Listeriose-Erkrankungen mit tödlichem Verlauf durch mögliche Lücken in der Lebensmittelsicherheit

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/1339 17. Wahlperiode 09. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1132 Listeriose-Erkrankungen mit tödlichem Verlauf durch mögliche Lücken in der Lebensmittelsicherheit Vorbemerkung der Fragesteller DerBakterienartListerienmussbeimUmgangmitLebensmittelnbesondere Aufmerksamkeitgeschenktwerden.GelangendieBakterieninMilch-, Fleisch-oderFischprodukte,bestehtfürVerbraucherinnenundVerbraucher einegesundheitsgefahr.diewiderstandsfähigenkeimekönneneineschwere Erkrankungauslösen.BeiSäuglingenundSchwangerensowiealtenundgesundheitlich geschwächten Menschen kann die Krankheit tödlich enden. BeieinemaktuellenListerien-AusbrucherkranktenindenvergangenenMonatennachAngabendesRobertKoch-Instituts (Stand1.März2010)in DeutschlandachtMenschen,dreiPatientenverstarben.Auslöserwareinin ÖsterreichhergestellterHarzerKäse,derhierzulandeüberdenDiscounter Lidlvertriebenwurde.InÖsterreich,wodasProduktebenfallsverkauft wurde, erkrankten 21 Menschen, acht von ihnen starben. DerVorfallweistaufmöglicheLückeninderKontrollederLebensmittelsicherheithin,wodurchVerbraucherinnenundVerbraucherunzureichendgewarntwerden.UrsacheisteineproblematischeFestlegungimLebensmittelundFuttermittelgesetzbuch (LFGB).Darinistunter 40dieInformationder Öffentlichkeitgeregelt,wenneinRisikofürdiemenschlicheGesundheitbesteht.UnterAbsatz2heißtes,dasseineInformationderÖffentlichkeitdurch diebehördenurzulässigist,wenndiesnichtodernichtrechtzeitigdurchden Lebensmittelunternehmererfolgte.Eswirdnichtüberprüft,oballeBetroffeneninangemessenerZeiterreichtwerden.AuchistinAbsatz3geregelt,dass diebehördedenherstelleroderhändleranzuhörenhat,bevordieöffentlichkeitgewarntwird.daskanndazuführen,dasswertvollezeitzumgesundheitlichen Schutz der Bevölkerung verstreicht. LidlnahmeinenTagnachderoffiziellenWarnmeldungimEU-SchnellwarnsystemzweibetroffeneKäsesortenam23.Januar2010ausdenRegalen.Verbraucherschutzverbändekritisiertenallerdings,dassdieVerzehrwarnungdie KundinnenundKundennichtwirksamerreichte.Erstam16.Februar2010 kameszueinerzweitenundunmissverständlichenmeldungdurchlidlsowie DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 1. April 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/1339 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zueinerbehördlichenwarnmeldungdurchdasernährungsministeriumin Baden-Württemberg.AndemTagliefjedochbereitsdasMindesthaltbarkeitsdatumderbetroffenenKäseprodukteab.Esmussdavonausgegangenwerden, dass zu diesem Zeitpunkt die belastete Ware nahezu vollständig verzehrt war. InjedemFallsindsowohlBehördenalsauchdieUnternehmendaraufangewiesen,dassdieMediendieProduktwarnungenwahrnehmbaraufgreifen.Für einegewissezuspitzungmitdemverweisauftodesfälleundmögliche behördlicheversäumnissesorgtenindiesemfallverbraucherverbände.erst nachderzweitenverzehrwarnungdurchlidlgriffendieallgemeinenmassenmediendiethematikumfassendundanprominenterstelleauf.einevonden MediengewünschteZuspitzungkannjedochauchimWiderspruchzueiner sachgenaueninformationderöffentlichkeitstehen.esistdaherzufragen,ob bisherigemitteilungsformen,wiepressemitteilungenundinformationenauf InternetseitenvonBehördenundUnternehmenausreichendgeeigneteFormen der Verbraucherwarnung darstellen. EinProblemeinerwirksamenÜberwachungundschnellenWarnungder ÖffentlichkeitdurchdieBehördenstelltauchdieunterschiedlicheZuständigkeitindeneinzelnenBundesländerndar.ObwohlderListerienbelasteteHarzerKäsevonLidlinmehrerenBundesländernvertriebenwurde,gabeskein einheitlichesvorgehenderverantwortlichenbehörden.währendinbaden- WürttembergeineWarnlisteundeinePressemitteilungam16.Februar2010 veröffentlichtwurden,verwiesdasbundeslandhesseniminternetlediglich miteinemlinkaufdiemeldungvonlidl.inmecklenburg-vorpommernhingegenwarntedaszuständigelandesamtfürlebensmittelsicherheitbereitsam 25.Januar2010vordemLidl-Käse.BeidenLandesbehördenistdurchgängig auffällig,dassderzugangzudenwarnlisteniminterneteinzumteilaufwändiges Durchklicken biszurerforderlichenfundstellebedarf.auchdiedarstellungsform ist uneinheitlich. NachAngabenderEuropäischenBehördefürLebensmittelsicherheit (EFSA) nimmtdiezahlderlisteriose-fälleineuropawiederzu.besondersbetroffen sindälteremenschenabdem60.lebensjahrmitschwachemimmunsystem. AuffälligistderZusammenhangzuListerienbelastetenFertiggerichten.In einerneuerenrisikobewertungderefsavomjanuar2008wurdenlisteriose-erkrankungenaufgrunddeutlichergrenzwertüberschreitungenbeiverzehrfertigenlebensmittelnfestgestellt.dieartderlebensmittelverpackungen,diezubereitungspraktiken,dermaschineneinsatzunddiekühlkettespielendabeieinewesentlicherolle.auchverweistdiebehördeindemzusammenhangaufeinemöglicherweisefalscheherangehensweisebeider Probennahme und Schulungsmängel in den Betrieben. IndustriellhergestellteFertigproduktebildendanachdenSchwerpunktder Listerien-ProblematikinEuropa.EsmussdieFragegestelltwerden,obVeränderungenbeidenHerstellungspraktikeninGroßbetriebeneinegefährliche LückeinderLebensmittelsicherheitgeöffnethaben.Möglicherweiseerfassen diebisherigekontrolleundderenbehördlicheüberwachungkeimbegünstigendebedingungennurunzureichend.diegeltendengrenzwertefürlisterien infertiggerichtenkönnennachansichtdereu-expertinnenund-experten vonseitenderherstellernichtsichereingehaltenwerden.daherwirdvonihnenfürbetroffeneprodukteeinenulltoleranz alsoeinelisterienfreiheitdes Produktes währenddergesamtenhaltbarkeitvorgeschlagen.darüberhinaus müsstenzusätzlichedatenüberdenzusammenhangvonlisterienundfertiggerichtenerhobenwerden,umdierisikenbessereinschätzenzukönnen.der österreichischegesundheitsministeraloisstögerwirftdendeutschenbehördenderweiluntätigkeitvor,obwohlestotegegebenhabe (Interviewmit dem Magazin profil am 8. März 2010). Vorbemerkung der Bundesregierung DieProblematikderlebensmittelbedingtenListeriosewirdsowohlvonder BundesregierungalsauchaufeuropäischerEbenevonderEuropäischenKommissionundderEuropäischenBehördefürLebensmittelsicherheit (EFSA)sehr

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1339 genaubeobachtet.ausbruchsgeschehenwiedasindervorliegendenkleinen AnfragethematisierteGeschehentrateninderVergangenheitwiederholtin größeremoderkleineremumfanginvieleneu-mitgliedstaatenauf.diebehördendesbundesundderländerarbeitendaherseitvielenjahrenaufverschiedenenfeldern,z.b.imbereichderdatenerfassung,derüberwachungunddes MonitoringsundderVerbraucheraufklärung,intensivanderZielsetzung,die komplexenrisikenderlebensmittelbedingtenlisteriosezuanalysierenund KontrollstrategienzurRisikominimierungzuentwickeln.Hierfürwirdsichdie Bundesregierungweiteraufnationaler,europäischerundinternationalerEbene einsetzen,umdenvorbeugendenschutzderverbrauchergesundheitsicherzustellen. DieBundesregierungistimÜbrigenderAuffassung,dassmit 40desLebensmittel-undFuttermittelgesetzbuches (LFBG)einehinreichendegesetzlicheErmächtigungfüreffektiveöffentlicheWarnungenexistiert.Auchisteingeeigneteruntergesetzlicherbzw.institutionellerRahmenzurGewährleistungeines wirksamenundeinheitlichenvollzugsdieservorschriftgegeben.diesicherstellungeinerländerübergreifendgleichmäßigenhoheninformationsbasisistbestandteileineskontinuierlichenverbesserungsprozesses.soweitsichgleichwohlaufgrundörtlichunterschiedlichersachverhalteoderinformationslagen nochunterschiedeimvollzugdurcheinzelnelandesbehördenergebensollten (vgl.antwortzufrage17),sindsiefolgedesföderalenverwaltungsaufbausder Bundesrepublik Deutschland. 1.WannfandderersteAustauschzwischendeutschenundösterreichischen Behörden imgenanntenfallzudemproblemeinermöglichenlisterien- Belastung ausgehend von österreichischen Käseprodukten statt? DerersteInformationsaustauschzwischendeutschenundösterreichischenBehörden,indemDatenzueinemListeriose-AusbruchsgeschehenimZusammenhangmiteinemkonkretbenennbarenLebensmittel (Käsederösterreichischen HerstellerfirmaProlactal)übermitteltwurden,fandam22.Januar2010statt.Im EinzelneninformiertedieösterreichischeAgenturfürGesundheitundErnährungssicherheit (AGES)am22.Januar2010überdieEU-Kommissionden KontaktpunktfürdasEuropäischeSchnellwarnsystemfürLebens-undFuttermittel (RASFF)imBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL)über12Ausbruchsfälle Listeriose (11gesicherteFälleundeinverdächtigerFall)imZeitraumvonJunibisDezember2009,diealssolcheidentifiziertwordenwaren.EswurdeüberzweiTodesfälleinformiert,einerdavon mitderbestätigtentodesursachelisterien-meningitis.fernerwurdevonder AGESmitgeteilt,dassam19.Januar2010derNachweisgeführtwordenwar, dassderausbruchsstammidentischmitdemlisteriamonocytogenesstamm sei,welcherauseinerprobequargel-käseisoliertwordenwar,dieimdezember 2009indemösterreichischenProduktionsbetriebProlactalGmbHgezogen wurde.dieseinformationenwurdenwenigeminutenspätervombvl-rasff- KontaktpunktüberdasSchnellwarnsystemandiezuständigenBehördender deutschen Länder übermittelt. Vordem22.Januar2010wardendeutschenBehördenkeinZusammenhang zwischenlisteriosefällen,diebisdahinindeutschlandaufgetretenwaren,und bestimmtenverdächtigenlebensmittelnbekannt.am15.dezember2009war dasrobertkoch-institut (RKI)vomösterreichischenBundesministeriumfür Gesundheitkontaktiertworden.ZieldieserKontaktaufnahmewares,zuerfragen,wiedasRKIgrundsätzlichbeiHäufungenvonListerioseerkrankungen indeutschlandvorgeht.hierbeiwurdenicht entgegenanderslautenderdarstellungen nachdemgeplantenvorgehenimaktuellenausbruchsgeschehen gefragt.jedochlagdemrobertkoch-institutzudieserzeitdieinformationvor,

Drucksache 17/1339 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dasseszweilisteriosefälleausbaden-württembergmitdemidentischen PFGE-MusterwiebeidenösterreichischenFällengab.DasRKIhatdieihmvorliegendenInformationenderzuständigenLandesstelleinBaden-Württemberg zurverfügunggestellt,woraufhindiesemitteilte,dasssieermittlungenzurinfektionsursache bei den beiden Listeriosefällen aufnehmen werde. 2.WievielePersonen,dieanListerioseerkrankten,wurdennachaktuellstem StandzumeineninÖsterreichzumandereninDeutschlandmitdemListerien belasteten Käse in Verbindung gebracht? NachaktuellemStand (24.März2010)wurdendemRKIgemäßdemInfektionsschutzgesetz (IfSG)inDeutschlandachtListeriose-Fälleübermittelt,diemit dembelastetenkäseinverbindunggebrachtwerden,darunterdreitodesfälle. InÖsterreichsindes (Stand:24.März2010)24Listerioseerkrankungen,diediesem Ausbruch zugerechnet werden, darunter fünf Todesfälle. 3.WievieleListeriose-FällewurdenseitdemJahr2000inDeutschlandpro Jahr gemeldet, und wie viele Todesfälle waren darunter zu beklagen? SeitEinführungdesIfSG (1.Januar2001)wurdendemRKIindenJahren2001 bis2009insgesamt3090listerioseerkrankungenübermittelt.projahrsinddies imdurchschnitt343fälle,entsprechendeinerdurchschnittlichenjährlicheninzidenz (Neuerkrankungsrate)von0,4Erkrankungenpro100000Einwohnern. Beiinsgesamt293 (9Prozent)Listeriosefällenwurdeangegeben,dassdieErkranktenanderListerioseverstorbensind;proJahrentsprichtdiesdurchschnittlich 33 Todesfällen. 4.AufwelcheLebensmittelundDarreichungsformenwarendieListeriose- Fällejeweilszurückzuführen,undwarenauchPersoneninderHerstellungskette betroffen? Grundsätzlichistzuberücksichtigen,dassaufgrundderlangenInkubationszeit derlisteriose,derunterschiedlichenempfänglichkeitvonmenschenfürdiese ErkrankungundderTatsache,dassfürdieVerzehrsanamnesebeiListeriose häufigdieverdächtigenlebensmittelnichtmehrverfügbarsind,dieeindeutige AbklärungderUrsacheneinerListeriosenurseltenmöglichist.Daheristbeider MehrzahlderinFrage3aufgezähltenListeriose-FälleseitdemJahr2001eine eindeutigeaussagedazu,welchelebensmitteldieerkrankungauslösten,nicht möglich. InDeutschlandwerdenbeivereinzeltauftretendenListerioseerkrankungenInformationenzumVerzehrvonmöglicherweiserisikobehaftetenLebensmitteln beiderhumanmedizischenerfassungderfällenichtroutinemäßigerhoben,weil dieswegendervielzahlderinfragekommendenlebensmittelundderlangen InkubationszeitohnekonkretenVerdachtnichtErfolgversprechendwäre.VerzehrsinformationenwerdenjedochwährendKrankheitsausbrüchenzurErmittlungderInfektionsursacheerhoben.AllerdingswerdenListeriose-KrankheitsausbrücheaufgrundderlangenundvariablenInkubationszeitvondreibis70Tagen,derüberregionalenVerteilungderLebensmittelsowiederzeitlichenund räumlichen Streuung der Krankheitsfälle eher selten erkannt. InsgesamtkonnteinDeutschlandseit2001nachdendemRKIunddemBundesinstitutfürRisikobewertung (BfR)vorliegendenDatenbeivierAusbrüchenein Lebensmittelbezughergestelltwerden.ImEinzelnenwarendieseaufdenVerzehrvonRohmilchkäse,Sauermilchkäse,WurstundHarzerKäsezurückzuführen.DetaillierteInformationenzuzweiendieserAusbrücheliegendemBfRüber

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1339 dasbundesweitesystemzurerfassungvonlebensmitteln,diebeiausbrüchen beteiligtsind (BELA,bis2008:ZEVALI),seitNovember2005vor.BeidemerstendieserbeidenAusbrücheausdemJahr2006 (Dauer:Juli2006bisOktober 2007)wurdeninsgesamt16Fällemit5Todesfällengemeldet.Eserkrankten überwiegendpatienteneineskrankenhauses.einnachweisdesausbruchsstammesgelanginfleischsalatgrundlage,diebeimherstellerundinderkrankenhauskücheentnommenwurdesowieinumgebungsprobendesherstellungsbetriebes.diefleischsalatgrundlagezurherstellungvonwurstsalatwurdeim HerstellerbetriebgeschnittenundunterSchutzatmosphäreverpacktausgeliefert. WievielederErkranktentatsächlichdenWurstsalatverzehrthatten,ließsichbei derausbruchsuntersuchungnichtmehrzuverlässigermitteln.übererkrankte oderinfiziertepersonenimherstellerbetriebliegendembfrkeineinformationenvor.derzweitevombfrerfassteausbrucherstrecktesichübereinenzeitraumvonoktober2006bisfebruar2007.alsauslösendesvehikelkonnteein indeutschlandhergestellterundvertriebenersauermilchkäse (OlmützerQuargel)inFertigpackungenermitteltwerden.Mindestens46Fällewurdendiesem Ausbruchzugeordnet.InungeöffnetenVerpackungenausdemKühlschrankeineranListerioseverstorbenenPersonsowieinbeimHerstellerentnommenen RückstellprobenkonntenListeriamonocytogenesinsehrhohenKonzentrationennachgewiesenwerden.AuchbeidiesemAusbruchliegendemBfRkeineInformationenübererkrankteoderinfiziertePersonenimProduktionsbetriebvor. NachAuskunftderösterreichischenAgenturfürGesundheitundErnährungssicherheitGmbHwarenauchbeimaktuellenAusbruchsgeschehenkeinePersonen betroffen, die an der Herstellung des belasteten Käses beteiligt waren. 5.WelchevomBundesinstitutfürRisikobewertung (BfR)undderEFSAbenanntenRisikogruppensindseitdemJahr2000besondersvonErkrankungen betroffen, und wie verteilen sich die Todesfälle auf diese Gruppen? VonderListeriosedesMenschenbesondersbetroffensindPatientenmit Grunderkrankungen (z.b.tumoren,diabetesmellitus),älteremenschen, SchwangereundderenungeboreneKindersowieabwehrgeschwächtePersonen oder Menschen unter immunsuppressiver Therapie. 8ProzentderandasRKIübermitteltenZahlenzuListerioseerkrankungenwaren Neugeborenenlisteriosenund67ProzentderübermitteltenListeriose-Fälle betrafenpersonenab60jahren.informationenzugrunderkrankungenderlisterioseerkranktenwerdennachdeminfektionsschutz-gesetznichterhoben,so dasseineweitereaufteilungdieserlisteriose-fällenachrisikogruppennicht möglich ist. GemäßAngabenderEFSAsindinderEUvorallemSenioren (über65jahre) undneugeborenevonderlisteriosebetroffen,wobeidiealtersverteilunginden letztenjahrengleichgebliebenist.diehöchsteerkrankungsratehattenimjahr 2008inderEUdieüber65-Jährigenmit0,95gemeldetenFällenpro100000 Einwohner.IndieserAltersgruppetratenauchdiemeistentödlichenKrankheitsverläufeauf (87Todesfälle,bezogenaufgemeldeteFällemitbekanntemAusgang). 6.IstbeidenRisikogruppeneineVeränderunginderBetroffenheitzufrüherenJahrenerkennbar,wieistdieszuerklären,undwelcheSchlüssezieht die Bundesregierung daraus? Insgesamtkamesseit2001zueinemleichtenAnstiegderandasRKIübermitteltenListerioseerkrankungen,miteinemGipfelindenJahren2005und 2006.DieGesamtzunahmederInzidenzberuhtaufeinerZunahmederErkran-

Drucksache 17/1339 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kungshäufigkeitbeipersonenab60jahren.indereutratengemäßdenangabenderefsaimjahr200855,2prozentdergemeldetenfälleinderaltersgruppederüber65-jährigenauf.indenjahren2004und2005entfielen 51 Prozent bzw. 54 Prozent der Fälle in diese Altersgruppe. DieUrsachefürdietendenziellsteigendeErkrankungshäufigkeitanListeriose beiälterenpersonenistnichtbekannt.möglichegründekönntenveränderungeninderaltersstrukturunddersteigendeanteilvonpatientenmitvorhandenen Grunderkrankungen in der Bevölkerung sein. 7.WieinformiertsichdieBundesregierungübereinemöglichstwirksame InformationderÖffentlichkeitbeiVerzehr-bzw.Verbraucherwarnungen bei den zuständigen Landesbehörden? 8.SindFormundUmfangderVerbraucherwarnungendurchUnternehmen nachansichtderbundesregierunginjedemfallderkonkretengefährdung angemessen (bitte mit Begründung)? 9.ErreichendieVerbraucherwarnungenderUnternehmennachEinschätzungderBundesregierungdiebetroffenenVerbraucherinnenundVerbraucher im nötigen Maße (bitte mit Begründung)? 10.HatdieBundesregierungHinweisedarauf,dassUnternehmenwichtige odersachgerechteinformationeninverzehr-bzw.verbraucherwarnungen zurückgehalten haben? Wenn ja, um welche Informationen handelt es sich? 11.WerdenVerbraucher-bzw.VerzehrwarnungenderUnternehmerdahingehendüberprüft,obsiemöglichstalleBetroffenenerreichenundimerforderlichen Maße wirksam sind? NachwelchenMethodenunddurchwenerfolgenderartigeÜberprüfungen? Was sind die zentralen Erkenntnisse daraus? Die Fragen 7 bis 11 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: 40LFGBregeltimEinzelnendieVoraussetzungenundModalitätenderInformationbzw.derWarnungderÖffentlichkeitdurchdiezuständigeBehörde, wobei 40 Absatz 2 LFGB ausdrücklich vorsieht, dass eineinformationderöffentlichkeitdurchdiebehörde ( )nurzulässig (ist), wennandereebensowirksamemaßnahmen,insbesondereeineinformationder ÖffentlichkeitdurchdenLebensmittel-oderFuttermittelunternehmeroderden Wirtschaftsbeteiligten,nichtodernichtrechtzeitiggetroffenwerdenoderdie VerbraucherinnenundVerbrauchernichterreichen.UnbeschadetdesSatzes1 kann die Behörde ihrerseits die Öffentlichkeit auf 1. eine Information der Öffentlichkeit oder 2. eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durchdenlebensmittel-oderfuttermittelunternehmeroderdensonstigen Wirtschaftsbeteiligten hinweisen. ZuständigfürMaßnahmennach 40LFGBsinddieBehördenderLänder,d.h. dassalleindiezuständigebehördebeurteilenundabwägenmuss,ob,inwieweit undinwelcherartundweisedieöffentlichkeitseitensderbehördeinformiert wird.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1339 12.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieVerbraucherwarnung desunternehmenslidlbezüglichdeslisterienbelastetenharzerkäses vom23.januar2010ausreichendwirksamwar,umallebetroffenenzu erreichen, und wie begründet sie ihre Auffassung? ZuständigfürdieBeurteilungderWirksamkeitderam23.Januar2010ergangenenVerbraucherwarnungdesUnternehmensLidlistdiefürAngelegenheiten derlebensmittelüberwachungzuständigeoberstelandesbehörde.nachden dembundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz (BMELV)vorliegendenInformationenvertrittdiesedieAuffassung,dassunter Berücksichtigungderam22.und23.Januar2010vorliegendenInformationslageundinAnbetrachtdesUmstandes,dassdieVerbraucherwarnungdesUnternehmenssofortvonderTagespresseundNachrichtensendungenaufgegriffen wurde,dieinformationderöffentlichkeitdurchdasunternehmenausreichend im Sinne des 40 LFGB war. 13.InwelchenBundesländernwurdederbelasteteKäsedurchLidlangeboten? NachInformationenausBaden-Württembergvom28.Januar2010wurdenzehn ZentrallagerderFirmaLidlmitdembetroffenenErzeugnisHarzerKäseder Marke Reinhardshof beliefert.diebetreffendenzentrallagerbefindensichin denländernbaden-württemberg,bayern,bremen,hamburg,hessen,mecklenburg-vorpommern,niedersachsen,nordrhein-westfalen,rheinland-pfalz undschleswig-holstein.welchemengenankäseimeinzelhandelangeboten wurden, und in welchen Ländern, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 14.WiehochwarderAnteildervonLidlzurückgenommenenWareimVerhältniszumAbverkaufinderZeitvondererstenWarnmeldungbiszum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 15.WievieleVerbraucherinnenundVerbraucherhabensichinobengenanntemZeitraumbeiderFirmenhotline (TelefonundE-Mail)überdenListerien-Vorfall informiert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 16.WarumhatLidlam16.Februar2010eineerneuteVerbraucherwarnung herausgegeben,obwohlandiesemtagdasmindesthaltbarkeitsdatumdes betroffenen Käses bereits ablief? HattenbehördlicheStelleneinenEinflussaufdiesesVorgehen,undwie erklärtdiebundesregierung,dassdiemassenmedienerstnachdieser zweitenmeldungdenlisterien-vorfallindeutlichwahrnehmbarerweise aufgegriffen haben? Am23.Januar2010hatdieFirmaLidlnachErhaltderInformationendurchdie zuständigenbehördeninbaden-württembergzudemerzeugnisharzerkäse dermarke Reinhardshof,200g dasbetroffeneerzeugnisundvorsorglichauch Reinhardshof,BauernhandkäsemitEdelschimmel,200g inallendeutschen FilialenausdemVerkaufgenommenundeineVerbraucherwarnungveröffentlicht.ZudiesemZeitpunktgabesfürDeutschlanddenVerdachteinesursächlichenZusammenhangszwischendemAuftretenvonListeriose-Erkrankungen unddemerzeugnisharzerkäsedermarke Reinhardshof,200g.Am

Drucksache 17/1339 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.Februar2010teiltedasRKIdemBVLzuListeriose-Erkrankungenin Deutschlandmit,dassdieseitdem22.Januar2010imNationalenReferenzzentrumfürSalmonellenundandereEnteritis-Erreger (RKIWernigerode)untersuchtenListerien-IsolateauchvonvierPatientenausdemJahre2010einen identischen genetischenfingerprint mitdenenausdemlisterienkontaminiertenharzerkäseisoliertenergebenhaben.dieseinformationwurdeumgehend andiezuständigenbehördeninbaden-württembergweitergeleitet.daraufhin wurdevonderfirmalidlinabstimmungmitdenzuständigenbehördendes LandesBaden-WürttembergundfachlichbegleitetdurchdasBVLeinezweite Verbraucherwarnung veröffentlicht. EinZusammenhangzwischenderzweitenVerbraucherwarnungderFirmaLidl unddemablaufdesmindesthaltbarkeitsdatumsdeskäsesbestandnicht.aus SichtderBundesregierungisterfahrungsgemäßdavonauszugehen,dassauchLebensmittel,derenMindesthaltbarkeitsdatumabgelaufenist,vonVerbrauchernin manchenfällennochverzehrtwerden.ausdiesemgrundwaresnachauffassungderbundesregierungsinnvoll,dassdasunternehmennachbekanntwerden derneueninformationenvom16.februar2010dieöffentlichkeiterneutwarnte, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum des Käses am gleichen Tag ablief. DieinderFragegetroffeneFeststellung,dassdieMedienerstnachderzweiten MeldungdieAngelegenheitindeutlichwahrnehmbarerWeiseaufgegriffenhätten,trifftnachAuffassungderBundesregierungnichtzu.Vielmehrwurdeinden MedienbereitsdieersteVerbraucherwarnungdesUnternehmensvom23.Januar 2010beachtetundüberregionalverbreitet,soz.B.durchInternet-Meldungen der SüddeutschenZeitung ( RückruffürHarzerKäsevonLidl )unddes Nachrichtenmagazins DERSPIEGEL ( LidlwarntvorBakterienimKäse ) vom 23. Januar 2010. 17.HältdieBundesregierungdieunterschiedlichenVorgehensweiseneinzelner LandesbehördenimFalldesLidl-Käsesfürsachgerechtundgeeignet,obwohlsichArt,UmfangundZeitpunktderÖffentlichkeitsinformationinden einzelnenbundesländernerheblichunterschied (bittemitbegründung)? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassesdieübergeordnete,gemeinsame ZielsetzungderBundes-undderLänderbehördenist,imFallvonlebensmittelbedingtenKrankheitsausbrüchensofortallenotwendigenMaßnahmenzuergreifen,umVerbraucherinnenundVerbrauchereffektivundumfassendzu schützen.dievoneinerbestimmtenbehördejeweilsergriffenenmaßnahmen richtensichnachartundumständendesjeweilsimzuständigkeitsbereichder betreffendenbehördeliegendensachverhaltssowiederjeweilsdortverfügbareninformationslage.darauskönnensichunterschiedlichevorgehensweisen einzelner Landesbehören ergeben. 18.DurchwelcheMaßnahmenstelltdieBundesregierungeineinheitliches undwirksamesvorgehenzwischendenländernundauchbeimbundbezüglich der Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen sicher? 19.HältesdieBundesregierungfürsinnvoll,einheitlicheStandardsfürdie VeröffentlichungvonWarninformationenfestzulegen,umeineschnelle undbreiteerreichbarkeitderbevölkerungsicherzustellen (bittemitbegründung)? Die Fragen 18 und 19 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: DieBundesregierungunddieVertreterderfürdenVollzugdesLebensmittelrechtszuständigenoberstenLandesbehördenhabeninderBeratungderLänderarbeitsgemeinschaftVerbraucherschutz (LAV)inder14.SitzungderLAVam

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/1339 16./17.November2009imRahmenderBeratungvonTOP14 ( Gemeinsame Internet-PlattformderLänderzunichtsicherenLebensmitteln www.lebensmittelwarnung.de )sichgrundsätzlichzustimmendzureinrichtungeinergemeinsameninternet-plattformzunichtsicherenlebensmittelnausgesprochen. Einzelheiten,z.B.zudenKosten,dertechnischenRealisierungundderBetreuungdesSystemsbedürfennochderweiterenKlärung.DieBundesregierung gehtdavonaus,dassmitderkünftigeninternet-plattformbundesweiteineinheitlicheresvorgehenimhinblickaufdieinformationderöffentlichkeitdurch diebehördenimrahmendes 40LFGBerreichtwerdenkann.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. 20.IstesnachAnsichtderBundesregierungsachgerecht,dasLebensmittelundFuttermittelgesetzbuch (LFGB)in 40zuändern,umdenzuständigenBehördenzumSchutzdermenschlichenGesundheitbeiVerbraucherwarnungenmehrHandlungsbefugnissezugeben,indemsieunabhängig vonunternehmenwarnungenherausgebendürfen (bittemitbegründung)? 21.ErwägtdieBundesregierunganderegesetzgeberischeMöglichkeiten,um dengesundheitsschutzdurchverbraucher-bzw.verzehrwarnungensowie Rückrufe oder Verkaufsverbote zu verbessern? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 20 und 21 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: NachAuffassungderBundesregierungexistiertmit 40LFGBeinegeeignete gesetzlichegrundlage,dieimfallevonsog.vorkommnissenbeidenvondieser VorschrifterfasstenErzeugnisseneineeffektivesowieArt,UmfangundVerbreitungdesRisikosangemessenberücksichtigendeInformationenderÖffentlichkeitdurchdiezuständigenBehördenderLänderermöglicht.EineInformation deröffentlichkeitdurchdiewirtschaftsbeteiligtenistnachdieservorschrift u.a.nurzulässig,wennsie ebensowirksam istwieeinebehördlichemaßnahmeunddiebetroffenenverbraucherinnenundverbraucher rechtzeitig erreicht.dieseerfordernissesindebensowiedieübrigentatbestandsmerkmale des 40LFGBdurchdiezuständigenBehördenderLänderzuprüfen,dieu.a. durchdie AVVRahmen-Überwachung bzw.durchdie LänderarbeitsgemeinschaftVerbraucherschutz (LAV) überbewährteuntergesetzlicheinstrumente bzw.abstimmungsgremienzurländerübergreifendenkoordinierungbeisog. Vorkommnissenverfügen,diezudemfürdieBerücksichtigungderUmstände desjeweiligeneinzelfallesdenzuständigenbehördenderländerdienotwendigeflexibilitätgewährleisten.dasregelungssystemdes 40LFGBentspricht imübrigen mindestens vergleichbareninternationalenbzw.nationalenvorschriftenüberdiebehördlicheöffentlichewarnung (vgl.zumbeispiel 69Absatz4desArzneimittelgesetzes; 8Absatz4Satz3und4, 10Absatz2bis5 desgeräte-undproduktsicherheitsgesetzes).imübrigenwirdaufdieantwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. 22.IstdiederzeitpraktizierteFormderÖffentlichkeitsinformationbeiVerzehr-bzw.Verbraucherwarnungen,wobeiimWesentlichendaraufvertrautwird,dassdieMassenmediendieMeldungenaufgreifen,geeignet, diebevölkerungimerforderlichenmaßezuwarnen,undwiebegründet die Bundesregierung ihre Haltung? AusSichtderBundesregierungistdieVerbreitungvonVerzehr-undVerbraucherwarnungendurchdieMedien,unabhängigdavon,obdieWarnmeldungen

Drucksache 17/1339 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode durchdiezuständigebehördeoderdielebensmittelunternehmerergehen,ein geeigneterweg,umbreiteverbraucherkreiseinnerhalbkürzesterzeitüber Risikenzuinformieren.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen18 und19 verwiesen. 23.StimmtdieBundesregierungmitdenErkenntnissenderEFSAüberein, dassdiezahlderlisteriose-fälleineuropaseitderjahrtausendwende wiederzunimmtundinsbesondereälteremenschenüber60jahrebetroffensind (bittemitbegründung),undwelcheerkenntnissehatsiedaraus bisher für Deutschland gezogen? DieZahldergemeldetenhumanenListeriose-FällefürDeutschlandunddieEU 2001 bis 2009 ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Land200120022003200420052006200720082009 Deutschland21623925629651213356307394 EU gesamt910909107012811443159015541389 EU-weitsinddieFallzahlenvon2001bis2006deutlichgestiegenundinden Jahren2007und2008wiederetwasgesunken.AuchdieZahlenderandasRKI übermitteltenlisterioseerkrankungenausdeutschlandsindseit2001leichtangestiegen,miteinemgipfelindenjahren2005und2006.indenjahren2007 und2008sinddiezahlendergemeldetenlisteriose-fälleindeutschlandwiederumerheblichgesunken.dieerkenntnissederefsawerdentendenziellalso auchvondendeutschendatenzudenaufgrundlagedesinfektionsschutzgesetzes übermittelten Fällen gestützt. EtwazweiDrittelallerandasRKIübermitteltenListerioseerkrankungenbetrafenPersonenab60Jahren.SowohlinDeutschlandalsauchinderEUistdie Altersgruppederüber65-Jährigenamstärkstenbetroffen.MöglicheGründe hierfürsindchronischeerkrankungenund/odermedikamenteneinnahmeoder ZuständedergeschwächtenImmunabwehrbeidieserPersonengruppe.Denkbar sindauchbesonderheitendesverzehrsverhaltensundbeimumgangmitlebensmitteln,z.b.imhinblickaufdietemperaturoderdauerderhäuslichen Lagerung von Lebensmitteln. AusSichtderBundesregierungsindweitereMaßnahmenzurAufklärungder UrsachenundEinflussfaktorenderEntwicklungdesListeriosegeschehensnotwendig. DarüberhinaushältdieBundesregierungesfürwesentlich,imRahmenderInformationundAufklärungvonVerbraucherninsbesondereRisikogruppenwichtigeInformationenzumsachgerechtenUmgangmitLebensmittelnundzuden Maßnahmen,dieVerbraucherselbstzurVermeidungvonLebensmittelinfektionenergreifenkönnen,zuvermitteln.BMELV,BfRundRKIstellendeshalbVerbrauchernimInterneteineVielzahlvonentsprechendenInformationenzurVerfügung,so.z.B.dasBfR-Informationsblatt Verbrauchertipp:SchutzvorLebensmittelbedingtenInfektionenmitListerien.AuchdervomBMELVgeförderte Aufklärungs-undInformationsdienst (aid)veröffentlichteinevielzahl vonmedien (Informationsbroschüren,LehrmaterialfürSchulen,HefteundVideos),darunterauchzumThema VermeidungvonLebensmittelinfektionen. Auch auf der aid-homepage sind entsprechende Informationen zu finden.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/1339 24.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderEFSA,dasseineerhöhte Listeriose-GefährdunginsbesonderevonFertigproduktenausgehtund dassdieursachenauchbeiderartderlebensmittelverpackung,denzubereitungspraktiken,demmaschineneinsatzundderkühlketteliegen (bitte mit Begründung)? DieBundesregierunggehtdavonaus,dasssichderinderFrageverwendete Begriff Fertigprodukte aufverzehrfertigelebensmittelbezieht.besonderheit derverzehrfertigenlebensmittelist,dasssievordemverzehrinderregelnicht mehreinerkeimabtötendenbehandlung (z.b.einerhitzebehandlung,wie etwakochen,braten,backenusw.)unterworfenwerden.nichtalleartenvon verzehrfertigenlebensmittelnsindmitdemerhöhtenrisikoeinerlisterienkontaminationbehaftet.imhinblickaufdaslisterienrisikokritischkönnengrundsätzlichjedochsolcheverzehrfertigenlebensmittelnsein,indeneneinwachstumvonlisterienmöglichist.auchdieefsadifferenziertindieserweise zwischenverschiedenenartenvonverzehrfertigenlebensmitteln.ebensowerdenaufgrunddesunterschiedlichenrisikosinabhängigkeitvonderartdes LebensmittelsinderEU-Verordnung (EG)Nr.2073/2005mitmikrobiologischenKriterienverschiedeneLebensmittelsicherheitskriterienfürdieLebensmittelkategorien VerzehrfertigeLebensmittel,diedieVermehrungvonL.monocytogenesbegünstigenkönnen und verzehrfertigelebensmittel,diedie Vermehrung von L. monocytogenes nicht begünstigen können festgelegt. ListeriensindinderUmweltallgemeinverbreitetundfindeninvielenLebensmittelngeeigneteWachstumsbedingungen.InsbesondereunzureichendeHygienemaßnahmenkönnenzumEintragvonListerieninLebensmittelbetriebeund zumdortigenverbleibderbakterien,z.b.aufoberflächen,ausrüstungsgegenständenundinanlagen,führenundsoeinekontaminationderlebensmittel verursachen.zubereitungspraktikenundmaschineneinsatzsindinsoweitnurals indirekteeinflussgrößenanzusehen,entscheidenderfaktorsindvielmehrhygienemängelimbetrieb.diegefährdungdurchdieartderverpackungder LebensmittelwirdinderFachliteraturunterschiedlichbewertet.Grundsätzlich könnenlisterieninverpackungenauchbeireduziertemsauerstoffangebotunter VakuumundSchutzgasatmosphäreüberlebenundsichvermehren.DieEinhaltungderKühlkettestelltnebenderHygieneeinesderwichtigstenKriteriendar, umdievermehrungvonlisteriamonocytogenesimlebensmittelzuverlangsamen.jedochbietetauchdieskeinengenerellenschutz,dasichderkeimauch bei4 Clangsamvermehrenkann.BeieinerKontaminationdesLebensmittels kannessobeieinerlangenlagerzeitzurvermehrungdeskeimskommen.dies istvonlebensmittelunternehmernbeiderfestlegungdesmindesthaltbarkeitsdatums zu berücksichtigen. 25.SiehtdieBundesregierungeinErfordernis,dieListeriose-Gefährdung, dievonverzehrfertigenlebensmittelnausgehenkann,durcheineverbesserte Lebensmittelkontrolle und behördliche Überwachung zu mindern? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Maßnahmen? AusSichtderBundesregierungerscheintesempfehlenswert,dassimRahmen deramtlichenlebensmittelüberwachungkünftignochintensiveralsbisher überprüftwird,oblebensmittelunternehmer,dieimhinblickauflisterienkontaminationensensiblelebensmittelherstellen,behandelnoderindenverkehrbringen,konsequenteundsystematischeeigenkontrollendurchführen.das BMELVwirdinZusammenarbeitmitVertreternderoberstenLandesbehörden demzuständigengremiumderländerarbeitsgemeinschaftfürgesundheitlichen VerbraucherschutzinKürzeeinenentsprechendenBeschlussvorschlagunterbreiten.

Drucksache 17/1339 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.KanndieBundesregierungausschließen,dassVeränderungenbeiden Herstellungspraktiken,insbesondereinGroßbetrieben,zuKeimbegünstigendenBedingungenführen,dievonderKontrolleundderbehördlichen Überwachung unzureichend erfasst werden (bitte mit Begründung)? LebensmittelunternehmerhabennachArtikel5Absatz1derVerordnung (EG) Nr.852/2004einodermehrereständigeVerfahren,dieaufdenHACCP-Grundsätzen (HACCP:GefahrenanalyseundkritischeLenkungspunkte)beruhen,einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Ferner regelt Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der genannten Verordnung dass, sofern Veränderungen am Erzeugnis,amHerstellungsprozessoderindenProduktionsstufenvorgenommen werden,derlebensmittelunternehmerdasverfahrenüberprüfenundinder erforderlichenweiseanpassenmuss.aufgabederamtlichenlebensmittelüberwachungistu.a.dieüberprüfung,oblebensmittelunternehmerdieaufdie HACCP-GrundsätzegestütztenEigenkontrollverfahrenetabliertunddenaktuellenProduktionsbedingungenangepassthaben.UnterderVoraussetzung,dass dievorgenanntenrechtsvorschrifteneingehaltenwerdenundihreeinhaltung überwachtwird,istaussichtderbundesregierungdasvonlisterienausgehende LebensmittelrisikoauchimFallgeänderterHerstellungsbedingungenkontrollierbar. 27.InwieweitistdieBundesregierungbereit,zumSchutzderGesundheitder VerbraucherinnenundVerbraucherderEFSA-Empfehlungzufolgen,bei FertiggerichteneineNulltoleranzfürListerienwährenddergesamten Haltbarkeit festzulegen (bitte mit Begründung)? AusSichtderBundesregierungistfestzustellen,dassdieEFSAinihrerjüngsten Stellungnahmevom6.Dezember2007wederdieSchlussfolgerunggezogen nochdieempfehlunggetroffenhat,dassbeifertiggerichteneinesogenannte NulltoleranzfürListerienwährenddergesamtenHaltbarkeitsdauerfestgelegt werdensollte.vielmehrhatdieefsafestgestellt,dassdieanwendungmikrobiologischerkriteriennureineuntermehrerenverfügbarenmanagement-optionenzurkontrolledeslisterienrisikosinverzehrfertigenlebensmittelnist.die EmpfehlungderEFSAlautet,dassbeiderHerstellungvonLebensmittelnkonsequentunddurchgängigdieAnwendungderGrundsätzederGutenHygienepraxisinVerbindungmitderAnwendungHACCP-gestützterKontrollsysteme beachtetwerdensollte.fernersollten,soefsa,insbesondereauchrealistische MindesthaltbarkeitsdatenundLagertemperaturenfürkritischeLebensmittel gewähltwerdenunddabeimöglichetemperaturschwankungenwährendder LagerungvonLebensmittelnimEinzelhandelundimhäuslichenBereichberücksichtigtwerden.Verbesserungen,soEFSA,seieninsbesondereauchim HinblickaufdieEinhaltungderKühlketteimhäuslichenBereichundimHinblickaufdieBeratungvonVerbrauchern (insbesonderesenioren)überdieauswahlvonfürsiegeeignetenlebensmittelnunddiesachgerechtelebensmittellagerungerforderlich.diebundesregierungstimmtdenvorgenanntenempfehlungen der EFSA zu. 28.WelchezusätzlichenUntersuchungenbzw.Datenerhebungenwilldie BundesregierunginZusammenarbeitmitdenLändernbezüglichderListerien-HäufigkeitinFertigproduktenunddendamitzusammenhängenden Produktionsverfahrendurchführen,umdieRisikenbessereinschätzenzu können? IndemaufdieAllgemeineVerwaltungsvorschriftZoonosenLebensmittelkette gestütztenstichprobenplanfürdaszoonosen-monitoring2010istvorgesehen, dassimjahr2010aufderebenedeseinzelhandelssystematischprobenvon

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/1339 Räucherfisch,Weichkäse,halbfestemSchnittkäseundFleischerzeugnissenauf das Vorkommen von Listeria monocytogenes untersucht werden. 29.WelcheweiterenMaßnahmenergreiftdieBundesregierunginZusam- menarbeitmitdenländernaufgrunddererkenntnisseausderefsa- Stellungnahme? Auf die Antwort zu den Fragen 19, 23 und 25 wird verwiesen. 30.WelcheHaltunghatdieBundesregierungzudemVorwurfdesösterreichischenGesundheitsministersAloisStöger,diedeutschenBehörden seienimfalldeslisterienbelastetenkäsestrotztodesfälleuntätiggeblieben (bitte mit Begründung)? DieseKritikwirdvonderBundesregierungzurückgewiesen.NachAuffassung derbundesregierunghabenimvorliegendenfallallebeteiligtendeutschenbehördensofortnachbekanntwerdenderrelevanteninformationeninabstimmungmitderbeteiligtenwirtschaftgezieltmaßnahmenergriffen,umsicherzustellen,dassdiekritischenlebensmittelausdemhandelgenommenundverbraucher,diesolchemöglicherweisenochimhäuslichenbereichlagerten,über bestehende Risiken informiert wurden.

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