Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11756 Rückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation Vorbemerkung der Fragesteller DieStilllegungundderRückbauderachtimRahmender13.AtomgesetznovelleendgültigabgeschaltetenAtomkraftwerke (AKW)gibtAnlass,der Bundesregierung,insbesonderedemBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU),einigeFragenzumUmgangmitdieser spezifischensituationundihrenherausforderungenzustellensowiezuallgemeinen Aspekten des AKW-Rückbaus und des Marktes für Spezialfirmen. NachderAbschaltungistdasGefahrenpotenzialzwargesunken,durchden längerencastor-behälter-engpassbedingtenverbleibderbrennelementein deranlage,aberimmernochsehrgroß.einemöglichkeit,einekernbrennstofffreiheitderanlageninderausfachlichersichtwünschenswertenschnelligkeitzuerreichen,wäreeinedeutlichesteigerungderproduktionskapaztäten für Castorbehälter. 1.WelcheSpezialfirmen,wiebeispielsweiseAREVANPGmbH,NUKEM TechnologiesGmbH,StudsvikGmbH &Co.KG,G.SiempelkampGmbH &Co.KG,BrenkSystemplanungGmbHundGNSGesellschaftfürNuklear-ServicembH,sindnachKenntnisderBundesregierungderzeitimBereichStilllegung,RückbauundEntsorgungvonAtomkraftwerkentätig (bitteauchmithilfedeswissensbundeseigenerunternehmenodervom Bund getragener Forschungseinrichtungen angeben)? ImBereichStilllegung,RückbauundEntsorgungvonKernkraftwerkensind nacheigenenangabenbeispielsweisediefirmensteagenergyservices GmbH,SNTSiempelkampNukleartechnikGmbH,WestinghouseElectricGermanyGmbH,StudsvikGmbH &Co.KG,EWNEnergiewerkeNordGmbH, NUKEMTechnologiesGmbH,BrenkSystemplanungGmbHundGNSGesellschaft für Nuklear-Service GmbH tätig. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit vom 17. Dezember 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 17/11944 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.Inwelchen (Teil-)BereichensindsiedabeinachKenntnisderBundesregierung vor allem tätig, bzw. worauf sind sie spezialisiert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 3.WelcheMarktanteileentfallennachKenntnisderBundesregierungaufdie einzelnen Unternehmen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4.BeiwelchenRückbauvorhabenvonkommerziellenAKWkamesnach KenntnisderBundesregierungausfachlichenundnicht (rein)kostenbedingtengründenzueinemwechseleinerbeauftragtenspezialfirma,und wann und aus welchen Gründen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5.BeiwelchenRückbauvorhabenvonkommerziellenAKWkamesnach KenntnisderBundesregierungausfachlichenSicherheitsgründenzuggf. nachträglichenbzw.zusätzlichenauflagenderzuständigenlandesbehörde, und wann und aus welchen Gründen? BeiwelchenRückbauvorhabenvonkommerziellenAKWkameszubundesaufsichtlichenWeisungenausfachlichenSicherheitsgründen,undwann und aus welchen Gründen? DiezuständigeBehördedesLandesMecklenburg-Vorpommernhatam16.August2007einenachträglicheAuflagezurGenehmigungnach 7Absatz3des AtomgesetzeszurStilllegungdesKernkraftwerksLubmin/Greifswalderlassen. Diesesollsicherstellen,dassalleradioaktivenAbfälleausderStilllegungund demabbaudeskernkraftwerkeslubmin/greifswaldindasendlagerkonrad verbracht werden. BisherwurdenkeinebundesaufsichtlichenWeisungenfürstillgelegteKernkraftwerke erteilt. 6.GabesindieserWahlperiodezwischendemBMU,denAKW-Betreibern undwelchenanderenbehörden,sachverständigen,unternehmenoder sonstigendrittenbesprechungenimzusammenhangmitderstilllegung derakw,dieaufgrundder13.atomgesetznovellestillgelegtundrückgebautwerden,alsobrunsbüttel,krümmel,unterweser,biblisa,biblisb, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1? Undwennja,jeweilswannundwofandendieseBesprechungenstatt,und wer nahm daran jeweils teil? Am24.Oktober2012fandeininformellerAustauschdesBundesministeriums fürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheit (BMU)mitVertreterndervier großenenergieversorgungsunternehmenindeutschlandsowieeinesauftragnehmersdesbmuimzusammenhangmitderstilllegungvonkernkraftwerken im BMU, Dienstsitz Bonn, statt.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11944 Zu Behältern für die Brennelemente-Zwischenlagerung 7.AnwelchenAKW-StandortenwirdesnachKenntnisderBundesregierung voraussichtlichdazukommen,dassaufgrundeinesbehältermangelsbrennelementenachdervorgeschriebenenlagerbeckenabklingzeitvonfünfjahrennichtincastorbehältergeladenundinsstandortzwischenlagerverbracht werden können? AufgrunddersicherheitstechnischenBegrenzungenindenverkehrsrechtlichen ZulassungenunddenAufbewahrungsgenehmigungenwerdenbestrahlteBrennelementeinderRegelnachrundfünfJahrenausdemNasslagerindieTransportundLagerbehältereingestelltunddieBehälterindieZwischenlagerüberführt. BeiBrennelementenmithöheremAbbrandoderbeiMischoxid-Brennelementen kannsichderzeitraumvonfünfjahrenverlängern.dadembmuderabbrand dereinzelnenbrennelementeindenkernkraftwerkennichtbekanntist,können auchkeineangabenüberdenerforderlichenzeitraumfürdieabklinglagerung gemachtwerden.nachdenderbundesregierungderzeitvorliegendeninformationenkannallerdingsindenkernkraftwerken,diedieberechtigungzumleistungsbetriebmitinkrafttretendesdreizehntengesetzeszuränderungdesatomgesetzesverlorenhaben,dieüberführungderbestrahltenbrennelementeausden NasslagernindenJahren2016bis2017abgeschlossenwerden. 8.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdieaktuellejährlicheProduktionskapazitätderGNSGesellschaftfürNuklear-ServicembHfürCastorbehälter (bittebehältertypspezifischangeben),undwelchesteigerungen derjährlichenproduktionskapazitätdergnsgesellschaftfürnuklear-servicembhsindindenkommendenjahrennachkenntnisderbundesregierung geplant (bitte mit jahresscharfer Angabe der Produktionskapazität)? FürdieEntsorgungderbestrahltenBrennelementeausdenKernkraftwerken,die dieberechtigungzumleistungsbetriebmitinkrafttretendesdreizehntengesetzeszuränderungdesatomgesetzesverlorenhaben,werdennachkenntnisder Bundesregierungrund200Behälterbenötigt,dieindennächstenJahrenbeladen werdenmüssen (sieheauchantwortzufrage7).umdenbedarfvonbehältern vomtypcastor abzudecken,hatdiegnsgesellschaftfürnuklear-service mbhnacheigenenangabenihrefertigungskapazitätenvon50auf80großbehälterprojahrerhöht.indertabellesinddieangabenimhinblickaufdiefür dieentsorgungbestrahlterbrennelementevoraussichtlichbenötigtenbehälter vomtypcastor reaktorscharfdargestellt (Stand:31.Dezember2011); sofernbehälterandererherstellerverwendungfindenoderaufgrundsicherheitstechnischerbegrenzungenminderbeladungenvonbehälternerfolgen,verändertsichdiebehälterzahl.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage7verwiesen. KernkraftwerkBehälter/Typ Brunsbüttel13 CASTOR V/52 Krümmel22 CASTOR V/52 Unterweser31 CASTOR V/19 Biblis A24 CASTOR V/19 Biblis B27 CASTOR V/19 Philippsburg Block 118 CASTOR V/52 Neckarwestheim Block 118 CASTOR V/19 Isar Block 134 CASTOR V/52
Drucksache 17/11944 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.IstmitderZulassungdesBehältersCastorV/52nachaktuellemStand, schätzungsweiseimerstenoderzweitenhalbjahr2014odermöglicherweise noch später zu rechnen? MitderverkehrsrechtlichenZulassungdesBehältersvomTypCASTOR V/52 (D/4373/B(U)F-96)istnachjetzigerEinschätzungMittedesJahres2013zu rechnen. 10.BisjeweilswannerwartetdieBundesregierungeineKernbrennstofffreiheitderReaktorgebäude,dieaufgrundder13.AtomgesetznovelleimJahr 2011stillgelegtundrückgebautwerden,alsoBrunsbüttel,Krümmel, Unterweser,BiblisA,BiblisB,Philippsburg1,Neckarwestheim1und Isar1 (bittemindestensjahresscharfeangabe),oderfallsnochunklar,bis zumindestenswelchemjahristnachderzeitigemstandjeweilsdamitzu rechnen, dass die Reaktorgebäude noch nicht kernbrennstofffrei sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 11.IstesausSichtderBundesregierunginsbesondereausGründenderRisikoreduzierungsinnvoll,inendgültigabgeschaltetenAnlagenmöglichst schnell Kernbrennstofffreiheit herzustellen (bitte mit Begründung)? DieNasslagermitdenbestrahltenBrennelementensindTeildesgenehmigten Kernkraftwerks.DurchdieÜberführungderbestrahltenBrennelementeausden NasslagernindieStandortzwischenlagerreduziertsichdasradioaktiveInventar derreaktoranlage.diesicherheitsfunktionen AufrechterhaltungderUnterkritikalität und Nachwärmeabfuhr sinddahernichtmehrzubetrachten.aus diesemgrundisteszweckmäßig,diebestrahltenbrennelementeausdennasslagern zu entfernen, sobald dies möglich ist. Zu Wissensmanagement und Erfahrungsdokumentation 12.KanndieBundesregierungaufgrundwelchereigenenErkenntnissebestätigen,dassdieAKW-BetreiberdieStilllegungskostenmitHilfeeines eigenshierfürentwickeltenedv-programmsseparatfürjedesatomkraftwerkerrechnenunddurchdiejährlicheaktualisierungaufdemneuesten Stand halten? FürdenBereichderStilllegungunddesRückbausvonKernkraftwerkenlassen diebetreiberderindeutschlandbetriebenenkernkraftwerkedurcheinenexternengutachtereinreferenzgutachtenerstellen,indemaufdergrundlagedes gewähltenstilllegungskonzeptsdiekostenfürdieverschiedenenarbeitsschritteermitteltwerden.inanlagenbezogenengutachtenwerdendiekosten fürdasjeweiligekernkraftwerkkonkretisiert.dieanlagenbezogenengutachtenwerdenjährlichaktualisiert,sodasspreisentwicklungenlaufendberücksichtigtwerdenunderfahrungenauslaufendenrückbauprojektenindieweiterentwicklung der Kostenprognosen einfließen können. 13.GibtesdiesbezüglichnachKenntnisderBundesregierungeinenErfahrungs-undInformationsaustauschzwischendenAKW-Betreibern,und falls ja, welchen, in welcher Form, wie regelmäßig, und wann zuletzt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11944 14.WelcheReferenzstudienundspezifischenStudienzurStilllegungund zumrückbauvondeutschenatomkraftwerkenexistierennachkenntnis der Bundesregierung, und wer hat sie erstellt? WannwurdensiejeweilsnachKenntnisderBundesregierungzuletztaktualisiert,undwelchedieserStudienliegenwelchenBundesministerien vor? DemBMUliegteinevonderFirmaNISIngenieurgesellschaftmbHerstellte ReferenzstudieausdemJahr2000zurStilllegungvonKernkraftwerkenvor. DarüberhinausexistierendiverseStudien,diesichmitAspektenderStilllegung unddesrückbauskerntechnischeranlagenbeschäftigen.ergänzendwirdauf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. ZuaktuellenAbsichten,PlänenoderAnträgenbezüglichderStilllegungund dem Rückbau von AKW 15.WelcheaktuellenErkenntnissehatdieBundesregierunginBezugauf Stilllegungs-undRückbauabsichtenbzw.-anträgederBetreibervon Brunsbüttel,Krümmel,Unterweser,BiblisA,BiblisB,Philippsburg1, Neckarwestheim 1 und Isar 1? DieBetreiberderKernkraftwerkeIsar1,Unterweser,Biblis-A,Biblis-Bund BrunsbüttelhabenAnträgeaufeineersteStilllegungs-undAbbaugenehmigung beidenzuständigenlandesbehördengestellt,dabeiwurdenjeweilsdiestilllegungundderunmittelbareabbauderanlagebeantragt.überdiestilllegungs-undrückbauabsichtenderbetreiberderkernkraftwerkekrümmel, Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 liegen keine Erkenntnisse vor. 16.BiswannrechnetdieBundesregierungmitdenerstenGenehmigungsentwürfenderLandesbehördenfürdieersteStilllegungs-undAbbaugenehmigung dieser AKW? FürdieErstellungeinesGenehmigungsentwurfesmussderAntragstellerder GenehmigungsbehördesämtlicheAntragsunterlagenzurPrüfungvorlegen. ÜberdenStandderErstellungderAntragsunterlagenfürdieerstenStilllegungs-undAbbaugenehmigungenderKernkraftwerkeIsar1,Unterweser, Biblis-A,Biblis-BundBrunsbüttelliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.ErfahrungsgemäßliegtbeiStilllegungsverfahrenzwischenderAntragstellungundderGenehmigungserteilungeinZeitraumvonzweibisfünf Jahren. 17.BeabsichtigtdasBMU,diebisherigeRolledesBundesimZusammenhangmitGenehmigungsentwürfenfürStilllegungs-undAbbaugenehmigungenzureduzierenbzw.zuverändern,undfallsja,inwiefern,undbis wann? DasBMUführtgemäßArtikel85desGrundgesetzesdieRechts-undZweckmäßigkeitsaufsichtüberdieLandesbehördenbeimVollzugdesAtomrechtsim RahmenderBundesauftragsverwaltungnachArtikel87cdesGrundgesetzes aus.zudieseraufgabegehörtauchdieprüfungvongenehmigungsentwürfen fürstilllegungs-undabbaugenehmigungen.essindkeineänderungenbeabsichtigt.
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