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Deutscher Bundestag Drucksache 17/358 17. Wahlperiode 22. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/167 Geplante Atomtransporte zum Zwischenlager Ahaus und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle des Versuchsreaktors AVR Jülich Vorbemerkung der Fragesteller LautPresseberichtenplantdieGNSGesellschaftfürNuklear-ServicembHauf VeranlassungdesForschungszentrumsJülich,diederzeitamStandortJülich zwischengelagertenbrennelementenachahauszutransportierenundimdortigenzwischenlagereinzulagern.diebrennelementegeltenalshochproblematisch,dasiezumteilzerbrochensind. DieGNShatgemäßeigenenAngabenAnfangOktober2009gemeinsammit derbrennelement-zwischenlagerahausgmbh (BZA)aufVeranlassungdes ForschungszentrumsJülicheinenAntragaufÄnderungderbestehendenAufbewahrungsgenehmigungfürdasZwischenlagerAhausgestellt.ImRahmen desgenehmigungsverfahrensbeimbundesamtfürstrahlenschutzsollgeprüft werden,obdiezurzeitimforschungszentrumjülichlagerndenbehältervom TypCASTORTHTR/AVRkünftigauchimZwischenlagerAhausaufbewahrt werdenkönnen. WiedieGNSmitteilte,istdieGenehmigungfürdieLagerungder152CAS- TOR-BehälterinJülichbisMitte2013befristet.FüreinweiteresVerbleibender BrennelementeinJülichüberdiesenZeitraumhinausmüsstedortzuumfangreichinvestiertwerden,wohingegendieimZwischenlagerAhausvorhandenen Handhabungs-undÜberwachungseinrichtungenohneweitereÄnderungen auchdenanforderungeneinerzwischenlagerungderbehälterausjülichentsprächen.dieseseienbaugleichmitdenbereitsinahauszwischengelagerten BehälternausdemHochtemperaturreaktorHamm.DagegenwärtigumfangreicheInvestitionenindieSicherheitdesAVR-BehälterlagersinJülichnichtmehr getätigtwerden,erscheintesfraglich,obdaszwischenlagerinjülichzumjetzigenzeitpunktüberhauptnochdengesetzlichensicherheitsanforderungengenügt. DiejetzigenPlänezurweiterenZwischenlagerungderBrennelementestehen imwiderspruchzudenursprünglichenabsichteneinerüberdasjahr2013hinausgehendenzwischenlagerunginjülich.sowarlautjahresbericht2008des BundesamtesfürStrahlenschutzimJuni2007eineVerlängerungderbestehendenAufbewahrungsgenehmigungbeantragtworden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitvom17.Dezember2009übermittelt. DieDrucksacheenthältzusätzlich inkleinererschrifttype denfragetext.

Drucksache 17/358 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Dader26MeterhoheVersuchsreaktorAVRJülichselbst,aufGrundseiner hohenstrahlenbelastung,aufjahrzehntenichtzerlegtwerdenkann,istgeplant, dieanlageende2011imrahmeneinerhochkomplexenaktionmitluftkissen u.ä.ummehrerehundertmeterzuverschieben.diesistdeshalberforderlich, dadaserdreichunterdemreaktorinfolgeeinesunfallsimjahr1978 (WassereinbruchindenReaktorkern)starkradioaktivkontaminiertistundentfernt werdenmuss. AußerdemisteineraktuellenPressemitteilungderBezirksregierungMünster zuentnehmen,dassdiesedergnsdiegenehmigungerteilt,imzwischenlager AhausBetriebs-undStilllegungsabfälleausdeutschenAtomkraftwerken zwischenzulagern.diegenehmigungnach 7derStrahlenschutzverordnung, sodiebezirksregierungmünster,säheeinebefristeteaufbewahrungfürden ZeitraumvonzehnJahrenvor.BeidenBetriebs-undStilllegungsabfällenhandeleessichbeispielsweiseumBauschutt,Papier,Putzlappen,MetallschrottsowieausgebauteAnlagenteile,dienachAngabenderBezirksregierungals schwachradioaktiveinzustufenseien. WieausderAntwortderLandesregierungNordrhein-WestfalensaufdieKleine Anfrage1097hervorgeht,wurdefürdasZwischenlagerAhauseinGesamtstrahleninventarvon10 17 Becquerelbeantragt.Diesentsprichtinetwadem ZehnfachenderimAtommülllagerAsseeingelagertenRadioaktivität. Vorbemerkung der Bundesregierung DieKleineAnfragesprichtvonBrennelementen,die alshochproblematisch gelten, dasiez.t.zerbrochensind.diederforschungszentrumjülich (FZJ) GmbHam17.Juni1993erteilteGenehmigungnach 6desAtomgesetzesführt aus,dassimavr- (Atomversuchskernkraftwerk)Behälterlagernurabgebrannte, kugelförmigebrennelemente,derenkernbrennstoffhaltigematrixunbeschädigt ist,sowiemoderator-undabsorberkugelnausdemavr-versuchsreaktorin Transport-undLagerbehälternderBauartCASTOR THTR/AVRaufbewahrt werdendürfen.dieaufbewahrungvonkugelbruchimavr-behälterlagerist demnachnichtzulässig. Weiterhinwirdausgesagt: DiejetzigenPlänezurweiterenZwischenlagerung derbrennelementestehenimwiderspruchzudenursprünglichenabsichten einerüberdasjahr2013hinausgehendenzwischenlagerunginjülich.richtig ist,dassdiefzjgmbhentsprechendeinernebenbestimmungderobengenanntenaufbewahrungsgenehmigungimjuni2007,alsosechsjahrevorauslaufen deraufbewahrungsgenehmigung,mitgeteilthat,dassesdieaufbewahrungder AVR-BrennelementeinJülichfortführenwerde,biseinEndlagerodereineandereZwischenlagermöglichkeitgefundensei.Gleichzeitigstelltesievorsorglich einenantragaufeinenichtnäherkonkretisierteverlängerungderaufbewahrungsgenehmigungbeimbundesamtfürstrahlenschutzundunterrichteteüber dieprüfungderoptioneinerverbringungderbehälterindastransportbehälterlagerahaus.dabeifavorisiertdiefzjgmbhaussicherheitstechnischenund ökonomischengründendieseoption.einwiderspruchhinsichtlichderplanungenliegtinsoweitnichtvor. VordiesemHintergrundwerdendieFragenwiefolgtbeantwortet: 1.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdenkünftigenVerbleibderinJülichzwischengelagertenBrennelementeundrestlichenradioaktivenAbfällevor? AufdieVorbemerkungderBundesregierungwirdverwiesen.MitdemZieleiner AufbewahrungderBehälterausdemAVR-BehälterlagerimTransportbehälterlagerAhauswurdegemeinsamvonderBrennelement-ZwischenlagerAhaus GmbH (BZA)undderGNSGesellschaftfürNuklear-ServicembHam

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/358 24.September2009einentsprechenderAntragnach 6desAtomgesetzesbeim BundesamtfürStrahlenschutzgestellt. Sonstigeschwach-undmittelradioaktiveAbfälledesForschungszentrumsund deravrgmbhbefindensichinzwischenlagernamstandortjülich,dienach 7derStrahlenschutzverordnunggenehmigtsind.SobalddasEndlagerKonrad annahmebereitist,sollzügigmitderabgabedorthinbegonnenwerden. 2.BefürwortetdieBundesregierungdieweitereZwischenlagerungderradioaktivenAbfälledesAVRinJülichoderderenTransportinsBZAAhaus? ImFalleeinerAufbewahrungderBehälterausdemAVR-Behälterlagerim TransportbehälterlagerAhauswäreninsgesamt152Behälterzutransportieren. BislangliegtkeinAntragaufeineBeförderungsgenehmigungderBehältervon JülichnachAhausvor. 4.EntsprichtdasZwischenlagerinJülichtrotzderseitJahrenunterbleibenden InvestitionennochdengesetzlichenSicherheitsanforderungen? FürdasTransportbehälterlagerAhausistdieAufbewahrungderBrennelemente ausdemavr-behälterlagernach 6desAtomgesetzesbeantragt.DieseGenehmigungistzuerteilen,wenndieGenehmigungsvoraussetzungenerfülltsind. 3.MitwievielenTransportenvonJülichnachAhauswäreimFallederGenehmigungwannzurechnen? DieletzteÄnderungsgenehmigungzurAufbewahrungeinesweiterenAVR- BrennelementtypsimAVR-BehälterlagerwurdevomBundesamtfürStrahlenschutzam7.Juli2005erteilt.FürdieEinhaltungderSicherheitsanforderungen istderbetreiberverantwortlich,fürdiekontrolledieatomrechtlicheaufsichtsbehörde,dasministeriumfürwirtschaft,mittelstandundtechnologiedeslandesnordrhein-westfalen. 5.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieStrahlenbelastunginderUmgebungdesAVRJülichvor? 6.WelcheInformationenliegenderBundesregierungdarübervor,wiestark undbisinwelchetiefedaserdreichunterdemreaktorinjülichverstrahlt ist? DiebisheutedurchgeführtenMessungenodersonstigenUntersuchungensowie dieimrahmenderrichtliniezuremissions-undimmissionsüberwachungkerntechnischeranlagen (REI)durchgeführtenMessungenzeigen,dassdieinRede stehendekontamination (sieheantwortzudenfragen6und7)zukeinererhöhtenstrahlenbelastunginderumgebungdesatomversuchskernkraftwerksführen. DerBundesregierungistbekannt,dassaufdemGeländedesAVRumdasReaktorgebäudeherumundimBereichderWarmenWerkstattsowieunterdenFundamentenradioaktiveKontaminationensowohlimErdreichalsauchimGrundwasservorhandensind.DiekontaminiertenBereicheunterhalbdesReaktorgebäudeswerdenerstnachabgeschlossenemAbbaudesAVRzugänglichsein. DieKontaminationenkönnenerstdannvollständigerfasstundbeseitigtwerden.

Drucksache 17/358 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WelchenGefahrensindAnlagenpersonal,AnwohnerinnenundAnwohner undumweltinsbesonderewährendderverlagerungdesavrausgesetzt? 9.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieZahlundden ZeitraumderTransporteperBahnundLKWvor? SeitderErteilungderGenehmigungfürdenvollständigenAbbauam31.März 2009befindetsichdasAVRimAbbau. AusdemimRahmendesGenehmigungsverfahrensvorgelegtensicherheitstechnischenGutachtenunddemGutachtenzurPrüfungdermitdemAbbauverbundenenUmweltauswirkungenlässtsichimErgebnisfeststellen,dassimZusammenhangmitdenAbbaumaßnahmeneineGefährdungdesAnlagenpersonals sowiederumweltausgeschlossenist.imrahmenderbundesaufsichtübergenehmigungsverfahrenzurstilllegungkerntechnischeranlagenhatdasbundesumweltministeriumdengenehmigungsentwurfzumvollständigenabbau desavrunterhinzuziehungseinerberatungsgremienmitdemgleichenergebnisgeprüft. 8.AuswelchenAnlagenstammendieradioaktivenAbfälle,derenAnlieferungnachAhausdieBezirksregierungMünsterbereitsgenehmigthat? DieradioaktivenAbfällestammenausdemlaufendenBetriebundderStilllegungkerntechnischerAnlageninDeutschland.DieGenehmigungnach 7der Strahlenschutzverordnungvom9.November2009zurLagerungvonradioaktivenAbfällensiehtkeineEinschränkungenhinsichtlichderHerkunftderradioaktivenAbfällevor. ZurEinschätzungvonUmweltauswirkungenimZusammenhangmitderLagerungvonradioaktivenAbfällennach 7derStrahlenschutzverordnungwurde mitderannahmeundabgabevonmaximal1800gebindenübereinenzeitraum vonzehnjahrengerechnet.diedamitverbundenenumweltauswirkungenwurdenimrahmenderprüfungimvergleichzumsonstigenverkehrsaufkommen alsvernachlässigbareingestuft.nachangabenderbetreiberistrealistischim Mittelvonca.zweiTransportenproWocheauszugehen. ImHinblickaufTransporteausdemAVR-BehälterlagerJülichwirdaufdieAntwortzuFrage3verwiesen. WeiterhinsolletwaabdemJahr2015mitderAnlieferungundLagerungvonca. 150BehälternmithochdruckkompaktiertenradioaktivenAbfällenausderWiederaufarbeitungbestrahlterBrennelementeausdeutschenKernkraftwerkenin Frankreichbegonnenwerden. 10.Sind wievonderbezirksregierung2007schriftlichmitgeteilt weiterhin auchatomtransportegeplant,beidenenradioaktiveabfälle unverpackt odernurinfolieverpackt nachahaustransportiertwerdensollen? DieTransportederradioaktivenAbfälleaufderStraßeoderSchienewerdennach 16derStrahlenschutzverordnunginVerbindungmitdeneinschlägigenVorschriftendesGefahrgutrechtsfürdenjeweiligenVerkehrsträgergenehmigtund durchgeführt.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/358 11.WelcheweiterenGenehmigungsschrittesindfürdieAtommülltransporte nachahausnocherforderlich? VorAufnahmederTransportemitundderLagerungvonradioaktivenAbfällen istnochdieerteilungeineränderungsgenehmigungnach 6desAtomgesetzes durchdasbundesamtfürstrahlenschutzerforderlich. FüreineAnnahmederBehälterausdemAVR-BehälterlagerimTransportbehälterlagerAhausisteineweitereÄnderungderbestehendenGenehmigungnach 6desAtomgesetzesfürdasTransportbehälterlagerAhauserforderlich. FürdenTransportderBehältervonJülichnachAhausisteineBeförderungsgenehmigungdesBundesamtesfürStrahlenschutznach 4desAtomgesetzes notwendig.

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