Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4411)

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/4588 18. Wahlperiode 10.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/4487 Aufwertung der Erziehungsdienste (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4411) Vorbemerkung der Fragesteller In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Aufwertung der Erziehungsdienste (Bundestagsdrucksache 18/4411) hat die Bundesregierung zu den Fragen 26 bis 31 geantwortet, dass ihr keine Erkenntnisse zur Höhe der Arbeitsunfähigkeitstage und deren zugrunde liegende Diagnosegruppe, über die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Millionen aufgrund von psychischen Belastungen und über durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte aufgrund von psychischen Belastungen und deren gesamtgesellschaftliche Kosten vorliegen. Dies ist verwunderlich, da der Bundesregierung in der Vergangenheit sehr wohl Erkenntnisse über gleiche Umstände vorlagen. So hat sie im August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2291) über die Höhe der Arbeitsunfähigkeitstage und deren zugrunde liegende Diagnosegruppen und auch über die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage in Millionen aufgrund psychischer und Verhaltensstörungen Auskunft erteilt. Darüber hinaus hatte die Bundesregierung auch Kenntnis über die am meisten aus den Anforderungen der Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation psychisch belasteten Wirtschaftszweige, wo die Häufigkeit des Merkmals einen Spitzenplatz einnimmt. Einer dieser Wirtschaftszweige war nach Erkenntnis der Bundesregierung vor acht Monaten der Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht, über den die Bundesregierung nun angibt, keine Kenntnisse mehr zu haben. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Psychische Belastungen in der Arbeitswelt (Bundestagsdrucksache 18/2291) lagen der Bundesregierung im Jahr 2014 über die Höhe der gesamtgesellschaftlichen Kosten, die in den Jahren 2012 und 2013 durch psychische Erkrankungen im Vergleich zu den Jahren 2011, 2002 und 1992 verursacht wurden, gemäß ihrer Antwort zu Frage 5 keine Erkenntnisse vor. Die Fragesteller verweisen hier auf die Höhe der Kosten aus dem Jahr 2010 aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/9478), wo diese Zahlen der Bundesregierung noch vorlagen. Die Fragesteller fragen daher erneut. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. April 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/4588 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Die Fragen 1, 2 und 4 können lediglich teilweise bzw. zum Teil auch nur hilfsweise (anhand anderer als der gefragten Indikatoren) beantwortet werden. Zu den Fragen 3, 5 und 6 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsdaten bieten nur bis zum Jahr 2011 die Möglichkeit, Auswertungen nach Berufsgruppen zu erstellen. Seit der Umstellung der Berufscodierung auf die Klassifizierung der Berufe im Jahr 2010 (in den Sozialversicherungsdaten verwendet ab dem Jahr 2012) können nicht mehr alle Krankenkassen entsprechende Daten für Berufsgruppen zur Verfügung stellen, so dass für die Beantwortung der Anfrage nur Daten bis zum Jahr 2011 verwendet werden. In diesen Daten ist eine Auswertung nach n möglich, eine weitere Unterteilung dieser Gruppe (und damit auch die Betrachtung von z. B. Erzieherinnen und Erziehern) hingegen nicht. Ebenso können die Daten nicht nach Bundesländern differenziert werden. Die für die Auswertung verwendeten Daten umfassen nur einen Teil der GKV- Mitglieder (GKV gesetzliche Krankenversicherung), da nur einige Krankenkassenverbände Daten zur Verfügung stellen (weitere Informationen hierzu unter www.baua.de/suga). Für einen Vergleich werden die auch im Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA, s. o.) benutzten Quoten herangezogen: 1. Fälle je 100 GKV-Mitglieder als Maß für die Anzahl der Arbeitsunfähigkeiten je Person, 2. Tage je Fall als Maß für die durchschnittliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit. Die vorliegenden Kostenschätzungen können zudem nicht auf Berufsgruppen heruntergebrochen werden. Die Basis für die Schätzung der volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit ist die Summe der Arbeitsunfähigkeitstage, die wie oben beschrieben nicht vollständig ermittelt werden kann. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Erkrankungen für die Berufe der Sozial- und Erziehungsdienste und speziell der Erzieherinnen und Erzieher vor, und wie hoch ist diese Zahl im Vergleich dazu in der wirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Alter, Geschlecht sowie nach Bund und Ländern differenzieren)? Tabelle 1 zeigt überdurchschnittlich viele Arbeitsunfähigkeitsfälle in Sozialund n (128,4 vs. 116,8), wobei deutlich ist, dass dieser erhöhte Wert auf die weiblichen GKV-Mitglieder zurückzuführen ist (140,2 vs. 122,3); wohingegen die Männer einen gegenläufigen Trend aufweisen (88,3 vs. 112,8). Bezüglich des Alters gibt es nur geringe Unterschiede. Bei der durchschnittlichen Dauer (Tabelle 2) sind die Unterschiede nach Geschlecht relativ gering ausgeprägt. Insgesamt sind die Beschäftigten in den n leicht unterdurchschnittlich lange arbeitsunfähig, wobei dies insbesondere die Gruppe der über 45-Jährigen betrifft; in der jüngeren Altersgruppe zeigt sich dagegen nur ein geringer Unterschied. Tabelle 1: Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder 2011 128,4 116,8 Männer 88,3 112,8

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/4588 Frauen 140,2 122,3 jünger als 45 Jahre 128,0 115,6 45 Jahre und älter 128,9 118,7 Tabelle 2: Tage je Fall 2011 10,2 11,0 Männer 10,3 11,2 Frauen 10,2 10,7 jünger als 45 Jahre 7,8 8,0 45 Jahre und älter 14,4 15,3 Der Zeitvergleich (Tabelle 3) weist auf einen deutlicheren Anstieg der Anzahl von Arbeitsunfähigkeitsfällen bei n hin als dies im Durchschnitt der GKV-Mitglieder der Fall ist. Die durchschnittliche Dauer liegt aber in allen Jahren etwa einen Tag unterhalb des Durchschnittswertes in der wirtschaft. Tabelle 3: Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder und Tage je Fall 2002 bis 2011 Fälle je 100 GKV- Mitglieder Tage je Fall Fälle je 100 GKV- Mitglieder Tage je Fall 2002 108,1 11,0 115,0 12,3 2003 109,9 10,6 111,7 12,1 2004 104,6 10,9 104,7 12,2 2005 106,2 10,7 103,2 12,0 2006 101,3 11,1 98,4 12,0 2007 105,7 11,0 103,3 11,8 2008 110,6 11,1 109,7 11,7 2009 121,5 11,0 114,3 12,0 2010 122,1 11,1 114,7 12,1 2011 128,4 10,2 116,8 11,0

Drucksache 18/4588 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die den Arbeitsunfähigkeitstagen zugrunde liegenden Diagnosegruppen? Tabelle 4 zeigt, dass Erwerbstätige in n häufiger aufgrund von Atemwegserkrankungen arbeitsunfähig sind (47,2 Fälle je 100 GKV- Mitglieder vs. 36,1). Auch psychische und Verhaltensstörungen treten häufiger auf (12,4 vs. 8,3). Die anderen Diagnosegruppen sind in dieser Berufsgruppe seltener zu finden. Bezüglich der durchschnittlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit zeigen sich Unterschiede bei psychischen und Verhaltensstörungen (25,3 Tage vs. 22,6), bei Kreislauferkrankungen (15,3 vs. 17,0) und Muskel- Skelett-Erkrankungen (15,9 vs. 15,0). Tabelle 4: Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder und Tage je Fall nach Diagnosegruppen 2011 Fälle je 100 GKV- Mitglieder Tage je Fall Fälle je 100 GKV- Mitglieder Tage je Fall Krankheiten des Atmungssystems 47,2 6,0 36,1 6,2 Psychische und Verhaltensstörungen 12,4 25,3 8,3 22,6 Krankheiten des Kreislaufsystems 6,0 15,3 7,1 17,0 Krankheiten des Verdauungssystems 15,6 6,2 15,7 6,4 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 21,4 15,9 27,2 15,0 Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle 10,7 15,1 15,1 15,1 3. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 bei Beschäftigten in den Berufen der Erziehungsdienste und speziell bei Erzieherinnen und Erziehern, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 2004 bis 2012 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 4. Wie viele durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe Psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 bei Beschäftigten in den Berufen der Erziehungsdienste und speziell bei den Erzieherinnen und Erziehern, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zur wirtschaft zu den Jahren 2004 bis 2012 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)? Eine Betrachtung der psychischen und Verhaltensstörungen über die Jahre von 2004 bis 2011 (Tabelle 5) zeigt sowohl bei den n als auch insgesamt einen erheblichen Anstieg der Fälle je 100 GKV-

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/4588 Mitglieder insbesondere seit dem Jahr 2008. In den n war die Anzahl dieser Diagnosegruppen in allen Jahren höher als in der gruppe. Der Anstieg ist in beiden Gruppen etwa gleich stark ausgeprägt. Diese Anstiege über die Zeit zeigen sich bei beiden Geschlechtern in ähnlicher Form (Tabelle 6). Auffällig ist zudem, dass Frauen sowohl in der gruppe als auch in n deutlich mehr Fälle aufweisen. Auch hier ist der Anstieg etwa gleich stark. Dieses gilt auch für den Vergleich der Altersgruppen (Tabelle 7). Wie bei anderen Diagnosegruppen auch ist die Anzahl der Fälle je 100 GKV-Mitglieder bei den Erwerbstätigen ab 45 Jahren höher. Eine Darstellung als Anteil an allen Diagnosegruppen ist auf Basis dieser Quote nicht möglich. Psychische und Verhaltensstörungen weisen insgesamt einen deutlicheren Anstieg in der Anzahl der Fälle je 100 GKV-Mitglieder auf, der sich allerdings in n nicht verstärkt zeigt. Entwicklungen bezüglich Geschlecht und Alter unterscheiden sich ebenfalls nicht deutlich. Tabelle 5: Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder für psychische und Verhaltensstörungen 2004 bis 2011 2004 7,5 5,2 2005 7,2 4,9 2006 7,4 4,9 2007 7,8 5,2 2008 8,1 5,5 2009 9,0 6,0 2010 10,5 6,9 2011 12,4 8,3 Tabelle 6: Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder für psychische und Verhaltensstörungen nach Geschlecht 2004 bis 2011 Männer Frauen Männer Frauen 2004 4,9 8,3 4,0 6,9 2005 4,8 8,0 3,8 6,5 2006 4,9 8,2 3,8 6,6 2007 5,2 8,6 3,9 6,9 2008 5,4 8,9 4,2 7,3 2009 6,3 9,8 4,6 8,0 2010 7,4 11,4 5,3 9,1 2011 8,4 13,6 6,3 10,9

Drucksache 18/4588 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Tabelle 7: Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder für psychische und Verhaltensstörungen nach Altersgruppen 2004 bis 2011 jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter jünger als 45 Jahre 45 Jahre und älter 2004 6,7 9,2 4,6 6,4 2005 6,3 9,2 4,3 6,2 2006 6,3 9,5 4,3 6,2 2007 6,7 9,8 4,5 6,4 2008 7,0 10,2 4,8 6,7 2009 7,7 11,4 5,3 7,2 2010 8,9 13,4 6,1 8,2 2011 10,6 15,6 7,2 9,9 5. Welche Berufsgruppen in den Erziehungsdiensten weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2014 besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe Psychische und Verhaltensstörungen auf (bitte nach Geschlecht differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). 6. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Erkrankungen in den Berufen der Erziehungsdienste und speziell bei den Erzieherinnen und Erziehern verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 2009 bis 2012 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung).

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