Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement

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1 Fehler! AutoText-Eintrag nicht definiert. AAAA Telefon Telefax Frau Schultze M:\FB_V\FMG\3 Gremien\1 Stadt\1 Stadtratsanträge, Stadtratsanfragen, Beschlüsse\1 Stadtratsbeschlüsse, Bekanntgaben\Kapentw Muc.doc Anlage 5 Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Flughafen München GmbH (FMG) Kapazitätsentwicklung am Flughafen München Dringlichkeitsantrag zur Vollversammlung am Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 27. Juli 2005 Nichtöffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Vorbemerkung Die Gesellschafterversammlung der FMG hat in ihrer Sitzung am über die zukünftige Kapazitätserweiterung des Flughafens München beraten. Infolge der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik und um den unverzügliche Beginn in die dafür nötigen öffentlich-rechtlichen Verfahren zu ermöglichen, wird die Befassung in der Vollversammlung noch vor der Sommerpause für notwendig erachtet. Zur Behandlung dieser Angelegenheit habe ich einen Dringlichkeitsantrag für die heutige Vollversammlung gestellt. 1 Die Entwicklung des Flughafens München ab Passagiere, Bewegungen, Fracht Seit der Eröffnung des Flughafens am weist die Entwicklung des Verkehrsaufkommens überdurchschnittliche Wachstumsraten auf, die seine Stellung im internationalen Vergleich stetig verbessert haben. Mit einer Steigerung von 12,0 Mio Passagieren im Jahr 1992 auf 26,8 Mio Passagiere (Stand: ) und einem Anwachsen der Flugbewegungen von auf Flugbewegungen hat sich sowohl das Fluggastaufkommen als auch die Zahl der Starts und Landungen in den letzten 12 Jahren mehr als verdoppelt. Die jährliche durchschnittliche Zuwachsrate des Passagieraufkommens lag in den vergangene 12 Jahren bei 6,9 %, wobei das Passagierwachstum zuletzt in 2004 gegenüber 2003 bei + 10,8 % lag. Auch der Bereich des Luftfrachtumschlages hat sich seit 1992 von Tonnen auf Tonnen verdreifacht, mit jährlichen durchschnittlichen Zuwachsraten von 10 %.

2 Seite 2 Die Zuwachsraten am Flughafen München sind doppelt so hoch wie der Durchschnitt anderer deutscher Verkehrsflughäfen. Vor dem Hintergrund dieser äußerst dynamischen Verkehrsentwicklung nimmt der Flughafen München auf europäischer Ebene (Nr. 8) und auf internationaler Ebene (Nr. 33) einen Rang ein, der sowohl seine Leistungsfähigkeit als auch den Anspruch auf eine weiterhin führende Rolle im internationalen Vergleich unterstreicht. Motor für diese Wachstumsdynamik sind gleichermaßen die Stärke des Wirtschaftsraums München und das Engagement der Deutschen Lufthansa AG, die den Flughafen München zu einem führenden Luftverkehrsdrehkreuz insbesondere im Interkontinentalverkehr ausgebaut hat. Der Flughafen München hat aus heutiger Sicht die Option, zu den fünf größten europäischen Luftverkehrsdrehscheiben London, Frankfurt, Paris, Amsterdam und Madrid aufzuschließen und sich in diesem Kreis dauerhaft zu etablieren. Die nur mit einer weiteren Entwicklung der Drehkreuzfunktion erreichbare Verknüpfung des Wirtschaftsraumes durch eine Vielzahl von Direktverbindungen mit allen wichtigen Metropolen und Zukunftsmärkten sichert den Untenehmen in allen Wirtschaftsbereichen weiterhin die besten Voraussetzungen für ein nachhaltiges und Arbeitsplätze generierendes Wachstum. 1.2 Kapazitäten des Flughafens München Die Kapazität des Flughafens wird maßgeblich durch das Leistungsvermögen der luftseitigen Anlagen des Start- und Landebahnsystems bestimmt. Das am Flughafen München bestehende Zweibahnsystem mit einer maximalen Kapazität von derzeit 89 Flugbewegungen (Koordinierungseckwert) pro Stunde bzw. rd Bewegungen pro Jahr wird angesichts der dynamischen Entwicklung des Luftverkehrs in München lt. FMG bereits im Jahr 2008 Engpaßsituationen hervorrufen und spätestens in 2010 an seine endgültige Kapazitätsgrenze stoßen. Innerhalb dieses Zeitraums ist lt. FMG keine Steigerung des Eckwertes mehr möglich, sondern alle denkbaren technischen, operationellen und organisatorischen Optimierungsmaßnahmen dienen dazu, um die Qualität, Pünktlichkeit und damit Verläßlichkeit des Flugbetriebs zu sichern. Die derzeitige Koordinierung der Flugbewegungen konzentriert sich auf 8 verkehrliche Spitzenzeiträume, welche bereits zum heutigen Zeitpunkt zu Wartezeiten an den Start- und Landebahnen führen, welche die operationelle Qualität negativ beeinflussen. Ohne entsprechende Erweiterungsmaßnahmen ergeben sich unweigerlich gravierende Qualitätseinbußen und Verspätungssituationen. Diese sind besonders schwerwiegend, da die Entwicklung des Luftverkehrsdrehkreuzes München mit einer hohen Zahl von Umsteigeverbindungen gerade auf einer Differenzierung im Wettbewerb durch Qualität, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit beruht. Als Folge dieses Qualitätsvorsprungs konnten Umsteigerströme aus ganz Deutschland und Europa angezogen werden, die wiederum den wirtschaftlichen Betrieb einer immer größer werdenden Zahl von europäischen und interkontinentalen Flügen gewährleisten. Die für die nächsten Jahre absehbaren Engpässe des Start- und Landebahnsystems würden mittel- und langfristig verkehrsabweisende Effekte haben und können in der Zukunft

3 Seite 3 nicht nur zu einer Stagnation sondern auch zu einem Rückgang des erreichten Verkehrsangebotes führen. Ab dem Jahr 2008 wird sich die Situation lt. FMG drastisch verschärfen und die nutzbare Kapazität gemäß der prognostizierten Verkehrszahlen praktisch erschöpft sein. Damit wird das auf Qualitätsdifferenzierung basierende Geschäftssystem der Deutschen Lufthansa AG am Drehkreuz Flughafen München aufgrund der sich erhöhenden Verspätungssituation absehbar negativ beeinträchtigt. 2 Prognose der weiteren Luftverkehrsentwicklung Unter der Voraussetzung einer bedarfsgerechten Infrastruktur wird lt. FMG am Standort München für das Jahr 2015 mit Flugbewegungen und 48 Mio Passagieren gerechnet. In die Planungen sind die Strategie- und Wachstumsplanungen des wichtigsten Kunden der FMG, der Deutschen Lufthansa AG und ihrer Partner, mit einbezogen. Bei der Entwicklung des Luftfrachtvolumens wird im Jahr 2015 insgesamt mit Tonnen gerechnet. Gegenseitige Einflüsse der Verkehrsentwicklungen in München und Frankfurt, die durch den Neubau der 4. Startbahn in Frankfurt verursacht werden, sind lt. FMG in der Wachstumsprognose berücksichtigt. Lt. FMG hat die Prognose eine grundsätzliche Bestätigung durch die Initiative Luftverkehr Deutschland erfahren. Die Initiative Luftverkehr Deutschland wurde gemeinsam von der Deutschen Lufthansa AG, den Betreibern der Flughäfen München (FMG) und Frankfurt (Fraport AG) sowie der Deutschen Flugsicherung gebildet. Ziel der Initiative ist es, den Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken, zu einem koordinierten Verhalten bei Flughafeninfrastrukturvorhaben und zu einer effizienteren Abstimmung zwischen Flughäfen, Behörden, Fluggesellschaften und Flugsicherung zu kommen. Der Bund soll eine stärkere koordinierende Rolle einnehmen. Hinsichtlich der Beschäftigtenzahl am Flughafen München wird bis zu diesem Zeitpunkt mit einem Anwachsen der Beschäftigtenzahl von heute über auf dann gerechnet. Unter Berücksichtigung der Multiplikator-Effekte werden bis 2015 rd vom Flughafen abhängige Arbeitsplätze außerhalb des eigentlichen Flughafengeländes vorhanden sein. Davon werden rd Arbeitsplätze auf die Flughafenregion entfallen. Direkt mit der Entwicklung des Flughafens München verbunden sind die Unternehmen mit ihren jeweiligen Zulieferern aus dem Catering-, Fracht-, Technik- Dienstleistungsbereich, der Gastronomie und Hotelerie. Der Flughafen München ist darüber hinaus ein wesentlicher Impulsgeber für den Wirtschaftsraum München. Als Schnittstelle zwischen Luft- und Landverkehr trägt er zur schnellen und berechenbaren Erreichbarkeit seines Einzugsgebietes bei. Angesichts eines international weitgehend einheitlichen Infrastrukturniveaus bei industriell geprägten Wirtschaftsräumen ist die Luftverkehrsanbindung ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal von Regionen. Dies um so mehr als die weltweite Vernetzung einen harten Wettbewerb um ansiedlungswillige bzw. expansionswillige Unternehmen bewirkt hat. Ein verkehrsmäßig ungehinderter Marktzugang erleichtert die Sicherung bestehender sowie die Erschließung neuer Absatz- und Beschaffungsgebiete für die Unternehmen vor Ort.

4 Seite 4 3 Erforderliche Erweiterungsmaßnahmen Zur Vermeidung der o.g. negativen Folgen einer Kapazitätssättigung und zur Gewährleistung der engpaßfreien Entwicklung des Wirtschaftsraumes, muß das Projekt einer 3. Start- und Landebahn für den Flughafen München unverzüglich begonnen werden. Angesichts der dargestellten Luftverkehrsprognosen und der Wettbewerbssituation im europäischen Umfeld sowie zur Sicherstellung der Drehkreuzfunktion des Flughafens München ist lt. FMG eine deutliche Kapazitätssteigerung um ein Drittel beim Koordinierungseckwert von heute 89 auf später 120 Bewegungen / Stunde zwingend notwendig, die nur durch eine zusätzliche 3. Start-/Landebahn erreicht werden kann. Nur diese Kapazitätssteigerung würde es lt. FMG erlauben, die absehbaren Verkehrszuwächse am Flughafen München aufzunehmen, das bisherige Qualitätsniveau langfristig beizubehalten und die bisherige Position im Kreis der führenden europäischen Drehkreuze zu festigen. 4 Durchzuführende Rechtsverfahren Angesichts der sich bereits ankündigenden Engpässe des vorhandenen Bahnsystems und der Dauer der durchzuführenden Verfahren wie Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie eventueller gerichtlicher Überprüfungen und der eigentlichen Bauzeit ist eine rechtzeitige Inbetriebnahme bis zum Jahr 2010 lt. FMG aus heutiger Sicht kaum noch zu realisieren. Um so wichtiger ist deshalb der sofortige Planungsstart und der möglichst zügige Eintritt in die notwendigen öffentlich-rechtlichen Verfahren. Die Lage und die bauliche Ausgestaltung einer 3. Start-/Landebahn ist zwischen FMG und der Deutschen Flugsicherung unter dem Aspekt der Kapazitätskriterien und nach einer Optimierung in einer Konfigurationsanalyse auszuarbeiten. 4.1 Raumordnungsverfahren Nach 15 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in einem besonderen Verfahren untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abzustimmen (Raumordnungsverfahren). Das Raumordnungsverfahren ist vom Antragsteller der FMG bei der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberbayern) zu beantragen. Aus Sicht der FMG wird für die Erstellung der Antragsunterlagen ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten für notwendig erachtet. Nach Art. 22 Abs. 6 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes ist das Raumordnungsverfahren von der höheren Landesplanungsbehörde nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen innerhalb einer Frist von längstens sechs Monaten mit einer landesplanerischen Beurteilung abzuschließen. 4.2 Planfeststellungsverfahren Der Bau einer weiteren Start- und Landebahn unterliegt nach dem Luftverkehrsgesetz und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Planfeststellung, welche beim Luftamt Südbayern (Regierung von Oberbayern) zu beantragen ist. Für die Erstellung der Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens ist nach Vorliegen der landesplanerischen Beurteilung wiederum ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten einzuplanen, die Verfahrensdauer wird nach Antragstellung lt. FMG ca. eineinhalb bis zwei Jahre benötigen. Aufgrund der weitreichenden Thematik wird seitens der FMG mit möglichen gerichtlichen Überprüfungen von Behördenentscheidungen gerechnet, welche wiederum ca. ein bis zwei Jahre andauern werden.

5 Seite 5 5 Umlandkommunikation Die Inbetriebnahme einer 3. Start-/Landebahn hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, die angemessene Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen erfordern. Obwohl durch die Beteiligungsvorschriften für öffentlich-rechtliche Verfahren eine umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit gewährleistet ist, wird vor dem Hintergrund der aktiven Umlandpolitik der FMG und der in den letzten Jahren immer intensiver ausgeprägten Gesprächskultur zwischen Flughafenbetreiber und Umland eine zusätzliche, die Verfahren begleitende Dialogplattform empfohlen. Die das Ausbauvorhaben begründenden Sachzwänge sollen in einem für die FMG beratend wirkenden Nachbarschafts- oder Regionalbeirat ausführlich, überzeugend und eindeutig dargelegt werden. Insbesondere wird es auch darum gehen, mit den Akteuren im Flughafenumland ohne direkte Verknüpfung mit den öffentlich rechtlichen Verfahren befriedigende Rahmenbedingungen für das Ausbauvorhaben zu finden. Die Leitung des Nachbarschaftsbeirates sollte einer neutralen und unabhängigen Persönlichkeit obliegen. 6 Beschlußfassung der FMG-Gesellschafterversammlung Für die Einleitung behördlicher Verfahren grundsätzlicher Art beschließt die Gesellschafterversammlung gem. 12 Abs. 1 Buchst. q) mit Stimmenmehrheit. Hierunter fällt das von der FMG angestrebte Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Gem. 12 Absatz 1 Buchst. c) i.v. mit 12 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der FMG unterliegt der Ausbau des Flughafens München über die erste Ausbaustufe (d.h. mit zwei Start- und Landebahnen gem. 3 Abs. 2 des Konsortialvertrages) hinaus der einstimmigen Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung. Eine Entscheidung hierüber kann aber erst dann getroffen werden, wenn die notwendigen Rechtsverfahren bestandskräftig abgeschlossen sind. Erst zu diesem Zeitpunkt wird bekannt sein, ob und mit welchen Auflagen und Bedingungen und damit auch zu welchen Kosten der Ausbau erfolgen kann. Zur Realisierung des Ausbaus wird anschließend ein entsprechendes Finanzierungskonzept erforderlich und zu beschließen sein, da der weitere Flughafenausbau von der FMG aus eigener Kraft zu finanzieren ist. Die Gesellschafter der FMG leisten keine Zuschüsse oder Gesellschafterdarlehen für das Investitionsvorhaben der Kapazitätserweiterungen. Dies ist in Ziffer 4 der Zusatzvereinbarung vom zum Konsortialvertrag ausdrücklich vorgesehen. Die Gesellschafterversammlung hat dem Vorhaben der Geschäftsführung zugestimmt. Die Zustimmung des städtischen Vertreters wurde ausdrücklich unter Gremienvorbehalt erteilt. Ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses besteht nicht.

6 Seite 6 Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und der Verwaltungsbeirat für das Referat für Arbeit und Wirtschaft, Beteiligungsmanagement, Herr Stadtrat Helmut Pfundstein, haben Abdruck der Vorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der FMG, Herr Oberbürgermeister Ude, wird ermächtigt, folgendem Beschlußvorschlag der FMG Geschäftsführung zuzustimmen: Die Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung, den Antrag zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung durch eine 3. Start-/Lande-Bahn bei der Regierung von Oberbayern als höherer Landesplanungsbehörde zu stellen und beauftragt die Geschäftsführung, bis zur nächsten Sitzung für die Vorzugsvariante eine Grobkostenschätzung sowie einen Finanzierungsplan vorzulegen. 2. Dieser Beschluß unterliegt nicht der Beschlußvollzugskontrolle. III. Beschluß nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Christian Ude Oberbürgermeister Dr. Wieczorek berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Dienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle V. Wv. RAW - FB V

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