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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/786 Bewertung der bisherigen Reformen in der beruflichen Bildung vor dem Hintergrund der geplanten Initiative zur strukturellen Fortentwicklung der beruflichen Bildung Vorbemerkung der Fragesteller InihremstetigenBemühen,neueDynamikfürAusbildungzuerzeugen (vgl. Bundestagsdrucksache16/543)hatdieBundesregierungunddiesietragende KoalitionindenletztenWochenangekündigt,eine Initiativezurstrukturellen FortentwicklungderberuflichenBildungandenNahtstellenderBildungund zwischenbildungundbeschäftigunguntereinbeziehungallerfürdieberuflichebildungverantwortlichen (imfolgenden Strukturinitiative )inangriff zunehmen.diesesvorhabenfolgtaufmehrerereformversuchederletzten Jahre (z.b.bündnisfürarbeit,ausbildungundwettbewerbsfähigkeit,ausbildungspakt etc.). Vorbemerkung der Bundesregierung IndenvergangenenJahrengabessowohlaufSeitenderBundesregierungals auchderländerverschiedeneinitiativenundhierfürzeitlichlimitierteingerichtetegremienundarbeitsgruppen,umimkonsensallerbeteiligtengemeinsam StrategienzurSicherungeinesausreichendenAusbildungsplatzangebotssowie ModernisierungderberuflichenAus-undWeiterbildungzuentwickeln.Diese InitiativensindzugleichInstrumentundBelegeineskontinuierlichenReformprozessesinderberuflichenBildung,beidemimmerwiederneudieunterschiedlichenInteressenallerBeteiligtenaustariertwerdenmüssen.Mitdervom BundesministeriumfürBildungundForschunggeplanten Strukturinitiative wirddieserreformprozessinderberuflichenaus-undweiterbildungfortgeführt werden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 14.März 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/984 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.a)WelchessindausSichtderBundesregierungdiewichtigstenZieleund KriterieneinerStrukturverbesserungdesBerufsbildungssystemsinden kommenden Jahren? b)inwieweitunterscheidensichdiesezieleundkriterienaussichtder Bundesregierungvondenenderbis2005amtierendenBundesregierung? EsbleibteinewichtigeZielsetzungderBundesregierung,eineneueDynamikfür Ausbildungzuerzeugen.NebenderFortführungdes2004abgeschlossenenNationalenPaktesfürAusbildungundFachkräftenachwuchsinDeutschlandzur SicherungeinesquantitativausreichendenAusbildungs-undQualifizierungsangebotsgehtesderBundesregierungauchumeinestrukturelleundqualitative WeiterentwicklungdesBerufsbildungssystemsinDeutschland.Zunennensind hier u. a. vier Themenfelder: ModernisierungimHinblickaufneueQualifikationserfordernisseundden strukturellenwiedemographischenwandelsowieschaffungneuerausbildungskulturen in innovativen und forschungsnahen Wachstumsbranchen; ÜbergangsmanagementimSinneverbesserterLernortkooperationenund einer Effizienzsteigerung in der Benachteiligtenförderung; bessereverzahnungvonberuflichererstausbildungundweiterbildungsowie StärkungderDurchlässigkeitvonderdualenAusbildungindentertiären Sektor; europäische Öffnung der beruflichen Ausbildung. 2.a)AnwelcheBeschlüssedes BündnissesfürArbeit,Ausbildungund Wettbewerbsfähigkeit (BAAuWe)ausdenJahren1999bis2001sieht sichdiebundesregierungvordemhintergrundderneuengeplanten Strukturinitiative noch gebunden? b)welcheumsetzungsdefiziteundwelchenhandlungsbedarfsiehtsie diesbezüglich (bitte konkrete Angaben zu allen Beschlüssen)? c)welchederbeschlüsseplantsieunterdenneuenverhältnissennicht mehrfortzuführenbzw.nichtmehrweiterumzusetzen (bittemitbegründung)? 3.a)InwieweithabendieBeschlüssedesBAAuWeausSichtderBundesregierungzueinerStrukturverbesserungdesSystemsderBeruflichen Bildung geführt? b)waswarenaussichtderbundesregierungproblemedesbündnisses hinsichtlich struktureller Verbesserungen des Berufsbildungssystems? c)welchekonsequenzenziehtdiebundesregierungausdieserbewertung für die neu geplante Strukturinitiative? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. MitdemBündnisfürArbeit,AusbildungundWettbewerbsfähigkeitunddendort eingerichtetenverschiedenenarbeitsgruppenhatdiedamaligebundesregierung 1998/1999eineInitiativeergriffen,denReformprozessinzentralenwirtschafts-, arbeitsmarkt-sowiegesellschaftspolitischbedeutsamenfelderninmittelfristiger Perspektivevoranzubringen.PrioritäresZielfürdieBundesregierungwardabei, LösungenimKonsensmitdenBeteiligtenzuentwickeln.DieStrukturdes Bündnissesistu.a.dokumentiertinderBroschüre BündnisfürArbeit,AusbildungundWettbewerbsfähigkeit,ErgebnissederArbeitsgruppe Aus-und Weiterbildung,herausgegebenvomPresse-undInformationsamtderBundesregierung, Berlin 1999, sowie im Berufsbildungsbericht 2000, Teil I, S. 9 ff.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/984 DieArbeitsgruppe Aus-undWeiterbildung hatinderzeitvonjanuar1999bis Dezember2000insiebenSitzungenzentraleFragenderWeiterentwicklungder beruflichenaus-undweiterbildungbehandeltundelfbeschlüssedazugefasst. Dazuzähltenu.a.derbundesweitgeltendeAusbildungskonsens,mitdem Grundsatz,dassjederjungeMensch,derkannundwill,ausgebildetwird,die ausbildungsförderndenleistungendes SofortprogrammszumAbbauder Jugendarbeitslosigkeit Ausbildung,QualifizierungundBeschäftigungJugendlicher sowiederimoktober1999gefasstebeschlusszur StrukturellenWeiterentwicklungderdualenBerufsausbildung GemeinsameGrundlagenund Orientierungen,indemsichdieBeteiligtenaufwesentlicheGestaltungsmerkmalederdualenBerufsausbildungverständigthaben.IndiesemBeschlusswurdenu.a.GrundsätzezumNeuordnungsverfahrenderAusbildungsberufeformuliert,diehinsichtlichderZusammenarbeitmitdenLändernmitdiesenspäter konkretisiertwurden (sieheantwortauffrage4)oderdieverstärkteeinführung vonwahlpflichtbausteinenundzusatzqualifikationengefordert,umdemunterschiedlichenleistungsvermögenderjugendlichenundspezifischenqualifikationsanforderungenderbetriebebesserentsprechenzukönnen. 4.a)WelchestrukturellenReformimpulseausdenBeschlüssenderKultusministerkonferenz (KMK)vomHerbst2003gedenktdieBundesregierung für ihre jetzige Strukturinitiative aufzunehmen? b)welcheimpulseausdenseitensderseinerzeitigenbundesregierungmit Ländern,GewerkschaftenundArbeitgebernimHerbst2003 (etwaam 9.Dezember2003)geführtenGesprächenzustrukturellenVerbesserungenimBerufsbildungssystemgedenktdieBundesregierungzuberücksichtigen bzw. wieder aufzunehmen? c)sindnachauffassungderbundesregierungdieobengenannten Strukturinitiativen sowirkungs-odererfolglosgeblieben,dassjetzt einerneuterversuchunternommenwerdenmuss,undwelchegründe sind hierfür ggf. verantwortlich? d)welchekonsequenzenziehtsieggf.ausdieserbewertungfürdieneu geplantestrukturinitiative,insbesonderewasdieverbindlichkeitvon VereinbarungeneinzelnerMitwirkenderausvergangenenJahrenbetrifft? DieKultusministerinnenundKultusministerderLänderhabenaufdem 304.PlenumderKMKam4.Dezember2003einen Forderungskatalogzur SicherungderBerufsausbildungundQualifizierungjungerMenschensowie effektivennutzungallerressourceninderberufsausbildung verabschiedet. Dieser Katalog hatte primär drei Zielsetzungen: einewesentlichfrühzeitigerebeteiligungderländerbeidermodernisierung derausbildungsordnungenvonnachdemberufsbildungsgesetzderhandwerksordnunganerkanntenausbildungsberufenbzw.beiderschaffungvon neuen Berufen; dieanerkennungberufsschulischerleistungen,zulassungzurkammerprüfungbeivollzeitschulischenausbildungsgängen,inkraftsetzungder AnrechnungsverordnungzumBerufsgrundbildungsjahr (BGJ)sowieEinrichtung eines regionalen Berufsbildungsdialogs; Grundsatzthemenwie Ausbildungfüralle ;VerbesserungderAusbildungsfähigkeit/Berufsorientierung,bedarfsgerechteFortführungderberufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit. EinTeilderThemen,vorallemhinsichtlichderverfahrenstechnischenOptimierungbeiderModernisierungderAusbildungsordnungensowiebeider SchaffungvonneuenAusbildungsberufenwurdeindiehierfürvorgesehenen

4 Drucksache 16/984 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bund-Länder-Gremieneingespeistundhatzwischenzeitlichzueinerdeutlichen Beschleunigung der Neuordnungsarbeit geführt. EineReihevonPunktendesKMK-KatalogeswurdebeiderNovellierungdes Berufsbildungsgesetzes,daszum1.April2005inKraftgetretenist,berücksichtigtbzw.aufgenommen,wennesz.B.umdieNeustrukturierungderAbschlussprüfungoderdieZulassungvonAbsolventenundAbsolventinneneinervollzeitschulischenAusbildungzurKammerprüfunggeht,soferndieserAusbildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. MitdenThemen SicherstellungderAusbildungsreife derschulabgängerinnen undschulabgängersowiederbesseren AbstimmungderverschiedenenberufsvorbereitendenMaßnahmen,dievonderBundesagenturfürArbeitsowieden Ländernangebotenwerden,wurdenHandlungsfelderberaten,dieweiterverfolgtwerdenmüssen.SiewerdendaherauchGegenstanddergeplanten Strukturinitiative sein. 5.a)WelcheVersäumnissesiehtdieBundesregierungimProzessderReform des Berufsbildungsgesetzes 2005? FürdieBundesregierungsindVersäumnisseimProzessderReformdesBerufsbildungsgesetzes (BBiG)2005nichterkennbar.DerReformprozessdesBerufsbildungsrechtshatmitInkrafttretendesneuenGesetzesam1.April2005seinen vorläufigenabschlussgefunden.dasnovellierteberufsbildungsgesetzistdas ErgebniseinesintensivenArbeits-undAbstimmungsprozesseszwischenBund, LändernundSozialpartnern,dasvoneinerbreitenparlamentarischenMehrheit getragenwird.eseröffnetneuechancen,ausbildungfürallesicherzustellen, QualitätundAttraktivitätderberuflichenBildungweiterzuentwickelnsowiedie BeschäftigungsfähigkeitzuerhöhenunddieMobilitätderFachkräftezusteigern.FürdieZukunftgiltes,inZusammenarbeitmitdenLändernunddenübrigenmaßgeblichenAkteurenderBerufsbildungdenmitderNovellegeschaffenenneuenrechtlichenRahmenzunutzen,umdieQualitätderAusbildungzu verbessern,diedurchlässigkeitzwischendenbildungsbereichenzuerhöhen und insbesondere das Ausbildungsplatzangebot zu steigern. DerzwischenderCDU,CSUundSPDam11.November2005abgeschlossene KoalitionsvertragbesagtinZeile1676ff.: WirhabeneinvernehmlichinBundestagundBundesratdieimAprildiesenJahresinKraftgetreteneReformdes Berufsbildungsgesetzesverabschiedet.IhreWirkungwollenwirgemeinsammit denpartnernimlaufederlegislaturperiodeüberprüfen. SolltesichimRahmendieserEvaluationunabweisbarerAnpassungsbedarfergeben,strebtdie BundesregierungeinentragfähigenKonsensallerAkteurezurentsprechenden Fortentwicklung des Berufsbildungsrechts an. b)inwieweitdarfdiefachöffentlichkeitdieankündigungeinerweiteren Strukturinitiativesowerten,dassdieReformdesBerufsbildungsgesetzes2005vonderBundesregierungalsunzureichendbzw.zumindest verbesserungswürdig betrachtet wird? DerinderFragedargestelltekausaleZusammenhangzwischenderNovellierungdesBBiGimJahr2005undderInitiierungderStrukturinitiativein2006 liegtaussichtderbundesregierungnichtvor.mitderbbig-novelleistein wichtigerreformprozessumgesetztworden,derjedochinkeinemgegensatz zurflankierungdurchweiterestrukturelleaktivitäten,zumbeispielaufuntergesetzlicher Ebene steht.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/984 6.WarumsindausSichtderBundesregierungmitderReformdesBerufsbildungsgesetzes 2005 Regelungen a) zum Verhältnis von beruflicher Aus- und Weiterbildung; Durch 5Abs.2Nr.5desneuenBerufsbildungsgesetzesisteserstmaligmöglich,inAusbildungsordnungendieVermittlungvonzusätzlichenFertigkeiten, KenntnissenundFähigkeitenvorzusehen,durchdiedieberuflicheHandlungsfähigkeitergänztodererweitertwerdenkann.MitsolchengesondertzuprüfendenundzubescheinigendenZusatzqualifikationen ( 49BBiG)kanndieberuflicheErstausbildungbereitsmitberuflicherWeiterbildungeinhergehen.Diein 56Abs.2BBiGneugeschaffeneMöglichkeitzurBefreiungvoneinzelnen PrüfungsbestandteileneinerFortbildungsprüfungerlaubtesdarüberhinaus,anderevergleichbarePrüfungenvoreineröffentlichenoderstaatlichanerkannten BildungseinrichtungodervoreinemstaatlichenPrüfungsausschussabgelegte Prüfungenzuberücksichtigen.JenachinhaltlichemZuschnittkanndiesauchfür Zusatzqualifikationen in Betracht kommen. b) zur Verbesserung der Berufsberatung; BerufsberatungistgesetzlicheAufgabederBundesagenturfürArbeit ( 29 SGBIII)unddahergrundsätzlichkeineRegelungsmateriedesBerufsbildungsgesetzes. TiefgreifendeVeränderungeninderBerufs-,Tätigkeits-undQualifikationsstruktur,EntwicklungenaufdemAusbildungs-undArbeitsmarktundinternationalerWettbewerbsowiegewandelteBerufeundWirtschaftszweigestellenvor allemjungemenschenvorerheblicheherausforderungen,besondersamübergangvonschuleinausbildung,studiumundberuf.angesichtsderbedeutung undauchdermöglichkeiteneffektiverberufsorientierungundberufsberatung stehendaheralleverantwortlichenakteuregemeinsaminderpflicht,diejungen MenschenbeiderBewältigungvonProblemenbeimÜbergangvonSchulein Ausbildung,StudiumundBerufzuunterstützen.DaheristnichtnurdasabgestimmteZusammenwirkenderallgemein-undberufsbildendenSchulensowie derbundesagenturfürarbeitgefordert,sondernaucheinzusammenwirkenmit Eltern,Jugendhilfe,weiterführendenBildungseinrichtungen,Ländern,Wirtschaft (Unternehmen,Verbände,Kammern),Gewerkschaften,Sozialverbänden, Arbeitsgemeinschaften, Kommunen, Hochschulen und Bildungsträgern. DerHauptausschussdesBundesinstitutsfürBerufsbildung,demBeauftragte desbundes,derländerundsozialpartnerangehörenundandessensitzungen auchbeauftragtederbundesagenturfürarbeitundderaufbundesebenebestehendenkommunalenspitzenverbändemitberatenderstimmeteilnehmen,hat daherinseinersitzungvom14.dezember2005empfehlungenzurberufsorientierungundberufsberatungverabschiedet,diedie Empfehlungenüber vorberuflichebildungundberatungsdienste desbundesausschussesfürberufsbildung vom 26. Januar 1972 ersetzen. ZuvorhattenbereitsdieKultusministerkonferenzunddieBundesagenturfür Arbeitam12.Oktober2004ihre RahmenvereinbarungüberdieZusammenarbeitvonSchuleundBerufsberatung ausdemjahr1971erneuertundfortentwickelt. c) zur strukturellen Absicherung der Benachteiligtenförderung; e)zurstabilisierungderberuflichenbildungfürjungemenschenmit Migrationshintergrund und ZieldesBBiGistes,möglichstallenJugendlicheneinenbruchlosenÜbergang ohnediebildungszeitverlängerndeumwegevonderschuleindieberufsausbildungzuermöglichen,sieinvertretbarerzeitzurabschlussprüfungineinem

6 Drucksache 16/984 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode anerkanntenausbildungsberufzuführenunddenregionalenfachkräftebedarf bedarfsgerechtzudecken.dieintegrationderberufsausbildungsvorbereitungin dasberufsbildungsgesetzdurchdaszweitegesetzfürmodernedienstleistungenamarbeitsmarkthatpersonenmitbesonderemförderbedarf,insbesondere lernbeeinträchtigtenodersozialbenachteiligtenjugendlichenundjungenerwachsenenneueperspektivenfürdieheranführunganundaufnahmeeiner Berufsausbildungeröffnet.Insbesonderebetrifftdasauchdasneugeschaffene InstrumentderQualifizierungsbausteine.Kapitel4desBBiGregeltnunmehr zusammenfassend die Berufsbildung für besondere Personengruppen. ZurberuflichenFörderungjungerMenschenmitschlechtenStartbedingungen bietetdasarbeitsförderungsrecht (SGBIII)nebenvorrangigenschulischen MaßnahmendienotwendigenMöglichkeiten.GefördertwerdenausbildungsbegleitendeHilfen,Übergangshilfen,außerbetrieblicheAusbildung,dieberufliche EingliederungbehinderterMenschensowiedieseitdem1.Januar2004durch dasjob-aqtiv-gesetzindassgbiiiaufgenommenenhilfen (Nachholendes Hauptschulabschlusses,kombiniertesBetriebspraktikumAQJ,AktivierungshilfenundBeschäftigungbegleitendeEingliederungshilfen).DieseUnterstützung erhaltenbeibedarfauchjungemenschenmitmigrationshintergrund.zusammenmitderberufsvorbereitungwandtediebundesagenturfürarbeithierfürim Jahr 2005 rund 4 Mrd. Euro auf. MitderneuenGrundsicherungfürArbeitsuchendesinderwerbsfähigehilfebedürftigejungeMenschennachAntragstellungunverzüglichinAusbildung, Arbeit und Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. IndiesemKontextistauchaufdasimRahmendesNationalenPaktsfürAusbildungundFachkräftenachwuchsinDeutschlandneugeschaffeneInstrumentder EinstiegsqualifizierungJugendleiter (EQJ)zunennen,dasJugendlichenmitindividuellenAusbildungshemmnissendenWegineinebetrieblicheAusbildung oderqualifizierungerleichternsoll.fürdenzeitraumvon2004bis2007stellt der Bund für dieses Programm 173 Mio. Euro zur Verfügung. d)zur Geschlechtergerechtigkeit; Gemäß 10Abs.2BBiGsindaufdenBerufsausbildungsvertraggrundsätzlich diefürdenarbeitsvertraggeltendenrechtsvorschriftenundrechtsgrundsätze anzuwenden.esgiltdaherdasgesetzlichediskriminierungsverbotdes 611a BGB (Verbot von geschlechterbezogenen Benachteiligungen). f)zurverbesserungderabstimmungzwischendenlehrinhalteninder Berufsschule und den Abschlussprüfungen der Ausbildung unterblieben? WegenderverfassungsrechtlichenZuständigkeitsverteilungwarenbundesrechtlicheRegelungenüberdieAbstimmungvonAusbildungsinhaltenderbetrieblichenundschulischenBerufsausbildungnichtmöglich.DiezumZweckeeiner solchenabstimmungzwischendembundunddenländerngetroffeneverwaltungsvereinbarung (GemeinsamesErgebnisprotokollvom30.Mai1972)hat sichnachauffassungbeiderseitenbewährt.aufdieseruntergesetzlichenebene fürerforderlichangeseheneverfahrensanpassungensindzuletztimsommer 2005 einvernehmlich erfolgt.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/984 7.a)AuswelchenGründenhatesdieBundesregierungbisherunterlassen, diegründedafür,dasssichweiterhinausbildungsfähigebetriebeaus der Ausbildung zurückziehen, systematisch zu ermitteln? DieFragestellungvermitteltdenEindruck,dasssichausbildungsfähigeBetriebe ingroßerzahlvonderbeteiligunganderbetrieblichenausbildungzurückziehen.zwaristdiezahlderausbildungsbetriebegemäßderbeschäftigten-und Betriebsstatistikvon1999bis2004um3,9Prozentgesunken,dieserWertliegt aberunterhalbdesrückgangsdergesamtzahlallerbetriebevon4,9prozentim gleichenzeitraum.auchist gemessenanderbeschäftigtenzahl dieausbildungsquotekonstant (bzw.leichteranstiegvon6,3prozentauf6,4prozent),zugleichstiegderanteilvonausbildungsbetrieben (Ausbildungsbetriebsquote) von 23,6 Prozent auf 23,8 Prozent. ÜberdieAusbildungsfähigkeiteineseinzelnenBetriebes (gemäßdergesetzlichenbestimmungendesberufsbildungsgesetzes,insbesondereder 27und 28bis30)kannersteineAussagegetroffenwerden,wennderBetriebdieFeststellungderAusbildungsfähigkeitbeiderzuständigenStellebeantragt.Deshalb gibteskeinestatistikenüberdiegesamtzahlderausbildungsfähigenbetriebein Deutschland. Diesbedeutetabernicht,dasssichdieBundesregierungbeiMarktbewertungen undpolitischenanalysennichtaufamtlichestatistikenundumfragenüberdie AusbildungsbeteiligungundAusbildungsbereitschaftderBetriebestützen könnte (siehehierzuinsbesondereauchdiejeweiligendarstellungenimjährlichenberufsbildungsbericht).zunennensindhierbeidiejährlichebetriebsundbeschäftigtenstatistikderbundesagenturfürarbeitunddasiab-betriebspanel (IAB:InstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschung) (Stichproberund 16000BetriebeundUnternehmen),derenErgebnisseindemjährlichneuerscheinendenBerufsbildungsberichtveröffentlichtwerden.GründefürdieNichtbeteiligungvon ausbildungsberechtigten Betrieben (vgl.iabkurzbericht Nr.27vom29.Dezember2005)lagenvoralleminderfehlendenÜbernahmemöglichkeit:53ProzentderBetriebeindenneuenund34ProzentderBetriebe indenaltenländerngabenalshinderungsgrundan,dieausgebildetennachder Ausbildungnichtübernehmenzukönnen.AlsweitererGrundwurdederfinanzielleundderpersonelleAufwandgenannt (45Prozentneue,41Prozentalte Länder).19ProzentderBetriebeindenneuenund26ProzentderBetriebein denaltenländernführten sonstigegründe wiediefinanziellesituationund AuftragsmangelalsAusbildungshemmnisan.DierepräsentativeBIBB-Befragung (BIBB:BundesinstitutfürBerufsbildung)ausdemJahr2004beirund 2000Betriebenzeigt,dassdieSicherungdeseigenenNachwuchsesdiezentrale Motivation zur Beteiligung an betrieblicher Ausbildung darstellt. b)inwieweitplantdiebundesregierungvordemhintergrunddergeplanten Strukturinitiative eine diesbezügliche Ermittlung? DieErhöhungderbetrieblichenAusbildungsbeteiligung voralleminbranchenmitwachsenderbeschäftigung istaussichtderbundesregierungeine wichtigepolitischezielsetzung.daherwirddieseraspekt einschließlichder EruierungvonausbildungsförderlichenRahmenbedingungenundpotenziellen Ausbildungshemmnissen aucheininhaltlicherpunktfürdieberatungender geplanten Strukturinitiative darstellen.

8 Drucksache 16/984 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.a)WiesiehtdiezeitlichePlanungderBundesregierungfürdieangekündigte Strukturinitiative aus? DieBundesregierungstrebteinenzeitnahenArbeitsbeginn möglichstnochim April2006 an.aussichtderbundesregierungsollendieergebnissebiszum Herbst 2007 vorliegen. b)welcheaußerparlamentarischenteilnehmersollenindieberatungen einbezogen werden? EinejeweilszeitnaheInformationundEinbeziehungdesParlamentsimBereich derberuflichenbildungbleibtunabhängigvondereinrichtungderinitiative vorgesehen. AusgewieseneExpertenundAkteureinderberuflichenBildungwerdeneinbezogen. c)wannundinwelcherformwirddasparlamentindieberatungeneinbezogen? 9.a)WelcheThemensollennachdenPlanungenderBundesregierungim Zuge der Strukturinitiative aufgegriffen werden? b) Inwieweit werden folgende Themen eine Rolle spielen: aa)verhältnisderberuflichenaus-undweiterbildung; bb)verbesserungderberufsberatung; cc)strukturelleabsicherungderbenachteiligtenförderung,geschlechtergerechtigkeit,stabilisierungderberuflichenbildungfür jungemenschenmitmigrationshintergrund,verbesserungderabstimmungzwischenlehrinhaltenderberufsschulenundabschlussprüfungenderausbildung? c)inwieweitundinwelcherformwirddiebundesregierungaufdieerfahrungenmitderreformderberuflichenbildunginösterreichund derschweiz,insbesonderewasdieverbesserteanerkennungundintegrationvollzeitschulischerausbildungunddenzugangzurhochschulemiteinemberufsabschlussbetrifft,beidergeplantenstrukturinitiative zurück greifen? ZueinzelnenThemenfeldernsieheauchAntwortzuFrage1,insoweitkanndavonausgegangenwerden,dassdieinderFragestellungunterBuchstabebgenanntenThemenfeldervonRelevanzfürdieDiskussions-undBeratungsprozesse der Initiative sind. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassbeidenBeratungender Strukturinitiative auchdieerfahrungenausderberufsbildungspraxisvonnachbarstaaten,dieübereinvergleichbaresbetrieblichesberufsbildungssystemverfügen,miteinbezogenwerden,umdiesefürdennationalenreformprozesszu nutzen. 10.a)WelcheBedeutungmisstdieBundesregierungeinerEinbeziehungder Gewerkschaften bei der geplanten Strukturinitiative zu? b)welchekonsequenzengedenktdiebundesregierungzuergreifen, wenndiegewerkschaftendurchdasfesthaltenderbundesregierung

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/984 andemausgewerkschaftlichersichtgescheitertenausbildungspakt auch die geplante Strukturinitiative nicht mittragen können? DieBundesregierungstrebteineBeteiligungbeiderSozialpartner,alsoauchder Gewerkschaftsseite, bei den Beratungen der Initiative an. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassbeideSozialpartneroffensindfür eine Mitwirkung an der Initiative. 11.TeiltdieBundesregierungdenEindruck,dassdieAnkündigungvon Strukturinitiativen inderöffentlichkeitalsbeschönigenderundverharmlosenderpolitikersatzohnesubstanzielleauswirkungenaufdie quantitativenundqualitativenmängelinderausbildunggewertetwerden könnte, und wie gedenkt sie diesem Eindruck ggf. entgegenzutreten? DieBundesregierungsiehtinder Strukturinitiative keinen Politikersatz, sonderneinklarespolitischessignal,sichmitdenentwicklungsperspektiven des Berufsbildungssystems zu befassen und Handlungsoptionen zu erarbeiten. 12.WelcheRollewirdderinderEuropäischenUniondiskutierteEuropäische QualifikationsrahmenbeiderEntwicklungundDiskussiondergeplanten Strukturinitiative spielen? MitderSchaffungundUmsetzungeinesbildungsbereichsübergreifendenEuropäischenQualifikationsrahmens (EQR)werdenallgemeinePrinzipienund Strukturenentwickelt,diedazubeitragenkönnen,Transparenz,Mobilität, AnerkennungundDurchlässigkeittransnationalzufördern.DieaufeuropäischerEbeneentwickeltenPrinzipienkönnenauchaufnationalerEbeneim RahmenderStrukturinitiativegenutztwerden,umVerfahrenzurVerbesserung deranrechnungvonschulischeraufbetrieblicheausbildung,derdurchlässigkeitzwischenberufsbildungundhochschulbildungsowiezursteigerungder AttraktivitätberuflicherBildungdurchAuslandsaufenthaltewährendderAusbildung beizutragen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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