Deutscher Bundestag Drucksache 17/8549 17. Wahlperiode 06. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8401 CGZP-Urteil und die neuesten Entwicklungen Vorbemerkung der Fragesteller DieAberkennungderTariffähigkeitder TarifgemeinschaftChristlicherGewerkschaftenfürZeitarbeitundPersonalserviceagenturen (CGZP)durchdas BundesarbeitsgerichthatzueinererheblichenUnruheinderLeiharbeitsbranche geführt.leiharbeitsunternehmenfürchtenaufgrunddesurteilshohebeitragsnachforderungendersozialversicherungen.diebetroffenenleiharbeitskräfte hingegen hoffen auf höhere Löhne sowie Sozialversicherungsansprüche. SachverständigeundGewerkschaftenvermuteten,dassdieTarifunfähigkeit dercgzpzunachforderungenvonsozialversicherungsbeiträgeninhöhe von2bis3mrd.euroführt.diebetriebsprüfungengehenabernurschleppendvoran.lautderdeutschenrentenversicherungwurdenvoninsgesamt 2400zuprüfendenLeiharbeitsunternehmennur450Verfahrenabgeschlossenund14,5Mio.Eurovon259Leiharbeitsunternehmennachgefordert.GemessenandenErwartungenerscheintdienachgeforderteSummesehrniedrig. ParallelläuftdieLobbyarbeitdesChristlichenGewerkschaftsbundsDeutschlands (CGB)undvonbetroffenenLeiharbeitsunternehmenaufHochtouren. Siehabendazubeigetragen,dassdieArbeitsgruppeWirtschaftundTechnologiederFraktionderCDU/CSUbereitsgesetzlicheRegelungenfordert,um eine Rückwirkung des CGZP-Urteils zu verhindern. 1.WiebeurteiltdieBundesregierungeineGeneralklausel,mitderBetriebe zukünftigvorbeitragsnachforderungengeschütztwerdensollen,wiesie lautberichtender FrankfurterRundschau undder BerlinerZeitung am 14. Dezember 2011 vom CDU/CSU-Wirtschaftsflügel angestrebt wird? 2.WerdenkonkreteVariantenderGeneralklauseldiskutiert,undwürden dieserückwirkendauchfürdievomcgzp-urteilbetroffenenverleihbetriebe gelten? FürdieBundesregierunghabendierechtzeitigeErhebungvonSozialversicherungsbeiträgenundderFortbestandderZeitarbeitsunternehmengleichermaßen hohebedeutung.dieinteressendersozialkassenundderversichertenaneiner vollständigenundpünktlichenzahlungderbeiträgemüssengewahrtbleiben. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 2.Februar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/8549 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EbensomussimRahmenderrechtlichenMaßgabendaraufgeachtetwerden, dassdiebeitragsforderungennichtzueinerwirtschaftlichenschieflageder Zeitarbeitsbrancheführen,dieerheblichenAnteilamwirtschaftlichenAufschwunghat.DasgeltendeRechtbietetdenUnternehmenverschiedeneMöglichkeiten,inFällenbesondererHärteeinenZahlungsaufschubzuerwirken.In Streitfällen obliegt es den Gerichten, darüber zu entscheiden. 3.WievieleBetriebsprüfungenwurdenvonderDeutschenRentenversicherungbisheutedurchgeführt,undwievieledieserPrüfungenbetrafenLeiharbeitsfirmen als Folge des CGZP-Urteils? 4.WievieleVerleihbetriebemüssennachaktuellemStandaufgrunddes CGZP-Urteilsgeprüftwerden,undwiehatdieBundesregierungdieseZahl ermittelt? 5.WievielePrüfverfahreninfolgedesCGZP-UrteilshatdieDeutscheRentenversicherungabgeschlossen,begonnenbzw.müssennochdurchgeführtwerden,undbiswannwerdenallePrüfungenvoraussichtlichabgeschlossensein? NachAngabenderDeutschenRentenversicherungwurdenimJahr2011insgesamt829051Prüfungendurchgeführt (Stand:2.Januar2012).Erfasstwurden sowohlturnusmäßigealsauchanlassbezogenebetriebsprüfungeneinschließlich der Fälle, in denen die Betriebstätigkeit eingestellt wurde. MitdenPrüfungenwegenderFolgendesCGZP-BeschlusseswurdeabJuli 2011begonnen (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfrage derfraktionbündnis90/diegrünenzufrage8,bundestagsdrucksache 17/6044). Am 13. Januar 2012 waren 613 dieser Prüfungen abgeschlossen. WelcheArbeitgeberbetroffenseinkönnen,weilsieoderdieArbeitgeberverbände,denensieangehören,TarifpartnerderCGZPsindoderwaren,ergibt sichausderzusammenstellunginderantwortderbundesregierungaufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE.zuFrage12 (Bundestagsdrucksache 17/1121).EndedesJahres2011habendieRentenversicherungsträgerdesweiterenInformationenderBundesagenturfürArbeitüberArbeitgebermiteinerErlaubniszurArbeitnehmerüberlassungerhalten,dieeinenTarifvertragderCGZP anwenden.damithatsichdieanzahlbetroffenerarbeitgeber,diederrentenversicherungbekanntsind,zwischenzeitlichaufrund3100erhöht.vereinzelt könnenkünftigbeiturnusmäßigenbetriebsprüfungenweiterearbeitgeberbekanntwerden.dieprüfungkannauchergeben,dassdiebetreffendenarbeitgeberimprüfzeitrauminihrenarbeitsverträgennichtaufcgzp-tarifverträge verwiesenhaben.daheristdiehierangegebenezahlvon3100keinestatische Größe. InderMehrzahlder3100FällewurdebereitsmitderBetriebsprüfungbegonnen.ZumZeitpunktdesvoraussichtlichenPrüfungsabschlusseskönnenkeine Aussagengetroffenwerden,dadiePrüfungsdauervondenUmständendesEinzelfalls,insbesonderevonderZahlderzuprüfendenBeschäftigungsverhältnisse und der Dauer der Überlassungszeiträume, abhängig ist. 6.WelcheFolgenhatesfürdieSozialversicherungsansprüchederbetroffenen Leiharbeitskräfte,dassdieDeutscheRentenversicherungeinJahrnachBekanntgabedesCGZP-UrteilsdesBundesarbeitsgerichtsnureinebegrenzte ZahlanPrüfungenabgeschlossenhat,wieerklärtdieBundesregierung dieseschleppendeprüfpraxis,undwirddiebundesregierungmaßnahmen ergreifen, um die Prüfungen zu beschleunigen, und wenn ja, welche? Anhaltspunktedafür,dassdieTrägerderRentenversicherungdenihnengesetzlichobliegendenVerpflichtungennichtsach-undzeitgerechtnachkommen,
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8549 gibtesaussichtderbundesregierungnicht.seitjuli2011 (vgl.antwort derbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktionbündnis90/ DIEGRÜNENzuFrage8,Bundestagsdrucksache17/6044)habendieTräger derrentenversicherungmitbetriebsprüfungenbeidenarbeitgebernbegonnen, beidenenaufgrunddervorliegendenerkenntnissevonderanwendungder CGZP-Tarifverträgeauszugehenwar.AlleRentenversicherungsträgerführen diese Betriebsprüfungen so zeitnah wie möglich durch. NachdenbisherigenErfahrungenderTrägerderRentenversicherungistfestzustellen,dassdieErmittlungderbeitragsrechtlichrelevantenEqual-Pay-AnsprüchediebetroffenenArbeitgeberunddiesiekontrollierendenBetriebsprüfdienstevorerheblicheProblemestellt,dasichdieentsprechendenErhebungen teilweise als äußerst umfangreich und zeitintensiv darstellen. 7.AuswelchenGründenwurdenbisheutenurin259FällenSozialversicherungsbeiträgenachgefordert,obwohlalle450geprüftenVerleihfirmenden für nichtig erklärten CGZP-Tarifvertrag angewandt haben? NachAngabenderDeutschenRentenversicherungwarenmitStand13.Januar 2012beiinsgesamt613ArbeitgeberndiePrüfungenabgeschlossen,wobeiin 361FällenBeitragsbescheideerlassenwordensind.Grunddafür,dassesinden übrigen252fällennichtzubeitragsforderungenkam,warinmehralseinem FünftelderFälle,dasstatsächlichkeineCGZP-Tarifeangewandtwurden.In weiteren73fällenwurdendeswegenkeinebeitragsbescheideerlassen,weil dieleiharbeitnehmerdesbetriebsübertariflich,d.h.höheralsimcgzp-tarif vorgesehen,entlohntwurdenundlohndifferenzenzurstammbelegschaftder Entleihernichtfeststellbarwaren.InweiterenFällenstelltesichheraus,dassim maßgeblichenprüfungszeitraumüberhauptkeinearbeitnehmerüberlassung erfolgte,arbeitnehmerüberlassungausschließlichindasauslandvorlagoder lediglichinsolchebranchenentliehenwurde,indenenmindestlöhnenachdem Arbeitnehmer-Entsendegesetzmaßgebendwaren,dieauchgezahltwurden. SchließlichhabeneinigeArbeitgebervonsichausBeitragskorrekturenimHinblickaufEqual-Pay-Ansprüchezutreffenddurchgeführt;inanderenFällen hatte der Arbeitgeber seine Betriebstätigkeit zwischenzeitlich eingestellt. 8.WievieleEntleihvorgängemusstedieDeutscheRentenversicherungbei den450abgeschlossenenprüfverfahrenbzw.fürdie259verleihbetriebe, vondenensozialversicherungsbeiträgenachgefordertwurden,nachberechnen,undwievieleentleihvorgängewerdenvoraussichtlichnochbeiden restlichen Verleihfirmen zu prüfen sein? NachAngabenderDeutschenRentenversicherungliegenhierzukeineDaten vor. 9.WievielePersonalstundenwerdendurchschnittlichproBetriebsprüfung aufgewandt,undwievielepersonalstundenwerdendurchschnittlichfür dieprüfungeinesleiharbeitsunternehmenaufgrunddescgzp-urteilsbenötigt? NachAngabenderDeutschenRentenversicherungliegenhierzukeineDaten vor.
Drucksache 17/8549 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.WievielePrüfende (ohneverwaltungspersonal)standenderdeutschen Rentenversicherungin2011insgesamtfürBetriebsprüfungenzurVerfügung,undwievieledieserPrüfendenhabenVerleihfirmeninfolgedes CGZP-Urteilsgeprüftbzw.sindspeziellmitdiesenPrüfungenbeauftragt worden? DenAngabenderDeutschenRentenversicherungzufolgewerdenbeiden 16TrägernderRentenversicherungrund3600Prüfereingesetzt (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktionbündnis90/ DIEGRÜNENzuFrage9,Bundestagsdrucksache17/6044).JederTrägerentscheidetinnerhalbseinesZuständigkeits-undOrganisationsbereichs,mitwelchenpersonellenRessourcenerseinePrüfaufgabenerfüllt.Obundinwelchem UmfangeinzelneTrägerPrüfdienstpersonalausschließlichund/oderteilweise fürdieimkontextdescgzp-beschlussesanfallendenaufgabeneinsetzen,ist nichtgegenstandträgerübergreifenderstatistikenunderhebungenderdeutschen Rentenversicherung. 11.WurdedieZahlderPrüfendenbeiderDeutschenRentenversicherung aufgrunddescgzp-urteilsimjahr2011aufgestocktoderisteineaufstockung in 2012 geplant? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, a)hatsichdieprüfquotedurchdascgzp-urteilerhöht,obwohlalle PrüfendederDeutschenRentenversicherungjährlichdurchschnittlich bereits222betriebsprüfungendurchführenmüssen (sieheantwort derbundesregierungzufrage9derkleinenanfrageaufbundestagsdrucksache17/6044: rund800000betriebsprüfungenmitinsgesamt rund 3600 Prüfende ), b) wurden aufgrund des CGZP-Urteils weniger andere Betriebe geprüft, c)wurdederumfangderprüfungenverändert,damitallenotwendigen ordentlichenundaußerordentlichenbetriebsprüfungendurchgeführt werden können, d)gibtesbeimprüfdienstderdeutschenrentenversicherungeinenpersonalengpass,undistdiesdergrund,warumdieprüfungeninfolge des CGZP-Urteils nur schleppend durchgeführt werden? DenAngabenderDeutschenRentenversicherungzufolgewurdedieAnzahlder BetriebsprüferimJahr2011imHinblickaufdiezuprüfendenCGZP-Sachverhaltenichtaufgestockt.BedingtdurchdenvierjährigenPrüfrhythmuswarenim Jahr2011ohnehinca.einViertelderArbeitgeberzuprüfen,dieCGZP-Tarifverträgeangewandthabenbzw.anwenden.DieAnzahlderBetriebsprüfungen jebetriebsprüferhatsichdaherimjahr2011nichterhöht.dieprüfdiensteder RentenversicherungsträgerhabeninFällen,indenendienichtvomBeschluss desbundesarbeitsgerichtsbetroffenenarbeitgeberzuprüfenwaren,zunehmendvondergesetzlichzulässigenmöglichkeitgebrauchgemacht,prüfungen auf Stichproben zu beschränken. FürdasJahr2012sindnachdemStellenplaneinesgroßenRentenversicherungsträgersfürdenBereichBetriebsprüfungbefristetzusätzlicheStellenbewilligt worden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/8549 12.WiehochbeziffernsichdieBeitragsnachforderungenderDeutschenRentenversicherungin2011,undbestätigtdieBundesregierung,dassdavon rund14,5mio.euroaufleiharbeitsfirmenentfallen,dienachcgzp- Tarifvertrag entlohnt hatten? NachvorläufigenBerechnungenderDeutscheRentenversicherungwerdensich diebeitragsnachforderungenaufdergrundlagederbisherigenprüfungsergebnissevoraussichtlichaufetwa660mio.eurobelaufen.indiesembetragsind diebeitragsnachforderungen,diegegenüberarbeitgeberngeltendgemacht werden,welchediecgzp-tarifverträgeangewandthaben,enthalten.dieswaren mit Stand vom 16. Dezember 2011 rund 14,4 Mio. Euro. DieinderVorbemerkungderFragestellerbehaupteteGrößenordnungvonBeitragsnachforderungenaufgrundderTarifunfähigkeitderCGZPinHöhe2bis 3Mrd.EurostammtimÜbrigenwedervonderBundesregierungnochvonder DeutschenRentenversicherung;siekannvonderBundesregierungnichtnachvollzogen werden. 13.FürwelcheKalenderjahrewurdendie14,5Mio.EuroBeitragsnachforderungenberechnet,undwiehochsinddieBeitragsnachforderungenfürdie jeweiligen Kalenderjahre? NachAngabenderDeutschenRentenversicherungbetreffendieinfragestehendenForderungendieZeiträumeDezember2005bisDezember2009.GesonderteAufstellungennacheinzelnenKalenderjahreninnerhalbdiesesZeitraums liegen nicht vor. 14.InwelcherHöhewurdenbisJuli2011Sozialversicherungsbeiträgevon Verleihfirmennachgemeldetbzw.gezahlt,undinwelcherHöhewurden die erlassenen Beiträge von den 259 Verleihfirmen bereits bezahlt? DerzeitliegennochkeinevollständigenAngabenzuBeitragszahlungenvor, welchediebetroffenenverleiheraufgrundvonfeststellungenimrahmender BetriebsprüfungoderwegenselbstdurchgeführterErmittlungenzurHöheder geschuldetenbeiträgevorgenommenhaben.derspitzenverbandbundder Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)implementiertderzeitanlässlichder aufgrunddertarifunfähigkeitdercgzpnacherhobenengesamtsozialversicherungsbeiträgeeinstandardisiertesinformationssystem.damitkönnenangaben zumeinzugderbeitragsansprüchedurchdiekrankenkassensowiezuetwaigen Stundungs- und Niederschlagungsfällen dokumentiert werden. 15.WievieleInsolvenzenhatesaufgrunddesCGZP-Urteilsbzw.infolgeder BeitragsnachforderungenderDeutschenRentenversicherunggegeben, undwelcheinstrumentewendetdiebundesregierungan,umverleihfirmen vor der Insolvenz zu schützen? NachAngabenderDeutschenRentenversicherungwarenroutinemäßigin 71FällenInsolvenzprüfungendurchzuführen,daeinInsolvenzantragvorder beabsichtigtenbetriebsprüfunggestelltwurde.imrahmensolcherroutinemäßigerinsolvenzprüfungendurchdierentenversicherungsträgerlässtsich nichtnachvollziehen,obdiecgzp-thematikfürdeninsolvenzantragursächlichwar.demgkv-spitzenverbandsindderzeitdreiinsolvenzantragsverfahren miteinembeitragsausfallvolumeninhöhevoninsgesamt20000eurobekannt, fürdiediebeitragsnachforderungenaufgrunddertarifunfähigkeitdercgzp ursächlichwaren.inhärtefällennutzendiekrankenkassenallebestehenden MöglichkeitennachdemSozialgesetzbuchunddemSozialgerichtsgesetz,um unbillige finanzielle Schieflagen der betroffenen Unternehmen zu vermeiden.
Drucksache 17/8549 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WievieleStundungsanträgeliegenbislangaufgrundderBeitragsnachforderungenvor,undwievielebzw.inwelcherHöhewurdendieseAnträge bereits genehmigt? NachAngabendesGKV-Spitzenverbandesliegenhierzuderzeitnochkeine vollständigen Angaben vor (vgl. Antwort zu Frage 14). 17.VonwievielenLeiharbeitsunternehmenwurdeninfolgedesCGZP- UrteilswegenfehlenderKorrekturenderEntgeltmeldungenSäumniszuschlägeerhoben,undwiehochistdieSummedererhobenenSäumniszuschläge insgesamt? ÜberdieSummedererhobenenSäumniszuschlägeliegennachAngabender Deutschen Rentenversicherung keine Daten vor. 18.WievieleEntleihunternehmenmusstenbisheralsBürgefürinsolvente Verleihunternehmenhaften,undinwelcherHöhewurdenbisherSozialversicherungsbeiträge von Entleihunternehmen nachgefordert? NachdenAngabendesGKV-SpitzenverbandessindderzeitkeineFälleder subsidiären Entleiherhaftung bekannt (vgl. auch Antwort zu Frage 14). 19.InwievielenFällenhatdieDeutscheRentenversicherungbeidenPrüfungeninfolgedesCGZP-UrteilsdieBeitragsdifferenzenpersonenbezogen anhanddesjeweilskonkretzuerrechnendenindividuellenlohnanspruchs derleiharbeitskräfteermittelt (bittedifferenziertfürdieverleihfirmen mitbeitragsbescheidundfürdiegeprüftenverleihfirmenohnebeitragsbescheid)? 20.InwievielenFällenhatdieDeutscheRentenversicherungbeidenPrüfungeninfolgedesCGZP-UrteilsanstelledesindividuellenLohnanspruchs denmaßgeblichenlohnabstandimrahmeneines Stufenmodells ermittelt (bittedifferenziertfürdieverleihfirmenmitbeitragsbescheidundfür die geprüften Verleihfirmen ohne Beitragsbescheid)? 21.InwievielenFällenhatdieDeutscheRentenversicherungbeidenPrüfungeninfolgedesCGZP-UrteilsdietatsächlichgezahltenArbeitsentgelte pauschalumeinenfeststehendenprozentsatzerhöht (bittedifferenziert fürdieverleihfirmenmitbeitragsbescheidundfürdiegeprüftenverleihfirmen ohne Beitragsbescheid)? NachAngabenderDeutschenRentenversicherungistzurAnzahlderFälle,in denendiebeitragsdifferenzenindividuellkonkret,unterberücksichtigungder VerhältnissebeimeinzelnenArbeitgeberbzw.unterBerücksichtigungeiner Pauschaleermitteltwurden,imEinzelnennichtsbekannt,dahierüberkeine Daten erhoben werden. SämtlicheRentenversicherungsträgerwendenregelmäßigdieindividuell-konkreteBerechnungsforman.FürjedeneinzelnenLeiharbeitnehmerwerdenanhanddesjeweilskonkretzuerrechnendenindividuellengesetzlichenLohnanspruchsdieBeitragsdifferenzenermittelt.LassensichdieEqual-Pay-AnsprüchederLeiharbeitnehmernichtmiteinemvertretbarenAufwandbeidenEntleihernermitteln,wirdderLohnabstandanhandderindividuellenVerhältnisse beimeinzelnenarbeitgeberermittelt.kannderindividuellearbeitgeberspezifischelohnabstandnichtodernurmitunverhältnismäßigemaufwandermittelt werden,könnendievomverleihertatsächlichgezahltenarbeitsentgelteder LeiharbeitnehmernachvorherigerZustimmungdesprüfendenRentenversicherungsträgers pauschal um einen Prozentsatz erhöht werden.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8549 22.InwievielenFällenhatdieDeutscheRentenversicherungbeidenPrüfungeninfolgedesCGZP-Urteilsaufgrundeines unverhältnismäßigenaufwands zurermittlungder EqualPay -AnsprücheaufeineNacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen verzichtet? DieDeutscheRentenversicherunghatinkeinemFallbeidenPrüfungeninfolge descgzp-beschlussesaufgrundeines unverhältnismäßigenaufwands zur Ermittlungder Equal-Pay -AnsprücheaufeineNacherhebungvonSozialversicherungsbeiträgen verzichtet. 23.WirdvondenbetroffenenLeiharbeitskräftendasEinverständnisfürdas VerfahrenzurErmittlungder EqualPay -Ansprücheeingeholt,oderwie werden sie über das Verfahren in Kenntnis gesetzt? 24.WerdendiebetroffenenLeiharbeitskräfteüberdiehöherenSozialversicherungsansprüche,dieinfolgederPrüfungaufgrunddesCGZP-Urteilszustande gekommen sind, in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? DasVerwaltungsverfahrenbeieinerBetriebsprüfungvollziehtsichbeimArbeitgeber (hier:verleiher).eshatu.a.zumgegenstand,zuermitteln,wasbemessungsgrundlagefürdiezuzahlendenbeiträgeist.eineinformationoderein EinverständnisderbeidenbetreffendenArbeitgebernaktuelloderehemalsBeschäftigtenistwederzurDurchführungnochzumAbschlussdiesesVerwaltungsverfahrenserforderlich.Soweitfestgestelltwird,dassfüreinenBeschäftigtenBeiträgenachzuerhebenwaren,istderArbeitgeberzurErstattungeiner Meldungverpflichtet.DenInhaltderMeldunghatderArbeitgeberderzumeldendenPersoninTextformmitzuteilen.Eristaußerdemverpflichtet,demBeschäftigtenmindestenseinmaljährlichbiszum30.AprileinesJahresfüralle imvorjahrdurchdatenübertragungerstattetenmeldungeneinemaschinellerstelltebescheinigungüberdiesedatenzuübergeben;beiauflösungdesarbeitsverhältnissesistdiebescheinigungunverzüglichnachabgabederletzten Meldungauszustellen.AufdieseVerpflichtungdesArbeitgeberswirdinden Nachforderungsbescheiden gesondert hingewiesen. 25.WievieledervomCGZP-UrteilbetroffenenLeiharbeitskräftehabenihre entstandenenlohnansprüchegerichtlicheingeklagt,undwievieledieser Klagen sind positiv für die Leiharbeitskräfte entschieden worden? DerBundesregierungistnichtbekannt,wievieleKlagenerhobenundpositiv entschiedenwurden.entsprechendedatenwerdenindervomstatistischen Bundesamt jährlich erstellten Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht erfasst. 26.WerdendievonbetroffenenLeiharbeitskräftenvorGerichterfolgreich eingeklagtenlohnansprüchevollständigaufdasarbeitslosengeldiiangerechnetbzw.erhöhendieseansprüchebeiarbeitslosigkeitdasarbeitslosengeld I? Wenn ja, ist dies aus Sicht der Bundesregierung gerecht? NichtausgezahlteLohnansprüchevonZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmernfürZeiten,indenendieseinderVergangenheitergänzendArbeitslosengeldIIbezogenhaben,gehenkraftGesetzesbiszurHöhedeserbrachten ArbeitslosengeldesIIaufdieTrägerderGrundsicherungfürArbeitsuchende
Drucksache 17/8549 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode über,soweitsienachdeneinschlägigenregelungendeszweitenbuches SozialgesetzbuchalsEinkommenzuberücksichtigengewesenwären.Darüber hinausgehendelohnansprüche (insbesondereerwerbstätigenfreibeträgeund diedenbedarfübersteigendenlohnanteile)gehennichtaufdieträgerder GrundsicherungfürArbeitsuchendeüber,sondernstehenderZeitarbeitnehmerinoderdemZeitarbeitnehmerzu.SoferndiesePersonzumZeitpunktderAuszahlungArbeitslosengeldIIbezieht,wirddieseZahlungebensowiealleanderenMittelzuflüssebeidemlaufendenArbeitslosengeldIIunterBerücksichtigungderFreibetragsregelungenalsEinkommenberücksichtigt.DieseRegelungistsachgerecht,dadasArbeitslosengeldIIdazudient,denLebensunterhalt für den aktuellen Bedarfszeitraum (Kalendermonat) abzudecken. WenndieerstrittenenLohnansprüchederArbeitnehmerinoderdemArbeitnehmertatsächlich (wennauchnachträglich)zugeflossensind,führendiesenach demdrittenbuchsozialgesetzbuchaufgrundeinerneuberechnungzueinem höheren Arbeitslosengeld. Allgemeine Fragen zur Leiharbeitsbranche 27.WievieleBeschäftigtegibtesderzeitinderLeiharbeitsbranche,undwie vieledieserleiharbeitskräftebeziehenaufstockendeleistungenausdem Zweiten bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB III)? ImJuni2011wareninderBrancheArbeitnehmerüberlassunginDeutschland 820664Personensozialversicherungspflichtigund58676ausschließlichgeringfügigbeschäftigt.LeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchende könnennurerwerbsfähigepersonenimaltervon15bisunter65jahrenmit WohnortinDeutschlanderhalten.ImJuni2011gabes58971PersonenmitErwerbseinkommenaussozialversicherungspflichtigerund6422Personenmit ErwerbseinkommenausausschließlichgeringfügigerBeschäftigung,dieLeistungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendebekommenhaben.Bezogenauf BeschäftigteindergleichenAltersgruppemitWohnortinDeutschlandbelief sichderanteilbeidersozialversicherungspflichtigenbeschäftigungauf7,2prozent und bei der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung auf 11,7 Prozent. ArbeitslosengeldempfängernachdemSGBIIIkönneneineBeschäftigungnur dannausüben,wennsiewenigerals15wochenstundenumfasst.informationen darüber,wievielesolcherarbeitslosengeldempfängerinderarbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind, liegen nicht vor. 28.WiehochwarenjeweilsdieSummenderaufstockendenLeistungenaus demsgbiiundsgbiii,dieleiharbeitskräfteindenjahren2010und 2011 erhalten haben? BeiGeldleistungenfürbeschäftigteArbeitslosengeld-II-BeziehermussdieBedarfsgemeinschaftbetrachtetwerden,weilLeistungennichtnurfürdenbeschäftigtenArbeitslosengeld-II-Bezieher,sondernauchfürseineAngehörigen anfallen,diemitihmineinerbedarfsgemeinschaftleben.angabenliegenderzeiterstfürdasjahr2010vor.imjahr2010gabes51595bedarfsgemeinschaftenmitmindestenseinemsozialversicherungspflichtigenund6530bedarfsgemeinschaftenmitmindestenseinemausschließlichgeringfügigbeschäftigteninderarbeitnehmerüberlassung.dasgesamteleistungsvolumen (einschließlichsozialversicherungsbeiträge)andiesebedarfsgemeinschaften beliefsich2010auf350mio.eurofürsozialversicherungspflichtigbeschäftigte bzw. 68 Mio. Euro für ausschließlich geringfügig Beschäftigte.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/8549 29.WievieledeutscheVerleihfirmenhabenderzeiteinebefristeteodereine unbefristeteerlaubniszurarbeitnehmerüberlassung (bitteaufgeschlüsselt nach Regionaldirektionen und Art der Erlaubnis)? Am23.Januar2012gabes18404deutscheInhabereinerErlaubniszurArbeitnehmerüberlassung,davon8992miteinerunbefristetenErlaubnis.DieVerteilungderErlaubnisinhabernachdenRegionaldirektionenderBundesagenturfür Arbeit ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: RegionaldirektionenErlaubnisinhaberdavon unbefristet Nord1301648 Niedersachsen-Bremen21911182 Nordrhein-Westfalen40291997 Hessen1620711 Rheinland-Pfalz-Saarland1119568 Baden-Württemberg23151110 Bayern31551404 Berlin-Brandenburg983427 Sachsen-Anhalt-Thüringen935537 Sachsen756408 Gesamt184048992 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 23. Januar 2012 30.WievieleausländischeVerleihfirmenhabenderzeiteinebefristeteoder unbefristeteerlaubniszurarbeitnehmerüberlassung (bittedifferenziert nach Ländern und Art der Erlaubnis)? Am23.Januar2012gabes384InhabereinerErlaubniszurArbeitnehmerüberlassungmitSitzimAusland,davon145miteinerunbefristetenErlaubnis.DieVerteilungderErlaubnisinhabernachLändernistderbeigefügtenTabellezuentnehmen: LandErlaubnisinhaberdavon unbefristet Österreich10449 Belgien 3 2 Zypern 3 1 Tschechien 5 0 Dänemark 2 1 Estland 1 0 Frankreich3930 Finnland 6 1 Liechtenstein 4 2 Großbritannien7330 Ungarn180 Italien 1 0 Irland 6 4 Luxemburg144 Litauen 5 0 Lettland 1 0 Niederlande3411 Portugal 2 1 Polen507 Schweden 5 2 Slowakei 7 0 Slowenien 1 0 Gesamt384145 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 23. Januar 2012
Drucksache 17/8549 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 31.InwelcherGrößenordnungnehmenTeilzeitbeschäftigungundMinijobs inderleiharbeitsbranchezu,undwelchekonkretenzahlenliegender Bundesregierung diesbezüglich für die Jahre 2010 und 2011 vor? ImJuni2011arbeitetenvonden820664sozialversicherungspflichtigBeschäftigteninderArbeitnehmerüberlassung71476oder9ProzentineinerTeilzeitbeschäftigung.InderGesamtwirtschaftistderAnteilderTeilzeitbeschäftigung mit20prozentmehralsdoppeltsogroß.außerdemgabesinderarbeitnehmerüberlassung58676ausschließlichund36580imnebenjobgeringfügig Beschäftigte.Auf100sozialversicherungspflichtigBeschäftigtekommeninder Gesamtwirtschaft27geringfügigBeschäftigteimVergleichzu12inderArbeitnehmerüberlassung.ImVergleichzu2010hatinderArbeitnehmerüberlassung diesozialversicherungspflichtigeteilzeitbeschäftigungum14prozentunddie imnebenjobgeringfügigebeschäftigungum16prozentzugenommen,währenddieausschließlichgeringfügigebeschäftigungum1prozentabgenommen hat.
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