Der Leiter des Gemeindeamtes: Günter Studener, Vorderanger. Es fehlen: Der Schriftführer: ( 54 (2) GemO 1990): Günter Studener, Vorderanger

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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT 31/2014 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde KLAFFER AM HOCHFICHT am um 20:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Anwesende 1) Bgm. Wagner Franz, Vorderanger 2) Vzbgm. Schramm Josef, Freundorf 3) GV Altendorfer Rupert, Panidorf 4) GV Gierlinger Kurt, Pfaffetschlag 5) GV Stadlbauer Günther, Schönberg 6) Altendorfer Tobias, Klaffer am Hochficht 7) Autengruber Gerhard, Panidorf 8) Eckerstorfer Johann, Panidorf 9) Fleck Michael, Pfaffetschlag 10) Hofmann Erich, Klaffer am Hochficht 11) Jungbauer Harald, Freundorf 12) Obermüller Markus, Klaffer am Hochficht 13) Sonnleitner Florian, Klaffer am Hochficht 14) Steininger Walter, Freundorf Ersatzmitglieder: 15) Ecker Josef, Klaffer am Hochficht 16) Fleck Christian, Pfaffetschlag 17) Grininger Manuel, Freundorf 18) Veit Ludwig, Pfaffetschlag Der Leiter des Gemeindeamtes: Günter Studener, Vorderanger Fachkundige Personen ( 66 Abs. 2 GemO 1990): --- Sonstige Personen gem. 66 (2) Oö. GemO 1990: Fraktionsvertreter mit beratender Stimme in Ausschüssen: --- ( 33 Abs.7 bzw. 55 Abs.4 letzter Satz Oö. GemO 1990) Es fehlen: entschuldigt: Greiner Erwin, Jungbauer Manuel, Pühringer Josef, Schaubmeier Irmgard, Simmel Andrea, unentschuldigt: Der Schriftführer: ( 54 (2) GemO 1990): Günter Studener, Vorderanger GV27/ doc Seite 1

2 Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a.) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde; b.) die Verständigung ist an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder schriftlich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt, der Termin der heutigen Sitzung ist im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) NICHT enthalten. c.) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d.) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom die bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist. Der Vorsitzende stellte die Anfrage, ob es Einwendungen gegen das Sitzungsprotokoll gibt. Von den Fraktionsführern wurden keine Einwände vorgebracht. TAGESORDNUNG, BERATUNGSVERLAUF UND BESCHLÜSSE: 1.) Dorfgemeinschaft Panidorf; Auflassung der Grundstücke Nr. 1849/14 und.34/3, KG Klaffer samt Übertragung in das öffentliche Gut; Beschlussfassung Der Vorsitzende teilte mit, dass von den Mitgliedern der Dorfgemeinschaft Panidorf mit Unterschrift die Auflassung der Parzelle 1849/14 (Umkehrplatz Steinlechner/Hinterleitner) mit 152 m² sowie Parzelle Nr..34/3 (ehem. Kapelle) mit 22 m² samt Übertragung in das öffentliche Gut als Gemeindestraße (Verkehrsfläche der Gemeinde gemäß 8 Oö. Straßengesetz 1991) beantragt bzw. bestätigt wurde. Folgende Verordnung ist nach dem Straßengesetz (für die Eintragung im Grundbuch) erforderlich: Verordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Klaffer am Hochficht hat am gemäß 11 (1) Oö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2013, ivm 40 (2) Zif. 4 und 43 (1) der OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, beschlossen: 1 Die Gemeinde Klaffer am Hochficht übernimmt von der Dorfgemeinschaft Panidorf die Parzelle Nr. 1849/14 mit 152 m² (Umkehrplatz bei Steinlechner/Hinterleitner) und die Parzelle Nr..34/3 mit 22 m², beide KG Klaffer, in das öffentliche Gut der Straßengattung Gemeindestraße. 2 GV27/ doc Seite 2

3 Die genaue Lage der in das öffentliche Gut übernommenen Grundstücke ist aus dem Lageplan im Maßstab 1:1000 ersichtlich, der beim Gemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen im Gemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist. 3 Diese Verordnung wird gemäß 94 (1) OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Auflassung der Parzellen 1849/14 und.34/3 der Dorfgemeinschaft Panidorf und Übertragung in das öffentliche Gut der Gemeinde Klaffer am Hochficht mittels angeführter Verordnung durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. 2.) Personalbeirat; Neue Dienstnehmervertreter aufgrund der Gewerkschaftswahlen vom ; Kenntnisnahme Der Vorsitzende teilte mit, dass gemäß 16 und 21 des Oö.-GPVG 1991 folgende Bewerber für die Wahl der Personalvertretung von der Ortsgruppe der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten vorgeschlagen wurden: Mitglieder: Ersatzmitglieder: Manfred Gierlinger Patrick Maurer Gerhard Neudorfer Stefan Kagerer Günter Studener Judith Bauer Vom Gemeinderat wurden die neuen Dienstnehmervertreter für den Personalbeirat zur Kenntnis genommen. GV27/ doc Seite 3

4 3.) Flächenwidmungsplan 3/17: Wöss Adolf, Klaffer am Hochficht. Einleitung des Umwidmungsverfahrens; Grundsatzbeschluss Der Vorsitzende teilte mit: Von Adolf Wöss wurde ein Antrag am auf Umwidmung der Parzelle Nr. 4926/2, KG Klaffer, eingebracht. Folgende Änderungen sind betroffen: Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland Betriebsbaugebiet Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Grünland Grünzug (Gz2) und Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Verkehrsfläche Fließender Verkehr. Flächenausmaß: m² gem. Auswertung mittels GIS m² Bauland Betriebsbaugebiet m² Grünland Land- und Forstwirtschaft - 26 m² Verkehrsfläche Fließender Verkehr Vom Vorsitzenden wurde die Stellungnahme vom Ortsplaner DI. M. Girardi vom vollinhaltlich vorgetragen, ebenso die Planentwürfe FWPl 3.17 sowie ÖEK 1.30 und das Erhebungsblatt. Zusätzlich informierte der Vorsitzende, dass bereits im Jahr 2005 ein Umwidmungsansuchen vom Land, wegen der geplanten Umfahrung, negativ beurteilt wurde (siehe GR-Sitzung Nr. 12/2005 vom , TOP 6). Aus diesem Grunde wird noch mit der zuständigen Landesstelle Kontakt aufgenommen, damit die Vorgangsweise besprochen bzw. die Umwidmung ermöglicht wird. Es kann ja nicht sein, dass durch die Umfahrung, die schon seit Jahrzehnten geplant, aber noch nicht bewilligt ist, solche Umwidmungswünsche verhindert werden, da nur ein kleiner Teil der Parzelle von der geplanten Umwidmung betroffen ist. Außerdem gibt es eine mündliche Vereinbarung mit dem Antragsteller, dass bei tatsächlicher Errichtung der Umfahrung der betroffene Grundstücksbereich rückgebaut wird. Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Einleitung der Flächenwidmungsplanänderung 3.17 sowie ÖEK 1.30 in der vorgetragenen Form durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. GV27/ doc Seite 4

5 4.) Flächenwidmungsplan 3/18: Heinzl Erwin, Panidorf. Verfahren nach 36 (4) Oö. ROG 1994; Genehmigungsbeschluss Der Vorsitzende teilte mit, dass bereits im Vorjahr eine Besichtigung an Ort und Stelle von DI. F. Kampelmüller (Raumordnung) und DI H. Goldberger (Naturschutzbeauftragter) stattgefunden hat. Seinerzeit wurde die Verschiebung bzw. Vergrößerung der Sternchenfläche Nr. 9 grundsätzlich positiv bewertet, jedoch mit der Vereinbarung, dass zuerst die Verlegung der öffentlichen Parzelle Nr zu erfolgen hat. Am fand die Vermessung durch das Land OÖ. statt. Von der Bezirksbauernkammer Rohrbach (Schreiben vom ) und von der Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenerhaltung und betrieb, Straßenmeisterei Ulrichsberg (Schreiben vom ) wurden positive Stellungnahmen für das beantragte Verfahren abgegeben. Auch in der Stellungnahme vom Ortsplaner DI. M. Girardi ( ) werden folgende Änderungen befürwortet: Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Grünland Bestehendes Wohngebäude im Grünland Umwidmung Grünland Bestehendes Wohngebäude im Grünland von Grünland Land- und Forstwirtschaft Umwidmung Verkehrsfläche Fließender Verkehr in Grünland Land- und Forstwirtschaft Umwidmung Grünland Land- und Forstwirtschaft in Verkehrsfläche Fließender Verkehr Flächenausmaß NEU: m² gem. Auswertung mittels GIS m² Bestehendes Wohngebäude im Grünland m² Grünland Land- und Fortwirtschaft m² Verkehrsfläche Fließender Verkehr Die Sternchenfläche - NEU - beträgt m². Der Vorsitzende erklärte, dass nach Rücksprache mit dem Raumordnungsrecht ein sogenanntes verkürztes Verfahren in diesem Falle möglich ist, sofern die notwendigen Stellungnahmen (BBK und Straßenmeisterei) vorliegen. Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um einen Genehmigungsbeschluss bzw. Durchführung des Verfahrens nach 36 (4) Oö. ROG 1994 aufgrund der vorliegenden positiven Stellungnahmen vom Ortsplaner DI: M. Girardi, von der Landesstraßenverwaltung, Straßenmeisterei Ulrichsberg sowie von der Bezirksbauernkammer Rohrbach Beschlussfassung durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. GV27/ doc Seite 5

6 5.) Flächenwidmungsplan 3/19: Mayer Otto und Norberta, Panidorf. Einleitung des Umwidmungsverfahrens; Grundsatzbeschluss Der Vorsitzende teilte mit, dass von Mayer Otto und Norberta, Panidorf, das folgende Ansuchen vorgelegt wurde: Hiermit stellen wir den Antrag auf Vergrößerung der Baulandfläche Dorfgebiet der Parzelle 1855/11, KG Klaffer, und ersuchen daher um Einzelumwidmung wie folgt: Die bestehende Widmung D soll auf eine zusätzliche Größe von ca. 22,50 x 16,70 m vergrößert werden, damit wird eine Widmungsgrenze mit der Nachbarparzelle Nr. 1855/14 (Fam. Prügl) erreicht. Die anfallenden Kosten durch den Ortsplaner werden nach Vorschreibung von uns selbstverständlich überwiesen. Um positive Erledigung wird ersucht. Der Vorsitzende informierte, dass die Umwidmung von Grünland Land- und Forstwirtschaft in Bauland Dorfgebiet inkl. Schutzzone im Bauland (Ff3-Freifläche Nebengebäude) ein Flächenausmaß von 380 m² gem. Auswertung mittels GIS beträgt. Zusätzlich wurden vom Vorsitzenden die Stellungnahme vom Ortsplaner DI. M. Girardi vom vollinhaltlich vorgetragen, ebenso der Planentwurf FWPl 3.19 und das Erhebungsblatt. Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Einleitung der Flächenwidmungsplanänderung 3.19 in der vorgetragenen Form durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. 6.) Güterweg Freundorferhäusl; Katasterschlussvermessung, Durchführung gem. 15 ff Lieg TG; Beschlussfassung Der Vorsitzende teilte mit, dass vom Land OÖ., Direktion Straßenbau und Verkehr, Geoinformation und Liegenschaft / Vermessung und Fernerkundung durchgeführt wurde. Zur grundbücherlichen Durchführung des Teilungsplanes nach den Sonderbestimmungen GV27/ doc Seite 6

7 des Liegenschaftsteilungsgesetzes BGBl. Nr. 3/1930 i.d.f. BGBl. I Nr. 100/2008 gemäß 15 ff sind folgende rechtliche Vereinbarungen im Antrag an das Vermessungsamt einzubringen: Die zivilrechtlichen Vereinbarungen mit Eigentümern und Buchberechtigten Gemeinderatsbeschluss: Gemäß der OÖ. Gemeindeordnung muss bei Ab- und Zuschreibungen vom bzw. zum öffentlichen Gut ein Beschluss des zuständigen Gemeinderates vorliegen. In diesem GR-Beschluss ist die Widmung zum Gemeingebrauch und/bzw. die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch zu bestätigen (es genügt, die Ab- und Zuschreibungen von/zum Gemeindeeigentum in beiliegendem Teilungsplan des Amtes der oö. Landesregierung zu beschließen). Nach Vorlage der Unterlagen wird die Herstellung der Grundbuchsordnung von der Direktion Straßenbau und Verkehr, Geoinformation und Liegenschaft / Vermessung und Fernerkundung veranlasst. Alter Stand Abfall Zuwachs Neuer Stand GstNr. Fläche Fläche Eigentümer Krenn Peter Prämonstratenser Chorh Hainzl Herta Kuhlen Roland Walter Gemeinde Klaffer a.h. Gesamt m² m² In der folgenden Diskussion schlug Hofmann E. vor, dass mit dem Stift Schlägl Verhandlungen aufgenommen werden, damit die benötigte Grundfläche von 383 m² kostenlos in das Eigentum der Gemeinde Klaffer am Hochficht abgetreten wird. Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, stellte der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung laut Katasterschlussvermessung des Güterweges Freundorferhäusl sowie des Teilungsplanes des Amtes der Oö. Landesregierung (GZ /14) gemäß 15 ff LiegTG zur Herstellung der Grundbuchsordnung durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 0 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 00 Stimme 01 Stimmenthaltung Hofmann E. enthielt sich der Stimme, alle übrigen Gemeinderäte (17) sprachen sich für den Antrag aus. Der Antrag wurde daher mit Stimmenmehrheit beschlossen. GV27/ doc Seite 7

8 7.) Feuerwehrhaus-Neubau; Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung vom ; Beschlussfassung Vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, wurde mit Schreiben vom der nachstehende Finanzierungsplan für das Projekt Feuerwehrzeughaus-Neubau vorgelegt: Stadlbauer G. erklärte, dass bereits vor einigen Jahren ein Finanzierungsplan für dieses Projekt in Höhe von 1,0 Mio. vorgelegen hat. Aufgrund der politischen Entscheidung und durch die Probleme bei der Standortfrage hat die Feuerwehr nunmehr rund Euro weniger Gesamtinvestitionskosten erhalten, was z.b. Auswirkungen auf die Anzahl der Tore (3 statt 4) hat. Außerdem musste nunmehr ein hoher Eigenmittelanteil der Feuerwehr aufgebracht werden, seinerzeit wurde eine BZ in Höhe von 1,0 Mio. zugesichert. Der Vorsitzende erklärte, dass beim vorliegenden Finanzierungsplan mit einer Investitionssumme noch die Mehrwertsteuer berücksichtigt werden muss und daher auch Gesamtinvestitionen von fast 1,0 Mio. getätigt wurden. Zusätzlich verwies er auf den Zeughausbau in Öpping mit einer BZ in Höhe von ,--, ebenfalls für ein dreitoriges Zeughaus. GV27/ doc Seite 8

9 Stadlbauer G. kritisierte weiter, dass die Gemeinde zusätzlich Kosten übernommen hat, wie z.b. die Asphaltierungskosten / Parkplatz sowie Grundablöse beim Gehsteig. Sonnleitner F. als FF-Kdt.-Stv. Informierte, dass 3 Tore aufgrund der Anzahl der Einwohner bzw. Objekte festgelegt wurde, obwohl sich die Feuerwehr mit Händen und Füßen für einen 4-torigen Bau ausgesprochen haben. Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Beschlussfassung des vorgetragenen Finanzierungsplanes für das Projekt Feuerwehrzeughaus-Neubau durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ FPÖ Stimmen 03 Stimmen 02 Stimmenthaltungen Stadlbauer Günther, Altendorfer Rupert und Jungbauer Harald stimmten gegen den Antrag, Steininger Walter und Veit Ludwig enthielten sich der Stimme. Alle übrigen Gemeinderäte (13) sprachen sich für den Antrag aus. Der Antrag wurde daher mit Stimmenmehrheit beschlossen. 8.) Sportplatz-Stiegenaufbau; Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung vom ; Beschlussfassung Vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, wurde mit Schreiben vom der nachstehende Finanzierungsplan für das Projekt Sportplatz Stiegenaufbau vorgelegt: GV27/ doc Seite 9

10 Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Beschlussfassung des vorgetragenen Finanzierungsplanes für das Projekt Sportplatz Stiegenaufbau durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. GV27/ doc Seite 10

11 9.) Schuster Johannes; Mietvertrag für das frühere Feuerwehrzeughaus; Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtete, dass mit der Fa. Johannes Schuster, Personalleasingunternehmen und Montagetischlerei, seit Anfang des Jahres 2014 Gespräche bzw. Verhandlungen über die Miete des alten Feuerwehrhauses geführt wurden. Aufgrund der Zusage durch Herrn J. Schuster, dass die Firma des Genannten am Standort Dorfplatz 1, 4163 Klaffer am Hochficht, angemeldet wird und 10 vollbeschäftigte Arbeitsplätze dadurch in der Gemeinde neu entstehen, wurde eine konkrete Vermietung der Räumlichkeiten, ab , vereinbart. Von Herrn Johannes Schuster wurde ebenso zugesichert, dass für Veranstaltungen (ev. Straßenfest, Kräuterkirtag,..) bei Bedarf ein Strom- sowie ein Wasseranschluss ermöglicht wird. Weiter informierte der Vorsitzende, dass heute mit dem Mieter noch über die Errichtung eines barrierefreien WC sowie eventuell eines kleinen Abstellraumes im Aufenthaltsraum gesprochen wurde. Auch hierfür gibt es eine Zustimmung durch den Mieter, wobei der Mietpreis um ca. 20 Euro pro Monat reduziert wird. Nach diesen Ausführungen wurde der Mietvertrag vollinhaltlich vorgetragen: Mietvertrag abgeschlossen zwischen den nachgenannten vertragsabschließenden Parteien: 1) Vermieter: Gemeinde Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 1, 4163 Klaffer am Hochficht 2) Mieter: Johannes SCHUSTER GmbH; Personalleasingunternehmen und Montagetischlerei 3) Mietgegenstand: Feuerwehrhaus in 4163 Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 1, bestehend aus Feuerwehrhalle, Aufenthaltsraum, Küche, WC/Herren sowie Büro mit Vorraum und WC/Damen. 4) Mietzweck: Der Mietgegenstand wird ausschließlich als betrieblicher Standort von der Firma Johannes Schuster GmbH, Personalleasingunternehmen und Montagetischlerei genutzt. Der Mietgegenstand befindet sich im Betriebsbaugebiet M = Gemischtes Baugebiet. 5) Lage des Mietgegenstandes: Feuerwehrhaus, 4163 Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 1 Nutzfläche des Mietgegenstandes: 154,23 m² Feuerwehrhalle 101,90 m² Aufenthaltsraum 24,35 m² Küche 6,86 m² WC / Herren 2,94 m² Büro mit Vorraum und WC / Damen 18,18 m² Gesamtfläche 154,23 m² 6) Das Mietverhältnis beginnt am und wird für die Dauer der betrieblichen Nutzung durch die Fa. Johannes Schuster GmbH, Personalleasingunternehmen und Montagetischlerei abgeschlossen. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis jederzeit lösen bzw. kündigen. 7) Der zu entrichtete Mietzins beträgt monatlich Euro 420,00 (in Worten vierhundertzwanzig) netto. Der Mietzins ist jeweils bis spätestens 10. des Monats im Vorhinein zu entrichten. GV27/ doc Seite 11

12 8) Der vereinbarte Mietzins ist als wertgesichert zu verstehen. Als Grundlage für die Wertsicherung dient der der Statistik Austria verlautbarte monatliche Verbraucherpreisindex 2010, wobei als Ausgangspunkt für die Berechnung die Indexzahl für den Monat April 2014 (= 109,7) heranzuziehen ist. Die Wertsicherung wird jährlich vorgenommen. 9) Die Stromkosten werden nach Verbrauch laut Stromzähler dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt und sind bis zum angeführten Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen. 10) Die Kosten für den Wasserverbrauch werden laut Wasserzähler dem Mieter direkt von der WG Klaffer/Freundorf gesondert in Rechnung gestellt. 11) Die Heizkosten werden nach Verbrauch laut Wärmemengenzähler dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt und sind bis zum angeführten Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen. 12) Die Betriebskosten werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt und sind bis zum angeführten Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen. 13)Für den Mietgegenstand wird eine Kaution in Höhe von Euro 1.000,00 (in Worten eintausend) vereinbart. Die Kaution ist spätestens mit Beginn des Mietvertrages auf das Konto der Gemeinde AT bei der Raiba Region Rohrbach lasten- und spesenfrei zu überweisen. 14) Der Mietzins ist für jeden Monat jeweils am 1. des Monates im Vorhinein auf das Konto Nr. AT bei der Raiba Region Rohrbach lasten- und spesenfrei zu überweisen. 15) Der Mieter hat den Mietgegenstand besichtigt und diesen in einen ordnungsgemäßen und brauchbaren Zustand vorgefunden. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in gutem und brauchbarem Zustand zu erhalten, einen Anspruch des Mieters nach Par ABGB ist ausgeschlossen. 16) Die Verwendung des Mietgegenstandes, von Teilen desselben oder des Zubehörs, zu einem anderen Zweck, als zu dem diese vermietet werden, ist ausgeschlossen, ebenso ist die Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche, gänzliche oder teilweise Weitergabe des Mietgegenstandes oder des Zubehörs untersagt. 17) Änderungen am Mietgegenstand, allfällige oder notwendige Arbeiten (Sanierungs-, Adaptierungsoder Umbaumaßnahmen) bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. 18) Auf Kosten des Mieters durchgeführte Änderungen oder Verbesserungen sind bei Beendigung des Mietverhältnisses nach Wahl des Vermieters entweder kostenlos im Mietgegenstand zu belassen oder es ist vom Mieter auf eigene Kosten der frühere Zustand wieder herzustellen. 19) Der Vermieter oder sein Beauftragter sind berechtigt, zum Zweck der Feststellung von Schäden oder des Zustandes des Mietgegenstandes samt Zubehör, die Räumlichkeiten jederzeit zu besichtigen. Außerdem ist eine Besichtigung bei Gefahr im Verzug sofort zu gewähren. Der Mieter erklärt, Änderungen oder Verbesserungen im Sinne des Par. 8 Abs. 2 MRG zu dulden. 20) Alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich aufgezählten Zugeständnisse seitens des Vermieters an den Mieter stellen Prekarien dar, soweit sie nicht sofort oder nachträglich ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. GV27/ doc Seite 12

13 21) Allfällige Kosten dieses Vertrages sowie jene der Vergebührung beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern trägt ebenso wie die auf den Mietzins anfallende Mehrwertsteuer der Mieter. 22) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabmachungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die in diesem Vertrag vorkommenden Streichungen und Eintragungen entsprechen dem beiderseitigen Vertragswillen. 23)Beide Teile verzichten auf das Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten. 24) Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen jeder Vertragspartner eine erhält. 25) Dieser Vertrag wurde in der Gemeinderatssitzung am beschlossen. Fleck M. begrüßte die Möglichkeit zur Errichtung eines öffentlichen barrierefreien WC`s. Stadlbauer G. kritisierte, dass keine öffentliche Ausschreibung über die Vermietung der Immobilie durchgeführt wurde. Diese Chance sollte allen Firmen gegeben werden bzw. sind einige örtliche Betriebe sauer über die Nichtinformation. Örtlichen Firmen wurde ein Mietpreis von 500 Euro / Monat mitgeteilt, somit wurden diese belogen, da der Mietpreis nunmehr mit 420 Euro festgesetzt wurde. Stadlbauer G. verlangte die Absetzung von der Tagesordnung, damit bis September (nächste GR-Sitzung) alle örtlichen Betriebe ein Angebot abgeben können. Der Vorsitzende widersprach und erklärte, dass die Vermietung im Bürgermeisterbrief ausgeschrieben wurde und empfahl, dass diese Aussendungen auch tatsächlich angeschaut bzw. gelesen werden. Außerdem werden mit der Betriebsgründung in der Gemeinde 10 neue Arbeitsplätze geschaffen. Auch Vzbgm. J. Schramm erklärte, dass der Bürgermeisterbrief in alle Haushalte gelangt. Außerdem teilte R. Venzl (Busunternehmer) mit, dass er max. 300 Euro Brutto als Miete bezahlen würde. Außerdem muss befürchtet werden, dass bei einer neuerlichen Ausschreibung die Betriebsansiedlung durch die Fa. Schuster gefährdet wäre. Fleck M. erklärte, dass er den Firmeninhaber J. Schuster persönlich kenne und seine Handschlagqualität schätze. Ein neuer Betrieb kann doch nicht durch eine Lagerhalle z.b. für Vereine (Kühlwagen, Sessel,.) verbaut/verhindert werden! Stadlbauer G. forderte nochmals, dass der Mietvertrag allen örtlichen Betrieben vorgelegt werden soll. Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Beschlussfassung des vorgetragenen Mietvertrages mit der Fa. Johannes Schuster, Personalleasing und Möbeltischlerei, ab , unter der Voraussetzung der Betriebsgründung (Standortverlegung) sowie der Schaffung von 10 Arbeitsplätzen durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ FPÖ Stimmen 01 Stimme 04 Stimmenthaltungen GV27/ doc Seite 13

14 Stadlbauer G. stimmte gegen den Antrag, die GR Altendorfer R., Jungbauer H., Steininger W. sowie L. Veit enthielten sich der Stimme, alle übrigen Gemeinderäte (13) stimmten für den Antrag. Der Antrag wurde daher mit Stimmenmehrheit beschlossen. 10.) Mittermayr Simone; Mietvertrag für die Wohnung in der Volksschule; Beschlussfassung Der Vorsitzende informierte, dass Felix Krenn die Wohnung gekündigt und sich nunmehr Frau Simone Mittermayr aus Rohrbach um die Wohnung, als Einzige, beworben hat. Er stellte den Mietvertrag vollinhaltlich vor: Mietvertrag abgeschlossen zwischen den nachgenannten vertragsabschließenden Parteien: 1) Vermieter: Gemeinde Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 1, ) Mieter: Simone MITTERMAYR 3) Mietgegenstand: Wohnung bestehend aus Wohnküche, Schlafzimmer, Bad, Dusche, WC sowie Vorraum 4) Lage des Mietgegenstandes: Altes Volksschulgebäude, 1. Stock, 4163 Klaffer am Hochficht, Dorfplatz 4 5) Nutzfläche des Mietgegenstandes: 45 m2 6) Das Mietverhältnis beginnt am Sowohl der Mieter als auch der Vermieter (Gemeinde) kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis jederzeit lösen bzw. kündigen. 7) Der zu entrichtete Mietzins beträgt monatlich 170,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer. In diesem Betrag sind monatliche Kosten für Heizung in der Höhe von Euro inbegriffen. Die Heizkosten werden durch einen Wärmemengenzähler erhoben und am Jahresende fließen die gemessenen Kosten in die Betriebskostenrechnung ein. Ergibt sich ein Guthaben oder Nachzahlung wird dies bei der nächsten Mietzinszahlung berücksichtigt. 8) Für die Wohnung wird eine Kaution in Höhe von 200,00 Euro vereinbart. Die Kaution ist spätestens mit Beginn des Mietvertrages auf das Konto der Gemeinde AT bei der Raiba Region Rohrbach lasten- und spesenfrei zu überweisen. Der Mietzins ist für jeden Monat jeweils am 1. des Monates im Vorhinein auf das Konto Nr. AT bei der Raiba Region Rohrbach lasten- und spesenfrei zu überweisen. GV27/ doc Seite 14

15 9) Die Betriebskosten werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt und sind bis zum angeführten Fälligkeitstag zur Einzahlung zu bringen. 10) Der Mieter hat den Mietgegenstand besichtigt und diesen in einen ordnungsgemäßen und brauchbaren Zustand vorgefunden. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in gutem und brauchbarem Zustand zu erhalten, einen Anspruch des Mieters nach Par ABGB ist ausgeschlossen. 11) Die Verwendung des Mietgegenstandes, von Teilen desselben oder des Zubehörs, zu einem anderen Zweck, als zu dem diese vermietet werden, ist ausgeschlossen. 12) Änderungen am Mietgegenstand bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. 13) Auf Kosten des Mieters durchgeführte Änderungen oder Verbesserungen sind bei Beendigung des Mietverhältnisses nach Wahl des Vermieters entweder kostenlos im Mietgegenstand zu belassen oder es ist vom Mieter auf eigene Kosten der frühere Zustand wieder herzustellen. 14) Die Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche, gänzliche oder teilweise Weitergabe des Mietgegenstandes oder des Zubehörs ist untersagt. 15) Der Vermieter oder sein Beauftragter sind berechtigt, zum Zweck der Feststellung von Schäden oder des Zustandes des Mietgegenstandes samt Zubehör, die Räumlichkeiten jederzeit zu besichtigen. Außerdem ist eine Besichtigung bei Gefahr im Verzug sofort zu gewähren. Der Mieter erklärt, Änderungen oder Verbesserungen im Sinne des Par. 8 Abs. 2 MRG zu dulden. 16) Alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich aufgezählten Zugeständnisse seitens des Vermieters an den Mieter stellen Prekarien dar, soweit sie nicht sofort oder nachträglich ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 17) Die anlässlich des Zustandekommens dieses Vertrages an das Finanzamt zu entrichtenden Gebühren sowie die Kosten der Vertragsausfertigung belasten den Mieter. Dieser hat den Vertrag binnen 1 Monat ab Unterfertigung beim Finanzamt zur Vergebührung anzuzeigen. 18) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabmachungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die in diesem Vertrag vorkommenden Streichungen und Eintragungen entsprechen dem beiderseitigen Vertragswillen. 19) Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen jeder Vertragspartner eine erhält. 20) Dieser Vertrag wurde in der Gemeinderatssitzung am beschlossen. Zusätzlich teilte der Vorsitzende mit, dass von der Gemeinde ein neuer Boiler angekauft werden muss und auch die Mauer im Duschraum muss von den Gemeindearbeitern neu verputzt werden. Ebenso ist im Vorraum der vorhandene Fußboden (derzeit am Dachboden gelagert) zu verlegen. Außerdem muss die Wohnung bei Auszug von Frau S. Mittermayr generalsaniert werden. GV27/ doc Seite 15

16 Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Beschlussfassung des Mietvertrages mit Frau Simone Mittermayr ab durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (18) sprachen sich für den Antrag aus. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 11.) Leader-Region Donau-Böhmerwald Periode : a.) Beschluss des Vereinsbeitrittes und der Statuten b.) Bewerbungsunterlagen (lokale Entwicklungsstrategie LEADER 2020) c.) Nominierung von VertreterInnen in die Generalversammlung des Regionalvereines d.) Finanzplan (Mitgliedsbeitrag 2,50 je Einwohner / Jahr) Der Vorsitzende teilte mit, dass bereits ein Grundsatzbeschluss über den Beitritt zur Leader- Region Donau-Böhmerwald in der GR-Sitzung am gefasst wurde. Nunmehr sind folgende Punkte zu beschließen: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom folgende Punkte beschlossen: 1. Beschluss des Vereinsbeitrittes und der Statuten vorbehaltlich der positiven Bewerbung um den LEADER-Status im Rahmen der diesbezüglichen Ausschreibung des Ministeriums Siehe Beilage 2. Bewerbungsunterlagen (lokale Entwicklungsstrategie LEADER 2020) der Gemeinderat überträgt den Vereinsorganen die Entscheidung zur inhaltlichen Zustimmung und allfälliger Adaptierungen für die finale Einreichung und die laufende Weiterentwicklung der Strategie bis 2023 Siehe Beilage 3. Nominierung von VertreterInnen aus der Gemeinde in die Generalversammlung des Regionalvereines die Gemeinde nominiert bis zu vier VertreterInnen für Gemeinden mit unter Einwohnern / bis zu sechs VertreterInnen für Gemeinden mit über Einwohnern / bis zu acht VertreterInnen für Gemeinden mit über GV27/ doc Seite 16

17 5.000 Einwohnern für die Generalversammlung es wird darauf geachtet, dass max. 50% davon aus dem Gemeindevorstand sind und ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen besteht 4. Finanzplan (Mitgliedsbeitrag 2,5/Ew./Jahr) die Gemeinde verpflichtet sich für die gesamte Förderperiode bis die festgesetzten Eigenmittel in der Höhe von 2,5/Ew./Jahr aufzubringen. Das beinhaltet einen Beitrag von 1,6/Ew./Jahr für das LAG-Management und 0,9/Ew./Jahr für regionale Projekte. Siehe Beilage Folgende VertreterInnen aus der Gemeinde werden nominiert (Name/Adresse/Tel.Nr./E- Mail): (von der SPÖ-Fraktion wurde keine VertreterInnen nominiert) Bgm. Franz Wagner, Vorderanger 18, 4163, Tel. Nr. 0699/ Vzbgm. Josef Schramm, Freundorf 106, 4163, Tel. Nr / Susanne Sonnleitner, Kräuterdorfstraße 2, 4163, Tel. Nr / Gerhard Autengruber, Panidorf 64, 4163, Tel. Nr / Antrag und Beschlussfassung: Da keine Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Beschlussfassung der einzelnen Punkte 1 4 durch ein Zeichen mit der Hand. Die Punkte 1 bis 4 wurden jeweils wie folgt beschlossen: B E S C H L Ü S S E (Punkte 1 bis 4): ÖVP 12 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 0 Stimmen 0 Stimmenthaltung Alle GR (18) sprachen sich für die Anträge der Punkte 1 4 aus. Die Punkte 1 bis 4 wurden einstimmig beschlossen. 12.) Hehenberger Herbert; Grundankauf der Parzellen Nr. 5110/6 sowie Nr. 5110/1 (Teilfläche); Beschlussfassung Der Vorsitzende teilte mit, dass Herr Herbert Hehenberger die Parzellen Nr. 5110/6 sowie 5110/1 angeführten Parzellen zum Kauf angeboten hat. Die Teilfläche der Parzelle Nr. 5110/1 (Biotop bis zur bestehenden Garage) ist im FWPl Nr. 3 als W Wohngebiet ausgewiesen. Bei der Parzelle Nr. 5110/6 handelt es sich um eine Wegparzelle. Für beide Grundstücke wurde von der Gemeinde ein Mischpreis mit einer Pauschalsumme von Euro angeboten. Dafür übernimmt die Gemeinde die Vermessungskosten, GV27/ doc Seite 17

18 außerdem die Kosten für die Beseitigung des Biotops. Von Frau Dasa Hehenberger wird ein Mischpreis von 12 Euro, ca Euro, gefordert. In der GV-Sitzung vom wurde eine neuerliche Kontaktaufnahme mit dem Grundbesitzer vereinbart, da doch noch beträchtliche Kosten für die Vermessung, Aufschließungskostenbeiträge sowie für das Biotop anfallen. Außerdem muss noch die Verlegung des Kanalstranges G.6A1 G.6A abgeklärt werden! Heute gab es nochmals ein Gespräch mit dem Grundbesitzer und eine Einigung mit einem Quadratmeterpreis von 11 Euro (Mischpreis) für die beiden angeführten Parzellen, wobei die Gemeinde folgende Kosten übernimmt: Vermessungskosten, Biotop zuschütten, Kanalverlegung (wenn notwendig). Stadlbauer G. erklärte, dass ein Biotop nicht ohne Bewilligung zugeschüttet werden kann. Der Vorsitzende teilte mit, dass es sich um kein Biotop, sondern um einen kleinen Teich handelt und daher keine Bewilligung erforderlich ist. Der Vorsitzende informierte weiter, dass nach der Beschlussfassung die Vermessung durch Geometer DI. Öhlinger / DI Brandtner veranlasst und danach ein Kaufvertrag erstellt wird. GV27/ doc Seite 18

19 Antrag und Beschlussfassung: Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ersuchte der Vorsitzende um Beschlussfassung für den Grundankauf von Herbert Hehenberger der Parzellen Nr. 5110/1 und 5110/6 mit einer Gesamtfläche von rund 900 m2 zum Quadratmeterpreis von 11 Euro (Mischpreis) durch ein Zeichen mit der Hand. B E S C H L U S S: ÖVP 12 SPÖ 05 FPÖ Stimmen 01 Stimme 0 Stimmenthaltung Hofmann E. stimmte gegen den Antrag, alle übrigen Gemeinderäte (17) stimmten für den Antrag. Der Antrag wurde somit mit Stimmenmehrheit beschlossen. 13.) Allfälliges Der Vorsitzende informierte: Das Straßenfest wurde abgesagt Besuch einer Delegation aus der Arnikastadt Teuschnitz (Franken) mit 36 Personen Tolle Aktion Zündholzschachtel: Helfen im Ort von Günther Stadlbauer. Verkauf pro Zündholzschachtel um 1 Euro voller Betrag für Gehhilfen, Rollstühle, Badelift Badesee / Mönch ist undicht, nach Badesaison muss das Wasser abgelassen werden, ansonsten beste Wasserqualität im Badesee Neue Küche für den Kindergartenbereich, Beginn ab VS Akustikdecke wird am montiert Kindergarten, Spielgeräte (Holzbänke,.) werden von Vätern in Eigeninitiative repariert bzw. hergestellt Asylwerber im GH Martin Mülleder, 2 Familien aus Syrien seit dieser Woche Stadlbauer G.: Gibt es schon einen KV für das Arzthaus (Sanierung). Vzbgm. J. Schramm teilte mit, dass von den Firmen Hörschläger und Hofmann bereits Angebote vorliegen. Nach Ferienende wird er eine Bauausschuss-Sitzung einberufen. Stadlbauer G.: Probleme bei der Ausfahrt vom GW Schönberg in die Dreisesselberg- Landesstraße durch Sichtbehinderung (Maisfeld). Der Vorsitzende teilte mit, dass der Bauernbund Kontakt mit dem Grundbesitzer aufnehmen muss, danach erfolgen weitere Maßnahmen durch die BH Rohrbach. Die Angelegenheit ist bereits durch die Landesstraßenmeisterei im Laufen. G. Autengruber ergänzte, dass auch bei der Ausfahrt vom Fischer- und Wasserpflanzenlehrpfad Probleme durch ein Maisfeld vorhanden sind. Fleck M. ersuchte die Mitglieder des Personalbeirates um Teilnahme bei Sitzungen. Stadlbauer G. informierte noch über das Seespektakel für Familien am Badesee am sowie vom Dreiländereckevent am 30. / GV27/ doc Seite 19

20 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegten Verhandlungsschrift über die GR- Sitzung vom wurden keine Einwendungen erhoben: Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:30 Uhr Vorsitzender.. Schriftführer/in* Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom... keine Einwendungen erhoben wurden *,/ über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde * und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54(5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt...., am... Der Vorsitzende.... Gemeinderat ** (SPÖ) Gemeinderat * * (FPÖ) * Nichtzutreffendes streichen ** Die genehmigte Verhandlungsschrift ist von je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu unterfertigen, wobei die Unterschrift des Vorsitzenden seine Fraktion abdeckt. GV27/ doc Seite 20

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