Deutscher Bundestag Drucksache 17/7640 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Private Sicherheitsfirmen umfassend regulieren und zertifizieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DasTätigkeitsfeldprivaterSicherheitsfirmenhatsichindenletztenJahren deutlicherweitert.mittlerweilegibteskaumeininternationaleskrisengebiet, indemkeineprivatensicherheitsfirmenaktivsind.ihredienstleistungenreichendabeivonlogistik,technischerunterstützungsowieaufklärungsdiensten überstrategischeundoperativeberatungstätigkeiten,polizei-undwachdienstaufgabensowieausbildungstätigkeitenbiszurdirektenteilnahmeamkampfgeschehen.diebereitstellungmilitärischerdienstleistungendurchprivateunternehmen,wieinsbesonderediedirekteteilnahmeankampfhandlungen,ist nichtmitdemstaatlichengewaltmonopolvereinbar.keinesfallsdarfderstaat hoheitlicheaufgabenausdemmilitärischenkernbereichanprivateunternehmen übertragen. BisheutefehlenaberinDeutschlandvoralleminHinblickaufdieAuslandstätigkeitprivaterSicherheitsfirmenklaregesetzlicheundverordnungsrechtliche Bestimmungen.DerFalldernordrhein-westfälischenFirmaASGAARD GERMANSECURITYGROUPmachtedeutlich,dassauchdeutscheSicherheitsunternehmenInteresseanMilitäraufträgenausdemAuslandhabenund dassesaktuellwegenfehlenderregelungenimdeutschenrechtgrundsätzlich möglichist,dassdeutschefirmenalleobenbeschriebenendienstleistungenim In-undAuslandanbieten.OhneeinLizenzierungsverfahren,ohnenationale RegistrierungspflichtundohneGenehmigungspflichtfürVertragsabschlüsse mitausländischenpartnernwerdendeutschebehördenimmererstdanntätig werdenkönnen,wenneseinenkonkretenverdachtaufstrafbaresverhaltengibt. ZertifizierungsverfahrenfüreinzelneTätigkeitsfelderprivaterSicherheitsfirmen,wiesiezurzeitamBeispielderdurchPirateriebedrohtenHandelsschifffahrtdiskutiertwerden,könnendabeinichtklareRegelungenersetzen,welche TätigkeitenimSicherheitsbereichvonprivatenUnternehmenunterwelchenBedingungendurchgeführtwerdendürfenundwelchenicht.Dazugehörtauch, dassdienutzungvonkriegswaffendurchprivatpersonenimin-undausland weiterhin strikt untersagt bleibt.
Drucksache 17/7640 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BislangsindauchdieRegelungenfürdieAufnahmeeinesBewachungsgewerbesunddieTätigkeitsolcherUnternehmeninDeutschlandunzureichendgefasst.NachdenVorschriftenderGewerbeordnungundderBewachungsverordnungreichtesfürdieAnmeldungeinesBewachungsgewerbesaus,wenndie betreffendenpersonenihrezuverlässigkeit,diefürdengewerbebetrieberforderlichenmittelundsicherheitennachweisensowievonderindustrie-und HandelskammerüberdiefürdieAusübungdesGewerbeserforderlichenrechtlichenVorschriftenunterrichtetwerden.FürdieseUnterrichtungistinderBewachungsverordnungzurzeitlediglicheinZeitrahmenvon80Stundenvorgesehen.FürdieAufnahmeeinerBeschäftigungbeieinemsolchenUnternehmenreichteine40-stündigeUnterrichtungaus.DamitgehörtDeutschland zudenschlusslichternineuropa,wasdiezugangsvoraussetzungenvonprivaten Sicherheitsfirmen angeht. AuchderEUkommteinebesondereVerantwortungzu,klareRahmenbedingungenfürprivateSicherheitsfirmenzusetzen,daderSicherheitsbereichals TeildesWirtschaftssektorsindenKompetenzbereichderEU-Kommission fällt.trotzappellendeseuropäischenparlamentssindbisherallerdingsnur einzelnegebiete,wiewaffenexportodertechnischeunterstützungsleistungen, geregelt. DieBundesrepublikDeutschlandgehörtzudenUnterzeichnerstaatendesMontreux-Dokuments (TheMontreuxDocumentonPertinentLegalObligations andgoodpracticesforstatesrelatedtooperationsofprivatemilitaryand SecurityCompaniesDuringArmedConflict),indemGrundsätzezumUmgang vonstaatenmitprivatenmilitär-undsicherheitsfirmenfestgelegtwurden.das Montreux-Dokumentistzwarrechtlichnichtbindend,ermutigtaberdieSignatarstaaten,dieVorschlägeinnationalesRechtumzusetzen.Bisheristdie BundesregierungdieserAufforderungnichtgefolgt.Damitfälltsiehinterdie PositionderEuropäischenUnionzurück,diefürdieVergabeneuerAufträgean privatesicherheitsfirmenimrahmendergemeinsamenaußen-undsicher- heitspolitikdieeinhaltungdesinternationalenverhaltenskodex,dermontreux- Initiative und der Freiwilligen Prinzipien der UN vorsieht. SeitMai2011findenineinerArbeitsgruppedesUN-Menschenrechtsrats (Open-endedintergovernmentalworkinggrouptoconsiderthepossibilityof elaborationaninternationalregulatoryframeworkontheregulation,monitoringandoversightoftheimpactoftheactivitiesofprivatemilitaryandsecurity companies)verhandlungenübereineun-konventionzurregulierungvon privatenmilitär-undsicherheitsfirmenstatt.bedauerlicherweisehattedieeu mitunterstützungderbundesregierunganfänglichgegeneineeinsetzung dieserarbeitsgruppegestimmt.nunistesumsowichtiger,dassdiebundesregierunginderzuständigeneu-ratsarbeitsgruppefürmenschenrechte (COHOM)aufeinekonstruktiveundproaktiveEU-PositionindiesenUN-Verhandlungen hinwirkt. ImNovember2010wurdeunterFührungderSchweizmitdemInternational CodeofConductforPrivateSecurityServiceProviderseinVerhaltenskodexfür privatesicherheitsfirmenvorgestellt.mitseinerunterzeichnungverpflichten sichunternehmen,menschen-undvölkerrechtlichestandardseinzuhalten.bisherhabenallerdingskaumdeutscheprivatesicherheitsfirmendiesenkodex unterzeichnet.diebundesregierungbegrüßtzwardiesenverhaltenskodex,bindet dievergabevonaufträgenanprivatesicherheitsfirmenabernichtdaran,obein UnternehmendenKodexunterzeichnethat,obwohlsieausdrücklichanerkennt, dasseineverpflichtungaufdenverhaltenskodexeinsinnvollesmittelsein kann,dasbewusstseinzustärken,dassbestehendevölkerrechtlicheregelnund Menschenrechtezuachtensind (AntwortderBundesregierungaufdieKleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7640 17/7166).HierkönnteDeutschlandeinewichtigeVorbildfunktioneinnehmen, daalleindasauswärtigeamtimlaufendenjahr141privatesicherheitsdienste imauslanduntervertraggenommenhat,umobjektschutz-undkontrollaufgaben an deutschen Einrichtungen durchzuführen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.einengesetzlichenRahmenfürdieTätigkeitprivaterSicherheitsfirmenim In- und Ausland zu schaffen, und dabei insbesondere a) eine Registrierungspflicht für private Sicherheitsfirmen einzuführen, b)einlizenzierungsverfahrenzuentwickeln,dasdieaufnahmevonunternehmerischertätigkeitimsicherheitsbereichanklarevoraussetzungen bindet, c)einezertifizierungfürprivatesicherheitsunternehmenzuentwickeln,die QualitätsstandardsfürdieAusbildungderSicherheitskräftesowieTransparenz in der unternehmerischen Tätigkeit einfordert; 2. sicherzustellen, dass deutsche private Sicherheitsfirmen a) sich nicht an militärischen Kampfhandlungen im Ausland beteiligen, b) auch im Ausland keine Kriegswaffen besitzen oder zum Einsatz bringen, c) sich nicht an der Ausbildung ausländischer Streitkräfte beteiligen; 3.dieVergabevonöffentlichenAufträgenanprivateSicherheitsfirmendavon abhängigzumachen,dassdiesedeninternationalcodeofconductforprivate Security Service Providers unterzeichnet haben; 4.klarzustellen,dassdieTätigkeitvonprivatenSicherheitsunternehmeninden Geltungsbereich des 7 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes fällt; 5.dieimMontreux-DokumentniedergeschriebenenGoodPracticesforContractingStates (Nummer1bis23),forTerritorialStates (Nummmer24 bis52)andforhomestates (Nummer53bis73)innationalesRechtumzusetzen; 6.sichfüreinheitlicheRegulierungs-undZertifizierungsregelungenaufEU- Ebene einzusetzen, die a) eine zentrale und öffentlich zugängliche Listung von Unternehmen, b) Normen und Standards für Gründungen von Sicherheitsdienstleister, c)einedokumentierungderqualifikationdermitarbeiterinnenundmitarbeiter, d)einepflichtzurzeitnahenunddetailliertenunterrichtungdeseuropäischen undderjeweiligennationalenparlamenteüberauftragsvergabenausöffentlicher Hand, e)einepflichtzurzeitnahenberichterstattungvonverstößengegengeltende Rechtsvorschriften, f)einejährlicheberichtspflichtderunternehmenüberangenommeneaufträge,derenaufgabenspektrum,dasauftragsvolumenunddenjeweiligen Mittelansatz, g) ein Verbot des Verkaufs bestimmter Waffentypen sowie h)eineeinheitlicheregelungdesjuristischenzugriffsbeimöglichenstraftaten innerhalb sowie außerhalb der EU beinhaltet;
Drucksache 17/7640 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.sichaktivundkonstruktivfüreineUN-KonventionzurRegulierungprivater Sicherheitsfirmeneinzusetzen,insbesondereimRahmenderdazumomentan stattfindenden Verhandlungen im UN-Menschenrechtsrat. Berlin, den 9. November 2011 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung DiePrivatisierungimBereichderinnerenundäußerenSicherheitschreitetseit Jahrenvoran.DieszeigtsichdeutlichinderständigwachsendenZahlprivater Sicherheitsfirmen,inderAusdifferenzierungihresTätigkeitsfeldessowieder AnzahldesbeschäftigtenPersonals.WirddieserBereichnichtkontrolliert, kanndasgewaltmonopoldesstaateserodieren.esstehtzunehmendzu befürchten,dassauchnichtstaatlicheakteuredurchdassteigendeangebotan privatensicherheitsdienstleisternihreinteressenhäufigermitgewaltdurchsetzenkönnen.indemerteilbereichederöffentlichensicherheitindiehändeprivaterunternehmenlegt,machtsichderstaatvondiesenzunehmendabhängig, daerselbstimkrisenfalldienotwendigenfähigkeitennichtmehrgenerieren kann. Zudemhatsichgezeigt,dassprivateSicherheitsunternehmenzumTeilgravierendeStraftatenbegehen.BesondereBeachtungfandindenletztenJahrender FallderUS-amerikanischenFirmaBlackwater,dieimAuftragderUS-RegierungsowohlinAfghanistanalsauchimIrakaufverschiedenenFelderndes Sicherheitssektorstätigwurde.Ihrwurdevorgeworfen,imRahmendieserTätigkeitgrundlegendeRegelndeshumanitärenVölkerrechtsmissachtetzuhaben undfürzahlreichetötungenundschweremisshandlungenderzivilbevölkerungverantwortlichzusein.diesführtedazu,dassdemunternehmen2007die LizenzfürdieArbeitimIrakentzogenwurde,dasssichdieUS-Regierungvon BlackwaterdistanzierteundzahlreicheProzessegegendasUnternehmenangestrengtwurden.UnterdemneuenNamenXeServicesistesallerdingsweiterhin weltweit tätig. AuchSicherheitsfirmenmitSitzinDeutschlandbetätigensichzunehmendauf deminternationalensicherheitsmarkt.immai2010wurdebekannt,dassdie FirmaASGAARDGERMANSECURITYGROUPausTelgtemiteinemsomalischenWarlordUnterstützunginderAusbildungvonSoldaten,aberauchbei derdurchführungmilitärischeraktionenvertraglichvereinbarthatte.angeblichindersicherenerwartung,dassihrvertragspartnervonderinternationalen GemeinschaftalslegitimerVertreterdessomalischenStaatesanerkanntwürde. AlsKonsequenzwurdegegendieFirmaeinErmittlungsverfahrenwegenVerdachtsaufVerstoßgegendasSomalia-EmbargoderVereintenNationeneingeleitet.OhneeinentsprechendesEmbargohättehierkeinStraftatverdachtvorgelegenundderStaathättenichteinmalermittelnkönnen.DerFallzeigtexemplarisch, dass sehr wohl eine rechtliche Regelungslücke besteht. EinneuesArbeitsfeldfürprivateSicherheitsfirmenstelltderSchutzderHandelsschifffahrtvorPiratenüberfällendar.DieBedrohungdurchPiratenvor allemimindischenozeanhatdazugeführt,dasszahlreichestaatendeneinsatz privatersicherheitsfirmenaufunterihrerflaggefahrendenhandelsschiffen erlaubtunddazugesetzlichegrundlagengeschaffenhaben.auchindeutschlandwirddiesediskussiongeführt,dadiebundesregierungauskosten-und
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7640 KapazitätsgründendenSchutzdeutscherHandelsschiffenichtdurchdenEinsatzvonBundespolizeioderderBundeswehrgewährleistenkann.Inzwischen werbendeutscheprivatesicherheitsunternehmenfürihreunterstützungsleistungenfürdiezivileschifffahrt.dieangebotereichenvonderberatungüber MaßnahmenzuErhöhungderSchiffsicherheitundAusbildungsprogrammefür SchiffsbesatzungenbiszurBegleitungvonSchiffendurchbewaffneteSchutzteams.DiesistnachheutegeltendemRechtmöglich,wobeiaberdasWaffenrechtdieMöglichkeitenderBewaffnungvonSchiffenundihrerBesatzungen deutlicheinschränkt.diebundesregierunghatimjuli2011einenprüfauftrag ausgegeben,durchdenklarheitübermöglichkeitenzurzertifizierungvonund denwaffengebrauchdurchsicherheitsfirmenanbordvonhandelsschiffengeschaffenwerdensoll.diediskussionsansätzeinderfolgewarenbesorgniserregend.sofordertederinnenpolitischesprecherdercdu/csu-fraktion, Dr.Hans-PeterUhl,KriegswaffenfürprivateSicherheitsunternehmenfreizugeben,diezumKampfgegendiePirateriebeauftragtwerden.Esistzubegrüßen, dasssichdiebundesregierunginzwischenklargegensolchevorschlägeausgesprochenhat.einerallgemeinenregulierungundzertifizierungvonprivaten SicherheitsunternehmenwidersetztsichdieBundesregierungallerdingsnach wievor.grundistangeblichdieabsicht,anreizezurbetätigungindiesem Unternehmensfeldzuvermeiden (vergleicheantwortderbundesregierungauf diegroßeanfragederfraktionbündnis90/diegrünenaufbundestagsdrucksache 17/6780). DerEinsatzprivaterSicherheitsfirmenininternationalenKonfliktenwirdvon denamkonfliktbeteiligtenparteiengenutzt,umeigeneressourcenzuschonen bzw.fähigkeiten,überdieihreeigenenstreitkräftenicht (mehr)verfügen,zu ersetzen.dabeiwirdhäufigübersehen,dasdiebeauftragtenprivatensicherheitsfirmeneininteressedaranhabenkönnten,denkonfliktzuverlängern,um dieeigenetätigkeitfortsetzenzukönnen.imzugederbundeswehrreformsoll überprüftwerden,welchefähigkeitendiebundeswehrinzukunftzurständigenverfügungstehensollen.überlegungen,dasseuropäischestaatenihre militärischenfähigkeitenbündelnundteilweisegemeinsamnutzensollten (PoolingandSharing),sindbishernichtüberAnsätzehinausgekommen.Es bestehtdiegefahr,dassdieeu-staatenbeimissionenimrahmendergemeinsamensicherheits-undverteidigungspolitikimmerhäufigeraufgabenim SicherheitsbereichanprivateUnternehmenübertragen.DasEuropäischeParlamenthatdiesesProbleminseinerEntschließungzurGemeinsamenSicherheits-undVerteidigungspolitikvom11.Mai2011aufgenommen.Esfordert RegulierungsmaßnahmenfürprivateMilitär-undSicherheitsunternehmenauf EU-Ebene.HierunterverstehendieEU-ParlamentariereinumfangreichesSystemvonNormenfürdieGründung,Registrierung,Zulassung,Überwachung unddieberichterstattungüberverstößegegendiegeltendenrechtsvorschriften.dievomeu-forschungsprojektpriv-warerarbeitetenvorschlägezur effektivenregistrierungundregulierungvonprivatenmilitär-undsicherheitsfirmenunddemexportihrerdienstleistungenindrittstaatenbietenkonkrete Anhaltspunkte für solch eine EU-weite Regulierung. DurcheinmehrstufigesLizenzierungs-undZertifizierungsverfahrenistesmöglich,klareRegelungenfürdieSicherheitsbrancheaufzustellenundeinerErosion desstaatlichengewaltmonopolsentgegenzuwirken,indemklaregrenzenaufgezeigtwerden,welchebereicheeinerprivatisierungentzogenbleiben.private Firmen,dieimSicherheitsbereichtätigwerdenwollen,habendabeizunächst einelizenzfüreinbestimmtestätigkeitsfeldinbestimmtenländernzuerwerben,dieunteranderemstandardsbezüglichderqualifizierungderangestellten unddergenauentätigkeitenimsicherheitsbereichfestlegt.überdasaußenwirtschaftsgesetzunddieaußenwirtschaftsverordnungwirdzudemsichergestellt,dassjedereinzelnevertragsabschlussüberprüftwird.sokanngewähr-
Drucksache 17/7640 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode leistetwerden,dassdietätigkeiten,diediesesicherheitsfirmenimausland durchführenwollen,imrahmenihrerlizenzliegen,nichtgegendiesicherheitsinteressendeutschlandsverstoßensowiedashumanitärevölkerrechtund die internationalen Menschenrechte nicht verletzen.
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