Beschlussempfehlung und Bericht

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zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/6975 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/6310 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes A. Problem Gemäß 6desRegionalisierungsgesetzesistimJahr2007mitWirkungab2008 diehöhederregionalisierungsmittelneufestzusetzenundzubestimmen,aus welchensteuereinnahmenderbunddenländerndieregionalisierungsmittel leistet. B. Lösung DieLändererhaltenimJahr2008RegionalisierungsmittelinHöhevon6675Mio. EuroausdemMineralölsteueraufkommendesBundes.AbdemJahr2009steigt dieserbetragjährlichum1,5v.h.fürdasjahr2014wirdeineerneuteüberprüfungderhöhedermittelmitwirkungabdemjahr2015vorgesehen.dieländer stellendembundjährlichdieverwendungdermitteljeweilsnachgemeinsam vereinbartenkriterientransparentdar. AnnahmedesGesetzentwurfsmitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSU,SPDundFDPgegendieStimmenderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. C. Alternativen Annahme des Gesetzentwurfs mit Änderungen. D. Kosten Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/6975 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/6310 unverändert anzunehmen. Berlin, den 7. November 2007 Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Klaus W. Lippold Vorsitzender Patrick Döring Berichterstatter

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/6975 Bericht des Abgeordneten Patrick Döring I.Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf aufdrucksache16/6310inseiner118.sitzungam11.oktober2007 beratenundandenausschussfürverkehr,bauundstadtentwicklungzurfederführendenberatungsowieandenfinanzausschuss,denausschussfürernährung,landwirtschaft undverbraucherschutzunddenhaushaltsausschusszurmitberatungüberwiesen.andenhaushaltsausschusswurdeder Gesetzentwurfzusätzlichnach 96derGeschäftsordnung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage MitdemGesetzentwurfsollvorallemderRegelungdes 6 desregionalisierungsgesetzesentsprochenwerden,nachder imjahr2007mitwirkungab2008diehöhederregionalisierungsmittelneufestzusetzenistundzubestimmenist,aus welchensteuereinnahmenderbunddenländerndieregionalisierungsmittelleistet.dergesetzentwurfsiehtvor,dass dieländerimjahr2008regionalisierungsmittelinhöhe von6675mio.euroausdemmineralölsteueraufkommen desbundeserhalten.abdemjahr2009solldieserbetrag jährlichum1,5v.h.steigen.fürdasjahr2014solleineerneuteüberprüfungderhöhedermittelmitwirkungabdem Jahr2015vorgesehenwerden.DieLändersollendemBund jährlichdieverwendungdermitteljeweilsnachgemeinsam vereinbarten Kriterien transparent darstellen. III.Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse DerFinanzausschusshatdenGesetzentwurfaufDrucksache16/6310inseiner75.Sitzungam7.November2007 beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionender CDU/CSU,SPDundFDPgegendieStimmenderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme. DerAusschussfürErnährung,Landwirtschaftund VerbraucherschutzhatdenGesetzentwurfaufDrucksache 16/6310inseiner58.Sitzungam7.November2007beraten undempfiehltmitdenstimmenderfraktionendercdu/ CSU,SPDundFDPgegendieStimmenderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme. DerHaushaltsausschusshatdenGesetzentwurfaufDrucksache16/6310inseiner54.Sitzungam7.November2007 beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionender CDU/CSUundSPDgegendieStimmenderFraktionenFDP, DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdessen Annahme. IV.Beratungsverlauf im Ausschuss DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklung hatdengesetzentwurfinseiner48.sitzungam7.november 2007 beraten. ZudieserSitzunghatdieFraktionderFDPfolgenden Änderungsantrag (Ausschussdrucksache16(15)1064)eingebracht: Ziff. 3, 6 Verwendung wird wie folgt ergänzt: (3)DieBestellungvonLeistungenimSchienenpersonennahverkehrmussimWegeeinerförmlichen,öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Begründung: Seit1996stelltderBunddenLändernüberdasRegionalisierungsgesetzMittelzurBestellungvonNahverkehrsleistungenzurVerfügung.DieRegionalisierungsmittelstammen ausdemmineralölsteueraufkommendesbundes.eshandelt sichumeinedirektetransferleistungdesstraßenverkehrsin denschienenpersonennahverkehr.imrahmendergesetzlichenvorgabenentscheidendieländer,wiesiedieregionalisierungsmittelverwenden.dabeisollendiemittelnach 8 Abs.1derFinanzierungdesbedarfsgerechtenGrundangebotes im SPNV dienen. DieZahlungvonBestellerentgeltenfürbestellteSchienenverkehrsleistungenstelltgrundsätzlichkeinenSubventionstatbestanddarundwirdnichtinfragegestellt.Problematisch istjedoch,dassbishereinewettbewerblichevergabeder LeistungenerstinAnsätzenbesteht.DieDeutscheBahnAG hälteinenmarktanteilüber85prozentderbundesweitbestelltenzugkilometer.nochindenletztenjahrenhabenbundesländerlangfristigeverträgeüberdieerbringung vonnahverkehrsleistungendirektmitderdbregioag abgeschlossen,ohneeinvergabeverfahrendurchzuführen. DirektverträgewurdenaufderGrundlageexklusiverund geheimerverhandlungenmitderdeutschenbahnag geschlossen.dervertragsabschlussmitdemlandbrandenburgimaugust2002istindiepolitischenschlagzeilengeraten.dieauftragssummebeträgtrund2,5mrd.eurofürden Zeitraum2002bis2012.DieDeutscheBahnAGerhieltden Auftrag,ohnedassesanderenLeistungsanbieternermöglichtwordenwäre,ihrInteresseandenLeistungenbekannt zu geben. DiewenigenbisherdurchgeführtenwettbewerblichenVergabenzeigen,dassbeieinerkonsequentenAusschreibung allerspnv-leistungenübereinemrd.europrojahreingespartwerdenkönnte.umgekehrtführtdiebisherigepraxis derdirektvergabedazu,dassdiedbagunverändertdieattraktivstenstreckenimspnvbedientunddamitweitüberproportionalegewinneerwirtschaftet.diezugrundeliegendenverträgesindbishernichtveröffentlichtworden,obwohl essichumdieverwendungvonsteuergeldernaneinbundeseigenesunternehmenhandelt.esistoffensichtlich,dassdie DBRegioAGdankhoherEinheitspreisebeivielenderdirekt vergebenenaufträgeüberrenditeneinfährt,diesiezukünftig zukampfpreisengegenwettbewerbereinsetzenkann, sobaldderwettbewerbauchumdielukrativstenstrecken stattfindet.indieservergabepraxisistsomiteinsubventionstatbestandzugunstenderdeutschenbahngegeben,den es zu beseitigen gilt. VonderdurchfehlendenWettbewerbundmangelndeTransparenzgekennzeichnetenSituationistinersterLinieder

Drucksache 16/6975 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode deutschesteuerzahlernachteiligbetroffen.ausdiesem GrundekannsichderDeutscheBundestagnichtmitdem Hinweiszufriedengeben,eshandelesichumzwischenden betreffendenlandesregierungenundderdeutschenbahnag ausgehandelteverträge.diedeutschebahnagisteinbundeseigenesunternehmen,fürderengeschäftspolitikdie BundesregierungdieVerantwortungträgt.Esgehtumdie Frage,obdieDeutscheBahnAGinfolgederDirektvergaben Überrenditenerzielt,dieletztlichzuLastendesSteuerzahlers gehen. DieFraktionDIELINKE.hatfolgendenÄnderungsantrag (Ausschussdrucksache 16(15)1067) eingebracht: DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklungwolle beschließen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen: Der Deutsche Bundestag wolle beschließen, dengesetzentwurfaufbundestags-drucksache16/6310mit den folgenden Maßgaben anzunehmen: Artikel 1 ist wie folgt zu ändern: Nummer 1 ist wie folgt zu ändern: a)inparagraf5wirdnachabsatz2derfolgendeneue Absatz eingefügt: (3)DerBetragsteigtineinemKalenderjahrnurdann um1,5vomhundert,wenndieverkehrsleistung,dieim SchienenpersonennahverkehrderEisenbahnenimzweitenzurückliegendenKalenderjahrbundesweiterbracht wurde,diejenigeimdrittenzurückliegendenkalenderjahrübertrifftoderdieser aufvollemillionenpersonenkilometer gerundet gleich ist. b)inparagraf5werdendiebisherigenabsätze3bis5die Absätze 4 bis 6. c)inparagraf5wirdimneuenabsatz4nachdemwort Absätzen dieangabe 1und2 durchdieangabe 1, 2 und 3 ersetzt. d)inparagraf5wirdimneuenabsatz5nachderangabe Absatz 3 die Angabe und Absatz 4 eingefügt. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENhatfolgenden Änderungsantrag (Ausschussdrucksache16(15)1062)eingebracht: DerAusschussfürVerkehr,Bau-undStadtentwicklungdes DeutschenBundestageswollebeschließen,demDeutschen Bundestag folgenden Beschluss zu empfehlen: DerDeutscheBundestagwollebeschließen,denGesetzentwurfderBundesregierung Drucksache16/6310 mitfolgendenmaßgabenundimübrigenunverändertanzunehmen: Artikel 1 ist wie folgt zu ändern: 1) Nummer 1 ist wie folgt zu ändern: a)in 5werdennachAbsatz3folgendeneueAbsätze eingefügt (4)AbdemJahr2009werdennurnoch50vom HundertdesBetragsnach 5entsprechenddem MaßstabdesAbsatzes3verteilt.Dieverbleibenden MittelwerdennachderEffizienzdesbisherigenMitteleinsatzesaufdieLänderverteilt.FürdieMessung dereffizienzistmaßgeblichdiehöhedesmitteleinsatzes im Vergleich zu insbesondere 1.den betriebenen Streckenkilometern, 2.den erbrachten Zugkilometern, 3. den erbrachten Personenkilometern und 4.dererreichtenReduzierungdesEnergieverbrauchs sowiederlärm-undschadstoffemissionen.beider EffizienzmessungsinddieBevölkerungsdichteund SiedlungsstrukturderBundesländerzuberücksichtigen. (5)DasBundesministeriumfürVerkehr,Bauund StadtentwicklunghatdurchRechtsverordnungmit Zustimmung des Bundesrates festzulegen 1.dieDaten,diefürdieEffizienzermittlungimSinne des Absatzes 4 erheblich sind, 2.dieGewichtungderinAbsatz4genanntenEffizienzindikatoren und 3.dasMaßderBerücksichtigungderBevölkerungsdichteundSiedlungsstrukturderjeweiligenBundesländer. (6)DiegenaueVerteilungderMittelaufdieLänder nachdenmaßstäbendesabsatzes4undaufgrundlagedernachabsatz5erlassenenverordnungsetzt dasbundesministeriumfürverkehr,bauundstadtentwicklungdurchrechtsverordnungmitzustimmungdesbundesratesjährlichfest.beiderfestsetzungistzusätzlichzuberücksichtigen,obeinlanddie MittelentgegenderVorgabendes 6Abs.1verwandt hat.istdiesderfall,sokanninderverordnungder demlandinsgesamtzustehendebetragumbiszufünf vomhundertgekürztwerden.indiesemfalleistder gekürztebetragentsprechenddermaßstäbedesabsatzes 3 auf die anderen Länder zu verteilen. b)in 5wirdderbisherigeAbsatz4Absatz7undwie folgt gefasst: (7)VondennachAbsatz1und2inVerbindungmit Absatz3bis6festgelegtenJahresbeträgenwirdjeein Zwölftel zum 15. eines jeden Monats überwiesen c) In Nummer 1 wird der bisherige Absatz 5 Absatz 8. 2) Nummer 3 ist wie folgt zu ändern: a) In 6 wird Absatz 1 wie folgt gefasst: (1)MitdemBetragnach 5istinsbesondereder Schienenpersonennahverkehrzufinanzieren.Mit mindestens75vomhundertdesbetrageshabendie LänderdenSchienenpersonennahverkehrsicherzustellen.DarüberhinauskönnendieLänderauchden übrigenöffentlichenpersonennahverkehrfördern. Ausgleichsleistungennach 45Personenbeförderungsgesetz, 6aAllgemeinesEisenbahngesetzund 145NeuntesBuchSozialgesetzgebungdürfenmit dem Betrag nach 5 nicht finanziert werden. b) In 6 wird Absatz 2 wie folgt gefasst: (2)DieLänderstellendemBundnachVerausgabungderMitteljährlichdieVerwendungderMittel transparentdar.diedarstellungenthältangaben überzuschüssefürbestellungenvonzugleistungen

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/6975 imspnv,zuschüssefürbestellungenvonverkehrsleistungenimöpnvaußerhalbdesspnv,sonstige ZuwendungenanAufgabenträgerundVerkehrsbünde imspnv/öpnv,zuschüssefürinvestitioneninfahrzeugedesspnv,zuschüssefürinvestitioneninfahrzeugedesöpnvaußerhalbdesspnv,zuschüssefür InvestitioneninbaulicheAnlagendesÖPNVunddes SPNVundZuschüssefürsonstigeProjekte.DieBundesregierungerstelltausdenBerichtenderLändereinenGesamtbericht,derdemDeutschenBundestag zugeleitet wird. Begründung: Zu Nr. 1 ( 5) DieneuenAbsätze4und5werdeninZukunftzueinerwesentlicheffizienterenMittelverwendungführen.Denn abweichendvonabsatz3 werdendiemittelkünftigzurhälfte leistungsbezogenandieländerverteilt.absatz4gibtdabei diegrundsätzlichenmaßstäbevor.dabeiistzubeginn selbstverständlichauchdieunterschiedlichestrukturder Bundesländerzuberücksichtigen,damitesnichtetwazu einerbenachteiligungderflächenstaatenkommt (Absatz4 Satz2).EinzelheitensinddurchVerordnungfestzulegen (Absatz5).DerneueAbsatz6legtfest,dassdiegenaueVerteilungaufgrundderbestimmtenKriteriendurchVerordnung mitzustimmungdesbundesratesfestzulegenist.diebestimmungsiehtdabeiauchvor,dasseinezweckwidrigemittelverwendung künftig sanktioniert werden kann. Zu Nr. 2 ( 6) Diein 6 (1)RegGgetroffeneRegelung,diemitderRegelungdesbisherigen 7RegGidentischist,istunzureichend. Siestellteschonbishernichtsicher,dassdieMittelstark überwiegendfürdenschienenpersonennahverkehrverwendetwurden.dieswaraberdaseigentlichezielderregelung desartikels106agg.damitdiemittelvondenländern nichtauchfürausgabenverwendetwerden,dieihnenauch schonvorundunabhängigvondemdurchartikel106agg behandeltenproblemkreisoblagen,dürfenausgleichsleistungenfürdiebeförderungvonauszubildendenundschwerbehindertennichtausregionalisierungsmittelnbezahlt werden. Nachdembisherigen 7RegGwarfürdenBundnichtüberprüfbar,obdieMittelzweckentsprechendverwendetwurden. DieimGesetzentwurfin 6 (2)RegGgetroffeneRegelungist aberunzureichend,weilsienichtnäherbeschreibt,waseinheitlichekriteriensind.damitistnichtsichergestellt,dass diejährlichemittelverwendungtransparentdargestelltwerdenkann.derdurchdiebundesregierungzuerstellende Gesamtbericht informiert den Bundestag. DieFraktionderCDU/CSUwiesdaraufhin,dassderGesetzentwurfaufeinemKompromissberuhe,welcherimZugederHaushaltsberatungenimvergangenenJahrzustande gekommensei.einzelnebundesländerseienbestrebt,die LaufzeitderRegelungunterHinweisaufdenAspektderPlanungssicherheitzuverlängern.EinesolchePlanungssicherheitkönneabernichterreichtwerden,dadasGesetzohnehin angepasstwerdenmüsse,wenneineverschlechterungder Haushaltslagediesgebiete.InBezugaufdieÄnderungsanträgederOppositionsfraktionenwiessiedaraufhin,dassdas GesetzderZustimmungdesBundesratesbedürfe.EineZustimmungdesBundesrateszudiesenÄnderungswünschen seiabernichtzuerwarten,dadieländereinezusätzliche BindungbeiderVerwendungderMittelablehnten.DerGesetzentwurf stelle hier einen guten Kompromiss dar. DieFraktionderSPDbemerkte,dassmitdemvorliegendenGesetzentwurfdeutlichwerde,dassderBundzuseiner Verantwortungstehe.DieswiderlegeBefürchtungeneinzelnerLänder,welcheimRahmenderDiskussionüberdieTeilprivatisierungderBahngeäußertwordenseien.Esbestehe Einigkeit,dassdieRegionalisierungsmittelsehrsinnvollseienunddasssieaufeinemhohenNiveaufortgeführtwerden sollten.siewiesdaraufhin,dasskürzungenderregionalisierungsmittelindervergangenheitdurchmehreinnahmen derländerkompensiertwordenseien.diefürdenregionalverkehrverantwortlichenländermüsstenauchsolchemehreinnahmeneinsetzen,wennsieindiesembereichmehrmachenwollten,alsesdievombundzurverfügunggestellten Mittelerlaubten.EsgebepositiveBeispiele,indenenLänder diesauchsogehandhabthätten.einenochtransparentere VerwendungderMittelalsimGesetzentwurfvorgesehensei wünschenswert,werdeaberamwiderstandderländer scheitern. DieFraktionderFDPbetonte,mitderimGesetzentwurf für 6desRegionalisierungsgesetzesvorgesehenenRegelungübereinetransparenteDarstellungderMittelverwendungwerdeeinevielfachgeäußerteKritikanderbisherigen Situationaufgegriffen,dassbislangdieVerwendungder Mittelnichttransparentsei.Siefordertedazuauf,ihren Änderungsvorschlaganzunehmen,nachderdieförmliche öffentlicheausschreibungvonleistungenimschienenpersonennahverkehrimregionalisierungsgesetzverbindlich festgeschriebenwerdensolle.durchdieannahmeihresänderungsantrageswerdedergesetzentwurfverbessert.sie werdedemgesetzentwurfaberunabhängigdavonzustimmen. DieFraktionDIELINKE.begrüßte,dassmitdemGesetz diedrastischeverringerungderregionalisierungsmittel durchdashaushaltsbegleitgesetzimjahr2006teilweise wiederrückgängiggemachtwerde.dergesetzentwurfgehe aberdiesbezüglichnochnichtweitgenug.diesenkungder Kürzungum500Mio.Eurobis2011dauerezulange.Ohne AnnahmeihresÄnderungsantrageskönnesiedemGesetz dahernichtzustimmen.eineteilprivatisierungderdeutsche BahnAG,dieimmernochnichtaufgegebenwordensei, würdezusätzlicheregionalisierungsmittelerfordern,wenn mandaszielernstnehme,mehrverkehraufdieschienezu verlagernunddasangebotinderflächezuverbessern. DannseiendievorgesehenenMittelerstrechtunzureichend. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENstelltefest, auchsieseheespositiv,dassdiekürzungenderregionalisierungsmittel nun nicht mehr so stark ausfallen sollten, wie diesursprünglichvorgesehengewesensei.ohneannahme ihresänderungsantrageswerdesiedengesetzentwurfaber ablehnen.esseikeinausreichendesargument,denänderungsanträgenentgegenzuhalten,dasssieimbundesratvoraussichtlichnichtakzeptiertwürden.manmüssezumindest versuchen,dieseänderungenauchimbundesratdurchzusetzen.siefordereeineeinführungvoneffizienzkriterien. ZudemforderesieaucheinetransparentereVerwendungder Mittel.Wennsichergestelltsei,dassdieRegionalisierungsmittelineinerallgemeinakzeptiertenWeiseverwendetwür-

Drucksache 16/6975 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode den,könntendieländerdamitauchkürzungsforderungen entgegentreten. DenÄnderungsantragderFraktionderFDPaufAusschussdrucksache16(15)1064lehntederAusschussfürVerkehr, BauundStadtentwicklungmitdenStimmenderFraktionen CDU/CSU,SPDundDIELINKE.gegendieStimmender Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. DenÄnderungsantragderFraktionDIELINKE.aufAusschussdrucksache16(15)1067lehntederAusschussmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundSPDgegendie StimmenderFraktionDIELINKE.beiStimmenthaltungder Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. DenÄnderungsantragderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENaufAusschussdrucksache16(15)1062lehnteder AusschussmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU, SPDundDIELINKE.gegendieStimmenderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktion der FDP ab. ZudemGesetzentwurfaufDrucksache16/6310empfahlder AusschussmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU, SPDundFDPgegendieStimmenderFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIE LINKE.Annahme. Berlin, den 7. November 2007 Patrick Döring Berichterstatter

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333