eineverbesserungvonbildungschancenfürbenachteiligtekinderundjugendlicheunddiegutematerielleabsicherungdurchmehrgerechtigkeitund
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- Frida Bachmeier
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/14591 Vermeidung und Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut Vorbemerkung der Fragesteller Knapp2,46MillionenKinderundJugendlichelebeninDeutschlandunterder Armutsgrenze.DasentsprichteinerArmutsquotevon18,9ProzentbeiPersonenunter18Jahrenundbeträgt3,8ProzentpunktemehralsimDurchschnitt dergesamtbevölkerung.unterdenkindernundjugendlichenmitmigrationshintergrundistsogarfastjederdritte (30,3Prozent)vonArmutbetroffen.Von denkleinkindernunterdreijahrenlebtjedesfünfte (20,5Prozent)ineinem HaushaltmiteinemEinkommenunterderArmutsschwelle (vgl.nationaler Bildungsbericht2012 BildunginDeutschland,TabelleA3-3A,S.225,Bundestagsdrucksache17/11465;PressemitteilungzurAuswertungderneuesten DatendesMikrozensusdurchdasWirtschafts-undSozialwissenschaftlicheInstitut WSI der Hans-Böckler-Stiftung vom 19. Dezember 2012). ArmisteineFamilie,wennihrEinkommen60ProzentunterdemDurchschnittseinkommenliegt (vgl.vierterarmuts-undreichtumsberichtderbundesregierung,vombundesministeriumfürarbeitundsozialesveröffentlichte FassungvomMärz2013,S.17).DasbedeutetzumBeispielfüreineFamilie mitzweikindern,dassihrhaushaltsnettoeinkommenbei2086euroimmonat liegt.derviertearmuts-undreichtumsberichtzeigt,dassvonarmutsrisiken überdurchschnittlichoftfamilienmitmigrationshintergrundsowiealleinerziehende und deren Kinder betroffen sind (vgl. ebenda, S. 47). EsisteinezentraleAufgabederPolitik,Familien-undKinderarmutzureduzierenunddieTeilhabevonKindernundJugendlichenzufördern.Dazusind eineverbesserungvonbildungschancenfürbenachteiligtekinderundjugendlicheunddiegutematerielleabsicherungdurchmehrgerechtigkeitund ZielgenauigkeitderFamilienförderungwichtigeZiele.DadasArmutsrisiko vonkindernhäufigengmitdererwerbssituationderelternzusammenhängt, isteszudemeinwichtigesziel,denniedriglohnbereicheinzudämmenund prekäre Beschäftigung abzubauen. DerKampfgegendieArmutunddieReduzierungum20Prozentisteinesder fünfkernzielederstrategie Europa2020,zudersichauchdieBundesregierungverpflichtethat ( DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 4. September 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zungdieserselbstverpflichtungim NationalenReformprogramm2013 fehlt jedocheinekohärentestrategiederbundesregierung,familien-undkinderarmutumfassendzubekämpfen (vgl.s.28).im Politische[n]BerichtzurGesamtevaluationderehe-undfamilienbezogenenLeistungen vomjuni2013, dendasbundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugend (BMFSFJ)veröffentlichthat,werdendieBegriffe Familienarmut und Kinderarmut nichteinmalerwähnt ( Abteilung2/Pdf-Anlagen/familienbezogene-leistungen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb= true.pdf). TrotzeineranhaltendpositivenwirtschaftlichenEntwicklungsindFamilienundKinderarmut,einezunehmendeUngleichheitsowieeineAbnahmedersozialenMobilitätdrängendeProblemeinDeutschland (vgl.u.a.vierterarmuts-undreichtumsberichtderbundesregierung;expertise GesellschaftlichePolarisierunginDeutschland.EinÜberblicküberdieFaktenunddieHintergründe vonalfredpfallerimauftragderabteilungwirtschafts-undsozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung 2012). EsergebensichFragen,inwieweitarmutsvermeidendkonzipierteLeistungen wiederkinderzuschlagnach 6adesBundeskindergeldgesetzes (BKGG),das WohngeldoderdasBildungs-undTeilhabepaketzielgenauundniedrigschwellig genug ausgestaltet sind oder hier Reformbedarf besteht. ExpertinnenundExpertenbezweifeln,obdaszum1.August2013eingeführte Betreuungsgeld,dasfürKinderabdemzweitenLebensjahr,dienichtvordem 1.August2012geborensindundfürdiekeineöffentlichgeförderteKindertageseinrichtungoderKindertagespflegeinAnspruchgenommenwird ( 4a Absatz1, 27Absatz3desBundeselterngeld-undElternzeitgesetzes),eingeeignetesInstrumentzurHerstellungvonChancengleichheitist.DasBetreuungsgeldwirdsogaralskontraproduktivzudenZielendesStaates,dieChancengleichheitunddieTeilhabevonKindernundJugendlichenzuverbessern, bezeichnet.sohatbeispielsweisedieorganisationfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung (OECD)vordemBetreuungsgeldgewarnt,weil eseinbildungshemmnisdarstelleundeineerwerbs-undintegrationsfeindlichewirkunghabe.eskönnenichtnurdiebeschäftigungsquotevonfrauen schwächen,sondernsichdarüberhinausnegativaufdieintegrationvon Einwanderernauswirken (vgl.oecd JobsforImmigrants Volume3:LabourMarketIntegrationinAustria,NorwayandSwitzerland,2012, Auchdasam28.Juni2013vomDeutschenBundestagverabschiedeteBetreuungsgeldergänzungsgesetz,nachdemdasBetreuungsgeldnichtalsBar-,sondernalsSachleistunggewährtwerdensoll,wirfthinsichtlichseinerAusgestaltungundWirkungzahlreicheFragenauf (vgl.wortprotokollderöffentlichenanhörungzumbetreuungsgeldänderungsgesetzam13.mai2013,www. bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/betreuungsgeld; ProtokollNr.17/97 Wortprotokoll97,SitzungdesAusschussesfürFamilie, Senioren,FrauenundJugend). I. Allgemeines 1.HältdieBundesregierungdasderzeitigeSystemdermonetärenfamilienundehebezogenenLeistungenfürausreichendkonsistent,umFamilienund Kinderarmut zu vermeiden und zu bekämpfen (bitte begründen)? 2.FallsdieBundesregierungReformbedarfbeimSystemdermonetärenfamilien-undehebezogenenLeistungen,insbesondereumFamilien-undKinderarmutbesserzubekämpfen,sieht,welchegesetzlichenRegelungenhält
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14717 siefürreformbedürftig (bitteentsprechendegesetzlicheregelungenund Änderungsvorschläge aufzählen)? DieFragen1und2werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DiemeistenFamilieninDeutschlandlebeninsicherenmateriellenVerhältnissen. ImEU-VergleichgehörtDeutschlandnachdenDatenderjüngstenEU-SILC- Erhebung2011 (Einkommensjahr2010)miteinerArmutsrisikoquotevonKindernvon15,6ProzentzudenStaatenmitunterdurchschnittlichemWert (siehe dazu:vierterarmuts-undreichtumsberichtderbundesregierung,s.109).dabeiwirddasnettoeinkommeneineshaushaltsmitkindernundjugendlichen oftmalsdurchmonetärefamilienleistungenundweiteresozialtransfersüber diestatistischearmutsrisikogrenzevon60prozentdesmedianeinkommensgehoben.indeutschlandwirddiearmutsrisikoquotederunter18-jährigendurch dieseleistungenvon33,0auf15,6prozentunddamitummehralsdiehälfte reduziert. DieFamilienleistungenbildeneinkonsistentesSystem,dasdievielfältigenLebenslagenderFamilienberücksichtigt.SieunterstützendieelterlichenBemühungen um einen angemessenen Lebensstandard. BesonderswirksamfürdiewirtschaftlicheStabilitätvonFamiliensinddasKindergeld,dieSubventionierungderaußerfamiliärenKinderbetreuungunddasElterngeldalsLeistungen,diealleFamilienzumindestzeitweiseerreichen.Diese allgemeinenleistungenwerdendurchleistungenwiedenunterhaltsvorschuss,denkinderzuschlagunddaswohngeldergänzt,dieaufbestimmtelebensumständezugeschnittensind,diejeweiligezielgruppegenauerreichenund sehr effizient wirken. MitihrerOrientierungandenvielfältigenLebenslagenderFamilienistdie deutschefamilienpolitikerfolgreich.weitereverbesserungenkönnendurch einenochintensiverefeinjustierungbeidenschnittstellenzwischeneinzelnen LeistungenundbeiderBeratungundUnterstützungvonElternbeiderBeantragung von Leistungen erzielt werden. 3.WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesregierungausdenaufdem WissenschaftlichenSymposiumam28.Juni2012inBerlingetroffenen Aussagen,wonachzurArmutsvermeidung alsbesonderseffizient:kinderzuschlag,unterhaltsvorschuss [sowieder]kindbezogeneanteilam SGBII und alsbesondersineffizient:absetzbarkeitderkinderbetreuung,entlastungsbetrag [füralleinerziehendeunddas]ehegattensplitting gelten (vgl.dokumentationwissenschaftlichessymposiumzurgesamtevaluationehe-undfamilienbezogenerleistungenvom28.juni2012, S. 14) für das bestehende Steuer- und Sozialleistungssystem? EssindinzwischenfastalleStudienderGesamtevaluationderehe-undfamilienbezogenenLeistungenfertiggestelltundveröffentlicht.SiezeigeneindifferenziertesBild,welcheLeistungenwieaufdieinderGesamtevaluationvorgegebenenZielewirken.DieBundesministerinfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend,Dr.KristinaSchröder,undderBundesministerderFinanzen, Dr.WolfgangSchäuble,habenam20.Juni2013presseöffentlicheinegemeinsamepolitischeEinordnungdervorliegendenErgebnisseausdenEvaluationsstudien vorgenommen. 4.WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesregierungausderErkenntnis, dass72prozentderleistungsbezieherinnenund-beziehererklären,die BeantragungvonstaatlichenLeistungenseimitgroßem (39Prozent)oder
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sogarsehrgroßembürokratischemaufwand (33Prozent)verbunden (vgl. Abschlussbericht AkzeptanzanalyseI.StaatlicheFamilienleistungenaus SichtderBürgerinnenundBürger:Kenntnis,NutzungundBewertung, S.196)? DieBundesregierungistdaraninteressiert,dassLeistungenmöglichsteinfach gewährtwerden,undwirddieneuenerkenntnisseinzukünftigengestaltungen von Leistungen berücksichtigen. 5.HältdieBundesregierungdieEinführungeinesflächendeckendengesetzlichenMindestlohnsangesichtsderTatsache,dassdasArmutsrisikovon KindernengmitderErwerbssituationderElternzusammenhängt,fürnotwendig (bitte begründen)? DieBundesregierunglehntdieEinführungeinesallgemeinengesetzlichenMindestlohnsab.DiepolitischeFestlegungeineseinheitlichenflächendeckenden gesetzlichenmindestlohns,derfernjedermarktwirtschaftlichenorientierung oderproduktivitätsorientierungzustandekommt,würdearbeitsplätzegefährden.diehöhevonlohnuntergrenzenmussdurchdietarifpartnerundnicht politischdurchdengesetzgeberoderdiebundesregierungbestimmtwerden. DieunmittelbarBetroffenenwissenambesten,wasihrenbeiderseitigenInteressen und dem gemeinsamen Interesse entspricht. InderRegierungskoalition (CDU,CSUundFDP)findetderzeiteineDiskussionstatt,obundinwieweitbranchenspezifischeMindestlöhnedurcheinegesetzlicheallgemeineverbindlicheundangemesseneLohnuntergrenze,flankiert werden sollen. Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. 6.WievieleKinderundJugendlichelebennachInformationenderBundesregierung in Deutschland schätzungsweise in verdeckter Armut? DieZahldersogenannten verdecktenarmen,dietrotzleistungsberechtigung keineleistungennachdemsgbiiodersgbxiibeanspruchen,iststatistisch nicht erfassbar. DaherhatdasBundesministeriumfürArbeitundSozialesdasInstitutfürArbeitsmarkt-undBerufsforschungfürdenvomBundesministeriumfürArbeit undsozialeszuerstellendenberichtnach 10Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (Bundestagsdrucksache17/14282)beauftragt,dieZahlderverdecktarmenPersonenmittelseinesSimulationsmodellszuermitteln.DieErgebnissezeigen, dasseinevalidebestimmungderzahldieserpersonen insgesamtodernach Altersgruppen wedermiteinemdifferenziertensimulationsmodellnochmittelseinereinfachenmindesteinkommensgrenzemöglichist (siehebundestagsdrucksache 17/14282, Kapitel 3.2.1, S. 13 ff.). 7.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umdieZahlderKinder und Jugendlichen, die in verdeckter Armut leben, zu reduzieren? SoweitdieNichtinanspruchnahmevonLeistungenauffehlendeInformationen derleistungsberechtigtenzurückzuführenist,wirddieseminformationsmangel durchdiebundesregierungaufvielfältigeweiseüberprintmedienundiminternetdurchinformationenüberdiebestehendenleistungenundderenanspruchsvoraussetzungen entgegengewirkt. SpeziellzudenLeistungenfürFamiliengibtesdasAngebotdesFamilien-WegweisersimInternet.DerFamilien-Wegweiser ( dasumfassendeserviceportaldesbundesfamilienministeriums,dasüberfami-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14717 lienleistungen,beratungsangebote,ansprechpartnerundantragswegeinformiert.durchgezielteöffentlichkeitsarbeitistesindenletztenmonatengelungen,diesesserviceangebotbekannterzumachen,undauchinderzukunftist diesteigerungderzugriffszahleneinesderhauptanliegenderöffentlichkeitsarbeit.zielistes,aufdiesemwegeauchdiefamilienzuerreichen,diefinanzielle Unterstützung besonders benötigen. DarüberhinausgehtdieBundesregierungdavonaus,dassdiefürdieAusführungderGesetzezuständigenBehördenihrengesetzlichenBeratungs-,Informations- und gegebenenfalls Hinwirkungspflichten nachkommen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. II.Einzelne monetäre Leistungen 8.IstdasBetreuungsgeld,dasseitdem1.August2013fürKinderzwischen einundzweijahren,dienichtvordem1.august2012geborensind,gezahltwird,teileinerkonsistentengesetzgebunginsbesonderezurbekämpfung von Familien- und Kinderarmut (bitte begründen)? DasBetreuungsgeldgesetzschließtentsprechendderdurchdasKinderförderungsgesetz2008eingeführtenRegelungdes 16Absatz4SGBVIIIa.F.eine FörderungslückefürEltern,diefürdieBetreuungihrerein-undzweijährigen KinderkeineöffentlichunterstütztenundfinanziertenBetreuungsangebotein Anspruchnehmen.DenElternwirddabeiimBedarfsfalldieflexibleundpassgenaueGestaltungvonFörderungs-undBetreuungsarrangementsimEinzelfall ermöglicht (seiesdurchdieelternselbst,seiesinnerhalbderfamiliärenstrukturen,seiesüberprivatebetreuungsstrukturen).dasbetreuungsgeldwirdunabhängigdavongezahlt,obundinwelchemumfangdieelternerwerbstätig sind;esknüpftnichtandieminderungdererwerbstätigkeiteinesoderbeider Elternteilean.DieErwerbsbeteiligungderEltern,insbesonderederMütter,soll durchdasbetreuungsgeldnichtbeeinflusstwerden.dasbetreuungsgelderweitertsomitdengestaltungsspielraumderelternauchinhinblickaufdievereinbarkeitvonfamilieunderwerbstätigkeit,aufdiewirtschaftlichengrundlagen derfamilieundaufdieteilhabemöglichkeitenderkinderundermöglichtdamitwahlfreiheitimeinzelfall.ergänzendwirdaufdieantwortzufrage13 verwiesen. 9.WarumwirddasalsfamilienpolitischeLeistungkonzipierteBetreuungsgeldaufLeistungennachdemZweitenundZwölftenBuchSozialgesetzbuch (SGBII, SGBXII) angerechnet? BetreuungsgeldistgegenüberdemArbeitslosengeldIIundderSozialhilfevorrangigundwirdbeidiesenLeistungenalsEinkommenberücksichtigt.FürArbeitslosengeldII-undSozialhilfeberechtigteistdernotwendigeLebensunterhaltderFamiliedurchdieErbringungderRegelbedarfe,derMehrbedarfesowie derbedarfefürunterkunftundheizungnachdemzweitenundzwölftensozialgesetzbuchumfassendgesichert.dieabsicherungüberdiesestaatlichen FürsorgeleistungenbasiertaufdemPrinzip,dassdieBerechtigtenfürihrenLebensunterhaltzunächstihreigenesEinkommeneinsetzenmüssen.Daheristdas denfamiliengezahltebetreuungsgeldhieralseinkommenzuberücksichtigen. FürdieAnrechnungaufSGB-II-undSGB-XII-Leistungensprichtauchdie GleichbehandlungmitanderenvorrangigenLeistungenwiez.B.Elterngeld und Kindergeld.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.PlantdieBundesregierung,dasBetreuungsgeldhinsichtlichseinerEffekteaufdieInanspruchnahmevonöffentlichgeförderterKindertagesbetreuung zu evaluieren (bitte begründen)? 11.PlantdieBundesregierung,dasBetreuungsgeldhinsichtlichseinerEffekteaufdieErwerbstätigkeitvonFrauensowiedieIntegrationvonKindern mit Migrationshintergrund zu evaluieren (bitte begründen)? 12.FallseineEvaluierunggeplantist,wannistmitdemBeginnderErstellungsowiedemAbschlusseinerEvaluierungdesBetreuungsgeldeszu rechnen? DieFragen10,11und12werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungwirddemDeutschenBundestagnachMaßgabedes 25 desbundeselterngeld-undelternzeitgesetzes (BEEG)biszum31.Dezember 2015 einen Bericht über die Auswirkungen des Betreuungsgeldes vorlegen. 13.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdurchdasgeplante BetreuungsgeldergänzungsgesetzFamilienbenachteiligtwerden,dieein niedrigeseinkommenhaben,daihresparfähigkeiteingeschränktist,und wennnicht,wiesonicht vgl.wortprotokoll97.sitzungderöffentlichen AnhörungzumBetreuungsgeldänderungsgesetzam13.Mai2013, Betreuungsgeld/Protokoll Nr. 17/97 (bitte begründen)? DasBetreuungsgeldergänzungsgesetz,dasam28.Juni2013vomDeutschen Bundestagbeschlossenwurde,solldenGestaltungsspielraumvonElternnoch einmalerweitern,indemdasbetreuungsgeldinzusätzlichealtersvorsorgeoder fürbildungsspareneingesetztwerdenkann.wersichfürdieseoptionenentscheidet,solleinenbonusvon15euromonatlicherhalten.damitsolldiebesonderebedeutungdesaufbauseinerzusätzlichenaltersvorsorgebzw.von BildungssparenunterstrichenundzugleicheineentsprechendeAnreizwirkung geschaffenwerden.wieinderantwortzufrage8aufgezeigt,könneneltern damitdieaufihrepersönlichelebenssituationundaufdiebedürfnisseihres KindesadaptierteFörderungsvarianteauswählen.MitderhierausresultierendenWahlfreiheitwerdenBenachteiligungeninBezugaufdiekonkreteLebenssituation von Familien somit gerade minimiert. 14.SollenLeistungendesBetreuungsgeldergänzungsgesetzesaufArbeitslosengeldIIundSozialhilfeangerechnetwerden,undwennja,wiebegründet dies die Bundesregierung? 15.SollenLeistungendesBetreuungsgeldergänzungsgesetzesaufLeistungen nachdembundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)angerechnet werden, und wenn ja, wie begründet dies die Bundesregierung? DieFragen14und15werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. FürdieFragederAnrechnungderLeistungendesBetreuungsgeldergänzungsgesetzesaufArbeitslosengeldII,SozialhilfeundLeistungennachdemBundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)wirdgrundsätzlichaufdieRegelungen zumbetreuungsgeldverwiesen (vgl.dieausführungeninderantwortzufrage9).fürdenfallderzahlungdesbetreuungsgeldessamterhöhungsbetragin einenaltersvorsorgevertragoderbasisrentenvertragergibtsicheineanrechnungsfreiheitalseinkommenaufleistungennachdemsgbiidadurch,dass
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14717 keinfürdenlebensunterhaltverwendbareseinkommenzufließt.beialtersvorsorgevertragundbasisrentenvertragistauchkeineberücksichtigungalsvermögengegeben,weildasaltersvorsorgevermögenbereitsgeschütztist ( 12 Absatz2Satz1Nummer2SGBII)undessichbeimBasisrentenvertragnicht umeinenverwertbarenvermögensgegenstandhandelt ( 12Absatz1SGBII). LeistungennachdemBetreuungsgeldergänzungsgesetzsollenanrechnungsfrei bleiben. Entsprechende Anpassungen von Regelungen werden derzeit geprüft. 16.WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesregierungausderEvaluation desbildungs-undteilhabepaketsdurchdasinstitutfürsozialforschung undgesellschaftspolitik (ISG)imAuftragdesBundesministeriumsfür ArbeitundSoziales,wonachsichzeigt,dassnurzu4ProzentLeistungen fürlernförderunggenutztwerden (vgl.endbericht UmfragezurInanspruchnahmederLeistungendesBildungs-undTeilhabepakets vom 24. April 2013, S. 58, LernförderungzurErreichungderwesentlichenLernzielekommtnurinsoweit inbetracht,alskinderundjugendlicheeinenentsprechendenbedarfhaben. EinsolcherNachhilfebedarfbestehtnichtbeiallenKindern,diegrundsätzlich AnspruchaufLeistungendesBildungspaketshaben.InsofernisteineinRelationzuanderenBildungs-undTeilhableistungengeringerscheinendeInanspruchnahmequotebeiderLernförderungnachvollziehbar.Soweitfehlende AngebotevorOrtdieUrsachefürdieNicht-InanspruchnahmeeinerLeistung seinsollten,gehtdiebundesregierungdavonaus,dassdiekommunalenträger desbildungspaketsdieberechtigtenkinderundderenelternentsprechendder gesetzlichenvorgabenauchbeiderdeckungdeslernförderungsbedarfsunterstützen. 17.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderEvaluation desbildungs-undteilhabepakets,wonach21prozentderbefragtendas AntragsverfahrenfürLeistungenzurLernförderungimRahmendesBildungs- und Teilhabepakets schwierig finden (vgl. ebenda, S. 47)? AusderStudiedesISGergibtsich,dassdasAntragsverfahrenvon80Prozent derleistungsberechtigtenalsleichtbewertetwird.92prozentderbefragtenbewertendasverhältnisvonaufwandundnutzenalslohnend.imübrigensind diekommunalenträgerfürdieumsetzungdesbildungspaketsunddamitauch fürdieausgestaltungundgegebenenfallsweiterefortentwicklungdesantragsverfahrens zuständig. 18.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemEndberichtdesISGzumBildungs-undTeilhabepaket,wonachBezieherinnen undbeziehervonarbeitslosengeldii,wohngeldundkinderzuschlagmit MigrationshintergrundodermiteinergeringenQualifikationderEltern LeistungendesBildungs-undTeilhabepaketswenigerkennenundweniger in Anspruch nehmen (vgl. ebenda, S. 24 und 29)? DerBundesregierungistdarangelegen,dassauchKindermitMigrationshintergrundodermiteinergeringenQualifikationderElterndasBildungspaketnutzen.DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdiekommunalenTrägerdes BildungspaketsauchimHinblickaufdieseLeistungsberechtigtenihrenBeratungs-, Informations- und gegebenenfalls Hinwirkungspflichten nachkommen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.WasgedenktdieBundesregierungzutun,umdieInanspruchnahmeder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket weiter zu steigern? DieBundesregierunginformiertaufvielfältigeWeise u.a.überprintmedien undiminternet sowieinverschiedenensprachenüberdeninhaltdesbildungspaketssowiedieansprechpartnervorort.imübrigengehtdiebundesregierungdavonaus,dassdiekommunalenträgerdesbildungspaketsihrengesetzlichenberatungs-,informations-undgegebenenfallshinwirkungspflichten nachkommen. 20.LiegenderBundesregierungZwischenergebnissezuderbeimSoziologischenForschungsinstitutGöttingenanderGeorg-August-Universität (SOFI)inAuftraggegebenen EvaluationderbundesweitenInanspruchnahmeundUmsetzungderLeistungenfürBildungundTeilhabe vor, und wenn ja, welche? Nein,derBundesregierungliegennochkeineZwischenergebnissevor.Das BundesministeriumfürArbeitundSozialeshaterstkürzlich immai2013 einforschungsteamunterleitungdessoziologischenforschungsinstitutsgöttingen (SOFI)e.V.mitdeminderFragestellungbenanntenForschungsvorhaben beauftragt. 21.WarumhatdieBundesregierungdieForderungdesDeutschenLandkreistages,dieAbrechnungdesEigenanteilsbeiderMittagsverpflegungin allenrechtskreisen (SGBII,SGBXIIundBKGG)zustreichen,umden Verwaltungsaufwandzuverringern (vgl.beschlussdespräsidiumsdes DeutschenLandkreistagesvom1./2.Oktober2012),bislangnichtaufgegriffen? Dieam1.August2013inKraftgetretenenRechtsänderungenzurVerwaltungsvereinfachungdesBildungspakets (GesetzzurÄnderungdesZweitenBuches SozialgesetzbuchundandererGesetzevom7.Mai2013 BGBl.IS.1167)gehenaufeinenzuvorkonsensualzwischenBund,Ländernundkommunalen SpitzenverbändenabgestimmtenGesetzentwurfdesBundesrateszurück.IndiesemZusammenhangwarauchderVorschlag,aufdieAnrechnungeinesEigenanteilsbeimMittagessenzuverzichten,erörtertworden.DerVorschlagwurde jedoch u.a.wegenverfassungsrechtlicherbedenken nichtvonallenbeteiligten befürwortet. 22.SiehtdieBundesregierungbeidenRegelungenzumBildungs-undTeilhabepaketAbgrenzungsproblemeundÜberschneidungenzuanderen Leistungssystemen, und wenn ja, wie plant sie gegenzusteuern? BeimBildungspakethandeltessichumFürsorgeleistungennachArtikel74Absatz1Nummer7desGrundgesetzes (GG)zurSicherungdesspezifischensozio-kulturellenExistenzminimumsvonKindern,Jugendlichenundjungen Erwachsenen.SoweitdiebeimBildungspaketberücksichtigtenspezifischen Bildungs-undTeilhabebedarfebereitsdurchandereLeistungssystemegedeckt werdensollten (z.b.durchkostenlosvonderkommune/demlandzurverfügunggestelltesschul-oderkitamittagessen),istimsinnedesbildungspaketeskeinzudeckenderbedarfmehrgegeben,sodassesnichtzuüberschneidungen zweier Leistungssysteme kommt. 23.WieermöglichtdieBundesregierungdieTeilhabevonKindernund Jugendlichen,dieAnspruchaufLeistungenausdemBildungs-undTeil-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14717 habepakethaben,aberbeispielsweisekeinesportvereineodermusikschulenbesuchenunddadurchwenigerleistungenausdemregelsatzzur Verfügunghaben,undwierechtfertigtsiediedurchdieErsetzungdes GeldbetragsdurcheineSachleistungvorgenommeneEinschränkungder Dispositionsfreiheit? DerBedarfzurTeilhabeanFreizeit,UnterhaltungundKulturaußerhalbvongemeinschaftlichenAktivitätenwirdweiterhindurchdenRegelbedarfgedeckt. BeiderErmittlungdesRegelbedarfsfürKinderundJugendlichewurdenbeispielsweiseVerbrauchsausgabenfürHobbys,Spielwaren,denBesuchvon Sport-undKulturveranstaltungenbzw.-einrichtungen,GebrauchsgüterfürBildung,UnterhaltungundFreizeitsowieAusleihgebührenfürSportartikelund Bücherberücksichtigt.ImÜbrigenistdieMöglichkeit,einezustehendeSachleistungzubeanspruchenodernichtzubeanspruchen,AusdruckundnichtEinschränkung von Dispositionsfreiheit. 24.WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesregierungausderunterschiedlichenHöhederabgerufenenMittelfürLeistungenfürBildungundTeilhabeindeneinzelnenBundesländern,undinwieweitliegenderBundesregierungländerspezifischeDatenzudemMittelabrufbezüglicheinzelner Komponenten des Bildungs- und Teilhabepakets vor? DieLänderwarenerstmalszum31.März2013verpflichtet,nach 46Absatz8 Satz4SGBIIdemBundesministeriumfürArbeitundSozialesfürdasabgelaufeneVorjahr,alsofürdasJahr2012,dieGesamtausgabenfürBildungs-und TeilhabeleistungeninderGrundsicherungfürArbeitsuchendeundfürFamilien mitbezugvonkinderzuschlagoderwohngeldmitzuteilen.nachdenangaben derländermachtendiekommunalenausgabenfürbildungundteilhabeim Jahr2012lediglichbundesdurchschnittlich3,3ProzentderKostenderUnterkunftundHeizunginderGrundsicherungfürArbeitsuchende (KdU)ausund differiertenzudemzwischendenländerndeutlich.dasspektrumreichtevon 1,9Prozentbiszu5,9ProzentderjeweiligenKdUindenLändern.DemgegenüberhabendieLändervomBundzunächstimRahmenseinerBeteiligungan denkostenfürunterkunftundheizung (KdU)übereineerhöhteBeteiligung zweckgebundenzurverfügunggestellteausgleichsmittelinhöhevoneinheitlich 5,4 Prozent der KdU abgerufen. DieserSachlagehatdasBundesministeriumfürArbeitundSozialesimRahmen einerrückwirkendenanpassungdererhöhtenbeteiligungdesbundesanden KdUdurchRechtsverordnungnachAbsatz7SGBIIRechnunggetragen.Mit dieserverordnungist mitzustimmungdesbundesrates imjahr2013erstmalsdieerhöhtebundesbeteiligungandenkostenfürunterkunftundheizung (KdU)nach 46Absatz6Satz1SGBIIaufBasisdertatsächlichenGesamtausgabenfürBildungundTeilhabenach 28SGBIIund 6bdesBundeskindergeldgesetzes (BKGG)desVorjahres (2012)fürdasFolgejahr2014aufbundesdurchschnittlich3,3ProzentpunktefestgelegtundfürdaslaufendeJahr2013 rückwirkendzum1.januarangepasstworden.aufwunschderländerwerden ausdemneufestgelegtenwertnach 46Absatz6Satz1SGBIIzusätzlichländerspezifische Quoten abgeleitet. DieVerordnungistam21.August2013imBundesgesetzblattverkündetworden und am Tag danach in Kraft getreten. DieUmsetzungundFinanzierungdesBildungs-undTeilhabepaketserfolgtin derverantwortungderkommunen.dasheißt,eskommenzurfinanzierung vonbildungs-undteilhabeleistungenausschließlichkommunalemittelzum Einsatz.InsofernverfügtderBundüberdieo.g.Ländermeldungenhinausüber
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode keineweiterenländerspezifischeninformationenbezüglichderausgabenbei einzelnen Komponenten des Bildungs- und Teilhabepakets. DiedemBundgemeldetenAusgabesummenlassenkeineRückschlüssedarauf zu,wieundmitwelchempro-kopf-aufwandländerundkommunendieerbringungderleistungendesbildungs-undteilhabepaketsorganisierenundin welchemumfangsieaußerhalbderregelungennach 28SGBIIsowienach 6bBKGGaufderGrundlageandererbundes- (SGBXII,AsylbLG)undlandesrechtlicherRegelungengleicheoderergänzendeLeistungenfürdieAnspruchsberechtigten erbringen. 25.WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesregierungausderFeststellung desabschlussberichts AkzeptanzanalyseI,dassderKinderzuschlagals sehrzielgerichtetesinstrumentfürfamilienmitgeringemeinkommen nurbei5prozentderbevölkerungundnurbei47prozentdernutzenden ElternmitgeringemEinkommenbekanntist,fürdieWeiterentwicklung deskinderzuschlags (vgl.abschlussbericht AkzeptanzanalyseI.StaatlicheFamilienleistungenausSichtderBürgerinnenundBürger:Kenntnis, Nutzung und Bewertung, S. 176)? Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 26.TeiltdieBundesregierungdieFeststellungdesAbschlussberichtsder AkzeptanzanalyseI,wonachdieRegelungenderLeistungenKinderzuschlagundWohngeldkompliziertundmithohembürokratischemAufwandverbundensind,undfallsja,wasfolgertsiedarausfürdieWeiterentwicklungentsprechenderLeistungen (vgl.abschlussbericht AkzeptanzanalyseI.StaatlicheFamilienleistungenausSichtderBürgerinnen und Bürger: Kenntnis, Nutzung und Bewertung, S. 178 und 179)? DerKinderzuschlagisteineamArbeitslosengeldIIorientierteLeistung,die zielgenau,effizientundindenkostenkalkulierbarfamilienmitkleinereneinkommenfördert.zweckdeswohngeldesistdiewirtschaftlichesicherungangemessenenundfamiliengerechtenwohnens.esistfürhaushaltemitselbsterwirtschaftetem,eigenemeinkommenalszuschusszuihrenwohnkostenkonzipiert.wohngeldundkinderzuschlagunterstützeneltern,diesonstnurwegen dersicherungdesexistenzminimumsihrerkinderaufgrundsicherungsleistungen angewiesen wären. BeijederSozialleistunggehtesumdiezielgenaueUnterstützungineinerdefiniertenLebenslage.InsoweithabenSozialleistungenverschiedeneZieleundeinendementsprechendenpersönlichenundsachlichenAnwendungsbereich.Aus derdifferenziertenzielsetzungderleistungssystemeundderdamiteinhergehendenleistungsgestaltungresultierendiejeweiligenderleistungangepassten Anspruchsvoraussetzungen.DerVerwaltungsaufwandbeiKinderzuschlagund WohngeldinsbesonderedurchdiePrüfungdertatbestandlichenEinkommensgrenzenistmitBlickaufdienachweislichhoheZielgenauigkeitdieserLeistungenangemessen.DieBundesregierungprüftdennochdieMöglichkeitweiterer Verfahrensvereinfachungen. 27.WievielederAnträgeaufKinderzuschlagnach 6aBKGGwurdenin absolutenzahlenundinprozentindenjahren2011,2012undimersten Halbjahr 2013 abgelehnt (bitte aufschlüsseln)? IndemJahr2011wurdeninsgesamt121124Anträgeabgelehnt,davon28241 wegenfehlendermitwirkung.imjahr2012wurdeninsgesamt114273anträge abgelehnt,davon28249wegenfehlendermitwirkung.imzeitraumjanuarbis
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14717 Juni2013wurdeninsgesamt54794Anträgeabgelehnt,davon15561wegen fehlendermitwirkung.diequotebezogenaufalleablehnungenbetrug63prozentimjahr2011,65prozentimjahr2012und64prozentimzeitraumjanuar bis Juni WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesregierungausdemAbschlussberichtder AkzeptanzanalyseI,wonacheinegroßeZahlvongeringverdienendenFamilien,dieAnsprücheaufergänzendeSGB-II-Leistungen haben,keineleistungennachdemsgbiioderkeinwohngeldbzw.keinenkinderzuschlagbeziehen (vgl.abschlussbericht Akzeptanzanalyse I.StaatlicheFamilienleistungenausSichtderBürgerinnenundBürger: Kenntnis, Nutzung und Bewertung, S. 194)? InwissenschaftlichenStudienwerdenverschiedeneGründefürdieNichtinanspruchnahmevonLeistungendurchGeringverdienergenannt.ZudiesengehörendieErwartungeinerkurzenBezugsdaueroderniedrigenBezugshöhesowie dieerwartungaufwändigerantragsprozesseoderbefürchtungenvonkonsequenzenfürersparnisse,autoundwohnungebensowiedieunkenntnis,dass esdieleistungengibt.letzterestrifftlautder AkzeptanzanalyseI aufetwas mehr als ein Viertel der Geringverdiener mit minderjährigen Kindern zu. UmZielgruppenbesserzuerreichen,arbeitetdieBundesregierungkontinuierlichanderWeiterentwicklungihresniedrigschwelligenInformationsangebots über die Leistungen (siehe auch Antwort zu Frage 4). 29.WarumhatdieBundesregierunginder17.Legislaturperiodekeinen Gesetzentwurfvorgelegt,umdieBeantragungundNutzungdesKinderzuschlags gegebenenfallsinkombinationmitdemwohngeld fürgeringverdienende Eltern zu vereinfachen? Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. 30.WarumhatdieBundesregierunginder17.LegislaturperiodekeinenGesetzentwurfvorgelegt,mitdemderUnterhaltsvorschuss,wieimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPvon2009 (S.65)angekündigt, biszurvollendungdes14.lebensjahreseineskindeszugewährenwäre? Mitdemam1.Juli2013inKraftgetretenenUnterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetzwurdenimWesentlichenRegelungenzurVerbesserungdes RückgriffsdurcheineErweiterungderAuskunftsansprücheunddurchdieAusweitungderBeurkundungsbefugnissedesJugendamtesgetroffen.DieBundesregierunghatzurAnhebungderAltersgrenzefürdieGewährungvonUnterhaltsvorschuss aus Haushaltsgründen keinen Gesetzentwurf vorgelegt. III.FörderungvonKinderninKindertageseinrichtungenundinderKindertagespflege 31.WieistderaktuelleStandimBundesministeriumfürFamilie,Senioren, FrauenundJugendzudemimJahr2012angekündigtenQualitätsgesetz, dasu.a.das Kindeswohlfördern und Chancengerechtigkeitgewährleisten soll,undwelchepunktesollennachdenplänenderbundesregierungineinemsolchengesetzgeregeltwerden (vgl.,kindertagesbetreuung Punkte-ProgrammfüreinbedarfsgerechtesAngebot, Punkt9,
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 32.WarumhatdieBundesregierunginder17.Legislaturperiodebislang keineeckpunktefüreinsolchesgesetzbzw.keinengesetzentwurfvorgelegt? DieFragen31und32werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. EinegutepädagogischeQualitäthateinengroßenEinflussaufdiekindliche Entwicklung,dieBedingungendafürsindabernichtimmerundüberalloptimal.DamitjedesKindvergleichbareChancenaufeineguteBetreuungunddamitvergleichbareEntwicklungschancenhat,istesderBundesregierungein zentralesanliegen,denausbauderkinderbetreuungzuforcierenundzugleich die Qualität der Betreuung zu stärken. UmdieQualitätinderKinderbetreuungzuverbessern,unterstütztderBunddaherbereitsjetztdieLänderundKommunenbis2014mitZuschüssenvonrund 2,67Mrd.Euroundab2015mitjährlich845Mio.Euro.MitdemBundeskinderschutzgesetzhatdieBundesregierungdarüberhinausbereitsjetzteinekontinuierlicheQualitätssicherungund-entwicklunginallenBereichenderKinderundJugendhilfezurPflichtgemacht.SowirddasInstrumentderQualitätsentwicklunginallenerlaubnispflichtigenEinrichtungenverbindlichvorgeschrieben. Im10-Punkte-ProgrammfüreinbedarfsgerechtesAngebotan,dasBundesministerinDr.KristinaSchröderam30.Mai2012vorgestellthat,wirddarüber hinausalszielderbundesregierungbenannt,dassperspektivischwissenschaftlichfundiertequalitativemindeststandardsfürdiekinderbetreuungbundesweit erreichtseinsollen.anderumsetzungdieserzielsetzungarbeitetdasbundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugendderzeit.bislangwerden dieentscheidendenqualitätsstandardsvonjedembundeslandselberbestimmt unddasmiterheblichenunterschiedenvonlandzuland. DieJugend-undFamilienministerkonferenzderLänderhatsichauchmitdiesemThemaindenletztenJahrenbeschäftigt,konntesichabernichtaufeinen WegzurEinhaltungvergleichbarerStandardseinigen.DeshalbhatimInteresse vonkindern,elternunderzieherinnenbzw.erziehernbundesfamilienministerindr.kristinaschrödervorgeschlagen,dassbundundländerunmittelbar nachderbundestagswahleinegemeinsamearbeitsgruppeeinrichten,umüber diebundesländergrenzenhinwegfürganzdeutschlandgültigekita-qualitätsstandardsfestzulegenundzuimplementieren.grundsätzlichgibtesdafürzwei Wege:ZumeinenwäreeinBundesgesetzdenkbar,daseinheitlicheQualitätsstandardsfestlegt.Umzuprüfen,obdieserWegverfassungsrechtlichgangbar ist,habenwirgeradeeinrechtsgutachtenaufdenweggebracht.zumzweiten wäreeineländervereinbarung (Staatsvertrag)unterEinbeziehungdesBundes denkbar.einesolcheländervereinbarungsetztallerdingsvoraus,dassalleländer dabei mitziehen. DasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendbegleitetaußerdemdieEntwicklungenimBereichderfrühkindlichenBildung,Erziehung undbetreuungaufeu-ebeneundbeideroecddurchteilnahmeandenentsprechendenarbeitsgruppen,indenenu.a.diequalitätvonbetreuungssystemenundentwicklungvonqualitätsindikatorenimfokusstehen.sowirdim Frühjahr2014dievonderEuropäischenKommissioneingesetzteArbeitsgruppeeineneuropäischenQualitätsrahmenzurfrühkindlichenBildung,Erziehung und Betreuung verabschieden. 33.ZiehtdieBundesregierungKonsequenzenausderAussagedesEndberichtszurStudie WohlergehenvonKindern,wonachdieinKindertageseinrichtungenundinEinrichtungenderKindertagespflegebetreutenKin-
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/14717 derzwischenzweiunddreijahrenhinsichtlichdeswohlergehens (z.b. beidenalltagsfertigkeiten,derentwicklungdermotorik,densozialen KompetenzensowiederSprache)deutlichbesserabschneidenalsausschließlichfamiliärbetreuteKinder (vgl.endbericht Wohlergehenvon Kindern,S.107)fürdenweiterenAusbauderKindertagesbetreuungsowiefürdasBetreuungsgeld,dasstattderInanspruchnahmeeinesöffentlichgefördertenPlatzesineinerKindertageseinrichtungoderinderKindertagespflegegewährtwird,undfallsja,umwelchehandeltessichdabei? 34.WarumhatsichdieBundesregierungangesichtsderFeststellungdesEndberichts WohlergehenvonKindern,dass diebetreuungineinrichtungenauchlängerfristigeinenentwicklungsförderndeneffekthabenkann (vgl.endbericht WohlergehenvonKindern,S.109)undinEinrichtungenbetreuteKinderzwischenzweiunddreiJahrenhinsichtlichdesWohlergehensbesserabschneidenalsausschließlichinderFamiliebetreute Kinder (vgl.ebenda,s.107)fürdieeinführungeinesbetreuungsgeldes eingesetzt? ZurBeantwortungderFragen33und34wirdaufdieAntwortenzudenFragen14 und15sowie20und21derkleinenanfrageaufbundestagsdrucksache17/14551 verwiesen.
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auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Marks, Christel Humme, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/7703
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Bärbel Bas, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/4470
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4643 17. Wahlperiode 04. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Bärbel Bas, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9223
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9335 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14794 17. Wahlperiode 25. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
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