Bewertung der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Ina Lenke, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5160 Bewertung der familienbezogenen Leistungen und Maßnahmen des Staates Vorbemerkung der Fragesteller DasFraunhoferInstitutkommtineinerStudieimAuftragdesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendauf154familienbezogeneLeistungenundMaßnahmendesStaates.DieseZahlwirdzumBeispielvondem ParitätischenWohlfahrtsverbandscharfkritisiert.SobezeichnetederHauptgeschäftsführerdesVerbandes,Dr.UlrichSchneider,die184Mrd.Euro,die seitensderbundesregierungundandererinteressierterkreiseinderöffentlichkeitkommuniziertwerden,als dreistefamilienbezogenemogelpackung. Vorbemerkung der Bundesregierung DasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ) hatinzusammenarbeitmitdemfraunhoferinstitutfiteinezusammenstellung von153ehe-undfamilienbezogeneneinzelmaßnahmenund-leistungenerarbeitet.umdasmissverständniszuvermeiden,beidemaufsummiertenfinanzvolumeninhöhevon184mrd.eurohandeleessichum Familienförderung imengerensinnewurdebewusstderabstrakte,nichtwertendebegriffder LeistungenundMaßnahmen gewählt.zudemwurdeinderzusammenstellungzwischenfamilienbezogenenundehebezogenenleistungenbzw.maßnahmen unterschieden.inderzusammenstellungwerdendiedatenquellenund-grundlagenderfinanzschätzungen,diegesetzlichengrundlagendermaßnahmen,die FinanzträgerschaftsowieergänzendefachlicheAnmerkungenoffengelegtund ausgeführt. 1.WiedefiniertdieBundesregierungdenBegriff familienbezogeneleistungen? 2.WelchefamilienbezogenenLeistungenundMaßnahmendesStaateswendensichausschließlichanFamilienbzw.AlleinerziehendemitKindern, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 18. Mai 2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode undwiehochistdasfinanziellevolumendereinzelnenleistungenbzw. Maßnahmen? DieFragen1und2werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. IndervomBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ)inZusammenarbeitmitdemFraunhoferInstitutFITerarbeiteten Zusammenstellung sind enthalten: MaßnahmenaufgrundbundesgesetzlicherRegelungenimSteuer-und Sozialrecht, MaßnahmenaufgrundlandesgesetzlicherRegelungennachbundeseinheitlicher Rahmengesetzgebung sowie MaßnahmenaufgrundlandesgesetzlicherRegelungen,dieflächendeckendin allen Bundesländern vorhanden sind. KriterienfürdenFamilienbezugdereinzelnenRegelungensinddasVorhan- denseineineskindes,schwangerschaftundmutterschaftsowiedieeltern- Kind-BeziehunginbeideRichtungen.DamitwerdenauchMaßnahmenaufgeführt,diebeispielsweisedasUnterhaltsverhältnisderKindergegenüberihren bedürftigenoderpflegebedürftigenelternbetreffen.dasfinanziellevolumen der145gezähltenfamilienbezogenenleistungenundmaßnahmenwirdinder Zusammenstellungmit110,8Mrd.Euroangegeben.ZurHöhedesfinanziellen VolumensdereinzelnenLeistungenbzw.Maßnahmenverweiseichaufdie ZusammenstellungvonBMFSFJundFIT,dieunterderAdressehttp:// abrufbar ist. NachrichtlichaufgeführtsindinderZusammenstellungauchachtehebezogene Maßnahmen,dieaufgrundihresBegründungszusammenhangseinenengen BezugzurErziehungundBetreuungvonKindernhabenunddiemateriellvon hoherrelevanzgeradefürfamiliensind.dasfinanziellevolumendiesermaßnahmen wird für das Berichtsjahr 2005 mit 73,7 Mrd. Euro angegeben. 3.WelchefamilienbezogenenLeistungenundMaßnahmendesStaates kommenprinzipiellauchalleinstehendenzugute,undwiehochistdas finanzielle Volumen der einzelnen Leistungen bzw. Maßnahmen? GrundsätzlichenthaltendieinderZusammenstellungvonBMFSFJundFIT aufgeführtenmaßnahmeneinekind-oderfamilienbezogenedifferenzierungim Regelungsinhalt.NuraufdieseDifferenzierungbeziehensichdieAngabender Zusammenstellung. SowirdbeispielsweiseWohngeldanalleHaushaltemitgeringemEinkommen undsomitauchanalleinstehendegeleistet.jedeskinderhöhtdiezahlderzum HaushaltrechnendenFamilienmitgliederunddamitdasWohngeld.Fürjedes KindunterzwölfJahrenerhaltenAlleinerziehendeeinenFreibetrag.Inder ZusammenstellungderfamilienbezogenenLeistungenistlediglichdasauf FamilienhaushalteentfallendeFinanzvolumendesWohngeldesangegeben,das speziell auf Alleinerziehende entfallende Finanzvolumen ist nicht bekannt.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelchederfamilienbezogenenLeistungenundMaßnahmenlassensichaus verfassungsrechtlichengründennichtumschichten,undwiehochsinddie mit diesen Leistungen und Maßnahmen verbundenen Mittel? EinesystematischeWirkungsüberprüfungderfamilienbezogenenMaßnahmen undleistungen,dieinsbesonderedaszusammenwirkenunterschiedlichermaßnahmenausunterschiedlichenrechtsbereichenimblickhabensoll,erfordert es,einemöglichstbreiteperspektiveeinzunehmenundauchmaßnahmenzu berücksichtigen,dieaufgrundverfassungsrechtlichervorgabenmateriellnicht disponibelsind,aberinwechselwirkungmitanderenmaßnahmenundleistungen stehen. DieverfassungsrechtlicheVerankerungeinerMaßnahmebedeutetnichtautomatisch,dasssiesichjeglicherGestaltbarkeitentzieht.AusderWertentscheidung desartikels6abs.1gginverbindungmitdemsozialstaatsprinziplässtsich nachderrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtsfürdenbereichder staatlichenfamilienförderungdurchsozialleistungendieallgemeinepflichtdes StaateszueinemFamilienlastenausgleichentnehmen,nichtaberdieEntscheidungdarüber,inwelchemUmfangundinwelcherWeiseeinsolchersozialer Ausgleichvorzunehmenist.AusdemVerfassungsauftrag,einenwirksamen Familienlastenausgleichzuschaffen,lassensichkonkreteFolgerungenfürdie einzelnenrechtsgebieteundteilsysteme,indenenderfamilienlastenausgleich zuverwirklichenist,nichtableiten.insoweitbestehtvielmehrgrundsätzlich GestaltungsfreiheitdesGesetzgebersfürdieSchaffungundAusgestaltung sozialrechtlicherfamilienförderungsmaßnahmen.etwasanderesgilthingegen, soweit das nicht disponible Familienexistenzminimum betroffen ist. 5.WelchederfamilienbezogenenLeistungenundMaßnahmenkönntennach AnsichtderBundesregierungzuGunstenderFörderungvonKinderbetreuungsplätzen umgeschichtet werden? 6.WelchefamilienbezogenenLeistungenundMaßnahmenlassensichnach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll zusammenlegen? DieFragen5und6werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieZusammenstellungder145familien-und8ehebezogenenLeistungenund MaßnahmenhatdenZweckeinerBestandsaufnahmeundstecktdenRahmenab fürdiearbeitdesvonbundesministerindr.ursulavonderleyenimherbst 2006beimBMFSFJeingerichtetenKompetenzzentrumsfürfamilienbezogene Leistungen. Aufgabenstellung des Kompetenzzentrums ist es, diefamilienbezogenenmaßnahmen,leistungs-undbeitragselementezu bilanzieren sowie übersichtlich und systematisch zu dokumentieren, diewechselwirkungenvonsteuer-undsozialrechtlichensowieggf.zivilrechtlichen Regelungen darzustellen und zu analysieren, WirkungenundWirksamkeitfamilienpolitischerMaßnahmenundLeistungenimHinblickaufdieZieleeinernachhaltigenFamilienpolitikzuuntersuchenundineinenrechtlichen,ökonomischenundsozialpolitischenGesamtkontext zu stellen, sowie HandlungsempfehlungenfürdieOptimierungundmöglicheNeukonzeption familienbezogener Leistungen und Maßnahmen zu erarbeiten. ImMittelpunktderwissenschaftlichenBetrachtungdurchdasKompetenzzentrumstehenEffizienzundTransparenzderfamilienbezogenenLeistungen und Maßnahmen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.WelcheEvaluierungenderfamilienbezogenenLeistungenundMaßnahmen desstaateswurdenseit1998durchgeführt,undwelcheentsprechenden Konsequenzen wurden aus den einzelnen Evaluierungen jeweils gezogen? 8.WelchefamilienbezogenenLeistungenbzw.Maßnahmensindseit1998 hinzugekommenbzw.gestrichenodereingeschränktworden,undwiehoch war bzw. ist das Volumen der einzelnen Leistungen bzw. Maßnahmen? DieFragen7und8werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. EineReihebundesgesetzlicherLeistungenmitFamilienbezugunterliegenvon GesetzeswegenBerichtspflichten,darunterauchdieneueingeführtenLeistungenKinderzuschlag (2004)undElterngeld (2007)unddie2001veränderteLeistung Erziehungsgeld, und zwar wie folgt: zum1.juli2004einberichtüberdieauswirkungenvonelternzeitundteilzeitarbeitwährendderelternzeitaufarbeitnehmerinnen,arbeitnehmerund ArbeitgebersowiediegegebenenfallsnotwendigeWeiterentwicklungder Vorschriften ( 24BErzGGinderbis31.Dezember2006gültigenFassung) (siehe Bundestagsdrucksache 15/3400), biszum31.dezember2006einberichtzumkinderzuschlagsowiezuder ggf.notwendigenweiterentwicklungdieservorschrift ( 22BKGG) (siehe Bundestagsdrucksache 16/4670), allezweijahreeinberichtüberdieanpassungderbedarfssätzeundfreibeträgebeimbundesausbildungsförderungsgesetz ( 35BaFöG) (siehebundestagsdrucksache 16/4123), allevierjahrezum20.junieinberichtüberdiedurchführungdeswohngeldgesetzesunddieentwicklungdermieten ( 39WoGG) (siehebundestagsdrucksache 15/2200). DieentsprechendenBerichtederBundesregierungmitdetailliertenAngaben unddiedarausgetroffenenschlussfolgerungeninbezugaufgegebenenfallsnotwendigeveränderungenliegendemdeutschenbundestagvor,aufsiewirddes Weiteren verwiesen. ImOktober2008wirdaußerdemeinEvaluationsberichtzumBundeselterngeldund-elternzeitgesetzsowiezueinerggf.notwendigeWeiterentwicklungder Vorschriften vorgelegt ( 25 BEEG). AufgabedesKompetenzzentrumsfürfamilienbezogeneLeistungenistes,eine umfassendewirkungsanalysedesgegenwärtigengefügesvonfamilien-und ehebezogenenleistungenundmaßnahmeninengerabsprachemitdem BMFSFJvorzunehmen.DabeiwirdnichtjedeeinzelneLeistungoderMaßnahmefürsichisoliertbetrachtet,sonderndasZusammenwirkenvonLeistungenundMaßnahmeninbestimmtenLebensphasen (z.b.inderphasederfamiliengründung)oderfürbestimmtezielgruppen (z.b.fürfamilienmitmehreren Kindern).SoweitindieserHinsichteinDefizitbeiderWirkungsforschungfestgestelltwird,solldiesesbeseitigtwerden.ZielderArbeitdesKompetenzzentrumsistes,ausderAnalysedesgegenwärtigenGefügesvonLeistungenund MaßnahmenHandlungsempfehlungenfürdessenzukünftigeAusgestaltungzu formulieren.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WiehabensichnachKenntnisderBundesregierungdieAufwendungen fürfamilienbezogeneleistungenundmaßnahmenseit1998geändert,und wiestelltsichimvergleichdazudieentwicklungderjährlichengeburten dar? DiegesetzlicheundfinanzielleEntwicklungderfamilien-undehebezogenen LeistungeninderAbgrenzungdesSozialbudgetswirdumfassendimSozialberichtderBundesregierung (Sozialbericht2001:Bundestagsdrucksache14/8700; Sozialbericht2005:Bundestagsdrucksache15/5955)beschriebenundlässtsich mitdenaktualisiertenzeitreihendessozialbudgetsinzeitreihenzurfunktionsgruppe EheundFamilie bisindieunmittelbarevergangenheitnachvollziehen. 10.HältdieBundesregierungesfürangemessen,dieAbziehbarkeitderFreibeträgefürKindernach 32EStGbeiderErmittlungderKirchensteuer indiefamilienbezogenenmaßnahmenundleistungendesstaateseinzubeziehen, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung? DieBerücksichtigungvonFreibeträgenfürKinderbeiderBemessungsgrundlagezurErmittlungderKirchensteuergehtauf 51aEStGzurückundistsomit bundesgesetzlichgeregelt.ohnedieseregelungwärenkirchensteuerpflichtige Elternhöherbelastet.ZurBegründungderAufnahmedieserRegelungin diezusammenstellungvonbmfsfjundfitverweiseichaufdieantwortzu Frage WiebegründetdieBundesregierungdieEinbeziehungderAbsetzbarkeit deshöchstbetragsfüreinehaushaltshilfenach 33aAbs.3EStGindie familienbezogenenleistungenundmaßnahmendesstaates,undwieverteiltsichdieinanspruchnahmedieserleistungauffamilienbzw.alleinerziehende mit Kindern und Familien ohne Kinder bzw. Alleinstehende? Ich verweise auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3. DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseüberdieAufteilungdesFinanzvolumens vor. 12.WiebegründetdieBundesregierungdieEinbeziehungderermäßigten EinkommensteuerbeiAufwendungenfürhaushaltsnaheBeschäftigungsverhältnisseundDienstleistungennach 35aEStGalsfamilienbezogene Leistung,undinwieweitwirddieseMaßnahmevonFamilienmitKindern bzw.alleinerziehendenmitkindernundfamilienohnekinderbzw. Alleinstehenden in Anspruch genommen? Ich verweise auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3. DieZusammenstellungvonBMFSFJundFITmachtkeineAngabenüberdas FinanzvolumenderangesprochenenMaßnahme.DieRegelungwirdinderZusammenstellungnurinBezugaufdievomGesetzgebergenanntenbegünstigten haushaltsnahentätigkeitenkinderbetreuungundpflegegenannt.erkenntnisse darüber,welcherteildesgesamtvolumensderregelungaufdiesebeiden Tätigkeitsbereiche entfällt, liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. 13.HältdieBundesregierungdieEinbeziehungderErbschaftsteuerindie familienbezogenenleistungenfürangemessen,undwiehochistdie SummederMittel,dieüberdieSteuerklassebzw.FreibeträgebeiderErbschaftsteuerfürKindertatsächlichanFamilienbzw.Alleinerziehendemit Kindern ausgezahlt werden?

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Die 15bis17desErbschafts-undSchenkungssteuergesetzesenthaltenfamilienbezogeneRegelungen,derenFinanzvolumenaufgrundfehlenderDatengrundlagenderErbschaftsteuerstatistiknichtquantifiziertwerdenkann.Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage WiehochsindnachAnsichtderBundesregierungdieMittel,dieüberdie sozialewohnraumförderungtatsächlichfürfamilienbzw.alleinerziehende mit Kindern bereitgestellt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15.WiehochsindnachAnsichtderBundesregierungdieFamilienbzw.AlleinerziehendenmitKinderngewährtenzusätzlichenLeistungenbeider BemessungdesArbeitslosengeldesII,undaufwelcheSummebelaufen sichnachansichtderbundesregierungdiedamitverbundenenausgaben? Diekind-undfamilienbezogenenLeistungennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)sowieihrfinanziellesVolumenimJahr2005sindderfolgenden Übersicht zu entnehmen: Lfd. Nr. Kind- und familienbezogene Leistungen nach SGB IIMio. Euro 43 Regelleistung einschl. Mehrbedarfe ohne Leistungen für Unterkunft für Sozialgeldempfänger SGB II 44 Kinderzulage zum befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld 24 SGB II 45 Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende beim Arbeitslosengeld II Abs. 3 SGB II 46 Mehrbedarfszuschläge bei Schwangerschaft im Arbeitslosengeld II Abs. 2 SGB II 47 höherer Freibetrag bei Erwerbstätigkeit 30 SGB II 48 LeistungenfürUnterkunftundHeizungfürEmpfängervon Arbeitslosengeld II Anteil für Kinder unter SGB II KeineBerücksichtigungdesEinkommensderElternbeider 49 FeststellungderHilfebedürftigkeitzuGunstenschwangerer 9 Abs. 3 SGB II Minderjähriger/minderjähriger Erziehender 50Familien-undkindbezogeneEinmalleistungennachSGBII42 23 Abs. 3 Nr. 2 u Ausnahme von der Zumutbarkeitsregelung wegen Erziehung eines Kindes AbsetzbarkeitgesetzlicherUnterhaltspflichtenbzw.Kosten der Ausbildung eines Kindes im Rahmen der Feststellung der Hilfebedürftigkeit bei der Bemessung des zu berücksichtigenden Einkommens Absetzbarkeit von Grundfreibeträgen für minderjährige Kinder im Rahmen der Feststellung der Hilfebedürftigkeit bei der Bemessung des zu berücksichtigenden Vermögens Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder häuslichepflegevonangehörigenalsleistungzureingliederung DielaufendeNummerierungistderZusammenstellungvonBMFSFJundFIT entnommen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage Abs. 1 Nr. 3 SGB II 11 Abs. 2 Ziff. 7 bzw. 8 SGB II 12 Abs. 2 Ziff. 1a SGB II 16 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 1 SGB II familienbedingte Ausnahme vom Unterhaltsrückgriff Abs. 2 SGB II Summe3 879

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WelchefamilienbezogenenLeistungenundMaßnahmengibtesausschließlichfürBeamteundAngehörigedesöffentlichenDienstes,undwie hoch sind die jeweils damit verbundenen Aufwendungen? DieinderZusammenstellungvonBMFSFJundFITaufgeführtenkind-und ehebezogeneneinzelmaßnahmenundregelungenfürbeamtinnenundbeamte sindfolgedesdiebeamtenbesoldungund-versorgungprägendenalimentationsprinzips nach Artikel 33 Abs. 5 GG. DieinderZusammenstellungangegebenenFinanzvoluminakönnenaufgrund unvollständigerdatengrundlagenlediglichalsgrobeschätzungenbetrachtet werden. Im Übrigen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1 und WelcheInformationenliegenderBundesregierungüberentsprechende familienbezogeneleistungenundmaßnahmenfürbeschäftigteinder Privatwirtschaft vor? FamilienbezogeneLeistungenfürBeschäftigteinderPrivatwirtschaftwurden gemäßdefinitionskonzept (sieheantwortzufrage1)indenzusammenstellung derfamilienbezogenenleistungenundmaßnahmenvonbmfsfjundfitnicht berücksichtigt. DieSocialExpenditureDatabasederOECDbeziffertallerdingsdieprivaten SozialleistungenanFamilienimJahr2003mitrund1,4Mrd.Euro.Dieser Betragentfälltzu100Prozentaufgesetzlichvorgeschriebene (mandatory)leistungen.freiwilligeleistungenprivaterarbeitgeberwurdennichterfasst.in DeutschlandgewinntdieBereitstellungvonKinderbetreuungsdienstleistungen durch Arbeitgeber für ihre Beschäftigten zunehmend an Bedeutung. InwelcherfinanziellenGrößenordnungsichdiesesEngagementderzeitbeläuft, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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