V E R H A N D L U N G S S C H R I F T
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- Axel Vogel
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1 M A R K T G E M E I N D E P R E D I N G Bezirk Deutschlandsberg / Steiermark 8504 Preding 24 Tel.Nr / Fax.Nr. 2222/12 gde@preding.eu - Homepage: GZ:004/ V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die 01. Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 16. Feber 2016 im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Preding, mit Beginn um Uhr. Auf Grundlage des beschlossenen Sitzungsplanes, erfolgte die Einberufung per am an nachstehend angeführte Gemeindevorstands- und Gemeinderatsmitglieder: Name: Tag der Zustellung: adresse: Gemeindevorstand: Bgm. Adolf Meixner bgm@preding.eu Vizebgm. Theresia Muhrer resi.muhrer@gmx.at GK Erwin Winkler erwin.winkler@gmx.at sowie die Gemeinderäte: Ajtnik Isabella isabella.ajtnik.ia@gmail.com Aldrian Eduard e.aldrian@aon.at Becker DI. Horst m.h.becker@aon.at Chibidziura Dipl.Ing. Wolf chibi@aon.at Muhry Johann jun muhry@aon.at Muster Simone simone.muster@gmx.net Nagler Mathilde mathilde nagler@gmail.com Sauer Ing. Peter peter.sauer@dimensiondata.com Saurer Michaela michaela.saurer1@gmail.com Schnur Martin martin.schnur@gmx.at Trummer Ernest ernesttrummer@aon.at Znider Robert robert.znider@srinfo.at Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates, ist in der Anlage beigeschlossen. Anwesend waren: Gemeindevorstand: Bgm. Adolf Meixner, Vizebgm. Theresia Muhrer, GK Erwin Winkler; sowie die Gemeinderäte: Isabella Ajtnik, DI Wolf Chibidziura, Johann Muhry, Simone Muster, Mathilde Nagler, Ing. Peter Sauer, Michaela Saurer, Martin Schnur, Ernest Trummer;
2 2 Nicht anwesend war: GR Eduard Aldrian, GR DI Horst Becker und GR Robert Znider; Entschuldigt hat sich: GR Eduard Aldrian, GR DI Horst Becker, und GR Robert Znider; Die Sitzung ist öffentlich Vorsitzender: Bgm. Adolf Meixner Sitzungsablauf: Eröffnung der Sitzung und Begrüßung: Bgm. Adolf Meixner eröffnet um Uhr die 01. Gemeinderatssitzung 2016 im Sitzungssaal des Gemeindeverwaltungsgebäudes und begrüßt alle erschienenen Gemeinderats- und Vorstandsmitglieder recht herzlich. Zuhörer sind keine anwesend. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung: Die Einberufung zur Sitzung mit der Tagesordnung, erfolgte mit Schreiben vom u. vom (Berichtigungsmitteilung), welches am und mittels an alle Gemeinderatsmitglieder erging. Fragestunde ( 54 Abs. 4 GO) Anfragen an den Bürgermeister, Mitglieder des Gemeindevorstandes und Ausschussobmänner: GR DI Wolf Chibidziura - 1. Frage: Er möchte wissen, ob jemand aus Preding bei der Bezirksbauernkammerwahl als Vertreter geschafft hat bzw. gewählt wurde? Bgm. Adolf Meixner gibt bekannt, dass es leider keinen Kammerrat aus Preding gibt, der in der Bezirkskammer vertreten ist. GR DI Wolf Chibidziura - 2. Frage: bezieht sich auf die Grundangelegenheit der Familie Mayerl am Tobiserbach, ob in der Zwischenzeit für eine Katasterberichtigung, etwas unternommen wurde? Bgm. Adolf Meixner teilt mit, dass mit dem Vermesser Herrn Reifgraber die Angelegenheit besprochen wurde und im Zuge dessen sich herausgestellt hat, dass die Familie Mayerl nachwievor Grundeigentümer für gewisse Grundflächen ist. Er hat auch diesbezüglich mit Herrn DI Horst Becker von der BBL Südweststmk. gesprochen. Im Zuge dieser Aussprache kam man zum Schluss, die umstrittenen Flächen vermessen zu lassen. Erst danach kann eine Grundbuchsberichtigung vorgenommen und hergestellt werden. GR DI Wolf Chibidziura vertritt die Meinung, dass der Wasserverband die Grundbuchsberichtigung veranlassen und beauftragen müsste. Bgm. Adolf Meixner wird sich um eine konstruktive Lösung der Problematik kümmern. GR Ing. Peter Sauer - 1. Frage: Er möchte wissen, ob in der NMS Preding eine zusätzliche Reinigungskraft benötigt wird?
3 3 Bgm. Adolf Meixner erklärt hiezu, dass über die Firma GEKO - AMS Stmk. Mitarbeiterinnen zu einem geringen Kostenanteil als Aushilfen, zum Stundenabbau der Schulwartbediensteten, kurzfristig beschäftigt werden. Es ist dies eine Förderaktion des AMS für Langzeitarbeitslose. GR Ing. Peter Sauer - 2. Frage: Aus welchem Grund mussten für den Schneeabbau Fremdleistungen zugekauft werden? Bgm. Adolf Meixner führt in seiner Stellungnahme aus, dass zum Zeitpunkt des letzten Schneefalles von der Familie Znider weder der Junior noch der Senior in Preding anwesend waren, weshalb eine Aushilfe durch Herrn Mörth angefordert werden musste, bzw. dieser als Ersatz eingesprungen ist und ausgeholfen hat. GR DI Wolf Chibidziura - 3. Frage: Ihm ist zu Ohren gekommen, dass Herr Klein in Preding 57 keine Flüchtlinge mehr beherbergt. Jedoch sollen im ehemaligen Gasthaus Köppl, ("Bierkist`n"), Flüchtlinge untergebracht werden. Bgm. Adolf Meixner verweist darauf, dass er die Angelegenheit bei der Wirtschaftsausschusssitzung am Donnerstag näher erklären will, da er jetzt zu weit ausholen müsste, um über die gegenwärtige Situation ausführlich zu berichten. An dieser Stelle lädt er den gesamten Gemeinderat zu dieser Sitzung ein, da es wichtige Themen zu besprechen gibt. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit: Zu Beginn der Sitzung sind 12 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben. GR Eduard Aldrian, GR DI Horst Becker und GR Robert Znider sind nicht anwesend und haben sich entschuldigt. T a g e s o r d n u n g Öffentliche Sitzung: 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom ; 2. Kassaprüfungsbericht; 3. Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2015; 4. Gewährung einer Förderung für Photovoltaikanlagen - Präzisierung des GR-Beschlusses vom ; 5. Berufungsentscheidung - Einspruch Johannes Köppl zu Beseitigungsaufträgen der I. Bauinstanz der Marktgemeinde Preding - (GZ: 35/ , 35/ , 35/ u. 35/ ) betreffend das Objekt Preding 40a; Nicht öffentliche Sitzung: 6. Berichterstattung über Entscheidungen des Gemeindevorstandes; Verlauf der Sitzung: zu TOP 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom ; Der Entwurf des Sitzungsprotokolls über die 09. Gemeinderatssitzung vom wurde den einzelnen Schriftführern per zur Durchsicht und Inhaltsprüfung übermittelt.
4 4 Bgm. Meixner stellt fest, dass keine schriftlichen Eingaben über Abänderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge abgegeben wurden, sodass angenommen wird, dass die Inhalte des Sitzungsprotokolls Zustimmung finden, wozu er den Antrag stellt, dieses vollinhaltlich zu genehmigen. Der Antrag von Bgm. Meixner wird einstimmig bis auf die Stimme von GR Wolf Chibidziura, der bei der Sitzung nicht anwesend war, angenommen. Das Protokoll wird anschließend von den jeweiligen Fraktionsschriftführern - bis auf GR Eduard Aldrian, der heute nicht anwesend ist - sowie vom Bürgermeister unterfertigt. zu TOP 2. Kassaprüfungsbericht: Bgm. Adolf Meixner übergibt das Wort an den Obmann des Kassenprüfungsausschusses Herrn GR DI Wolf Chibidziura. Der Bericht der Kassenprüfung, welcher am verfasst und aufgenommen wurde, wird vom Obmann GR DI Wolf Chibidziura vorgetragen. Dieser Bericht wurde auch in der Arbeitsunterlage für jedes Gemeinderatsmitglied vorbereitet und eingelegt. Außerdem wird der Bericht dem Protokoll als integrierender Bestandteil beigefügt. GR DI Wolf Chibidziura möchte wissen, was mit dem Kürbismühlenmuseum weiterhin geschehen wird? Ebenso erinnert er wieder an das Projekt "Straßenbenennung" und möchte auch gerne über die Angelegenheit "FF-Preding Rüsthauswohnung" informiert werden. Auch hier verweist Bgm. Meixner auf die kommende Wirtschaftsausschusssitzung am Donnerstag, wo auch diese Punkte mit behandelt werden sollen. GR DI Wolf Chibidziura bedankt sich beim Vorstand und bei allen Bediensteten für die geleistete Arbeit und stellt den Antrag, den vorgetragenen bzw. vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. zu TOP 3. Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2015: Bgm. Meixner beantragt zur Abwicklung und Erledigung dieses umfangreichen Tagesordnungspunktes, dass der ordentliche Haushalt im Gesamten behandelt wird, anschließend soll über den außerordentlichen Haushalt und alle angefügten Nachweise beraten bzw. abgestimmt werden. Zuvor gibt Bgm. Meixner bekannt, dass der Rechnungsabschlussentwurf zur öffentlichen Einsicht entsprechend der gesetzlichen Frist, durch zwei Wochen hindurch aufgelegt und kundgemacht wurde und innerhalb dieser Frist keine Einwände oder Beanstandungen erhoben wurden. Ebenfalls ist anzumerken, dass der vorliegende Entwurf durch die Bezirksverwaltungsbehörde geprüft und mit dem Land Steiermark vorab mittels Datenträger abgeglichen wurde und keinerlei Beanstandungen bzw. Fehler zu verzeichnen sind.
5 5 Ordentlicher Haushalt: Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2015 lautet wie folgt: IST-Abgang ,13 SOLL-Überschuss ,25 Hinzuweisen wäre noch auf den anfänglichen Kassenbestand von ,83 und den schließlichen Kassenbestand von ,38. Falls es zu diesem vorliegenden Ergebnis keine weiteren Fragen gibt, stellt Herr Bgm. Meixner den Antrag, den Ordentlichen Haushalt in der vorliegenden Form zu genehmigen. Außerordentlicher Haushalt: Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2015 lautet wie folgt: SOLL-Überschuss IST-Abgang ,04 (Bauvorhaben Kanalerweiterungen) ,19 (BZW für Darlehen NMS Preding - Anteil Gemeinde) Bgm. Adolf Meixner stellt auch hier den Antrag, den Außerordentlichen Haushalt in seiner gesamten vorliegenden Form zu genehmigen. Bgm. Adolf Meixner stellt hinsichtlich der außer- und überplanmäßigen Ausgaben im gesamten Haushalt den Antrag, diese einer gegenseitigen Deckung zuzuführen. Teilrechnungsabschlüsse: Bgm. Adolf Meixner stellt den Antrag die Teilrechnungsabschlüsse für die Volksschule Preding, die HS/NMS Preding und die Personalkosten für die HS/NMS Preding in der vorliegenden und ausgearbeiteten Form zu genehmigen. Auch die Teilrechnungsabschlüsse liegen in den Arbeitsmappen auf. Nachweise Ebenfalls stellt Bgm. Adolf Meixner den Antrag, alle angefügten Nachweise und Beilagen zum Rechnungsabschluss 2015 in der vorliegenden Form zu genehmigen. Abschließend stellt Bgm. Adolf Meixner den Antrag, den Entwurf für den Rechnungsabschluss 2015 im Gesamten in der vorliegenden und vorgetragenen Form, mit allen Nachweisen und Beilagen zu beschließen. Die Gesamtübersicht liegt für jedes Gemeinderatsmitglied in der Arbeitsmappe ebenso auf.
6 6 GR DI Wolf Chibidziura stellt den Antrag, den Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten. zu TOP 4. Gewährung einer Förderung für Photovoltaikanlagen - Präzisierung des GR-Beschlusses vom : Präzisierung der Gewährung von Förderungen für Photovoltaikanlagen u. deren Zielsetzung: Ziel der Förderung und deren Gewährung, ist die Steigerung der Energieeffizienz und Versorgungsicherheit mit Energie unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Damit sollen vor allem schädliche Emissionen in der Umwelt verringert und die Verwendung nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen weitestgehend vermindert werden. Die Förderung kann nur bei Vorliegen entsprechender Unterlagen als Nachweise und nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel, gewährt werden. Als Förderungswerber kann jeder Wohnungseigentümer, Wohnobjektbesitzer, sowie Betriebsinhaber eines gewerblichen Unternehmens, wie auch Institutionen des öffentlichen Rechts auftreten und ein Ansuchen stellen. Förderungsvoraussetzungen: a) die Anlage ist entsprechend dem Stmk. Baugesetz zu errichten und hat sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und Normen zu entsprechen. b) erforderliche Zustimmungen, wenn der Antragsteller nicht Objekteigentümer ist. c) ab Fertigstellung der Anlage und dem Förderansuchen, darf max. eine Zeit von 6 Monaten liegen. d) mit dem Antrag (Ansuchen) sind entsprechende Nachweise, wie detaillierte Originalendabrechnungen, sowie eine Ausführungsbestätigung der Anlage mit Fotodokumentation des Versorgungsobjektes vorzulegen, wobei die Fotoaufnahme das gesamte Objekt samt Anlage nachvollziehbar dargestellt sein muss. Allfällige Kontrollen durch Organe bzw. durch den Förderungsgeber ermächtigte Personen, sind zum Zwecke der Überprüfung und Feststellung der Fördervoraussetzungen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. e) falls von einer Landesförderung oder sonstigen Bundesförderung Gebrauch gemacht wird, können die Unterlagen unter Pkt. d) für die Gemeindeförderung entfallen. Diesbezüglich wäre lediglich der Nachweis der Förderungsgewährung (Förderungsbescheid oder Förderungszusage), der Marktgemeinde Preding vorzulegen. Ausmaß der Förderung: Mindestleistung für die Förderung ist die Errichtung von 1 kwp mit 120,00 höchstens 5 kwp zu 600,00 Bgm. Adolf Meixner stellt den Antrag, die Förderungskriterien in der oben angeführten Form zu ergänzen bzw. den Beschluss vom zu präzisieren.
7 7 zu TOP 5. Berufungsentscheidung - Einspruch Johannes Köppl zu Beseitigungsaufträgen der I. Bauinstanz der Marktgemeinde Preding - (GZ: 35/ , 35/ , 35/ u. 35/ , betreffend das Objekt Preding 40a: Der Gemeinderat beschließt, dass die Berufungen von Herrn Johannes Köppl, zu den oben angeführten Beseitigungsaufträgen laut angeführten Bauaktenzahlen, als unbegründet und nicht zulässig abgewiesen werden. Die erstinstanzlichen Entscheidungen werden somit bestätigt und sind die nicht baubewilligten Bauausführungen zu beseitigen. Begründung: Herr Johannes Köppl, 8551 Wies, Aug 7 erhielt von der Marktgemeinde Preding - I. Bauinstanz, fünf Baubeseitigungsaufträge und derer Benützungsuntersagungen, für das in seinem Eigentum stehende Anwesen in 8504 Preding 40a. In den Entscheidungen, die die Baubehörde I. Instanz im wesentlichen nach einer amtswegigen Bauüberprüfung am festgestellt hat, sind Baumaßnahmen bzw. Bauausführungen, die nicht baubehördlich genehmigt sind und aufgrund des bauwidrigen Zustandes, zu beseitigen und deren Benützung untersagt. Herr Johannes Köppl hat für alle oben angeführten Bescheide, eine Berufung eingebracht und als Einspruchsbegründungen angeführt, dass die nicht baubehördlich genehmigten Ausführung vor dem bereits bestanden haben. Demzufolge zielen die Einsprüche auf die Bestimmungen des 40 des Stmk. Baugesetzes hin, worauf der "rechtmäßige Bestand" zu eruieren und der nachstehende Gesetzeswortlaut für die weitere Entscheidung heranzuziehen und zu beachten ist: (1) Bestehende bauliche Anlagen und Feuerstätten, für die eine Baubewilligung zum Zeitpunkt ihrer Errichtung erforderlich gewesen sind und diese nicht nachgewiesen werden können, gelten als rechtmäßig, wenn sie vor dem 01. Jänner 1969 errichtet wurden. (2) Weiters gelten solche baulichen Anlagen und Feuerstätten als rechtmäßig, die zwischen dem 1. Jänner 1969 und 31. Dezember 1984 errichtet wurden und zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bewilligungsfähig gewesen wären. (3) Die Rechtmäßigkeit nach Abs. 2 ist über Antrag des Bauwerbers oder von Amts wegen zu beurteilen. Dabei ist die zum Zeitpunkt der Errichtung des Baues maßgebliche Rechtslage zu berücksichtigen. Liegen die Voraussetzungen nach Abs. 2 vor, hat die Behörde die Rechtsmäßigkeit festzustellen. Der Feststellungsbescheid gilt als Bau- und Benützungsbewilligung. (4) Wird das Feststellungsverfahren von Amts wegen eingeleitet, ist der Objekteigentümer zu beauftragen, die erforderlichen Projektunterlagen binnen angemessener Frist bei der Behörde einzureichen. In der Gemeinderatssitzung am hat der Gemeinderat durch Beschluss festgelegt, zu den Bauakten: GZ: 35/ , 35/ , 35/ und 35/ , ein Feststellungsverfahren nach 40 Abs. 4, wegen offener Fragen der Rechtmäßigkeit, einzuleiten. Der Baubehörde I. Instanz liegt nun ein Sachverständigengutachten vom des Ing. Peter Neumann, 8530 Deutschlandsberg, Forstgartenstraße 40 über die Ermittlung des Verkehrswertes der EZ 58 KG Preding, die das Objekt Preding 40a einschließt, vor. Dieses Sachverständigengutachten zieht die Baubehörde II. Instanz für ihre Berufungsentscheidung als Grundlage heran. Mit dieser Unterlage erfüllt die I. Bauinstanz den Auftrag des Feststellungsverfahrens. Zur Entscheidungsfindung: Unter Punkt 6.2 auf Seite 8 wird auf das Wirtschaftgebäude, welches zum Wohnhaus Nr. 40a umgebaut wurde, Bezug genommen. Darin wird wesentlich ausgeführt, dass der Umbau zum Wohnhaus zwischen 1976 und 1980 stattfand, wofür keine Bauverhandlung beantragt und auch keine Bau- und Benützungsgenehmigung vorliegt. Unter Punkt 6.3 auf Seite 10 des Gutachtens wird auch auf das Garagen-Lagergebäude Bezug genommen. Hier wird das Baujahr 1980 oder später angeführt. In der Feststellung wird hingewiesen, dass weder für das Wohnhaus 40a noch für das sogenannte Garagengebäude, Baugenehmigungen eingeholt wurden. Für die Entscheidung im Gemeinderat als II. Bauinstanz und Berufungsbehörde, sind folgende Feststellungen maßgeblich: Eine Rechtmäßigkeit der Baumaßnahmen nach 40 Abs. 2 dem Stmk. Baugesetzes, wäre dann umgesetzt und als Bestand gegeben, wenn diese zum Zeitpunkt ihrer Errichtung ( bis ) bewilligungsfähig gewesen wären.
8 8 Im Sachverständigengutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Ing. Peter Neumann, werden die Bauausführungen jedoch bekrittelt, da diese den Bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften nicht entsprechen - (siehe diesbezüglich auf Seite 8 - Punkt 6.2, Seite 9 - "Türen ohne Brandbeständigkeit" (keine T30 Türblätter), Seite 10 - die Durchgangshöhen im Anbau sind zu gering, Seite 10 - Punkt "Mauereck und Dach des Gebäudes stößt mit dem Wohnhaus fast zusammen", Gebäudeabstand zu gering, feuerpolizeiliche Ausführung für Garagenbenützung, Brandschutzbestimmungen, Zuluft, Anschlagtafeln u.a.m., nicht zutreffend.) Mit obiger Baumängelfeststellung, die die II. Bauinstanz als Beweisgrundlage heranzieht, kommt die im 40 Abs. 2 des Stmk. Baugesetzes angeführte Bestimmung nicht zu tragen, da die baulichen Anlagen zu diesem Zeitpunkt ihrer Errichtung, nicht bewilligungsfähig gewesen sind. Nachdem Herr Johannes Köppl lediglich in seiner Berufungsbegründung angegeben hat, dass die Bauausführungen vor dem Bestand gehabt haben, sind diese Behauptungen mit obiger Feststellung widerlegt, womit die Berufungen des Herrn Johannes Köppl unbegründet und nicht zulässig abzuweisen waren und die erstinstanzliche Entscheidungen in ihrem Umfang zu bestätigen sind. Vizebgm. Theresia Muhrer stellt, nachdem Bgm. Adolf Meixner den Sitzungsraum zuvor wegen Befangenheit verlassen hat, den Antrag, im Sinne obiger Darstellung, die Berufungsentscheidung im Gemeinderat als II. Instanz zu treffen und zur weiteren Entscheidung an die 1. Instanz zurückzuweisen. Bgm. Adolf Meixner wird danach wieder in den Sitzungsraum gerufen, welcher wieder den Vorsitz, nachdem Frau Vizebgm. Muhrer diesen an ihm überträgt, übernimmt. Allgemein wird darüber gesprochen, wie in dieser Angelegenheit weiter vorzugehen ist, da es zur Zeit keine Benützungsbewilligung für das Bauvorhaben gibt und dieses Objekt trotzdem bewohnt wird. Nach Ansicht im Gemeinderat bleibt der Räumungsbescheid somit aufrecht, bis eine ordnungsgemäße Erledigung mit Bauverhandlung durchgeführt werden kann. Bgm. Meixner wird sich in dieser Angelegenheit mit den zuständigen Vertretern der Landesregierung in Verbindung setzen. Die 01. öffentliche Gemeinderatssitzung 2016 wird um Uhr, nachdem keine weiteren Wortmeldungen erhoben und sonstige Anregungen angezeigt werden, durch Bgm. Meixner beendet. Im Anschluss daran wird die "Nicht öffentliche Sitzung" mit dem TOP "Berichterstattung über Entscheidungen des Gemeindevorstandes" fortgesetzt. Die Verhandlungsschrift für die Öffentliche Sitzung besteht aus insgesamt 8 Seiten. Preding, am gelesen - genehmigt - gefertigt GK Erwin WINKLER eh. Bgm. Adolf MEIXNER eh. i. V. GR DI Wolf CHIBIDZIURA eh. i. V. GR Ing. Peter SAUER eh.
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M A R K T G E M E I N D E P R E D I N G Bezirk Deutschlandsberg / Steiermark 8504 Preding 24 Tel.Nr. 03185/2222-0 - Fax.Nr. 2222/12 E-Mail: gde@preding.eu - Homepage: www.gemeinde-preding.at GZ:004/1-05-2009
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GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
GEMEINDE GERERSDORF. Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT. am Dienstag, 06. März 2012
GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES in Gerersdorf Gemeindeamt. Beginn der Sitzung: 20,00 Uhr Ende der Sitzung: 21,00
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Gemeinde Hart im Zillertal Kirchplatz 1, 6265 Hart im Zillertal Tel /62331 Fax
Gemeinde Hart im Zillertal Kirchplatz 1, 6265 Hart im Zillertal Tel. 05288/62331 Fax 62331-9 Zahl: 004-01-03/2016 Protokoll über die Konstituierende Sitzung des Gemeinderates am: Donnerstag, 17.03.2016
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Tagesordnungspunkt 1 Gelöbnis gemäß 97 NÖ Gemeindeordnung Der Altersvorsitzende Herr Gemeinderat Josef Kraft stellt fest, dass die Einladung zu der konstituierenden Sitzung mittels Rückscheinbriefe erfolgt
MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Tel: Fax: /30. Verhandlungsschrift
MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße 48 3942 Hirschbach Tel: 02854-344 Fax: 02854 344/30 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 14. Oktober
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GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
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Lfd. Nr. 1/2010 Gemeinde Kapfenstein Seite 1 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 07. Jänner 2010 im Sitzungssaal Oberes Schulhaus Kapfenstein 3. Die Einladung erfolgte am 03. Dezember
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert
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Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Sitzungsprotokoll Gemeinderat 31.03.2011 Uhrzeit: 19.00 Uhr 22.00 Uhr Ort: Rathaus Regensburgerstr. 11 Beschlussfähig: Ja Einladung zugestellt am: 21.03.2011 Nachname
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GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES am Dienstag, 25. Februar 2014 Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr Ende der Sitzung: 19,04
MARKTGEMEINDE STAATZ
MARKTGEMEINDE STAATZ Neudorfer Straße 7, 2134 Staatz-Kautendorf Tel.: 02524 / 2212, Fax: 02524 / 2212 22 e-mail: marktgemeinde@staatz.gv.at Lfd. Nr. 06/2011 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die
GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT
GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
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N I E D E R S C H R I F T FA Amt/002/2012 der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses am 07.06.2012 Kellinghusen - Sitzungssaal Rathaus, Zimmer 106, Am Markt 9, 25548 Kellinghusen -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
PROTOKOLL der konstituierenden (1.) Sitzung des Gemeinderates
Der Gemeinderat Kaltenbach, am 24.03.2016 PROTOKOLL der konstituierenden (1.) Sitzung des Gemeinderates 2016-2022 am Mittwoch, den 23. März 2016 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Kaltenbach unter Vorsitz von
VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf
GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at am 26.03.2015
MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz
MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz 2135 Neudorf 19; Tel.: 02523 / 8314; Fax.: Dw. 9; e- Mail: gemeinde@neudorf.co.at Politischer Bezirk: Mistelbach Land: Niederösterreich GZ.: GRAT - 04/08 SITZUNGSPROTOKOLL
des Gemeinderates Tagesordnung
Marktgemeindeamt 1. Sitzungsprotokoll Seite 1 Kundl des Gemeinderates Aufgenommen über die am Donnerstag, 17. März 2016 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Kundl abgehaltene öffentliche
MARKTGEMEINDE SENFTENBERG A-3541 SENFTENBERG/NÖ, NEUER MARKT 1 Tel /2319, Fax 02719/
MARKTGEMEINDE SENFTENBERG A-3541 SENFTENBERG/NÖ, NEUER MARKT 1 e-mail: senftenberg@aon.at, Tel. 02719/2319, Fax 02719/2319-18 1/2014 S I T Z U N G S P R O T O K O L L über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
SEITE Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß eingeladen. Schriftführer war: Frau Portisch
Niederschrift SEITE - 1 - über die Sitzung des Marktgemeinderates Biberbach am 13.05.2014 in Biberbach um 20.00 Uhr im Sitzungsraum Rathaus Sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates Biberbach waren ordnungsgemäß
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