konsequententgegengewirktwerden.dievomeughfestgestellteinkonsistenzinderregulierungdesglücksspielwesensindeutschlandmachtdeutlich,wiedringend

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/13014 17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/12916 Suchtprävention im Rahmen der Novelle der Spielverordnung Vorbemerkung der Fragesteller DerEuropäischeGerichtshof (EuGH)hatangemahnt,dassdiemitdemstaatlichenGlücksspielmonopolverfolgtenZielederSpielsuchtbekämpfungund desspielerschutzesinallenglücksspielbereichenkohärentundsystematisch verfolgtwerdenmüssen.dazumussdergefahrderglücksspielsucht insbesondereimbereichdesgewerblichenautomatenspiels konsequententgegengewirktwerden.dievomeughfestgestellteinkonsistenzinderregulierungdesglücksspielwesensindeutschlandmachtdeutlich,wiedringend erforderlich ein Gesamtkonzept ist. DieBundesregierunghattenachdemVorlegendesEvaluierungsberichtesder FünftenNovellederSpielverordnungdurchdasInstitutfürTherapieforschung (IFT)vomSeptember2010angekündigt,diedarausgewonnenenErkenntnisse zubestehendenfehlentwicklungenraschumzusetzen,umeinenotwendige VerbesserungderEinhaltungdesJugendschutzesundderSuchtpräventionzu erreichen.imdezember2010erklärtediebundesregierung,imerstenhalbjahr2011einenentwurffüreineänderungderspielverordnungerarbeitenzu wollen,derbisende2011verabschiedetwerdenkönne.imdezember2011 erklärtediebundesregierung,dasgesetzgebungsverfahrenimjahr2012einzuleiten.erstjetztliegteinneuerentwurfdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologiezurnovellederspielverordnungvor,derinwesentlichen Punkten mit dem Entwurf aus dem Jahr 2012 identisch ist. Sorgebereitet,dassallewesentlichenForderungenderExpertinnenundExpertenimBereichderGlücksspielsuchtindenEntwurfdesBundeswirtschaftsministeriumskeinenEinganggefundenhaben.DieaktuellenVorschlägewurdenschoninderAnhörungzumAntragderSPD-Bundestagsfraktion Glücksspielsuchtbekämpfen vom21.märz2012thematisiertundüberwiegendals unzureichend und nicht zielführend beurteilt. DieKleineAnfragedientdazu,inErfahrungzubringen,inwieferndieBundesregierungihrePolitikimBereichderGlücksspielsuchtdemZielder Prävention und des Jugendschutzes gerecht werden kann. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 8.April 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/13014 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DerEntwurfderSechstenVerordnungzurÄnderungderSpielverordnunggreift VorschlägezurVerbesserungdesSpieler-undJugendschutzesbeiGeldspielgerätenauf,dieimBerichtdesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologieüberdieEvaluierungderSpielverordnungvomDezember2010enthalten sind.spielanreizeundverlustmöglichkeitensollenbegrenztunddassogenanntepunktspieleingeschränktwerden.dasbestehendespielverbotfür JugendlichesolldurchVerschärfungderRegelungenzuGeldspielgerätenin Gaststättengestärktwerden.ZusätzlichwerdenMaßnahmengetroffen,diedie GeldwäscheunddieSteuerhinterziehungbeiGeldspielgerätenwesentlicherschweren. DieBundesregierungweistdaraufhin,dassdieLänderaufgrundihrerGesetzgebungskompetenzfürdasRechtderSpielhalleninzwischenSpielhallengesetzeerlassenhaben.DiesesehenweitgehendeBeschränkungeninBezugauf Spielhallenvor,insbesondereAbstandsregelungen,Werbebeschränkungenund einverbotdermehrfachkonzessionen.dieauswirkungendermitdernovellierungderspielverordnungvorgesehenenrestriktionenbeigeldspielgeräten könnendahernichtisoliertbetrachtetwerden,sondernsindimzusammenwirkenmitdeneinschränkendenmaßnahmeninbezugaufspielhallenzubewerten. FragenzurgeplantenEinführungeinespersonenungebundenenIdentifikationsmittels (im Folgenden personenungebundene Spielerkarte) 1.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungdaraus,dassdieEinführungeinerpersonenungebundenenSpielerkartevonallenExpertinnenund ExpertenzumThemaGlücksspielsuchtstriktabgelehntundnurvonVertreterinnenundVertreternderAutomatenwirtschaftunterstütztwird,während esbeiderpersonengebundenenspielerkarteumgekehrtist,undwarum folgt sie der einhelligen Expertenmeinung nicht? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassbereitsdiepersonenungebundene SpielerkarteeinenwichtigenBeitragzurVerbesserungdesSpieler-undJugendschutzesimZusammenhangmitGeldspielgerätenleistet,dasieeineAlterskontrollevorderAusgabederKartevoraussetztunddasgleichzeitigeBespielen mehrerergeldspielgerätewesentlicherschwert.darüberhinausverfolgtdie BundesregierungdieEntwicklungeinerpersonengebundenenSpielerkarteweiter. 2.WarumhatsichdieBundesregierunggeweigert,dieForderungdesBundesrates (Bundesratsdrucksache472/12)anzunehmen,zumindestdasAnstrebeneinerpersonengebundenenSpielerkarteindenEntwurfeinesGesetzes zuränderungdergewerbeordnungundanderergesetzeeinzufügen? DieBundesregierunghatinderBegründungzuNummer5desEntwurfseines GesetzeszurÄnderungderGewerbeordnungundandererGesetzeausgeführt, dassdieentwicklungeinerpersonengebundenenspielerkarteeinmittelfristiges Projektist,daszunächstdieKlärungdatenschutzrechtlicherundtechnischer Fragenerfordert.SiehatinderBegründungweiterhinangekündigt,dassdiedafür notwendigen Untersuchungen zügig angegangen werden. 3.WarumistimEntwurfdesBundeswirtschaftsministeriumszurNovelleder SpielverordnungdieEinführungeinerpersonengebundenenSpielerkarte

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13014 nichteinmalperspektivischfestgeschrieben,sondernnurvon kann die Rede? DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiehatinderBegründung zumentwurfdersechstenverordnungzuränderungderspielverordnung ebenfallsdaraufhingewiesen,dassdieentwicklungderpersonengebundenen Spielerkarte ein mittelfristiges Projekt ist. 4.AufwelcherwissenschaftlichenGrundlagebasiertdieEinschätzungder Bundesregierung,dasseinepersonenungebundeneSpielerkartedenJugendschutz verbessern könnte? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5.WelcheErfahrungenundwissenschaftlichenErkenntnissesindderBundesregierungüberdieErfolgedespersonengebundenenSpielerkartensystemsinNorwegenhinsichtlichderSuchtpräventionunddesJugendschutzes bekannt? DerBundesregierungistbekannt,dassNorwegeneinzentralespersonengebundenesSpielerkartensystemeingeführthat.EigeneErkenntnissezurWirksamkeitdiesesSystemsliegenderBundesregierungnichtvor.Sieweistallerdings daraufhin,dassdasnorwegischesystemnichtaufdeutschlandübertragbar wäre,dahierbedingtdurchdieföderalestrukturdieländerüberwiegendfür das Glücksspielwesen zuständig sind. 6.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dasseinepersonenungebundeneSpielerkartenachderAusgabenichtineinerSpielhalleoderineiner KneipevonErwachsenenanMinderjährigeweitergegebenwird,undwelcheSanktionsmaßnahmenplantdieBundesregierungfürdenFall,dassdies geschieht? DieBundesregierungweistdaraufhin,dasssichKinderundJugendlichenach 6desJugendschutzgesetzesnichtinSpielhallenaufhaltendürfenundihnen dasspielenangeldspielgerätenauchingaststättenverbotenist.fürdieeinhaltungdieserverboteistderbetreibereinerspielhallebzw.dergastwirtverantwortlich.darüberhinausistdurchdiegeplanteausgestaltungalsgerätegebundenespielerkarteeineweitergabeweitgehendunwirksam,dasieananderen Spielgeräten nicht eingesetzt werden kann. 7.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dasseinepersonenungebundeneSpielerkartenachBeendigungdesSpielsunverzüglichzurückgegebenwird,undwelchekonkretenSanktionendrohenAufstellern,wenn dies nicht geschieht? 8.WilldieBundesregierungdenFall,dasseinepersonenungebundeneSpielerkartenachBeendigungdesSpielsnichtzurückgegebenwird,alseineOrdnungswidrigkeit festlegen? Wenn nein, warum nicht? 9.WiekannnachAnsichtderBundesregierungbeipersonenungebundenen Spielerkartenüberhauptkontrolliertwerden,obdieAufstellerdafürgesorgthaben,dassSpielerkartennachdemSpielendezurückgegebenworden sind? DerEntwurfderSechstenVerordnungzurÄnderungderSpielverordnungverpflichtetdenAufsteller,dafürSorgezutragen,dassderSpielerdiepersonen-

Drucksache 17/13014 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ungebundenespielerkartenachbeendigungdesspielsunverzüglichzurückgibt.dieeinhaltungderrückgabepflichtliegtimeigeneninteressedesaufstellers,daohnediegerätebezogenepersonenungebundenespielerkartedas GeldspielgerätnichtvoneinemanderenSpielerinBetriebgenommenwerden kann. Die Missbrauchsgefahr ist daher gering. 10.MitwelchenkonkretenStrafensollenAufstellernachAnsichtderBundesregierungrechnenmüssen,wennineinerKontrollefestgestelltwird, dassaufstelleranspielerinnenundspielermehralseinepersonenungebundene Spielerkarte ausgegeben haben? DieAusgabevonmehralseinerpersonenungebundenenSpielerkartestelltnach dementwurfdersechstenverordnungzuränderungderspielverordnungeine Ordnungswidrigkeitdar.Eswerdendannnach 144Absatz4derGewerbeordnungVerstößegegenVorgabenderSpielverordnungmiteinerGeldbußevonbis zu 5 000 Euro bewehrt. 11.KanndieinanderenGlücksspielbereichenbestehendeMöglichkeiteiner Selbst-oderFremdsperrungvonSüchtigenimRahmeneinerpersonenungebundenenSpielerkartenachAnsichtderBundesregierungaufdasgewerblicheAutomatenspielausgedehntwerden,undkämediesbeieiner personengebundenenspielerkartenachansichtderbundesregierungin Frage (bitte mit Begründung)? DiepersonenungebundeneSpielerkarteermöglichtkeineSpeicherungpersonengebundenerDatenunddamitnichtdieSpeicherungvonSpielersperren.Bei einerpersonengebundenenspielerkarte,diediespeicherungpersonenbezogenerdatenermöglicht,wärediespeicherungvonspielersperrennachansicht derbundesregierunggrundsätzlichdenkbar.dadieentwicklungeinerpersonengebundenenspielerkartejedochzunächstdieklärungdatenschutzrechtlicherundtechnischerfragenerfordert,kanndiebundesregierungzumgegenwärtigenzeitpunktnochkeineangabenzumumfangderdatenmachen,die aufderpersonengebundenenspielerkartegespeichertwerdensollen.zudemist daraufhinzuweisen,dasseinspielersperrsystemeinebundesweitevernetzung allerspielstättenmitzugriffsmöglichkeitenaufeineaufzubauende,bundeszentrale Sperrdatenbank erfordern würde. 12.WieschließtdieBundesregierungaus,dassaufdiegeplantepersonenungebundeneSpielerkarteGeldaufgeladenwerdenkann,undinwiefernhat sieoderwirdsiegesetzlichevorkehrungentreffen,einesuchtverstärkende Geldkartenfunktion auszuschließen? EineGeldkartenfunktionistnichterlaubtundwirddurchdieBauartzulassung der Spielgeräte ausgeschlossen. 13.PlantdieBundesregierungeineinheitlichesDesignfürpersonenungebundeneSpielerkarten,undwelchetechnischenFunktionensolldieKarteerfüllen müssen bzw. dürfen? ImEntwurfderSechstenVerordnungzurÄnderungderSpielverordnungist vorgegeben,dasskünftiggeldspielgerätenurmiteinempersonenungebundenenidentifikationsmittelvomspielerinbetriebgenommenwerdenkönnen. DiesesIdentifikationsmittelkanndieFormeinerSpielerkartebesitzen,denkbar sindaberauchanderelösungen,wiez.b.einschlüssel.entscheidendist,dass dasidentifikationsmitteldieanforderungenerfüllt.zudenwesentlichentech-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13014 nischefunktionengehört,dassessichumeingerätegebundenes,personenungebundenesidentifikationsmittelhandelt,dessengültigkeitdurchdasspielgerätvoraufnahmedesspielbetriebsgeprüftwirdundaufdemwährenddes SpielbetriebskeineDatengespeichertwerdendürfen.Eswirdweiterausgeschlossen,dassmiteinemIdentifikationsmittelfüreinbestimmtesGerätauch ein anderes Gerät betrieben werden kann. 14.KönntenachAnsichtderBundesregierungmiteinerpersonengebundenen SpielerkartedermaximaleEinsatzbzw.VerlustproSpielerinoderSpieler ineinemfestgelegtenzeitraumbegrenztwerden,undwieistdiesdurch eine personenungebundene Spielerkarte möglich? Nein. BeieinerpersonengebundenenSpielerkarte,diedieSpeicherungpersonenbezogenerDatenermöglicht,wäredieSpeicherungvonmaximalenEinsatz-und VerlustgrenzennachAnsichtderBundesregierunggrundsätzlichdenkbar.Im ÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage11verwiesen.DieBegrenzungeines personenbezogeneneinsatzesodergewinnsistmitderpersonenungebundenen Kartenichtmöglich,denndaswirddurchdiePersonenungebundenheitausgeschlossen. 15.PlantdieBundesregierungdieEinführungvonzusätzlichenTagesgewinn-und-verlustgrenzen,sowieesderEvaluierungsberichtderFünften Novelle der Spielverordnung empfiehlt? 16.WäredieEinführungvonzusätzlichenTagesgewinn-und-verlustgrenzen immodelleinerpersonenungebundenenspielerkarteüberhauptmöglich vordemhintergrund,dassselbstbeieinhaltungallerregelnsichein SpielerodereineSpielerinineinerweiterenSpielhalleamgleichenTag eineganzneuekartebesorgenkönnte,undwärenachansichtder BundesregierungdieEinführungvonzusätzlichenTagesgewinn-und-verlustgrenzenimRahmeneinerpersonengebundenenSpielerkartemöglich? DieEinführungzusätzlicherTagesgewinn-undVerlustgrenzenwäreeinegerätebezogeneAnforderung,dieunabhängigvomEinsatzeinerSpielerkartebestehenwürde.FürdenFallvonpersonenbezogenenGrenzensinddieerforderlichentechnischenunddatenschutzrechtlichenFragenzuklären,siehedazudie Antwort zu Frage 11. 17.InwiefernsolldieAutomatenwirtschaftdiepersonenungebundenenSpielerkarte selbst entwickeln oder an der Entwicklung beteiligt werden? InderSpielverordnungwerdendiewesentlichenAnforderungenandaspersonenungebundeneIdentifikationsmittel (Spielerkarte)vorgegeben.WeitereEinzelheitenwerdenintechnischenRichtlinienderPhysikalisch-TechnischenBundesanstaltgeregelt.SoweitdieseVorgabendenHerstellernEntwicklungsspielräumebelassen,könnensiediesenutzen.DieEinhaltungderAnforderungenan diepersonenungebundenespielerkartewirdimrahmenderbauartzulassung der Geldspielgeräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft.

Drucksache 17/13014 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Fragen zur Durchsetzung neuer Regeln 18.WieoftwirdnachKenntnisderBundesregierungeineSpielhalledurchschnittlichimJahrkontrolliert,undwieoftgeschiehtdiesbeigastronomischen Einrichtungen mit Geldspielautomaten? DerVollzugdesGewerberechtsunddamitauchderSpielverordnungfälltindie ZuständigkeitderLänder.Hinzutritt,dassdieLändermitderFöderalismusreformIauchdieGesetzgebungskompetenzbzgl.derSpielhallenerhalten haben,diesiejetztinformderspielhallengesetzeausüben.diebundesregierunghatkeinekenntnisüberdiezahlderdurchschnittlichenkontrollenin Spielhallen und Gaststätten. 19.WiehochistdiemaximaleStrafefürAufstellerbeieinemVerstoßgegen diespielverordnung,undwelchekenntnissehatdiebundesregierung überdiedurchschnittlichenstrafeninbezugaufeinzelneregelverstöße? VerstößegegendieSpielverordnungwurdenbislangmiteinerGeldbußevonbis zu3000eurobewehrt.diehöchstgrenzesollnunmehrauf5000euroerhöht werden.diebundesregierunghatkeinekenntnisüberdurchschnittlichehöhe der verhängten Geldbußen, da der Vollzug allein bei den Ländern liegt. 20.WelcheErkenntnisseausdemEvaluierungsberichtderFünftenNovelle derspielverordnunghatdiebundesregierungbezüglichdereinhaltung derspielverordnunginspielhallenundingastronomischeneinrichtungen,undwelcheschlussfolgerungenziehtsieausderdortgeäußertenerkenntnis,dassinsgesamtnur10von50spielhallenohnebeanstandungen inbezugaufregelverstößewaren,esalsoin80prozentderspielhallen Regelverstöße gab? DieBundesregierunghatvordemHintergrunddesEvaluierungsberichtsMaßnahmenvorgeschlagen,diemitdemGesetzzurÄnderungderGewerbeordnung undanderergesetzevom5.dezember2012umgesetztwurden.zudemwird diebußgeldandrohungfürverstößegegendiespielverordnungauf5000euro erhöhtwerden.daderberichtinsbesondereingaststättenmängelbeidereinhaltungderjugendschutzbestimmungenaufgezeigthat,wurdeeinsachkundenachweis für die Aufsteller von Geldspielgeräten eingeführt. 21.WieunterstütztdieBundesregierungeinegrößereKontrolldichteinSpielhallen und gastronomischen Einrichtungen? DaderVollzugAngelegenheitderLänderist,kanndieBundesregierungnuran die Länder appellieren, für einen ausreichenden Vollzug Sorge zu tragen. 22.WarumwilldieBundesregierungdasUmgehenderZwangspausedurch GerätewechselsowiedasgleichzeitigeSpielenanmehrerenGeldspielautomaten nicht in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten aufnehmen? DieBundesregierunghatlediglichdieMöglichkeit,imRahmenderSpielverordnungdurchAnforderungenandieGewerbetreibenden,alsodieHersteller undaufstellervongeldspielgeräten,u.a.dasgleichzeitigebespielenmehrerer Geldspielgerätezuerschweren.DieGewerbeordnungsowiediedaraufbasierendeSpielverordnungbildenkeineGrundlagen,umMaßnahmengegenden Spieler zu treffen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13014 23.WilldieBundesregierungwiederholteVerletzungenbzw.schwerwiegendeVerstößegegen 19desKatalogesderOrdnungswidrigkeitenin derspielverordnungmitbefristetem,imwiederholungsfalldauerhaftem WiderrufderErlaubnisderAufstellungbestrafen,wieesderEvaluierungsberichtesderFünftenNovellederSpielverordnungangeregthat (bitte mit Begründung)? 24.PlantdieBundesregierunghöhereGeldstrafenbeiVerstößengegendie Spielverordnung,sowieesderEvaluierungsberichtderFünftenNovelle der Spielverordnung empfiehlt? Siehe Antwort zu Frage 20. Suchtverschärfende Funktionen der Automaten 25.WarumwilldieBundesregierungsuchtverschärfendeFunktionender GeldspielautomatenwiedasPunktespielunddieAutostarttastenfaktisch legalisieren und sie nicht ausdrücklich verbieten? Nach 33cAbsatz1derGewerbeordnungistdieAufstellererlaubniszuversagen,wennderAufstellerdiefürdieAufstellungvonSpielgerätenerforderlicheZuverlässigkeitnichtbesitzt.WennsichnachträglichTatsachenergeben, diedieunzuverlässigkeitdesaufstellersbegründen,isteinwiderrufderaufstellererlaubnisnach 49desVerwaltungsverfahrensgesetzesmöglich.DieUnzuverlässigkeitdesAufstellerskannsichausdauerhaftenVerstößengegeneinschlägigeRechtsvorschriftenergeben;diesistjeweilseineEinzelfallentscheidung. EinVerbotdesPunktespielswärenachAnsichtderBundesregierungweitgehendwirkungslos,daesUmgehungenzurFolgehätte.Esistdavonauszugehen, dassalternativegewinndarstellungenmitspielanreizförderndemcharakter entstehen.zudemisteinpunktespielverbotbeiderheutigenkomplexitätder Spielenichtdurchsetzbar,weilnichtkontrollierbar.DennPunkteoderandere Geldäquivalentefindetmannichtnurineinemzentralen,kontrollierbaren Punktespeicher,sondernauchbeliebigverteiltinTausendenvonSpielsequenzen. Miteinemneuen 13Nummer6Satz4derSpielverordnungsollderEinsatz derautomatiktastebeschränktwerden,indemdiesummederdamitzumeinsatzgelangendenbeträge2,30euronichtübersteigendarf.hiermit undmit weiterenmaßnahmendergeplantennovellierung wirddergeldflussinden gewerblichenautomatenweiterverlangsamt,dereinwesentlichesunterscheidungsmerkmalzudenunreglementiertenslot-machinesindenkasinosdarstellt.imübrigenistdiebeschränkungderautomatiktasteauchgeeignet,die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten weiter einzudämmen. 26.WiekanndasvonderBundesregierungangekündigteZielderStärkung desunterhaltungscharaktersdergeldspielautomatenerreichtwerden, wenndiebundesregierungsuchtverschärfendefunktionendergeldspielautomatenwiedaspunktespielunddieautostarttastenausdrücklicherlaubt? DieBundesregierungistderAuffassung,dassdiesesZielmitdenzahlreichen zusätzlicheneinschränkungeninbezugaufgeldspielgeräte,dieimentwurf dersechstenverordnungzuränderungderspielverordnungvorgesehensind, erreichtwird.einewesentlichemaßnahmeistdabeidieabsenkungdesmaxi-

Drucksache 17/13014 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode malendurchschnittsverlustsbeilangfristigerbetrachtungvonderzeit33euro auf 20 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27.WieschätzenVertreterinnenundVertreterderSuchthilfedasPunktespiel undautostarttastennachkenntnisderbundesregierunghinsichtlichihrer suchtverstärkendenwirkungein,undwelchedieservertreterinnenund VertreterbefürwortennachKenntnisderBundesregierungeinen Erhalt dieser Funktionen? BefürwortetdieAutomatenwirtschaftnachKenntnisderBundesregierung einen Erhalt dieser Funktionen? EinigeSuchtexpertenforderninihrenStellungnahmeneinVerbotdesPunktespiels.DieAutomatenwirtschafthatzumPunktespielundzurAutomatiktaste keine Stellung bezogen. 28.VerstößtdassogenanntePunktespielmitdenAuszahlungeneingetauschterPunktgewinnenachAnsichtderBundesregierunggegendieaktuelle Spielverordnung,undinwelchemAusmaßwurdennachKenntnisder BundesregierungbisherdieVorgabenderSpielverordnunginBezugauf Höchsteinsatz und -gewinn durch das Punktespiel umgangen? DieBarauszahlungvonGeldäquivalentenverstößtbereitsgegendiegeltende Spielverordnung.MitderNovellierungwirddasVerbotderBarauszahlung nochdeutlicherartikuliert.daspunktespielansichverstößtnachansichtder BundesregierungnichtgegendieSpielverordnung,weilerstnachUmwandlung vonpunkteningelddiemitderspielverordnungreglementiertengeldgewinne entstehen.dievorgeschriebenengrenzenderspielverordnungwerdendabei eingehalten. 29.WassprichtnachAnsichtderBundesregierunggegeneinekontinuierliche LöschungallerSpeicher,umdievonihrimFalleeinesVerbotesdesPunktespielsbefürchteteEntstehungalternativerGewinndarstellungenmit SpielanreizförderndemCharakter (Darstellunganderer Wertzeichen statt Punkte,EinladungenzuSonderspielenetc.)zuvermeiden? EinekontinuierlicheLöschungallerSpeicherwärenichtpraktikabel.Danicht allespeichereinescomputers,derdenkerndesspielgerätesausmacht,aus technischengründenständiggelöschtwerdenkönnen,undeingewisserspielraumfürdiegestaltungvonspielenbleibensoll,wärengenauerevorgabenzu machen,welchespeicherinwelchemrhythmusunterwelchenbedingungen zulöschensind.dieswärenurmöglichbeigenauerkenntnisdervorgesehenen Spielabläufe.DieseKenntnishatnurderHersteller,derdieAbläufebeijeder Entwicklungimmerwiederneuentwirft.ImÜbrigenwürdedieserVorschlag voraussetzen,dassbestimmteerscheinungsformen,wiez.b.einpunktespeicher,auchtatsächlichimspielgerätvorhandensind.dafürgibtesjedochkeine rechtliche Vorgabe. 30.WarumwilldieBundesregierungdasPunktespieldurcheineHerstellererklärung begrenzen,undwarumwillsienichtdurcheineherstellererklärungdazuverpflichten,dasskeinealternativengewinndarstellungen in den Spielablauf integriert wurden? 31.WarumisteineHerstellererklärungzurBegrenzungdesPunktespiels nachansichtderbundesregierungwirksameralseineherstellererklä-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13014 rung,indererklärtwird,keinealternativengewinndarstellungeninden Spielablauf integriert zu haben? Grundhierfürist,dassesbeliebigvieleDarstellungenzufälligenoderüberwiegendzufälligenCharaktersmitähnlicherWirkungwiediereinePunktedarstellunggibt,dieabernichtuntereinPunktedarstellungsverbotfallenwürden. DennzufälligeAbläufesinddasWesenderGeldspielgeräte,könnenalsonicht verbotenwerden.zudemisteinedarstellungvonpunktenoderanderenäquivalentenmiteinerfestenbeziehungzugeldimkonkretenverdachtsfalleher überprüfbaralseinedarstellunginanderenformen,dievergleichbarewirkung wie die Punkte haben. 32.AuswelchenGründenteiltdieBundesregierungnichtdieEinschätzung vonsuchtexpertinnenund-experten,dassunterbeibehaltungdespunktespielsdieoptiondesillegalen Vorheizens dergerätedurchspielerweiterhin bestehen bleibt? DadieBundesregierung,wieinderAntwortzuFrage25dargestellt,derAnsichtist,dasseinVerbotdesPunktespielsweitgehendwirkungsloswäre,hatsie imrahmendernovellierungderspielverordnungeineklarstellungvorgesehen,dassdassogenanntevorheizenderspielgeräte,alsodashochladenvon PunktendurchMitarbeiterderSpielstätte,verbotenist.Hierdurchwirdder Spielanreizdeutlichvermindert.ImÜbrigenwärenbeipunkteähnlichenDarstellungen (siehedazudieantwortzufrage30),dienichtuntereinpunkteverbotfallenwürden,ähnlichevorgängewiedas Vorheizen technischnichtausgeschlossen. 33.BasiertdieEinschätzungderBundesregierung,dassbeieiner zustrikten Reglementierung diegefahrdesausweichensindasinternetspielbestehe,aufeineremnid-meinungsumfrageimauftragderawi Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH? Wennnein,aufwelcherwissenschaftlichenGrundlagebasiertdieEinschätzung stattdessen? GlücksspielangeboteimInternetwerdenzunehmendgenutzt.DieBundesregierungistunabhängigvonderzitiertenEMNID-MeinungsmfragezudemErgebnisgekommen,dassbeieinerzustriktenReglementierunggewerblicherSpielgerätedieGefahrbesteht,dassSpieleraufdasInternetausweichen.Denndort werdenu.a.illegalauchdengeldspielgerätennachgebildetespieleangeboten, allerdingsohnejeglicheeinsatz-,gewinn-undverlustgrenzen.dieseransatz entsprichtimübrigenauchdemvorgehenderländer,diemitdemersten GlücksspieländerungsstaatsvertragdasstaatlicheVeranstaltungsmonopolfür SportwettengelockerthabenmitdemZiel,dasillegaleAngebotindiesemBereich zurückzudrängen. 34.IstderBundesregierungbekannt,dassinderAnhörungzumAntragder SPD-Bundestagsfraktion Glücksspielsuchtbekämpfen dasargument, dassdieautomatenzumindestdiespielervondenillegalenglücksspieleniminternetabhalten,alsunzutreffendzurückgewiesenwurdeund daraufhingewiesenwurde,dassempirischeuntersuchungenergebenhätten,dasssichdienachfragenachautomatenspielenunddienachfrage nach Onlinepoker sogar gegenseitig verstärken? Fallsja,warumberücksichtigtdieBundesregierungdieseErkenntnisnicht? DerBundesregierungistbekannt,dassdieseAnsichtvoneinemExperteninder öffentlichenanhörunggeäußertwurde.diebundesregierungverfolgtdennoch

Drucksache 17/13014 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode mitdernovellierungderspielverordnungdasziel,einlegalesangebotindiesem Bereich aufrecht zu erhalten. 35.PlantdieBundesregierung vordemhintergrunddeszusammenhangs vonsuchtpotenzialundereignisfrequenz einevonsuchtexpertinnen und -experten angeregte Verlängerung der Spieldauer des Einzelspiels? Wenn nein, warum nicht? EineVerlängerungderSpieldaueristvonderBundesregierungnichtgeplant. SieistderAnsicht,dassdieimVerordnungsentwurfvorgesehenenzusätzlichen EinschränkungendesgewerblichenSpielseinendeutlichenBeitragzurVerbesserung des Spieler- und Jugendschutzes leisten. 36.WarumwilldieBundesregierungdiebesondersrisikobehafteteMehrfachbespielungvonSpielgerätennur eindämmen,abernichtuntersagen? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 37.WiekanndasZielderBundesregierung,dieDauerbespielungderGeräte zuverhindernunddazubeitragen,dassspielerinnenundspielernichtbereitserlittenenverlustendauerhaftinderhoffnung nachjagen,daseingesetztegeldzurückzuerhalten,erreichtwerden,wenndiebundesregierungeinespielunterbrechungmiteinerentleerungdergeldspeichererst nachdreistundenplant,undwarumsetztsichdiebundesregierungnicht füreinespielunterbrechungmitentleerungdergeldspeichernachbereits einer Stunde ein? DieBundesregierungistderAnsicht,dasseineSpielpausemitNullstellungder GerätenachdreiStundennebenderfünfminütigenZwangspausenacheiner StundeSpielbetriebausreichendist,umdenSpielervomSpielgerätzulösen undihmgelegenheitzugeben,überdaseigenespielverhaltennachzudenken. DieBundesregierungweistdaraufhin,dassalsFolgedieserSpielpauseauch diespielabläufeentsprechendausgestaltetwerdenmüssen.dennaufgrundder NullstellungderGerätemüssenauchdieGewinnerwartungenentsprechend reduziertwerden.dieswirdzueinerweiterenverminderungderspielanreize führen. 38.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderErkenntnisdes EvaluierungsberichtesderFünftenNovellederSpielverordnung,wonach PunktesystemeundHöchsteinsatzvon2,30Euro (bei75sekundenspieldauer) von Betreibern mit dem höchsten Risiko eingestuft wurden? ZumPunktespielsiehedieAntwortzuFrage25.DieBundesregierungsiehtangesichtsderweiterenmitderNovellierungderSpielverordnungvorgesehenen VerschärfungenkeinenAnlass,dieGrenzenfürdenHöchsteinsatzbeieinem 75-Sekunden-Spielzuändern.DaimÜbrigenbeieinemüber20Centerhöhten Einsatznach 13Nummer2derSpielverordnungeinedegressiveSteigerung dereinsätzeimverhältniszurzeitvorgeschriebenist,kanndiebeurteilungdes Einsatzesvon2,30EuroalshöchstesRisikonichtnachvollzogenwerden.Die Verlustgefahr ist geringer als bei aufeinanderfolgenden Einsätzen von 20 Cent.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/13014 39.WieundmitwelchenEinsätzenwilldieBundesregierungdiesuchtverstärkendenAutostarttastenwirksam eindämmen,undwarumwillsie diese nicht untersagen? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 40.WelchegeplanteMaßnahmederBundesregierungberücksichtigtdieErkenntnisdesEvaluierungsberichtesderFünftenNovellederSpielverordnung,wonach52ProzentderSpielerinnenundSpielerinSpielhallen bzw.38prozentingaststättenangaben,dasssieselbstdiekontrolleüber dasspielenangewerblichengeldspielautomatenverlorenhabenund meinten,dass67prozentbzw.58prozentderanderenspielerinnenund SpielerdieKontrolleverlorenhabensowiedass42Prozentbzw. 30ProzentderSpielerinnenundSpielereineDiagnosepathologisches Glücksspielenhattenund6Prozentbzw.4ProzentschoninBehandlung waren? DieBundesregierungistderAnsicht,dasdiemitderNovellierungderSpielverordnungvorgesehenenVerschärfungendiesenErkenntnissengerechtwerden.DieBundesregierungweistindiesemZusammenhangdaraufhin,dassdie demevaluierungsberichtzugrundeliegendenuntersuchungsergebnissedesift InstitutfürTherapieforschungMünchen aufgrundderstichprobenziehung starkdurchaussagenvonpathologischenspielernundvielspielernbeeinflusst waren. 41.WilldieBundesregierungeinenkonkretenZeitraumfestlegen,indemder Durchschnittsverlust erreicht wird? Fallsnein,wiekanndannwirksamderDurchschnittsverlustvonderzeit 33 Euro auf 20 Euro gesenkt werden? Nein.DerDurchschnittsverlustisteinParameterderdenSpielabläufenzugrundeliegendenmathematischenModelle (Erwartungswertderjeweiligen Wahrscheinlichkeitsverteilung).DieserWertmussbeiderEntwicklungdermathematischenModellesogewähltwerden,dassdergeforderteGrenzwertnicht überschritten wird. 42.InwiefernisteseinBeitragzurSuchtprävention,wenndieGewinnaussichtenkünftig1000Euronichtübersteigendürfen,vordemHintergrund, dassbisherdiesummedergewinneabzüglichdereinsätzeimverlauf einerstunde500euronichtübersteigendürfen,undwiekanndie BundesregierungimRahmeneiner Entschärfung derautomatenden UnterhaltungscharakterderAutomatenstärken,wenndieBundesregierungkeinedeutlicheSenkungderMaximalgewinneund-verlustepro Stunde plant? DieBegrenzungdeszulässigengeldwertenGegenwertesvonPunkteanzeigen auf1000eurowurdebereitsdurcheineweisungdesbundeswirtschaftsministeriumsvom17.oktober2007vorgegeben.diesevorgabesollmitdemverordnungsentwurfindiespielverordnungübernommenwerden.diedargestellten GewinnaussichtenändernnichtsanderGewinngrenzevon500Europro Stunde,diebeieinerAuszahlunginjedemFalleinzuhaltenist.DiesführtinZusammenhangmitderneueinzuführendenDrei-Stunden-Begrenzungzueiner erheblichenreduzierungdergewinnaussichten.imübrigenwirdaufdieantwort zu Frage 26 verwiesen.

Drucksache 17/13014 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 43.InwiefernsolldieBegrenzungderGewinnaussichtenaufkünftig 1000EuroauchfürvariableGewinnegelten,undinwiefernsollsiefür im Gerät dargestellte Gewinnaussichten gelten? DieBegrenzungsollfürGewinnaussichtenmiteinemzuordenbarenfesten Geldbetraggelten,nichtaberfürvariableGewinnaussichten.Letztereswäreim Übrigenauchnichtmöglich,weildieCharakteristikdervariablenGewinnaussichtengeradedarinbesteht,dassihnennochkeinbestimmterGeldwertzugeordnet werden kann. Sonstiges 44.WievieleMenschenhabeninDeutschlandnachKenntnisderBundesregierungeinproblematischesSpielverhalteninBezugaufgewerbliche Geldspielautomaten und wie viele ein pathologisches? UndwievieledavonsindJugendliche (bitteinsgesamtundnachgeschlecht sowie Altersgruppen angeben)? MitderPAGE-StudieliegteineDatenbasisvor,diehohemethodischeStandardserfülltundsowohlnationalalsauchinternationalvieleneueErkenntnisse darüberliefert,wieproblematischesundpathologischesglücksspielentsteht undwiespielsuchtverläuft.diestichprobeumfassteknapp16000personen imaltervon14bis64jahren.knapp600alsproblematischoderpathologisch klassifizierteglücksspielerwurdenimrahmendesklinischeninterviewsnachuntersucht. Etwa1Prozentder14-bis64-JährigenwarenimLaufeihresLebensvonpathologischemGlücksspielbetroffen.InnerhalbderletztenzwölfMonatespielten 1,4Prozentrisikoreich,0,3Prozentproblematischund0,35ProzentpathologischGlücksspiele.DieseBefundedeckensichmitanderenStudien,sodass insgesamtvonzwischen170000und250000menschenmitpathologischem GlücksspielinDeutschlandausgegangenwerdenkann.MehrInformationenzur Studie,auchAufschlüsselungderDatennachAltersgruppen,undGeschlecht findensichunter:www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de/dokduisburg/ PAGE_Dr_Rumpf.pdf?PHPSESSID=3164c59d63f20e470d7284f2677d638e. NachderBZgA-Studie2011lässtsichderAnteilderBefragtenmitproblematischemGlücksspielverhaltenauf0,51Prozentschätzen;derAnteilderjenigenmit wahrscheinlich pathologischemglücksspielverhaltenwirdauf 0,49Prozentgeschätzt.Hochgerechnetaufdie16-bis65-jährigeBevölkerung imjahr2011sinddiesindeutschlandrund274000menschenmitproblematischemglücksspielverhaltenundrund263000menschenmit wahrscheinlich pathologischemglücksspielverhalten.imvergleichzurerstenbzga-befragungaus2007sinddiesequotennahezukonstantgeblieben.iminternationalen Vergleich liegen die Quoten im unteren Bereich. DiePrävalenzproblematischenoderpathologischenGlücksspielsgehtmitsteigendemAlterzurück.DiesgiltbiszueinemAltervon45Jahren,darübernimmt diequotegeringfügigwiederzu.sieliegtbeidenjugendlichen (16bis17Jahre) bei1,31prozent.diehöchstebelastungbestehtmit1,61prozentinderaltersgruppe18bis20jahre (Männer:2,2Prozent,Frauen:1Prozent),gefolgtvonder Altersgruppe21bis25Jahremit1,42Prozent (2,41Prozentvs.0,40Prozent). DieErgebnissederBefragungensindveröffentlichtunter:www.bzga.de/ forschung/studien-untersuchungen/studien/gluecksspiel/.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/13014 45.Welchesozialen,gesundheitlichenundwirtschaftlichenFolgenkann GlücksspielsuchtfürdieBetroffenennachKenntnisderBundesregierung haben,undwelchekenntnissehatsiezurbeschaffungskriminalitätdurch Glücksspielsüchtige? GlücksspielsuchthatwieandereSuchterkrankungeneineVielzahlvonnegativenKonsequenzenaufdieeigeneGesundheit,dieFamilie,denArbeitsplatz etc..hinzukommt,dassvielevonglücksspielsuchtbetroffeneeinenerheblichenanteilanschuldenhaben,dergegenüberanderensuchterkranktendeutlicherhöhtist.nachdendatenderdeutschensuchthilfestatistikausdemjahr 2010liegtderAnteilderBetroffenen,diekeineSchuldenhaben,bei 32,3Prozent.Bei18,2ProzentbeträgtdieVerschuldungmehrals25000Euro, währenddiesz.b.nur4,4prozentderalkoholabhängigenund9,7prozentder Kokainabhängigen betrifft. ZurBeschaffungskriminalitätdurchGlücksspielsüchtigeliegenderBundesregierung keine belastbaren kriminalpolizeilichen Erkenntnisse vor. 46.WiehatsichnachKenntnisderBundesregierungderBruttospielertragder AufstellervongewerblichenGeldspielautomatenseit2005entwickelt, undwiehatsichimgleichenzeitraumdie12-monats-prävalenzeiner SpielteilnahmebeijungenMännernzwischen18und20Jahrensowie zwischen21und25jahrenentwickelt (bittegegliedertnachjahrenangegeben)? DieEinnahmenderAufstellerausdemBetriebvonGeldspielgeräten (Kasseninhalteinschl.abzuführendeSteuern)habensichnachdenvorliegendenGutachtendesInstitutsfürWirtschaftsforschunganderUniversitätMüncheninden Jahren 2005 bis 2011 wie folgt entwickelt (jeweils in Mrd. Euro): 2005:3.2,2006:2.97,2007:3.21,2008:3.37,2009:3.7,2010:3.94; 2011: 4.140. Neuere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. WieTabelle24deso.g.ForschungsberichtesderBZgAzuentnehmenist,hat sichdie12-monats-prävalenzderteilnahmeamglücksspielangeldautomaten bei jungen Männern wie folgt entwickelt: 18 bis 20 Jahre2007: 5,8Prozent2009: 15,3Prozent2011: 19,5Prozent. 21 bis 25 Jahre2007: 5,1Prozent2009:9,0Prozent2011:11,5Prozent. 47.WiehatsichnachKenntnisderBundesregierungdieZahldergewerblichenGeldspielautomatenindenletztenzehnJahrenentwickelt (bitteseparat nach Spielhallen und gastronomischen Einrichtungen angeben)? EsgibtkeinegenaueundvollständigeErfassungfürdieimBundesgebietaufgestelltenGeldspielgeräte.2003warenrund187000Geldspielgeräteaufgestellt, 2005erreichtedieZahlmit183000ihrenTiefpunkt (zumvergleich:1995 warenrund242000geräteaufgestellt).diezahlistinzwischenwiederauf rund240000geräteangestiegen.diezahlderingaststättenaufgestellten GeldspielgerätehatindenvergangenenJahrenstetigabgenommen,derzeitsind dort rund 70 000 Geräte aufgestellt. 48.WelchefinanziellenMittelstelltdieBundesregierungindiesemJahrfür diepräventionderglücksspielsuchtzurverfügung,undwiehatsichdie finanzielleausstattungdafürindenletztenfünfjahrenentwickelt (bitte gegliedert nach Jahren und Maßnahme)? PräventionisteinegesamtgesellschaftlicheAufgabe.NachderVerabschiedung desglücksspielstaatsvertrageshabenvorallemdieländergroßesummenfür diepräventionderglücksspielsuchtzurverfügunggestellt.vordiesemhinter-

Drucksache 17/13014 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode grundhatdiebundesregierungihreaktivitätenaufdiesemfeldindenletzten Jahrenzurückgefahren.NachderzeitigemStandstelltdasBMGindiesemJahr Mitteli.H.v.45940EurofürdiePräventionderGlücksspielsuchtzurVerfügung,diewie2012ineineStudiezurFragederSelbstheilungbeimpathologischenGlücksspielfließen.IndenJahren2009und2010hattedasBMGeingroßesModellprojektzurQualifizierungvonSuchtberatungsstellenzurFrühinterventionbeipathologischemGlücksspielfinanziert.DarüberhinauswerdenregelmäßigdieJahrestagungendesFachverbandsGlücksspielsuchtfinanziell unterstützt,diedemtransferwissenschaftlichererkenntnisseindiepraxisder Prävention und Behandlung dienen. DiefinanziellenAusgabenfürGlücksspielsuchtpräventionimengerenSinne durchdasbmgderletztenfünfjahrestellensichvordiesemhintergrundwie folgt dar: 2009:342243Euro 2010:405289Euro 2011:0Euro 2012:47350Euro 2013:45940Euro. DasBundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendhatim Herbst2012AufklärungsmaterialienzurVerbesserungdesInformationsstandes überdiealtersbeschränkungenbeimglücksspielingaststätten (FlyermitheraustrennbaremAufkleber Glücksspiel:NixfürJugendliche! )erstellt.zurgezieltenpräventionsarbeitimrahmendesglücksspielssollmitdiesermaßnahmebeigaststättenbesitzernundihrenangestelltenfüreinebessereüberwachungderjugendschutzvorschriftenbeiglücksspielautomatengeworben werden. Für diese Maßnahme wurden 72 500 Euro aufgewendet. 49.WarumhatdieBundesregierungVertreterderAutomatenwirtschaftbereits imjuni2010überinhaltedesevaluationsberichtesdesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologieinformiert (AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageaufBundestagsdrucksache17/4358), währendderberichterstam7.dezember2010dembundesratzugesandt wordenist? DieBundesregierungverweistdazuaufihreAntwortaufdieKleineAnfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4358. 50.WessenStellungnahmenwurdenindieErarbeitungdesaktuellenEntwurfsderNovellederSpielverordnunginwelcherFormeinbezogen,und welcheexpertinnenundexpertenhatdasbundeswirtschaftsministerium angehört? DieBundesregierunghatinihrerAntwortaufdieKleineAnfragederFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN MöglicheEinflussnahmeaufFDP-geführte BundesministeriendurchParteispenden aufbundestagsdrucksache17/10982 dieverbändeundexpertenaufgeführt,diedasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologiezudemerstenverordnungsentwurfangehörthat.diese VerbändeundExpertenwurdenauchzudemüberarbeitetenVerordnungsentwurfangehört.DasBundeswirtschaftsministeriumhatdieeingegangenenStellungnahmenausgewertetund soweitsiediesfürangezeigthielt berücksichtigt. 51.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungderDrogenbeauftragtender Bundesregierung,dasssichdurchdiegeplanteNovellederSpielverordnungauchindenSpielhallendieZahlderSpielautomatenreduzieren

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/13014 wird,undplantdiebundesregierungimrahmendernovelleeinereduzierung der bisher erlaubten 12 Geldspielautomaten pro Spielhalle? 52.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungderDrogenbeauftragtender Bundesregierung,dasssichdurchdiegeplanteNovellederSpielverordnung die Zahl der Spielhallen reduzieren wird? Fallsja,welchekonkretenEinzelmaßnahmenimRahmenderNovelleder Spielverordnung sollen dies bewirken? DieBundesregierunggehtdavonaus,dasssichaufdieSpielhalleninsbesondere diespielhallengesetzederländerauswirkenwerden.denndiesesehenweitgehendebeschränkungenvor,insbesonderedasverbotvonmehrfachkonzessionenundabstandsregelungen.dieumsetzungdiesermaßnahmenwürdevoraussichtlichzueinererheblichenreduzierungderzahlderspielhallenführen. EineReduzierungderbisherinSpielhallenerlaubtenzwölfSpielgeräteistvon der Bundesregierung nicht geplant. 53.WarumplantdieBundesregierungÜbergangsfristenvonbiszufünfJahren, obwohl Spielgeräte bereits nach vier Jahren als amortisiert gelten? a)biswannsollennochgeldspielautomatennachaltemrechtzugelassen werden dürfen? b)biswannsollennachaltemrechtzugelassenegeldspielautomaten maximal noch weiterbetrieben werden dürfen? c)biswannsollengastronomischeeinrichtungenweiterhindreigeldspielautomaten aufgestellt haben dürfen? d)isteskorrekt,dassbisdahinfürdiesegerätenichtdievonbundesregierungangekündigte Eindämmung dersuchtverstärkendenfunktionen (z. B. Punktespiel) stattfindet? e)welchekonkreteneinzelmaßnahmenzursuchtpräventionundzugunstendesjugendschutzesdurchdienovellederspielverordnung greifennachansichtderbundesregierungindennächstenvierjahren, und welche erst danach? DieBundesregierungistderAuffassung,dassausreichendeÜbergangsregelungenausverfassungsrechtlichenGründenerforderlichsind,umeinenausreichendenBestandschutzzugewähren.AnträgeaufBauartzulassungnachaltem Rechtkönnennochbiszum31.Dezember2015gestelltwerden.DieseGeldspielgerätedürfenbiszum1.September2018betriebenwerden.IngastronomischenEinrichtungendürfenbiszum1.September2018dreiGeldspielgeräte aufgestelltwerden.zumpunktespielsiehedieantwortzufrage25.diegerätebezogenenverschärfungen,u.a.diespielpausenachdreistundenunddieabsenkungdesmaximalendurchschnittsverlustssollenbereitszum1.september 2013inKrafttreten.Siemüssenbeiallenabdem1.Januar2016gestelltenZulassungsanträgen eingehalten werden. 54.WelchegastronomischenEinrichtungensollenvonderReduzierungder Geldspielautomaten nicht betroffen sein, und wie viele betrifft dies? DieAusnahmeregelungzieltabaufAutobahnraststätten,Wettannahmestellen derkonzessioniertenbuchmacherundreinerauchergaststätten.grundfür dieseausnahmenistdieüberlegung,dassjugendlicheentwederausrechtlichengründenkeinenzutrittzudiesenräumlichkeitenhaben,oderaufgrund derörtlichenlageeinegefährdungjugendlichernichtzuerwartenist.wie vieleeinrichtungendavonbetroffensind,istnichtbekannt.diebundesregierungweistallerdingsdaraufhin,dassinvielendieserbetriebebereitsheute weniger als die zulässigen drei Geldspielgeräte aufgestellt sind.

Drucksache 17/13014 16 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 55.WelchetechnischenSicherungsmaßnahmen,welchedieEinhaltungdes SpielverbotsfürKinderundJugendlichesicherstellen,sollenkünftigfür allegeräteerforderlichsein,undwelcheevaluierungdiesertechnischen SicherungsmaßnahmenhinsichtlichihrerWirksamkeitliegtderBundesregierung vor? EssolleninallenGeräten,dieinGaststättenaufgestelltsind,technischeVorrichtungeninstalliertsein,diedenBetriebnurnachFreischaltungdurchden Wirtermöglichen.ZusätzlichsollinalleninSpielhallenundinGaststättenaufgestelltenGerätenderBetriebnurmitBenutzungeinerpersonenungebundenen aneingerätgebundenenspielerkartemöglichsein.esliegenderbundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass diese Maßnahmen ihre Wirkung verfehlen. 56.InwiefernsolleineVerbesserungderManipulationssicherheitderGeldspielautomaten nur die Gewinne und Verluste betreffen? DieVerbesserungderManipulationssicherheitsollnichtnurdieGewinneund Verlustebetreffen.Esistzumeinenvorgesehen,denSchutzderGeräte,insbesonderederSoftware,durchdieEinschaltungvonanerkanntenSicherheitsprüfstellenimRahmendesZulassungsverfahrenszuverbessern.ZumanderensollentechnischeMaßnahmenergriffenwerden,umdievonderKontrolleinrichtungderSpielgeräteerzeugtenEinsatz-undGewinndatensozusichern,dass eine Überprüfung der Korrektheit auch außerhalb der Spielgeräte möglich ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333