A n w e s e n d e. Ersatzmitglied für Gemeinderat. Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 18 Abs.4 O.ö.GemO.

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1 Genehmigte Fassung Lfd.Nr. 4 Jahr 2010 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates Oberndorf am Donnerstag, dem 22. April 2010 im Sitzungssaal der Gemeinde Oberndorf A n w e s e n d e 1) Rupert Imlinger (VP) als Vorsitzender 9) Maria Fellinger (VP) 2) Sommerauer Franz (VP) 10) Mag. Jürgen Zahradnik (VP) 3) Ing. Michael Pucher (SP) 11) Franz Niedermayr (VP) 4) Egon Graf (FP) 12) Gerhard Mühlehner (FP) 5) Franz Riedl (VP) 13) Alois Riepler (VP) 6) Peter Aicher (VP) 14) DI.FH Stefan Aumüller (SP) 7) Wolfgang Scheubmayr (FP) 15) Robert Wienerroither (VP) 8) Ing. Ernst Killy (SP) 16) Manfred Mühlehner (FP) 17) Werner Pürstinger(SP) Ersatzmitglied für Gemeinderat Manfred Ostermann (SP) Melitta Stockinger (SP) Bettina Pucher (SP) Alois Imlinger (SP) Der Leiter des Gemeindeamtes: AL-Stv. Hermann Starlinger Fachkundige Personen ( 66 Abs.2 O.ö.GemO.1990): Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen ( 18 Abs.4 O.ö.GemO.1990): Es fehlen: entschuldigt: Melitta Stockinger (SP) dienstlich verhindert Alois Imlinger (SP) - Kuraufenthalt unentschuldigt: Die Schriftführerin ( 54 Abs.2 O.ö.GemO.1990): VB Sabine Gruber 1

2 Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ersatzmitglieder, und die Zuhörer. Sodann stellt er fest, dass a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht, schriftlich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die nachweisliche Bekanntgabe der Sitzungstermine für das Jahr 2009/2010 erfolgte am 22. Oktober 2009; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. BGM Rupert Imlinger bringt den von der SPÖ Oberndorf eingebrachten Dringlichkeitsantrag wie folgt zur Kenntnis: Die SPÖ- Fraktion Oberndorf ersucht nach 46 Abs. 3 um Aufnahme des folgenden Gegenstandes auf die Tagesordnung für die Sitzung des Gemeinderates vom : Altersgerechtes Wohnen: Eine neue Form des Wohnungsbaues und begründet die Dringlichkeit damit: Geplante Abänderung des Betreubaren Wohnen in Altersgerechtes Wohnen durch die Landesregierung neue Strategie seitens der Gemeinde erforderlich. Unterzeichnet von den 6 Fraktionsmitgliedern GR Jürgen Zahradnik möchte wissen, was der Hintergrund dieses Dringlichkeitsantrages ist. BGM Imlinger teilt mit, das es jetzt darum geht, ob der Gemeinderat dem Dringlichkeitsantrag zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der heutigen Sitzung zustimmt. Dieser Punkt würde dann als letzter Punkt der Tagesordnung behandelt werden. Bürgermeister Rupert Imlinger stellt den Antrag, dass auf Grund des von der SPÖ Fraktion vorgebrachten Dringlichkeitsantrages der Tagesordnungspunkt Altersgerechtes Wohnen: Eine neue Form des Wohnungsbaues in die Tagesordnung aufgenommen wird. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen (GR Jürgen Zahradnik, VP; GR Franz Niedermayr, VP). Der Antrag wurde somit mehrheitlich angenommen. 2

3 Hierauf gibt er die TAGESORDNUNG bekannt: 1. Berichte des Bürgermeisters 2. Änderung div. Förderungsrichtlinien a) Schulveranstaltungen BE GR Robert Wienerroither b) Schulgeld für Privatschulen BE GR Robert Wienerroither c) Jugendförderung für Vereine BE GR Robert Wienerroither d) Geburtenbeihilfe bzw. Säuglingspaket BE GR Ing. Ernst Killy e) Siedlungsförderung BE GR Mag. Jürgen Zahradnik f) Alternativenergieförderung BE Vizebgm. Franz Sommerauer g) Grünlandförderung BE Vizebgm. Franz Sommerauer 3. Voranschlag 2010 mit Mittelfristigem Finanzplan BE Bgm. Rupert Imlinger 4. Kostenteilung für Grün- u. Strauchschnitt BE Vizebgm. Franz Sommerauer 5. Weitere Vorgangsweise Nordspange B 135 BE Bgm. Rupert Imlinger 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes BE Bgm. Rupert Imlinger 7. Altersgerechtes Wohnen: Eine neue Form des Wohnungsbaues 8. Allfälliges 3

4 Beratungsverlauf und Beschlüsse: GV Egon Graf stellt den Antrag, dass Top 3 (Voranschlag mit mittelfristigem Finanzplan) 3 Beschlüsse gefasst werden. Es soll über den ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag und den mittelfristigen Finanzplan separat abgestimmt werden. Bürgermeister Imlinger stimmt dem Antrag zu. 1. Berichte des Bürgermeisters Der Vorsitzende berichtet den Gemeinderäten über den aktuellen Stand bezüglich der Bauarbeiten für die Notwasserversorgung in Lebertsham. Ebenso bringt er einen Bericht über die Bauarbeiten für die Oberflächenwässerbeseitigung. Nach einem Lokalaugenschein mit DI Köttl und dem Polier der Baufirma war man sich einig, dass mehr als geplant asphaltiert werden sollte. Der Bauausschuss soll sich das noch einmal ansehen. In Kürze wird der Gemeindeplan (4 Gemeinden Straßenverzeichnis, Hausnummernkennzeichnung) fertig gestellt sein. Der Plan wird überwiegend mit Werbung finanziert. Alle Kommunalsteuerpflichtigen in den Gemeinden wurden dazu angeschrieben. Das alte Geschwindigkeitsüberwachungsgerät der Region Schwanenstadt ist defekt und irreparabel. Die vier Gemeinden plus Redlham werden ein neues Gerät anschaffen. Das Gerät mit Zusatzausstattung (zb Statistikgerät) kostet ca. EUR 3.800,00. Die Gemeinden bekommen je EUR 1.000,00 an Förderung für die Anschaffung. Wobei unsere 4 Gemeinden als eine Gemeinde gesehen werden. Somit bleiben 1.800,00 Euro, die auf die 5 Gemeinden aufgeteilt werden. Dadurch, dass jetzt weniger Gemeinden an dem Gerät beteiligt sind, kann das Gerät auch häufiger in den Gemeinden aufgestellt werden. Auf die Frage von GR Pürstinger teilt VizeBGM Sommerauer mit, dass das Gerät nicht geeicht ist und somit auch nicht zur Heranziehung für Strafverhängungen geeignet ist. Auf Anfrage von GR DI(FH) Aumüller teilt der Vorsitzende mit, dass das Gerät auf Anregung sicher auch auf gewünschten Punkten aufgestellt werden wird. VizeBGM Sommerauer teilt mit, dass man sich von so einem Gerät nicht all zu viel erwarten darf. Man hat halt eine Statistik über die gefahrenen Geschwindigkeiten. Mehr aber auch nicht. Es entsteht eine Diskussion. Wie in einem Rundschreiben angekündigt wurde, wird auf das Zurückschneiden der Sträucher und Bäume, die auf öffentliches Gut ragen, verstärkt Wert gelegt. GR Pürstinger und Bauhofleiter Scharmüller sind durch die Gemeinde gefahren und haben eine Liste mit den betroffenen Grundstücksbesitzern erstellt. Es gibt jetzt eine Nachfrist bis 10. Mai Diese gilt für jene, die der Aufforderung im Rundschreiben bisher noch nicht nachgekommen sind. Die Betroffenen wurden schriftlich darüber informiert. Der Vorsitzende berichtet von der Hochwasserverbandssitzung, in der es unter anderem um das Hochwasserauffangbecken und den Trinkwasserbrunnen der Schwanenstädter geht. Weiters ging es auch um die Dämme (Hochwasserverringerung, Baukosten ca. 5 bis 6 Mio. Euro). Hier sind allerdings Gemeinden und Grundbesitzer noch gegen dieses Projekt. Innerhalb unserer 4 Gemeinden gibt es immer wieder Probleme mit den agrarischen Transporten. Am 28. April findet hierzu ein Gespräch statt, wo nach Lösungen für die Probleme (zb Vermeidung von Nacht- und Sonntagsfahrten). BGM Imlinger ist schon ein paar Mal angesprochen worden, ob in der Früh (Sommerzeit) die Straßenbeleuchtung nicht gänzlich abgeschaltet werden könnte. Er hat sich bereits vorgenommen, dies zu veranlassen, ohne dass es groß bekannt gegeben wird. Der 4

5 Vorsitzende möchte die Meinung der Gemeinderäte dazu hören. Der Gemeinderat stimmt dieser Vorgangsweise zu. Der Vorsitzende erinnert daran, dass am kommenden Sonntag die Wahl des Bundespräsidenten stattfindet. Nach Abschluss der Wahl gibt es wieder ein gemeinsames Essen im Gasthaus Riepler. Auf die Frage von GV Pucher teilt der Bürgermeister mit, dass jene Beisitzer die noch nicht angelobt sind, vor Beginn der Wahlhandlung angelobt werden. 2. Änderung div. Förderungsrichtlinien BGM Imlinger fasst zusammen, dass in den Gemeinderatssitzungen und Budgetbesprechungen schon viel darüber diskutiert wurde. In der letzten Budgetbesprechung mit den Ausschussobmännern und Gemeindevorständen konnte nun doch ein Kompromiss gefunden werden. Die Ausschussobmänner wurden ersucht, das Diskussionsergebnis zu formulieren. Es geht um die Förderungen für das heurige Jahr. Er ersucht die Obmänner in der Reihefolge wie in der Tagesordnung angeführt, die Vorschläge zur Änderung der Förderungsrichtlinien bekannt zu geben. a) Schulveranstaltungen BE GR Robert Wienerroither Im ersten Punkt geht es um die Schulveranstaltungen. Er fasst kurz das bisherige Regulativ zusammen. Für Schulveranstaltungen mit der Dauer bis 3 Tagen werden EUR 15,00 - über 3 Tagen EUR 30,00 ausbezahlt. Es gibt dann noch zusätzlich für einkommensbenachteiligte Familien Abstufungen nach sozialen Aspekten. Hier beträgt die Unterstützung je nach Einkommen zwischen 55 und 100 Euro. Im Jahr 2008 betrug die Summe der ausbezahlten Förderung EUR 2.130,00 (57 Antragssteller). Die 100 Euro wurden nicht erreicht. Im Durchschnitt fallen pro Antragssteller rund 37 Euro an. Im Jahr 2009 machte die Gesamtsumme dieser Förderung EUR 1.290,00 (37 Antragssteller). Die ausbezahlten Beträge bewegten sich zwischen 15 und 55 Euro. Der Durchschnitte pro Antragssteller beträgt hier EUR 35,00. Im Ausschuss wurde am 28. Jänner ein Budget für 2010 in Höhe von EUR 1.300,00 dafür vorgesehen. Er hat dies dann auf die Anzahl der Antragssteller vom Jahr 2008 umgerechnet. So würden folgende Beträge für die Schulveranstaltungen zur Verfügung stehen: Ohne Einkommensnachweis: 3-tägige Veranstaltung (Linzwoche etc) EUR 10,-- mind. 4-tägige Veranstaltung (Wienwoche, Schikurs etc.) EUR 20,-- Mit Einkommensnachweis für sozial schwächere Familien: mind. 4-tägige (Wienwoche, Schikurs etc.) Familiengröße Einkommen/ Eltern bis Einkommen Alleinverdiener bis Kostenbeitrag Familie mit 1 Kind 1.344, ,79 35,00 Familie mit 2 Kindern 1.598, ,68 für 1. Kind 35,00 für 2. Kind* 50,00 für 1. Kind 35,00 Familie mit 3 od. mehr Kindern 2.107, ,53 für 2. Kind* 50,00 für 3. Kind* 70,00 *Schulveranstaltungen innerhalb eines Schuljahres! 5

6 Im Ausschuss fand diese Änderung eine einstimmige Befürwortung. Deshalb stellt GR Wienerroither den Antrag, dass auf Grund des Budgets mit EUR 1.300,00 die Förderung für Schulveranstaltungen um 37 % verringert wird, in der von ihm vorgebrachten Weise. Da keine Wortmeldungen folgen, lässt Bürgermeister Imlinger über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: EINSTIMMIGE A NNAHME durch Handerheben. b) Schulgeld für Privatschulen BE GR Robert Wienerroither Das bestehende Regulativ unterstützt die Familien, in denen Kinder im Pflichtschulalter in eine Privatschule gehen. 20 bis 60 % beträgt hier die Unterstützung der Gemeinden. Das Ganze ist natürlich wieder einkommensabhängig. Jedoch werden maximal EUR 855,00 ausbezahlt. In Bezug auf diese Förderung gab es schon viele Diskussionen im Gemeinderat und Gemeindevorstand. Der Ausschuss hat sich darauf geeinigt, dass die Förderung nicht abgeschafft, sondern generell um 50 % verringert werden sollte. Das heißt die Unterstützung läge dann zwischen 10 und 30 %, mit einem maximalen Betrag von EUR 427,50. Im Jahr 2008 wurden EUR 430,00 und im 2009 EUR 270,00 ausbezahlt. Wenn man sich die Jahre 2005 und 2006 anschaut, waren es unter anderem Beträge in Höhe von EUR 5.000,00. Es kam man hier zu keinem einstimmigen Vorschlag an den Gemeinderat. 4 Mitglieder haben sich für die 50 % Verringerung der bisherigen Förderung ausgesprochen. Ein Mitglied des Ausschusses sprach sich für eine gänzliche Abschaffung dieser Förderung aus. GR Wienerroither stellt den Antrag, dass die Förderung für Schulgeld von Privatschülern im Pflichtschulalter bestehen bleibt. Das Regulativ bleibt wie bisher, nur soll die Höhe der Unterstützung durch die Gemeinde um 50 % verringert werden. GR Killy glaubt, dass über diese Förderung in den vorhergehenden Sitzungen bereits diskutiert wurde. Die Meinung der SPÖ ist bekannt. Er hatte das Gefühl, dass man sich bei der Zusammenkunft der Ausschussobleute einig war, dass diese Förderung abgeschafft wird. Die SPÖ wird dem Antrag nicht zustimmen. GV Graf meint auch, dass bereits ausreichend darüber beraten wurde. Bei dem vorherigen Punkt hat er nur mit Bauchweh zugestimmt. Hier wird er aber sicher nicht zustimmen. VizeBGM Sommerauer spricht sich für die 50%ige Kürzung aus. GR Fellinger teilt mit, dass sie Mitglied des Ausschusses von GR Wienerroither ist. Sie unterstützt den Vorschlag von Wienerroither. Ihrer Ansicht nach, kann man die Förderung nicht zur Gänze streichen. GR Killy möchte dazu noch erwähnen, dass im Voranschlagsentwurf, der den Gemeinderäten zugegangen ist, nichts für Privatschulförderungen (Lfd. Transferzahlungen an private Haushalte) vorgesehen ist. GR Killy stellt den Gegenantrag, dass diese Förderung ersatzlos gestrichen wird. Bürgermeister Rupert Imlinger lässt über diesen Antrag per Handzeichen abstimmen. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen (SP+ FP-Fraktion) 9 Stimmenthaltungen (VP-Fraktion) Der Antrag wurde somit angenommen. 6

7 c) Jugendförderung für Vereine BE GR Robert Wienerroither Hier hat GR Wienerroither das bestehende Regulativ den Gemeinderäten zukommen lassen. Die geringste Förderung beträgt EUR 130,00 (1-5 Kinder aus der Gemeinde) und die höchste Förderung betrug EUR 1.200,00 (36-45 Kinder). Die Höhe hängt davon ab, wie viele Kinder und Jugendliche in den einzelnen Vereinen aus der Gemeinde Oberndorf sind. Im Jahr 2008 ergab diese Förderung Kosten in Höhe von EUR 2.085,00 (63 Kinder/5 Vereine). Die durchschnittliche Zuwendung pro Kind betrug für das Jahr 2008 EUR 33,00. Im Jahr 2009 wurden um rund 500 Euro weniger aufgewendet. Es sind auch etwas weniger Kinder aus Oberndorf in den Vereinen (52 Kinder/4 Vereine). Die durchschnittliche Zuwendung pro Kind betrug im Jahr 2009 EUR 30,00/Kind. Der Ausschuss hat für diesen Bereich ein Budget von EUR 1.300,00 festgelegt. Auf der Basis vom Jahr 2008 ergibt das Worstcase Scenario einen durchschnittlichen Betrag von EUR 20,00 pro Kind. Zur bestehenden Förderung wäre das wieder ein Minus von rund 37 %. Die bisherige Regelung mit der Staffelung je nach Kinderanzahl findet er nicht ganz fair. Er spricht sich für eine Förderung von EUR 20,00 pro Kind aus. Seiner Ansicht nach, ist das eine transparente, faire Lösung. Der Ausschuss schlägt diese Variante einstimmig dem GR zur Beschlussfassung vor. GR Wienerroither stellt den Antrag, dass zukünftig EUR 20,00 pro Kind aus der Gemeinde Oberndorf als Jugendförderung für Vereine, die ein Ansuchen vorlegen, bezahlt wird. Bürgermeister Rupert Imlinger lässt über den Antrag von GR Wienerroither abstimmen. Abstimmungsergebnis: EINSTIMMIGE A NNAHME durch Handerheben. d) Geburtenbeihilfe bzw. Säuglingspaket BE GR Ing. Ernst Killy GR Killy teilt mit, dass es Vorschläge gegeben hat, die Geburtenbeihilfe und das Säuglingspaket zusammenzulegen. Bisher gab es pro Kind eine Geburtenbeihilfe in Höhe von EUR 220,00. Das Säuglingspaket machte EUR 50,00 aus. Im Ausschuss kam der Vorschlag die beiden Förderungen zusammenzulegen und in Zukunft einmalig EUR 150,00 für die Geburt eines Kindes auszubezahlen. Das entspricht einer Einsparung von rund 40 %. Im Voranschlag würde sich das mit EUR 2.500,00 anstatt EUR 3.900,00 bemerkbar machen. Der Antrag von GR Killy lautet, die Geburtenbeihilfe und das Säuglingspaket zusammenzulegen und einmalig bei Geburt des Kindes einen Betrag von EUR 150,00 auszuzahlen. Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: EINSTIMMIGE A NNAHME durch Handerheben. e) Siedlungsförderung BE GR Mag. Jürgen Zahradnik Wie allen bekannt, beträgt die Siedlungsförderung EUR 1.500,00 Auszahlung in 2 Teilen (EUR 750,00 bei Rohbaufertigstellung, EUR 750 bei Einzug ins Haus). Im Ausschuss war man sich einig, dass diese Förderung reduziert werden muss. Auch in der Budgetbesprechung wurde das bereits besprochen. Im Ausschuss einigte man sich darauf, dass die Siedlungsförderung nur noch einmal in Höhe von EUR 750,00 bei Fertigstellung ausbezahlt werden sollte. 7

8 In diesem Jahr werden 3 bis 4 Häuser fertig gestellt werden. Mit dieser Anzahl wird man mit dem vorgesehenen Budget das Auslangen finden. Im Ausschuss ist man noch von anderen Zahlen ausgegangen. Da wäre man mit dem Budget nicht ausgekommen. Somit war ein Vorschlag, dass man bis zu EUR 750,00 ausbezahlt, um den geplanten Betrag nicht zu übersteigen. GR Zahradnik stellt den Antrag, dass in Zukunft EUR 750,00 beim Einzug in das neue Haus als Siedlungsförderung ausbezahlt werden. GR Zahradnik kann dem Gemeinderat mitteilen, dass soweit er Rückmeldungen der Ausschussmitglieder erhalten hat, diese der Variante zustimmen. GR Aumüller gibt GR Zahradnik Recht. Man war sich so ziemlich einig. GR Aumüller möchte ergänzen, dass für jene, die bereits einmal EUR 750,00 erhalten haben, die alte Regelung noch gelten sollte. GR Zahradnik sagt dazu, dass es dann um 6 bis 7 Häuslbauer geht. Da wird man mit dem veranschlagten Budget nicht auskommen. Da gab es im Ausschuss den Vorschlag, bis zur EUR 750,00 auszubezahlen um den veranschlagten Betrag nicht zu übersteigen. Dieser Vorschlag wurde von der Hälfte des Ausschusses abgelehnt. GR Killy möchte wissen, ob er das richtig sieht. Ein Siedler, der den Antrag auf Siedlungsförderung stellt, erhält bei Einzug EUR 750,00. GR Zahradnik erklärt nochmal die beiden Varianten. GV Graf ist der Ansicht, dass jene, die den ersten Teil schon erhalten haben und um den zweiten Teil ansuchen, auch noch einmal EUR 750,00 beim Einzug erhalten müssen. GR Aicher ist der Meinung, dass wenn nur ein begrenztes Budget vorhanden ist, und mehr Ansuchen gestellt werden, trotzdem die Förderung nur bis zum angesetzten Betrag ausbezahlt wird. So werden halt zb nur 720 Euro ausbezahlt. GR Pürstinger glaubt, dass das so nicht machbar ist. Seiner Ansicht nach, ist es nicht richtig, dass wenn zb einer im März einzieht, dieser erst am Ende des Jahres erfährt, wie viel Siedlungsförderung für jeden Einzelnen übrig bleibt. Diese Meinung hat Pürstinger immer schon vertreten. Der Wille zur Reduzierung der Förderausgaben wird ohnehin schon durch die Kürzung der Förderung um 50 % gezeigt. Er spricht sich dafür aus, dass die neuen Antragssteller einmalig beim Einzug EUR 750 erhalten sollen. Die die bereits den ersten Teil der alten Förderung erhalten haben, sollen aber auch noch den zweiten Teil erhalten. GR Wienerroither möchte wissen, wie viele bereits den ersten Teil der Siedlungsförderung erhalten haben und heuer um den zweiten Teil ansuchen werden. GR Zahradnik kann das jetzt nicht so genau sagen. Es sind insgesamt 6 bis 7 die heuer entweder um den 1. Teil der Förderung bzw. den 2. Teil der Förderung ansuchen werden. GV Pucher informiert die Gemeinderäte, dass lt. Auskunft von GB Eder vermutlich 5 bis 6 Ansuchen gestellt werden. GV Riedl erinnert an die bisherigen Besprechungen. Dort hat es immer geheißen, dass sich die Bevölkerung immer darauf verlassen können muss, wie viel sie an Förderung erhält. Die einmalige Auszahlung von EUR 750,00 wurde immer angestrebt. Sollte es sich vielleicht dort und da nicht mit dem veranschlagten Budget ausgehen, so gibt es andere Positionen, die dann so aufgeteilt werden können, damit sich am Ende alles wieder ausgeht. Die Bauherren, die bereits um die 1. EUR 750,00 angesucht haben, rechnen ja auch mit dem zweiten Teil. 8

9 BGM Imlinger möchte das genau festhalten. Es geht auch darum, wie es dann in der Verwaltung gehandhabt wird. Jene Bauherren, die einen Rohbau haben und bereits um den 1. Teil angesucht haben, erhalten auch den 2. Teil beim Einzug. Die die noch nicht angesucht haben, würden um den 1. Teil kommen. AL-Stv. Starlinger teilt mit, dass Förderungswerber den ersten Teil der Siedlungsförderung erhalten haben. BGM Imlinger schlägt vor, dass wenn das veranschlagte Budget für diese Förderung überschritten wird, den Förderungswerbern mitgeteilt werden könnte, dass ihr Betrag dann im Folgejahr überwiesen wird, wenn wieder Geld bei diesem Posten vorhanden ist. GV Graf Egon möchte festhalten, dass die Förderungsrichtlinien, die heute beschlossen werden, ohnehin nur für dieses Jahr gelten werden. Im Oktober oder November muss man ohnehin eine endgültige, ordentliche Lösung finden. GV Pucher fügt hinzu, dass im Vorstand schon viele Förderungen beschlossen wurden. Es gab immer sehr viel Spielraum. GR Niedermayr findet es nicht gut, wenn man den Bauwerbern verspricht, dass die Förderung halt im nächsten Jahr ausbezahlt wird, wenn in diesem Jahr das Budget nicht mehr ausreicht. Was macht man dann im nächsten Jahr? Die finanzielle Lage wird sich nicht wirklich verbessern. Es sollten nur einmal die EUR 750,00 ausbezahlt werden. Jene, die im Vorjahr bereits den 1. Teil erhalten haben, sollten heuer nichts mehr bekommen. GV Pucher meint, dass man im Dezember ganz genau weiß, wie viele noch ausständig sind. Dementsprechend kann man den Posten für 2011 gestalten. Es wird über die verschiedenen Lösungsvorschläge diskutiert. GR Zahradnik stellt den Antrag, dass im heurigen Jahr die Siedlungsförderung in Höhe von EUR 750,00 für Baufertigstellungen in diesem Jahr ausbezahlt wird. Die Förderung wird unabhängig davon ausbezahlt, ob ein Förderungswerber vorher (im Vorjahr oder vorher) bereits die Rohbauförderung erhalten hat. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen. 3 Stimmenthaltungen: VizeBGM Sommerauer, VP; GR Aicher, VP; GR Niedermayr, VP Der Antrag wurde somit angenommen. f) Alternativenergieförderung BE Vizebgm. Franz Sommerauer Die Gemeinde Oberndorf hat bisher Förderungen für Alternativenergieanlagen ausbezahlt, wenn das Land Förderungen gewährt hat. Die bisherigen Förderungen sehen folgendermaßen aus: Für eine Warmwasseraufbereitungsanlage mit einer Wärmepumpe %... höchstens... EUR...100,00 mit einer Solaranlage %... höchstens... EUR ,00 Für eine Warmwasseraufbereitungsanlage und Übergangsheizung mit einer Solaranlage %... höchstens... EUR ,00 9

10 Für eine Beheizungsanlage mit einer Hackgut- oder Pelletsfeuerung sowie Holzvergasung (auch Mehrteilnehmeranlagen) %... höchstens... EUR ,00 mit einer Wärmepumpe %... höchstens... EUR...350,00 Für den Anschluss an Fernwärme %... höchstens... EUR...200,00 Im Ausschuss wurde diskutiert, die Förderungen erst am Jahresende auszubezahlen, je nachdem wie viel Geld vorhanden ist und Ansuchen gestellt wurden. (Budget aufgeteilt auf die Förderungswerber) VizeBGM Sommerauer hält grundsätzlich nichts davon. Er schlägt vor, sämtliche Beträge um 50 % zu kürzen. Sprich für Solaranlagen würde man 50 % der zugesagten Landesförderung, aber höchstens EUR 500,00 erhalten. Gegenüber den anderen Gemeinden wären die Förderungen immer noch relativ hoch ,00 Euro an Förderung gibt es in den anderen Gemeinden gar nicht. GV Pucher spricht sich für die 50%ige Kürzung aus, wenn auch die andere Förderung (Grünlandförderung) des Umweltausschusses um 50 % gekürzt wird. GR Killy gibt zu bedenken, dass Oberndorf eine Klimabündnisgemeinde werden möchte. Er würde einer 40%igen Kürzung der bisherigen Höchstbeträge zustimmen. VizeBGM Sommerauer hat auch kein Problem damit, den Höchstbetrag um 40 % zu kürzen. Ihm geht es hauptsächlich darum, dass die Förderungswerber wissen, um welchen Betrag es geht. BGM Imlinger meint, dass man hier genau überlegen muss. Nicht dass jetzt die Förderung nur um 40 % gekürzt wird und man am Ende nicht mit dem Geld auskommt. SP-Fraktionsobmann Killy beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten. VizeBGM Sommerauer stellt den Antrag, dass die Alternativenergieförderungen wie bisher bestehen bleiben. Jedoch werden die Höchstsätze um 50 % gekürzt. GR Killy stellt einen Gegenantrag, dass die Alternativenergieförderungen wie bisher bestehen bleiben. Jedoch sollen die Höchstsätze nur um 40 % gekürzt werden. Bürgermeister Imlinger lässt über den Gegenantrag per Handerheben abstimmen. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen (SP-Fraktion + GV Graf, FP) 11 Gegenstimmen (GR Mühlehner Gerhard, FP; GR Mühlehner Manfred, FP; GR Scheubmayr FP; BGM Imlinger, VP; VizeBGM Sommerauer, VP; GV Riedl, VP; GR Aicher, VP; GR Fellinger, VP; GR Zahradnik, VP; GR Niedermayr, VP; GR Riepler, VP) 1 Stimmenthaltungen (GR Wienerroither, VP) Der Antrag wurde somit abgelehnt. Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag von VizeBGM Sommerauer per Handzeichen abstimmen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen (VP-Fraktion, GR Scheubmayr, FP; GR Mühlehner Gerhard, FP; GR Mühlehner Manfred, FP) 7 Stimmenthaltungen (SP-Fraktion, GV Graf, FP) Der Antrag wurde somit angenommen. 10

11 g) Grünlandförderung BE Vizebgm. Franz Sommerauer Vor vielen Jahren hat man sich Gedanken gemacht, wie man von der Tierzuchtförderung wegkommt um das Problem mit den Abschwemmungen in den Griff zu bekommen. Die gute Qualität des Grundwassers sollte erhalten bleiben. Man hat sich dann auf die Grünlandförderung und Förderung für Winterbegrünung entschlossen. Nach der Förderungseinführung hat das mit der Winterbegrünung überraschend gut funktioniert. Da aber sehr viele Felder an keine Gemeindebürger der Gemeinde Oberndorf verpachtet sind, wird das auch nicht mehr so forciert. Die Förderung gilt nämlich nur für Bürger der Gemeinde Oberndorf. Auch andere Gemeinden handhaben das so. Eine Wiese bringt für einen Landwirt nicht so viel Ertrag. Deshalb hat man sich im Ausschuss überlegt, die Förderung für Dauergrünland auf EUR 25,00 (bisher EUR 50,00) pro Hektar zu reduzieren. Dafür soll das Hauptaugenmerk eher auf die Winterbegrünung gelegt werden. Als neuer Förderungssatz für die Winterbegrünung sollen EUR 25,00 pro ha (bisher EUR 37,00) ausbezahlt werden. Die letzten Ansuchen ergaben ca. 51 ha Winterbegrünung und auch ca. 51 ha Grünland. Es geht also um eine Summe von EUR 1.400,00 für Gründland und EUR 1.275,00 für die Winterbegrünung, wenn man die Ansuchen des Vorjahres als Grundlage nimmt. Im Jahr 2009 wurden für Grünland EUR 2.575,00 und für die Winterbegrünung EUR 1.911,00 ausbezahlt. Die Kürzung würde nicht ganz 50 % betragen. Jedoch hat man sich im Ausschuss auf die von ihm vorgebrachte Kürzung geeinigt. VizeBGM Sommerauer stellt den Antrag, dass die Grünlandförderung wie folgt beschlossen wird: Dauergrünland EUR 25,00 pro ha Felder mit Winterbegrünung EUR 25,00 pro ha Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag per Handzeichen abstimmen. Abstimmungsergebnis: 14 Ja- Stimmen (VP-Fraktion, FP-Fraktion, EM Manfred Ostermann, SP) 5 Stimmenthaltungen (restliche SP-Fraktion) Der Antrag wurde somit angenommen. 3. Voranschlag 2010 mit Mittelfristigem Finanzplan BE Bgm. Rupert Imlinger Der Vorsitzende berichtet, dass der vorliegende Voranschlagsentwurf auf Grund der Vorschläge in den bisherigen Gemeindevorstands, -ratssitzungen, Budgetbesprechungen, Ausschusssitzungen geändert wurde. Da die Beschlussfassung des Voranschlages für 2010 noch nicht erfolgte, konnte man sich auch an den Zahlen des Rechnungsabschlusses 2009 orientieren. Ordentlicher Voranschlag 2010 Der ordentliche Voranschlag 2010 sieht wie folgt aus: Summe der Einnahmen EUR ,00 Summe der Ausgaben EUR ,00 Ergibt einen Abgang von EUR ,00 Nachdem heute ein Antrag eingebracht wurde, dass über den ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag sowie den mittelfristigen Finanzplan separat abgestimmt wird, wäre es auch sinnvoll, die Diskussionen getrennt zu führen. 11

12 Der Vorsitzende ersucht, dass es heute wirklich zu einer Beschlussfassung des Voranschlages mit mittelfristigem Finanzplan kommt. GR Mühlehner Gerhard möchte wissen, warum auf Seite 37 bei den Gemeindestraßen beim Posten Entgelt für sonstige Leistungen von Firmen für 2010 EUR 5.000,00 vorgesehen sind und im Jahr 2009 nichts veranschlagt war. BGM Imlinger teilt mit, dass hier unter anderem die Kosten für zb Abziehen des Banketts verbucht werden. Das wird in diesem Jahr wieder gemacht werden müssen. AL-Stv. Starlinger informiert die Gemeinderäte, was noch hier verbucht wird. Auf die Frage von Mühlehner, warum auf Seite 53 bei der Kanalbau-Rücklage im vorherigen Entwurf EUR 5.491,00 und im jetzigen Entwurf EUR ,38 angeführt sind, wird bekannt gegeben, dass es sich hier um die Entnahme von Rücklagen handelt. Da keine weiteren Wortmeldungen folgen, stellt Bürgermeister Imlinger den Antrag, dass der ordentliche Voranschlag 2010 in der vorliegenden Fassung beschlossen wird. Abstimmungsergebnis: EINSTIMMIGE A NNAHME durch Handerheben. Außerordentlicher Voranschlag 2010 Der außerordentliche Voranschlag 2010 sieht wie folgt aus: Summe der Einnahmen EUR ,00 Summe der Ausgaben EUR ,00 Überschuss EUR 0,00 Der Vorsitzende bringt einen Überblick über die Summe bei den Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes. (Seite 11 im Voranschlagsentwurf 2010) Er weist darauf hin, dass alles was heute vom Gemeinderat beschlossen wird (im Bezug auf den Voranschlag), nicht automatisch vom Land genehmigt wird. Die Differenz bei den außerordentlichen Vorhaben müssen per Darlehen finanziert werden. Nach dem Beschluss im Gemeinderat muss beim Land angesucht werden, um diese Art der Finanzierung überhaupt anwenden zu dürfen. Der Darlehensfinanzierung für den Geh- und Radweg wurde vom Land bereits zugestimmt. Für die anderen Vorhaben muss man zuerst beim Land nachfragen. Dann folgt eine Darlehensausschreibung. Dem schließt sich der Gemeinderatsbeschluss über die Darlehensaufnahme an. Für den Gemeindestraßenbau gibt es vom Land die Zusage in Höhe von je EUR ,00 für die Jahre 2013 bis Er erklärt weiters, wie es um die anderen Vorhaben steht, bzw. wie es mit der Finanzierung aussieht. Bürgermeister Imlinger fügt hinzu, dass die nicht benötigten vom Land zugesagten Gelder für den Bauhofbau von den Gemeinden in den außerordentlichen Haushalt zugeführt werden dürfen. Die Summe wird auf die vier Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft aufgeteilt (Aufteilungsschlüssel Bauhofverband Oberndorf ca. 42 %). Jedoch stehen die Gelder erst in 2 Jahren zur Verfügung, nach der Übermittelung der 3. Raten der BZ-Mittel. Der Vorsitzende ersucht nun um Wortmeldungen. GV Graf erwähnt, dass er in der Budgetsitzung auch schon in schriftlicher Form eingebracht hat, dass im Bezug auf die Hochwassersituation in Kaiseredt etwas getan werden muss. Der Budgetposten soll unbedingt mit EUR ,00 angesetzt werden. BGM Imlinger meint hierzu, dass man keinen Posten ansetzen darf, wenn der Beschluss gefasst wird, und aber das Land keine Darlehenszusicherung gegeben hat. Es muss mit Sicherheit geklärt werden, wer das Projekt bezahlt. Er spricht sich schon dafür aus, dass das Projekt fertig geplant werden sollte, um die genauen Kosten zu kennen. Doch laut Auskunft von LR Stockinger ist derzeit das Geld für dieses Projekt nicht vorhanden. GV Pucher meint, dass man in Kaiseredt zwischen der Hochwassergefahr und dem Problem bei einem Niederschlag bei einem Platzregen unterscheiden muss. Primär ziele das Projekt 12

13 darauf hinaus, das Problem mit dem Platzregen in den Griff zu bekommen. Die Oberflächenwässer können nicht ordentlich abfließen bzw. abtransportiert werden. Die Gemeinden ist seiner Ansicht nach verpflichtet, hier eine Lösung zu finden. Genauso wie es in Lebertsham funktioniert hat. Pucher möchte nochmals auf die Rücklagenauflösung in Höhe von EUR ,00 zurückkommen. Er ersucht um Erklärung, wo sich die EUR ,00 verbergen. AL-Stv. Starlinger teilt mit, dass die Rücklagen auf einem Sparbuch, welches von AL Schachinger verwaltet wird, sind. Unter Berücksichtigung der Zinsen sind tatsächlich EUR ,00 an Rücklagen auf dem Sparbuch. Das hat sich von EUR ,00 auf EUR ,00 reduziert. Bei dem Kostenansatz muss man anscheinend davon ausgehen, dass die Schwarzgründe heuer nicht mehr kanalisiert werden. Somit gibt es einen Überhang von EUR ,00. Diese sind aber zweckgebunden für Kanalbauarbeiten. Warum kann man da nicht den Posten vom Hochwasser in Kaiseredt (EUR ,00) dazu geben. Da kann man dann entscheiden welchen Posten man angeht. Lt. BGM Imlinger kann man den Ansatz schon so machen, jedoch kann man nicht sagen, ob in 2 Monaten nicht jemand auf den Schwarzgründen baut. Die Oberflächenwässerregelung in Lebertsham hat auch positive Auswirkungen auf den Kanal in der Atzbacher Straße. BGM Imlinger fragt sich, ob die Kaiseredter den baulichen Maßnahmen für eine Trennung der Oberflächenwässer und Fäkalien überhaupt zustimmen würden. GV Pucher glaubt, dass die Bewohner von Kaiseredt sehr wohl zustimmen würden. Die EUR ,00 im Voranschlag werden auch benötigt um überhaupt mal ein Vorprojekt erstellen zu können. Erst dann wird man sehen, was das kosten würde. GR Pürstinger bemängelt, dass das andere Hochwasserprojekt wahnsinnig viel Geld kostet. Er hat in den letzten Sitzungen den Eindruck gewonnen, dass die Herren, die das Projekt zeichnen, ein bisschen sehr verliebt sind in das Projekt. Rundherum herrscht die Meinung, dass das Projekt auf Grund der immensen Kosten nicht realisierbar sein wird. Es wäre viel sinnvoller, sich den Kopf über realistische Projekte wie eben das Oberflächenwässerproblem in Kaiseredt zu zerbrechen. Die Hochwasserauffangbeckenerweiterung wurde nur deshalb noch nicht genehmigt, da Schwanenstadt den Trinkwasserbrunnen inklusive Schutzgebiet neben an. Schwanenstadt kann nun die Wasserversorgung gänzlich durch den Brunnen in Rüstorf decken. Den Brunnen neben den Hochwasserauffangbecken möchte Schwanenstadt als Notwasserversorgung erhalten. Somit könnte man das Auffangbecken erweitern. Bei einer Verunreinigung des Trinkwassers des Notbrunnens von Schwanenstadt für 2, 3 Monate wäre nun nicht mehr so schlimm. Durch die Erweiterung des Auffangbeckens wäre das große Dammprojekt quasi überflüssig. BGM Imlinger meint, dass vorerst der gesamte Gemeinderat hinter dem Projekt für Kaiseredt stehen muss. VizeBGM Sommerauer glaubt, dass ein Reinwasserkanal in Kaiseredt nur schwer machbar ist. Es entsteht einen Diskussion. Am Ende der Diskussion hält Bürgermeister Imlinger fest, dass EUR ,00 für die Oberflächenwässerproblemlösung in Kaiseredt in den außerordentlichen Voranschlag aufgenommen. Diese EUR ,00 werden mittels Darlehen finanziert. Es ist so, dass entweder die Aufschließung der Schwarzgründe erfolgt oder dieses Projekt im Jahr 2010 begonnen wird. 13

14 GR Niedermayr ist der Meinung, dass man jetzt nicht so einfach EUR ,00 veranschlagen kann, wo man noch keine Unterlagen hat. Man ist sich ja noch nicht einmal einig, wie das Projekt aussehen soll. BGM Imlinger teilt mit, dass die Position Ortskanal (Schwarzgründe) um dem Text Planung mögliche Oberflächenwässerproblemlösung Kaiseredt erweitert wird. GV Graf Egon spricht sich gegen ein Schwarzgründe ODER Kaiseredt aus. GR Killy möchte wissen, ob man die Prioritäten ändern kann. Zuerst kümmert man sich um das Hochwasser in Kaiseredt, und wenn dann noch genug Geld vorhanden ist, werden die Schwarzgründe aufgeschlossen. BGM Imlinger teilt mit, dass das nicht möglich ist. Die Gemeinde hat einen privatrechtlichen Vertrag mit Schwarz abgeschlossen. BGM Imlinger teilt mit, dass der Zivilingenieur für die Planung zur Entlastung des Kanales des Oberflächenwassers in Kaiseredt eingeladen wird. Das ist zuerst zu vergeben. Da keine weiteren Wortmeldungen folgen, stellt Bürgermeister Imlinger den Antrag, dass der außerordentliche Voranschlag 2010 in der vorliegenden Fassung inklusive den Erweiterungen (wie in der Diskussion besprochen) beschlossen wird. Abstimmungsergebnis: EINSTIMMIGE A NNAHME durch Handerheben. Mittelfristiger Finanzplan Der MFP hat sich seit der letzten GR-Sitzung nicht verändert. Deshalb wurde er nicht noch mal übermittelt. Es entsteht eine Diskussion. Der Vorsitzende bringt den Gemeinderäten die wesentlichen Zahlen des mittelfristigen Finanzplanes 2011 bis 2013 zur Kenntnis. Bürgermeister Imlinger sagt, dass er schon mehrmals seine Meinung über den MFP geäußert hat. Es handelt sich dabei nur um eine Beschäftigung für viele Leute. Er wurde bezüglich seiner Haltung dem MFP gegenüber bereit kritisiert. Der Vorsitzende führt ein Beispiel an. Die Prognose lautete, dass die Ertragsanteile um 6 bis 7 % steigen. In Wirklichkeit gibt es eine Verringerung der Ertragsanteile. Da keine Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, dass der schriftlich vorliegende mittelfristige Finanzplan beschlossen wird. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (VP-Fraktion, EM Pucher Bettina, SP; GR Pürstinger, SP; EM Ostermann, SP, GV Pucher SP) 6 Stimmenthaltung GR Killy, SP, GR Aumüller, SP; FP-Fraktion Der Antrag wurde somit mehrheitlich angenommen. 4. Kostenteilung für Grün- u. Strauchschnitt BE Vizebgm. Franz Sommerauer VizeBGM Sommerauer teilt mit, dass die Kosten (Kompostierungsanlage Übleis) für den Grün- und Strauchschnitt in den letzten 3 Jahren gestiegen sind. Man hat in den Umweltausschüssen nach einer Lösung zur Kostenminimierung gesucht. In Zukunft erfolgt die Anlieferung des Grün- u. Strauchschnittes für alle 4 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft im DLZ 4 +. Es ist notwendig die anfallenden Kosten entsprechend aufzuteilen. 14

15 Der Grünschnitt wird auf dem vorhandenen Kipper gesammelt und dann bei der Kompostieranlage Übleis durch den Bauhof abgeliefert. Der Strauch- u. Baumschnitt kann auch im DLZ 4 + abgegeben werden und wird dort auf einem Lagerplatz gesammelt, durch einen Großhacker zerkleinert und zur Verbrennung abgegeben. Durch diese Vorgangsweise werden größere Einsparungen erwartet. Die dennoch dabei anfallenden Kosten sollen in einem Verhältnis, entsprechend der in den letzten 3 Jahren angelieferten Mengen, aufgeteilt werden. Der Kostenschlüssel für Grün- und Strauchschnitt zusammen sieht folgendermaßen aus: Pitzenberg mit 26,18 %, Pühret mit 9,65 %, Rutzenham mit 8,31% und Oberndorf mit 55,86 %. Der Gemeinde Oberndorf entstanden in den letzten drei Jahren Kosten in Höhe von EUR ,63, wobei den wesentlich größeren Teil die Entsorgung des Strauchschnittes (EUR ,75) ausmachte. Oberndorf hat den größten Prozentanteil. Jedoch wurde auch von Oberndorfern am meisten in den letzten 3 Jahren abgegeben. Die Einsparung ist aber trotzdem beachtlich. GR Aicher spricht sich grundsätzlich dafür aus. Er hofft, dass die Bürger Grün- und Strauchschnitt auch wirklich getrennt abladen. BGM Imlinger fügt hinzu, dass der Abgabeplatz mit Kameras überwacht wird. VizeBGM Sommerauer teilt mit, dass die getrennte Ablagerung momentan funktioniert. GR Aumüller findet die Lösung sehr gut. Die Bevölkerung sollte jedoch noch besser informiert werden. GR Mühlehner Gerhard teilt mit, dass demnächst der Bauhofvorplatz mit einem Feinbelag überzogen wird. Sobald das erfolgt ist, geht eine umfassende Information (Mitteilungsblatt)an die Bürger der Verwaltungsgemeinschaft raus. GR Pürstinger und GR Killy sprechen sich ebenfalls für diese Lösung aus. GR Killy meint, dass die hohen Kosten auch durch die Selbstschätzung der Leute entstanden sind. Da keine weiteren Wortmeldungen folgen, stellt VizeBGM Sommerauer den Antrag, dass die Gemeinde Oberndorf 55,86 % der anfallenden Kosten für Grün- und Strauchschnitt für das Jahr 2010 übernimmt. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: EINSTIMMIGE A NNAHME durch Handerheben. 5. Weitere Vorgangsweise Nordspange B 135 BE Bgm. Rupert Imlinger Der Vorsitzende zeigt an dem Plan wie die von Oberndorf mehrheitlich forcierte Lösung der Entlastung der B135 aussieht. Die Entlastung ist jetzt seit ca. 6 bis 8 Jahren im Gespräch. Tatsache ist, dass Hochreiter Peter die Absicht hat, die Grundstücke vor der Westbahn als Betriebsgrundstücke zu verkaufen. 2/3 der Fläche zwischen dem Gemeindegebiet von Schwanenstadt und der Joka-Werke gehören Hochreiter Peter. Ob jetzt die Entlastungsstraße weiterhin forciert wird, ist als nicht ganz unwesentlich für Hochreiter. Aus diesem Grund wurde auch eine Anfrage an das Land OÖ geschickt. Es folgte ein Gespräch mit dem Herrn Dr. Bruckner und dem Straßenmeister Englader. Auf die schriftliche Anfrage beim Land erfolgte ein Antwort Schreiben von Herrn Ing. Schwabegger. Der Vorsitzende bringt dies vollinhaltlich zur Kenntnis. 15

16 Die Stadtgemeinde ist weiterhin daran interessiert, dass die Grundstücke für eine mögliche Entlastungsstraße freigehalten werden. Noch im Jahr 2010 wird sich Schwanenstadt damit näher im Stadtrat auseinander setzen. Bürgermeister Imlinger glaubt, dass aber in Schwanenstadt nicht die Mehrheit der Stadträte dafür ist. Er meint, dass Schwanenstadt jetzt schön langsam ganz klar Position dazu beziehen soll. Es geht immerhin um ein ganz leicht aufschließbares Betriebsbaugebiet. Heute soll nun beraten werden, wie die weitere Vorgangsweise aussieht. Sollte man sich mit Schwanenstadt zusammensetzen? GR Pürstinger hat den Bauausschuss der Stadtgemeinde Schwanenstadt mit bereits ausgearbeiteten Detailplänen konfrontiert. Die Ausschussmitglieder haben kritisiert, dass die Straße beim Erholungsgebiet des Schwimmbades bzw. der Liegewiese entstehen würde. Das komme für Schwanenstadt nicht in Frage. Pürstinger findet, dass die Neuplanung der B1 ohne jegliche Berücksichtigung der Kreuzung der B135 gemacht wurde. Die Ausschussmitglieder haben gesagt, dass sie den Verkehr von der Stadtturmkreuzung zum Schwimmbad verlegen möchten. Werner Pürstinger findet, dass man diese Variante mit mehr Nachdruck forcieren sollte, bevor man überhaupt über die anderen angedachten Varianten (Schlatt oder andere Variante quer durch Oberndorf) weiter diskutiert. Die beiden anderen Varianten werden natürlich von Schwanenstadt bevorzugt. Die Einwartinger Straße sollte für den Durchzugsverkehr vielleicht gesperrt werden (Zufahrt nur für Anrainer gestattet). Sobald in Schwanenstadt eine Veranstaltung am Stadtplatz stattfindet, wird immer der ganze Verkehr über die Einwartinger Straße umgeleitet. Das kann nicht die Lösung sein. Die Sanierung der Straße hat einiges gekostet. VizeBGM Sommerauer muss einfach sehen, wie der Verkehrsfluss wirklich aussieht. Nur dann wird ihnen auch klar, dass eine Änderung erfolgen muss. VizeBGM Sommerauer spricht sich auch dafür aus, dass die angesprochene Variante verstärkt weiter verfolgt werden sollte. BGM Imlinger stellt den Antrag, dass man den Bauausschuss Schwanenstadt schriftlich mitteilt, dass so bald als möglich ein Gespräch gewünscht wird. In dem Schreiben soll bereits erwähnt werden, dass es Überlegungen zur Änderung der Flächenwidmung gibt. Auch die mögliche Sperre der Einwartinger Straße soll bereits im Schreiben angeführt werden. Abstimmungsergebnis: EINSTIMMIGE A NNAHME durch Handerheben. 6. Änderung des Flächenwidmungsplanes BE Bgm. Rupert Imlinger Es geht heute darum bei den einzelnen Änderungen die Einleitung des Änderungsverfahrens einzuleiten. 5 verschieden Grundeigentümer habe Änderungswünsche vorgebracht. Brenner Isabella, Kochlöffling Auf Ersuchen des Vorsitzenden zeigt AL-Stv. Starlinger den Gemeinderäten den Plan, wo sich das betreffende Grundstück befindet. Hinter dem bestehenden Wirtschaftsgebäuden wird ein Bauplatz für die Errichtung eines Wohnhauses gewünscht. Es gab hier schon einige Gespräche mit dem Vorsitzenden. Man hat sich vorbei beim Land und beim Naturschutz erkundigt, wie die Chance auf eine positive Stellungnahme aussieht. Leider sieht es seitens des Landes und des Naturschutzes nicht sehr positiv aus. Das hat er auch Mario Aichinger (Lebensgefährte von Isabella Brenner) mündlich mitgeteilt. Es geht dann auch um die Kosten für die Planung usw. 16

17 Von Aichinger hat er die Antwort erhalten, dass die Umwidmung trotzdem angestrebt wird. Er möchte eine schriftliche Stellungnahme vom Land dazu haben. Das Land teilt mit, dass wenn das Verfahren nicht offiziell eingeleitet ist, auch keine schriftliche Stellungnahme dazu abgegeben werden kann. Der Gemeinderat muss sich heute nun entscheiden, ob das Verfahren zur Umwidmung eingeleitet wird, oder nicht. Der Vorsitzende erklärt den Gemeinderäten die weitere Vorgangsweisen, sollte das Verfahren heute eingeleitet werden. GR Pürstinger ist verwundert, dass das nicht dem Bauausschuss weitergegeben wurde. Am 30. November 2009 wurde das erste Mal über das Problem gesprochen. In der dieser Sitzung war der neue Ortsplaner anwesend, der sich vehement dagegen ausgesprochen und dies auch ausführlich erklärt hat. Pürstinger schildert den Gemeinderäten kurz die Begründung. Werner Pürstinger erinnert an die Straße zu Peter Brenner. Es wurde dort links und rechts von der Straße keine Baugrundwidmung gewünscht. Dort wäre der Kanal vorhanden. Das wäre jetzt in diesem Fall nicht so. Nicht einmal eine Wasserleitung wäre vorhanden. Er als Bauausschussobmann kann der Einleitung des Umwidmungsverfahrens nicht zustimmen. GR Scheubmayr möchte wissen, was Aichinger und Brenner mit dem Bauernhof vorhaben. GR Peter Aicher schließt sich auch eher der Meinung von GR Pürstinger an. Er findet es auch komisch, dass das nicht im Bauausschuss vorher behandelt wurde. Es wurde zwar schon einmal so oberflächlich im Bauausschuss darüber gesprochen, zu diesem Zeitpunkt war noch kein offizielles Ansuchen vorgebracht worden. Aicher möchte lieber vorher noch einmal im Bauausschuss darüber sprechen. GV Graf spricht die Wortmeldung von GR Pürstinger an. Familie Brenner hat ihren eigenen Brunnen. Die Straße geht rundherum. Das Problem mit dem Kanal müssen sie ohnehin selber klären. Das sollte für die Gemeinde überhaupt keine Rolle spielen. GV Pucher teilt mit, dass bereits im Vorstand darüber gesprochen wurde. Er kann nur wiederholen, dass er der Einleitung zustimmen wird. Es könnte ja die derzeitigen Besitzern ein Auszughaus bauen. Man sollte den Jungen auch die Chance geben, dort ihr Wohnhaus zu errichten. GR Pürstinger informiert die GR weiters, dass Sperrer findet, dass Vierkanthöfe durchaus erhalten bleiben sollen. Es kann jeder einzelne Trakt so hergerichtet werden, dass man drinnen wohnen kann. Sogar Mietwohnungen im bestehenden Objekt sind machbar. So bleibt der Bauernhof erhalten und wird nicht zur Ruine. GR Killy kann der Beabsichtigung zum Neubau auch nicht unbedingt widersprechen. Die Leute, die das Ansuchen gestellt haben, sind sich über die Kosten mit Sicherheit bewusst. Es geht nicht darum, eine günstige Variante des Bauens zu finden, sondern sie wollen dort bauen, weil es ihnen dort gefällt und der Bezug zur Heimat besteht. Es soll Brenner und Aichinger aber auch klipp und klar mitgeteilt werden, dass sich die Gemeinde in der nächsten Zeit keinen Kanal dorthin leisten kann. Es entsteht eine Diskussion. BGM Imlinger stellt den Antrag, dass das Umwidmungsverfahren (Brenner/Aichinger, Kochlöffling) eingeleitet wird. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 1 Stimmenthaltung (GR Pürstinger, SP) 17

18 Hochreiter Peter/Staudinger/Riesinger/Dutzler, Winkl Der Vorsitzende teilt mit, dass die Fraktionen bereits wissen, um welche Flächen es hier geht. Hochreiter Peter hat einen Antrag auf Umwidmung gestellt. Der Bauausschuss hat sich bereits damit befasst. Die Sachverständigen bezeichnen dies nicht als ideale Baufläche, da es doch um eine leichte Hanglage handelt. Sollten es für die Aufschließungskosten eine vernünftige Lösung gefunden werden können, wären die Sachverständigen durchaus bereit eine positive Stellungnahme dafür abzugeben. BGM Imlinger weiß von Hochreiter Peter, dass auch schon angedacht wurde, das gesamte Grundstück gemeinsam mit einem Bauträger zu bebauen. Die Frage der Aufschließungskosten muss parallel zum Umwidmungsverfahren gelöst werden. Hochreiter Peter ist über den momentanen Stand informiert. Er möchte die Umwidmung auf alle Fälle betreiben. Es wird eine Lösung gefunden werden. Der Gemeinden dürften mit Rücksicht auf die Verkehrsflächenbeiträge, den Umwidmungsbeitrag, die Kanalanschlussgebühr keine Kosten entstehen. Wenn jetzt ein Bauwerber ganz oben auf dem schönsten Grundstück bauen möchte, muss das Grundstück natürlich aufgeschlossen werden. Es geht jetzt darum, wer das vorfinanziert. Der Vorsitzende hat Hochreiter mitgeteilt, dass das die Gemeinde nicht tun wird, und auch keine Genehmigung dafür erhalten wird. Daher muss eine andere Lösung gefunden werden. Es gibt die Möglichkeit, dass die Gemeinde die der Gemeinde zustehenden Abgaben wie Verkehrsflächenbeitrag an Hochreiter zahlt, dafür, dass er die Aufschließung vorfinanziert. Wenn man genau am Plan nachsieht, ist ein kleiner grüner Streifen damals nicht gewidmet worden, damit sich Staudinger Rudi, Riesinger und Dutzler nicht so weit auf die Geländekante bauen können. Die drei Grundstücksbesitzer haben natürlich mitbekommen, dass beim Hochreiter Grund etwas verändert werden soll. Die 3 haben jetzt um Umwidmung auf Wohngebiet angesucht. Wirklich damit etwas anfangen können nur Riesinger und Dutzler. Den dreien sollte man das Einleitungsverfahren zugestehen. Da es sich hier um eine relativ kleine Fläche handelt, stellt sich die Frage, ob diese auch die Umwidmungskosten zu tragen haben. Weiters soll geklärt werden, wenn für die Hochreiter- Umwidmung keine Lösung gefunden wird, ob die anderen Änderungen weiter betrieben werden sollen. Bürgermeister Imlinger meint, dass auch wenn das bei Hochreiter Peter nichts wird, die Grundstücksbesitzer den kleinen Streifen auf eigene Kosten dazu nehmen können sollten. GR Pürstinger glaubt nicht, dass das so gut wäre. Staudinger hat man genötigt, dass er weiter unten baut. Wenn die ganze Fläche von Hochreiter umgewidmet wird, dann ist das überhaupt keine Frage. GV Graf berichtet von einem Fall, wo die Gemeinde die Kosten für die Aufschließung übernehmen musste, weil der der Bauträger, an den die Errichtung von Gebäuden vergeben wurden, pleite gegangen ist. GR Zahradnik meint, dass man das aber so absichern kann, dass das uns nicht passiert. Es entsteht eine Diskussion. Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass die Einleitung der Umwidmungsverfahren von Hochreiter, Riesinger und Dutzler (Winkl) beschlossen wird. Hochreiter Peter soll schriftlich mitgeteilt werden, dass die Aufschließungskosten vorerst selber zu bezahlen sind. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen (VP+SP-Fraktion, GR Mühlehner Manfred, FP) 1 Nein-Stimme (GV Graf, FP) 2 Stimmenthaltungen (GR Mühlehner Gerhard, FP; GR Scheubmayr, FP) 18

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