Aufgabenbeschreibung im Rahmen der Ausschreibung 2015-I der Virtuellen Hochschule Bayern Verwaltungsprozessrecht
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1 Aufgabenbeschreibung im Rahmen der Ausschreibung 2015-I der Virtuellen Hochschule Bayern Verwaltungsprozessrecht Da es durchaus möglich sein kann, dass das Lehrangebot an den beteiligten Hochschulen unterschiedlich eingesetzt wird, sind bei jedem Punkt sämtliche eventuellen Varianten aufzuführen. 1. Beteiligte Hochschulen: Konsortialführende Hochschule Name der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Trägerhochschule Straße, Nr. Sanderring 2 Postleitzahl, Ort Würzburg Verantwortlicher Ansprechpartner/Verantwortliche Ansprechpartnerin der Bedarfsanmeldung Name Prof. Dr. Eckhard Pache Lehrstuhl für Staatsrecht, Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht Telefon-Nr. 0931/ Fax-Nr. 0931/ sekretariat.pache@jura.uni-wuerzburg.de Studiengangsverantwortlicher/Studiengangsverantwortliche Name Prof. Dr. Christoph Teichmann Fakultät/Department Juristische Fakultät Telefon-Nr / Fax-Nr / l-gesellschaftsrecht@jura.uni-wuerzburg.de Hochschule 2 Name der Universität Passau Trägerhochschule Straße, Nr. Innstraße 41 Postleitzahl, Ort Passau Verantwortlicher Ansprechpartner/Verantwortliche Ansprechpartnerin der Bedarfsanmeldung Name Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht Telefon-Nr / Fax-Nr / liane.dobler@uni-passau.de Studiengangsverantwortlicher/Studiengangsverantwortliche Name Prof. Dr. Tomas Kuhn Fakultät/Department Juristische Fakultät Telefon-Nr / Fax-Nr / studiendekan.jura@uni-passau.de 2. Titel des zu realisierenden Lehrangebots: Verwaltungsprozessrecht Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 1 -
2 3. Art des Lehrangebots: (Online-Vorlesung, -Seminar, -Übung, -Praktikum) Bei dem Angebot soll es sich um eine Online-Vorlesung handeln. 4. Umfang des Lehrangebots: Zahl der SWS:2 Leistungspunkte nach ECTS:5 5 Inhalt des Lehrangebots: (Welchen Inhalt, welche Gliederung und welche Prüfungsanforderungen soll der Kurs haben?) A. Arbeitsweise des Kurses B. Bedeutung des Verwaltungsprozessrechts C. Historische Entwicklung D. Formlose Rechtsbehelfe I. Parlamentspetition II. Gegenvorstellung II. Aufsichtsbeschwerde III. Dienstaufsichtsbeschwerde E. Förmliche Rechtsbehelfe I. Verwaltungsinterne Kontrolle 1. Einführung 2. Widerspruchsverfahren 3. Entwicklung der Bedeutung des Widerspruchsverfahrens in Bayern II. Verwaltungsgerichtliche Kontrolle 1. Einführung 2. Prozesshandlungen 3. Klageerhebung 4. Klagearten a) Anfechtungsklage Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 2 -
3 b) Verpflichtungsklage c) Feststellungsklage d) Fortsetzungsfeststellungsklage e) Allgemeine Leistungsklage (mit Organ- und Kommunalverfassungsstreit) f) Verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren g) Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aa. Verfahren nach 80 und 80a VwGO bb. Verfahren nach 123 VwGO F. Das Widerspruchsverfahren G. Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Kontrollverfahren I. Gerichtsbezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen 1. Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges 3. Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte II. Beteiligtenbezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen 1. Beteiligungsfähigkeit 2. Prozessfähigkeit III. Sonstige Sachentscheidungsvoraussetzungen 1. Ordnungsgemäße Klageerhebung 2. Rechtsschutzbedürfnis 3. Negative Sachentscheidungsvoraussetzungen a) Keine anderweitige Rechtshängigkeit b) Kein Klageverzicht c) Besonderheiten für Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen, 44a VwGO H. Die verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe im Einzelnen I. Anfechtungsklage Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 3 -
4 II. Verpflichtungsklage III. Feststellungsklage IV. Fortsetzungsfeststellungsklage V. Allgemeine Leistungsklage VI. Verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren VII. Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 1. Verfahren nach 80 und 80a VwGO 2. Verfahren nach 123 VwGO I. Das Widerspruchsverfahren J. Verbindung von Verfahren I. Objektive Klagehäufung II. Subjektive Klagehäufung/Streitgenossenschaft K. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren I. Verfahrensgrundsätze II. Klageerhebung III. Das Verfahren vor der mündlichen Verhandlung IV. Die mündliche Verhandlung V. Prozesshandlungen VI. Beweismittel L. Beendigung des Verfahrens I. Urteile II. Beschlüsse III. Beendigung ohne Sachentscheidung 1. Gerichtlicher Vergleich 2. Klagerücknahme 3. Beiderseitige Erledigterklärung M. Rechtsinstitute gegen Entscheidungen des Gerichts I. Rechtsmittel Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 4 -
5 1. Berufung 2. Revision 3. Beschwerde II. Wiederaufnahmeklage ( 153 VwGO) III. Revision gegen Gerichtsbescheid ( 84 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) IV. Anhörungsrüge ( 152a VwGO) N. Abschluss und weiterführende Hinweise Das Verwaltungsprozessrecht regelt die Voraussetzungen und die Möglichkeiten der internen und externen Kontrolle der Verwaltung und der Durchsetzung subjektiver öffentlicher Rechte gegenüber der öffentlichen Gewalt. Damit ist es für die Lebenswirklichkeit, aber ebenso für die juristische Ausbildung von ebenso großer Bedeutung wie die materielle Rechtslage, deren Überprüfung und Durchsetzung es ermöglicht. Der Rechtsweg zu Verwaltungsgerichten, der durch das Verwaltungsprozessrecht geregelt wird, ist nach 40 VwGO grundsätzlich in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art eröffnet, soweit diese nicht einer anderen Gerichtsbarkeit zugewiesen sind. An dieser Stelle sei daher erwähnt, dass die Regelungen der besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit, nicht Gegenstand dieses Kurses sein sollen. In inhaltlicher Hinsicht soll in der Online-Vorlesung nach einer kurzen Einführung zur Bedeutung des Verwaltungsprozessrechts eine überblicksartig gestaltete Darstellung der historischen Entwicklung der Kontrolle des Handelns der Verwaltung erfolgen. Sodann soll den Kursnutzerinnen und Kursnutzern vermittels einer Einordnung des Verwaltungsprozessrechts in die allgemein bestehenden Möglichkeiten einer Person, ein Handeln der Verwaltung durch formlose und förmliche Rechtsbehelfe einer Überprüfung zu unterziehen, die Stellung des Verwaltungsprozessrechts im Rechtsschutzsystem allgemein verdeutlicht werden. Anschließend an diese in die Thematik einführenden Darstellungen soll die Erörterung des Rechtsschutzes durch die Verwaltungsgerichte den Schwerpunkt der Darstellung dieser Online-Vorlesung bilden. Ebenfalls soll die Kontrolle des Verwaltungshandelns, welche im Rahmen des Verwaltungsverfahrens selbst erfolgt, thematisiert werden. Der detaillierten Darstellung der Klage- und Antragsarten zu den Verwaltungsgerichten und der Antragsarten im Verwaltungsverfahren vorangestellt werden soll die systematische Erörterung dieser Rechtsbehelfe. Den Kursnutzerinnen und Kursnutzern soll auf diese Weise ein erster Überblick über das Rechtsgebiet des Verwaltungsprozessrechts gegeben werden, um so die Einordnung der einzelnen Verfahrensarten in diesem Rechtsgebiet und die Abgrenzung der Verfahrensarten untereinander vorzunehmen. In diesem Abschnitt der Online-Vorlesung soll so die detaillierte Darstellung der einzelnen verwaltungsgerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe und deren Besonderheiten und Ziele in der Folge vorbereitet werden. Mit der Darstellung der allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Klagen und Anträge zu den Verwaltungsgerichten soll im Anschluss an diesen systematischen Überblick die detaillierte Darstellung der Rechtsbehelfe zu den Verwaltungsgerichten in der Online- Vorlesung begonnen werden. Diese Voraussetzungen zur erfolgreichen Erhebung einer Klage oder eines Antrags zu den Verwaltungsgerichten sind für alle Klagen und Anträge zu den Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 5 -
6 Verwaltungsgerichten gleich und sollen aus diesem Grunde zur Vereinfaachung der folgenden Darstellung der einzelnen Rechtsbehelfe im Verwaltungsprozess vorangestellt werden. Sodann sollen mit der vertieften Darstellung der Klagearten und der Antragsarten nach 80, 80a und 123 VwGO in der Online-Vorlesung die einzelnen Rechtsbehelfe zu den Verwaltungsgerichten dargestellt werden. Insbesondere soll im Rahmen dieser Darstellung eine Abgrenzung der Verfahrensarten im Detail und eine Erörterung der Besonderheiten der Verfahrensarten erfolgen. Dieser Abschnitt des Kurses soll den eindeutigen Schwerpunkt der Darstellung bilden. Im Rahmen der Erörterung der einzelnen Verfahren zu den Verwaltungsgerichten soll weiterhin die Verbindung dieses Kurses zu den bereits bestehenden Angeboten der virtuellen Hochschule Bayern, insbesondere den Angeboten im Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht erfolgen. Die Erörterung der Möglichkeit der Verbindung mehrer Klagen in einem Verfahren soll im Anschluss an die Darstellung der Klagearten, die in diesem Kurs ebenfalls von zentraler Bedeutung ist, erfolgen. Weiterhin soll die Erörterung des Gangs des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bis zum Zeitpunkt des Urteils in der Online-Vorlesung erfolgen. Die Möglichkeiten, gegen ein Urteil oder eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte vorzugehen, sollen den Kurs sodann in inhaltlicher Hinsicht abschließen. Vermittels einer umfassenden Darstellung der weiterführenden Hinweise zu Urteilen und relevanter Literatur im Verwaltungsprozessrecht soll eine eigenständige Vertiefung der Kenntnisse der Kursnutzerinnen und Kursnutzer ermöglicht werden. Diese Sammlung allgemeiner Hinweise zur weiteren Vertiefung der Kursinhalte soll jedoch die im Rahmen der einzelnen Abschnitte des Kurses zu gebenden speziellen Vertiefungshinweise nur ergänzen. Das Kursangebot zum Verwaltungsprozessrecht soll somit eine umfassende Darstellung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art bieten und so primär auf die Bedürfnisse der Studierenden des Faches Rechtswissenschaften umfassend eingehen. Am Ende des Kurses soll für die Studierenden die Möglichkeit der Teilnahme an einer Klausur bestehen. Diese soll aus einer Fallösung mit eventuell ergänzenden Fragen aus dem Bereich des Verwaltungsprozessrechts konzipiert werden. Im Rahmen dieses Leistungsnachweises sollen die Studierenden ein systemisches Verständnis des Verwaltungsprozessrechts nachweisen müssen. Diese Klausur soll als Präsenzklausur unter Aufsicht oder als Hausarbeit angefertigt werden können. Vorbereitend zu dieser Klausur sollen in allen Kapiteln des Kurses Wiederholungsfragen angeboten werden, um den Kursnutzerinnen und -nutzern eine zeitnahe Selbstkontrolle bei der Bearbeitung des Kurses zu ermöglichen. 6. Lern-/Qualifikationsziele: (Welche Ziele sollen für welche Studiengänge erreicht werden? Welche Kompetenzen sollen die Studierenden durch den Kurs erwerben?) Vermittels dieser Online-Vorlesung sollen den Kursnutzerinnen und Kursnutzern ein Überblick Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 6 -
7 über das Verwaltungsprozessrecht insgesamt, grundlegende Kenntnisse zu Struktur und System des Rechtsschutzes im Öffentlichen Recht sowie vertiefte Kenntnisse insbesondere zu den verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfen vermittelt werden. Diese Kenntnisse sollen das vorhandene Wissen im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts vertiefen und ergänzen, soweit diese vorhanden sind. Im Bereich des Verwaltungsprozessrechts sollen den Kursnutzerinnen und Kursnutzern grundlegende Kenntnisse vermittelt werden. So soll zunächst eine Systematisierung durch einen kurzen Überblick erfolgen und sodann sollen die einzelnen Rechtsinstrumente betrachtet werden. Insofern orientiert sich der Kurs an den Bedürfnissen der Kursnutzerinnen und -nutzer, die in der Regel in ihrem bisherigen Studienverlauf keine oder nur vereinzelte Kenntnisse im Bereich des Verwaltungsprozessrechts erlangt haben. Vermittels dieser Grundkenntnisse sollen die Kursnutzerinnen und -nutzer anhand von konkreten Fallbeispielen zunächst die Fähigkeit erwerben können, einfache Sachverhalte zu analysieren und Lösungsstrategien eigenständig zu erarbeiten, um nach Abschluss des Kurses schrittweise, idealerweise mit der Erlangung bzw. Vertiefung ihrer Kenntnisse im Bereich des besonderen Verwaltungsrechts, auch komplexere Problemstellungen eigenständig bearbeiten und lösen zu können. Die Kursnutzerinnen und -nutzer sollen darüber hinaus und ganz besonders in die Lage versetzt werden, eigenständig weitergehende Studien im Bereich des Verwaltungsrechts betreiben zu können und auf diese Weise ihre erworbenen Grundkenntnisse eigenständig vertiefen und sich weitere Gebiete des Verwaltungsrechts erschließen zu können. 7. Mediendidaktische Anforderungen: (Welche Medien, die für das Lernen und Lehren notwendig sind (bspw. problemorientiertes Lernen), sollen verwendet werden? Welche Rolle sollen die Lehrenden übernehmen?) Die Online-Vorlesung soll von den Studierenden, betreut durch die Kursbetreuer der anbietenden Lehrstühle, genutzt werden können. Die von den Studierenden benötigten Materialien werden vor Beginn des Semesters auf der Lernplattform bereitgestellt. Die Studierenden müssen lediglich Gesetzestexte zur Bearbeitung bereithalten, in der Regel sind diese bei Studierenden der Rechtswissenschaft jedoch bereits vorhanden. Der Kurs steht den Studierenden von Beginn an in vollem Umfang offen. Die Kapitel können somit in einer individuellen Reihenfolge und Zeiteinteilung bearbeitet werden. Auf diese Weise soll den unterschiedlichen Vorkenntnissen und Qualifikationszielen der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung getragen werden. Weiterhin soll den Studierenden in dem dazugehörigen Forum die Möglichkeit gegeben werden, sich untereinander über die Kursinhalte auszutauschen und ggf. Lerngruppen zu bilden. 8. Technische Anforderungen: (Welche Anforderungen werden an das ContentManagementSystem, die zu verwendenden Tools und das LearningManagementSystem gestellt?) Erforderlich ist der Einsatz eines E-Learning Systems, welches die folgenden Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 7 -
8 Mindestanforderungen erfüllen sollte: - Kurs- und Teilnehmerverwaltung - Anbindung an das Portal der VHB - Möglichkeit der Einrichtung von Foren - integrierte -Funktion - Möglichkeit, relevante Dokumente und Informationen zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, kann auf das Wuecampus2-System, welches an der Universität Würzburg mit großem Erfolg eingesetzt wird, zurückgegriffen werden. 9. Anforderungen an die Betreuung: (Werden besondere Anforderungen an die Betreuung gestellt? Welche Qualifikation sollen die Tutoren/Tutorinnen aufweisen? Wer soll die Studierenden des Konsortiums und die Studierenden außerhalb des Konsortiums betreuen?) Die Betreuung soll für alle beteiligten Hochschulen gemeinsam sichergestellt werden, insbesondere soll keine Unterscheidung zwischen Studierenden der konsortialangehörigen und der nicht-konsortialangehörigen Hochschulen erfolgen. Die Betreuung soll in erster Linie durch den Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Pache erfolgen. Die Tutoren, welche zur Betreuung der Kurse eingesetzt werden sollen, müssen mindestens die Erste Juristische Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Tutoren sollen allgemeine inhaltliche und technische Fragestellungen, wie sie regelmäßig bei der Kursbenutzung auftreten, beantworten und den Kursnutzern in verschiedener Hinsicht Hilfestellung bei der Bearbeitung des Kursmateriales geben. Komplexere oder tiefgreifendere Fragestellungen sollen durch Herrn Prof. Pache beantwortet werden, der ebenfalls die gesamte Betreuung koordiniert. 10. Besondere Anforderungen: Sonstige besondere Anforderungen an das geplante Lehrangebot bestehen nicht. 11. Zeitvorgabe: (Vom Konsortium gewünschter Ersteinsatz lt. Bedarfsanmeldung) WS16/17 SS 17 (Zutreffendes bitte ankreuzen) 12. Erklärungen der beteiligten Trägerhochschulen: Konsortialführende Hochschule Name der Trägerhochschule Julius-Maximilians-Universität Würzburg Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 8 -
9 Das oben beschriebene Lehrangebot wird nach Fertigstellung in das Curriculum des folgenden Studiengangs bzw. die Curricula der folgenden Studiengänge eingefügt (Bitte auch Grad des Abschlusses nennen): Rechtswissenschaften mit Abschlussziel "Erste Juristische Prüfung" Das Lehrangebot wird verankert als: Pflichtfach Wahlpflichtfach (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Das Lehrangebot dient als vollständiger Ersatz teilweiser Ersatz Ergänzung einer bestehenden Präsenzveranstaltung. Es handelt sich um ein neues Lehrangebot. (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Über den Projektfortschritt werden die Projektpartner, die Studiengangsverantwortlichen und die vhb in regelmäßigen Abständen informiert. An den im Projektplan zu vereinbarenden Projekttreffen wird für die o.g. Hochschule der/die unter Punkt 1 benannte Ansprechpartner/in teilnehmen. Würzburg, Ort, Datum gez. Prof. Dr. Christoph Teichmann Name und Unterschrift der/des Studiengangsverantwortlichen bzw. der Studiendekanin/des Studiendekans Hochschule 2 Name der Trägerhochschule Universität Passau Das oben beschriebene Lehrangebot wird nach Fertigstellung in das Curriculum des folgenden Studiengangs bzw. die Curricula der folgenden Studiengänge eingefügt: Rechtswissenschaften mit Abschlussziel "Erste Juristische Prüfung" Das Lehrangebot wird verankert als: Pflichtfach Wahlpflichtfach (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Das Lehrangebot dient als vollständiger Ersatz teilweiser Ersatz Ergänzung einer bestehenden Präsenzveranstaltung. Es handelt sich um ein neues Lehrangebot. (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Über den Projektfortschritt werden die Projektpartner, die Studiengangsverantwortlichen und die vhb in regelmäßigen Abständen informiert. An den im Projektplan zu vereinbarenden Projekttreffen wird für die o.g. Hochschule der/die unter Punkt 1 benannte Ansprechpartner/in teilnehmen. Passau, Ort, Datum gez. Prof. Dr. Tomas Kuhn Name und Unterschrift der/des Studiengangsverantwortlichen bzw. der Studiendekanin/des Studiendekans Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 9 -
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