Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5472. der Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5472 18. Wahlperiode 06.07.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/5085 Aktueller Stand zum Dokumentationszentrum und zur Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung im Deutschlandhaus und Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni 2015 Vorbemerkung der Fragesteller Bereits im Jahr 2009 hat sich der Stiftungsrat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung konstituiert. Im gleichen Jahr wurde der wissenschaftliche Beraterkreis erstmals berufen. Im Jahr 2010 wurden die Eckpunkte für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und die geplante Dauerausstellung beschlossen. Aber bis heute sind weder das Dokumentationszentrum im Deutschlandhaus noch die geplante Dauerausstellung fertig gestellt. Im Dezember 2014 wurde der bisherige Stiftungsdirektor Prof. Dr. Manfred Kittel von seinem Amt entbunden; voraus ging offene Kritik des wissenschaftlichen Beraterkreises an seiner Arbeit. Bis heute wurde die Stelle des Stiftungsdirektors nicht neu besetzt. Unklar ist auch, wofür die jährlich bewilligten Haushaltsmittel von der Stiftung ausgegeben werden und ob sie tatsächlich dem Stiftungszweck der Aussöhnung mit den östlichen Nachbarn dienen. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Stiftung tatsächlich ihrem eigentlichen Auftrag, der Versöhnung zu dienen, gerecht wird. Parallel hat die Bundesregierung im Jahr 2014 einen bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung eingeführt, der erstmals am 20. Juni 2015 begangen werden soll. Bis heute ist aber die konkrete Ausgestaltung und inhaltliche Ausrichtung des Gedenktages unklar. Vorbemerkung der Bundesregierung Zur Vorbemerkung der Fragesteller wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 12. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3718) hingewiesen, die ausführlich zur Geschichte und zum Zweck der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Stellung nimmt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 3. Juli 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/5472 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1. Wie ist der aktuelle Stand der offiziell am 11. Juni 2013 begonnenen Bauarbeiten am Deutschlandhaus für ein Dokumentationszentrum der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV)? Für die Erfüllung der Aufgaben des Informations- und Dokumentationszentrums der SFVV werden die künftige Dauerausstellung und die Räume für Wechselausstellungen auf der Grundlage des im Wettbewerb prämierten Architektenentwurfes in einem Neubauteil untergebracht. Dafür waren umfangreiche Rückbauarbeiten am Deutschlandhaus erforderlich, die mit hohem Aufwand realisiert werden mussten, um die Standsicherheit des historischen Bestandsgebäudes nicht zu gefährden. Rückbau und vorbereitende Maßnahmen für die Gründung des Neubaus sind abgeschlossen. Bei den Gebäudeteilen des Bestandes, die erhalten bleiben, werden derzeit umfangreiche Sicherungs- und Abdichtungsarbeiten durchgeführt. Das Untergeschoss des Neubaus ist im Bau. 2. Wann werden die Bauarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein, und gibt es bereits ein Datum für die Eröffnung des Dokumentationszentrums der SFVV im Deutschlandhaus? Die bauliche Fertigstellung ist für die zweite Hälfte des Jahres 2017 geplant. Danach erfolgt die Übergabe des Gebäudes an den Nutzer. Für den Aufbau und die Einrichtung der Dauerausstellung sowie des Informations- und Dokumentationszentrums werden sechs bis acht Monate vorzusehen sein. Die Eröffnung wird nach Abschluss aller Arbeiten einschließlich der Außenanlagen am Deutschlandhaus erfolgen können. 3. Wie ist der aktuelle Stand der Konzeption und Erarbeitung der geplanten Dauerausstellung im Dokumentationszentrum der SFVV im Deutschlandhaus? Grundlage der künftigen Dauerausstellung ist die von beiden Gremien der Stiftung dem Stiftungsrat und dem Wissenschaftlichen Beraterkreis einvernehmlich verabschiedete Konzeption für die Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung und Leitlinien für die geplante Dauerausstellung aus dem Jahr 2012. Diese verbindlichen Vorgaben werden derzeit in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beraterkreis weiter ausdifferenziert und konkretisiert. Im März 2015 konnte das europaweit ausgeschriebene Verfahren zur Gewinnung eines Ausstellungsgestalters abgeschlossen werden. Der Stiftungsrat hat sich für das renommierte Planungsbüro Atelier Brückner (Stuttgart) entschieden. Mit diesem wird nunmehr die gestalterische Umsetzung erarbeitet. 4. Wann wird der Aufbau der Dauerausstellung voraussichtlich beendet sein? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie will der wissenschaftliche Beraterkreis mit der noch vom ehemaligen Direktor der SFVV, Prof. Dr. Manfred Kittel, verantworteten Ausstellung Twice a stranger / Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung vom 6. November 2014 bis 18. Januar 2015 im Deutschen Historischen Museum zukünftig umgehen vor dem Hintergrund, dass der die Arbeit der Stiftung

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/5472 vorstellende Teil der Ausstellung als Grundlage der geplanten Dauerausstellung dienen soll? Zur hier in Rede stehenden Ausstellung Gewaltmigration erinnern der SFVV wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 12. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3718) verwiesen (insbesondere die Antworten zu den Fragen 1 bis 4, 6 bis 8, 11, 12 und 14 bis 16). Die seinerzeit im Deutschen Historischen Museum gezeigten Exemplarischen Einblicke in das thematische Spektrum der künftigen Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung waren eine temporäre Ausstellung, die in dieser Form zukünftig nicht mehr gezeigt werden wird. 6. Wird die vom 6. November 2014 bis 18. Januar 2015 im Deutschen Historischen Museum gezeigte Werkschau der SFVV, die in 22 Stationen mit Schautafeln und dreidimensionalen Exponaten einen exemplarischen Ausblick auf das thematische Spektrum der zukünftigen Dauerausstellung gab, in der gezeigten Form und inhaltlichen Ausrichtung die Grundlage der im Aufbau befindlichen Dauerausstellung sein, oder ist nach der zur Ablösung Prof. Dr. Manfred Kittels führenden Kritik an dieser Ausstellung eine inhaltliche Neuausrichtung geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Wie und wofür wurden die bisher bewilligten Haushaltsmittel im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2015 (bitte mit jährlicher Aufstellung der bisher bewilligten und unter Angabe der Verwendungszwecke der in Anspruch genommenen Mittel) von der SFVV verwendet, und konnten Rücklagen gebildet werden? Die Höhe und die Verwendung der bewilligten Haushaltsmittel in den Jahren 2009 bis 2014 sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Bezeichnung 2009 2010 2011 Personalkosten 51 203,69 257 856,77 393 865,96 Geschäftsbedarf 39 343,00 105 648,04 Mieten und Pachten 26 414,89 64 981,13 Fachbibliothek 721,10 10 901,38 57 456,82 Ausgaben für Gremien 3 110,25 9 797,25 21 569,45 Veröffentlichung/Dokumentation 16 510,99 994,84 Konferenzen/Tagungen/Messen/Ausstellungen 3 732,16 35 643,69 39 191,16 Erwerb Sammlung 13 183,39 verfallene Restmittel (aus Projektförderung) 64 032,80 99 532,03 entfällt Ausgaben für die Planung Baumaßnahme (ES-Bau und Kostenermittlung Erstausstattung) 21 600,00 140 300,00 Gesamtausgaben der Stiftung 144 400,00 636 300,00 696 890,79 Haushaltsmäßiger Ansatz 2 500 000,00 2 500 000,00 2 500 000,00 Restmittel vorgehalten; sie werden für die haushaltsmäßig anerkannte Erstausstattung verwendet 2 355 600,00 1 863 700,00 1 803 109,21

Drucksache 18/5472 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bezeichnung 2012 Für das laufende Jahr 2015 können nur die Planzahlen genannt werden. In welcher Höhe die tatsächlichen Ausgaben erfolgen, kann erst nach dem Abschluss des Haushaltsjahres beziffert werden. 2013 2014 Personalkosten 493 055,55 576 405,11 842 605,93 Geschäftsbedarf 38 038,72 196 956,38 61 287,80 Mieten und Pachten 73 463,92 151 886,51 281 943,20 Fachbibliothek 22 544,37 19 920,15 16 589,03 Ausgaben für Gremien 20 379,92 21 143,65 24 619,18 Veröffentlichung/Dokumentation 26 428,67 34 358,36 16 635,21 Konferenzen/Tagungen/Messen/Ausstellungen 142 046,13 653 212,81 364 689,22 Erwerb Sammlung 52 931,61 97 819,70 137 283,59 Ausgaben für die Planung Baumaßnahme (ES-Bau und Kostenermittlung Erstausstattung) 58 297,33 Gesamtausgaben der Stiftung 868 888,89 1 810 000,00 1 745 653,16 Haushaltsmäßiger Ansatz 2 500 000,00 3 750 000,00 2 500 000,00 Restmittel vorgehalten; sie werden für die haushaltsmäßig anerkannte Erstausstattung verwendet Bezeichnung 2015 Personalkosten 1 111 000,00 Geschäftsbedarf 95 000,00 Mieten und Pachten 299 000,00 Fachbibliothek 30 000,00 Ausgaben für Gremien 41 000,00 Gerichtskosten 2 000,00 Veröffentlichung/Dokumentation 60 000,00 Konferenzen/Tagungen/Messen/Ausstellungen 620 000,00 Erwerb Sammlung 212 000,00 Erwerb Geräte 30 000,00 Gesamtausgaben 2 500 000,00 Haushaltsmäßiger Ansatz 2 500 000,00 1 631 111,11 1 940 000,00 754 346,84

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/5472 8. Wie ist der aktuelle Stand der Neubesetzung der Direktorenstelle bei der SFVV vor dem Hintergrund, dass am 24. April 2015 die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, und warum wurde die Stelle erst im März 2015 ausgeschrieben, wenn der ehemalige Direktor der SFVV schon im Dezember 2014 zurückgetreten ist und beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. Dezember 2014 bereits berichtete, dass der Stiftungsrat ein Ausschreibungsverfahren einleiten werde? Die Entscheidung über die Ernennung oder Einstellung der Direktorin bzw. des Direktors der SFVV trifft gemäß Stiftungsgesetz ( 19 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum DHMG) der Stiftungsrat in einem Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren wurde mit dem Stiftungsrat abgestimmt, der Wissenschaftliche Beraterkreis wurde beteiligt. In seiner Sitzung am 29. Juni 2015 hat der Stiftungsrat beschlossen, Prof. Dr. Winfrid Halder als Direktor der SFVV einzustellen. 9. Wie ist es mit 16 des Errichtungsgesetzes der Stiftung in Einklang zu bringen, dass noch immer Arnold Tölg als vom Bund der Vertriebenen in den Stiftungsrat entsandter Funktionär stellvertretendes Mitglied des Stiftungsrates ist und der Zentralrat der Juden aus diesem Grund seine Mitgliedschaft ruhen lässt? Das Mandat des derzeit amtierenden Stiftungsrates der SFVV endet nach fünf Jahren im Juli 2015. Dem nächsten Stiftungsrat wird Arnold Tölg nicht mehr als stellvertretenes Mitglied angehören. Im Übrigen hat ein Vertreter des Zentralrates der Juden an der Sitzung des Stiftungsrates am 3. November 2014 teilgenommen. 10. Aus welchem Grund sind weder Vertreter der Sinti und Roma noch Wissenschaftler aus Tschechien, der Slowakei oder dem übrigen Osteuropa (außer Polen und Ungarn) im wissenschaftlichen Beraterkreis der Stiftung vertreten? Das am 19. Juni 2010 in Kraft getretene novellierte Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum sah unter anderem eine Erweiterung des Wissenschaftlichen Beraterkreises der SFVV von neun auf bis zu 15 Mitglieder vor. Dies eröffnete die Möglichkeit, die wissenschaftliche Qualität und Internationalität dieses Gremiums weiter zu steigern. Bei der Neuberufung des erweiterten Wissenschaftlichen Beraterkreises durch den Stiftungsrat am 22. November 2010 waren diese beiden Kriterien daher maßgeblich für die Auswahl der Mitglieder aus einem größeren Kreis einschlägiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dabei wurden zunächst die bisherigen Mitglieder des Wissenschaftlichen Beraterkreises berücksichtigt, soweit sie nicht auf eigenen Wunsch ausgeschieden waren oder ihre Mitgliedschaft ruhen ließen. 11. Entspricht es den Tatsachen, dass der ehemalige bayerische Kultusminister Hans Maier sein Amt im wissenschaftlichen Beraterkreis aus Protest gegen den Umgang mit dem ehemaligen Stiftungsdirektor Prof. Dr. Manfred Kittel ruhen lässt? Der ehemalige bayerische Kultusminister Prof. Dr. Hans Maier hat seinen Rückzug aus dem Wissenschaftlichen Beraterkreis der SFVV mit seinem fortgeschrittenen Alter begründet. Darüber hinaus äußerte er sich auch kritisch über den Umgang von Mitgliedern dieses Gremiums mit dem ehemaligen Stiftungsdirektor Prof. Dr. Manfred Kittel.

Drucksache 18/5472 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 12. Wie sieht die konkrete Ausgestaltung der zentralen Gedenkstunde anlässlich des am 20. Juni 2015 erstmals begangenen bundesweiten Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums aus, und mit welchen Kooperationspartnern, Institutionen oder staatlichen bzw. nichtstaatlichen Akteuren, wie z. B. Flüchtlingsinitiativen, Menschenrechtsorganisationen oder Wohlfahrtsverbänden, hat die Bundesregierung hierfür zusammengearbeitet? 13. Wer wird für die Bundesregierung am 20. Juni 2015 im Rahmen der zentralen Gedenkstunde reden, und welche weiteren Rednerinnen oder Redner sind geplant? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Gedenkstunde hat am 20. Juni 2015 im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums zu Berlin mit folgendem Programm stattgefunden: Nach der Begrüßung durch den Bundesminister des Innern hielt der Bundespräsident die Hauptrede. Anschließend sprachen ein Flüchtling aus Nordafrika, eine Vertriebene aus dem Sudetenland sowie der Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen. Die musikalische Gestaltung erfolgte durch das deutsch-polnische Jugendorchester. Die Bundesregierung hatte das Bundespräsidialamt in die Vorbereitung der Ausgestaltung der Gedenkstunde eingebunden. 14. In welchem Maße konnte der Bund der Vertriebenen bei der Konzeption und Ausgestaltung der Gedenkstunde mitwirken? Der Präsident des Bundes der Vertriebenen war über die Planungen der Bundesregierung unterrichtet worden. 15. Welche Rolle wird das Schicksal der deutschen Vertriebenen im Kontext des Zweiten Weltkrieges bei der Ausgestaltung der zentralen Gedenkstunde am 20. Juni 2015 im Vergleich zum Gedenken an die aktuelle Situation von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Staatenlosen und Rückkehrern aus der ganzen Welt spielen? 16. In welcher Form plant die Bundesregierung der aktuellen Flüchtlingssituation in Europa und weltweit zu gedenken und insbesondere das Schicksal der vielen gestorbenen Mittelmeer-Flüchtlinge zu würdigen? Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Gedenktag am 20. Juni jeden Jahres soll bereits dem Namen nach dem Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung dienen. Mit dem Datum knüpft die Bundesregierung damit auch an das Konzept des am gleichen Tag stattfindenden UN-Weltflüchtlingstags an. Dieser umfasst auch die Betroffenengruppe von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Staatenlosen und Rückkehrern auf der ganzen Welt und bildet damit den geeigneten Rahmen für das Gedenken an Flucht und Vertreibung als Teil unserer europäischen Geschichte. Auch in der konkreten Ausgestaltung der diesjährigen Gedenkstunde am 20. Juni 2015 sollte durch die Reden eines Flüchtlings und einer Vertriebenen das Gedenken an die deutsche Vertreibungsgeschichte mit einem weiteren Blick auf die aktuellen Geschehnisse verbunden werden. Die würdige Begehung des Gedenktages soll auch in Zukunft Gelegenheit bieten, die Themen Flucht und Vertreibung im gesellschaftlichen Bewusstsein zu stärken und historisches und aktuelles Geschehen zu vergegenwärtigen.

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