Deutscher Bundestag Drucksache 16/1395 16. Wahlperiode 08. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1269 Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen Vorbemerkung der Fragesteller DerBundesministerdesInnern,Dr.WolfgangSchäuble,dieBundeskanzlerin, Dr.AngelaMerkel,unddieunionsgeführtenBundesländerbeabsichtigen,die EinbürgerungmitHilfeneuergesetzlicherRegelungenaufBundes-oder Länderebenezuerschweren.DieDebatteumdieEinführungvonverpflichtendenStaatsbürgerkursen,Wissens-undWertetestsetc.istvoneinemtiefenMisstrauengegenüberMigrantinnenundMigrantengeprägt,welchesderLeiterdes DeutschenMenschenrechtsinstituts,HeinerBielefeldt,als besondereskepsis gegenübermenschenmitmuslimischenhintergrundbezeichnet.nachseiner AuffassungzeigesichanderEinbürgerungspolitikeinesStaates dasselbstverständniseinergesellschaft:ihreweltoffenheit,ihrumgangmitkulturellerdifferenz,dasernstnehmendereigenenverfassungsprinzipienunddiebindung anmenschenrechtlichenormen (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/ webcom/show_shop.php/_c-488/_nr-49/i.html). EineVerschärfungdesStaatsangehörigkeitsgesetzesinBezugaufdieEinbürgerungvonJugendlichensiehtebenfallsderam3.Januar2006vorgelegte ReferentenentwurfdesBundesministeriumsdesInnernzurUmsetzungaufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vor. Esistdavonauszugehen,dassmiteinernochmaligenErhöhungderEinbürgerungshürdensichderseitderReformdesStaatsangehörigkeitsgesetzesimJahr 2000abzeichnendeTrendzusinkendenZahlenderEinbürgerungenbeschleunigenwird.Seit2000istdieZahlvonca.186000auf127000Einbürgerungen im Jahr 2004 gesunken. Vorbemerkung der Bundesregierung DiepolitischeundfachlicheDiskussionüberdieEinführungvonneuenEinbürgerungsvoraussetzungen,wiez.B.verpflichtendenStaatsbürgerkursen,WissensundWertetests,istderzeitnochnichtabgeschlossen.DieDebattezudiesem ThemawirdzwischenBundundLändernerstmalsimRahmenderInnenministerkonferenzam4./5.Mai2006inGarmisch-Partenkirchengeführt.DieVor- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom5.Mai2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 16/1395 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode schlägezuränderungdeseinbürgerungsverfahrensmüssensichdabeianihrem BeitragzueinergelingendenIntegrationmessenlassen.RechtmäßigunddauerhaftinDeutschlandlebendeAusländersollenauchermutigtwerden,diedeutsche Staatsangehörigkeitzuerwerben.JedochmüssenaucheigeneAnstrengungender Einbürgerungsbewerber in der derzeitigen Diskussion gefordert werden. 1.PlantdieBundesregierungimRahmenderständigenKonferenzderInnenministerund-senatorendesBundesundderLänder (IMK)vom3.bis5.Mai 2006bzw.aufderVorkonferenzderStaatssekretäreundStaatsrätevom 24. bis 25. April, die bundesweite Einführung a)eines Sprachtests, b)eines Staatsbürgerschaftskurses, c) eines Eides auf die Verfassung, d) eines Wissens- und Wertetests alsvoraussetzungeinereinbürgerungvorzuschlagenundaufeineeinheitliche Beschlussfassung der Bundesländer hinzuwirken? DieBundesregierungbeabsichtigtnicht,eineneigenenBeschlussvorschlagbei derinnenministerkonferenzam4./5.mai2006zudengenanntenpunkteneinzubringen. 2.WelcheÄnderungeninderVerwaltungsvorschriftzumStaatsangehörigkeitsgesetzplantdieBundesregierungindemFall,dasssichdieBundesländeraufdernächstenIMKnichtaufeineinheitlichesVorgehenbeiderEinbürgerung einigen können? Werden diese Änderungen a) den Besuch eines Staatsbürgerschaftskurses, b) die Ablegung eines Sprachtests, c) die Ablegung eines Eides auf die Verfassung, d) die Absolvierung einen Wissens- und Wertetests als Voraussetzung einer Einbürgerung umfassen? Wenn ja, bitte die jeweiligen Änderungen begründen. DieBundesregierungwartetzunächstdasErgebnisderInnenministerkonferenz ab, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/1395 3.Einbürgerungsbewerberinnenund-bewerberlebeninderRegelachtJahre rechtmäßigindeutschland,bevorsieeinenantragstellenkönnen.aus welchem Grund sieht die Bundesregierung es als notwendig an, a) zusätzliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu schaffen, b)diesemenschenaufihreinnerehaltungzumgrundgesetzzuüberprüfen, c)diesemenschenaufihrwissenüberpolitikundgesellschaftineinerart Quizzuüberprüfen,wieesderhessischeWissens-undWertetestvorsieht? DieDiskussionüberweiterenotwendigeEinbürgerungsvoraussetzungenist noch nicht abgeschlossen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.HatdieBundesregierungKenntnisüberdasGutachtenzurVereinbarkeit desgesprächsleitfadensfürdieeinbürgerungsbehördendeslandesbaden- WürttembergmitdemVölkerrechtvonProf.Dr.RüdigerWolfrumund Dr. Volker Röben vom 2. März 2006? Wennja,teiltdieBundesregierungdieRechtsauffassungderStudie,dass derbaden-württembergischegesinnungstestbzw.dieentsprechendeverwaltungsvorschriftgegenartikel1abs.3undartikel5derrassendiskriminierungskonvention (CERD)verstoßen,undwelcheSchrittewirddie Bundesregierungunternehmen,umdenMissstandeinesvölkerrechtswidrigen Leitfadens des Landes Baden-Württemberg zu beseitigen? 5.WelcheHaltungnimmtdieBundesregierungzumVorstoßHessensaufder IMKein,miteinem100Fragenumfassenden Wissens-undWertetest bundesweitestandardsfürdieeinbürgerungzuschaffen,obwohlbisher nichtausreichendgeklärtist,obdertestgegendasgrundgesetzbzw. ebensowiederleitfadeninbaden-württemberggegendasvölkerrecht verstößt? DieBundesregierungäußertsichnichtzuGutachten,dievonanderenStellenin AuftraggegebenwordensindunddasVerwaltungshandelneinesLandesbetreffen. DieBundesregierungnimmtzuLändervorschlägen,dieaufderInnenministerkonferenz erörtert werden sollen, vorab keine Stellung. 6.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesDirektorsdesDeutschen MenschenrechtsinstitutsDr.HeinerBielefeldt,dassderStaatdieinnere EinstellungderEinbürgerungsbewerberinnenund-bewerbernichtdurch einentestüberprüfendarf,ohneineine inquisitorischeverdachtslogik zugeraten,diewedermitderwürdederbetroffenenmenschennochmit den Prinzipien des Rechtsstaats vereinbar sind? b)teiltdiebundesregierungdieauffassung,dassgesinnungstestswiein Baden-WürttemberggegenArtikel18GGverstoßen,weildasbloße HabeneinerMeinungsolangekeineGefahrfürdiefreiheitlichdemokratischeOrdnungist,solangesiesichnichtinkonkretenHandlungen äußert, die gegen diese Ordnung gerichtet sind? Wenn nein, bitte begründen. DieBundesregierunggibtzueinzelnenwissenschaftlichenAbhandlungenkeine Stellungnahme ab.
Drucksache 16/1395 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesDatenschutzbeauftragen deslandesbaden-württemberg,peterzimmermann,dassmehrere FragendesLeitfadens datenschutzrechtlichunzulässig seien,dadie Gefahrbestehe,dassmitsolchenFragenunzulässigDatenüberhöchst intime Vorstellungen der Bewerber erfasst werden? b) Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf gegeben? Wenn nein, bitte begründen. AdressatdesDatenschutzbeauftragtendesLandesBaden-Württembergistdas betreffendeland,dasdasstaatsangehörigkeitsgesetzalseigeneangelegenheit ausführt. 8.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungvonMenschenrechtsorganisationenwieProAsyl,diedieStreichungderEinbürgerungserleichterungfür Jugendlichezwischen16und23JahrenohnefestesEinkommen wieim ReferentenentwurfdesBundesministeriumsdesInnernvom3.Januar2006 vorgeschlagen alsintegrationsfeindlichbezeichnen,weildamitjugendlichezuraufgabedesstudiumsbzw.ihrerausbildunggezwungenwürden, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen? DieBundesregierungweistdieAuffassung,dassdieStreichungderPrivilegierungjugendlicherAusländerin 10Abs.1Satz3desStaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)integrationsfeindlichsei,entschiedenzurück.Diegeltende RechtslageprivilegiertjugendlicheAusländer,diekeinerleiAnstrengungen unternehmen,einenausbildungs-oderarbeitsplatzanzunehmen.nachderin Artikel5desGesetzentwurfsderBundesregierungzurUmsetzungaufenthaltsundasylrechtlicherRichtlinienderEuropäischenUnionvorgesehenenÄnderungdesStaatsangehörigkeitsgesetzesbehaltendagegenJugendlichedergenanntenAltersgruppeihrenEinbürgerungsanspruch,wennsiewegenmangelndemAusbildungs-oderArbeitsplatzangebotoderschwierigerBerufssituation staatlicheleistungenbeziehen.dennsiefallendannunterdieallgemeineausnahmeregelungdesnichtzuvertretendengrundesnach 10Abs.1Satz3 StAG.DieAbschaffungderbisherigenPrivilegierungistdaherimGegenteil sogar integrationsfördernd. 9.WievieleAnträgeaufEinbürgerungsindseitdem1.Januar2000gestelltund nachwelchenrechtsgründenbewilligtworden (bittejeweilsnachjahren, Rechtsgründen und Bundesländern getrennt auflisten)? StatistischeDatenwerdennurzudenin 36Abs.2StAGgeregeltenErhebungsmerkmalenerhoben.DakeineDatenzuEinbürgerungsanträgenerfasst werden,sindangabenwederzudenantragszahlennochzudengründenabgelehnter Anträge möglich. AngabenzurEinbürgerungsstatistikfürdasJahr2005liegenderzeitnochnicht vor.diebeantwortungderanfrageerfolgtinsoweitaufdemderzeitmöglichen Erkenntnisstand. Seit2000wurdeninderBundesrepublikDeutschlandinsgesamt787217Einbürgerungenvorgenommen.Rund86ProzentallerEinbürgerungenwarendavon Anspruchseinbürgerungen.DieEinbürgerungenverteiltensichstatistischwie folgt auf die Bundesländer und Jahre:
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/1395 Bundesland20002001200220032004Insgesamt BW29 05728 11222 86819 45416 068115 559 BY20 61019 92217 09014 64113 22585 488 BE6 7306 2706 7006 6266 50932 835 BB4244344113142861 869 HB2 0831 8571 9361 6562 0409 572 HH8 6409 8327 7316 7324 84037 775 HE20 44118 92417 42117 24615 02789 059 MV2952873012893961 568 NI15 42714 69312 83811 65510 99865 611 NW65 74460 56649 83744 31840 060260 525 RP7 3387 7147 4456 8986 56435 959 SL1 8331 2351 2871 4731 2367 064 SN4555474984924862 478 ST4614474824473862 223 SH5 6395 1235 1284 3104 66024 860 TH3123573543003511 674 v. Ausland1 1991 7782 2203 8804 02113 098 Insgesamt186 688178 098154 547140 731127 153787 217 Davon: Anspruchseinbürg. 157 389154 636133 183121 284109 731676 223 10.WievieleAnträgeaufEinbürgerungsindseitdem1.Januar2000aus welchenrechtsgründenabgelehntworden (bittejeweilsnachjahren, Rechtsgründen und Bundesländern getrennt auflisten)? AblehnungenvonAnträgenwerdenstatistischnichterfasst.AufdieAntwortzu Frage 9 wird verwiesen. 11.WievieleAnträgeaufEinbürgerungsindinBaden-Württembergseitdem 1.Januar2006aufgrundderBeantwortungderFragendesGesprächsleitfadens (so genannter Muslimtest) abgelehnt worden? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Drucksache 16/1395 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.BeiwievielenAnträgenaufErmessungseinbürgerungundderEinbürgerungvonEhegattendeutscherStaatsangehörigerwurdeseitInkrafttreten deszuwanderungsgesetzesausgründendesöffentlicheninteressesoder zurvermeidungeinerbesonderenhärtevondervoraussetzungdersicherung des Lebensunterhalts abgesehen ( 8 Abs. 2 StAG)? DieAusführungdesStaatsangehörigkeitsgesetzesisteineeigeneAngelegenheit derländer (Artikel83GG).DerBundesregierungliegenhierzukeinestatistischen Angaben vor. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 13.InwelchenBundesländernwerdenZeiteneinerAufenthaltserlaubniszu StudienzweckennichtaufdengewöhnlichenAufenthaltangerechnet,um die Voraussetzung einer Anspruchseinbürgerung ( 10 StAG) zu erfüllen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. DerBundesregierungliegenhierzukeineAngabenausdenLändernvor.Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14.InwelchenBundesländernistbeiderBeantragungeinerAnspruchseinbürgerungbzw.einerErmesseneinbürgerungeinesozialeAbsicherung u.a.auchfürdasalterfürdievorausgesetzteunterhaltsfähigkeiterforderlich? 15.TeiltdieBundesregierungdieim6.BerichtüberdieLagederAusländerinnenundAusländerinDeutschlandgeäußerteMeinungderdamaligen BeauftragtenderBundesregierung,MarieluiseBeck,dassdiePraxisin einigenbundesländern,beideranspruchseinbürgerungeinennachweis deralterssicherungzuverlangen,mitdergesetzlichenregelungundder VerwaltungsvorschriftzumStaatsangehörigkeitsgesetznichtzuvereinbaren ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann beabsichtigt die Bundesregierung dies klarzustellen? Nach 10Abs.1Satz1Nr.3StAGistVoraussetzungfürdieAnspruchseinbürgerung,dassderEinbürgerungsbewerberdenLebensunterhaltfürsichund seineunterhaltsberechtigtenfamilienangehörigenohneinanspruchnahmevon LeistungennachdemZweitenoderZwölftenBuchSozialgesetzbuchbestreiten kann.weitergehendevoraussetzungenergebensichausdengesetzlichenvorschriftennicht.dergesetzeswortlautisteindeutigundbedarfkeinerklarstellung. 16.WievieleEinbürgerungenwurdenseit1.Januar2000imNachhineinwiederaberkannt (bittejeweilsgetrenntnachjahren,bundesländernund Grund der Aberkennung auflisten)? EineAberkennungderdeutschenStaatsangehörigkeitistmitArtikel16Abs.1 Satz1GGnichtvereinbar.SoweitmitderFragedieRücknahmevonEinbürgerungennachdenVerwaltungsverfahrensgesetzenderLänderangesprochen werdensoll,liegenderbundesregierungfürdengenanntenzeitraumkeineangabenvor.seitdemjahre2002bisoktober2005sindnacharbeitsstatistiken derländerinsgesamt84einbürgerungenbestandskräftigzurückgenommen worden. Das sind 0,02 Prozent der Einbürgerungen in diesem Zeitraum.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/1395 17.BeiwievielenAsylberechtigtenundFlüchtlingennachderGenferFlüchtlingskonventionwurdeseitdem1.Januar2000nachderBeantragungeinerEinbürgerungeinVerfahrenzumWiderrufderFlüchtlingsanerkennung eingeleitet? BeiwievielendieserPersonenwurdedieFlüchtlingsanerkennungwiderrufen (bittedieangabennachbundesländernundherkunftsländernder Personen getrennt angeben)? DerBundesregierungliegenkeineentsprechendderFrageaufgeschlüsselten Datenvor.Sieweistdaraufhin,dassdasBundesamtfürMigrationundFlüchtlingeunterdenVoraussetzungendes 73desAsylverfahrensgesetzes (AsylVfG) zurdurchführungeineswiderrufsverfahrensverpflichtetist.dabeikommtes nicht darauf an, ob die Einbürgerung beantragt worden ist. 18.TeiltdieBundesregierungdieForderungderehemaligenBeauftragtenfür Migration,FlüchtlingeundIntegration,MarieluiseBeck,voneinem einbürgerungsrechtlichenwiderrufderflüchtlingsanerkennungabzusehen,daentwederbeivielenflüchtlingsgruppendienotwendigeausbürgerungimherkunftsstaataufkaumzuüberwindendehindernissestößt bzw.einemehrstaatigkeitaufgrunddesautomatischenverlustsderstaatsangehörigkeitimfalleeinereinbürgerungbeiirakischenstaatsangehörigkeiten überhaupt nicht drohen kann? DieBundesregierungverweistzunächstaufdieAntwortaufdievorhergehende Frage.DerWiderrufderAnerkennungalsAsylberechtigterbzw.alsFlüchtling imsinnedergenferflüchtlingskonventionunddaseinbürgerungsverfahren sindgrundsätzlichvoneinanderunabhängig.dieeinbürgerungsbehördehatjedochnach 73Abs.2aSatz4AsylVfGzubeachten,dassbereitswährenddes WiderrufsverfahrensdieVerbindlichkeitderAnerkennungentfällt,sodassdie EinbürgerungsbewerbersichnichtaufdiemitderAsylberechtigungbzw. FlüchtlingseigenschaftverbundenenPrivilegierungen (z.b.nach 12Abs.1 Satz 2 Nr. 6 StAG berufen können. DerBundesregierungliegenhierzukeineAngabenausdenLändernvor.Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 19.BeiwievielenEinbürgerungenwurdeaufgrunddererfolgreichenTeilnahmeaneinemIntegrationskursdieFristvonachtaufsiebenJahreverkürzt? 20.a)TeiltdieBundesrepublikDeutschlanddieKritikvielerEinbürgerungsbewerberinnenund-bewerber,dassdieVerfahrensdauerderAntragsbearbeitungunverhältnismäßiglangeist dieehemaligebundesbeauftragtefürmigration,flüchtlingeundintegrationsprichtdavon,dass fünf Jahre keine Seltenheit darstellen? DerBundesregierungliegenzurDauerderEinbürgerungsverfahrenkeinebelastbarenZahlenausdenLändernvor.NachErkenntnissenderBundesregierungsindinsbesonderelängereEinbürgerungsverfahrenaufSchwierigkeiten bei der Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit zurückzuführen.
Drucksache 16/1395 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)welchegesetzlichenschritteplantdiebundesregierung,umdieverfahrensdauer in erheblichen Umfang zu reduzieren? GesetzlicheRegelungenkönnenSchwierigkeitenbeiderEntlassungausder ausländischenstaatsangehörigkeit,diedemausländischenstaatnachdessen Recht obliegt, nicht beseitigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333