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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/4817 Straf- und Ermittlungsverfahren nach 89a, 89b und 91 Strafgesetzbuch Vorbemerkung der Fragesteller MitdenStimmenderKoalitionderFraktionenderCDU/CSUundSPDbeschlossderDeutscheBundestagam28.Mai2009dieAnti-Terror-Paragraphen 89a VorbereitungeinerschwerenstaatsgefährdendenGewalttat,89b AufnahmevonBeziehungenzurBegehungeinerschwerenstaatsgefährdendenGewalttat und91desstrafgesetzbuchs (StGB) AnleitungzurBegehungeiner schwerenstaatsgefährdendengewalttat.damitwurdeschondievorbereitung schwererstaatsgefährdenderstraftatenoderdiebloßeverbreitungvonanleitungendazuzurstrafbarenhandlungerklärt,ohnedasseszueinerkonkreten PlanungodergarAusführungeinersolchenGewalttatkommenmuss.DerAufenthaltinsogenanntenTerrorcampskanndamitebensowiedieAnleitungzu GewaltaktenimInternetmitbiszuzehnJahrenHaftgeahndetwerden.VonSeitenderOppositionundJuristenverbändenwardamalsdieVorfeldstrafbarkeit alsrechtsstaatswidrigerbruchmitdemprinzipdestatstrafrechtssowieals Gesinnungsstrafrecht sovertreterinnenundvertreterderfraktionender FDP und DIE LINKE. scharf kritisiert worden. Vorbemerkung der Bundesregierung ZurZahlderbeidenStaatsanwaltschaftenderLändergeführtenErmittlungsverfahrenwegenderStraftatbeständeder 89a,89b,91desStrafgesetzbuchs (StGB)kanndieBundesregierungnurbegrenztAuskunftgeben.DieErhebung vonstatistischendatenbeidenstaats-undamtsanwaltschaften (StA-Statistik) enthältkeinedifferenziertenangabenzudenstrafvorschriften,nachdenenermitteltwurde.inderstrafverfolgungsstatistikfürdasjahr2009wurdendie 89a, 89bund91StGBnochnichtgesonderterfasst.ErgebnissederStrafverfolgungsstatistik für das Jahr 2010 liegen jedenfalls auf Bundesebene noch nicht vor. ZurBeantwortungderKleinenAnfragekonntedaheralleinaufErkenntnissedes Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zurückgegriffen werden. ErkenntnisseauseigenenErmittlungsverfahrendesGeneralbundesanwaltserlaubenjedochnureineeingeschränkteBeantwortungderandieBundesregie- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom3.März2011übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode runggerichtetenfragen.dennseinezuständigkeitzurstrafverfolgungbesteht nurfürtatennach 89aund89bStGBundüberdiesnurdann,wennderGeneralbundesanwaltdiebesondereBedeutungdesFallesbejaht ( 142aAbsatz1, 120Absatz2Nummer1i.V.m. 74aAbsatz1Nummer2desGerichtsverfassungsgesetzes GVG).BeiStraftatennach 91StGBbestehtindeskeine solcheübernahmemöglichkeit.beidiesenstraftatenverbleibtesdeshalbbeider alleinigen Strafverfolgungszuständigkeit der Staatsanwaltschaften der Länder. ErkenntnisseausdenindenLänderngeführtenErmittlungsverfahrenliegendem Generalbundesanwaltdahernurinsoweitvor,alssieihmberichtetwordensind. IndiesemZusammenhanghabenderGeneralbundesanwaltunddieGeneralstaatsanwältederLänderimNovember2009vereinbart,denGeneralbundesanwaltumgehendzuunterrichten,umihmGelegenheitzugebenzuprüfen,ober dasverfahrenwegenderbedeutungdersache ( 74aAbsatz2GVG)oderaus GründendesSachzusammenhangsübernimmt.AufdieserGrundlagesinddem GeneralbundesanwaltvondenStaatsanwaltschaftenderLänderbisheute38Ermittlungsverfahrengegeninsgesamt47Beschuldigtemitgeteiltworden,indenen seitenseinerlandesstaatsanwaltschaftermittlungenwegendesverdachtsder VorbereitungeinerschwerenstaatsgefährdendenGewalttat ( 89aStGB),der AufnahmevonBeziehungenzurBegehungeinerschwerenstaatsgefährdenden Gewalttat ( 89bStGB)oderderAnleitungzurBegehungeinerschwerenstaatsgefährdendenStraftat ( 91StGB)aufgenommenwurden.DadieStaatsanwaltschaftenderLänderdemGeneralbundesanwaltineinemsehrfrühenVerfahrensstadiumberichten,können,soferndieVerfahrennichtvondiesemübernommen wordensind,nurangabengemachtwerden,diegegenstandderberichterstattunggewesensind;insbesonderekönnenauchkeineangabenzumweiterenfortgangdieserverfahrenindenländerngemachtwerden.dieantwortenzuden Fragen2bis10,12bis17und19bis22beschränkensichdaheraufdievomGeneralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführten Ermittlungsverfahren. InderSachewirdzudemaufFolgendeshingewiesen:DieKleineAnfrageverwendetnebendemBegriff Verfahren auchdender Fälle (etwainfrage1). DieAntwortstelltauchbeidenFragen,indenen (konkretisierend)nachderzahl bestimmter Fälle gefragt wird, die entsprechende Zahl der Verfahren dar. I. 89a StGB 1.WievieleErmittlungsverfahrennach 89aStGBwurdenseitInkrafttreten des Gesetzes eingeleitet? SeitInkrafttretendesGesetzeszurVerfolgungderVorbereitungvonschweren staatsgefährdendengewalttatenam4.august2009wurdendurchdengeneralbundesanwaltzehnermittlungsverfahrenwegendesverdachtseinerstraftat nach 89aStGBeingeleitet.IhmwurdenvondenStaatsanwaltschaftenderLänderzudem25weitereErmittlungsverfahrenwegendesVerdachtseinerStraftat nach 89a StGB berichtet. a)wievieleermittlungsverfahrengegenwievielebeschuldigtewurden wegenderartigertatenentwedervomgeneralbundesanwalteingeleitet odervondeneinleitendenstaatsanwaltschaftenderländerandiesenabgegeben? DerGeneralbundesanwalthatachtErmittlungsverfahrengegeninsgesamtacht BeschuldigtewegendesVerdachtseinerStraftatnach 89aStGBeingeleitet. EinweiteresErmittlungsverfahrenmitsiebenBeschuldigtenwurdeübernommen.DarüberhinauswurdeeinPrüfvorgangvoneinerLandesstaatsanwaltschaft übernommen,dasvomgeneralbundesanwaltnunalsermittlungsverfahrengegen sieben Beschuldigte geführt wird.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4988 b)inwievielenfällenwurdegegenwievielebeschuldigtenach 89a StGB ermittelt? DerGeneralbundesanwaltführtzehnErmittlungsverfahrengegeninsgesamt 22BeschuldigtewegendesVerdachtseinerStraftatnach 89aStGB.Vonden StaatsanwaltschaftenderLänderwerden,soweitsiediesesdemGeneralbundesanwaltberichtethaben,25weitereErmittlungsverfahrengegeninsgesamt 27weitere Beschuldigte geführt. c)wievieledervonderbundesanwaltschafteingeleitetenverfahrenwurden später wieder an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben? VondenseitInkrafttretendesGesetzesdurchdieBundesanwaltschaftgeführten ErmittlungsverfahrenwegendesVerdachtseinerStraftatnach 89aStGB wurde keines an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. d)wievieledieserermittlungsverfahrenrichtetensichjeweilsgegenwie vielemutmaßlicheangehörigederphänomenbereichelinksextremismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus? AllezehnErmittlungsverfahrengegeninsgesamt22Beschuldigtewegendes VerdachtseinerStraftatnach 89aStGBbetrafenmutmaßlicheAngehörigedes PhänomenbereichsIslamismus.DasselbegiltfürdievondenStaatsanwaltschaftenderLändermitgeteilten25weiterenErmittlungsverfahrengegeninsgesamt 27 weitere Beschuldigte. e)inwievielenfällenwurdeneben 89aStGBzugleichwegen 129a StGB BildungterroristischerVereinigungen oder 129bStGB Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland ermittelt? InneunErmittlungsverfahrendesGeneralbundesanwaltswirdzugleichwegen desverdachtseinerstraftatnach 129aStGBoder 129bStGBinVerbindung mit 129aStGBermittelt.DieStaatsanwaltschaftenderLänderbesitzeninsoweit keine Verfolgungskompetenz. 2.InwievielenFällenrichtetensichdieErmittlungennach 89aStGBgegen Vorbereitungen im EU-Ausland, a) die von Deutschen begangen wurden, b)dievonausländerngegenzieleindeutschlandodergegendeutschebegangen wurden, c)dievonausländerngegenzieleaußerhalbdeutschlandsundnichtgegen Deutsche begangen wurden? d)inwievielenfällennach 89aAbsatz4Satz2StGBverweigertedas Bundesministerium der Justiz eine Verfolgungsermächtigung? InkeinemFallwarenVorbereitungshandlungenineinemMitgliedstaatder EuropäischenUnionaußerhalbDeutschlandsGegenstandderErmittlungendes Generalbundesanwalts nach 89a StGB. 3.InwievielenFällenrichtetensichdieErmittlungennach 89aStGBgegen Vorbereitungen außerhalb der Mitgliedstaaten der EU? InachtErmittlungsverfahrenwarenVorbereitungshandlungenaußerhalbder MitgliedstaatenderEuropäischenUnionGegenstandderErmittlungendesGeneralbundesanwalts nach 89a StGB.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a) die von Deutschen begangen wurden? InachtErmittlungsverfahrendesGeneralbundesanwaltswarendeutscheStaatsangehörigebeschuldigt,Vorbereitungshandlungennach 89aStGBaußerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen zu haben. b)dievonausländerngegenzieleindeutschlandodergegendeutschebegangen wurden? c)inwievielenfällennach 89aAbsatz3Satz2StGBverweigertedas Bundesministerium der Justiz eine Verfolgungsermächtigung? InkeinemFallverweigertedasBundesministeriumderJustizdieErteilungeiner Strafverfolgungsermächtigung gemäß 89a Absatz 3 Satz 2 StGB. 4.InwievielenFällenvonErmittlungsverfahrennach 89aStGBwurdegegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft verhängt, a) davon mit Haftgrund ( 112 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO), b) mit Haftgrund nach 112 Absatz 3 StPO? c)wielangedauertejeweilsdieuntersuchungshaft (Monate/überein Jahr)? d)wievielederbetroffenenwurdenspäterfreigesprochen,zugeldstrafe, zufreiheitsstrafeaufbewährungundzufreiheitsstrafeohnebewährung (Jahre/Monate) verurteilt? InkeinemFallwarenVorbereitungshandlungenvonAusländerngegenZielein DeutschlandodergegenDeutscheGegenstandderErmittlungendesGeneralbundesanwalts. SeitInkrafttretendesGesetzeswurdeineinemErmittlungsverfahrendesGeneralbundesanwaltsgegeneinenBeschuldigtenUntersuchungshaftangeordnet.In diesemfallberuhtederhaftbefehlaufeinemhaftgrundgemäß 112Absatz2 StPO.DieUntersuchungshaftdauerteneunMonate.DasVerfahrenistnoch nichtabgeschlossen.eserfolgtebislangwedereineverurteilungnocheinfreispruch. 5. In wie vielen Fällen richteten sich die Ermittlungen gegen a)dieunterweisunginderherstellungvonoderimumgangmitschusswaffen,sprengstoffen,spreng-oderbrandvorrichtungen,kernbrennodersonstigenradioaktivenstoffen,giftenundanderengesundheitsschädlichenstoffen,zurausführungdertaterforderlichenbesonderen VorrichtungenoderinsonstigenFertigkeiten,diederVorbereitungeiner schweren staatsgefährdenden Gewalttat dienen? InneunVerfahrenwarenTathandlungengemäß 89aAbsatz2Nummer1StGB Gegenstand der Ermittlungen. b)dieherstellung,verschaffung,verwahrungoderüberlassungvonwaffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Frage 5a bezeichneten Art, IneinemVerfahrenwarenTathandlungengemäß 89aAbsatz2Nummer2 StGB Gegenstand der Ermittlungen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4988 c)dieverschaffungoderverwahrungvongegenständenoderstoffen,die fürdieherstellungvonwaffen,stoffenodervorrichtungenderinfrage 5a bezeichneten Art wesentlich sind, InkeinemVerfahrenwarenTathandlungengemäß 89aAbsatz2Nummer3 StGB Gegenstand der Ermittlungen. d)diesammlung,entgegennahmeoderzurverfügung-stellungvonfürdie BegehungeinerschwerenstaatsgefährdendenGewalttatnichtunerheblichen Vermögenswerten? IneinemVerfahrenwarenTathandlungengemäß 89aAbsatz2Nummer4 StGB Gegenstand der Ermittlungen. 6.WievielederunterFrage5agenanntenErmittlungsverfahrengegenwie vielepersonenrichtetensichkonkretgegendenaufenthaltinsogenannten Terrorcamps? InsiebenErmittlungsverfahrenmitelfBeschuldigtenwarderAufenthaltin einemsogenanntenterrorcampgegenstandderbeschuldigung.gegenzwei weiterepersonenbestehtimzusammenhangmiteinemaufenthaltineinem TerrorcampderVerdachtderBeihilfezurVorbereitungeinerschwerenstaatsgefährdenden Gewalttat. a) In welchen Ländern befanden sich die Terrorcamps? DieTerrorcamps,aufdiesichdieErmittlungenbezogen,befandensichjeweils im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet. b)welcheorganisationenbetriebenjeweilsdiese Terrorcamps,bzw.welchenPhänomenbereichendesExtremismuswerdendieseCampsjeweils zugeordnet? DieTerrorcamps,aufdiesichdieErmittlungenbezogen,wurden soweit bekannt vondenterroristischenvereinigungendeutschetalibanmujahidin, IslamischeBewegungUsbekistanoderAlQaidabetrieben.AlleCampssind dem Phänomenbereich Islamismus zuzuordnen. c)welcheausbildungmitwelchenschwerpunktenerfolgtedortimeinzelnen? IndenTerrorcampserfolgtenachbisherigemErmittlungsstandschwerpunktmäßig eine Ausbildung im Umgang mit Waffen. d)aufwelcheweiseerlangtendieermittlerjeweilsihreinformationenüber die Ausbildung in diesen Terrorcamps? DieErmittlererlangtenihreInformationenüberdieAusbildungindiesenTerrorcampsdurchSicherstellungvonBeweismitteln,Internetverlautbarungender DeutschenTalibanMujahidin,TelekommunikationsüberwachungoderVernehmungen. 7. In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage? a) Gegen wie viele Angeklagte wurde Anklage erhoben? b)inwievielenfällenwurdendieanklagenzugelassenunddashauptverfahren eröffnet?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SeitInkrafttretendesGesetzeshatderGeneralbundesanwalteineAnklagegegen einenangeschuldigtenwegendesschuldvorwurfsgemäß 89aStGBerhoben. ÜberdieEröffnungdesHauptverfahrenswurdebislangnochnichtentschieden. c)inwievielenfällenkameszureinstellungderermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt? ZuEinstellungenimErmittlungsverfahrendurchdenGeneralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof kam es nicht. d)inwievielenfällenkamesauswelchengründenzugerichtlicheneinstellungen? Zu Einstellungen durch das Gericht kam es ebenfalls nicht. e)inwievielenfällenwurdeaußerdemeineanklagenach 129aoder 129b StGB erhoben? DieerhobeneAnklagehattenichtzugleichdenSchuldvorwurfnach 129a, 129b StGB zum Gegenstand. 8.WievieleUrteilegegenwievielePersonensindergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)? a) Wie viele Freisprüche gab es? b) Wie viele Freiheitsstrafen wurden verhängt? Wie hoch war die Strafdauer? In wie vielen Fällen davon mit Bewährung? c)inwievielenfällenwurdediestrafevomgerichtnach 89aAbsatz7 StGBgemildertodervoneinerBestrafungnachdieserVorschriftabgesehen,weilderTäterfreiwilligdieweitereVorbereitungderschweren staatsgefährdendengewalttataufgabundeinevonihmverursachteund erkanntegefahr,dassanderediesetatweitervorbereitenodersieausführenabwendeteoderwesentlichminderteoderwennerfreiwilligdie Vollendung dieser Tat verhinderte? d)inwievielenfällenführteverminderteschuldfähigkeitzueinerstrafmilderung? e) In wie vielen Fällen wurde vom Gericht Führungsaufsicht angeordnet? f)wievieleverurteilungenrichtetensichjeweilsgegenwievieleangehörigederphänomenbereichelinksextremismus,rechtsextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus? g)inwievielenfällenerfolgtentateinheitlicheverurteilungennach 129a oder 129b StGB? SeitInkrafttretendesGesetzesistnochkeinUrteilwegendesSchuldvorwurfs gemäß 89a StGB ergangen. 9. In wie vielen Fällen wurden insgesamt Rechtsmittel eingelegt? a)welche? b)von wem (Staatsanwalt/Verteidigung)? c) Jeweils mit welchem Erfolg?

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4988 DaseitInkrafttretendesGesetzesnochkeinUrteilwegendesSchuldvorwurfs gemäß 89aStGBergangenist,kamesauchbishernichtzurEinlegungvon Rechtsmitteln. 10.BittedieFragen7bis9gesondertfürdenBesuchsogenannterTerrorcamps beantworten. InkeinemFallwarderBesucheinesTerrorcampsGegenstandderAnklage. Insoweit ist eine gesonderte Beantwortung nicht veranlasst. II. 89b StGB 11.WievieleErmittlungsverfahrennach 89bStGBwurdenseitInkrafttreten des Gesetzes eingeleitet? DurchdenGeneralbundesanwaltwurdeeinErmittlungsverfahrenwegendes VerdachtseinerStraftatnach 89bStGBeingeleitet.Ihmwurdenzudemvon denstaatsanwaltschaftenderländerneunermittlungsverfahrenwegendesverdachts einer Straftat nach 89b StGB berichtet. a)wievieleermittlungsverfahrengegenwievielebeschuldigtewurden wegenderartigertatenentwedervomgeneralbundesanwalteingeleitet odervondeneinleitendenstaatsanwaltschaftenderländerandiesen abgegeben? DurchdenGeneralbundesanwaltwurdeeinErmittlungsverfahrengegeneinen BeschuldigtenwegendesVerdachtseinerStraftatnach 89bStGBeingeleitet. KeinesdervondenStaatsanwaltschaftenderLänderberichtetengegeninsgesamt zehn Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren wurde übernommen. b)inwievielenfällenwurdegegenwievielebeschuldigtenach 89b StGB ermittelt? DerGeneralbundesanwaltführteeinErmittlungsverfahrengegeneinenBeschuldigtennach 89bStGB.VondenStaatsanwaltschaftenderLänderwerden, soweitsiediesesdemgeneralbundesanwaltberichtethaben,neunweitereermittlungsverfahren gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte geführt. c)wievieledervonderbundesanwaltschafteingeleitetenverfahrenwurden später wieder an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben? VondenseitInkrafttretendesGesetzeseingeleitetenVerfahrenwegendesVerdachtseinerStraftatnach 89bStGBwurdekeinesandieStaatsanwaltschaften der Länder abgegeben. d)wievieledieserermittlungsverfahrenrichtetensichjeweilsgegenwie vielemutmaßlicheangehörigederphänomenbereichelinksextremismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus? DaseinzigedurchdenGeneralbundesanwaltgeführteErmittlungsverfahren wegendesverdachtseinerstraftatnach 89bStGBistdemPhänomenbereich Islamismuszuzuordnen.DasselbegiltfürdievondenStaatsanwaltschaftender LändermitgeteiltenneunweiterenErmittlungsverfahrengegeninsgesamtzehn weitere Beschuldigte.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode e)inwievielenfällenwurdeneben 89bStGBzugleichwegen 129a BildungterroristischerVereinigungen oder 129bStGB Kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland ermittelt? IndemdurchdenGeneralbundesanwaltgeführtenErmittlungsverfahrenwurde gegendeneinenbeschuldigtenzugleichauchwegendesverdachtseinerstraftat nach 129a,129bStGBermittelt.DieStaatsanwaltschaftenderLänderbesitzen insoweit keine Verfolgungskompetenz. 12.InwievielenFällenrichtetensichdieErmittlungennach 89bStGBgegen Kontaktaufnahmen oder das Unterhalten von Kontakten im EU-Ausland a)von Deutschen, b)von Ausländern? c)inwievielenfällenverweigertedasbundesministeriumderjustizeine Verfolgungsermächtigung? InkeinemFallwarGegenstandderErmittlungennach 89bStGBdieAufnahmeoderdasUnterhaltenvonBeziehungenzueinerVereinigungineinem Mitgliedstaat der Europäischen Union außerhalb Deutschlands. 13.InwievielenFällenrichtetensichdieErmittlungennach 89bStGBgegenKontaktaufnahmenoderdasUnterhaltenvonKontaktenaußerhalbder Mitgliedstaaten der EU a)von Deutschen, b) von Ausländern mit Lebensgrundlage in Deutschland? IndemeinzigendurchdenGeneralbundesanwaltgeführtenErmittlungsverfahrenwegendesVerdachtseinerStraftatnach 89bStGBwarGegenstandder ErmittlungendieAufnahmeoderdasUnterhaltenvonBeziehungenzueiner VereinigungaußerhalbderMitgliedstaatenderEuropäischenUnion.Beschuldigter in diesem Ermittlungsverfahren war ein deutscher Staatsangehöriger. c)inwievielenfällenverweigertedasbundesministeriumderjustizeine Verfolgungsermächtigung? InkeinemFallverweigertedasBundesministeriumderJustizdieErteilungeiner Strafverfolgungsermächtigung gemäß 89b Absatz 4 StGB. 14.InwievielenFällenvonErmittlungsverfahrennach 89bStGBwurdegegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft verhängt, a) davon mit Haftgrund ( 112 Absatz 2 StPO), b) mit Haftgrund nach 112 Absatz 3 StPO? c)wielangedauertejeweilsdieuntersuchungshaft (Monate/überein Jahr)? d)wievielederbetroffenenwurdenspäterfreigesprochen,zugeldstrafe, zufreiheitsstrafeaufbewährungundzufreiheitsstrafeohnebewährung (Jahre/Monate) verurteilt? SeitInkrafttretendesGesetzeswurdeinkeinemdurchdenGeneralbundesanwalt geführtenermittlungsverfahrenwegendesverdachtseinerstraftatnach 89b StGB Untersuchungshaft angeordnet.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage? a) Gegen wie viele Angeklagte wurde Anklage erhoben? b)inwievielenfällenwurdendieanklagenzugelassenunddashauptverfahren eröffnet? SeitInkrafttretendesGesetzeswurdedurchdenGeneralbundesanwaltnoch keine Anklage wegen des Schuldvorwurfs nach 89b StGB erhoben. c)inwievielenfällenkameszureinstellungderermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt? IndemeinzigenErmittlungsverfahrenwegendesSchuldvorwurfsnach 89b StGBwurdedieStrafverfolgungdurchEntscheidungdesGeneralbundesanwalts beimbundesgerichtshofgemäß 154aAbsatz1Nummer1StPOaufeine andere Gesetzesverletzung beschränkt. Zu Einstellungen durch das Gericht kam es nicht. e)inwievielenfällenwurdeaußerdemeineanklagenach 129aoder 129b StGB erhoben? InkeinemFallwurdedurchdenGeneralbundesanwalteineAnklagenach 129a oder 129b StGB erhoben. d)inwievielenfällenkamesauswelchengründenzugerichtlicheneinstellungen? 16.WievieleUrteilegegenwievielePersonensindergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)? a) Wie viele Freisprüche gab es? b) Wie viele Freiheitsstrafen wurden verhängt? Wie hoch war die Strafdauer? In wie vielen Fällen davon mit Bewährung? c)inwievielenfällenwurdevomgerichtnach 89bAbsatz5StGBvon einer Bestrafung wegen geringer Schuld abgesehen? d)inwievielenfällenführteverminderteschuldfähigkeitzueinerstrafmilderung? e)inwievielenfällenwurdevomgerichtführungsaufsichtangeordnet? f)wievieleverurteilungenrichtetensichjeweilsgegenwievieleangehörigederphänomenbereichelinksextremismus,rechtsextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus? g)inwievielenfällenerfolgtentateinheitlicheverurteilungennach 129a oder 129b StGB? SeitInkrafttretendesGesetzesistindemdurchdenGeneralbundesanwaltgeführtenVerfahrennochkeinUrteilwegendesSchuldvorwurfsgemäß 89b StGB ergangen. 17. In wie vielen Fällen wurden insgesamt Rechtsmittel eingelegt? Welche? Von wem (Staatsanwalt/Verteidigung)? Jeweils mit welchem Erfolg?

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DaseitInkrafttretendesGesetzesindemdurchdenGeneralbundesanwaltgeführtenVerfahrennochkeinUrteilwegendesSchuldvorwurfsgemäß 89b StGB ergangen ist, kam es auch bisher nicht zur Einlegung von Rechtsmitteln. III. 90 StGB 18.WievieleErmittlungsverfahrennach 90StGBwurdenseitInkrafttreten des Gesetzes eingeleitet? a)wievieleermittlungsverfahrengegenwievielebeschuldigtewurden wegenderartigertatenentwedervomgeneralbundesanwalteingeleitet odervondeneinleitendenstaatsanwaltschaftenderländerandiesen abgegeben? b)inwievielenfällenwurdegegenwievielebeschuldigtenach 90StGB ermittelt? c)inwievielenfällenwurdetateinheitlichauchnach 129aoder 129b StGB ermittelt? d)wievieledervonderbundesanwaltschafteingeleitetenverfahrenwurden später wieder an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben? e)wievieledieserermittlungsverfahrenrichtetensichjeweilsgegenwie vielemutmaßlicheangehörigederphänomenbereichelinksextremismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus? 19.InwievielenFällenwurdegegenwievielePersoneninsgesamtUntersuchungshaft verhängt, a) davon mit Haftgrund ( 112 Absatz 2 StPO), b) mit Haftgrund nach 112 Absatz 3 StPO? c)wielangedauertejeweilsdieuntersuchungshaft (Monate/überein Jahr)? d)wievielederbetroffenenwurdenspäterfreigesprochen,zugeldstrafe, zufreiheitsstrafeaufbewährungundzufreiheitsstrafeohnebewährung (Jahre/Monate) verurteilt? 20. In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage? a) Gegen wie viele Angeklagte wurde Anklage erhoben? b)inwievielenfällenwurdendieanklagenzugelassenunddashauptverfahren eröffnet? c)inwievielenfällenkameszureinstellungderermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt? d)inwievielenfällenkamesauswelchengründenzugerichtlicheneinstellungen? e)inwievielenfällenkameszuverfahrenseinstellungen,weildieverfolgtenhandlungennach 91Absatz2StGBderstaatsbürgerlichen Aufklärung,derAbwehrverfassungswidrigerBestrebungen,derKunst undwissenschaft,derforschungoderderlehre,derberichterstattung überdievorgängedeszeitgeschehensoderdergeschichteoderähnlichenzweckenoderausschließlichdererfüllungrechtmäßigerberuflicheroderdienstlicherpflichtendiente (bittediegenauengründeeinzeln aufführen)? f)inwievielenfällenwurdeauchanklagenach 129aoder 129bStGB erhoben? 21.WievieleUrteilegegenwievielePersonensindergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)?

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/4988 a) Wie viele Freisprüche gab es? b)inwievielenfällenkameszufreisprüchen,weildieverfolgtenhandlungennach 91Absatz2StGBderstaatsbürgerlichenAufklärung, derabwehrverfassungswidrigerbestrebungen,derkunstundwissenschaft,derforschungoderderlehre,derberichterstattungüberdie VorgängedesZeitgeschehensoderderGeschichteoderähnlichenZweckenoderausschließlichderErfüllungrechtmäßigerberuflicheroder dienstlicherpflichtendiente (bittediegenauengründeeinzelnaufführen)? c) Wie viele Freiheitsstrafen wurden verhängt? Wie hoch war die Strafdauer? In wie vielen Fällen davon mit Bewährung? d)inwievielenfällenundinwelcherhöhewurdengeldstrafenverhängt? e)inwievielenfällenwurdevomgerichtnach 91Absatz3StGBwegen geringer Schuld von einer Bestrafung abgesehen? f)inwievielenfällenführteverminderteschuldfähigkeitzueinerstrafmilderung? g)wievieleverurteilungenrichtetensichjeweilsgegenwievieleangehörigederphänomenbereichelinksextremismus,rechtsextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus? h)inwievielenfällenerfolgtenauchverurteilungennach 129aoder 129b StGB? 22. In wie vielen Fällen wurden insgesamt Rechtsmittel eingelegt? a)welche? b)von wem (Staatsanwalt/Verteidigung)? c) Jeweils mit welchem Erfolg? EntsprechendderVorbemerkungderFragestellergehtdieBundesregierungdavonaus,dassnachErkenntnissenimZusammenhangmit 91StGBgefragt wird.seitinkrafttretendesgesetzeswurdedurchdengeneralbundesanwalt nochkeinermittlungsverfahrenauchwegendesverdachtseinerstraftatnach 91StGBeingeleitetodereinsolchesvondenStaatsanwaltschaftenderLänder übernommen.infolgedessenkamesinderzuständigkeitdesgeneralbundesanwaltsbislangauchnichtzuanklagen,einstellungen,anordnungenvonuntersuchungshaft,urteilenoderrechtsmitteln.vondenstaatsanwaltschaftender Länderwird,soweitsiediesesdemGeneralbundesanwaltberichtethaben,ein ErmittlungsverfahrengegeneinenBeschuldigtenwegendesVerdachtseiner Straftatnach 91StGBgeführt.AusdementsprechendenBerichtergibtsich, dass dieses dem Phänomenbereich Islamismus zuzurechnen ist. IV. Evaluierung 23.WiebeurteiltdieBundesregierungdiepraktischeWirksamkeitder 89a, 89bund91StGBbeiderBekämpfungschwererstaatsgefährdenderGewalttaten? 24.InwieweitteiltdieBundesregierung,dieanlässlichderBeschlussfassung imdeutschenbundestagimmai2009vonderdamaligenoppositionder FraktionderFDPgeäußerteBefürchtung,beim 89aStGBhandleessich um Gesinnungsstrafrecht?

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 25.InwieweitsiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeitzurÄnderung oder Abschaffung der 89a, 89b und 91 StGB? IndemKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUundFDPfürdie17.Wahlperiode wurdevereinbart,dasgesetzzurverfolgungdervorbereitungvonschweren staatsgefährdendengewalttaten (GVVG)biszurMittederLegislaturperiodeim HinblickaufseineWirksamkeitgegendieBedrohungendurchdeninternationalenTerrorismuszuevaluieren.ZudiesemZweckhatdieBundesregierungden AuftragzueinerkriminologischenForschungsstudievergeben.ImWegeeiner Evaluationsollüberprüftwerden,inwelchemUmfangdasGVVGinderPraxis angewendetwirdundinwelchemmaßedieneugeschaffenenbestimmungender 89a,89bund91StGBinihrerpraktischenAnwendunggeeignetsind,dieGefahrendesinternationalenTerrorismuszubekämpfen.DieEvaluationumfasst auchdenaspekt,welcheauswirkungendieneuenstraftatbeständeaufdiebürgerrechtehaben.diestudiewirdvonderkriminologischenzentralstellee.v., Wiesbaden,undderRuhr-UniversitätBochumdurchgeführt.DerForschungsberichtsollbiszum31.Oktober2011vorgelegtwerden.DieBundesregierunghält es für sinnvoll, zunächst die Vorlage dieser unabhängigen Studie abzuwarten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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