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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10026 Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz Vorbemerkung der Fragesteller UmsichgreifendeprekäreBeschäftigungundsteigenderLeistungs-und KostendruckprägendenArbeitsalltagvielerBeschäftigterinDeutschland. PsychischeGefährdungenamArbeitsplatzsindnachAuskunftderDeutschen RentenversicherunginzwischenderHauptgrundfürFrühverrentungen.InnerhalbdervergangenenzehnJahreistihrAnteilandenFrühverrentungenvon 24 Prozent auf 40 Prozent angestiegen. GleichzeitigsinddemografischerWandelunddrohenderFachkräftemangelin derdeutschenwirtschaftallgegenwärtig.deutschlandkannessichnichtleisten,aufarbeitskräftezuverzichten.dahergiltes,diearbeitsweltsozugestalten,dassbeschäftigtebiszumeintrittindasrentenaltergesundealternsgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden. VordiesemHintergrundstehtderArbeitsschutzvorgroßenHerausforderungen.EinehumaneArbeitsgestaltungistdasGebotderStundeunddaheristder BedarfanBeratungundÜberwachungdurcheffektiveAufsichtsbehörden groß.inderzusammenfassungdesvonderbundesregierungvorgelegten BerichtsüberSicherheitundGesundheitbeiderArbeit fürdasjahr2010ist abernachzulesen, dassindenbundesländernderpersonalstandder Gewerbeaufsicht wieindenletztenjahrenschon weiterkontinuierlichabgebautwirdundparalleldazudiezahlenvonbesichtigtenunternehmenund vonbesichtigungeninunternehmenrückläufigsind.eineaufmerksameverfolgung dieser Entwicklung ist weiterhin geboten. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBeschäftigunginDeutschlandbefindetsichaufRekordniveau;dasAusmaßderArbeitslosigkeitistindenvergangenenJahrendeutlichzurückgegangen.InsofernteiltdieBundesregierungdieinderVorbemerkungderFragestellerzumAusdruckgebrachteAuffassung,derArbeitsalltagvielerBeschäftigter sei von prekärer Beschäftigung geprägt, ausdrücklich nicht. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom29.Juni 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Personalstand und Ressourcen 1.WiehatsichderPersonalstandderAufsichtsbehördenimArbeitsschutz nachkenntnisderbundesregierungvon2005bisheuteprojahrentwickelt (bittenachgewerbeaufsichtindenländern,unfallversicherungundberufsgenossenschaften differenzieren)? DasBundesministeriumfürArbeitundSoziales (BMAS)veröffentlichtden PersonalstandderAufsichtsbehördenderLänderundderUnfallversicherungsträgerimjährlichenBerichtüberSicherheitundGesundheit (SuGA)beider ArbeitaufderBasisdervondenLändernbzw.denUnfallversicherungsträgern übermitteltendaten.dieentwicklungdespersonalstandesistinnachfolgender Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Personalstand der Aufsichtsbehörden Jahr Arbeitsschutzaufsicht der Länder gewerbliche BG UVT öffentliche Hand landwirtschaftliche BG 2.SiehtdieBundesregierungHandlungsbedarfbezüglichderPersonalentwicklung der Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz in den letzten Jahren? Wenn nein, warum nicht? Wennja,wasunternimmtdieBundesregierung (bittenachgewerbeaufsichtindenländern,unfallversicherungundberufsgenossenschaftendifferenzieren)? DieKontrollederEinhaltungderArbeitsschutzbestimmungenistAufgabeder Länder (Artikel30,83Grundgesetz GG, 21Arbeitsschutzgesetz ArbSchG). DieLändernehmendieseAufgabealseigeneAngelegenheit (Artikel83GG) wahr.sielegendieimeinzelnenhierfürzuständigenaufsichtsbehördendurch LandesrechtfestundorganisierendasVerwaltungsverfahren.DieKontrolle erfolgtdurchberatungs-undrevisionstätigkeitenindenn,entweder anlassbezogen (z.b.aufgrundvonbeschwerden),imrahmenvonsonderaktionen (z.b.inneinerbestimmtenbranche)oderregelmäßigim Rahmen allgemeiner Revisionen. ImjährlichenSuGAhatdieBundesregierungseitmehrerenJahrenimmerwiederaufdenkontinuierlichenPersonalabbauinderArbeitsschutzaufsichtder LänderunddierückläufigenZahlenvonbesichtigtenUnternehmenundBesichtigungen hingewiesen. RückfragenbeiLändernundUnfallversicherungsträgernergaben,dassdasim SuGAdargestelltePersonalderAufsichtsbehördenderLändereineVielzahl vonaufgabenergänzendzumarbeitsschutzbzw.außerhalbdesarbeitsschutzeswahrnimmt.dieseaufgabensindindenletztenjahrenkontinuierlichgestiegen.diepersonalressourcen,dieindenländernausschließlichfürden ArbeitsschutzzurVerfügungstehen,dürftendamitniedrigerliegenalsim SuGAdargestellt.DieLänderarbeitenzurzeitdaran,einerealistischeDarstellungderPersonalressourcen,dieindenLändernfürdenArbeitsschutzzurVerfügung stehen, zu erarbeiten.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10229 DerPersonalstandderAufsichts-undBeratungsdienstederUnfallversicherungsträger (gewerblicheberufsgenossenschaftenundunfallversicherungsträgerderöffentlichenhand)beläuftsichaufca.4800personenundistüberdie letztenfünfjahreannäherndkonstantgeblieben.davonsindca.diehälfteaufsichtspersonenmitbesichtigungstätigkeit.diederaufsichtspersonen mitbesichtigungstätigkeitistindenletztenjahrenleichtrückläufig,dadie AufsichtspersonenangesichtsdersichveränderndenArbeitsweltnebenihrer direktenbetriebsbesichtigungzunehmenddafürsorgen,dassfachexpertenaus ihrenhäusernfürweitergehendeberatungenzupsychischenbelastungen, Demografie oder arbeitsbedingter Gesundheitsförderung zur Verfügung stehen. EsgibtwederimnationalenRechtnochineuropäischenoderinternationalen VereinbarungenkonkretequantitativeAnforderungenandenUmfangeinzusetzenderPersonal-odersonstigerRessourcenfürdieAufsichtstätigkeit,sodass diesbezüglichekonkreteanforderungenandieländernichtgestelltwerden können.gleichwohlbeobachtetdiebundesregierungdenpersonalabbaubei der Arbeitsschutzaufsicht der Länder nicht ohne Sorge. DieBundesregierungwirktimRahmenderGemeinsamenDeutschenArbeitsschutzstrategie (GDA)aufeinequalitativhochwertigeErfüllungderAufgaben der Arbeitsschutzaufsicht bei den Ländern hin. 3.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausderaussagedesvorsitzendendesländerausschussesfürgesundheitsschutzundarbeitssicherheit (LASI),SteffenRöddecke,derim IGMetall TippfürdenArbeitsplatzNr.43,2011 mitdenwortenzitiertwird: Der staatlichearbeitsschutzistdurchdenteilweisemassivenabbauvonstellenineinzelnenbundesländernanseinegrenzengestoßen.eristdort nichtmehrinderlage,seinenverpflichtungenumfassendnachzukommen.eskönnennurnochdiedringendstenpflichtaufgabenerledigtwerden.derarbeitsschutzagiertdamitwiediefeuerwehr,erlöscht,wennes brennt.weiterefürdiegesundheitwichtigeaufgaben,wieetwadiepräventionvonmuskel-skelett-erkrankungenoderpsychischenfehlbelastungen werden dadurch vernachlässigt? EineRückfragebeimLänderausschussfürArbeitsschutzundSicherheitstechnik (LASI) ergab folgende Einschätzung: DieAussageistauchweiterhinzutreffend.EsgibteinigeLänder,beidenender Personalbestandderzeitgeradenochausreichendist.EsgibtaberauchLänder miteinerdeutlichgeringerenpersonalausstattung.allgemeinwirdindenländernmiteinemweiterenpersonalabbauinderarbeitsschutzverwaltunggerechnet. HinsichtlichSchlussfolgerungenundKonsequenzenfürdieBundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieAufsichtspersonenausreichendqualifiziertsind,umdenAnforderungenbeiderBesichtigungvon psychischen Gefährdungen angemessen gerecht zu werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die Regierung? DieIntegrationdesGefährdungsfaktors psychischebelastung indiearbeitsschutzaufsichterforderteineveränderteherangehensweise.diebisherigen Konzeptegreifenhiernicht.PsychischeBelastungensindimRahmenvonBetriebsbesichtigungennurschwerzuermitteln.EineinfacherSoll-Ist-Vergleich

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (wiez.b.beiphysikalischenoderstoffbezogenengrenzwerten)istnichtmöglich.psychischebelastungenmüssenimrahmenvongesprächenmitdemarbeitgeberunddenbeschäftigtensowiedurchintensivebeobachtungenvorort ermitteltwerden.einesolchevorgehensweiseistzeit-undpersonalaufwändigeralsdiebisherigeermittlungderklassischengefährdungsfaktoren,diein VerordnungenundstaatlichenRegelnweitgehendkonkretisiertsind.Erste SchrittezurQualifizierungderAufsichtsbeamtinnenund-beamtenhabendie LänderunddieUnfallversicherungsträgerbereitsfrühzeitigeingeleitet.So wurdeimjahr2009dielasi-veröffentlichunglv52 Integrationpsychischer BelastungenindieBeratungs-undÜberwachungspraxisderArbeitsschutzbehördenderLänder erarbeitet.mitderumsetzungderlv52wurdedurchein spezielles länderübergreifendes Schulungskonzept begonnen. ImRahmendesHandlungsschwerpunktes SchutzundStärkungderGesundheitbeiarbeitsbedingterpsychischerBelastung dergdawirddiequalifizierungderaufsichtspersonenderländerundauchderunfallversicherungsträger einenschwerpunktdarstellen.eine LeitlinieBeratungundÜberwachungzu psychischer Belastung ist in Vorbereitung. 5.BestätigtdieBundesregierung,dassdenAufsichtsbehördenindenletzten Jahrenweitereneuezusätzliche fachfremde Aufgabenübertragenwurden, ohne weiteres Personal einzuplanen? Wennja,wiebegründetdieBundesregierung,dassdieAufsichtsbehörden dennoch ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden können? DerBundesregierungistbekannt,dassdenAufsichtsbehördenindenletzten Jahren zusätzliche Aufgaben übertragen worden sind. ZurFragederWahrnehmungderAufsichtspflichtenwirdaufdieAntwortzu Frage 2 verwiesen. Besichtigungen und Sanktionen 6.WievieleBesichtigungenwurdennachKenntnisderBundesregierung jährlichindenjahren2005bisheuteprojahrdurchgeführt,undwieviele davon a)in kleinen n, b) in mittelgroßen n und c)in großen n (bittejeweilsnachgewerbeaufsichtindenländern,unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)? DasBundesministeriumfürArbeitundSozialesveröffentlichtdieder BesichtigungenderAufsichtsbehördenderLänderundderUnfallversicherungsträgerimjährlichenSuGAaufderBasisdervondenLändernbzw.den UnfallversicherungsträgernübermitteltenDaten.DieZahlderBesichtigungen ist in nachfolgender Tabelle 2 dargestellt.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10229 Tabelle 2: Besichtigungen Gewerbeaufsicht der Länder mit Beschäftigten Jahr 1 bis bis und mehr Sonstige *) gesamt **) **) *) Baustellen, überwachungsbedürftige Anlagen außerhalb von n u. ä. **) aufgrund Umstellung der Betriebsgrößenklassen keine eindeutige Zuordnung möglich. Gewerbliche Berufsgenossenschaften Unternehmen mit... abhängig beschäftigten Vollarbeitern Jahr 0 bis 9 10 bis und mehr unbekannt gesamt Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften *) *) Bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wird keine Aufteilung nach Größe der Unternehmen vorgenommen. Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Unternehmen mit abhängig beschäftigten Vollarbeitern Jahr 0 bis 9 10 bis und mehr unbekannt gesamt WievielProzentderwurdennachKenntnisderBundesregierung seit2005bisheuteprojahrbesichtigt (bittenachkleinen,mittelgroßenund großen differenzieren)? Die besichtigten sind in Tabelle 3 der Anlage dargestellt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.WelcheArbeitsschutzbereiche (u.a. psychischebelastungen und Arbeitszeit )wurdennachkenntnisderbundesregierunginwelcherprozentualengrößenordnungbeidenbetriebsbesichtigungenjährlichindenjahren2005bisheuteüberprüft (bittenachgewerbeaufsichtindenländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)? DieArbeitsschutzbehördenderLändererfassenihreÜberwachungs-undBeratungstätigkeitenjährlichnacheinemvorgegebenenSchema.Unteranderem werdendieimrahmeneinerbetriebsbesichtigungbehandeltensachgebieteerfasst. Diese sind in nachfolgender Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4: Produktorientierte Darstellung der Arbeitsschutzbehörden der Länder (2010) Pos. Technischer Arbeitsschutz, Tätigkeiten Tätigkeiten Unfallverhütung und in % absolut Gesundheitsschutz 1 Technischer Arbeitsschutz 81, Arbeitsschutzorganisation 18, Arbeitsplätze, Arbeitsstätten, Ergonomie 23, Arbeitsmittel, Medizinprodukte 18, Überwachungsbedürftige Anlagen 5, Gefahrstoffe 8, Explosionsgefährliche Stoffe 2, Biologische Arbeitsstoffe 1, Gentechn. veränderte Organismen 0, Strahlenschutz 1, Beförderung gefährlicher Güter 1, Psychische Belastungen 0, Techn. Arbeits- und Verbraucherschutz 5, Geräte- und Produktsicherheit 4, Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen 0, Medizinprodukte 0, Sozialer Arbeitsschutz 12, Arbeitszeit 5, Sozialvorschriften im Straßenverkehr 2, Kinder- und Jugendarbeitsschutz 1, Mutterschutz 2, Heimarbeitsschutz 1, Arbeitsmedizin 0, Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt 0,0 42 Summe Position 1 bis

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10229 ImJahr2010habendieAufsichtsbeamtinnenund-beamtenderLänderinsgesamt300252Besichtigungenin121990ndurchgeführt.BeidenBesichtigungenwurdeninsgesamt561946Sachgebietebehandelt (1,87Sachgebiete/Besichtigung). AnhandTabelle4wirddeutlich,dassderSchwerpunktbeidenBesichtigungen im TechnischenArbeitsschutz liegt.dassachgebiet Arbeitsplatz,Arbeitsstätte,Ergonomie wirdbeijederzweitenbesichtigungthematisiert,dassachgebiet Arbeitszeit beijederzehntenbesichtigung.dassachgebiet psychischebelastung wirdhingegenimdurchschnittbeijederneunzigstenbesichtigung behandelt. SeitdemJahr2001führendieUnfallversicherungsträgereineSonderabfragezu Beratung,AnordnungundBeanstandungenindenArbeitsschutzbereichenArbeitssicherheitundGesundheitsschutzindenndurch.Dabeiwerden imbereichgesundheitsschutzunteranderemdiemaßnahmendesunternehmensinpunktoergonomie,psychischebelastungenoderarbeitsorganisation hinsichtlichdervermeidungarbeitsbedingtergesundheitsgefahrengeprüftund ggf.unternehmerundversicherteberaten.diesonderabfragezeigteinedeutlicheausprägungderaktivitätenimbereichgesundheitsschutz.dieberatungenimbereichderregelbesichtigungderzudiesemthemasindin denletztenfünfjahrenannäherndkonstantundbetragenca.40prozentdergesamtaktivitäten.dieanordnungenimthemenfeldgesundheitsschutzstiegen imverhältniszumthemenfeldarbeitssicherheitan,undzwarvon21,8prozent imjahr2005auf25,4prozentimjahr2010 (AnteilandengesamtenAnordnungen).Hierbeiistzuberücksichtigen,dassdieseStatistiknurdieAktivitäten deraufsichtsdiensteabbildet.dieaktivitätenderanderenpräventionsberater derunfallversicherungsträger (Arbeitspsychologen,Arbeitshygieniker,Arbeitsmediziner,Gesundheitswissenschaftler,etc.)sindnichtberücksichtigt, machenaberinzwischeneinennichtunwesentlichenteilderberatungender aus. 9.WiehäufigstelltesichnachKenntnisderBundesregierungbeiBetriebsbesichtigungenproJahrseit2005bisheuteabsolutundprozentualzuallen geprüftennheraus,dassdiegeprüftenkeinegefährdungsbeurteilungenbzw.gefährdungsbeurteilungenohnediebeachtung vonpsychischengefährdungendurchgeführthaben (bittenachgewerbeaufsichtindenländern,unfallversicherungundberufsgenossenschaften differenzieren)? DieseDatenwerdenindenJahresberichtenderstaatlichenArbeitsschutzbehördenderLänderbisherstatistischnichterfasst,undauchdieUnfallversicherungsträger verfügen nicht über verlässliche Aussagen. ImRahmenderDachevaluationder1.PeriodezurUmsetzungderGDAwurdendeutschlandweitüberalleWirtschafts-undGrößenklasseninsgesamt6500 ArbeitgeberzurDurchführungvonGefährdungsbeurteilungenbefragt.Ausden Antwortenergibtsich,dass52ProzentderbefragtenArbeitgeberfürihrenBetriebangaben,eineGefährdungsbeurteilungdurchgeführtzuhaben.Jekleiner einbetriebdestogeringeristdiewahrscheinlichkeit,dasseinegefährdungsbeurteilungerstelltwurde.ähnlicheergebnisseergabeineimjahr2009vonder BundesanstaltfürArbeitsschutzundArbeitsmedizin (BAuA)durchgeführterepräsentativeBefragungvonInhaberinnenundInhabernbzw.GeschäftsführerinnenundGeschäftsführerninKlein-undKleinstunternehmen (BAuA: ErgebnisseeinerrepräsentativenBefragungvonInhaber/innen/Geschäftsführer/ innen in Klein- und Kleinstunternehmen, Dortmund/Berlin/Dresden 2011).

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Abbildung 1:Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Größenklasse ( Werden an den Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt? ) Indero.g.repräsentativenBefragungwurdenachderEinbeziehungder psychischen Belastungsfaktoren sozialebeziehungen und Arbeitszeitgestaltung indiegefährdungsbeurteilunggefragt.44prozentbzw.48prozent derbefragten,dieeinegefährdungsbeurteilungdurchführen,gaben an,dasssiediesebelastungsfaktoreneinbezogenhaben.indererwähntenuntersuchungwurdeauchdirektnachdereinbeziehungpsychischerbelastungen indiegefährdungsbeurteilunggefragt.bezogenaufdiegrundgesamtheitder repräsentativenstichprobevon6500nführeninsgesamt20prozent derbefragteneinegefährdungsbeurteilunguntereinbeziehungvon psychischenbelastungendurch.dieentsprechendeverteilungaufdiebetriebsgrößenklassen zeigt die oben angeführte Abbildung. 10.WerdendieBesichtigungennachKenntnisderBundesregierunginallen BranchengleichermaßendurchgeführtoderwerdenBranchenschwerpunktmäßiggeprüft,beidenenVerstößegegenArbeitszeit-undArbeitsschutzvorschriftenzugravierendengesundheitlichenSchädenbeiden Beschäftigtenführen,wiebeispielsweisebeiderTransport-,Logistik-, Call Center-, Leiharbeits- oder Pflegebranche? Eine Rückfrage beim LASI ergab folgende Einschätzung: VorderEinführungderGDAhabendieeinzelnenLänderindividuelleSchwerpunktenachihreneigenenErfahrungenundKriterienfestgesetzt.MitEinfüh-

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10229 rungdergdaimjahr2008setzensichunfallversicherungsträgerundarbeitsschutzbehördenderländergemeinsameziele.diesezielewerdenmitgemeinsamenarbeitsprogrammenuntersetzt.diearbeitsprogrammeorientierensich anbranchen,beideneneinebesondererelevanzbesteht.sowurdeninder GDA-Periodevon2008bis2012u.a.indenBereichenTransportundLogistik, HotelundGaststätten,Pflege,BausowieZeitarbeitArbeitsprogrammedurchgeführt.NebendenGDA-ArbeitsprogrammenführendieLänderundUnfallversicherungsträgernochreguläreBesichtigungendurch.Zurrisikoorientierten SteuerungderÜberwachungerarbeitendieLänderzurzeiteinKonzeptfürein gemeinsamesgrundverständnisüberrisikoorientierteaufsichtstätigkeiten,so dasseinekonzentrationderüberwachungsbehördenaufproblemschwerpunkte ermöglicht wird. 11.ZuwievielenAnordnungen,Verwarnungen,Bußgeldbescheidenund StrafanzeigenhabendieBesichtigungennachKenntnisderBundesregierungjährlichindenJahren2005bisheutegeführt,undinwelchenArbeitsschutzbereichensinddiemeistenMängelaufgetreten (bittejeweils nachgewerbeaufsichtindenländern,unfallversicherungundberufsgenossenschaften differenzieren)? Die Daten sind in nachfolgender Tabelle 5 zusammengestellt. Tabelle 5: Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und Strafanzeigen Anordnungen Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe:

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Verwarnungen Baden-Württemberg 2 Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe: Bußgeldbescheide Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe:

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/10229 Strafanzeigen Baden-Württemberg 2 Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe: Gewerbliche Berufsgenossenschaften Jahr Bußgeldbescheide gegen Mitglieder Bußgeldbescheide gegen Versicherte Anordnungen nach 17 Abs. 1 SGB VII Anordnungen nach 19 Abs. 2 SGB VI Beanstandungen Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Jahr Bußgeldbescheide gegen Mitglieder Bußgeldbescheide gegen Versicherte Anordnungen nach 17 Abs. 1 SGB VII Anordnungen nach 19 Abs. 2 SGB VI Beanstandungen

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Jahr Bußgeldbescheide gegen Mitglieder Bußgeldbescheide gegen Versicherte Anordnungen nach 17 Abs. 1 SGB VII Anordnungen nach 19 Abs. 2 SGB VI Beanstandungen 12.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdieBesichtigungenunddie Schwerpunktsetzungen dem Handlungsbedarf entsprechend ausreichen? Wenn ja, warum? Wenn nein, was wird die Bundesregierung unternehmen? JederArbeitsunfallundjedearbeitsbedingteErkrankungbedeutenHandlungsbedarf.ObdiederBesichtigungendurchdieAufsichtsdienstegesteigert werdenmuss,oderobauchandereformenderverbreitungvonarbeitsschutzwisseneffizienteingesetztwerdenkönnen,istgegenstandderberatungenmit den Ländern und Unfallversicherungsträgern. InsbesondereseitderEtablierungderGDAwerdendieArbeitsschutzschwerpunkteaufderGrundlageempirischerBefundeundgesellschaftlicherBedarfe imeinklangderträgerdergdaunterintensivereinbeziehungdersozialpartnerfestgelegt.diebundesregierungunterstütztmitdenihrzurverfügung stehendeninstrumenten ForschungundEntwicklung (insbesonderedurchdie BAuA)sowie ProgrammeundInitiativen (insbesondereinitiativeneue QualitätderArbeit)dieAufsichtstätigkeitvonLändernundUnfallversicherungsträgern. 13.GibtesinderBundesregierungeineDiskussionumdieVerschärfungder SanktionsmöglichkeitenimArbeitsschutz,insbesonderevordemHintergrunddes2011verabschiedetenGeräte-undProduktsicherheitsgesetz (GPSG),dasim GegensatzzuvorhergehendenGesetzenauchSanktionen vorsiehtundgeldstrafenbiszu3000eurobeiminderen,30000eurobei schwerenbzw.wiederholtenverstößenundbeivorsätzlicheroderfahrlässigerschädigungdesverbrauchersdurcheinevernachlässigungder PflichtenausdemGPSGsogareineFreiheitsstrafevonbiszueinemJahr verhängt werden können? Wenn ja, wie steht die Bundesregierung dazu? DasArbeitsschutzrechtsiehtderzeitbeivorsätzlicheroderfahrlässigerZuwiderhandlungeinenBußgeldrahmenvon5000Eurobis25000Euro ( 25Arbeitsschutzgesetz)bzw.inbestimmtenFälleneineFreiheitsstrafevonbiszueinem JahroderGeldstrafe ( 26desArbeitsschutzgesetzes)vor. ImJahr2011istdasProduktsicherheitsgesetz (ProdSG)inKraftgetretenund hatdasgeräte-undproduktsicherheitsgesetz (GPSG)ausdemJahr2004abgelöst.BereitsdasGPSGsahGeldbußenbiszueinermaximalenHöhevon 3000Eurobzw.30000Eurosowieggf.FreiheitsstrafenvonbiszueinemJahr vor.diegeldbußensindimprodsgauf10000eurobzw euroheraufgesetzt worden.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/10229 DasProdSGdientdemVerbraucher-undArbeitsschutzgleichermaßen.Die SanktionendesProdSGsetzennichtvoraus,dasseinSchadenbeimVerbraucher eingetreten ist. DieSanktionsmöglichkeitenimArbeitsschutzgesetzundindendazuerlassenen Verordnungen sind grundsätzlich ausreichend. ILO-Übereinkommen, Senior Labour Inspections Committee (SLIC) 14.KommtdieBundesrepublikDeutschlandihrerVerpflichtungausdem ÜbereinkommenNummer81derInternationalenArbeitsorganisation (ILO)nach,dasbereits1955ratifiziertwurde,undindemsichdieBundesrepublikDeutschlandverpflichtethat,dieArbeitsschutzaufsichtzugewährleistenundeineausreichendeZahlvonAufsichtsbeamtenzurVerfügungzustellen,umeinewirksameAusführungderAufgabenderAufsicht zu gewährleisten? Wennja,wieistdasmitdenPersonalkürzungenbeispielsweiseinBayern zu vereinbaren? Wenn nein, was plant die Bundesregierung? DieBundesrepublikDeutschlandkommtsämtlichenVerpflichtungenausdem ÜbereinkommenNummer81derInternationalenArbeitsorganisationnach.Ihr kommtdabeizugute,dassimdualensystemdesarbeits-undgesundheitsschutzesdiearbeitsschutzaufsichtsowohlhoheitlichdurchdenstaatalsauch durchdietätigkeitderträgerdergesetzlichenunfallversicherungwahrgenommen wird. 15.WelchekonkretenMaßnahmenwurdenbisherimZugederUmsetzung desilo-übereinkommensnr.187ergriffen,das2010ratifiziertwurde undallgemeinegrundsätzefürdiegestaltungeinernationalenarbeitsschutzpolitikfestlegt,nachdenenregierungenzurverhütungvonunfällen,erkrankungenundtodesfällenamarbeitsplatzdieständigeverbesserungdesarbeitsschutzeszufördernhabenundgemeinsammitdensozialpartnerneinenationalepolitikentwickelnmüssen,umeinesichere undgesundearbeitsumweltzugewährleisten,undwasplantdiebundesregierungdiesbezüglich,insbesondereimbereichderpsychischengefährdungen? MitderimArbeitsschutzgesetzundimSiebtenBuchSozialgesetzbuchverbindlichgeregeltenGDAerfülltDeutschlanddiegestelltenHandlungsaufträge desilo-übereinkommens187 FörderungsrahmenfürdenArbeitsschutz.Die in 20aArbSchGnormiertenKernelementedieserinnerstaatlichenStrategie sind: 1.dieEntwicklunggemeinsamerZieleimBereichdesArbeitsschutzes (incl. FestlegungvonkonkretenHandlungsfeldernundEckpunktenfürArbeitsprogramme sowie Evaluierung), 2.dieVerbesserungderZusammenarbeitderAufsichtsdienstebeiderBeratung und Überwachung der sowie 3. die weitere Optimierung der Rechtsetzung im Arbeitsschutz. DieEntwicklung,SteuerungundFortschreibungderGDAobliegtgemäß 20b ArbSchGderNationalenArbeitsschutzkonferenz,diesichausVertreternvon Bund,LändernundUnfallversicherungsträgernzusammensetzt.IhrerBedeutungfürdenGesamtprozessentsprechendhabendieSozialpartnereineherausgehobeneStellungsowohlbeiderEntwicklungalsauchbeiderFestlegungder Arbeitsschutzziele,HandlungsfelderundEckpunktefürArbeitsprogrammeer-

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode halten ( 20bAbsatz1ArbSchG).IndiesenFeldernnehmensiemitberatender StimmeanderNationalenArbeitsschutzkonferenzteil.EininderRegeljährlich stattfindendesarbeitsschutzforumbezwecktdendialogmitdenbeteiligten Fachkreisen,derWissenschaftundderFachöffentlichkeit ( 20bAbsatz3 ArbSchG).DieTrägerderGDAhabensichimKonsensmitdenSozialpartnern fürdenzeitraum2008bis2012auffolgendekonkretearbeitsschutzzieleverständigt: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen, Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen und Erkrankungen, Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen. DieAbschlussberichtederGDA-ArbeitsprogrammemitentsprechendenEvaluierungenwerdenvoraussichtlichinderzweitenJahreshälfte2013vorgelegt. Gleiches gilt für den Abschlussbericht der GDA-Dachevaluation. ParallelzudenlaufendenGDA-ArbeitsprogrammendererstenStrategieperiode wurdendienationalenarbeitsschutzzielefürdiezweitestrategieperiode2013 bis2018bereitsfestgelegt.dabeiwurdefürdiezweitegda-periodeeinstärkererschwerpunktaufdengesundheitsgerechtenumgangmitpsychischengefährdungen gelegt. Die Ziele lauten: Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, VerringerungvonarbeitsbedingtenGesundheitsgefährdungenundErkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich, SchutzundStärkungderGesundheitbeiarbeitsbedingterpsychischerBelastung. BeiderUmsetzungdesdrittenZieleswirdeszunächstdarumgehen,AktivitätenundInstrumentezuentwickeln,die inersterliniedemaufsichtspersonal vonunfallversicherungsträgernundländern,inzweiterlinieaberauchden n einfrühzeitigeserkennenundeinebeurteilungimhinblickauf psychischegesundheitsgefährdungenermöglichen.imweiterensollenpräventive,arbeitsorganisatorischesowiegesundheits-undkompetenzfördernde MaßnahmenzurVermeidungundVerminderungvonGesundheitsrisikendurch arbeitsbedingte psychische Belastungen entwickelt und umgesetzt werden. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungdiebereits2006erfolgteRügedes SLICderEU,dasdieQualitätderdeutschenArbeitsaufsichtbemängelt unddendeutschenakteureneinezudefensivesanktionspolitik,eineunzureichendebeteiligungvonbetriebs-undpersonalrätenundeinefast nurreaktiveüberwachungsstrategiesowieeinemangelnderessourcenausstattungdervollzugsbehördenbescheinigthat,undwelchekonkreten MaßnahmenwurdenaufgrunddesBerichtsdesSLICseitherergriffen, um die kritisierten Missstände zu beheben? DasvonderEuropäischenKommissionimJahr1982eingerichtete Senior LabourInspectorsCommittee (SLIC)hatdieAufgabe,dieKommissionbei derüberprüfungderumsetzungdeseu-regelwerkszusicherheitundgesundheitsschutzbeiderarbeitzuunterstützenundfüreinegleichmäßige RechtsanwendungindenMitgliedstaatenSorgezutragen.ZurErfüllungdieser AufgabehatdasSLICu.a.gemeinsameGrundsätzefürdieArbeitsaufsichtsbehördenaller27MitgliedstaatenbezüglicheinereinheitlichenÜberprüfungvon SicherheitundGesundheitsschutzbeiderArbeitaufgestellt (commonprinciplesforlabourinspectioninrelationtohealthandsafetyintheworkplace).zur ÜberprüfungderUmsetzungdiesergemeinsamenGrundsätzewurdeein SystemgegenseitigerAuditsentwickelt,wobeidienationalenArbeitsaufsichts-

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/10229 systeme auffreiwilligerbasis jeweilsdurcheinexpertensystemausanderen Mitgliedstaaten im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen evaluiert werden. ImErgebnisdervomSLICinderBundesrepublikDeutschlandimJahr2006 durchgeführtenevaluationwurde wieinderfragestellungbeschrieben eine ReihevonkritischenAnmerkungenundEmpfehlungengegeben.Diesehaben zu den im Folgenden dargelegten Reaktionen geführt: a) Mangelnde strategische Ausrichtung im deutschen Arbeitsschutzsystem AlsReaktionaufdenVorwurfeinermangelndenstrategischenAusrichtung habensichdiedenarbeitsschutzindeutschlandtragendeninstitutionen der Bund,dieLänderunddieUnfallversicherungsträger inengerabstimmung mitdensozialpartnernaufdieentwicklungundumsetzungdergdaverständigt.diestrategiewurdeimjahr2008gesetzlichimarbeitsschutzgesetzund im Siebten Buch Sozialgesetzbuch verankert. b)unzureichendekooperationundkoordinationderarbeitsschutzbehörden der Länder EinabgestimmtesVorgehenderstaatlichenArbeitsschutzbehördenundderUnfallversicherungsträgerbeiderBeratungundÜberwachungderwurde durchdieentwicklunggemeinsamergrundverständnisseinderformvonleitliniensowiedurcheinearbeitsteiligeumsetzungderarbeitsprogrammebefördert.sowurdendie LeitlinieGefährdungsbeurteilungundDokumentation unddie LeitlinieOrganisationdesbetrieblichenArbeitsschutzes alsgrundlagenfürdieumsetzungdergesetzlichgefordertengemeinsamenberatungsundüberwachungsstrategievondernationalenarbeitsschutzkonferenz (NAK) verabschiedet. EineweitereVoraussetzungfürdieeffektiveUmsetzungvonArbeitsschutzvorschriftenist,dassdiesepraktikabel,insichkonsistentundvorallemfürdieAnwenderleichthandhabbarundaussichherausverständlichsind.Einwichtiger BausteinhierzuistdasimAugust2011verabschiedeteLeitlinienpapierzur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz. c)überwiegendreaktiveüberwachungsstrategieunddefensivesanktionspolitik DieabnehmendenPersonalressourcenindenArbeitsschutzbehördenderLänderhabendazugeführt,dassfüraktiveundgeplanteÜberwachungsmaßnahmenindenmeistenLändernwenigerZeitzurVerfügungsteht.AlsAlternative wirddaskonzeptderrisikoorientiertenüberwachungverfolgt.fürdieauswahlundpriorisierungderzubesichtigendenimrahmendieseskonzeptesarbeitetderländerausschussfürarbeitsschutzundsicherheitstechnik derzeitig an gemeinsamen Standards. d) Unzureichende Beteiligung von Betriebs- und Personalräten IndenDienstanweisungenfürdieArbeitsschutzbehördenistinfastallenLändernvorgeschrieben,dassdieBetriebs-undPersonalräte,soweitvorhanden,in geeigneterweiseüberdieüberwachungsmaßnahmeninformiertundeinbezogenwerden.einesolcheforderungwirdauchindielasi-veröffentlichung zurdurchführungderberatungs-undüberwachungstätigkeitintegriertwerden. e)mangelnde Ressourcenausstattung Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

16 Tabelle 3: Besichtigte Gewerbeaufsicht der Länder mit Beschäftigten Jahr 1 bis bis und mehr gesamt in % in% in % Anlage zu Frage 7 in % ,08% *) *) *) *) *) *) ,37% ,38% ,79% ,28% ,63% ,10% ,17% ,29% ,32% ,48% ,03% ,70% ,65% ,96% ,40% ,91% ,92% ,77% ,57% ,59% ,88% *) aufgrund Umstellung der Betriebsgrößenklassen keine eindeutige Zuordnung möglich Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

17 Gewerbliche Berufsgenossenschaften Unternehmen mit abhängig beschäftigten Vollarbeitern Jahr 0 bis 9 10 bis und mehr Gesamt (einschl. unbekannte Größe) in % in % in % in % ,81% ,03% ,51% ,31% ,59% ,38% ,27% ,07% ,18% ,84% ,87% ,66% ,95% ,49% ,11% ,40% ,36% ,26% ,91% ,79% ,58% ,72% ,25% ,20% Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften Unternehmen mit abhängig beschäftigten Vollarbeitern Jahr 0 bis 9 10 bis und mehr Gesamt in % in % in % in % ,01% ,53% ,26% ,87% ,10% ,84% Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/10229

18 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Unternehmen mit abhängig beschäftigten Vollarbeitern Jahr 0 bis 9 10 bis und mehr aufge- aufge- suchte suchte in % in % in % Gesamt (einschl. unbekannte Größe) in % ,62% ,02% ,08% ,21% ,41% ,05% ,15% ,15% ,87% ,07% ,78% ,23% ,58% ,98% ,14% ,85% ,73% ,48% ,78% ,15% ,48% ,31% ,16% ,49% Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

19

20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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