Wechsel der Gewinnermittlungsart Bereich: FIBU - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung 2.2. Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR 3. Details 3.1. Übergangsgewinn 3.2. Aufgabegewinn/Veräußerungsgewinn 2 2 2 5 6 6 7
Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt die grundsätzliche Vorgehensweise beim Wechsel der Gewinnermittlungsart. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt darauf, dass Übergangs- und Aufgabegewinn manuell zu ermitteln sind. Auf Grund der Komplexität dieses Themas gibt es keinerlei programmseitige Tools, die Sie dabei unterstützen. 2. Vorgehensweise Es ist nicht erforderlich, einen neuen Mandanten anzulegen. Sie bestimmen die Gewinnermittlungsart ausschließlich durch die Auswahl des Jahresabschluss-Schemas im Auswertungsfenster FIBU- Jahresabschluss (»Auswertungen Jahresabschluss Bilanz/GuV-Überschussrechnung«). Es sind keine zusätzlichen Einstellungen in den Mandanten-Programmdaten vorzunehmen. Beispiel 003»Einnahmenüberschussrechnung«= Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG 002»Einzelunternehmen«= Gewinnermittlung durch Bilanzierung 2.1. Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung Mögliche Gründe für diesen Schritt: Eintritt der Buchführungspflicht bzw. freiwillige Bilanzierung Betriebsaufgabe... Beispiel Für den Mandanten 10000»Ludwig«wird der Gewinn für 2015 durch EÜR ermittelt. Ab 2016 tritt Buchführungspflicht ein. Es muss zur Bilanzierung gewechselt werden. In 2015 wurde eine Forderung über brutto 11.900 Euro gebucht. Diese wird in 2016 bezahlt.
Seite 3 Lösung Es ist nicht notwendig, einen neuen Mandanten ab 2016 anzulegen. In 2015 wählen Sie das Schema 003»Einnahmenüberschussrechnung«, in 2016 das Schema 002»Einzelunternehmen«. Damit ist der Wechsel der Gewinnermittlungsart programmseitig vollzogen. Auf den 01.01.2016 ist die Eröffnungsbilanz (Übergangsbilanz) zu erstellen. Die einzelnen Positionen sind gegen 9000»Saldenvorträge«zu eröffnen. Bezogen auf unseren Beispielsfall ergibt sich die folgende Darstellung: Die in 2015 gebuchte Forderung hat sich im Rahmen der EÜR zurecht nicht auf den Gewinn des Jahres 2015 ausgewirkt. Der Ausgleich der Forderung in 2016 wirkt sich (da jetzt Bilanzierung) ebenfalls zurecht nicht auf den Gewinn des Jahres 2016 aus. Betrachtet man die Jahre 2015 und 2016 getrennt, dann wird der Geschäftsvorfall jeweils korrekt dargestellt. Jahresübergreifend (Totalgewinn) bleibt der Geschäftsvorfall jedoch komplett unberücksichtigt. In einer Excel-Tabelle ist der folgende Übergangsgewinn zu ermitteln. Diese könnten Sie beispielsweise wie folgt aufbauen (eine Standardvorlage von Agenda gibt es nicht): Der hier ermittelte Übergangsgewinn von 10.000 Euro ist weder in der Buchhaltung 2015 noch in 2016 zu erfassen. Im Rahmen der E-Bilanz 2016 gehen Sie wie folgt vor: Starten Sie den <Assistent E-Bilanz> mit dem Schema 021»E-Bilanz Einzelunternehmen«. Im Schritt»Bearbeitungsmodus«ist der Übergangsgewinn manuell zu erfassen:
Seite 4 Den Filter auf»alle Positionen anzeigen«umstellen. Den Übergangsgewinn in der gewünschten der drei möglichen Zeilen eintragen: Zu- oder Abrechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (voller Betrag im Jahr des Übergangs) Zurechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (verteilt auf zwei Jahre) Zurechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (verteilt auf drei Jahre) Besonderheiten bei Betriebsaufgabe Grundsätzlich gilt die im obigen Beispiel dargestellte Vorgehensweise. Im Jahr der Betriebsaufgabe ist das Wirtschaftsjahr auf ein Rumpfwirtschaftsjahr umzustellen siehe Info 1151»Umstellung komplettes Wirtschaftsjahr auf Rumpfwirtschaftsjahr«. Im Rahmen der E-Bilanz ist zu beachten, dass diese mit der Bilanzart»Aufgabebilanz«zu übermitteln ist. Gehen Sie wie folgt vor: 1. Starten Sie den <Assistent E-Bilanz> mit dem Schema 021»E-Bilanz Einzelunternehmen«.
Seite 5 2. Im Schritt»Informationen zum Bericht«ist die Bilanzart»Aufgabebilanz«auszuwählen: 3. Im Schritt»Bearbeitungsmodus«ist der Übergangsgewinn manuell zu erfassen: Den Filter auf»alle Positionen anzeigen«umstellen. Da es sich um eine Betriebsaufgabe handelt, kann der Übergangsgewinn nicht auf 2 bis 3 Jahre verteilt werden. Aufgabegewinn/Veräußerungsgewinn Unabhängig vom Übergangsgewinn ist im Fall der Betriebsaufgabe der Aufgabegewinn bzw. Veräußerungsgewinn in einer gesonderten Excel-Anlage manuell zu ermitteln. Bezogen auf obiges Beispiel ergibt sich die folgende Ermittlung des Aufgabegewinns: Auch der Aufgabegewinn/Veräußerungsgewinn ist nicht in der Buchhaltung zu erfassen. Eine gesonderte Übermittlung im Rahmen der E-Bilanz ist nicht vorgesehen. 2.2. Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR Mögliche Gründe für diesen Schritt: Wegfall der Buchführungspflicht bzw. Abkehr von der freiwilligen Bilanzierung EÜR ist zeit- und damit kostengünstiger...
Seite 6 Beispiel Für den Mandanten 10000»Ludwig«wird der Gewinn bis 2015 freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt. Ab 2016 soll aus Kostengründen die Gewinnermittlung durch EÜR erfolgen. In 2015 wurde eine Forderung über brutto 11.900 Euro gebucht. Diese wird in 2016 bezahlt. Lösung Es ist nicht notwendig einen neuen Mandanten ab 2016 anzulegen. In 2015 wählen Sie das Schema 002»Einzelunternehmen«, in 2016 das Schema 003»Einnahmenüberschussrechnung«. Damit ist der Wechsel der Gewinnermittlungsart programmseitig vollzogen. Die in 2015 gebuchte Forderung hat sich im Rahmen der Bilanzierung zurecht auf den Gewinn des Jahres 2015 ausgewirkt (Realisationsprinzip). Der Ausgleich der Forderung in 2016 wirkt sich (da jetzt EÜR) ebenfalls zurecht auf den Gewinn des Jahres 2016 aus (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Betrachtet man die Jahre 2015 und 2016 getrennt, dann wird der Geschäftsvorfall jeweils korrekt dargestellt. Jahresübergreifend (Totalgewinn) wird der Geschäftsvorfall jedoch doppelt berücksichtigt. In einer Excel-Tabelle ist der folgende Übergangsverlust zu ermitteln. Diese könnten Sie beispielsweise wie folgt aufbauen (eine Standardvorlage von Agenda gibt es nicht): Der hier ermittelte Übergangsverlust von 10.000 Euro ist nicht in der Buchhaltung zu erfassen. Im Rahmen der Anlage EÜR (Seite 3) für das Jahr 2016 ist dieser wie folgt manuell zu erfassen: 3. 3.1. Details Übergangsgewinn Diverse Geschäftsvorfälle werden bei EÜR und Bilanzierung unterschiedlich berücksichtigt. Damit jeder Geschäftsvorfall genau einmal berücksichtigt wird, müssen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Hinzurechnungen und Abrechnungen erfolgen. Aufgrund der Komplexität dieses Themas können wir Ihnen kein programmseitiges Tool zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Ihnen die Ermittlung des Übergangsgewinns mit Microsoft Excel durchzuführen.
Seite 7 Der Übergangsgewinn ist nicht in der Buchhaltung zu erfassen. 3.2. Aufgabegewinn/Veräußerungsgewinn Bei jedem Wechsel der Gewinnermittlungsart ist zu prüfen, ob ein Übergangsgewinn zu berücksichtigen ist. Im Fall einer Betriebsaufgabe ist zusätzlich der Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Dieser ist nicht in der Buchhaltung zu erfassen, sondern beispielsweise in einer gesonderten Excel- Anlage wie folgt zu ermitteln: