundpünktlichenbahnverkehrin Deutschland unmöglich machen würde (bitte mit Begründung)? DieFragen21und22werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8529 DieEisenbahninfrastrukturdesBundeswirdbeiderDBNetzAGaufderBasis derrichtlinie405 Fahrwegkapazität sobemessen,dasssicheinewirtschaftlichoptimalebetriebsqualitätergibt.dieeisenbahnaufsichtsbehördenüberwachenaufdiesergrundlagedieeisenbahnendesbundesundgenehmigendie Planungen.ImStresstestwurdendieRegelnderRichtlinie405vollumfänglich eingehalten.dieeinhaltungwurdevomneutralengutachtersmaauditiertund bestätigt. LautDBAGzeigtdasfinaleSimulationsergebnisimFallvonStuttgartHbf, dasszügedesschienenpersonenverkehrsimdurchschnittnur13sekunden VerspätungimZulaufaufdenKnotenStuttgartHbfaufbauenunddurchfahrendeZügesogarimDurchschnitt33SekundenVerspätungabbauen,waseiner Premiumqualität entspricht. 23.WiebewertetdieBundesregierungfachlichdas nachauffassungvon WikiRealregelwidrigeundüberdietatsächlichmangelhafteQualitäteinzelnerStreckenhinwegtäuschende VorgehenderDBAGinderöffentlichen DarstellungderStresstest-Ergebnisse,dassdiesewillkürlicheinzelne Streckennursoweitauswertete,wienocheine optimale Betriebsqualität erreichtwurde,hingegendiegleichenstreckenindergegenrichtungganz anders auswertete, so dass diese Premium erreichten? DieVerspätungsverläufeentlangderStreckenundLinienwurdennachAussagederDBAGdetailliertdargestellt.DiemittleredurchschnittlicheVerspätungproZugwurdevonallenEinbruchsbetriebsstellenausberechnet.Das GutachtenderSMAzeigt,dassinsgesamteinewirtschaftlichoptimaleBetriebsqualitäterreichtwird,teilweisejedochauchPremiumqualitätvorliegt.Die neuentstehendeinfrastrukturbautdabeiinsgesamtspürbarverspätungenab. DahersinddieberechnetenVerspätungsanstiegeindenAußenbereichendes BetrachtungsraumsimRahmendesStresstestsirrelevantundvomGutachterzu Recht nicht zur Bewertung von Stuttgart 21 herangezogen worden. 24.WiebewertetdieBundesregierungfachlichdieAbweichungvoneiner realistischenlastkurveimstresstest lautwikirealfehlen24zügeim Vor-undimNachlaufderSpitzenstunde,wassichstarklastminderndauswirkt,dadieBetriebsqualitätentgegenderAufgabenstellungimSchlichterspruchstattzurSpitzenstundeimMittelderStundenvon6bis10Uhr bestimmtwird angesichtsderforderungderrichtlinienachrealitätsnahersimulationunddernotwendigkeit,diefunktionsfähigkeitdeszukünftigenstuttgarterbahnknotensunterpraxisnahenbedingungennachzuweisen? DerVerlaufderverwendetenLastkurveentsprichtnachAussagederDBAG derheutigenbelastung.dietagesgangliniewurdeanderheuteexistierenden TagesganglinieangelehntundgegenüberdenheutigenZugzahlenummehrals 30 Prozent erhöht, vgl. nachfolgende Abbildung.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (Abbildung: SMA-Abschlussbericht, Steckbrief FP 07, S. 14) 25.WiebewertetdieBundesregierungfachlichdasFehlenandererüberdie VerspätungsveränderunghinausvorgeschriebenerKenngrößen,dievon derrichtliniefürjedesimulationverlangtwerdenundwesentlichfürdie IdentifikationvonEngpässenimBahnknotensind,inderErgebnisdarstellung des Stresstests? DieInfrastrukturvonStuttgart21wurdenachAngabenderDBAGvollumfassendbewertet.GegenstanddesStresstestswares,nachzuweisen,obeinkonkreterFahrplanmitmindestens49AnkünfteninStuttgartHbfinderSpitzenstunde bei guter Betriebsqualität gefahren werden kann. 26.WiebewertetdieBundesregierungdenVorwurf,dassdieDBAGindie Simulationeingegriffenhabe,unterVerfälschungderoffiziellgenannten undvonderrichtlinievorgeschriebenenwertemittelseinesversteckten ParametersdieSpitzenwertedersimuliertenVerspätungenzukappen, ohnedieszuveröffentlichen,undsodenteilderverspätungenzuunterschlagen, der Stress und Störungen abbilden sollte? DieDBAGhatzudenVorwürfenStellunggenommen.ImRahmendesStresstestshatsichdieDBNetzAGandenStandvonWissenschaftundTechnikgehalten.DieswurdevonderSMA,alsneutralerGutachter,bestätigtundauditiert.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungfachlichdieAnnahmevonPünktlichkeitsgradenvonrund95ProzentimFernverkehrundbeiS-Bahneninder Simulationangesichtsdessen,dassdiezuletztvonderDBAGunddes VerbandsRegionStuttgart KörperschaftdesöffentlichenRechtsStuttgartveröffentlichtenentsprechendenWertenuretwabei84Prozentliegen,undsiehtdieBundesregierungdieseAnnahmenalseinerealitätsnahe Abbildung des Verkehrs an? DieimStresstestunterstelltenEinbruchsverspätungenermöglichennachAussagederDBAGeinerealitätsnaheAbbildungdesVerkehrs.DemGutachter SMAwurdendemnachautomatischermittelteBetriebsführungsdatenausder BetriebszentraleSüdwestinKarlsruhezurVerfügunggestellt,welchealsErgebnisdieRealitätsnähederDB-AnnahmenzumVerspätungsniveaubestätigen (siehe auch SMA-Audit-Abschlussbericht, Steckbrief SI-05, S. 5, 14 f.). 28.WiebewertetdieBundesregierungfachlichdieStellungnahmederDB AG,eineVergleichssimulationdesKopfbahnhofs (eineselbstverständlichkeitimwissenschaftlicheneinsatzvonsimulationenwegendergefahrsystematischerfehler)wärenichtnotwendig,dasienichtbeauftragt wordenwar,obwohldasregelwerkdiesimulationvonvariantenunabhängig vom Auftrag vorschreibt? EineUntersuchungderbestehendenInfrastrukturdesKopfbahnhofsStuttgart HbfwarnichtAuftragderSchlichtung.ZielundGegenstanddesStresstests wardernachweis,obeinkonkreterfahrplanmitmindestens49ankünftenin StuttgartHbfinderSpitzenstundebeiguterBetriebsqualitätdurchgeführtwerden kann. 29.WiebewertetdieBundesregierungfachlichdieAnnahmeinderStresstest-Simulation,dassdiesogenanntenFahrzeitüberschüssezu100ProzentzumVerspätungsabbaugenutztwerdenkönnen,wobeianzumerken ist,dassdierichtlinienurdieberücksichtigung einesteils erlaubt, beimsogenanntenbauzuschlagnur50prozentunddenvonderdbag angeführtensogenanntenregelzuschlaggarnichtzumverspätungsabbau vorsieht? FahrzeitüberschüssewurdenlautDBAGrealistischangesetzt.DerRegelzuschlagwurdenichtzumVerspätungsabbaugenutzt.BeidenFahrzeitüberschüssenhandeltessichüberwiegendumimKundeninteressevomAufgabenträger gewünschtereisezeitverlängerungen,z.b.umdentaktfahrplaneinzuhalten oderanschlüssezugewähren,welcheselbstredendimverspätungsfallzurreduzierungderverspätungimpraktischeneisenbahnbetriebgenutztwerden können. 30.WienimmtdieBundesregierungihreAufsichtspflichtalsVertreterinder EigentümerinderDBAGwahrundstelltsicher,dassnichtspäterder Vorwurferhobenwerdenkönnte,absehbarerSchadenvomGemeinwesen und am Staatsvermögen wäre nicht abgewendet worden? DieKontrollederDBAGerfolgtgemäßdemAktiengesetzüberderenAufsichtsrat,indemderBundvertretenist.Gemäß 111Absatz4Satz1desAktiengesetzesscheideteindirekterEinflussdesAufsichtsratesaufdasoperative Geschäft des Unternehmens aus.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 31.WiebeurteiltdieBundesregierungfachlichdenwiederholtenEinsatzder sogenanntensensitivitäten (auchim finalensimulationslauf ),d.h.von stichprobenartigentests,mitlediglicheinbisdreisimulationsläufen,die nachderrichtlinienichtzulässigsind,beidenenlediglichdiereaktion dessystemsdaraufgetestetwird,dasseineinzelnerparameterrealistischereingestelltwird,wogegendierichtlinievorschreibt,100simulationsläufedurchzuführen,unterberücksichtigungsämtlicherparameter mitwerten,derenrealitätsnäheeinzelngeprüftistunddiederaufgabenstellung entsprechen? BeiallendurchgeführtenSensitivitätsbetrachtungenhandeltessichnachAussage der DB AG um vollständige Betriebssimulationen mit 100 Läufen. 32.WiebewertetdieBundesregierungdenVorwurf,dassimGegensatzzur AussagederDBAGsichschonindenStresstest-Datenzeigte,dassdie fürstuttgart21neugebauteinfrastruktureinendeutlichenaufbauvon Verspätungenbewirkt (alleindieeinfahrtenindenneuenhauptbahnhof bauenmehrverspätungenauf,alsfürdengesamtenuntersuchungsraum ermitteltwird),sodassderneuebahnhofalsnadelöhrdesbahnverkehrs erscheine? ImFallvonStuttgartHbfzeigtdasfinaleSimulationsergebnisnachAussage derdbag,dasszügedesschienenpersonenverkehrsimdurchschnittnur 13SekundenVerspätungimZulaufaufdenKnotenStuttgartHbfaufbauenund durchfahrendezügesogarimdurchschnitt33sekundenverspätungabbauen. DieneuentstehendeInfrastrukturbautdabeiinsgesamtspürbarVerspätungen ab. 33.InwelcherFormwirddieBundesregierung etwaalsgrundlageeiner korrigiertenkosten-nutzen-bewertung einenregelkonformennutzennachweis hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sicherstellen? 34.WiewürdedieBundesregierungdenKorrekturbedarfanderLeistungsfähigkeitvonStuttgart21gegenüberdemStresstest-Zielabschätzen (um wievielprozentbzw.wievielezügemüssteeinerealistischeleistungsschätzunggegenüberden49zügendesstresstestsnachuntenkorrigiert werden)? 35.WiebewertetdieBundesregierungimBlickaufdienotwendigeKorrekturderKapazitätsaussagefürStuttgart21dieZukunftsfähigkeitdesProjekts,angesichtsderWachstumsprognosenetwadesEU-Weißbuchsvon +35Prozentbis +100ProzentimBahnverkehrbis2050,alsoangesichts vonanforderungen,dieallenfallsderheutigekopfbahnhofmiteinerfür denaktuellenzustandoffiziellfestgestelltenkapazitätvon50zügenpro Stundeerreicht,dielautderVIEREGG-RÖSSLERGmbHzueinem Bruchteil der Stuttgart 21-Kosten auch auf 72 Züge ausbaufähig sind? DieFragen33bis35werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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