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1 »Wasgau-Anzeiger« »Wasgau-Anzeiger«18. Februar Januar Wasgau-Anzeiger Wochenblattfürfürdie die Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Dahner Dahner Felsenland Wochenblatt Felsenland mit den den amtlichen amtlichen Bekanntmachungen mit Bekanntmachungen Jahrgang / Woche / Ausgabetag:Donnerstag, Donnerstag, Februar Jahrgang / Woche 0505 / Ausgabetag: Kostenlose Zustellung an an die die Haushaltungen Haushaltungender dergemeinden: Gemeinden: Bobenthal Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Bundenthal Busenberg Busenberg Dahn Dahn Erfweiler Erfweiler bei Dahn Erlenbach Erlenbach bei Dahn Fischbach Fischbachbei beidahn Dahn Hirschthal Hirschthal Ludwigswinkel Ludwigswinkel Niederschlettenbach Niederschlettenbach Nothweiler Nothweiler Rumbach Rumbach Schindhard Schindhard Schönau Schönau...und das närrische Treiben geht lustig weiter... Frauenfasching der kfd Erfweiler Donnerstag, 8.2., Beginn Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Erfweiler Veranstalter: kfd Erfweiler enthal d n u B g r, schin Turnerfa 2.18 um Uh hard d n i h c S feier in Uhr s g n i h n c s in g e Fa B 2018, 2.0 ne Freitag, 0haus Zur KroBundenthal Gast rnverein 01.. dhard 6 n 2 i h, c g S a t Frei haus, dhard schafts in Frauentu : r e lt a t s n Vera Dorfge mein nstalter: kfd Sch Vera Prunk Fr., 09. sitzungen Fischb S Meh a ach., 10.0 rzwe 2. u ck NEUHEIT sofort verfügbar Rahmen: Motor: Gabel: SDURO FullSeven ,5 Plus GD h m 19. Verans t.: Fasn alle in F 31 Uh i achts-c s r, c h bach lub-fe lsenlan d e.v. Bosch-Premium -Service Zertifizierter Fachhändler für e-bikes Aluminium 6061 Yamaha PW-X System, 250W, 25 km/h, Batterie 500Wh SR Suntour Aion 35 LO-R Lockout Luft, 120 mm/rockshox Deluxe RT, Luft Ausstattung: Shimano Deore XT, 20 Gang WIR BIETEN REPARATUREN + MONTAGE, WARTUNG UND PFLEGE Dahn-Reichenbach Industriestr. 4 service@bikershop-ruppert.de Tel /

2 2»Wasgau-Anzeiger«01. Februar 2018 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstr Tel.-Nr. ( ) (00) Montag - Freitag Uhr, Bürgerservice Uhr, Dienstagnachmittag Uhr, Donnerstagnachmittag Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauleitplanung -333 Werksgebühren Tel. Nr. ( ) , Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 Feuerwehrruf 1 12 Polizeiinspektion Dahn ( ) Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon ( ) Mobil (0 17 4) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, Danziger Straße 25, Bad Bergzabern. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad Bergzabern: Mittwoch: ab Uhr bis Uhr Samstag: Uhr bis Uhr Sonntag: Uhr bis Uhr Feiertags: von Uhr bis Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, Landau zuständig. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Notrufe Notdienste Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die wird ohne Vorwahl gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzurufen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Uhr bis Montag, Uhr An gesetzl. Feiertagen von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Werktages Sprechzeiten: samstags von Uhr bis Uhr sonn- und feiertags von Uhr bis Uhr ansonsten Rufbereitschaft / Dr. Oh. Schneider, Gartenstraße 2, Rieschweiler-Mühlbach, Tel.-Nr. ( ) Tierärztlicher Notdienst / Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TÄ. Dr. A. Witte-Gareis, Am Hochufer 1, Hagenbach, Tel.-Nr. ( ) Großtiere: Bitte unter der Nummer Ihres Tierarztes erfragen!! Apothekennotdienst Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt zu erreichen: Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Auf der Webseite der Landesapothekenkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Bereitschaftsdienste Kanalwerk Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen von Abwassergruben! Entleerung der Abwassergruben Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. ( ) Wasserwerk Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasserwerkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen.

3 »Wasgau-Anzeiger«01. Februar Elektrizitätswerk Bereitschaftsdienst für die Stromversorgung der Stadt Dahn, Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard Während der normalen Arbeitszeit ist das Elektrizitätswerk unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Personals des Elektrizitätswerkes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist für die Stadt Dahn sowie die Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist der Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zuständig. - die Gemeinden Hinterweidenthal, Ruppertsweiler, Lemberg mit den Annexen Glashütte, Langmühle und Salzwoog (nicht Kettrichhof und Rodalberhof) - in der Stadt Pirmasens die Straßen Alte Landstraße, Gutenbach, In der Horbach, Lemberger Str. 308 bis 363 (nur gerade Hausnummern) und Sommerweg Die Kontaktdaten des Herrn Gruß lauten wie folgt: Alexander Gruß An der Eiche Eppenbrunn Tel.: , Handy: Bereitschaftsdienst der Pfalzgas GmbH Frankenthal Zuständig für die Gasversorgung in der Stadt Dahn und den Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard: Störungsannahme rund um die Uhr unter Tel. (0800) Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen Die Stromversorgung der Gemeinde Erlenbach, Niederschlettenbach, Bobenthal, Nothweiler, Rumbach, Fischbach, Ludwigswinkel, Schönau und Hirschthal ist durch den Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Netzteam Hinterweidenthal, Tel. ( ) stets sichergestellt. Bei Störungen im Stromnetz: Tel. (0800) Gemeinderatsitzung Bundenthal Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Wolfgang Morio, montags, Uhr, im Rathaus, Hauptstr. 45, Tel Es wird hiermit bekanntgegeben, dass am Dienstag, dem 6. Februar 2018, Uhr Aus der Verbandsgemeinde Manöver der Bundeswehr Vom bis führen Verbände der Bundeswehr Manöverübungen in der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, insbesondere im Bereich Dahn, Erfweiler und Fischbach bei Dahn, durch. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Sollten durch das Manöver Flurschäden entstehen, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung und den Ortsbürgermeistern Meldebögen zur Abwicklung dieser Schäden vorgehalten. Jagdverpachtung Das Forstamt Wasgau in Dahn verpachtet zum den staatlichen Eigenjagdbezirk Kippenberg mit 120,6 ha bejagbarer Fläche. Waldanteil 114,3 ha, sonstige Fläche (Grünland) 6,3 ha. Reh- und Schwarzwild als Standwild, Rotwild selten als Wechselwild. Angebotsunterlagen gegen 20,- erhältlich. Gebotsabgabetermin , Uhr beim Forstamt Wasgau in Dahn, Weißenburgerstr. 15a, Dahn, Tel , Forstamt.Wasgau@wald-rlp.de Bestellung neuer Bezirksschornsteinfeger für Kehrbezirk Südwestpfalz X Neuer Schornsteinfeger seit im Kehrbezirk Südwestpfalz X ist Herr Alexander Gruß aus Eppenbrunn. Er ist der Nachfolger von Herrn Edwin Noll, der zum Jahresende in den Ruhestand getreten ist. Die Bestellung gilt für die Zeit vom bis Der Kehrbezirk Südwestpfalz X umfasst - in Dahn die Straßen An der Feuerwache, Äußermühlstraße, Gewerbepark Neudahn 1 bis 3, Neudahner Weiher sowie Teile der Pirmasenser Straße in Dahn (Hausnrn. 59, 64, 64a, 66, 70, 70a, 72, 72 a-c, 74) im Sitzungssaal des Rathauses in Bundenthal, Hauptstraße 45, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bundenthal stattfi ndet. Die Sitzung ist öffentlich. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bundenthal 4. Änderung des Bebauungsplanes Öhlberg 3 a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Aufstellungsbeschluss c) Vorstellung der Planung d) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der Beteiligung der Bürger gemäß 3 Abs. 1 BauGB e) Kosten/Auftragsvergabe 3. Annahme von Spenden gemäß 94 Gemeindeordnung 4. Haftpfl icht- und Unfallversicherungen der Ortsgemeinde Bundenthal 5. Bauanträge und Bauvoranfragen 6. Unterrichtung des Gemeinderates über verschiedene Angelegenheiten Bundenthal, den gez. Wolfgang Morio Ortsbürgermeister Busenberg Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Christof Müller, montags, Uhr, im Bürgerhaus Drachenfels Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Busenberg werden hiermit zu der am Dienstag, den 20. Februar 2018, Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses Drachenfels, Herrenfeldstraße 15, stattfi ndenden Versammlung eingeladen.

4 4»Wasgau-Anzeiger«01. Februar 2018 Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der Gemeinde Busenberg an mit Ausnahme der Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in den Eigenjagdbezirken Bärenbrunner Mühle, Bärenbrunner Hof und Bärenbrunnen liegen. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind ebenfalls nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Liste der Jagdgenossinen und Jagdgenossen liegt in Zimmer 105 in der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29 in Dahn, in der Zeit vom 5. bis einschließlich 19. Februar 2018 aus. Änderungswünsche an den eingebrachten Grundflächen in diesem Verzeichnis können durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachgewiesen werden. Ab dem 20. Februar 2018 gilt das Mitgliederverzeichnis als rechtskräftig. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundstücksfläche ( 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz). Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig. TAGESORDNUNG 1. Jahresrechnung für das Jagdjahr 2016/2017 mit Entlastung des Jagdvorstandes 2. Verwendung des Reinerlöses aus dem Jagdjahr 2018/2019 mit Genehmigung des Haushaltsplanes 3. Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung 4. Unterrichtung der Jagdgenossenschaft über die Abschussvereinbarung 2018/ Wünsche und Anregungen Busenberg, den 26. Januar 2018 Christof Müller Jagdvorsteher Einladung zur Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Bärenbrunnerhof Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Angliederungsgenossenschaft zum Eigenjagdbezirk Bärenbrunnerhof werden hiermit zu der am Mittwoch, den 21. Februar 2018, Uhr im Ratssaal des Bürgerhauses Drachenfels, Herrenfeldstraße 15 stattfindenden Versammlung öffentlich eingeladen. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer der Angliederungsge nossenschaft zum Eigenjagdbezirk Bärenbrunnerhof der Gemarkung Busenberg nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder die Jagd nicht ausgeübt werden darf, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von Ihnen eingebrachte Grundfläche durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachzuweisen. Die Liste der Jagdgenossinen und Jagdgenossen liegt in Zimmer 105 in der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29 in Dahn, in der Zeit vom 5. bis einschließlich 19. Februar 2018 aus. Änderungswünsche an den eingebrachten Grundflächen in diesem Verzeichnis können durch Grundbuchauszüge, Urkunden etc. nachgewiesen werden. Ab dem 20. Februar 2018 gilt das Mitgliederverzeichnis als rechtskräftig. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundstücksfläche ( 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz). Die Versammlung ist nicht öffentlich und ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig. TAGESORDNUNG 1. Bericht über die abgelaufenen Jagdjahre 2. Verwendung des Reinertrages aus der Jagdverpachtung 3. Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung 4. Wünsche und Anträge Busenberg, den 26. Januar 2018 Christof Müller Jagdvorsteher Erlenbach Sprechstunden des Ortsbürgermeisters, Dirk Eichenberger, nach Vereinbarung, Tel / Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Zeugnissen über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sowie für die Erteilung von Genehmigungen und Negativattesten nach dem Baugesetzbuch der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn hat in seiner Sitzung am auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des 2 Abs. 5 des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz (LGebG) und des 1 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Gebührenpflichtiger Aufwand und Gebührenhöhe (1) Die Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn erhebt für die Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach den 24 ff BauGB eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro für den ersten Prüfungsfall (Grundstück). Wird ein Negativattest für mehrere Grundstücke im gleichen Verkaufsfall beantragt, erhöht sich die Gebühr für jeden weiteren Prüfungsfall um 7,00 Euro. (2) Die Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn erhebt für die Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach 32 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro für den ersten Prüfungsfall (Grundstück). Wird ein Negativattest für mehrere Grundstücke im gleichen Verkaufsfall beantragt, erhöht sich die Gebühr für jeden weiteren Prüfungsfall um 7,00 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 20,00 Euro für jedes Zeugnis, wenn dieses gleichzeitig mit einem Zeugnis nach Abs. 1 beantragt wird. (3) Die Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn erhebt für die Ausstellung einer Genehmigung nach 51 BauGB (Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren) eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 20,00 Euro für jede Genehmigung, wenn diese gleichzeitig mit einem Zeugnis nach Abs. 1 und/oder Abs. 2 beantragt wird. (4) Die Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn erhebt für die Ausstellung einer Genehmigung nach 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet) eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 20,00 Euro für jede Genehmigung, wenn diese gleichzeitig mit einem Zeugnis nach Abs. 1 und/oder Abs. 2 beantragt wird. (5) Die Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn erhebt für die Ausstellung eines Negativattestes nach 172 in Verbindung mit 22 BauGB (Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum) eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 20,00 Euro für jedes Negativattest, wenn dieses gleichzeitig mit einem Zeugnis, einer Genehmigung oder einem Negativattest nach den Abs. 1 bis 4 beantragt wird. 2 Auslagen In den Gebühren sind die Auslagen für die Zustellung der Gebührenbescheide, Zeugnisse, Genehmigungen und Negativatteste bereits enthalten. 3 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist derjenige, der den Antrag auf die Ausstellung des Zeugnisses, der Genehmigung oder des Negativattestes nach 1 dieser Satzung selbst oder über den zuständigen Notar oder einen sonst beauftragten Dritten beantragt. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

5 »Wasgau-Anzeiger«01. Februar Entstehung der Gebührenpflicht/ Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Ausstellung des beantragten Zeugnisses, der beantragten Genehmigung bzw. der Erteilung des Negativattestes. (2) Die Gebühr ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Gebühren-bescheides fällig. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland in Kraft. Erlenbach bei Dahn, den gez. Eichberger Ortsbürgermeister Hinweis zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Zeugnissen über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufs-rechtes nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sowie für die Erteilung von Genehmigungen und Negativattesten nach dem Baugesetzbuch der Ortsgemeinde Erlenbach bei Dahn vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung gez. Zwick Bürgermeister Niederschlettenbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Roman Mertz, jederzeit, nach Vereinbarung, Tel Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Zeugnissen über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sowie für die Erteilung von Genehmigungen und Negativattesten nach dem Baugesetzbuch der Ortsgemeinde Niederschlettenbach vom Gebührenpflichtiger Aufwand und Gebührenhöhe (1) Die Ortsgemeinde Niederschlettenbach erhebt für die Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach den 24 ff BauGB eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro für den ersten Prüfungsfall (Grundstück). Wird ein Negativattest für mehrere Grundstücke im gleichen Verkaufsfall beantragt, erhöht sich die Gebühr für jeden weiteren Prüfungsfall um 7,00 Euro. (2) Die Ortsgemeinde Niederschlettenbach erhebt für die Ausstellung eines Zeugnisses über die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes nach 32 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro für den ersten Prüfungsfall (Grundstück). Wird ein Negativattest für mehrere Grundstücke im gleichen Verkaufsfall beantragt, erhöht sich die Gebühr für jeden weiteren Prüfungsfall um 7,00 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 20,00 Euro für jedes Zeugnis, wenn dieses gleichzeitig mit einem Zeugnis nach Abs. 1 beantragt wird. (3) Die Ortsgemeinde Niederschlettenbach erhebt für die Ausstellung einer Genehmigung nach 51 BauGB (Verfügungs- und Veränderungssperre im Umlegungsverfahren) eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 20,00 Euro für jede Genehmigung, wenn diese gleichzeitig mit einem Zeugnis nach Abs. 1 und/oder Abs. 2 beantragt wird. (4) Die Ortsgemeinde Niederschlettenbach erhebt für die Ausstellung einer Genehmigung nach 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet) eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 20,00 Euro für jede Genehmigung, wenn diese gleichzeitig mit einem Zeugnis nach Abs. 1 und/oder Abs. 2 beantragt wird. (5) Die Ortsgemeinde Niederschlettenbach erhebt für die Ausstellung eines Negativattestes nach 172 in Verbindung mit 22 BauGB (Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum) eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Die Gebühr ermäßigt sich auf 20,00 Euro für jedes Negativattest, wenn dieses gleichzeitig mit einem Zeugnis, einer Genehmigung oder einem Negativattest nach den Abs. 1 bis 4 beantragt wird. 2 Auslagen In den Gebühren sind die Auslagen für die Zustellung der Gebührenbescheide, Zeugnisse, Genehmigungen und Negativatteste bereits enthalten. 3 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist derjenige, der den Antrag auf die Ausstellung des Zeugnisses, der Genehmigung oder des Negativattestes nach 1 dieser Satzung selbst oder über den zuständigen Notar oder einen sonst beauftragten Dritten beantragt. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Entstehung der Gebührenpflicht/ Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Ausstellung des beantragten Zeugnisses, der beantragten Genehmigung bzw. der Erteilung des Negativattestes. (2) Die Gebühr ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland in Kraft. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederschlettenbach hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des 2 Abs. 5 des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz (LGebG) und des 1 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Niederschlettenbach, den gez. Mertz Ortsbürgermeister

6 6»Wasgau-Anzeiger«01. Februar 2018 Hinweis zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Zeugnissen über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sowie für die Erteilung von Genehmigungen und Negativattesten nach dem Baugesetzbuch der Ortsgemeinde Niederschlettenbach vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung gez. Zwick Bürgermeister Rumbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Ralf Weber nach Vereinbarung, Tel Aus der letzten Gemeinderatssitzung In der letzten Sitzung am stimmte der Gemeinderat der von der Verwaltung in Absprache mit dem Ortsbürgermeister ausgearbeiteten Haushaltssatzung und dem Haushaltslan sowie dessen Bestandteilen und Anlagen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zu. Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gemäß 97 Abs. 1 GemO waren keine vorgebracht worden. Im Anschluss hieran befasste sich der Gemeinderat mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes In den Schafäckern der Gemeinde Rumbach gemäß 13 BauGB. Es fand die Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB statt. Anregungen bzw. Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB haben sich keine ergeben. Anschließend beschloss der Gemeinderat die 5. Änderung des Bebauungsplanes In den Schafäckern der Gemeinde Rumbach mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß 10 BauGB als Satzung. Die Änderung betrifft ausschließlich die Flurstücke 796/2, 795/7 und eine Teilfläche des Grundstücks 886/3. Zum Schluss des öffentlichen Teils der Sitzung informierte Ortsbürgermeister Weber den Gemeinderat noch darüber, dass die Ortsgemeinde Rumbach eine Erklärung an die Pfalzwerke AG verfasst hat, in der die Gemeinde Rumbach die Bemühungen der Pfalzwerke unterstützt, die Freileitungen im Bereich der Gemarkung Rumbach durch Erdkabel zu ersetzen. Dadurch sollen die, wie in letzter Zeit eingetretenen Stromstörungen, verhindert bzw. gemindert werden. Schindhard Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Joachim Burkhart, nach Vereinbarung, Tel Baumschnittkurs im Rahmen des LIFE-Biocorridors-Projekt in Schindhard, Samstag 3. Februar 2018, Uhr Treffpunkt: Gasthaus Breitsch in Schindhard (Hauptstraße) Ablauf: Im Gelände Baumschnittvorführung (Pflanzschnitt, Pflegeschnitt, Erhaltungsschnitt bei Altbäumen), anschließend in der Gaststätte Vortrag zu Jungbaumpflanzung und Vorstellung des Projektes LIFE Biocorridors Referenten: Herbert Ritthaler aus Hütschenhausen, Sabine Hoos (LIFE Biocorridors) Die Teilnahme ist kostenfrei, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bitte bringen Sie festes Schuhwerk und warme/regenfeste Kleidung mit. (Anmeldung unter oder k.bauer@pfaelzerwald.bv-pfalz.de) Zielgruppe: Alle Bürger mit einem Interesse an Baumschnitt, Eigentümer von (Obst-) Bäumen/Streuobstwiesen. Während der Streuobstanbau im 18. Jahrhundert aufgrund behördlicher Erlasse sowohl im Pfälzerwald als auch am Haardtrand eine Hochphase erlebte, verschwinden heute viele Streuobstbestände infolge von Nutzungsaufgabe, durch Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion oder durch Bebauung in den Ortsrandlagen. Man geht derzeit von rund ha Streuobstwiesen mit rund Einzelbäumen davon 54 % Apfelbäume, gefolgt von Kirschen, Birnen und Pflaumen im Pfälzerwald aus. Ein Großteil der Bestände ist überaltert und teilweise in einem schlechten bis mittelmäßigen Zustand. Wichtige Akteure im Bereich Streuobst sind die Obst- und Gartenbauvereine, Umweltverbände, Kreisverwaltungen, Biotopbetreuer und Schulen, aber auch die Gemeinden und Flächeneigentümer, die diese für Pflanzen und Tiere wichtigen Lebensräume pflegen und erhalten. Aber auch die Verbraucher, die regional erzeugten Obstsaft kaufen, tragen maßgeblich zum Erhalt unserer Landschaft bei. Das EU-Projekt LIFE Biocorridors fördert den Erhalt von Streuobstwiesen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Infoveranstaltung zur Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen soll Menschen, die Verantwortung für ihr Biosphärenreservat übernehmen wollen, eine Hilfestellung bei dem Erhalt ihrer Streuobstwiesen leisten. Die Veranstaltung ist kostenfrei und wird gefördert von der EU und dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Rheinland-Pfalz. Schönau Sprechstunde des 1. Ortsbeigeordneten Rudolf van Venrooy, nach Vereinbarung, Tel / Bekanntmachung einer öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Am Dienstag, dem 6. Februar 2018, Uhr, findet im Sitzungssaal des Nebengebäudes des Gienanthhauses in Schönau, Gebüger Straße 4-6, eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) statt. Tagesordnung Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Schönau (Pfalz), den gez. Müller Vorsitzender des Wahlausschusses für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schönau (Pfalz)

7 »Wasgau-Anzeiger«01. Februar Beteiligung der Einwohner an der Haushaltsplanung der Gemeinde gemäß 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) Der Entwurf der Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. 97 Abs. 1 GemO bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat jeweils Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr, sowie zusätzlich Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer 110, zur Einsichtnahme durch die Einwohner aus. Am Dienstag, den ist nur vormittags Einsichtnahme möglich. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können bis durch die Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Zimmer 110, eingereicht werden. Veranstaltungen Hinweis: Eingabeschluss per Internet 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr Freitag 2/2 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Qi gong-tage (Fr-So) Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte Die 28 Gesundheitsübungen - Teil 2 treffpunkt: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte Freitag 2/2 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz) Den eigenen geist zur ruhe bringen Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte Ein Intensivtag mit Atemübungen und Achtsamkeitsmeditation treffpunkt: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte Freitag 2/2 Ortsgemeinde erfweiler generalversammlung mit Neuwahlen Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: TuS Erfweiler Generalversammlung mit Neuwahlen treffpunkt: Sportheim Erfweiler Freitag 2/2 Ortsgemeinde Busenberg Frauenfasching Beginn: 20:00 Uhr Veranstalter: Katholische Frauengemeinschaft Busenberg Frauenfasching in Busenberg Mit Schlaghose & Flower Power im disco Fieber. Beginn: 20 Uhr Einlass: 19 Uhr Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. treffpunkt: Bürgerhaus Drachenfels Freitag 2/2 Stadt Dahn Frauenfasching Beginn: 20:01 Uhr Veranstalter: Katholische Frauengemeinschaft Dahn *Die kfd geht uffs Ganze, dut uffm Baurehof jetz danze auf zum Frauenfasching. Beginn 20:01 Uhr Einlass ab 18:00 Uhr. Machen Sie mit! Einladung an alle Frauen. treffpunkt: Gasthaus *Zum Jungfernsprung* 6,-- Freitag 2/2 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach *Der Berg ruft*, 45. PrUNKSitZUNg beim MgV Waldeslust Beginn: 20:01 Uhr Veranstalter: MGV WALDESLUST Bruchweiler 1923 e.v. Erleben Sie ein kunterbuntes Programm der guten Laune in Bruchweiler, nach dem Programm Bar-Betrieb und Tanz, Sitzungskapelle,,Dancebar*, ab 12. Januar Vorverkauf bei,,sell & Jenes* treffpunkt: Felslandgrundschule 10,- Euro Freitag 2/2 Ortsgemeinde Bundenthal turnerfasching Frauenturnvereins Bundenthal Beginn: 20:01 Uhr Veranstalter: Frauenturnverein Bundenthal Buntes Faschingstreiben im Saal *Zur Krone* in Bundenthal mit Musik und Tanz mit Franz und natürlich einem buntem Faschingsprogramm der Turnerfrauen. treffpunkt: Gasthaus *Zur Krone* SaMStag 3/2 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Wanderung zum Schlachtfest des SVL Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: PWV Fischbach Wanderung des SVL Wanderführer Fam. Regitz treffpunkt: Fischbach SaMStag 3/2 Ortsgemeinde Ludwigswinkel Schlachtfest Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: Sportvereinigung Ludwigswinkel Schlachtbuffet mit allem was das Herz begehrt treffpunkt: Sportheim Ludwigswinkel SaMStag 3/2 Ortsgemeinde erfweiler Schlachtfest mit Bauernstoß-WM Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: TuS Erfweiler Schlachtfest mit Bauernstoß-WM treffpunkt: Sportheim TuS Erfweiler SaMStag 3/2 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) Kinderfasching Beginn: 14:11 Uhr Veranstalter: Förderverein Kindergarten Fischbach e. V. Spiel und Spaß mit Rico Babilon, Kinderschminken und vieles mehr! Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt! Der Erlös geht zu Gunsten des Kindergartens Fischbach. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher! treffpunkt: Turnhalle Grundschule Fischbach 1 Euro (Eintritt) SaMStag 3/2 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach,,Der Berg ruft*, 45. PrUNKSitZUNg BeiM MgV Waldeslust Beginn: 20:01 Uhr Veranstalter: MGV WALDESLUST Bruchweiler 1923 e.v. Erleben Sie ein kunterbuntes Programm der guten Laune in Bruchweiler, nach dem Programm Bar-Betrieb und Tanz, Sitzungskapelle,,Dancebar*, ab 12. Januar Kartenvorverkauf bei,,sell & Jenes*. treffpunkt: Felslandgrundschule 10,- Euro SONNtag 4/2 Ortsgemeinde Busenberg geführte tageswanderung Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverin Busenberg Fahrt nach Eppenbrunn - Wanderung: Spießweiher - Zollstock - Grenzweg (Rucksackverpflegung, Schlußeinkehr) treffpunkt: Eppenbrunn

8 8»Wasgau-Anzeiger«01. Februar 2018 SONNtag 4/2 Ortsgemeinde Ludwigswinkel Februar-Wanderung Beginn: 13:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverein geführte Wanderung treffpunkt: Ortsmitte am Brunnen MONtag 5/2 Ortsgemeinde Busenberg Volksliedersingen Beginn: 19:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverein Busenberg Volkslieder singen in der Drachenfelshütte treffpunkt: Drachenfelshütte MittWOch 7/2 Ortsgemeinde erlenbach (Dahn) Miteinander Füreinander Ökumenischer gesprächskreis Beginn: 12:00 Uhr Veranstalter: Gemeinde und Kirche in Erlenbach *Bunter Nachmitag mit Herrn Pfarrer Hermann Kunz* 12:00 Mittagessen (Für das Mittagessen anmeldung erfordelich) 13:30 Bunter Nachmittag Sie sind herzlich eingeladen! Die Mitglieder des Gemeindeausschusses und der Gemeinde Erlenbach treffpunkt: Gemeindehaus Erlenbach 7,00 für das Mittagessen MittWOch 7/2 Stadt Dahn geführte Wanderung Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn in Zusammenarbeit mit dem PWV Dahn Hasenberg Büttelwoog Rotsteigbrunnen Schindelwoog - * - Päddel - Taubeneck Fischbacher Pfad Eybergstraße Parkplatz Kleiner Eyberg Büttelfels Dahn Gaststätte Pizzeria im Sportpark (Einkehr) 8 bzw. 11 km treffpunkt: Tourist-Information MittWOch 7/2 Ortsgemeinde Niederschlettenbach Zum Weißensteinerhof Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach Die Mittwochswanderung des PWV führt von Erlenbach über St. Gertraud- Kapelle zum Weißensteinerhof. Dort Einkehr. treffpunkt: Niederschlettenbach MittWOch 7/2 Ortsgemeinde Ludwigswinkel café-treff arche Beginn: 14:30 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Gemütliches Treffen bei Kaffee und Kuchen. treffpunkt: Prot. Gemeindehaus Arche DONNerStag 8/2 Ortsgemeinde erfweiler Frauenfasenacht Beginn: 19:31 Uhr Veranstalter: kfd Erfweiler Wir laden alle Frauen am *Schmutzigen Donnerstag *, den 8. Feb ein. Los geht*s um 19:31 Uhr. Einlass bereits um 18:30 Uhr. Thomas Mathes macht für sie Musik. Es freut sich auf Euer Kommen die kfd/erfweiler. treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus DONNerStag 8/2 Ortsgemeinde erfweiler altweiberfasching in erfweiler Beginn: 19:31 Uhr Veranstalter: kfd Erfweiler Altweiberfasching in Erfweiler Zum *Schmutzigen Donnerstag *, den 8. Feb laden wir ein. Los geht*s um 19:31 Uhr. Einlass bereits um 18:30 Uhr. Thomas Mathes macht für sie Musik. MÄNNER SIND HERZ- LICH WILLKOMMEN!!! Es freut sich auf Euer Kommen die kfd/erfweiler. treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus Freitag 9/2 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Schlachtfest bei der Sg Bruchweiler Beginn: 18:00 Uhr Veranstalter: SG Bruchweiler Ab 18:00 Uhr Kesselfleisch im Sportheim der SG Bruchweiler treffpunkt: Sportheim SG Bruchweiler Freitag 9/2 Ortsgemeinde Schindhard Faschingsfeier Beginn: 19:01 Uhr Veranstalter: kfd Schindhard Faschingsfeier der kfd Schindhard mit buntem Programm. Einlass ab 18:00 Uhr treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus Freitag 9/2 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) 1.Prunksitzung Beginn: 19:31 Uhr Veranstalter: Fasnachts-Club-Felsenland e.v. Der Fasnachts Club Felsenland lädt Euch recht herzlich ein, uns auf unserem neuen römischen Abenteuer zu begleiten... KARTENVORVERKAUF : Tel.-Nr.0174/ Wir freuen uns auf euch. treffpunkt: Mehrzweckhalle 13 SaMStag 10/2 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn) 2.Prunksitzung Beginn: 19:31 Uhr Veranstalter: Fasnachts-Club-Felsenland e.v. Der Fasnachts Club Felsenland lädt Euch recht herzlich ein, uns auf unserem neuen römischen Abenteuer zu begleiten... KARTENVORVERKAUF : Tel.Nr. 0174/ Wir freuen uns auf euch. treffpunkt: Mehrzweckhalle 13 Beratungsstellen TelefonSeelsorge Tel.: (0800) oder (0800) anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, Zweibrücken Tel. ( ) , Fax ( ) Rettungsdienst: 112 Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Info und Anmeldung: Inge Hammerschmidt, Tel.: ( ) Termine im Internet unter: Wasgau-Sozialstation Zentrale: Dahn, Schulstr. 11, Tel. ( ) , Fax Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Sylvia Thoss und Susanne Hitpass Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern (warm oder gefroren)

9 »Wasgau-Anzeiger«01. Februar Pflegestützpunkt Dahn Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Schulstr. 4, Dahn Ansprechpartner: Elke Weyandt, Tel. ( ) Sprechzeiten: montags, dienstags und donnerstags Uhr Eleonore Merk, Tel. ( ) Sprechzeiten: montags - freitags Uhr zusätzlich: montags Uhr Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung Aidsberatung und Durchführung HIV-Test Kreisverwaltung Südwestpfalz Frau Ute Mayer, Telefon ( ) nach telefonischer Vereinbarung Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn auffangen-informieren-begleiten Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Auch Männer sind willkommen! Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss ( ) fsh.andreagnirss@t-online.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr , Pirmasens, Tel. ( ) Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice für Senioren Essen auf Rädern (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Vereine + Betriebe - Sozialstation - Hauswirtschaft und Betreuung - kostenlose Beratung Sozialverband VdK Pirmasens Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, Pirmasens Tel. ( ) von Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Johanniter-Sozialstation Ambulanter Pflegedienst Zentrale 24h erreichbar unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. ( ) Leistungen: Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Südwestpfalz Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun wollen? - Nicht weniger! Büro Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: (0 6331) Büro Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: ( ) hospiz-suedwestpfalz@web.de Freundeskreis Blaues Kreuz Dahn Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und deren Angehörige Gruppenabende donnerstags, Uhr im protestant. Gemeindehaus, Hauensteiner Str. 2 Kontakt: Tel. ( ) 7 41 Internet: DMSG - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft MS-Selbsthilfegruppe Pirmasens, Landkreis Pirmasens Ansprechpartnerin: Frau Ilona Habermeyer, Tel. ( ) ; ilona _habermeyer@web.de Nachmittagstreffen: jeden 1. Mittwoch im Monat, Uhr Ce-BeeF-Clubraum, Adlerstr. 21, Pirmasens Stammtisch: jeden letzten Donnerstag im Monat, Uhr Kuchem s Brauhaus, Hauptstr. 13, Pirmasens Pfalzklinikum für Psychiatrie & Neurologie AdöR Betreuen Fördern Wohnen Teilhabezentrum Dahn, Hauensteiner Str. 43, Dahn, Tel. ( ) Begleitung und Betreuung für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Wohnen am Lachberg, ambulante Hilfe nach Maß, tagesstrukturierte Angebote, offene Angebote und Beratung Ansprechpartner und Beratung: Herr Michael Köhler, telefonische Terminvereinbarung Selbsthilfegruppe Herzpatienten für Betroffene und Angehörige Treffen: am 1. Montag im Monat um Uhr im Städt. Krankenhaus Pirmasens, Caféteria im 1. Untergeschoss Kontakt: Rolf Jaksties, Tel. ( ) shg-herzpatienten@t-online.de Caritas-Zentrum Pirmasens Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Klosterstraße 9a, Pirmasens - Außenstelle im Jugendhaus Dahn, Schulstraße 19 Termine nach Vereinbarung, Tel.( ) Soziales Projekt der Kolpingsfamilie Dahn e.v. Hilfe für Bedürftige, Formalitätenhilfe, Einkaufsservice, Bewerbungshilfe Ansprechpartner: Harald Reisel, Berwartsteinstraße 7, Dahn Telefon ( ) , Fax ( ) , kolpingsfamilie-dahn@gmx.de Anziehend - Die Kleiderstube in Dahn Öffnungszeiten: Jeden Donnerstag, von Uhr Pirmasenser Straße 20, gegenüber der Jungfernsprung - Apotheke Weitere Infos: oder Telefon ( ) Lebenshilfe Pirmasens / Kreisvereinigung Südwestpfalz e. V. Ambulante Dienste für Menschen mit körperlicher, geistiger, psychischer Beeinträchtigung und deren Angehörigen. Beratung und Begleitung in allen sozialen Fragen. Alleestr. 6, Pirmasens, Tel. ( ) info@lebenshilfepirmasens.de Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung - Bund - bzw. der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Termine können unter Angabe der Versicherungsnummer persönlich bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Dahn, oder telefonisch unter der Tel.-Nr. ( ) , vereinbart werden. Die Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags von Uhr und von Uhr. Zum Beratungsgespräch sind der Personalausweis/Reisepass und alle Versicherungsunterlagen mitzubringen. Beratungsangebot des Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung - Bund - und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Sprechzeiten des Versichertenältesten für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Otto Ferber, Am Bubenrech 58, Dahn, nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung unter Tel. ( ) Mitzubringen sind: Personalausweis/Reisepass, Versicherungsunterlagen

10 10»Wasgau-Anzeiger«01. Februar 2018 Beratungsangebot Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e.v. Haspelstraße 25, Kaiserslautern Telefon: (0 63 1) , Internet: Pfalzweit Ihr Ansprechpartner zum Thema Sehbehinderung und Erblindung RUBIN - Sozialpsychiatrisches Zentrum in Dahn Beratung - Betreuung - Unterstützung - Rehabilitation - Inklusion Tagesstätte - Kontaktstelle - Betreutes Wohnen und Ambulante Hilfe nach Maß Ludwigstraße 9, Dahn, Tel. ( ) Leistungen: Einzel- und Familienberatung / Begleitung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Tagesstätte - tagesstrukturierende Angebote, Unterstützung im Alltag & Freizeitaktivitäten, Biografiearbeit, Gesprächsguppen, Vorbereitung auf das Berufsleben, Betreutes Wohnen, Ambulante Hilfe nach Maß, Abendsprechstunde für Berufstätige, Samstags-Café, aktuelle Projekte: Kreative Schreibwerkstatt, Tel. Terminvereinbarung, Kontakt und Beratung: Frau Schreiber Conrad-von-Wendt-Haus Dahn Ambulante Betreuung - Wohnen - Tagesförderstätte Begleitung und Beratung im Bereich ambulante Betreuung, stationäres Wohnen, Tagesförderstätte und Freizeitangebote für Menschen mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung. Offene Angebote: Tanz & Theater, Malgruppe, Rollstuhltanz, Musikgruppe Pirminiusstrasse 4, Dahn, Tel.: kw.fricke@cvw-haus.de Internet: Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen Vertraulich - Kostenfrei - Rund um die Uhr - Mehrsprachig - Barrierefrei Tel.: Beratung auch per anonymer oder im Chat unter Unsere Beraterinnen helfen Ihnen bei allen Fragen zu Gewalt gegen Frauen: Bei Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft, bei sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, Zwangsheirat oder Menschenhandel. Sprechen Sie mit uns. KISS Pfalz Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS Pfalz) Außenstelle Pirmasens Öffnungszeiten: jeden Donnerstag Uhr in der Kreisverwaltung Pirmasens, Erdgeschoss, Raum E 7 Tel. ( ) Terminabsprache bitte direkt in Edesheim: Tel. ( ) Selbsthilfe-PS@kiss-pfalz.de; Elterntreff: jeden 1. Montag im Monat in Zweibrücken, Mehrgenerationenhaus, von bis Uhr jeden 1. Dienstag im Monat in Pirmasens, Patio Projektladen, von bis Uhr telefonische Beratung: jeden Mittwoch, Uhr, Tel. ( ) (außer in Ferienzeiten und an Feiertagen) Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz mbh Umfangreiche Dienstleistungen und Informationen für Unternehmen (freie Gewerbeimmobilien oder -flächen, Weiterbildungen, Nachfolge-regelung, etc.) Umfassende Beratung für Existenzgründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und darüber hinaus. Kompetente Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen und -objekten. Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Tel.: (06331) , Fax: (06331) info@wfg-suedwestpfalz.de Internet: Sprechstunden Polizei in Dahn Bezirksbeamter Benno Burkhart bietet folgende Sprechzeiten an: Bruchweiler, Alte Schule: Dienstag, von Uhr Sonstige Termine können vereinbart werden. Bitte vorherige Terminabsprache für alle Sprechstunden bei der Polizeiinspektion in Dahn unter Telefon ( ) Bezirksbeamter Heinz Herzig bietet folgende Sprechzeiten an: Fischbach, Altes Rathaus: Donnerstag, von Uhr Finanzamt Pirmasens Telefon ( ) (Fax: / ) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag + Dienstag 8:00-16:00 Uhr Mittwoch + Freitag 8:00-12:00 Uhr Donnerstag 8:00-18:00 Uhr Internet: Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de Info-Hotline der Finanzämter: (0 26 1) Agentur für Arbeit An der Feuerwache 3, Dahn Servicezeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag: Uhr Telefon: Arbeitnehmer: Familienkasse: Internet: Schiedsfrau Helgarde Trampler, Wiesenstraße 2, Bruchweiler-Bärenbach, Tel Gleichstellungsbeauftragte Die Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten sind jeden 4. Donnerstag, von Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, 1. OG, nach telefonischer Vereinbarung. Anne Bauer, Schillerstr. 19, Dahn, Tel. ( ) Beratungsangebot der Firma Pfalzgas Kostenlose Beratung unter Tel. ( ) u. (0800) Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Der Energieberater hat jeden 2. und 4. Dienstag im Monat nachmittags Sprechstunde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Dahn. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Termine können unter Telefon ( ) vereinbart werden. Kindertagespflege Vermittlung qualifizierter Tagesmütter zur individuellen Kinderbetreuung Kreisverwaltung - Kreisjugendamt - Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Tel. ( ) Sprechzeiten nach Vereinbarung. Kreisjugendpflegerin Kreisjugendpflegerin Elke Hamm Erreichbar Handy Sprechzeiten nach Vereinbarung.

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