(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7095 Vereinfachung des Reisekostenrechts Vorbemerkung der Fragesteller GeschäftsreisensindeinwesentlicherBestandteilderwirtschaftlichenAktivität.InDeutschlandgabesimJahr20108,1MillionenGeschäftsreisende.Das bedeutetegegenüber2009einminusvon6,8prozent.154,8millionen GeschäftsreisenführtendabeizuAusgabeninHöhevon43,5Mrd.Euro gleichbedeutendmit127europrogeschäftsreisenderbzw.geschäftsreisendemundtag (vgl.vdrgeschäftsreiseanalyse2011).reisekostenabrechnungenerfordernabergleichzeitigeinenhohenbürokratischenaufwand.gerade fürkleinste,kleineundmittelständischeunternehmenwirddieszunehmend zueinerbetrieblichenherausforderung.derbundesfinanzhof (BFH)hatdie ReisekostenabrechnungfürBeschäftigtemitmehrerenArbeitsstättennun erheblichvereinfacht.arbeitnehmerkönnensteuerlichauchdannnureine Arbeitsstätteangeben,wennsietäglichinverschiedeneFilialendesArbeitgeberseingesetztwerden,wiederBFHindreiamMittwoch,den24.August 2011,inMünchenveröffentlichtenUrteilenentschied (vgl.dazuaz.vizr 55/19u.a.).DamitentfälltfürBeschäftigtedastäglicheAufsplittenvonEntfernungspauschalenunddiekomplizierteBerechnungvonVerpflegungsmehraufwendungen.Am30.August2011berichtetedas Handelsblatt (S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung. Vorbemerkung der Bundesregierung MitdemProjekt ReformdessteuerlichenReisekostenrechts ReiKoRef soll einauftragausdemkoalitionsbeschlussvom9.dezember2010erfülltwerden.zudemhatdiebundesregierungdemdeutschenbundestagimregierungsentwurfdessteuervereinfachungsgesetzes2011 (Bundesratsdrucksache 54/11, S. 32) eine Überprüfung des Reisekostenrechts in Aussicht gestellt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom7.Oktober2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/7303 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieProjektgruppebestehtausMitgliedernverschiedenerFachreferatedes BundesministeriumsderFinanzensowieausFachbeamtenderoberstenFinanzbehörden der Länder. ZieldesProjektesist,ReformansätzezuVereinfachungsmöglichkeitenimsteuerlichenReisekostenrechtzuerarbeiten.Schwerpunktesinddabeiinsbesondere diethemenbereiche regelmäßigearbeitsstätte sowie Auswärtstätigkeit. HierbeiwerdenauchdieBereiche Verpflegungsmehraufwendungen und doppeltehaushaltsführung indieüberprüfungeinbezogen.dieaktuelle RechtsprechungdesBundesfinanzhofs (BFH)wirdebenfallsberücksichtigt.Die ProjektgruppewirdVorschlägeerarbeiten,diefinanziellausgewogensindund möglichsteinebreiteunterstützungbeidenbetroffenengruppenfinden.hierdurchsollnebendemzieldesbürokratieabbaus,weitererechtssicherheit,eine vereinfachtehandhabbarkeitsowieeineentlastungbeidenaufzeichnungs-und Nachweispflichten für alle Betroffenen erreicht werden. DasBundesministeriumderFinanzenwirddemDeutschenBundestagvoraussichtlichbisEndeDezember2011einenBerichtmitverschiedenenVereinfachungsansätzenalsGrundlagefürdieweiterenBeratungenvorlegen.Die Ergebnissebleibeninsoweitabzuwarten.AngesichtsderlaufendenArbeiten kanneinereihevonfragennurinallgemeinerformunterhinweisaufdie AusführungeninderVorbemerkungderBundesregierungbeantwortetwerden. 1.WergehörtderProjektgruppezumReisekostenrechtan,dielautBundesministeriumderFinanzeneingesetztwordenist (vgl.handelsblattvom 30.August 2011, S.18)? Welche Interessenverbände sind daran beteiligt? WelcheInstitutionsichert,dassauchArbeitnehmerinteressenberücksichtigt werden? Welche weiteren Bundesministerien sind eingeladen? DarüberhinausfandnebenvorbereitendenFachgesprächenmitVertreternder LändersowieVerbändenam10.August2011aucheinoffener,fachlicher Gedankenaustauschstatt,zudemdasBundesministeriumderFinanzeneingeladenhatte.75VertreterderLänder,VerbändeundRessortssindderEinladunggefolgtundhabenzumThema ReformdessteuerlichenReisekostenrechts ausihrerfachlichensichtvereinfachungsüberlegungenindasprojekt eingebrachtunddiesegemeinsammitallenanwesendenvertreternderbetroffenengruppendiskutiert.dieinteressenderarbeitnehmerwurdendabeiunter anderemvomneuenverbandderlohnsteuerhilfevereinee.v.,dembundesverbandderlohnsteuerhilfevereine,dembunddersteuerzahler,demdeutschenbeamtenbundsowiedergewerkschaft ver.di vertreten.darüber hinaussinddasbundesministeriumdesinnern,dasbundesministeriumfür WirtschaftundTechnologie,dasBundesministeriumderVerteidigung,das BundesministeriumfürArbeitundSozialesunddasAuswärtigeAmtderEinladung gefolgt. 2. Wann ist mit einer Überarbeitung des Reisekostenrechts zu rechnen?

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7303 3. Was wird diese Überarbeitung des Reisekostenrechts beinhalten? 4.WirddieseÜberarbeitungsichandemZieldesBürokratieabbausfür Unternehmenorientieren,undfallsja,wiestelltdieBundesregierungdies sicher? DerBürokratieabbauwirdfüralleBetroffenengleichermaßenangestrebt, d.h.fürdieunternehmen,dieverwaltungunddiebetroffenensteuerpflichtigen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5.MitwelchendurchschnittlichenmonetärenEntlastungenkönnenUnternehmen pro Reisender bzw. Reisendem und Reisetag rechnen? 6.WirddasReisekostenrechtimHinblickaufdievermehrtinternational stattfindenden Geschäftsaktivitäten angepasst, und wenn ja, inwiefern? 7.InwiefernwirddasUrteildesBundesfinanzhofes (Az.VIZR55/19u.a.) berücksichtigt,undversuchtdiebundesregierunginderüberarbeitung desreisekostenrechtsauchderbisherübrigenrechtsprechungzufolgen? UnterÄnderungseinerbisherigenRechtsprechunghatderBundesfinanzhofmit denurteilenvom9.juni2011 (dierichtigenaz.lauten:vir55/10,vir36/10 undvir58/09)entschieden,dasseinarbeitnehmernichtmehralseineregelmäßigearbeitsstätteinnehabenkann.nachseinerfrüherenrechtsprechung konnteeinarbeitnehmer,derinmehrerenbetrieblicheneinrichtungendes Arbeitgeberstätigwar,nochmehrereregelmäßigeArbeitsstättennebeneinander innehaben. Hieran hält der VI. Senat des BFH jedoch nicht länger fest. Die neuen Urteile werden in die Prüfung der Projektgruppe einbezogen. 8.WiesollenUnternehmenbeiderNachweispflichtimReisekostenrecht entlastet werden? 9.WiewirddieBundesregierungdasReisekostenrechtanpassen,umder Rechtsprechungzufolgen,dasseinArbeitnehmerhöchstenseineregelmäßige Arbeitsstätte je Dienstverhältnis haben kann? AufdieVorbemerkungderBundesregierungunddieAntwortzuFrage7wird verwiesen. 10.WirddieBundesregierungdiesogenannte46-Tage-Regelungabschaffen, und wenn ja, welche Neuregelungen sind hier zu erwarten?

Drucksache 17/7303 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WiewirddieBundesregierungdiebislangdurchdivergierendeLändererlassebestehendeRechtsunsicherheitimHinblickaufdasMerkmaldes dauerhaften Tätigwerdenslösen,undisthiereinebundeseinheitliche Lösung angestrebt? 12.StrebtdieBundesregierungeineÄnderungdesVerpflegungsaufwands nach 4Absatz5Nummer5desEinkommensteuergesetzes (EStG)i.V.m. 9 Absatz 5 Satz 1 EStG an, und wenn ja, inwiefern? 13.WirddieHandhabungderDreimonatsfristnach 4Absatz5Nummer5 Satz 5 EStG vereinfacht, und wenn ja, inwiefern? 14.InwiefernspieltdieOptioneinessteuerfreienJahrespauschbetragesfür eintägigeauswärtstätigkeitenbeidenüberlegungenzurüberarbeitung des Reisekostenrechts eine Rolle? DieserVorschlagwurdevoneinigenVerbändenimRahmendesfachlichen Gedankenaustauschesvorgetragen.AuchdieserVorschlagwirdimRahmendes Projekts geprüft. 15.WelcheÄnderungensindbeiderÜberarbeitungdesReisekostenrechtsim Hinblick auf die Dienstwagenbesteuerung zu erwarten? SindindiesemZusammenhangökologischeAnreizezuerwarten,die beispielsweisedieanschaffungvonemissionsarmenoder-freienfahrzeugen, beispielsweise mit Elektroantrieb, fördern? 16.GibtesimHinblickaufdiedoppelteHaushaltsführungzuerwartende Änderungen,beispielsweiseimHinblickaufdenNachweisdes ortsüblichenmietzinses inr9.11absatz5derlohnsteuer-richtlinien2011 i.v.m. H9.11 der Lohnsteuer-Hinweise 2011? Wenn ja, welche? 17.WirdinderÜberarbeitungdesReisekostenrechtsaucheineVereinfachungderumsatzsteuerrechtlichenRegelungenbeiHotelübernachtung und Frühstück vorgenommen? NachVorliegenderArbeitsergebnissederProjektgruppezumReisekostenrecht wirdgeprüftwerden,obundinwieweitsichauswirkungenaufumsatzsteuerrechtliche Regelungen ergeben.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7303 18.WiebeurteiltdieBundesregierungdieKritikderDeutschenSteuer- Gewerkschaft,dassüberdieEinführungderUmsatzsteuerermäßigungfür ÜbernachtungsdienstleistungenvermehrtUmsatzsteuerbetrugindiesem BereichdurchfalschdeklarierteLeistungen,etwadasFrühstück,stattfindet (vgl. DER SPIEGEL vom 28. Februar 2011)? FürdieErhebungundKontrollederUmsatzsteuersindnachderFinanzverfassungdieLänderzuständig.DerBundesregierungliegenkeineInformationen derländervor,dassesbeiabrechnungendermehrwertsteueraufhotelrechnungenaufgrunddererfolgtenrechtsänderungzum1.januar2010zu einem Anstieg von Hinterziehungen/Missbräuchen gekommen ist. 19.PlantdieBundesregierungeineEvaluationüberdieHöhederBürokratiekostenvonUnternehmenundVerwaltungenbeidenumsatzsteuerrechtlichenRegelungen beihotelübernachtungundfrühstückunddemdamit verbundenenvorsteuerabzugundderrechnungslegung (undseinenproblemen)? BürokratiekostenbelastungenausgesetzlichnormiertenInformationspflichten werdengrundsätzlichzweijahrenachdeminkrafttretenderentsprechenden RegelungdurchdasStatistischeBundesamtnachgemessen.Einebesondere EvaluationeinzelnerRegelungenhinsichtlichderBürokratiekostenvonUnternehmen und Verwaltungen ist hier derzeit nicht vorgesehen. 20.InwiefernwirddasThemaUmsatzsteuerbetruginderProjektgruppezum Reisekostenrecht diskutiert werden? FürdieProjektgruppebestehtausgegenwärtigerSichtkeinAnlass,dasThema Umsatzsteuerbetrugzudiskutieren.AufdieAntwortzuFrage18wirdhingewiesen. 21.WiehochwarenindenletztenzehnJahrendieStrafzahlungenvonUnternehmen,diegegensteuerlicheundsozialversicherungspflichtigeVorschriftenaufgrundinternationalerDienstreisenverstoßenhaben (bitte einzeln pro Jahr auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 22.WievieleUnternehmenmusstenStrafzahlungenindenletzenzehnJahren leisten (bitte einzeln pro Jahr und Unternehmensgröße auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 23.WiehatsichderPersonalbestandindenFinanzverwaltungenundder PersonalaufwandzurÜberwachungsolcherVergehenindenvergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln pro Jahr auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Drucksache 17/7303 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24.WirdeininternationalerInformationsaustauschmitanderenFinanzverwaltungenvorgenommen,undwennja,inwelchemUmfangfindet dieser statt? SoweitsteuerlichrelevantkannaucheininternationalerInformationsaustausch mitanderenfinanzverwaltungenstattfinden.derbundesregierungliegenüber den Umfang keine Erkenntnisse vor.

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