Reformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/ Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/9830 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9632 Reformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/ Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen Vorbemerkung der Fragesteller DieVerkehrsministerkonferenz (VMK)derLänderhatdieBunderegierungmit Beschlussvom5./6.Oktober2011aufgefordert,eineumfassendeReformdes FahrlehrerrechtsinAngriffzunehmenundnochindieserLegislaturperiodeabzuschließen. MitderReformdesFahrlehrrechtssollendieKooperationsmöglichkeitender FahrschulenundinsbesonderediepädagogischeQualitätderFahrausbildung verbessertwerden.eswirdangestrebt,diefahrlehrerausbildungzumodernisierenundzuentbürokratisieren.frauensollderzugangzumfahrlehrerberuf erleichtertwerden,unddieneuenanforderungendurchdieeinführungvon Elektro-undHybridfahrzeugensollenBerücksichtigungfinden.DieAufbauseminarefürpunkteauffälligeKraftfahrer/Kraftfahrerinnen (ASP)sollenwissenschaftlichüberprüftundeinheitlichgesetzlichgeregeltwerden;sosiehtesdas Eckpunktepapiervor,dasimApril2012vonderVerkehrsministerkonferenz verabschiedetundandasbundesministeriumfürverkehr,bauundstadtentwicklung (BMVBS) weitergeleitet wurde. VeränderungenbeidenASPsindauchTeildervonderBundesregierungaktuell angestrebtenreformdespunktesystemsfürverkehrsdelikteunddesverkehrszentralregistersdeskraftfahrt-bundesamtsinflensburg.sosiehtdasvom BundesministerfürVerkehr,BauundStadtentwicklung,Dr.PeterRamsauer, vorgestellteeckpunktepapieru.a.einneuesinterventionssystemfürbesonders auffälligekraftfahrer/kraftfahrerinnenvor.diesesollenkünftiginkleinstgruppenmit2bis3teilnehmern/teilnehmerinnenauchseminarstundenbeiverkehrspsychologen/verkehrspsychologinnenabsolvierenmüssen.dieabgeltung vonpunktenimverkehrszentralregisterdurchdenbesuchsolcherseminaresoll hingegen entfallen. LauteinemBerichtder BILDZeitung vom29.märz2012kündigtebundesministerdr.peterramsauerfernereinereformdermedizinisch-psychologischenuntersuchungen (MPU)an,dadiesefürdieBetroffenenzuintransparent DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 25. Mai 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/9830 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode seien.einzelfallgerechtigkeit,rechtsgleichheit,qualitätundtransparenzder MPU müssten besser sichergestellt werden. ZurÜberarbeitungvonASPundMPUhatdasBMVBSStudienbeiderBundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Auftrag gegeben. 1.WelchenZeitplanhatsichdieBundesregierungzurUmsetzungderReform des Fahrlehrerrechts gesetzt? ErsteVorbereitungenzurReformdesFahrlehrergesetzeslaufen.Eingenauer Terminplanstehtnochnichtfest.Eswirdangestrebt,dieReformnochindieser Legislaturperiode abzuschließen. 2.WannwirdsichdasBundeskabinettmitdemEckpunktepapierderVMKbeschäftigen? EineBefassungdesBundeskabinettsmitdemEckpunktepapieristimRahmen des daraus resultierenden Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen. 3. Bis wann soll der Gesetzentwurf dem Bundesrat vorgelegt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 4.ZuwelchemZeitpunktsollderGesetzentwurfindenDeutschenBundestag eingebracht werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5.WelchedervonderVMKbeschlossenenEckpunktefürdieReformdes FahrlehrerrechtswirddieBundesregierungbeimGesetzentwurfaufgreifen und welche nicht? beabsichtigt,diedortaufgeführtenvorschläge soweitrechtlichmöglich für die Reform des Fahrlehrerrechts aufzugreifen. 6.WelcheMaßnahmenzurVerbesserungderKooperationsmöglichkeitenvon Fahrschulen sind geplant? beabsichtigt,dieunterpunkt1abis1edeseckpunktepapiersgenanntenvorschläge umzusetzen. 7.WelcheMaßnahmenzurÄnderungderZugangsvoraussetzungenzumFahrlehrerberuf,zurModernisierungderFahrlehreraus-und-weiterbildungund zurverbesserungderpädagogischenqualitätderfahrausbildungplantdie Bundesregierung? beabsichtigt,dieimeckpunktepapierunterpunkt2abis2iaufgeführtenvorschläge aufzugreifen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9830 8.PlantdieBundesregierung,dassdieZugangsvoraussetzungenfürdieFahrerlaubnis der Klasse BE verändert werden? beabsichtigt,dieimeckpunktepapierunterpunkt3aufgeführtenvorschläge aufzugreifen. 9.WelchekonkretenMaßnahmenzurEntbürokratisierungdesFahrlehrerrechts,zurQualitätssicherungundzurFahrschulüberwachungplantdie Bundesregierung? beabsichtigt,dieimeckpunktepapierunterpunkt4und5aufgeführtenkonkreten Vorschläge aufzugreifen. DieBundesregierungplant,dieimEckpunktepapierunterPunkt6aufgeführten Vorschläge aufzugreifen. 11.PlantdieBundesregierungeineNeufestlegungderGebührenordnungfür die Fahrlehrerprüfung? ObeineNeufestlegungderGebührenordnungfürdieFahrlehrerprüfungerfolgt, steht noch nicht fest. 10.WelcheVerbesserungenbeidenAusbildungsfahrschulenundderAusbildungderFahrlehreranwärter/FahrlehreranwärterinnenplantdieBundesregierung? 12.WelcheMaßnahmenzurBerücksichtigungderAnforderungenandieFahrlehrer-undFührerscheinausbildungdurchdieEinführungvonElektro-und Hybridfahrzeugen plant die Bundesregierung? DieEntwicklungderElektromobilitätstehtfürdieBundesregierungimFokus ihrerpolitik.vordiesemhintergrundisteserforderlich,bereitsdenfahrerlaubnisbewerberinnenund-bewerberndieausbildungundprüfungaufelektrofahrzeugenzuermöglichen.derzeitistjedochfüreineprüfungsfahrtmiteinem KraftfahrzeugohneKupplungspedaleineEG-rechtlichvorgeschriebeneBeschränkungdurchdieEintragungderSchlüsselzahl78 (sog.automatikbeschränkung)vorgeschrieben,dieauchfürelektro-undhybridfahrzeugeohne Kupplungspedalgilt.DahersetztsichdieBundesregierungaufEU-Ebenefür denwegfalldiesersog.automatikbeschränkungein.dieentsprechendenvorschlägedesbundesministeriumsfürverkehr,bauundstadtentwicklung (BMVBS)liegenderEU-KommissionderzeitzurPrüfungvor.Zudemwirddie optionaleeinführungeinerermächtigungfürdieländeretwazurbislangrechtlichnichtzugelassenendurchführungvonmodellversuchenaufländerebene fürsinnvollgehalten.auchhierwirdsichdasbmvbsbeidereufürdieschaffung der erforderlichen EG-rechtlichen Voraussetzungen einsetzen. ImnationalenBereichwirddasBMVBSdieFörderungderElektromobilitätim BereichderFahrlehrer-undFahrschulausbildungdurchAufnahmeindieentsprechendenGesetzeundVerordnungenentsprechenddenunterPunkt9bbis9c vorgelegten Vorschläge aktiv voranbringen.

Drucksache 17/9830 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.WarumwurdederseitJahrenvorliegendeEntwurfeinerVerordnungfürdie EinführungeinesQualitätssicherungssystemsinderFahrlehrerausbildung bisher nicht umgesetzt? SchonheuteistesfüralleFahrlehrermöglich,sicheinemQualitätssicherungssystemanzuschließen.GroßeTeilederFahrlehrerschafthabensichgegenden vorliegendenverordnungsentwurfausgesprochen,dadiebundesländernicht bereitsind,auchbeivorliegeneinesvonihnengenehmigtenqualitätssicherungssystemsvonderwiederkehrendenüberwachungderfahrschulenabzusehen.zudemsindnachangabenderfahrlehrerschaftnurca.5bis7prozentaller FahrlehrerüberhauptaneinemvonderzuständigenLandesbehördegenehmigtenQualitätssicherungssysteminteressiert,sodassdieSchaffungeinerentsprechendenVerordnungauchunterdemGesichtspunktderVerhältnismäßigkeit keinen Sinn macht. 14.PlantdieBundesregierungfürdieseLegislaturperiodedieVerabschiedung einerverordnungfürdeneinsatzvonqualitätssicherungssystemeninder Fahrlehrerausbildung? Falls ja, bis wann? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 15.WelcheStudienwelcherInstitutionenliegenderBundesregierungvor,die belegen, dass die derzeitigen ASP-Seminare wirkungslos sind? 16. Wer sind die Auftraggeber dieser Studien? 17. Wer sind die Verfasser dieser Studien? DieFragen15bis17werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieStudie WirksamkeitderAufbauseminarefürverkehrsauffälligeKraftfahrer wurdeimauftragderbundesanstaltfürstraßenwesenvonchrista Kolbert-Ramm,BürofürSozialforschung,Konstanz,bearbeitet.Ein Gutachten überdiequalitätvonaufbauseminarenzurnachschulungvonfahranfängern (ASF)undPunkteauffälligen (ASP)undüberdieWirksamkeitihrerÜberwachung wurdeimauftragdesniedersächsischenministeriumsfürwirtschaft, TechnologieundVerkehr,desMinisteriumsfürWohnungswesen,Städtebauund VerkehrdesLandesSachsen-AnhaltunddesWirtschaftsministeriumsMecklenburg-VorpommernvonDetlevLeutner,unterMitarbeitvonPetraLiebertz,Lehrstuhl für Lehr-Lernpsychologie, Universität Duisburg-Essen, durchgeführt. 18.WelcheGruppenvonpunkteauffälligenKraftfahrern/KraftfahrerinnennehmenmitwelchemAnteilandenAufbauseminarenzumPunkteabbauteil (Angaben bitte in Prozent darstellen)? DieFragenachdenGruppenderpunkteauffälligenKraftfahrer/innenkannohne SpezifizierungderFragenachwelchenGruppeneineAufgliederungerfolgen soll, nicht beantwortet werden.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9830 19.WiehochwarderAnteilvonKraftfahrern/Kraftfahrerinnenmiteinem Punktestand von bis zu acht Punkten im Verkehrszentralregister? FürdieBeantwortungderFragen19,20,21sindfolgendeAspektezubeachten. DieZahlenbeziehensichaufdenPersonenbestanddesVerkehrszentralregisters am1.januar2011 (9,027Millionen),ohnediePersonen,diesichinderÜberliegefristbefinden.DieprozentualeVerteilungberuhtaufeinerzufälligenStichprobediesesBestandesimUmfangvon87241Fällen.EsistdamitnotwendigerweiseeinminimalerStichprobenfehlerindenAngabenverbunden.Etwa 20ProzentdereingetragenenPersonenimVZRhabenkeinePunkte *.DiesePersonen werden bei der Beantwortung nicht berücksichtigt. DerAnteilderKraftfahrer/innenmit1biseinschließlich7Punktenbeträgtetwa 73,6 Prozent. 20.WiehochwarderAnteilvonKraftfahrern/Kraftfahrerinnenmiteinem Punktestand von bis zu 13 Punkten im Verkehrszentralregister? DerAnteilderKraftfahrer/Kraftfahrerinnenmit8biseinschließlich13Punkten beträgt etwa 4,8 Prozent. 21.WiehochwarderAnteilvonKraftfahrern/Kraftfahrerinnenmiteinem Punktestand von 14 und mehr Punkten im Verkehrszentralregister? DerAnteilderKraftfahrer/Kraftfahrerinnenmitmehrals13Punktenbeträgt etwa 0,7 Prozent. 22.WannundwarumhatdieBASteineForschungsstudiezurabschreckenden WirkungdesPunktesystemsfürKraftfahrer/KraftfahrerinnenandieErnst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald vergeben? DieBAStwurdevomBMVBSmitderwissenschaftlichenBegleitungbeider ErarbeitungeinerKonzeptionfüreineReformdesMehrfachtäter-Punktsystems beauftragt.imrahmendieserbeauftragunghatdiebastindenletztenjahren verschiedenestudieninauftraggegeben.hierzugehörtu.a.auchdasfe-vorhaben ExpertenbefragungzumPunktesysteminFlensburg,dasvonderUniversitätGreifswald,InstitutfürPsychologie,Prof.Dr.ManfredBornewasserbearbeitetwird.ZieldieserUntersuchungwaresdieAuffassungderRichterschaft, deranwaltschaft,derpolizeiundderverwaltungsbehördenbezüglichderabschreckungswirkungdesmehrfachtäter-punktsystemszuerfassen.diesestudie wurdegemäßvol/a (Vergabe-undVertragsordnungfürLeistungen TeilA) imwettbewerbmitmehrerenbieternausgeschrieben.derzuschlagerfolgtean daswirtschaftlichsteangebot (AngebotderUniversitätGreifswald,Institutfür Psychologie, Prof. Dr. Manfred Bornewasser) am 14. Februar 2011. 23. Wer ist seitens der BASt zuständig für die Vergabe dieser Studie? FürdieVergabevonForschungsprojektensindinderBAStdasVergabereferat sowiediejeweilsindenbetreffendenfragestellungenausgewiesenenfachleute zuständig.imvorliegendenfallerfolgtedievergabeinzusammenarbeitzwi- *ZudieserGruppegehörennebendenPersonen,denendieFahrerlaubnis (noch)entzogenist,auchdiejenigen,dienachanschließenderneuerteilungnochnichtwiederaufgefallensind.fernerzählenauch die Personen dazu, die nie eine Fahrerlaubnis hatten und dennoch verkehrsauffällig wurden.

Drucksache 17/9830 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schendemvergabereferatsowieexpertenausdemreferat Fahrausbildung, Kraftfahrerrehabilitation. 24.AuswelchenGründenhatsichdieBAStfürdieErnst-Moritz-Arndt-UniversitätGreifswaldentschieden,obwohldiesewederübereinenLehrstuhl für Verkehrspsychologie noch für Verkehrspädagogik verfügt? BeiderAuswahlderTeilnehmeramWettbewerbwirdimmersehrsorgfältigauf diefachlicheeignunggeachtet.dieuniversitätgreifswald,institutfürpsychologie,prof.dr.manfredbornewasser,wurdeaufgrundderkriminologischen FragestellungdesProjektsausgewählt.DerLehrstuhlhateineninterdisziplinärenForschungsschwerpunkt sozialedevianz undistengmitkriminologen undrechtsmedizinernvernetzt.dieangebotsbewertungerfolgteanhandder Zuschlagskriterien Problemstellung, Leistungsumfang, Personal-,ZeitundKostenplanung sowie Preis.DenZuschlagerhieltdasAngebotmitdem besten Preis-/Leistungsverhältnis. 25.HatdieBAStbeiderVergabederForschungsstudiezurabschreckenden WirkungdesPunktesystemsfürKraftfahrer/Kraftfahrerinnenauchandere wissenschaftliche Einrichtungen berücksichtigt? Falls ja, welche wissenschaftlichen Einrichtungen waren dies? Fallsnein,warumhatsichdieBAStbeiderVergabederForschungsstudie auf die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald beschränkt? DieseStudiewurdegemäßVOL/AimWettbewerbmitmehrerenBieternausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden insgesamt 3 Stellen aufgefordert: a)universitätwürzburg,lehrstuhlfürpsychologieiii,fachbereichmethodenlehre und Verkehrspsychologie b)ivt Research GmbH c) Universität Greifswald, Institut für Psychologie. 26.WelchenZeitplanhatsichBundesministerDr.PeterRamsauerzurUmsetzung der Reform der MPU gesetzt? DieReformderMPUistangelaufen.ErsteErgebnissewerdengegenEndedes Jahres vorliegen.

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333