Gewaltsames Vorgehen der Polizei gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten am 19. Februar 2011 in Dresden
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- Petra Kranz
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Dr. Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/4992 Gewaltsames Vorgehen der Polizei gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten am 19. Februar 2011 in Dresden Vorbemerkung der Fragesteller Rund20000AntifaschistinnenundAntifaschistenhabenam19.Februar2011 indresdenderneonaziszeneeineklareniederlagebereitet.dergeplante AufmarschderextremenRechtenwurdedurchdasentschlosseneHandelnder antifaschistischendemonstrantinnenunddemonstrantenvereitelt,diedamit ihrenerfolgausdemvorjahr,alssiedennaziaufmarschebenfallsverhindern konnten, noch übertrafen. DasEinsatzkonzeptdersächsischenPolizei dievoneinheitenderbundespolizeiunterstütztwurde sahaberdierigoroseabschottungdergegendemonstrantenvor.dabeikamesmitunterzuäußerstgewaltsamemundeskalierendemvorgehen,wiedurchzahlreichevideosiminternetundaugenzeugenberichtedokumentiert.insbesondereübermassivenundohnevorwarnungerfolgteneinsatzvonpfefferspraybzw.pepperballsowievon Wasserwerfernwirdberichtet ( PfeffersprayeinsatzgegenabziehendePersonengruppe; watch?v=9bavcacehoc&feature=player_embedded,pfeffersprayeinsatzauf gewaltfreiendemonstranten,möglicherweiseeinenjournalisten).umeinen besonderseklatantenfallvonpolizeigewalthandeltessichbeimanlasslosen AngriffeinesWasserwerfersaufeineMenschenmenge,diesichfriedlichüber einekreuzungbewegte ( =player_embedded). RäumlichkeitendesBündnisses DresdenNazifrei sowiediegeschäftsstelle derparteidielinke.wurdenamabenddes19.februar2011voneinem EinsatzkommandoderPolizeidurchsucht.VonderRazziawarenauchandere RäumlichkeitendesGebäudesbetroffen,daruntereineAnwaltskanzleiundein Jugendverein.NachAugenzeugenberichtenwurdenMobiliarzertrümmert, Türeneingetreten,willkürlichMenschenfestgenommen.DiePolizeiwollte, einersprecherindeslandeskriminialamtessachsenzufolge,einekoordinierungsstelle finden und ausschalten. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom23.März2011übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode HingegenkonntenNazis,diemitSteinenundEisenstangeneinlinkesWohnprojektimDresdenerStadtteilLöbtauangriffen,dortungehindertvonderPolizei agieren, die sich aufs Beobachten beschränkte ( DerVizepräsidentdesDeutschenBundestages,Dr.h.c.WolfgangThierse, kommentiertedieereignisseinderpressefolgendermaßen: DiePolizeiist ebenvollaufdamitbeschäftigt,dieneonaziszuschützen ( )Dasistsächsische Demokratie. Esmussaufgeklärtwerden,inwiefernEinheitenderBundespolizeizudieser ArtderDemokratiedurchsetzungbeigetragenhaben.WenneineLandespolizei brutalgegenantifaschistenvorgeht,umnaziszuschützen,solltediebundespolizei dies nicht auch noch unterstützen. Vorbemerkung der Bundesregierung PolizeilicheEinsatzlagenimZusammenhangmitDemonstrationenundVersammlungenfallenindieZuständigkeitderLänder.DieBundesregierung nimmtzupolizeilicheneinsätzen,soweitsieimverantwortungsbereicheines Landesliegen hierdesfreistaatessachsen keinestellungundbewertet diesenicht.eswirddiesbezüglichaufdiezuständigkeitdesfreistaatessachsenundaufdieverpflichtungderpolizei-undordnungsbehörden,das verfassungsmäßiggarantiertegrundrechtaufversammlungsfreiheitimrahmendergesetzlichenvorgabenundgerichtlichenentscheidungenzugewährleisten, verwiesen. 1.MitwievielenEinsatzkräftenwardieBundespolizeianwelchenStellenin Dresden eingesetzt? a)wievieledavonwarenalsunterstützungdersächsischenlandespolizei eingesetzt? b)wievielewarenimrahmenderbahnpolizeilichenaufgabenwahrnehmung eingesetzt? Am19.Februar2011warenimRahmenderoriginärenAufgabenwahrnehmungderBundespolizeiinsgesamt1818PolizeibeamteundzusätzlichzurUnterstützungderPolizeidesFreistaatesSachsen1003PolizeibeamtederBundespolizeiimEinsatz.HinsichtlichdesUmfangsderdemFreistaatSachsenam EinsatztagkurzfristigunterstelltenEinsatzkräftesowieFührungs-undEinsatzmittel wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. c)wievielebundespolizistenwerdensonstdurchschnittlichimrahmen der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung eingesetzt? ZurErfüllungderbahnpolizeilichenRegeldienstaufgabenimRahmenderintegrativenAufgabenwahrnehmungdurchdieBundespolizeiwerdenseitensder zuständigenbundespolizeiinspektiondresdendurchschnittlichca.15polizeibeamte der Bundespolizei eingesetzt. d) Welche Kosten sind dabei entstanden, und wer kommt für diese auf? DiederBundespolizeiimRahmenihrereigenenZuständigkeitimbahnpolizeilichenAufgabenbereichentstehendenPersonal-undSachkostensindimKapitel 0625derBundespolizeieingestelltundwerdennichtgesonderterfasst.Soweit diebundespolizeidaslandsachsengemäß 11desBundespolizeigesetzes (BPolG)unterstützthat,werdenlediglichdieeinsatzbedingtenMehrkostenabgerechnet, die übrigen Kosten sind ebenfalls im Kapitel etatisiert.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheUnterstützungsanforderungenwurdenbiszumAbschlussdesEinsatzesandieBundespolizeiherangetragen,undwiewarensiejeweilsbegründet,inwelchemUmfang PersonalundGerät wurdeihnenjeweils nachgekommen,welchekostensinddabeientstanden,undwerkommtfür diese Kosten auf? ImZeitraumvon9.53bis19.30UhrunterstelltedieeinsatzführendeBundespolizeidirektionPirnaderPolizeidirektionDresdenzureigenenLagebewältigung aufanforderungnach 11BPolGeineWasserwerfereinheitmitinsgesamtdrei Wasserwerfern.ZurBewältigungderAbreisephasewurdendreiHundertschaftenderBundespolizeinach 11BPolGdemFreistaatSachsenunterstellt.Beide UnterstützungenberuhtenaufeinemzusätzlichenKräftebedarfderPolizeides FreistaatesSachsen.HinsichtlichderKostenwirdaufdieAntwortzuFrage1d verwiesen. 3. Wie ist der Einsatz von Bundespolizisten konkret geregelt worden? a)welchegremienundstäbesindeingerichtetworden,indenendiebundespolizeioderanderevertreterdesbundesvertretenwaren (bitteanzahldervertreter,dieentsendendenbehördenunterangabederjeweiligenabteilung,diegesamtzusammensetzungdergremienundjeweilige Aufgaben nennen)? DieeinsatzführendeBundespolizeidirektionPirnahatzurBewältigungder Einsatzlageam19.Februar2011einenFührungsstabeingerichtet.DieserStab bestand,gegliedertinzweistaffeln,insgesamtaus24mitarbeiterinnenund Mitarbeitern. DerFührungsstabderBundespolizeidirektionPirnahatteinsbesonderefolgende Aufgaben: Informationssammlung und -steuerung, BearbeitungvonKräfteanforderungenundKoordinationdesKräfteeinsatzes, Koordination polizeilicher Maßnahmen, Beratung des Polizeiführers in Rechtsfragen sowie Beantwortung von Presseanfragen/Pressearbeit vor Ort. DieBundespolizeidirektionPirnawarweiterhinmitzweiVerbindungsbeamten imführungsstabderpolizeidirektiondresdenvertreten.deraustauschvon VerbindungsbeamtenzwischenbenachbartenPolizeibehördenmitunterschiedlichen Aufgabenbereichen ist seit Jahren bewährte Praxis. b)inwiefernistdiebundespolizeiindieeinsatzstrategieund-taktikeingeweiht worden bzw. inwiefern hat sie diese mitgestaltet? BeiderEinsatzvorbereitungwurdendiejeweiligenEinsatzkonzeptederBundespolizeiundderPolizeidesFreistaatesSachsenzwischendeneinsatzführenden Behörden im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit abgestimmt. c)wieistdereinsatzinderpraxisdurchgeführtworden,werhatihngeführt,vonwemhatdiebundespolizeiweisungenerhalten,undwieist diekoordinationihreseinsatzesimrahmendesgesamteinsatzes sichergestellt worden? ImoriginärenZuständigkeitsbereichderBundespolizeierfolgtederEinsatz eigenverantwortlichdurcheineeingerichtete BesondereAufbauorganisation unter Führung der Bundespolizeidirektion Pirna.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.WiesahdasEinsatzkonzeptaus,undwiebewertetdieBundesregierung dessen Umsetzung? SoweitdieFrageaufdasEinsatzkonzeptdersächsischenPolizeizielt,wirdauf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. DasEinsatzkonzeptdereinsatzführendenBundespolizeidirektionPirnasahvor: DieÜberwachungdesHauptbahnhofsDresden/desBahnhofsDresden-Mitte und relevanter Streckenabschnitte, die Aufklärung u. a. gegen gewaltbereite Personen, den Schutz von Bahnanlagen und Benutzern der Bahn sowie dieverhinderungvonblockadehandlungen/störungendesbetriebsablaufs im bahnpolizeilichen Bereich. Das Einsatzkonzept hat sich bewährt. 5.WiebewertetdieBundesregierungdenvonzahlreichenTeilnehmerinnen undteilnehmernderprotestesowieaufvideosdokumentiertengroßflächigen Einsatz von Pfefferspray? Es wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen. 6.HabenAngehörigederBundespolizeiPfeffersprayoderandereReizmittel verwendet, und wenn ja, a) wann und wo genau, EinEinsatzvonPfeffersprayoderandererReizmittelimoriginärenZuständigkeitsbereich der Bundespolizei wird ausgeschlossen. HinsichtlichderFragedesEinsatzesvonPfeffersprayoderandererReizmittel imaufgabenbereichdesfreistaatessachsenwirdaufdiedortigeeinsatzführendezuständigkeitundaufdievorbemerkungderbundesregierungverwiesen. b)wievielesprühdosenwurdenverbrauchtbzw.welcherersatzbedarf wurde angezeigt (bitte jeweils die Füllmenge angeben)? HinsichtlichderFragedesVerbrauchsvonSprühdosenundzumentsprechendenErsatzbedarfimAufgabenbereichdesFreistaatesSachsenwirdaufdiedortige einsatzführende Zuständigkeit verwiesen. c)verfügtdiebundespolizeimittlerweileüberpepperball-systeme,und wennja,hatsiediesegegendemonstranteneingesetzt,undwennja, wie viele Schüsse hat sie wann und wo genau abgegeben? Die Bundespolizei verfügt über keine Pepperball-Systeme.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Hat die Bundespolizei Wasserwerfer eingesetzt, und wenn ja, a)wannundwogenau,undinwiefernwarendemwasserreizstoffebeigemischt? b)inwiefernwurdendieopferdeseinsatzesvorgewarnt,bzw.inwelchen Fällen ist dies unterblieben (bitte begründen)? c)inwiefernwardiebundespolizeiamwasserwerfereinsatz,wieerauf youtube ( dokumentiert ist, beteiligt? DieimoriginärenZuständigkeitsbereichderBundespolizeieingesetztenWasserwerferhabenkeinWasserwährenddesEinsatzesabgegeben.ImÜbrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8.WelcherechtlichenGrundlagenregelndenEinsatzvonWasserwerfern, insbesondere bei Minustemperaturen? DerEinsatzvonWasserwerfernrichtetsichimeigenenAufgabenbereichnach dembpolginverbindungmitdemgesetzüberdenunmittelbarenzwangbei AusübungöffentlicherGewaltdurchVollzugsbeamtedesBundes (UZwG). Nach 2Absatz3UZwGsindWasserwerferHilfsmittelderkörperlichenGewalt.BeiihremEinsatzistnach 4UZwGderGrundsatzderVerhältnismäßigkeitzubeachten.BesondereRechtsvorschriftenfürdenEinsatzvonWasserwerfernbeiMinustemperaturenbestehennicht.ImÜbrigenrichtetsichderEinsatz vonwasserwerfernnachjeweilsanzuwendendempolizei-undordnungsrecht der Länder. 9.WiebewertetdieBundesregierungdieDurchsuchungdesPressebüros desbündnisses DresdenNazifrei,beiderauchRäumederParteiDIE LINKE.durchsuchtundComputersowieMobiltelefonebeschlagnahmt wurden? WelcherechtlicheGrundlagegabesfürdieseAktion,undinwiefernwaren Bundespolizisten daran beteiligt? DieBundespolizeiwarandenDurchsuchungsmaßnahmendesPressebürosdes Bündnisses DresdenNazifrei nichtbeteiligt.imübrigenwirdaufdievorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10.IstderBundesregierungbekannt,obesinZusammenhangmitdenpolizeilichenMaßnahmengegendieantifaschistischeBewegungErmittlungennach 129desStrafgesetzbuchesgibt (bitteggf.soweitmöglichdetails mitteilen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11.WarenBundespolizistenwährendderAngriffevonNazisaufdaslinke Hausprojekt Praxis zugegen,undwieerklärtsichdiebundesregierung, dassdieanwesendepolizeidiesenüberfallnurbeobachteteundesden Nazismöglichwar,sichandiesemTagunterdenAugenderPolizeidiesem Gebäude zu nähern? AngehörigederBundespolizeiwarenbeidemgeschildertenEreignisnichtzugegen.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.IstinderVorbereitungdesPolizeieinsatzesaufeinebesondereGefährdungvonGebäuden,dielinkeProjekteoderParteienbeherbergen,hingewiesenworden,undwelchePlanungenwurdenfürdenFalleinesNaziangriffs vorgenommen? DiebenanntenObjektebefindensichnichtaufBahnanlagenunddamitnichtim originärenzuständigkeitsbereichderbundespolizei.imübrigenwirdaufdie Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13.GabesnachKenntnisderBundesregierungAnweisungen,Abgeordnete derparteidielinke.nichtdurchpolizeisperrenzulassenundsiegezielt anders zu behandeln, als Abgeordnete anderer Parteien? WerkannsolcheAnweisungengegenüberBeamtenderBundespolizei aussprechen,diesichebenfallsdaraufbezogenhabenundmandatsträger der Partei DIE LINKE. nicht durchgelassen haben? EntsprechendeAnweisungenimZuständigkeitsbereichderBundespolizeigab esnicht.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierungverwiesen. 14.MitwievielenBeamtenistdieBundespolizeiandernuneingesetzten Sonderkommission 19. Februar beteiligt? ZweiPolizeibeamtederBundespolizeiarbeitenindieserSonderkommission mit. a)werleitetdiesonderkommission,undwergehörtihraußerdemnoch an? b)wirdderüberfallaufdas HausderBegegnung amabenddes 19.Februar2011ebenfallsUntersuchungsgegenstandderSonderkommission sein? c)welchevorkommnissesindaussichtderbundesregierungvorrangig zuprüfen,undwelcheverdachtsfälleunverhältnismäßigerpolizeigewalt gehören hierzu? DieLeitungderSonderkommissionobliegtderPolizeidirektionDresden.Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15.WievielePolitikerinnenundPolitikerwerdennacherstenErkenntnissen indievorprüfungenfürdieaufhebungderimmunitätunddereinleitung von Ermittlungsverfahren einbezogen sein? HierüberliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.DieAufhebung derimmunitätvonabgeordnetenistimübrigenoriginäreparlamentsangelegenheit,zudersichdiebundesregierungnichtäußert.insachsenrichtetsich dasverfahrennachdeneinschlägigenbestimmungenderverfassungdesfreistaates Sachsen (vgl. Artikel 55 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung).
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdenNaziaufzugam19.Februar2011? a) Welches Spektrum der rechtsextremen Szene war hier vertreten? b)auswelchenbundesländernbzw.andereneuropäischenstaatenkamen Nazis nach Dresden? DieDemonstrationsereignisseanlässlichdesJahrestagesderBombardierung derstadtdresdenimzweitenweltkriegstellenfürdasgesamterechtsextremistischespektrumeinzentralesereignisdar.dementsprechendnahmenanden Veranstaltungenam19.Februar2011Personenausallenrechtsextremistischen Spektren teil. Esistdavonauszugehen,dassaufgrunddergroßenBedeutungderDemonstrationsereignissefürdasrechtsextremistischeSpektrumTeilnehmerausallen BundesländernnachDresdenangereistsind.AuchliegenderBundesregierung keine Erkenntnisse über ausländische Teilnehmer vor. 17.WiekamderVertreterderBundespolizeiinderSitzungdesInnenausschussesdesDeutschenBundestagesam23.Februar2011zudernach AuffassungderFraktionDIELINKE.völligüberzogenenEinschätzung, esseienindresden3500 gewaltbereite linkedemonstrantinnenund Demonstranten gewesen? a) Auf welcher Grundlage beruht diese Angabe? Am20.Februar2011veröffentlichtediePolizeidirektionDresdeneineMedieninformationzumEinsatzgeschehenam19.Februar2011.Hinsichtlichder gestelltennachfragenwurdendieseoffiziellenzahlendesfreistaatessachsen zurinformationdermitgliederdesinnenausschussesdurchdeninspekteurder Bereitschaftspolizeien der Länder wiedergegeben. b)überwelcheeigenendiesbezüglichenerkenntnisseverfügtdiebundesregierung, und wie hat sie diese erlangt? EsliegenkeineeigenenErkenntnissevor.DieSchätzungdertatsächlichenTeilnehmerzahlenanDemonstrationenundsonstigenöffentlichenVersammlungen obliegtdenzuständigenpolizeibehördenvorort.imübrigenwirdaufdieantwort zu Frage 17a verwiesen. c)fallssienichtübereigeneerkenntnisseverfügt,inwiefernmachtsie sichangabendersächsischenlandesregierungzueigen,undwas weiß sie über diesen Angaben zugrunde liegende Erkenntnisse? Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. d)wievieledemonstrantenhabensichnachauffassungderbundesregierungtatsächlichgewalttätigverhalten,undinwiefernwertetsie hierbei schon Blockaden als Gewalttat? DieBundessicherheitsbehördenführenbeiDemonstrationenkeineeigenen Erhebungendurch,sodassdieBundesregierungnurdieErkenntnissederzuständigenörtlichenBehördenwiedergebenkann.AuchdieEinordnungeines SachverhaltesalsGewalttatobliegtgrundsätzlichdenzuständigenörtlichen PolizeibehördenundistanhandallerUmständedeskonkretenEinzelfalleszu treffenundrichtetsichnachjeweilseinschlägigenrechtsnormenundder höchstrichterlichen Rechtsprechung.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.WiebewertetdieBundesregierungdenpolitischenSchaden,derentsteht, wenneinelandespolizeimitunterstützungderbundespolizei,wieam 19.Februar2011inDresden,ihreKraftvorrangigdaraufkonzentriert, dennaziaufmarschzuschützen,unddafürganzestadtteilefreivonantifaschisten zu halten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19.BeabsichtigtdieBundesregierung,dieErfahrungenvonDresdenimRahmenderInnenministerkonferenzzuthematisierenundKonsequenzenfür künftigepolizeieinsätzeanlässlichvonnaziaufmärschenzuziehen,und wenn ja, welche Konsequenzen erwägt sie? EineBehandlungderThematikaufderständigenKonferenzderInnenminister und-senatorenderländeristseitensderbundesregierungnichtgeplant.im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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