Haushaltssatzung. Haushaltsplan der Gemeinde Twist

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1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Twist Rathaus der Gemeinde Twist Haushaltsjahr 2016

2 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 1-2 Vorbericht 3-19 Grafische Darstellungen Struktur der Erträge Haushalt Struktur der Aufwendungen Haushalt Entwicklung der Realsteuern 23 Entwicklung der Gemeindeanteile an der Einkommen- u. Umsatzsteuer 24 Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen 25 Entwicklung der Kreisumlage 26 Entwicklung des Schuldenstandes aus Investitionskrediten 27 Gesamtergebnishaushalt 28 Gesamtfinanzhaushalt Übersicht Investitionsprogramm Übersicht Ergebnishaushalt 38 Übersicht Finanzhaushalt Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte einschließlich Investitionen, wesentliche Produkte, abgebildete Produktbereiche, gebildete Budgets, Budgetierungsbestimmungen und Haushaltsvermerke Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung, Schule, Sport und Kultur Teilhaushalt 2 Verwaltungsleitung, Personal und Finanzen Teilhaushalt 3 Generationen und Ehrenamt Teilhaushalt 4 Gemeindeentwicklung und Feuerschutz Anlagen Übersicht über die Produktgruppen Übersicht Verpflichtungsermächtigungen 101 Übersicht über die Schulden 102 Beteiligungsbericht Stellenplan

3 H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Twist für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Twist in der Sitzung am 15. Dezember 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf der außerordentlichen Erträge auf der außerordentlichen Aufwendungen auf im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf festgesetzt. 1

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5 V o r b e r i c h t gemäß 6 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) Einführung Der Vorbericht hat einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft zu geben. Er enthält eine wertende Analyse der finanziellen Lage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung und soll sich dabei auf Kennzahlen stützen. Insbesondere sollen dargestellt werden: 1. die Entwicklung a) der Erträge aus den einzelnen Steuerarten und ähnlichen Abgaben, b) der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen, c) der Aufwendungen aus einzelnen Steuerbeteiligungen und allgemeinen Umlagen, d) der weiteren wichtigen Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, e) des Vermögens, der Schulden einschließlich der Liquiditätskredite und des Bestandes an liquiden Mitteln sowie f) des Gesamtergebnisses unter Berücksichtigung der Fehlbetragsabdeckung aus Vorjahren in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren sowie die voraussichtliche Entwicklung im Haushaltsjahr und in den drei folgenden Jahren, 2. die Finanzierung der im Haushaltsjahr geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die folgenden Jahre, 3. die wesentlichen Abweichungen des Haushaltsplans von der mittelfristigen Ergebnisund ung und den Zielvorgaben des Vorjahres, 4. im Fall der Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes die Verwirklichung der dazu vorgesehenen Maßnahmen im Haushaltsplan und 5. der Anpassungsbedarf bei den Einrichtungen der Gemeinde aufgrund der auch aus der Bevölkerungsstatistik zu schließenden zukünftigen Gemeindeentwicklung. 3

6 A) Rückblick auf das Haushaltsjahr 2014 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 ist mit Beschluss des Rates der Gemeinde Twist am 27. März 2014 erlassen worden. Der Haushaltsplan 2014 schloss mit folgenden vorläufigen Endsummen ab (die Zahlen sind vorläufig, da der Jahresabschluss 2014 noch nicht endgültig gebucht ist): 1. Gesamtergebnishaushalt Vorläufiges Pos. Bezeichnung in Ergebnis in Ordentliche Erträge 01. Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Auflösungserträge aus Sonderposten , sonstige Transfererträge 0 0, öffentlich-rechtliche Entgelte , privatrechtliche Entgelte , Kostenerstattungen u. Kostenumlagen , Zinsen und ähnliche Finanzerträge , aktivierte Eigenleistungen 0 0, Bestandsveränderungen 0 0, sonstige ordentliche Erträge , = Summe ordentliche Erträge ,22 Ordentliche Aufwendungen 13. Aufwendungen für aktives Personal , Aufwendungen für Versorgung , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , Abschreibungen , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , Transferaufwendungen , sonstige ordentliche Aufwendungen , Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO 21. =Summe ordentliche Aufwendungen , Ordentliches Ergebnis , außerordentliche Erträge , außerordentliche Aufwendungen , Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO = Summe aus Pos. 24 und , außerordentliches Ergebnis , Jahresergebnis ,20 4

7 2. Gesamtfinanzhaushalt Vorläufiges Pos. Bezeichnung in Ergebnis in Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 01. Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , sonstige Transfereinzahlungen 0 180, öffentlich-rechtliche Entgelte , privatrechtliche Entgelte , Kostenerstattungen u. Kostenumlagen , Zinsen und ähnliche Einzahlungen , Einzahl. a. d. Veräußerung geringw. Vermögensg. 0 0, sonstige haushaltswirksame Einzahlungen , =Summe der Einzahlungen aus lfd ,08 Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11. Auszahlungen für aktives Personal , Auszahlungen für Versorgung , Auszahl. f. Sach- und Dienstleistungen ,21 und ger. Verm. 14. Zinsen und ähnliche Auszahlungen , Transferauszahlungen , sonstige haushaltswirksame Auszahlungen , = Summe der Auszahlungen aus lfd ,76 Verwaltungstätigkeit 18. Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,32 Einzahlungen für Investitionstätigkeit 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit , Beiträge u. ähnl. Entgelte f. Investitionstätigkeit , Veräußerung von Sachvermögen , Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0 0, sonstige Investitionstätigkeit , Summe der Einzahl. aus Inv.tätigkeit ,28 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , Baumaßnahmen , Erwerb von beweglichem Sachvermögen , Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0 0, aktivierbare Zuwendungen , sonstige Investitionstätigkeit , =Summe der Auszahl. für Inv.tätigkeit , Saldo aus Investitionstätigkeit , Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag ,58 Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 34. Aufnahme von Krediten u. Darl. f. Investitionen , Tilgung von Krediten u. Darl. f. Investitionen , Saldo aus Finanzierungstätigkeit , Summe der Salden aus Pos. 33. u , Anf.bestand Zahlungsmittel zu Beginn des Jahres , , Endbestand Zahlungsmittel am Ende des Jahres , ,86 5

8 Im Haushaltsplan 2014 wurde keine neue Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt. Von der im Haushaltsjahr 2012 veranschlagten Kreditermächtigung in Höhe von wurden in 2013 Kredite über aufgenommen. Die verbleibende Ermächtigung in Höhe von wurde als Haushaltseinnahmerest in das Haushaltsjahr 2014 vorgetragen. Aus dieser Ermächtigung hat die Gemeinde am ein neues Darlehen über mit einer Zinsbindung über die Gesamtlaufzeit bis zum zu einer anfänglichen Tilgungsrate von 2,5 % p.a. aufgenommen. Darüber hinaus sind drei fällige Darlehen zu zwei neuen Darlehen umgeschuldet worden. Am wurde ein Darlehen über mit einer Zinsbindung für fünf Jahre (anfänglicher Tilgungssatz 4,00 % p.a.) und am ein Darlehen über ,88 mit einer Zinsbindung für zehn Jahre (anfänglicher Tilgungssatz 5,85 %) umgeschuldet. In der Haushaltssatzung 2014 wurden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden durften, wurde unverändert auf festgesetzt. Die Steuerhebesätze für die Realsteuern wurden gegenüber dem Vorjahr wie folgt neu festgesetzt: Grundsteuer A 350 v.h. (+ 35 v.h.) Grundsteuer B 350 v.h. (+ 35 v.h.) Gewerbesteuer 350 v.h. (+ 30 v.h.) Die Steuerhebesätze sind in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt worden, die vom Rat der Gemeinde Twist am beschlossen wurde. Der 5 der Haushaltssatzung 2014 hatte bezüglich der Steuersätze für die Realsteuern daher nur noch deklaratorische Bedeutung. Die Haushaltssatzung vom 27. März 2014 wurde hinsichtlich des 4 (Höchstbetrag der Liquiditätskredite) vom Landkreis Emsland als Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom genehmigt (Az.: /10). Die Verkündung der Haushaltssatzung erfolgte mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Emsland Nr. 14/2014 am Im Anschluss lag der Haushaltsplan in der Zeit vom bis im Rathaus der Gemeinde Twist öffentlich aus. 6

9 B) Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ist mit Beschluss des Rates der Gemeinde Twist am 11. Dezember 2014 erlassen worden. Der Haushaltsplan 2015 schloss mit folgenden Endsummen im Haushaltsansatz (Planzahlen) ab: 1. Gesamtergebnishaushalt Pos. Bezeichnung in Ordentliche Erträge 01. Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auflösungserträge aus Sonderposten sonstige Transfererträge öffentlich-rechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Finanzerträge aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen sonstige ordentliche Erträge = Summe ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen 13. Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Versorgung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO =Summe ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO = Summe aus Pos. 24 und außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis

10 2. Gesamtfinanzhaushalt Pos. Bezeichnung in Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 01. Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen sonstige Transfereinzahlungen öffentlich-rechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Einzahlungen Einzahl. a. d. Veräußerung geringw. Vermögensg sonstige haushaltswirksame Einzahlungen =Summe der Einzahlungen aus lfd Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11. Auszahlungen für aktives Personal Auszahlungen für Versorgung Auszahl. f. Sach- und Dienstleistungen und ger. Verm. 14. Zinsen und ähnliche Auszahlungen Transferauszahlungen sonstige haushaltswirksame Auszahlungen = Summe der Auszahlungen aus lfd Verwaltungstätigkeit 18. Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit Beiträge u. ähnl. Entgelte f. Investitionstätigkeit Veräußerung von Sachvermögen Veräußerung von Finanzvermögensanlagen sonstige Investitionstätigkeit Summe der Einzahl. aus Inv.tätigkeit Auszahlungen für Investitionstätigkeit 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Erwerb von beweglichem Sachvermögen Erwerb von Finanzvermögensanlagen aktivierbare Zuwendungen sonstige Investitionstätigkeit =Summe der Auszahl. für Inv.tätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 34. Aufnahme von Krediten u. Darl. f. Investitionen Tilgung von Krediten u. Darl. f. Investitionen Saldo aus Finanzierungstätigkeit Summe der Salden aus Pos. 33. u Anf.bestand Zahlungsmittel zu Beginn des Jahres , Endbestand Zahlungsmittel am Ende des Jahres ,94 8

11 Im Haushaltsplan 2015 wurde keine Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt. In 2015 standen insgesamt fünf Darlehen wegen Auslaufen der Zinsbindungsfristen zur Umschuldung an. Ein zum fälliges Darlehen wurde mit einem Betrag von mit einer Zinsbindung für die gesamte Restlaufzeit bis zum bei einer anfänglichen Tilgungsrate von 5,0582 % p.a. umgeschuldet. Die zum Termin fälligen vier Darlehen wurden zu einem Darlehen mit einem Gesamtbetrag von zusammengefasst. Dieses Darlehen wurde ebenfalls mit einer Zinsbindung für die gesamte Restlaufzeit bis zum (anfängliche Tilgungsrate 4,35 % p.a.) umgeschuldet. Im Haushaltsplan 2015 wurden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden durften, wurde auf festgesetzt (Vorjahr: ). Die Steuerhebesätze für die Realsteuern wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert festgesetzt in Höhe von Grundsteuer A 350 v.h. Grundsteuer B 350 v.h. Gewerbesteuer 350 v.h. Die Haushaltssatzung vom 11. Dezember 2014 wurde hinsichtlich des 4 (Höchstbetrag der Liquiditätskredite) vom Landkreis Emsland als Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22. Januar 2015 genehmigt (Az.: /10). Die Verkündung der Haushaltssatzung erfolgte mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Emsland Nr. 02/2015 am Im Anschluss lag der Haushaltsplan in der Zeit vom bis im Rathaus der Gemeinde Twist öffentlich aus. 9

12 C) Ausblick auf das Haushaltsjahr 2016 und die mittelfristige ung Ausgangslage: Die Gemeinde Twist steht wie bereits bei den Haushaltsplanungen 2014 vor der Situation, dass die relativ starke Steuerkraft in dem für das Haushaltsjahr 2016 zugrunde zu legenden Berechnungszeitraum für die Finanzausgleichsleistungen ( bis ) zu sinkenden Schlüsselzuweisungen bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen für die Kreisumlage führt. Die Schlüsselzuweisungen für 2016 sind mit veranschlagt und sinken damit gegenüber 2015 um rd (2015: ). Mit dem gleichzeitigen Anstieg der Transferaufwendungen für die Kreisumlage um rd von in 2015 auf nunmehr laut Veranschlagung im Haushaltsplan 2016 summiert sich die Deckungslücke aus Mindererträgen und Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt auf gut Eine Deckungslücke in dieser Größenordnung kann bei einem Haushaltsvolumen von gut 12 Mio. nicht ohne weiteres geschlossen werden. Die Möglichkeiten zur Generierung von Mehrerträgen sind weitgehend erschöpft. Mit der erst zum Haushaltsjahr 2014 beschlossenen Anpassung der Steuerhebesätze auf das annähernde Landesdurchschnittsniveau bei Kommunen vergleichbarer Größenordnung und der Anhebung diverser Gebühren (z.b. Friedhofsgebühren, Elternbeiträge für die Kindergartenbeförderung) steht eine Erhöhung von Steuern und Gebühren im Rat jedenfalls jetzt nicht zur Diskussion. Weitere nennenswerte Ertragssteigerungen lassen sich kurzfristig nicht realisieren. Der Aufwandsbereich enthält im Wesentlichen Standardansätze, die auf Basis der allgemeinen Preissteigerungen fortgeschrieben wurden. Die Ansätze sind aufgrund von gesetzlichen Pflichtaufgaben und rechtlichen Vorgaben fast vollständig gebunden, so dass weitere Spielräume für Aufwandskürzungen nicht mehr vorhanden sind. I. Ergebnishaushalt 2016 Der Haushaltsplan 2016 schließt im Gesamtergebnishaushalt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von ab. Im Einzelnen ergibt sich bei ordentlichen Erträgen von und ordentlichen Aufwendungen von ein planmäßiger Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis in Höhe von Der außerordentliche Haushalt schließt mit einem Überschuss in Höhe von ab. Dieser Überschuss berechnet sich aus dem Saldo von prognostizierten Erträgen und Aufwendungen bei der Veräußerung von Anlagevermögen. Gemäß 110 Absatz 4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Nach dieser Legaldefinition ist der Haushaltsplan 2016 aufgrund des Fehlbedarfs im ordentlichen Ergebnis unausgeglichen. Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gilt aber dennoch als erfüllt, wenn nach der mittelfristigen Ergebnis- und ung die vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden können ( 110 Absatz 5 NKomVG). In den Planjahren 2017 bis 2019 kann die Gemeinde Twist voraussichtlich ausgeglichene Ergebnishaushalte vorlegen. Nach den derzeitigen Planzahlen ergeben sich positive Jahresergebnisse in Höhe von (2017), (2018) und (2019). Aus diesen Jahresüberschüssen ist voraussichtlich die Abdeckung des Fehlbetrages aus dem Haushaltsjahr 2016 sichergestellt. Darüber hinaus wird aus dem Jahresergebnis

13 nach dem derzeitigen Buchungsstand ein ausreichend hoher Überschuss erzielt, der ebenfalls zur Fehlbetragsabdeckung herangezogen werden kann. Die wichtigsten Erträge und Aufwendungen im Überblick: 1. Finanzausgleich Soll Ansatz Plan Schlüsselzuweisungen Übertragener Wirkungskreis Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Summe Erträge Umlage Entschuldungsfond Kreisumlage Summe Aufwendungen Der Stand der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2015 berücksichtigt bereits die erhöhten Zuweisungen auf der Grundlage des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 vom Für das Haushaltsjahr 2016 werden Schlüsselzuweisungen in Höhe von erwartet. Der Berechnung liegt der vom Landesamt für Statistik (LSN) mit Schreiben vom mitgeteilte vorläufige Grundbetrag in Höhe von 934,70 je Einwohner zugrunde. Da die amtliche Einwohnerzahl vom Landesamt noch nicht auf den Stichtag fortgeschrieben ist, basiert die Kalkulation auf der Grundlage der Einwohnerzahlen im Fünfjahresdurchschnitt des Stichtages Im jahr 2017 steigen die Erträge aus Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Vorjahr nur leicht an. Ursächlich für diese Entwicklung ist ein unerwartet hoher Gewerbesteuerzugang im vierten Quartal 2015, der zu einem starken Anstieg der Steuerkraft in dem für den Finanzausgleich 2017 maßgeblichen Berechnungszeitraum und damit zu einem Absinken der Schlüsselzuweisungen führt. In den folgenden Planjahren 2018 und 2019 tritt unter Berücksichtigung der prognostizierten Entwicklung bei den Realsteuern und der Steigerungsraten laut Orientierungsdatenerlass des Nds. Innenministeriums wieder ein Anstieg bei den Schlüsselzuweisungen ein. Den Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises liegt ein fixer Betrag je Einwohner in Höhe von 55,09 für das Jahr 2016 zugrunde. Bei kreisangehörigen Gemeinden erfolgt ein Ansatz in Höhe von 34,03 % des berechneten Betrages. Die folgenden Planjahre wurden mit einer Steigerung in Höhe von 2,5 % für 2017 bzw. je 2,0 % für 2018 und 2019 gemäß dem Orientierungsdatenerlass berechnet. 11

14 Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird im Haushaltsjahr 2015 voraussichtlich (Bescheid LSN vom ) betragen und damit den Ansatz um gut überschreiten. Es steht allerdings noch eine Endabrechnung für 2015 zum Zahltermin aus. Für die Planjahre wurden jeweils die prognostizierten Steigerungsraten gemäß dem Orientierungsdatenerlass einkalkuliert. Bei dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer liegen die Erträge gut über dem Planansatz In den Folgejahren wurden wiederum die prozentualen Steigerungen gemäß Orientierungsdatenerlass einberechnet. Die Entschuldungsumlage wird im Rahmen des Finanzausgleichs seit dem erhoben. Bei dem Entschuldungsfond handelt es sich um ein Sondervermögen des Landes, aus dem Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden zur nachhaltigen Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen Tilgungshilfen in Höhe von bis zu 75 vom Hundert ihrer bis zum 31. Dezember 2009 aufgenommenen Liquiditätskredite zu deren Rückzahlung sowie auf diesen Teil der Liquiditätskredite bezogene Zinshilfen erhalten können. Für das Jahr 2015 beträgt die Umlage Für die Folgejahre dürfte laut Auskunft der Finanzverwaltung des Landkreises Emsland mit keinen größeren Schwankungen zu rechnen sein. Der Anstieg der Kreisumlage 2016 gegenüber dem Vorjahr um rd ist auf die gestiegene Steuerkraft der Gemeinde in dem zugrunde zu legenden Berechnungszeitraum ( bis ) zurückzuführen. In den Planjahren ab 2017 wird die Kreisumlage stetig steigen bis auf rd. 4,28 Mio. im Jahr Grundlage der Berechnung der Kreisumlage ist die Steuerkraft aus den Realsteuern (Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer) und aus dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Schlüsselzuweisungen. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Entwicklungen bei diesen Ertragsarten ergeben sich rechnerisch die dargestellten Steigerungen. Die Kreisumlage wurde mit dem derzeit gültigen Hebesatz von 45 v.h. fortgeschrieben. 2. Entwicklung der Realsteuern einschließlich Gewerbesteuerumlage Soll Ansatz Plan Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Summe Erträge Gewerbesteuerumlage Summe Aufwendungen Bei den Realsteuern wurden die Ansätze für das Haushaltsjahr 2016 jeweils auf Basis der bisher erreichten Ansätze 2015 gebildet. Bei der Grundsteuer A wird das Anordnungssoll 12

15 2015 rd erreichen und damit ca hinter dem Planansatz zurückbleiben. Bei der Grundsteuer B ist mit einem Anordnungssoll von der Planansatz 2015 nahezu exakt erreicht. Die Gewerbesteuer wird gegen Jahresende ein Anordnungssoll von voraussichtlich rd erreichen und wird damit rd über dem Haushaltsansatz 2015 (Ansatz 4,4 Mio. ) liegen. Dieses Anordnungssoll ist jedoch auf einen einmaligen hohen Gewerbesteuerzugang zurückzuführen, der bei der Veranschlagung der Erträge für das Haushaltsjahr 2016 außer Ansatz geblieben ist. Ohne diesen einmaligen Effekt wäre der Planansatz 2015 um rd verfehlt worden. In den jahren 2017 bis 2019 wurden jeweils Steigerungen gemäß den Empfehlungen des Orientierungsdatenerlasses einberechnet. Gewerbesteuerumlage Der Gewerbesteuerumlagesatz beträgt für 2016 = 69 v. H. Gewerbesteuerumlage = (Istaufkommen : Hebesatz) x 69 v. H. Bezogen auf den Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Twist in Höhe von 350 v. H. und einem veranschlagten Gewerbesteueraufkommen 2016 von beträgt die Gewerbesteuerumlage Dieses entspricht rd. 19,71 % des Gewerbesteueraufkommens. Sollten die oben angeführten Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in 2015 kassenwirksam werden, ist zum Abrechnungstermin noch mit einer Nachzahlung der Gewerbesteuerumlage für 2015 in Höhe von gut zu rechnen. 3. Konzessionsabgaben Soll Ansatz Plan Konzessionsabgaben Strom Konzessionsabgaben Gas Konzessionsabgaben Wasser Summe Erträge Den Ansätzen der Konzessionsabgaben für Strom liegen die im Jahr 2015 festgesetzten Vorauszahlungen zugrunde. Aufgrund des Aufkommens in den letzten Jahren wird mit stagnierenden bis leicht rückläufigen Erträgen gerechnet. Von daher wird der Ansatz gegenüber 2015 nach unten korrigiert. Die Konzessionsabgaben für Gas wurden anhand der durchschnittlichen Konzessionsabgaben der vergangenen Jahre kalkuliert. Tendenziell ist ein leichter Anstieg der Erträge zu verzeichnen. Bei den Konzessionsabgaben für Wasser wurde die letzte Vorauszahlungsfestsetzung des Trink- und Abwasserverbandes Bourtanger Moor für das Jahr 2015 herangezogen. In den Planjahren wird von einer leicht steigenden Tendenz ausgegangen. 13

16 4. Abwicklung der Vorjahre Aus kameralen Abschlüssen des Verwaltungshaushalts bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2010 wurde ein Sollfehlbetrag in Höhe von ,04 in die erste doppische Bilanz eingebucht (s. Eröffnungsbilanz). Aus den geprüften und beschlossenen Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 konnten bereits Jahresüberschüsse in Höhe von ,62 bzw ,43 auf den Sollfehlbetrag verrechnet werden. Der restliche Fehlbetrag in Höhe von ,99 kann in voller Höhe aus dem Jahresüberschuss 2014 gedeckt werden, so dass mit Abschluss des Haushaltsjahres 2014 erstmals Beträge den Überschussrücklagen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden können. 5. Personalaufwand Der Personalaufwand (incl. Aufwendungen für Versorgung) beträgt: Gesamtbetrag das sind 21,86 % 21,75 % der ordentlichen Aufwendungen. Der Haushaltsansatz ist auf der Grundlage des vorhandenen Personalbestandes einschl. bereits bekannter Veränderungen ermittelt worden. Dabei wurde bei den Beschäftigten eine tarifliche Erhöhung der Entgelte in Höhe von 3,0 % ab 03/2016 zugrunde gelegt. Die Bezüge der Beamten sind mit einer Besoldungserhöhung in Höhe von 2,0 % ab dem gemäß dem Niedersächsischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 kalkuliert worden. Der Ansatz von enthält zahlungsunwirksame Aufwendungen für die Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen ist - auf die entsprechenden Produkte verteilt - ein Betrag in Höhe von (2015 = ) eingeplant worden. Es handelt sich im Wesentlichen um Standardansätze für die gewöhnliche laufende Unterhaltung der gemeindlichen Gebäude und Liegenschaften. Ein nennenswertes Projekt der baulichen Unterhaltung ist der geplante Austausch von abgängigen Aluminiumfenstern durch Kunststofffenster an der Oberschule Twist. Diese Maßnahme ist mit einem Kostenvolumen von veranschlagt. Wegen der Zahlung von Zuschüssen nach dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz im Rahmen der Energetischen Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur ist diese Maßnahme allerdings nicht im oben angeführten Ansatz enthalten, sondern im Investitionsprogramm abgebildet. 14

17 7. Bewirtschaftung der Gebäude Für die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Gebäude ist, auf die entsprechenden Produkte verteilt, ein Gesamtbetrag in Höhe von (Ansatz 2015 = ) veranschlagt. Die Ansätze verteilen sich wie folgt: 2016 Vorjahr Heizkosten Reinigung Strom Versicherung Abgaben und Entgelte Sonstige Bewirtschaftungskosten Besondere Betriebsaufwendungen (Hallenbad) II. Finanzhaushalt 1. Wesentliche Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen Bezeichnung Betrag I Fenstersanierung Oberschule I Erweiterung Erdöl-Erdgas-Museum I Bau und Ankauf von Flüchtlingsunterkünften I Erweiterung KiTa St. Marien I Erschließung von Industriegebieten I Verbesserung der Internetversorgung Verpflichtungsermächtigungen Im Haushaltsplan 2016 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 veranschlagt: Investition I : für die Erweiterung des Erdöl-Erdgas-Museums Investition I : für das Mehrgenerationenhaus St. Ansgar 15

18 3. Kreditwirtschaft a) Entwicklung des Schuldenstandes aus Investitionskrediten 2007 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,99 pro Kopf 375, Einwohner 2008 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,43 pro Kopf 371, Einwohner 2009 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,55 pro Kopf 487, Einwohner 2010 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,37 pro Kopf 536, Einwohner 2011 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,83 pro Kopf 554, Einwohner 2012 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,07 pro Kopf 576, Einwohner 2013 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,25 pro Kopf 554, Einwohner 2014 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,41 pro Kopf 625, Einwohner 2015 Schulden am (Ist-Verschuldung) ,21 pro Kopf 587, Einwohner * 2016 Schulden am (Prognose!) ,00 pro Kopf 673, Einwohner * * Die Einwohnerzahl ist ab 2015 nicht amtlich, da die Fortschreibung des Landesamtes für Statistik auf den auf Basis des Zensus 2011 noch nicht vorliegt. Hilfsweise wird auf den amtlichen Stand vom zurückgegriffen. 16

19 Erläuterungen zum Schuldenstand 2016: Bei dem Schuldenstand per handelt es sich um eine vorläufige Prognose, die den maximalen Schuldenstand darstellt. Dabei wird unterstellt, dass der gesamte rechnerische Kreditbedarf in Höhe von , der zum Ausgleich des Finanzhaushalts 2016 eingestellt ist, in voller Höhe im Haushaltsjahr 2016 zur Sicherstellung der Liquidität benötigt und auch tatsächlich aufgenommen wird. Laut 2016 würde in diesem Fall die Nettoneuverschuldung betragen. b) Kreditaufnahme 2016 Kreditaufnahme lt. Haushaltsplan Kreditmarkt = Kreisschulbaukasse (KSB) = 0./. ordentliche Tilgung (Kreditmarkt u. KSB) = /. außerordentliche Tilgung (Kreditmarkt) = 0 Netto-Neuverschuldung = Weiterhin steht in 2016 ein Darlehen mit einer Restschuldsumme in Höhe von ,09 wegen Auslaufen der Zinsbindungsfrist zur Umschuldung an. c) Schuldendienst Zinsen Ansatz 2016 Ansatz 2015 Mehr = + Weniger =./. Kreditmarktdarlehen Kassenkredite / Zusammen Ordentliche Tilgung Ansatz 2016 Ansatz 2015 Mehr = + Weniger =./. Kreisschulbaukasse Kreditmarktdarlehen Zusammen

20 Bei den Zinsaufwendungen für Darlehen vom Kreditmarkt kommt es trotz der vorgesehenen Kreditaufnahme planmäßig nur zu einem moderaten Anstieg gegenüber dem Vorjahr in Höhe von Dieser Umstand ist auf die Umschuldungen der vergangenen Jahre zu günstigen Zinskonditionen bei gleichzeitig hohen Tilgungsraten zurückzuführen, die sich nun in sinkenden Zinsaufwendungen niederschlagen. Bei den Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite wird der Ansatz zum Vorjahr um gesenkt. Das liegt zum einen in der insgesamt verbesserten Liquiditätslage der Gemeindekasse begründet, zum anderen ist nach Auffassung von Marktexperten bei der Versorgung mit Liquiditätskrediten kein signifikanter Anstieg bei den Zinsen zu erwarten. Der auffällige Anstieg bei der ordentlichen Tilgung von Kreditmarktdarlehen in Höhe von liegt neben der eingeplanten Kreditneuaufnahme darin begründet, dass das Darlehensportfolio sich ausschließlich aus Annuitätendarlehen zusammensetzt. Auch hierbei spielt das zurzeit sehr niedrige Zinsniveau eine bedeutende Rolle. Da Darlehen bei Auslaufen der Zinsbindungsfrist zu günstigen Zinskonditionen prolongiert oder neu abgeschlossen werden können, steigt der Tilgungsanteil bei gleich hoher Leistungsrate stark an. Die abnehmenden Tilgungen bei den Investitionsdarlehen aus der Kreisschulbaukasse ab 2018 sind darauf zurückzuführen, dass seit einigen Jahren keine Darlehen mehr beansprucht werden konnten und damit die Summe der noch zu tilgenden Darlehen stetig sinkt. d) Kreditfinanzierungsquote Vom Gesamtvolumen der Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von ist laut 2016 eine Deckung durch Kreditaufnahmen in Höhe von vorgesehen. Dieses entspricht einer Kreditfinanzierungsquote von 43,78 %. Im Vorjahr lag diese Quote bei 0 %. e) Liquiditätskredite Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wurde in 4 der Haushaltssatzung von 2,95 Mio. in 2015 auf nunmehr 1,97 Mio. herabgesetzt. Das durchschnittliche Liquiditätsdefizit betrug in 2015 ca (Vergleich zum Vorjahr: ca. 1,55 Mio. ). Mit der Neufestsetzung bedarf der Höchstbetrag für Liquiditätskredite keiner Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, weil die Grenze 18

21 von einem Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht überschritten wird. f) Kassenlage 2015 Die Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse war während des Haushaltsjahres 2015 durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten stets gegeben. Der durch die Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag von 2,95 Mio. wurde an keinem Buchungstag überschritten. Der feste Liquiditätskredit wurde in 2015 schrittweise reduziert: zu Jahresbeginn betrug die Kredithöhe 2,0 Mio., ab wurde der Kredit auf 1,85 Mio. und ab auf 1,6 Mio. abgesenkt. III. Schlussbemerkungen Die finanziellen Rahmenbedingungen erlauben der Gemeinde Twist nur die Vorlage eines Sparhaushaltes Dennoch kann zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden, dass die Gemeinde mit diesem Haushaltsplan ihre gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen erfüllt und die drängendsten Erfordernisse befriedigen kann. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass es nicht ohne eine Nettoneuverschuldung geht. Hierbei wird die Darlehensaufnahme, z.b. für die Industriegebietsentwicklung, die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Marien zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz oder die Errichtung bzw. der Ankauf von Flüchtlingswohneinheiten, als Investition in und für die Zukunft bewertet. Das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm ermöglicht eine nachhaltige energetische Sanierung der Fenster in der Oberschule Twist. Die Verbesserung der Liquidität ist ein erfreulicher Umstand, der zu einer erheblichen Reduzierung des Höchstbetrages für Liquiditätskredite gegenüber dem Vorjahr führt. Ebenso erfreulich ist, dass die Hebesätze der Realsteuern zu 2015 unverändert bleiben können. Twist, im Dezember 2015 Schmitz Bürgermeister 19

22 Grafische Darstellungen 20

23 Struktur der Erträge Haushalt 2016 Erträge Betrag Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auflösungserträge aus Sonderposten öffentlich-rechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Finanzerträge sonstige ordenliche Erträge (14,1%) Struktur der Erträge Haushalt (3,9%) (4,0%) (2,9%) (0,8%) (0,3%) (3,8%) (70,3%) Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auflösungserträge aus Sonderposten öffentlich-rechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Zinsen und ähnliche Finanzerträge sonstige ordenliche Erträge 21

24 Struktur der Aufwendungen Haushalt 2016 Aufwendungen Betrag Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Versorgung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen (43,8%) Struktur der Aufwendungen Haushalt (2,9%) ,00 (21,2%) 21,7 0,2 #BEZUG! ,9 (0,2%) 10,0 1,5 44,8 3, (18,5%) (1,5%) (9,8%) Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Versorgung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen 22

25 Entwicklung der Realsteuern Jahr Grundsteuer A und B Gewerbesteuer Grundsteuer A und B Gewerbesteuer , , , , , , , ,00 Gewerbesteuer

26 Entwicklung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer Jahr Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Einkommenssteuer , , , , , , , , Gemeindeanteil Umsatzsteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer , , , , , , , ,

27 Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen Jahr Schlüsselzuweisungen Übertragener Wirkungskreis Schlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen , , , , , , , Übertragener Wirkungskreis Übertragener Wirkungskreis , , , , , , , ,

28 Entwicklung der Kreisumlage Jahr Kreisumlage Kreisumlage Jahr Kreisumlage

29 Entwicklung des Schuldenstandes aus Investitionskrediten Jahr Istverschuldung Pro-Kopf-Verschuldung Einwohner ,36 417, ,99 375, ,43 371, ,55 487, ,37 536, ,83 554, ,07 576, ,25 554, ,41 625, ,21 587, Istverschuldung Pro-Kopf-Verschuldung ,96 371,91 375,53 536,71 576,02 625,72 587,01 554,22 554,88 487,

30 Haushaltsplan 2016 Gemeinde Twist Gesamtergebnishaushalt Nr. Bezeichnung Ergebnis Ordentliche Erträge 1. Steuern und ähnliche Abgaben , , , , , ,00 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , , , ,00 3. Auflösungserträge aus Sonderposten , , , , , ,00 4. sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. öffentlich-rechtliche Entgelte , , , , , ,00 6. privatrechtliche Entgelte , , , , , ,00 7. Kostenerstattungen u. Kostenumlagen , , , , , ,00 8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge , , , , , ,00 9. aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, sonstige ordentliche Erträge , , , , , , = Summe ordentliche Erträge , , , , , ,00 Ordentliche Aufwendungen 13. Aufwendungen für aktives Personal , , , , , , Aufwendungen für Versorgung , , , , , , Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen , , , , , , Abschreibungen , , , , , , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , , , , , , Transferaufwendungen , , , , , , sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , , , Überschuss gem 15 Abs. 5 GemHKVO 0, ,00 0, , , , = Summe ordentliche Aufwendungen , , , , , , ordentliches Ergebnis , , , , , , außerordentliche Erträge , , , , , , außerordentliche Aufwendungen 2.277,95 0, ,00 0,00 0,00 0, Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO 0, , , , , , = Summe aus Zeile 24 und , , , , , , außerordentliches Ergebnis , , , , , , Jahresergebnis , , , , , , Summe der Jahresfehlbeträge aus Vorjahren gem. 2 Abs. 6 GemHKVO 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28

31 Haushaltsplan 2016 Gemeinde Twist Gesamtfinanzhaushalt Nr. Bezeichnung Ergebnis Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1. Steuern und ähnliche Abgaben , , , , , ,00 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , , , ,00 3. sonstige Transfereinzahlungen 180,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. öffentlich-rechtliche Entgelte , , , , , ,00 5. privatrechtliche Entgelte , , , , , ,00 6. Kostenerstattungen u. Kostenumlagen , , , , , ,00 7. Zinsen und ähnliche Einzahlungen , , , , , ,00 8. Einzahl. a. d. Veräußerung geringw. Vermögensg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9. sonstige haushaltswirksame Einzahlungen , , , , , , = Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11. Auszahlungen für aktives Personal , , , , , , Auszahlungen für Versorgung , , , , , , Auszahl. f. Sach- und Dienstleist. u.ger.verm , , , , , , Zinsen und ähnliche Auszahlungen , , , , , , Transferauszahlungen , , , , , , sonstige haushaltswirksame Auszahlungen , , , , , , = Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , , , , , Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , , , , ,00 Einzahlungen für Investitionstätigkeit 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit , , , , , , Beiträge u. ä. Entgelte f.investitionstätigkeit , , , , ,00 0, Veräußerung von Sachvermögen , , , , , , Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, sonstige Investitionstätigkeit 2.983, , , , ,00 0, = Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , , , , ,00 Auszahlungen für Investitionstätigkeit 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , , , , , , Baumaßnahmen , , , , , , Erwerb von beweglichem Sachvermögen , , , , , , Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, aktivierbare Zuwendungen , , , , , , sonstige Investitionstätigkeit , , , , , , = Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , , , , , , Saldo aus Investitionstätigkeit , , , , , , Finanzmittel-Überschuss/ -Fehlbetrag , , , , , ,00 Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 34. Aufnahme von Krediten u. Darl. f. Investitionen , , ,00 0, , , Tilgung von Krediten u. Darl. f. Investitionen , , , , , ,00 29

32 Haushaltsplan 2016 Gemeinde Twist Gesamtfinanzhaushalt Nr. Bezeichnung Ergebnis Saldo aus Finanzierungstätigkeit , , , , , , Summe der Salden aus Zeile 33 und , ,00 0, , , , voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Jahres ( ) , , , , , , , , , , , ,14 Erläuterungen - Gesamtfinanzhaushalt zu Pos. 34: Aufnahme von Krediten Der Ansatz für die Aufnahme von Krediten und Darlehen für Investitionen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von setzt sich wie folgt zusammen: - Neuaufnahme eines Darlehen zur Deckung des Finanzmittelfehlbedarfs 2016 in Höhe von Darlehensaufnahme zum Zwecke der Umschuldung wegen Auslaufen der Zinsbindungsfrist in Höhe von Im jahr 2017 sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Bei den Ansätzen für die jahre 2018 und 2019 in Höhe von bzw handelt es sich ausschließlich um fällige Darlehen, die aufgrund auslaufender Zinsbindungsfristen zur Umschuldung anstehen. zu Pos. 35: Tilgung von Krediten Der Betrag für die Tilgung von Krediten beinhaltet in folgendem Umfang Umschuldungsdarlehen (s. auch Finanzposition 34.): : : :

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