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Transkript:

Gschäft vor Wuche Royl Cycles Seite 10 5. Oktober Nr. 40 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Amtlicher Anzeiger für die Gemeinden: Belp Gelterfingen Gerzensee Guggisberg Jaberg Kaufdorf Kirchdorf Kirchenthurnen Lohnstorf Mühledorf Mühlethurnen Niedermuhlern Noflen Riggisberg Rüeggisberg Rümligen Rüschegg Schwarzenburg Toffen Wald Kathrin Eggenschwiler Thurnenmoos Morgenrot 9 Wohnungen / Liegenschaften 9 Stellen 11 Schwarzenburgerland 12 Veranstaltungen Autogaragen & Carrosserie IHR TOYOTA PARTNER IN DER REGION Türen Schränke Reparaturen Fenster Parkett Brandschutz Bachmann Schreinerei AG Belp Hohburgstr. 10, 3123 Belp, Tel. 031 819 02 75 www.bachmann-schreinerei.ch Hilfe und Pflege zu Hause SCHWARZENBURGERLAND Ein Betrieb des Gemeindeverbandes PBSL «Kompetenz darf menschlich sein» für Grund- und Behandlungspflege sowie Hauswirtschaftliche Leistungen Montag bis Sonntag Telefon 031 734 30 00 www.pbsl.ch Zäune, Tore, Geländer Zaunteam Spahni AG, 3177 Laupen Zaunteam Spahni AG, 3252 Worben Zaunteam Spahni Süd GmbH, 3629 Kiesen Gratis-Tel. 0800 84 86 88 www.zaunteam.ch Mulden- Service Öffnungszeiten: Mo. Fr. 08.00 12.00 Uhr 13.30 17.30 Uhr Samstag 08.00 12.00 Uhr 035801J Gasser-Balsiger Recycling Gelterfingen I Tel. 031 819 33 32 www.gasser-recycling.ch 143499M NOTFALLDIENSTE Ärztlicher Notfalldienst Telefonieren Sie Ihrem Hausarzt und hören Sie das allfällige Tonband bis zum Schluss ab. Falls Ihr Hausarzt oder der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, können Sie sich an den Notfallarzt Ihrer Region wenden. Belp und Umgebung:!!! Achtung Ärztenotruf Neue Nummer!!! Ab 1. Januar 2015 lautet die Ärztenotfallnummer der Region Belp und Umgebung 0900 57 67 47 (medphone 1.98 Fr./Min.) Schwarzenburgerland: Falls der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, steht Ihnen der Notfallarzt über Telefon 0900 57 67 47 zur Verfügung (kostet Fr. 1.98 pro Min. ab Festnetz). Riggisberg und Umgebung: Burgistein, Kaufdorf, Kirchen thurnen, Lohnstorf, Mühlethurnen, Nieder muhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen. Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 1.98 pro Min. ab Festnetz). Oberes Gürbetal, Thuner Westamt: Einzugsgebiet der Praxen in Blumenstein, Kirchdorf, Mühledorf, Seftigen, Thierachern, Wattenwil, Uetendorf, Uttigen: Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 1.98 pro Min. ab Festnetz). Aaretal von Rubigen bis Kiesen: Einzugsgebiet der Praxen in Rubigen, Münsingen, Wichtrach, Kiesen, Gerzensee: Notfallarzt, Telefon 0900 57 67 47 (kostet Fr. 1.98 pro Min. ab Festnetz). Sanitäts-Notruf Telefon 144 Der Sanitäts-Notruf steht für die folgenden Hilfeleistungen Tag und Nacht zur Verfügung: Einsatz von Kranken- und Rettungswagen zur Hilfeleistung in Notfällen, Spitaltransporte von Notfallpatienten. Diese Hilfeleistung kann von jedermann angefordert werden. Notfalldienst der Apotheken Region Münsingen, Worb, Belp Telefon 031 819 56 81 gibt Auskunft. Der Notfalldienst ist gebührenpflichtig. Zahnärztlicher Notfalldienst Diese ist nur in wirklichen Notfällen zu beanspruchen. Falls der eigene Zahnarzt (auch unter seiner Privatnummer) nicht er reicht werden konnte, erfahren Sie die Nummer des Notfallzahnarztes über folgende Telefonnummer: 033 226 26 26 (Spital Thun). Notfallzahnarzt, welcher über das Spital Thun erreichbar ist, nur für die Gemeinden Kirchdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Noflen und Riggisberg zuständig ist. Notfälle aus den übrigen Gemeinden sollen sich beim Notfalldiensrt der Stadt Bern, 0900 57 67 47 (kostenpflichtige Nummer) melden. Augenärztlicher Notfalldienst Für dringliche augenärztliche Konsultationen. 7 18 Uhr, nach telefonischer Anmeldung, 031 819 58 33. Augenarztpraxis Bahnhof Belp, Bahnhofplatz. Augenzentrum Belp Spital Belp Telefon 031 511 37 37 Während der Woche werden in unserer Agenda Termine für Notfälle frei gehalten. Wir bitten um kurze telefonische Anmeldung während der Sprechstundenzeiten von 8 12 Uhr und 13 17 Uhr. 047006J KANTON BERN Tiefbauamt des Kantons Bern Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 221 Bern-Belp-Seftigen-Thun Gemeinde: Kehrsatz 20075 / Lärmschutzmassnahmen Umfahrung Kehrsatz Instandsetzung von Lärmschutzwänden Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1 ), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert: Teilstrecke: Umfahrung Kehrsatz Dauer: Montag, 9. Oktober bis 15. Dezember Verkehrsführung: Wechselseitiger Spurabbau Einschränkungen: Während den Bauarbeiten wird vom 9. Oktober bis 20. November die Fahrrichtung Bern und vom 20. November bis 15. Dezember die Fahr richtung Belp einspurig geführt. Während dem Baustellenbetrieb wird die Geschwindigkeit auf 60 km/h signalisiert. Grund: Instandsetzung von Lärmschutzwänden Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Bern, 18.09. Oberingenieurkreis II TESTAMENTSERÖFFNUNG Belp Letzwillige Verfügung Lehner geb. Scheiben Ida, geboren am 22. Juni 1918, von Buchholterberg BE, verwitwet, Tochter des Gottfried Scheiben und der Susanna Katharina Scheiben, geboren Buchs, wohnhaft gewesen Seftigenstrasse 89, 3123 Belp, ist am 9. August in Belp verstorben. Letztwillige Verfügung vom 17. Februar 1997 mit Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge und Erbeinsetzung. Auflage bei Hansjörg Röthlisberger, Notar, Bahnhofstrasse 3, 3123 Belp. Einsprachen sind innert Monatsfrist ab der dritten Publikation schriftlich an Hansjörg Röthlisberger, Notar, Bahnhofstrasse 3, Postfach 133, 3123 Belp, zu richten. Belp, 29. September Hansjörg Röthlisberger, Notar BELP Allgemeinverfügung zum Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen Zur Verhinderung von Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz (SG, BSG 732.11, Art. 73, 80, 83 und 84) sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1, Art. 56 und Art. 57) unter anderem folgende Punkte vor: Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite) ist bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m frei zu halten. Der Raum über Fuss-, Geh- und Radwegen ist bis auf eine Höhe von 2,50 m frei zu halten. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Einfriedungen, Zäune und Pflanzen bis zu einer Höhe von 1,2 m müssen die lichte Breite (Raum seitlich zum Fahrbahnrand) auf einer Breite von 0,50 m frei halten. Sind sie höher als 1,2 m, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückgesetzt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune sowie Hecken, Sträucher und landwirtschaftliche Kulturen die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Zudem sind Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Gestützt auf die oben genannten gesetzlichen Vorgaben verfügt die Abteilung Bau der Einwohnergemeinde Belp mittels Allgemeinverfügung wie folgt: Grundeigentümer der Einwohnergemeinde Belp sind angewiesen, die Bepflanzungen entlang öffentlicher Strassen und Gehwegen jederzeit gemäss gesetzlichen Vorgaben zu unterhalten und allfällige Rückschnitte und Unterhaltsarbeiten bis spätestens zu den Stichtagen 31. Mai und 31. Oktober des jeweiligen Jahres durchzuführen. Weitere Rückschnitte im Verlaufe des Jahres sind dann notwendig, sobald die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände durch das Wachstum der jeweiligen Bepflanzungen nicht mehr eingehalten werden. Sämtliche Kosten sind durch die jeweiligen Grundeigentümer zu tragen. Die Eröffnung der Verfügung erfolgt gemäss VRPG, Art. 52, Abs. 2 ohne Begründung durch amtliche Publikation im Anzeiger Gürbetal, Längenberg, Schwarzenburgerland. Rechtsmittelbelehrung gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) des Kanton Bern. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung unter Beachtung der Formvorschriften beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu erheben. Parteieingaben sind in Amtssprache einzureichen und müssen einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Schnittreste der Bepflanzungen jeweils montags mit der Grünabfuhr entsorgt werden können. Die Abfuhr der gebündelten Äste (max. 1,5 m lang und 0,5 m Durchmesser) erfolgt gratis. Nicht gebündelte Schnittreste und die Abfuhr in Containern erfolgt gegen Gebühr. Bei Unklarheiten erteilt die Gemeinde Belp, Abteilung Bau, unter Telefon 031 818 22 40 gerne nähere Auskünfte. Gemeinde Belp, Abteilung Bau Sanierung Gurnigel- und Gantrischweg Verkehrssperrung Gantrischweg, 1. Teilabschnitt Die folgenden Strassen werden gestützt auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 aufgrund Sanierung Gurnigel- und Gantrischweg wie folgt gesperrt: Mazda Reparatur + Service aller Marken! Hühnerhubelstr. 96. Tel. 031 819 21 11 www.autopulfer.ch 040925J Am Freitag 6. Oktober doppelte www.huettinger.ch 3150 Schwarzenburg Telefon 031 731 21 20 Etappe 3a Bereich: Ab Kreuzung Gurnigel- und Gantrischweg bis ca. Mitte Gantrischweg 1 und 3 Dauer: Dienstag, 3. Oktober, bis Freitag, 20. Oktober Einschränkung: Komplettsperrung, Durchfahrt für motorisierten Verkehr nicht möglich. Für Fussgänger und Velo wird der Durchgang ermöglicht. Die Liegenschaften Gantrischweg 1 und 3, die Einstellhalle und die restlichen Liegenschaften des Gantrischwegs sind über die provisorische Zufahrt Talgutstrasse erreichbar. Eine Umleitung über die Talgutstrasse wird signalisiert. Etappe 3b Bereich: Gantrischweg 3 22 Dauer: Montag, 23. Oktober, bis Freitag, 3. November Einschränkung: Komplettsperrung. Durchfahrt für motorisierten Verkehr nicht möglich. Für Fussgänger und Velo wird der Durchgang ermöglicht. Die Zufahrt zum Gantrischweg 1 und 3 und die Zufahrt zur Einstellhalle erfolgt von Seite Mühlestrasse respektive Gurnigelweg. Für die Erreichbarkeit der Einstellhalle wird ein Provisorium für die Dauer der Etappe 3 erstellt. Die restlichen Liegenschaften bis Gantrischweg 22 sind über die provisorische Zufahrt Talgutstrasse erreichbar. Eine Umleitung über die Talgutstrasse wird signalisiert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, die Signalisation der Umleitungen sowie die Weisungen des Baustellenpersonals oder der Verkehrsdienste zu beachten. Für die leider unumgänglichen Verkehrsmassnahmen im Zuge der Sanierung Gurnigel- und Gantrischweg bitten wir die Bevölkerung um Verständnis. Abteilung Bau, Belp

Seite 2 5. Oktober Nr. 40 Sanierung Neumattstrasse Sperrung Fussweg Sägeweg Die folgenden Strassen werden gestützt auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 aufgrund Sanierung Neumattstrasse wie folgt gesperrt: Bereich: Fussweg Sägeweg (Verbindung Sägemattstrasse zu Schönmattweg) Dauer: Montag, 9. Oktober, bis Freitag, 27. Oktober Einschränkung: Der Fussweg ist während der gesamten Dauer komplett gesperrt, auch für Fussgänger. Bereich: Strecke Sägemattstrasse, Sägeweg, Schönmattweg, Sonneggstrasse (Bereich Kreuzung Sägemattstrasse bis Schönmattweg) Dauer: Mittwoch, 11. Oktober Einschränkung: beidseitiges Parkverbot. Bitte die Signalisationen sowie die Weisungen des Baustellenpersonals beachten. Für die leider unumgänglichen Massnahmen im Zuge der Sanierung Neumattstrasse bitten wir die Bevölkerung um Verständnis. Abteilung Bau, Belp Sanierung Neumattstrasse Einbau Strassenbelag Gehweg Bereich: Ab Kreisel Aemmenmattstrasse bis Kreuzung Muristrasse, Muristrasse (ab Kreuzung Aemmenmattstrasse bis Kreuzung Neumattstrasse), Neumattstrasse ab Kreuzung Muristrasse bis zum Zelgweg. Beidseitig. Dauer: Montag, 9. Oktober, bis Freitag, 20. Oktober Einschränkung: Die jeweils betroffenen Gehwege sind während des Belagseinbaus gesperrt. Bei den betroffenen Einund Ausfahrten ist die Zufahrt möglich, jedoch ist mit örtlichen Behinderungen zu rechnen. Bitte die Signalisationen sowie die Weisungen des Verkehrdienstes und des Baustellenpersonals beachten. Für die leider unumgänglichen Massnahmen im Zuge der Sanierung Neumattstrasse bitten wir die Bevölkerung um Verständnis. Abteilung Bau, Belp Sanierung Zelgweg Verkehrssperrung Zelgweg (ab Kreuzung Engeweg bis Kreuzung Bantigerweg) Die folgenden Strassen werden gestützt auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 aufgrund Sanierung Zelgweg wie folgt gesperrt: Bereich: Zelgweg (ab Kreuzung Engeweg bis Kreuzung Bantigerweg) Dauer: Montag, 16. Oktober, bis anfangs Dezember Einschränkung: Komplettsperrung, Durchfahrt für motorisierten Verkehr nicht möglich. Für Fussgänger und Velo wird der Durchgang ermöglicht. Für die Zufahrt zum Engeweg und die Zufahrt zum Hofladen wird eine Umleitung von Seite Steinbachstrasse signalisiert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, die Signalisation der Umleitungen sowie die Weisungen des Baustellenpersonals oder der Verkehrsdienste zu beachten. Für die leider unumgänglichen Verkehrsmassnahmen im Zuge der Sanierung Zelgweg bitten wir die Bevölkerung um Verständnis. Abteilung Bau, Belp Gesuchsteller: Leuenberger Beatrice, Rubigenstrasse 19, 3123 Belp Projektverfasser: Leuenberger Beatrice, Rubigenstrasse 19, 3123 Belp Bauvorhaben: Streichen der Fassade in Rot. Bauart: Unverändert. Standort: Rubigenstrasse Nr. 19, auf Gbbl. Nr. 1042, Bauzone WA2, Gewässerschutzbereich A, ES lll, Koordinaten 2.604.690/1.193.600. Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp Auflage- und Einsprachefrist: 6. November. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Belp, 26. September Abteilung Bau, Jürg Aebersold IMPRESSUM Der Anzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzen burgerland. 104. Jahrgang. Der Anzeiger wird als amtliches obligatorisches Publikationsorgan in den auf der ers ten Seite aufgeführten Gemeinden jeden Donnerstag in alle Haushaltungen, Firmen und Verwaltungen verteilt. Der Anzeiger geht zusätzlich an die Gemeinde Oberbalm. Verlag: Jordi AG, 3123 Belp und sohnverlag GmbH, 3150 Schwarzenburg. Auflage: 18 958 Exemplare Amtlich beglaubigt, 1. Oktober 2016. Abonnementspreis: 1 Jahr Fr. 99., 6 Monate Fr. 75., 3 Monate Fr. 64., 1 Monat Fr. 51.. GELTERFINGEN Erste Gemeindeversammlung der fusionierten Gemeinde Kirchdorf Donnerstag, 9. November, 19.30 Uhr in der Turnhalle Kirchdorf Traktanden 1. Budget; Beratung und Genehmigung des Budgets 2018, Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes 2. Rechnungsprüfung; Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Rechnungsjahre 2020 3. Gemeindewappen; Beschlussfassung über das Gemeindewappen der neuen Gemeinde Kirchdorf 4. Verschiedenes/Orientierungen Aktenauflage Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf öffentlich auf und sind unter www.kirchdorf-be.ch aufgeschaltet. Die Dorfpost mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird im Oktober in alle Haushaltungen verschickt. Rechtsmittelbelehrung Gegen Versammlungsbeschlüsse kann in Wahlangelegenheiten innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63f. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in einer der Gemeinden Gelterfingen, Kirchdorf, Mühledorf oder Noflen wohnhaft sind. Der Gemeinderat Kirchdorf GERZENSEE Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner Haben Sie ein Anliegen, eine Idee oder eine Kritik? Der Gemeindepräsident Stefan Lehmann hat für Sie anlässlich der folgenden Sprechstunde ein offenes Ohr: Freitag, 6. Oktober : 7.30 8.15 Uhr (auf Anmeldung) 8.15 9 Uhr (ohne Anmeldung) im Gemeindehaus (im Besprechungszimmer EG) Die Gemeindeverwaltung Grünabfuhr Die nächste Grünabfuhr findet am Dienstag, 10. Oktober statt. Das Grüngut kann nur in den dafür vorgesehenen Containern oder als geschnürte Bündel morgens bis 7 Uhr an der Fahrroute des Abfuhrwagens bereitgestellt werden. Der Grünabfuhr kann mitgegeben werden: Kompostierbare Abfälle aus Haushalt und Garten, Rüstabfälle, Rasen- und Baumschnitt, Gartenabfälle wie Laub und Unkraut. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Flugblatt «Grünabfuhr 201» oder dem Abfallmerkblatt. Die Gemeindeverwaltung Verkehrsbehinderung Sädel- und Schützenfahrstrasse An der Sädelstrasse (Teilstück Egghubel-Hofstetten) und an der Schützenfahrstrasse (Teilstück Wald-Schützenfahr) werden in der Zeit vom 9. Oktober bis 20. Oktober Sanierungen am Asphaltbelag ausgeführt. Während dieser Zeit muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Eine Umleitung wird signalisiert. Vielen Dank für das Verständnis. Der Gemeinderat GUGGISBERG Öffnungszeiten Regionale Tierkadaversammelstelle Schwarzenburg, Kreuzweg 3b (Ringgenmatt) siehe Schwarzenburg Inserat-Annahme: Region Schwarzenburg: sohnverlag GmbH, Sonnenrain 17, 3150 Schwarzenburg, Telefon 031 731 35 90, Fax 031 731 35 92, E-Mail: anzeiger@sohnverlag.ch Region Gürbetal, Längenberg: Jordi AG, Aemmenmattstrasse 22, 3123 Belp, Telefon 031 818 01 11, Fax 031 819 38 54. E-Mail: anzeiger@ jordibelp.ch. Für das übrige Gebiet: Publicitas AG, Seilerstrasse 8, 3001 Bern, Telefon 058 680 93 00, Fax 058 680 93 01. Ende der Inseratannahme: Dienstag, 8 Uhr, für amtliche Mitteilungen, Montag, 12 Uhr, Abbestellungen nur bis Dienstag, 12 Uhr. Zu spät eingehende Inserate erscheinen in der nächsten Ausgabe. Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spalten pro Seite): Fr. 0.70 schwarz / weiss, BG Nr.: bbew 384/ Bauherrschaft: Hanna & Daniel Uetz-Mischler, Bühlholz 320, 3156 Riffenmatt Projektverfasser: Bauatelier Meyer Planung & Architektur, Schärenmatt 9, 3152 Mamishaus Bauvorhaben: Um- und Ausbau Wohnteil, Einbau von Dachflächenfenstern und Lichtbändern, Neubau einer Kleinkläranlage, Heizungsersatz Standort: Guggisberg, Bühlholz 320, 3156 Riffenmatt, Parzellen-Nr. 1338, Landwirtschaftszone LW Gewässerschutzmassnahme: Neubau einer Kleinkläranlage, Gewässerschutzbereich B Beanspruchte Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 RPG und Art. 39 RPV - Bauten und Anlagen in Waldesnähe nach Art. 25 ff. KWaG - Unterschreiten der minimalen Raumhöhe nach Art. 67 BauV i.v.m. Art. 26 BauG Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg Einsprachefrist: bis und mit 30. Oktober Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Verfügungen und Entscheide können in Amtsanzeigern oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Anzahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d Baugesetz). Ostermundigen, 28. September Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland JABERG Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührentarif Genehmigung Bekanntmachung gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung des Kantons Bern Die Gemeindeversammlung Jaberg hat am 24. November 2016 das neue Abwasserentsorgungsreglement genehmigt. Das Abwasserentsorgungsreglement und der Gebührentarif sind per 1. Januar in Kraft getreten. 3629 Jaberg, 19. September Der Gemeinderat KIRCHDORF Erste Gemeindeversammlung der fusionierten Gemeinde Kirchdorf Donnerstag, 9. November, 19.30 Uhr in der Turnhalle Kirchdorf Traktanden 1. Budget; Beratung und Genehmigung des Budgets 2018, Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes 2. Rechnungsprüfung; Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Rechnungsjahre 2020 3. Gemeindewappen; Beschlussfassung über das Gemeindewappen der neuen Gemeinde Kirchdorf 4. Verschiedenes/Orientierungen Aktenauflage Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf öffentlich auf und sind unter www.kirchdorf-be.ch aufgeschaltet. Die Dorfpost mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird im Oktober in alle Haushaltungen verschickt. Rechtsmittelbelehrung Gegen Versammlungsbeschlüsse kann in Wahlangelegenheiten innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63f. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Fr. 0.87 farbig bis 2150 mm, Fr. 0.82 farbig ab 2151 mm, Fr. 1.40 Titelseite. Chiffre- Gebühr pro Inserat Fr. 50.. Jeweils zuzügl. 8 % MWST. Mindestgrösse pro Inserat 50 mm. Inserat-Kombinationen in der Region: Duo Bern Süd: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Auflage 47221 Ex. Kombi Bern West: Der Anzeiger GLS, Laupen Anzeiger, Auflage 31 242 Ex. Region Bern plus: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Region Bern, Konolfingen, Laupen, Aarberg, Fraubrunnen, Auflage 245 973 Ex. Berner Aare Kombi: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Thuner Anzeiger, Auflage 105 229 Ex. Anzeiger-Dokumentation: Verlangen Sie beim Verlag ein Exemplar mit allen Detail-Informationen. Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in einer der Gemeinden Gelterfingen, Kirchdorf, Mühledorf oder Noflen wohnhaft sind. Der Gemeinderat Kirchdorf MÜHLEDORF Erste Gemeindeversammlung der fusionierten Gemeinde Kirchdorf Donnerstag, 9. November, 19.30 Uhr in der Turnhalle Kirchdorf Traktanden 1. Budget; Beratung und Genehmigung des Budgets 2018, Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes 2. Rechnungsprüfung; Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Rechnungsjahre 2020 3. Gemeindewappen; Beschlussfassung über das Gemeindewappen der neuen Gemeinde Kirchdorf 4. Verschiedenes/Orientierungen Aktenauflage Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf öffentlich auf und sind unter www.kirchdorf-be.ch aufgeschaltet. Die Dorfpost mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird im Oktober in alle Haushaltungen verschickt. Rechtsmittelbelehrung Gegen Versammlungsbeschlüsse kann in Wahlangelegenheiten innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63f. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in einer der Gemeinden Gelterfingen, Kirchdorf, Mühledorf oder Noflen wohnhaft sind. Der Gemeinderat Kirchdorf NIEDERMUHLERN Viehschau zum 125-jährigen Jubiläum Verkehrsbehinderungen Am Samstag, 7. Oktober, findet zum 125-jährigen Jubiläum des Viehzuchtvereins Zimmerwald eine Viehschau statt. Die Tiere werden mehrheitlich zum Viehschauplatz Niedermuhlern marschieren. Auf der Strecke Englisberg Zimmerwald Niedermuhlern kommt es daher während der Auffuhr ab 7 Uhr sowie der Abzüglete ab 15.30 Uhr vorübergehend zu Verkehrsbehinderungen. Ortskundigen Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Alternativrouten oder die untere Längenbergstrasse auszuweichen. Umleitungen werden signalisiert. Besten Dank für Ihr Verständnis. NOFLEN Erste Gemeindeversammlung der fusionierten Gemeinde Kirchdorf Donnerstag, 9. November, 19.30 Uhr in der Turnhalle Kirchdorf Traktanden 1. Budget; Beratung und Genehmigung des Budgets 2018, Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes 2. Rechnungsprüfung; Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Rechnungsjahre 2020 3. Gemeindewappen; Beschlussfassung über das Gemeindewappen der neuen Gemeinde Kirchdorf 4. Verschiedenes/Orientierungen Aktenauflage Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Kirchdorf öffentlich auf und sind unter www.kirchdorf-be.ch aufgeschaltet. Die Dorfpost mit detaillierten Informationen zu den Traktanden wird im Oktober in alle Haushaltungen verschickt. Rechtsmittelbelehrung Gegen Versammlungsbeschlüsse kann in Wahlangelegenheiten innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63f. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in einer der Gemeinden Gelterfingen, Kirchdorf, Mühledorf oder Noflen wohnhaft sind. Der Gemeinderat Kirchdorf Noflen Grundbuchblatt Nr. 6 Ausschreibung Verkauf Mit Gemeindeversammlungsbeschluss vom 12. Juni wurde der Gemeinderat ermächtigt, die Parzelle Noflen Grundbuchblatt Nr. 6 zu veräussern. Für den Verkauf der Parzelle Nr. 6 im Halte von 19.13 Aren ist das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht nicht anwendbar. Aus diesem Grund erfolgt der Verkauf an den Meistbietenden oder die Meistbietende. Für das Angebot ist zu berücksichtigen, dass der bestehende Pachtvertrag zu übernehmen ist. Weiter gehen mit dem Verkauf die Lasten des sich auf der Parzelle befindlichen Rückhaltebeckens und der vorhandenen Leitungen an den Käufer über. Das Angebot hat den Kaufpreis pro Quadratmeter für die Parzelle Nummer 6 zu enthalten und ist bis spätestens am 20. Oktober (Eingang) bei der Gemeindeverwaltung Noflen, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf einzureichen. Wird mehr als ein Angebot eingereicht, werden die zwei Meistbietenden zu einem Bieterverfahren eingeladen, sofern dies die anbietende Partei mit dem tieferen Angebot innerhalb 10 Tagen nach Eröffnung der Angebote wünscht. Der Gemeinderat RIGGISBERG Birnel-Aktion Wie jedes Jahr im Herbst startet ein neues Birnel-Aktionsjahr der Winterhilfe Schweiz. Das hochwertige Konzentrat aus ungespritzten Schweizer Mostbirnen ist optimal für Gross und Klein, für Sportler und alle, die sich bewusst gesund ernähren wollen. Es schmeckt wunderbar auf dem Butterbrot, verleiht Birchermüesli das gewisse Etwas, intensiviert den fruchtigen Geschmack von Obstkuchen etc. Rein natürliches Birnel kann zu folgenden Einheiten und Preisen bezogen werden: Dispenser à 250 g: Fr. 4.20 Glas à 1 kg: Fr. 10.60 Kessel à 5 kg: Fr. 46. Kessel à 12,5 kg: Fr. 105. Ihre Bestellungen nimmt die Gemeindeschreiberei am Schalter, telefonisch (031 808 01 33) oder via E-Mail (gemeindeschreiberei@riggisberg.ch) bis am 31. Oktober gerne entgegen. Gemeindeverwaltung Riggisberg Bibliothek Riggisberg Öffnungszeiten während den Herbstferien: Mittwoch 9 11 Uhr Freitag 18 20 Uhr Ab 16. Oktober ist die Bibliothek geöffnet am Montag 15 17 Uhr Mittwoch 9 11 Uhr Donnerstag 15 17 Uhr Freitag 18 20 Uhr Jahresabonnement Fr. 35. Lesekarte Fr. 10. Einzelmedium Fr. 2. Neue Leserinnen und Leser sind jederzeit herzlich willkommen. Das Bibliotheksteam wünscht Ihnen eine schöne Herbstferienzeit mit vielen Medien aus unserer Bibliothek. Bau- und Gewässerschutzpublikation Bauherrschaft: Martin und Rebekka Stübi, Unterwerk 1, 3210 Kerzers Projektverfasser: Hossmann Holzbau & Architektur AG, Viehweidstrasse 67, 3123 Belp Bauvorhaben: Ausbau/Umnutzung DG (Einbau Wohnung), Abbruch/Wiederaufbau Anbau inkl. Ersatz Pult- durch Flachdach, Einbau/Ersatz neue Fenster Standort: Schwarzenburgstrasse 34 Parzellen-Nr.: 329 / Kreis 1 Lage-Koordinaten: 602.331/184.470 Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ Abmessungen, Baumaterialien und Bedachung: gemäss Baugesuchsakten Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone, Unterschreitung Raumhöhe Gewässerschutzbereich/-zone: B Auflageort und Einsprachestelle: Bau und technische Dienste Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Auflage- und Einsprachefrist bis: 30. Oktober Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige

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Seite 4 5. Oktober Nr. 40 Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Einsprachefrist gemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Riggisberg, 25. September Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde: Abteilung Bau und technische Dienste Riggisberg BG Nr.: bbew 439/ Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Projektverfasser: Messerli Architekten AG, Rubigenstrasse 12, 3123 Belp Bauvorhaben: Umnutzung Truppenunterkunft in Regionale Kinder- und Jugendfachstelle Standort: Riggisberg, Sandgrubenweg 11, Parzellen-Nr. 1237, Kreis 1, Zone für öffentliche Nutzung ZöN 9 Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Riggisberg, vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Einsprachefrist: bis und mit 6. November Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Ostermundigen, 5. Oktober Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland RÜEGGISBERG Birnel-Aktion Wie jedes Jahr im Herbst startet ein neues Birnel-Aktionsjahr der Winterhilfe Schweiz. Die Gemeinde Rüeggisberg beteiligt sich auch dieses Jahr an der Aktion. Das hochwertige Konzentrat aus ungespritzten Schweizer Mostbirnen ist optimal für Gross und Klein, für Sportler und alle, die sich bewusst gesund ernähren wollen. Es schmeckt wunderbar auf dem Butterbrot, verleiht Birchermüesli das gewisse Etwas, intensiviert den fruchtigen Geschmack von Obstkuchen etc. Rein natürliches Birnel kann zu folgenden Einheiten und Preisen bezogen werden: Dispenser à 250 g: Fr. 4.20 Glas à 1 kg: Fr. 10.60 Kessel à 5 kg: Fr. 46. Kessel à 12,5 kg: Fr. 105. Ihre Bestellungen nimmt die Gemeindeschreiberei am Schalter, tele fonisch (031 808 01 33) oder via E-Mail (gemeindeschreiberei@riggisberg.ch) bis am 31. Oktober gerne entgegen. Gemeindeverwaltung Rüeggisberg RÜSCHEGG Öffnungszeiten Regionale Tierkadaversammelstelle Schwarzenburg, Kreuzweg 3b (Ringgenmatt) siehe Schwarzenburg BG Nr.: bbew 287/ Bauherrschaft: Céline und Olivia Stoll, Wangentalstrasse 194, 3173 Oberwangen b. Bern Projektverfasser: Michael Kohli, Gambachmätteli 209B, 3153 Rüschegg Gambach Bauvorhaben: Neubau Gemeinschaftshaus mit Autounterstand und gedeckter Terrasse Standort: Rüschegg, Stössenried, Parzellen-Nr. 2122, Wohnzone W2, Gebiet mit geringer respektive mittlerer Gefährdung durch Überschwemmungen (gelbes und blaues Gefahrengebiet) Gewässerschutzmassnahme: Die Grundstückentwässerung erfolgt im Trennsystem. Gewässerschutzbereich B Beanspruchte Ausnahmen: - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 19 GBR i.v.m. Art. 80 i.a.v. Art. 81 SG) - Bauten und Anlagen in Waldesnähe (Art. 25 ff. KWaG) Auflagestelle: Bauverwaltung Rüschegg, Hirschhorn 298a, 3153 Rüschegg-Gambach Einsprachefrist: bis und mit 30. Oktober Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Ostermundigen, 28. September Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland SCHWARZENBURG Wartung von privaten Klärgruben und abflusslosen Gruben Gemäss Stoffverordnung (StoV) und Gewässerschutzgesetzgebung muss der Schlamm aus Kleinkläranlagen und Klärguben sowie der Inhalt abflussloser Gruben nach Bedarf, im Regelfall mindestens einmal pro Jahr, in eine Abwasserreinigungsanlage abgeführt werden. Die Abwasserfaulräume sind bis auf ca. 1/5 des Schlamminhaltes zu entleeren. Danach sind sie mit Frischwasser wieder aufzufüllen. Für die Entsorgung und den Abtransport der Rückstände des Klärschlamms oder des Abwassers ist eine spezialisierte Entsorgungsfirma zu beauftragen. Diese stellt für die Entleerung einen Liefer- oder Transportschein aus, der vom Auftraggeber 3 Jahre aufzubewahren und auf Ver-langen vorzuweisen ist. Ein landwirtschaftlicher Austrag von Klärschlamm oder Abwasser aus abflusslosen Gruben ist nur in Ausnahmefällen möglich und braucht eine Bewilligung des kantonalen Gewässerschutzamtes. Wir bitten die Verantwortlichen, diese Vorschriften zu beachten. Die Bauverwaltung wird stichprobenweise Kontrollen durchführen. Bei Missachtung der Vorschriften wird gegen die Fehlbaren Anzeige erstattet. Bauverwaltung Schwarzenburg VERUNREINIGUNG DER STRASSEN DURCH LANDWIRTSCHAFTLICHE ARBEITEN Durch landwirtschaftliche Tätigkeiten werden immer wieder verschiedene Gemeindestrassen stark verschmutzt und nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr ordnungsgemäss gereinigt. Die Verursacher werden gebeten, die Verunreinigungen gemäss Strassenbaugesetz immer umgehend zu beseitigen. Art. 67 Strassengesetz 1 Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, trägt die Kosten der Reinigung. 2 Wer eine Strasse beschädigt oder übermässig abnutzt, trägt die Kosten für die Wiederherstelllung. Wir danken für die Sauberhaltung unserer Strassen und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Bauverwaltung Schwarzenburg Öffnungszeiten Regionale Tierkadaversammelstelle Schwarzenburg, Kreuzweg 3b (Ringgenmatt) Die Tierkadaversammelstelle ist jeweils von Montag - Freitag ab 13.30 Uhr ohne Aufsicht geöffnet. Ab 17.15 bis 17.45 Uhr ist jeweils ein Wärter anwesend, der bei Bedarf beim Abladen mithilft. Die 'Eigenentsorger' haben die angelieferten Abfälle sauber und strikte getrennt in die bereit gestellten Container für Kadaverabfälle, bzw. separaten Container für Knochen-/Schlachtabfälle zu entsorgen; allfällige Verunreinigungen (Blut, etc.) sind sofort selber zu entfernen. Im aufgelegten Journal sind Name des Tierhalters/des Entsorgers, Zeit der Entsorgung sowie Art der Abfälle zu notieren. Wir machen die Benützer der regionalen Tierkadaversammelstelle Schwarzenburg darauf aufmerksam, dass jegliches Deponieren von Tierkadavern und Schlachtabfällen ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeit untersagt ist. Widerhandlungen werden ohne Verwarnung der Polizei gemeldet. Zur Abgabe von Kadavern, Schlacht- und Knochenabfällen sind nur Einwohner von den an der Sammelstelle beteiligten Gemeinden berechtigt. Bei der Anlieferung sind die Lärmimmissionen auf ein Minimum zu beschränken. Für allfällige, nur in äusserst dringenden Fällen erforderliche Annahmen ausserhalb der Öffnungszeiten, wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50. erhoben. Grosstiere Grosstiere ab 180-200 kg (5. Lebensmonat) sind direkt durch den Abholdienst der GZM Lyss zu entsorgen. Die Kadaver müssen auf einem für das Seuchenfahrzeug gut zugänglichen Platz deponiert werden. Bei Pferden sind die Hufeisen zu entfernen. GZM-Telefon während den Bürostunden 032 / 387 47 87 oder an Sonn- und Feiertagen über Pikettdienst rund um die Uhr 032 / 384 33 33 Regionale Tierkadaversammelstelle Bau- + Gewässerschutzpublikation Bauherrschaft: Einfache Gesellschaft Nydegger und Stoll, pa Stoll Michael und Brigitte, Hostattweg 21, 3152 Mamishaus Projektverfasser: Bregy, Schneider Partner GmbH, Oberdorf 14, 3150 Schwarzenburg Bauvorhaben: Um- und Ausbau Geb.-Nr. 1, Neubau Autounterstand Standort: Parz.-Nr., Viueren 1, 3152 Mamishaus Zone: Landwirtschaft Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Best. Anschluss an Gemeindekanalisation Meteorwasser: Bestehende Anlage und Versickerung oberflächlich Beanspruchte Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 ff. RPG) - Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG) - Unterschreiten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV) Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg Auflage- und Einsprachefrist bis: 30. Oktober Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet worden sind, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Schwarzenburg, 25. September Die Bauverwaltung Bau- + Gewässerschutzpublikation Bauherrschaft: Mader Brigitte, Manuelstrasse 57, 3006 Bern Projektverfasser: Kreuter Architekten AG, Voremberg 11, 3150 Schwarzenburg Bauvorhaben: Um- und Ausbau Geb.-Nr. 1, Anbau Autounterstand Standort: Parz.-Nr. 3370, Tannzapfenhubel 1, 3150 Schwarzenburg Zone: Landwirtschaft Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Neuanschluss an Gemeindekanalisation Meteorwasser: Bestehende Anlage und Versickerung oberflächlich Beanspruchte Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 ff. RPG) - Unterschreiten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV) Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg Auflage- und Einsprachefrist bis: 30. Oktober Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsord-nung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zu Lasten eines Nachbarn einge-räumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lastenausgleichs-ansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet worden sind, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Schwarzenburg, 25. September Die Bauverwaltung BG Nr.: bbew 417/ Bauherrschaft: Gemeindeverband Pflege und Betreuung Schwarzenburgerland, Guggisbergstrasse 7, 3150 Schwarzenburg Projektverfasser: Gantrischpool GmbH, Unterwahlern 43, 3150 Schwarzenburg Bauvorhaben: Umgestaltung Therapie- und Demenzgarten Standort: Schwarzenburg, Guggisbergstrasse 7. Parzellen-Nr. 259, Zone für öffentliche Nutzungen ZöN Gewässerschutzmassnahme: Das Regenabwasser wird versickert. Gewässerschutzbereich A Schutzzone: Baugruppe T Auflagestelle: Bauverwaltung Schwarzenburg, Freiburgstrasse 8, Postfach, 3150 Schwarzenburg Einsprachefrist: bis und mit 30. Oktober Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Ostermundigen, 28. September Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland BG Nr.: bbew 440/ Bauherrschaft: Pistolenschützen Schwarzenburg, p.a. Riesen Stefan, Ringgenmatt 17, 3150 Schwarzenburg Projektverfasser: Leu + Helfenstein AG, Längmatt 2, 6212 St. Erhard Bauvorhaben: Einbau eines künstlichen Kugelfangsystems (KFS) und Aufstellen eines neuen Zauns Standort: Schwarzenburg, Freiburgstrasse 130 a, Parzellen-Nrn. 4348 und 1854, BR 4715, Landwirtschaftszone, Wald Schutzgebiet und Hinweise: Naturschutzgebiet «Sense - Schwarzwasser», BLN-Schutzgebiet 1320 Schwarzenburgerland, Landschaftsschongebiet, Gebiet mit Naturgefahrenhinweis mit unbestimmter Gefahrenstufe, Belasteter Standort (Schiessanlage) Beanspruchte Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff RPG) - Bauen im Wald (Art. 25 KWaG, Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV) Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Schwarzenburg, Freiburgstrasse 8, Postfach, 3150 Schwarzenburg Einsprachefrist: bis und mit 6. November Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellte Absteckung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Ostermundigen, 5. Oktober Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Bau- + Gewässerschutzpublikation Bauherrschaft: Gilgen Immobilien AG, Langenwilweg 3, 3150 Schwarzenburg Projektverfasser: Hauert Architekten GmbH, Schwarzenburgstrasse 11, 3007 Bern Bauvorhaben: Erstellen von drei Mehrfamilienhäusern und einer Einstellhalle Standort: Parz.-Nr. 5430, Guggisbergstrasse/Schlossgasse, 3150 Schwarzenburg, Zone: Wohnen/Arbeiten 3 (WA3) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Meteorwasser: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg Auflage- und Einsprachefrist bis: 6. November Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg, einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Schwarzenburg, 2. Oktober Die Bauverwaltung WALD Verunreinigung von Strassen Durch landwirtschaftliche Tätigkeiten werden immer wieder verschiedene Gemeindestrassen stark verschmutzt und nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr ordnungsgemäss gereinigt. Die Verursacher werden gebeten, die Verunreinigung gemäss Strassengesetz umgehend zu beseitigen. Art. 67 Strassengesetz 1 Wer eine Strasse übermässig verunreinigt und sie nicht sofort reinigt, trägt die Kosten der Reinigung. 2 Wer eine Strasse beschädigt oder übermässig abnutzt, trägt die Kosten für die Wiederherstellung. Wir danken für die Sauberhaltung unserer Strassen und die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Bau- und Betriebskommission Viehschau zum 125-jährigen Jubiläum Verkehrsbehinderungen Am Samstag, 7. Oktober, findet zum 125-jährigen Jubiläum des Viehzuchtvereins Zimmerwald eine Viehschau statt. Die Tiere werden mehrheitlich zum Viehschauplatz Niedermuhlern marschieren. Auf der Strecke Englisberg Zimmerwald Niedermuhlern kommt es daher während der Auffuhr ab 7 Uhr sowie der Abzüglete ab 15.30 Uhr vorübergehend zu Verkehrsbehinderungen. Ortskundigen Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Alternativrouten oder die untere Längenbergstrasse auszuweichen. Umleitungen werden signalisiert. Besten Dank für Ihr Verständnis. Gesuchsteller: Freiburghaus Daniel & Lisa, Schliermatt 637, 3123 Belp Projektverfasser: Weber Architekten, Gürbeweg 14, 3123 Belp Bauvorhaben: Ausbau Dachstock zu 3,5-Zimmerwohnung; Erweiterung Wohnungen EG & OG um je 1 Zimmer Standort: Rainweg 25, Parzelle 165 (Wald-Zimmerwald), Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2.599.806/1.192.780 Hauptmasse: bestehend Bauart und Baumaterialien: gemäss Baugesuchsakten Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 ff. RPG) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neubau Kleinkläranlage, Versickerung Dachwasser auf Parzelle. Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Wald, 3086 Zimmerwald Auflage- und Einsprachefrist: 6. November Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Zimmerwald, 2. Oktober Gemeindeverwaltung Wald KIRCHGEMEINDEN Zimmerwald Ordentliche Kirchgemeindeversammlung Montag, 30. Oktober, 20 Uhr im Kirchgemeindehaus Traktanden: 1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Mai 2. Beratung und Genehmigung des Budgets 2018 3. Sanierung Kirche und Einweihungsfeier 4. Pfarrstellenabbau 5. Demission/Wahlen 6. Verschiedenes Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der Landeskirche der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zimmerwald herzlich eingeladen. Die Unterlagen liegen im Sekretariat der Kirchgemeinde, Pfarrhausanbau sowie in den Verwaltungen der Gemeinden Wald und Niedermuhlern zur Einsichtnahme auf. Der Kirchgemeinderat BEGRÄBNISGEMEINDE Zimmerwald Ordentliche Begräbnisgemeindeversammlung Montag, 30. Oktober, 20 Uhr im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung, im Kirchgemeindehaus Traktanden: 1. Genehmigung des Protokolls der Begräbnisgemeindeversammlung vom 15. Mai 2. Abstimmungen infolge Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 Investitionskredit Aktivierungsgrenze Abschreibung Verwaltungsvermögen 3. Beratung und Genehmigung des Budgets 2018 4. Verschiedenes Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Wald und Niedermuhlern herzlich eingeladen. Sämtliche Unterlagen zur Begräbnisgemeindeversammlung liegen im Sekretariat der Kirchgemeinde im Pfarrhausanbau sowie in den Gemeindeschreibereien Wald und Niedermuhlern zur Einsichtnahme auf. Der Begräbnisgemeinderat KIRCHLICHE ANLÄSSE Evangelisch-reformierte Landeskirche Ich biete euch ein Leben an, das bleibt sogar nach dem Tod. Baut mit an meinem Reich und ihr werdet nicht im Winde verwehen, sondern mit mir zusammen bei meinem Vater leben. Matthäus 7, 27 Belp-Belpberg-Toffen Gottesdienst im Altersheim: Freitag, 6. Oktober, um 15.15 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl im Altersheim Belp mit Pfarrer René Schaufelberger. Gottesdienst: Sonntag, 8. Oktober, um 9.30 Uhr, Gottesdienst mit Pfarrerin Susanne Rychen in der reformierten Kirche Belp. Sekretariat: Dorfstrasse 34, 3123 Belp, Telefon 031 819 43 31, www.refbelp.ch Gerzensee Gemeinsames Mittagessen: Freitag, 6. Oktober, 12 Uhr, im Restaurant «Bären». Anmeldung bitte an Fabian Zulliger, 079 262 16 61 Gottesdienst: Sonntag, 8. Oktober, 9.30 Uhr, Gottesdienst mit Martina

Seite 5 5. Oktober Nr. 40 Inserat gesponsert 6.95 statt 9.40 Emmi Raclette Classique, in Scheiben, 45% F.i.T. 400 g -25% -29% -26% -25%.75 statt 1. Ab Mittwoch Frische-Aktionen Emmi Jogurtpur Himbeer, 150 g 4.80 statt 6.40 Findus Rahmspinat 800 g -25% -31% Patenschaft heisst Herz zeigen Hoffnung schenken ab 45 Franken pro Monat. Mit einer Patenschaft verändert sich das Leben von Kindern und Familien zum Besseren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Stiftung PRO ADELPHOS Christliches Hilfswerk für Osteuropa PC 60-12948-7 052 233 59 00 proadelphos.ch 2.95 statt 3.95 Gala-Äpfel Schweiz, kg 2.80 statt 3.95 Kartoffeln TT grün, Schweiz, 2,5 kg 2.90 statt 3.65 Agri Natura Wienerli 4 x 50 g 1.65 statt 2.40 Agri Natura Rindshackfleisch 100 g Volg Aktion Montag, 2.10. bis Samstag, 7.10.17 Postkarten, Visitenkarten, Flyer und mehr. Günstig, schnell und einfach drucken! Schau vorbei auf www.printzessin.ch 4.45 statt 5.60 Ragusa Schokolade Ragusa Classique, 2 x 100 g 7.20 statt 9.10 Zweifel Chips Paprika, 2 x 175 g 15.50 statt 22.50 Whiskas -31% Katzenfutter Ragout 1+ in Gelee, Fleisch, 24 x 85 g Gschäft vor Wuche Dein eigener Postkartenkalender mit 10% Rabatt ab DO, 19. Oktober im Anzeiger GLS 047963J 9.50 statt 11.95 Féchy AOC La Côte Soir Soleil, Schweiz, 75 cl, 2015 (Jahrgangsänderung vorbehalten) -32% 5.40 statt 7.95 Rhäzünser Mineralwasser 6 x 1,5 l -30% 3.20 statt 4.60 Hero Delicia Konfitüren Aprikosen, 320 g -33% 7.70 statt 11.55 Hero Rösti nature, 3 x 500 g -27% -26% 2.25 statt 2.85 Volg Essiggemüse Delikatess-Gurken, 430 g 19.90 statt 27.40 Maga Color Compact, Pulver, 2 x 18 WG 1.95 statt 2.65 Hunde- und Katzensnacks Temptations Huhn, 60 g OVOMALTINE SCHOKOLADE Tafeln, 5 x 100 g ANANAS 4 Scheiben 9.50 statt 12.50 1.35 statt 1.60 WERNLI BISCUITS Chocoly Original, 4 x 250 g 10.95 statt 15.20 INCAROM CLASSIC 2 x 275 g PEDIGREE mit Kaninchen, Schale, 300 g 10.95 statt 12.95 1.25 statt 1.50 AXE DUSCH & DEO Africa, Duschgel, 3 x 250 ml 9.90 statt 11.70 In kleineren Volg-Verkaufsstellen evtl. nicht erhältlich MR. PROPER Allzweckreiniger Citrusfrische, 2 l 5.90 statt 7.90 Alle Ladenstandorte und Öffnungszeiten finden Sie unter www.volg.ch. Dort können Sie auch unseren wöchentlichen Aktions-Newsletter abonnieren. Versand jeden Sonntag per E-Mail. Druck- und Satzfehler vorbehalten.

Seite 6 5. Oktober Nr. 40 Hartmann, Urs Müller und Organistin Barbara Küenzi. Kindertreff im Kornhaus mit Heidi Stalder. Kirchenkaffee im Kornhaus. Kindertreff: Sonntag, 8. Oktober, 9.30 10.30 Uhr, im Kornhaus. Leitung: Heidi Stalder, 031 781 21 59. Angaben zu kirchlichen Anlässen erhalten Sie in der Kirchenzeitung reformiert und auf www.kirchegerzensee.ch. Guggisberg Sonntag, 8. Oktober / 9.30 Uhr / Gottesdienst / Pfarrerin Marianne Hundius / Mitwirkung: Männerchor Guggisberg. Weitere Infos: Gemeindeseite «reformiert.» / www.be.ref.ch/guggisberg Kirchdorf Gottesdienst in der Kirche Kirchdorf: Sonntag, 8. Oktober, 10 Uhr mit Pfarrerin Véronique Ott. Die Kirchgemeinde Thurnen ist herzlich eingeladen. Abendgebet in der Kirche Kirchdorf: Montag, 9. Oktober, 20 Uhr. Unser Kafi Rägeboge ist wieder offen jeden Mittwoch ab 18. Oktober von 14 bis 17 Uhr (korrekte Zeit!) im KGH Uttigen. Schauen Sie vorbei! Weitere Anlässe: www.kirchdorf.ch Riggisberg Gottesdienst mit Eucharistiefeier: Sonntag, 8. Oktober, 10 Uhr. Eucharistiefeier: Donnerstag, 12. Oktober, 9.15 Uhr. Anschliessend 10.15 Uhr, Bibeltreff im Pfarreiheim. Schwarzenburg Wochenende 7./ 8. Oktober Kein Gottesdienst Donnerstag, 12. Oktober 19.00 Uhr «I d Mitti cho» im Chäppeli Weitere Infos: www.sanktjosefkoeniz.ch Thun Samstag, 7. Oktober, 17 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier, 18 Uhr: Gottesdienst in portugiesischer Sprache. Sonntag, 8. Oktober, 9.30 Uhr: Gottesdienst in italienischer Sprache, 11 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier, 11.30 Uhr: Gottesdienst in philippinischer Sprache. Dienstag, 10. Oktober, 8.30 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier. Mittwoch, 11. Oktober, 18.45 Uhr: Gottesdienst in tamilischer Sprache. Donnerstag, 12. Oktober, 8.30 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier. www.kath-thun.ch Christliches Zentrum Thalgut Christliches Zentrum Thalgut, Sägebachweg 5, Wichtrach, www.czt.ch Sonntag, 8. Oktober, 10 Uhr: Gottesdienst. Ausschiessen und interner Cup Samstag, 7. Oktober, 9.30 bis 17 Uhr. Auslosung Cup 12.45 Uhr. Militärchässchnitte mit Salat für Fr. 8. pro Stück. Das Betreten der Gefahrenzone ist verboten. Der Vorstand Konsiliarische Sprechstunden von Dr. med. Peter Wirz, Facharzt FMH für Orthopädie und Traumatologie Vom 25. September bis 5. Oktober an der Bernstrasse 1, in Worb, 031 832 43 53, wegen Abwesenheit von Dr. med. Rudolf Neuenschwander Vom 9. bis 13. Oktober keine Sprechstunde wegen Abwesenheit von Dr. med. Peter Wirz Ab dem 19. Oktober jeden Donnerstagnachmittag in der Praxis von Dr. med. Rudolf Neuenschwander, Facharzt FMH für Allgemeine Innere Medizin, Eichenweg 23 in Belp, 031 819 51 81 047917J FINDEN SIE DIE 10 FEHLER IM BILD Praxis geschlossen Dr. med. Markus Winkler 3088 Rüeggisberg Die Praxis bleibt von Freitag, 20.10., bis Sonntag, 12.11., geschlossen. 047955J Donnerstag, 5. Oktober, 13.20 Uhr, Besammlung auf dem Postplatz Riggisberg: Wandergruppe für Witwen und alleinstehende Frauen. Auskunft erteilt: Therese Schmalz, 031 802 03 75. Sonntag, 8. Oktober, 9.30 Uhr, Kirche Riggisberg: Gottesdienst mit Pfrn. Magdalena Stöckli. Musikalische Mitwirkung: Handharmonikaclub Belp. Wer einen Autofahrdienst wünscht, melde sich am Vortag (spätestens bis 18 Uhr) bei Trudi Schwander, 031 809 02 06 oder 079 506 26 80. Homepage: www.kirche-riggisberg.ch Rüeggisberg Sonntag, 8. Oktober, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufe mit Pfr. Martin Scheidegger und Organist Dominik Röglin. Musikalische Mitwirkung Trachtengruppe Riggisberg. Rüschegg Sonntag, 8.10.: Kein Gottesdienst in der Kirche Rüschegg. Wir verweisen gerne auf die Gottesdienste in unseren Nachbarkirchgemeinden Schwarzenburg Ev. Gemeinschaftswerk Schwarzenburg, Wartgässli 6 Sonntag, 8. Oktober 17 09:30: Gebetszeit 10:00: Gottesdienst mit Matthias Pfister, Mitglied Leitung EGW. Fahrdienst: Walter von Niederhäusern 031 809 05 87 Mehr auf: www.egw-schwarzenburg.ch Uetendorf Sonntag, 8. Oktober, 9.30 Uhr: Gottesdienst. www.egw-uetendorf.ch Ev. methodistische Kirche Belp Sonntag, 8. Oktober, 10 Uhr: Gottesdienst; Kinderhort. Schlatt Sonntag, 8. Oktober, 9.30 Uhr: Aussendungsgottesdienst für Katrin u. Urs Ledermann, Kinderhort Schwarzenburg 8. Oktober 10:00Uhr, Flüehli 10, Gottesdienst Infos: Tel. 031 731 03 49 oder www.emk-schwarzenburg.ch Jeden Donnerstag, 19:00 Uhr, Chäppeli: I d Mitti cho. Eine besinnliche halbe Stunde für alle. Sonntag, 8. Oktober, 10:00 Uhr, Kirche Albligen: Gottesdienst mit Pfrn. Franziska Haller und Silvia Nowak (Orgel). Sonntag, 8. Oktober, 20:00 Uhr, Chäppeli: Abendgottesdienst mit Pfrn. Franziska Haller und Silvia Nowak (Orgel). www.kirche-schwarzenburg.ch Thurnen und Burgistein Freie Evangelische Gemeinde Belp, Steinbachstrasse 25 Homepage: www.feg-belp.ch Samstag, 7. Oktober, 19.30 Uhr: Jugendgruppe. Sonntag, 8. Oktober, 10 Uhr: Gottesdienst mit Markus Thallinger. Freie Missionsgemeinde Kirchenführung: Samstag, 7. Oktober, 14 Uhr, Auskunft und Anmeldung bis Freitagmittag: Franziska Hunziker Debrunner, Telefon 031 809 19 75 oder rfhunziker@ gmx.ch. Regio-Gottesdienst: Sonntag, 8. Oktober, 10 Uhr, Kirche Kirchdorf mit Pfrn. Veronique Ott und Organist Bruno Kaufmann. Der Gottesdienst in unserer Kirchgemeinde entfällt. Seniorennachmittag: Montag, 9. Oktober, um 14 Uhr im Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen. Thema: Radio Silbergrau. Radio mit und für Senioren mit Hans Laube (evtl. Roland Jeanneret). Fahrdienst: Burgistein: Frau Gabi Zurbuchen, 033 356 36 04, Kaufdorf/Rümligen/ Kirchenthurnen/Mühlethurnen/ Lohnstorf: Frau Esther Grünig, 031 809 25 27. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Iris Drescher, 031 802 04 10 oder Senda Weber 031 809 19 92. Basar-Gruppe: für Strick- und Bastelfreudige. Jeden Montag um 20 Uhr im TREFF- PUNKT Mühlethurnen. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Kontakt: Maria Zaugg, 031 809 15 20. Meditatives Tanzen: Mittwoch, 11. Oktober, 9 Uhr im Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen. Mittagstisch für Senioren: Donnerstag, 12. Oktober, um 12 Uhr im Restaurant Adler, Mühlethurnen. An- bzw. Abmeldungen bitte bis am 9. Oktober an Frau Hanni Huber (Tel. 031 809 03 56) oder Frau Hanni Regamey (Tel. 031 809 26 18). www.kirche-thurnen.ch Zimmerwald Begegnungszentrum Münsingen, Sägegasse 11, www.bez-muensingen.ch Sonntag, 8. Oktober, 9.30 Uhr: Gottesdienst. Donnerstag, 12. Oktober, 14 Uhr: Treffen 50 Plus. Gemeinde für Christus Belp / Münsingen. Belp Viehweide Sonntag, 8. Oktober, 10 Uhr: Gottesdienst. Mittwoch, 11. Oktober, 20 Uhr: Bibelstunde. Auskunft: 031 819 06 64 Guggisberg, Eigen Dienstag, 10. Oktober, 20 Uhr: Bibelbetrachtung Auskunft: Telefon 031 731 23 21 Niedermuhlern Sonntag, 8. Oktober, 20 Uhr: Gottesdienst. Auskunft: 031 819 39 64, www.gfc.ch Heilsarmee Donnerstag, 5. Oktober 19.00 Uhr Jugend - Hauskreis Sonntag, 8. Oktober 9.45 Uhr Gottesdienst / Chinderegge Sonntag, 8. - Samstag, 14. Oktober Kinder - und Teenagerlager in Adelboden Kontakt-Telefon: V. Rudolf 033 438 28 79 / 078 610 24 93 Neues Land Schwarzenburg, Wellenried 8 Wir wünschen gesegnete Herbsttage Büro NLS 031 731 16 24 info@nls-net.ch www.nls-net.ch Sonntag, 8. Oktober, 9.30 Uhr, Gottesdienst im Kirchgemeindehaus, aus der Reihe «Wer ist wer in der Bibel»: Benjamin, der Behütete, mit Pfrn. Susanne Berger. Musik: Esther Stöckli. Fahrdienst: Am Samstag zwischen 17 und 19 Uhr anmelden bei Georg Spörri, Tel. 077 415 77 48. www.ref.ch / zimmerwald Römisch-kath. Landeskirche Belp Herz-Jesu-Freitag, Eucharistiefeier: Freitag, 6. Oktober, 9.15 Uhr. Ende des amtlichen Teils FORUM Vereinsinterne Mitteilungen von Vereinen und politischen Parteien. Hinweise auf öffentliche Veranstaltungen bei gleichzeitiger Insertion. Millimeterpreise: Einspaltig, bis 20 mm Höhe Fr. 0.24 (ermässigter Tarif), Mehrhöhe ab 21 mm Fr. 0.70 (Normaltarif). Inserateschluss: Montag, 12 Uhr.

Seite 7 5. Oktober Nr. 40 Todesanzeige TRAUERANZEIGEN Schlicht und einfach war dein Leben, Werner Zbinden Flueh Wernu Wenn die Sonne des Lebens untergeht, dann leuchten die Sterne der Erinnerung. In liebevoller Erinnerung: Abschied und Dank wohlbehütet und friedlich einschlafen. Als Gott sah, dass der Weg zu lang, der Hügel zu steil und das Atmen zu schwer wurde, legte er den Arm um Ihn und sprach: «Komm heim.» Sein Lebenskreis hat sich geschlossen. Nach einem langen erfüllten Leben durfte Erwin Wahli 6. Juli 1925 bis 30. September Danke für die liebevolle Betreuung auf der Abteilung Viola und Fuchsia im Altersheim Kühlewil. Wir lassen dich in Liebe gehen Familie Harald Wahli Familie Kurt Wahli Frau Hilde und Sibille Wahli, Zürich Nachbarn der Brunnenstrasse 9 Jeder Sonnenaufgang ist so schön, wie man ihn sieht, jeder Stern so bezaubernd, wie man ihn betrachtet, und jeder Mensch so wertvoll, wie man ihn im Herzen hat. Traurig, aber voller guter Erinnerungen nehmen wir Abschied von meinem geliebten Ehemann, unserem lieben Vater, Schwiegervater, Grossvater, Schwager, Onkel und Cousin Jean-Paul Gyger 11. Februar 1944 30. September Emilie Binggeli-Raemy Er ist heute nach kurzer Krankheit im Beisein seiner Liebsten friedlich eingeschlafen. Wir trauern um einen lieben, treu besorgten Menschen. 047964J Der Tod ist der Grenzstein des Lebens aber nicht der Liebe Der von Liebe, Fürsorge, lebensfroher Energie und vielen schönen und unvergesslichen Schwägerin und Tante Gabrielle Fokstuen-Husser 8.6.1928-28.9. hat sich im 89. Lebensjahr geschlossen. Sie konnte in ihrem geliebten Zuhause umgeben von ihren Kindern ihre Augen für immer schliessen. In unseren Herzen wird sie für immer weiterleben. Traueradresse In Liebe und grosser Dankbarkeit Siv und Dag Fokstuen Herrengässli 6 Dag Fokstuen 3150 Schwarzenburg Siv Fokstuen und Hermann Saxenhofer Terje und Ingrid Fokstuen mit Anne, Tone und Terje junior Lisbeth und Kari Fokstuen Freunde und Bekannte 3123 Belp, Mittelstrasse 10B Silvia Gyger-Aeberli Sandra und Erich Grünig-Gyger Andrea Stalder-Gyger mit Nick Werner und Marianne Aeberli-Flückiger Verwandte und Anverwandte Die Urnenbeisetzung findet am Montag, 9. Oktober, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Belp statt. Anschliessend Trauerfeier in der reformierten Kirche Belp. Wer möchte, kann anstelle von Blumen spenden an: Onkofonds Spital Thun, IBAN CH70 0870 4020 0536 4100 8 Gilt als Leidzirkular Bestattungsdienst Zbinden Bestatter mit eidg. Fachausweis Herzlich Individuell - Kompetent 078 847 69 88 078 600 94 75 www.bestattungsdienst-zbinden.ch 047967J 047514J

Seite 8 5. Oktober Nr. 40 Härzleche Dank Ohni Di Zwöi Wort so ändlos schwär z ertrage I de schwäre Täg vom Abschied vo üsem gliebte Joel Gilgen TRAUERANZEIGEN hei mir vo Fründe, Verwandte, Bekannte, Arbeitskollege u Nachbare grossi Ateilnahm dörfe erfahre. Mir danke härzlech für ä stummi Umarmig, für tröschtendi Wort, gsprochni oder gschriebni, für ä Händedruck, we d Wort fähle, für aui Zeiche vor Liebi u dr Fründschaft, für Blume u Spände. Ä bsundere Dank gilt Herr Pfarrer Frank Luhm für di ifüehlsami u fyrlechi Abdankigsfyr sine Fründe für di berüehrende persönleche Wort Jürg Zbinden u Daniela Zurbriggen für ihri ifüehlsami Betröiig Frou Heubach vom Care Team Herr Freiburghaus u Herr Sterchi vor Polizei Frou Margrit Nyffenegger für z Orgelspiel Frou Silvia Wyss für ihri Hilf bim Chiuche schmücke Herr Peter Zimmermann für sini hilfrichi Ungerstützig aune, wo mit üs hei Abschied gno. Äs isch schwär es Ching u gliebte Mönsch z verliere, aber äs isch schön z erfahre, wie viu Fründschaft u Wärtschetzig ihm entgägebracht isch worde. Toffen, im Septämber Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir weggehen. (Albert Schweitzer) Traurig und mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von unserem lieben Vater, Grossvater und Urgrossvater Willi Dürrenmatt 4. Oktober 1927 bis 30. September Kurz vor Deinem 90. Geburtstag bist Du nach einem reich erfüllten Leben friedlich eingeschlafen. Dein Engagement und Dein energievolles Wirken hinterlassen viele schöne Erinnerungen. Wir vermissen Dich. Traueradresse: Hanni Hofmann Kappelen 9 3150 Schwarzenburg Verena Hügli-Dürrenmatt mit Kindern und Grosskindern Greti Aeberhard-Dürrenmatt und Roland Rohrbach mit Kindern und Grosskindern Hanni und Walter Hofmann-Dürrenmatt mit Kindern Maria Dürrenmatt und Regula Winkler Verwandte, Freunde und Bekannte Zur Urnenbeisetzung am Montag, 9. Oktober, um 13.30 Uhr auf dem Friedhof Wahlern in Schwarzenburg und der anschliessenden Trauerfeier in der Kirche Wahlern sind alle herzlich eingeladen. Schwarzenburg, Guggisbergstrasse 7, 3150 Schwarzenburg Vermerk: Willi Dürrenmatt Spendenkonto: PC 30-4067-4, IBAN CH36 0900 0000 3000 3067 4 D Truurfamilie Bei Todesfall: Wir beraten und begleiten Sie Kompetente Erledigung von A Z Gilgen, Bestattung u. Schreinerei, 3123 Belp Natel 079 228 06 00, Telefon 031 819 02 37 H. Berger, Bestattungsdienst, 3087 Niedermuhlern Natel 079 810 84 00, Telefon 031 819 85 69 031 819 10 90 Arche Bestattungen GmbH Belp, Mühlethurnen, Gürbetal Grubenstrasse 3 3123 Belp www.arche-bestattungen.ch Würdevolle und achtsame Begleitung im Trauerfall Jürg und Iris Beutler, Bestattungsdienst freundlich, familiär und kompetent 031 819 88 20 www.beutlerbestattungen.ch Der Mensch den wir lieben, ist nicht mehr da wo er war, aber überall dort wo wir sind und seiner gedenken. Augustinus Fassigslos u tüüf erschütteret näme mir Abschied vo mim liebä Maa, üsem guete Vater, Schwiegervater, Grossvater, Brueder, Schwager, Unggle, Götti u Fründ Hans Kohler-Eicher 12. September 1940 29. September Diner Sorge si stercher gsi aus Di Chraft. Mir si ganz fescht truurig, doch gönne mir Dir di ewigi Rueh. Truuradrässe Margrit Kohler-Eicher Brügglenstrasse 23 3088 Rüeggisberg D Truurfamilie Margrit Kohler-Eicher Verena u Alexander Rindlisbacher-Kohler mit Joelle u Moritz Andreas Kohler mit Lukas, Anja u Nico Hanspeter u Monika Kohler-Hänni mit Janis u Luca Kathrin Keller Dr Truurgottesdienscht, zu däm Dir härzlech iglade sit, isch am Fritig, 6. Oktober, am 13.30 Uhr ir Chiuche Rüeggisberg. Wir senden Ihnen gerne unverbindlich unsere Broschüre. 045132J 000183J Bestattungsdienst Schwarzenburgerland Hans-Ulrich Hürst 3148 Lanzenhäusern Tel. 079 651 15 47 / 031 731 03 57 Unsere Dienstleistungen:. 039395J 7545S Gott, der Herr, hilft mir. Wer will mich für schuldig erklären? Jesaja 50,9 www.agentur-c.ch Agentur C, 3250 Lyss, PC 30-8088-5

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Oktober Nr. 40 WOHNUNGEN LIEGENSCHAFTEN GESUCHT ZU VERMIETEN Zu vermieten in Toffen, per 1. November oder nach Vereinbarung 4½-Zimmer-Wohnung 108 m 2, sonnig und hell, Sicht auf Berge. Hoher Ausbaustandard, Minergie mit Aktivlüftung, Lift, grosser Balkon. Bad mit Doppellavabo und Eckbadewanne, sep. WC mit Dusche. Parkett, Einbauschränke, eigene Waschküche (12 m 2 ), eigener Keller (12 m 2 ). zu vermieten in Gelterfingen bei Gasthof Linde Möbliertes Studio Sep. Eingang, Schlafnische, Wohnküche, Dusche, WC Fr. 850. ink. aller Nebenk. wie Strom, Heizung, Fernseh- lnternet, Waschmaschine, Tumbler und Autoabstellplatz Tel. 031 812 06 21 / 079 670 26 61 per 01.12. evtl. früher in 3156 Riffenmatt, Nähe Bushaltestelle 1-Zimmer Studiowohnung zu vermieten eigene WM, DU/WC, Einbauschränke, Parterre, mit kleinem Sitzplatz Miete: 620.00 inkl. NK Mobile 079 509 44 32 Familie mit zwei kleinen Kindern sucht erschwingliches Haus in ländlicher Region Bezug ohne weitere Renovationen. Ab 6 Zimmer. 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Böhlen Bagger Lehrstelle Kauffrau / Kaufmann E- / M-Profil (Lehrbeginn 2018) 047961J Es erwartet dich eine abwechslungsreiche Lehre in der Branche «Bauen und Wohnen» sowie in einem spannenden Umfeld von Bagger- und Transportarbeiten. Sky Wings GmbH, Böhlen Bagger Moosmattweg 4, 3132 Riggisberg skywings@bluewin.ch oder 031 809 22 81 Integrierte Lösungsorientierte Psychologie Info-Veranstaltung Coaching-Ausbildung 19. Oktober, 19.00 Uhr imhotelfreienhof,thun 149954D Gärtner-Vorarbeiter/-in Kunden-Gärtner/-in 005-151950 Wohn- und Geschäftshaus im Zentrum von Riggisberg (Haus «Kafi Riggi»), per sofort oder nach Vereinbarung Hauswart gesucht Je nach Aufgabenbereich 2 5 Einsatz- Stunden je Woche (mit oder ohne Ziergarten). Auf Wunsch steht auch Nutzgarten zur Verfügung. Zurzeit wäre auch noch ein Hobby-Raum und / oder eine 3,5-Zimmer-Wohnung im gleichen Haus zu vermieten. 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Gschäft vor Wuche Publireportage Öffnungszeiten: Di.-Fr. 13 18 Uhr Sa. 10 14 Uhr Tel. 031 558 58 07 info@royl.ch www.royl.ch Aje ROYL CYCLES Velofachgeschäft Stark im Geben Cross, Mountainbike, Renner, E-Bikes: Aje (gesprochen Atschi) hat seit jeher eine grosse Schwäche für Velos. Das ist auch seine grosse Stärke: Er kennt die Eigenheiten der verschiedenen Typen und das Zubehör, das den Genuss auf zwei Rädern erst komplett macht. Vor zwei Jahren hat er sich selbständig gemacht in Belp, wo er seit vielen Jahren im FC gespielt hat. Nach Lehr- und Wanderjahren in Bern, Burgdorf und Belp hat er sich einen Traum erfüllt: «Äs eigets Gschäft.» Hier bietet er Beratung, Verkauf, Service und Modellpflege («Tuning») alles aus einer Hand. Seit 15 Jahren beschäftigt sich Aje mit sämtlichen Fahrradtypen. Der heute 27-Jährige hat einen reichen Erfahrungsschatz. «Wir bieten Service, Reparaturen und bauen Velos und E-Bikes nach individuellen Wünschen um», erklärt er. Seine Spezialität: Umbauten auf Kundenwunsch und Beratung im reichhaltigen Zubehörsortiment. Diesbezüglich nutzt er sein breites Netzwerk an spezialisierten Anbietern. Aje fährt praktisch jeden Tag mit dem Velo zur Arbeit. «Das tut gut. Ich bin mit offenen Augen unterwegs. So wird jede Fahrt zu einem speziellen Ride.» Dieses Lebensgefühl möchte er auch seinen Kundinnen und Kunden vermitteln. Wort für Wort Aje, warum sollte ich mein nächstes Bike bei dir kaufen? Heute ist jedes Modell gut, aber nicht gleich gut für jeden Zweck. Hier ist Beratung wichtig und ein zuverlässiger Service. Meine Kunden schätzen meine Persönlichkeit: Ich bin offen und interessiert und schätze den Kontakt mit Menschen. Wie entstand der Name ROYL Cycles? Auf einer Velotour mit zwei Kollegen in Frankreich. Wir cruisten durch wunderschöne Landschaften. Ein tolles Erlebnis! Und plötzlich wusste ich: Dieses Gefühl will ich andern zugänglich machen. Meine Kundinnen und Kunden sollen ganz persönliche Erfahrungen sammeln und diese zu den Touren ihres Lebens machen können. Wie steht's mit geführten Touren? Ich habe ein paar coole Ideen. Frankreich und Elba kenne ich recht gut, in Spanien hat ein guter Freund einen Campingplatz in einem tollen Bikegebiet. Aber auch der Gurten, Ulmiz und Belpberg bieten feine Up- und Downhills. Da nehme ich immer wieder Kollegen mit. Aber im grösseren Stil? Abwarten! Dein Tipp für die dunklere Jahreszeit? Leider sind viele Velofahrende mit schlechter oder keiner Beleuchtung unterwegs. Es ist wichtig, dass man rechtzeitig gesehen wird. Darum: Macht euch sichtbar! Hast du Pläne oder Wünsche? Mit 18 Jahren wollte ich nach Kanada auswandern. Reisen bleibt eine grosse Liebe. Letztes Jahr war ich mit dem Bike in Sri Lanka und Mexiko. Geschäftlich möchte ich mittelfristig einen zweiten Laden in der Stadt aufbauen. Und vorher immer wieder biken, biken, biken. Vielleicht gibt s bald einmal einen BLOG mit Erlebnissen, Erfahrungen und Tipps. Velofahren fägt, weil ein cooler Trail Freude macht und Bewegung an der frischen Luft eine super Prävention ist. Wenn alles rund läuft, hat man es richtig gemacht/ hast du einen guten Velomech! (schmunzelt) Lebensmot to? Wer zu stark bremst, verliert. Mach was aus deinem Leben! Auch bei Rückschlägen nie den Mut verlieren. Sonderangebot 20% * auf alle Beleuchtungsartikel sowie die Naben-Dynamo-Montage Gratis *Angebot gültig bis 30. November Sicherheitscheck für Kindervelos Ausschneiden und gleich einlösen! ROYL CYCLES Steinbachstrasse 25 3123 Belp Anzeiger GLS gvw@jordibelp.ch 031 818 01 43 «Ds Gschäft vor Wuche» ist eine Dienstleistung des Anzeigers Gürbetal Längenberg Schwarzenburg. Im Porträt stellen sich Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vor. Mit dem Sonderangebot machen Interessierte das Schnäppchen des Tages oder eben «ds Gschäft vor Wuche». Interessiert? Wir bringen Sie gerne auf die besten Seiten des Anzeigers.

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Oktober um 19.30 Uhr LOTTO in St. Antoni, Restaurant Senslerhof 20 Quines im Wert von je Fr. 40. 20 Doubles-Quines im Wert von je Fr. 60. 20 Kartons im Wert von je Fr. 100. und Jackpot von Fr. 10. nach jedem Karton mit einer Bingo-Serie zum Schluss Abonnement: Fr. 10. 6er-Abos: Fr. 55. Zusatzkarte: Fr. 3. (gültig für 5 Gänge) Kartenverkauf ab 18.30 Uhr Freundlich laden ein: Turn- und Sportverein St. Antoni und der Wirt Hector Gomez Dieses Jahr bieten wir dir erneut die Möglichkeit, durch die Teilnahme an unserem Berufswahlparcours, diverse spannende und abwechslungsreiche Berufe gleichzeitig kennen zu lernen. Wähle zwei der unten aufgeführten Lehrberufe aus, zu welchen du gerne nähere Informationen erhalten möchtest. Innerhalb eines Nachmittages kannst du diese dann näher kennen lernen. Wir erklären dir das Berufsbild und -ziel, zeigen dir die anfallenden Arbeiten und bieten dir Gelegenheit, direkt mit unseren Lernenden über die Berufe zu diskutieren und ihnen Fragen zu stellen. Nachstehend Detailangaben zu den Veranstaltungen: Daten Jeweils mittwochs, 01.11. / 08.11. / 15.11. Zeit 13:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr Ort Gilgen Door Systems AG, Freiburgstrasse 34, 3150 Schwarzenburg Anmeldung Niklaus Gilgen, Ausbildungsverantwortlicher Tel. 031 734 44 47, niklaus.gilgen@gilgends.com Lehrberufe Anlagen- und Apparatebauer/-in Automatiker/-in Elektroniker/-in Konstrukteur/-in Polymechaniker/-in Bitte beachte, dass der Berufswahlparcours nicht mit einer Schnupperlehre gleichzusetzen ist. Dieser dient nicht zur Selektion zukünftiger Lernender und es erfolgt auch keine Qualifikation der Teilnehmenden. Wir freuen uns auf deine Anmeldung und stehen dir für weitere Auskünfte selbstverständlich gerne zur Verfügung! DATUM Freitag 20.10. Freitag 17.11. Freitag 15.12. AB 18.30 UHR feines Outdoor-Fondue beim Berggasthof Gurnigelbad AB 20.00 UHR Sterne beobachten mit einem fachkundigen Team der Sternwarte Uecht. 60 Fr. pro Person ANREISE Hotel Restaurant Gurnigelbad, 3099 Rüti bei Riggisberg 031 809 00 77, www.gurnigelbad.ch Parkplätze beim Restaurant vorhanden. Anreise mit dem ÖV nur auf Voranmeldung bei der Geschäftsstelle des Naturparks möglich. ANMELDUNG via www.guidle.com/5dht93 oder direkt im Berggasthof Gurnigelbad bis spätestens am Mittwoch vor dem Anlass (Der Anlass wird ab einer Teilnehmerzahl von 8 Personen durchgeführt. Maximale Teilnehmerzahl 30). Bei unsicherer Witterung gibt der Berggasthof Gurnigelbad Auskunft über die Durchführung. Es wird eine Schlechtwetter-Variante angeboten. Übernachtungsmöglichkeiten vorhanden, bitte frühzeitig anmelden. Gilgen Door Systems AG Freiburgstrasse 34 CH-3150 Schwarzenburg T +41 (0)31 734 41 11 www.gilgendoorsystems.com Member of the Group OPENS. CONNECTS. PROTECTS. Wir gratulieren Marcel Zwahlen für den besten Abschluss als Bachelor of Science in Maschinentechnik. Wir sind wahnsinnig stolz auf dich. Deine Familie Entspannen Sie sich in dem hochwertigen, formschönen, jedoch preislich interessanten Wintergarten der F. Loretan AG Ihr Wintergartenprofi F. Loretan AG Ihr kompetenter und preisgünstiger Partner für: Wintergärten Falt- und Schiebewände Balkonverglasungen Verlangen Sie eine unverbindliche Offerte 068828W F. Loretan AG 3152 Mamishaus Tel. 031 731 02 36 loretanag@bluewin.ch www.loretanag.ch Brennholz zu verkaufen auf Bestellung ofenfertig gesägt geliefert 079 308 95 04 Hostettler, Rüschegg Ski Club Rüschegg EINLADUNG zur Herbstversammlung vom Freitag, 2. Oktober 201 20.15 Uhr im Restaurant Pfadern 3154 Rüschegg-Heubach Traktanden gemäss Statuten. Wir freuen uns über Neumitglieder! Falls Sie dem SC Rüschegg beitreten möchten, erscheinen Sie persönlich an der HV oder melden sich bis.10.201 bei Marc Nydegger, Präsident telefonisch (Tel. 079 484 72 16). Der Vorstand Wir nutzen die Sonne für Ihre Energie Binggeli AG Milken Tel. 031 731 19 19 www.binggeliagmilken.ch Milchgenossenschaft Höhlen in Liquidation, Gemeinde Schwarzenburg Die Generalversammlung vom 4. August hat die Auflösung und Liquidation der Genossenschaft beschlossen. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innert 60 Tagen nach der Veröffentlichung dieses Schuldenrufes schriftlich und begründet bei der Kassierin und Liquidatorin Gilgen-Binggeli Sandra, Schleif 17, 3148 Lanzenhäusern/BE, zu melden. Milchgenossenschaft Höhlen in Liquidation Die Liquidatoren Rüschegg-Heubach Tel. 031 738 83 03 Voranzeige Flohmarkt 14. und 15. 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