Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus

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1 Sitzung des Gemeinderates von Montag, 23. Februar 2015, 18:00 Uhr, Gemeinderatszimmer, Baselstrasse 16, Feldbrunnen Anwesend: Gemeindepräsidentin Anita Panzer (apa) Vize-Gemeindepräsident Thomas Schluep (TS) Gemeinderäte René Deck (RD) Hans Rudolf Graf (HRG) Adrian Zbinden (AZ) Gemeinderätin Veronika Schärli (VS) Ersatzgemeinderat Alfred Dättwiler (AD) Gemeindeschreiberin Karin Weibel (Protokoll)(GS) Finanzverwalterin Isabella Howald (FV) Entschuldigt Gemeinderat Alfred Hug (FH) Kommissionen SPK Ortsplanung Rolf Studer (Präsident) Barbara Wittmer (Planteam S) SPK Wohnen am Dorfplatz Jean-Pierre Simmen (Präsident) Heinz Brunner Pascal Steiner Medien az medien Urs Byland Gäste Postulanten Planungszone Othmar Schmid T1 - T3 Heinz Brönnimann Emanuel Weibel Kurt Küng Monika Gut Eva Geiser Anton Rutar Lisa Schneider Siegfried Studer Ursula Brönnimann Jaques Schneider Hansueli Jordi Brigitte Bernhard Jürg Bernhard Witold Konkol Traktanden Nr. Traktandum Referenten/Unterlagen 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 01/2015 vom ; Pendenzenliste 2. Räumliches Leitbild - Mitwirkungsverfahren - Änderungen Leitbild - Verabschiedung 3. Dringliches Postulat Planungszone südlich Baselstrasse GS/GP Protokoll Pendenzenliste R. Studer/B. Wittmer Übersicht Eingaben Mitwirkungsverfahren, Räuml. Leitbild GP Unterlagen Postulanten 1

2 4. Wohnen am Dorfplatz (vertraulich) - Weiteres Vorgehen 5. Verschiedenes - Ersatz BPVK: Wahl von Gabriella Flückiger FDP anstelle von Barbara Möri FDP - Weiteres SPK Antrag SPK Schreiben OP-Präs. FDP 6. Einladungen, Umfrage GP Protokoll Nr. Traktandum verantw. Begrüssung Die Gemeindepräsidentin begrüsst die Anwesenden, insbesondere die Zuhörer, welche sich zahlreich eingefunden haben, Barbara Wittmer vom Planteam S und Rolf Studer, Präsident der Spezialkommission Ortsplanungsrevision herzlich zur heutigen Sitzung. Sie informiert zudem, dass sich AZ und die FV etwas verspäten werden. Traktandenliste Dazu gibt es keine Bemerkungen, somit gilt diese als genehmigt. 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 01/2015 vom ; Pendenzenliste Aufgrund der kurzen Zustellungsfrist wird die Genehmigung des Protokolls auf die nächste Sitzung vertagt. 2. Räumliches Leitbild Letztmals wurde das Räumliche Leitbild im September 2013 im GR diskutiert. Damals wurde festgehalten, dass zu den Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren Stellung genommen und den Mitwirkenden Antwort gegeben werde. Seither hat die Spezialkommission intensiv weitergearbeitet. Das Leitbild wurde überarbeitet, inklusive Berücksichtigung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren. In der heutigen Sitzung geht es nicht darum, das gesamte Leitbild noch einmal zu diskutieren, sondern lediglich die vorgenommenen Änderungen. Der GR wird heute das Leitbild noch nicht verabschieden. R. Studer orientiert über die bisherigen Arbeitsschritte, den heutigen Stand der Dinge und über das weiteres Vorgehen: Eine Revision der Ortsplanung ist ein langwieriges Verfahren mit intensiven Diskussionen, welche jeweils zwei bis drei Jahre dauert. Die rechtsgültige Ortsplanung ist jetzt 14 Jahre alt. Für die laufende Revision werden die Grundlagen mit den raumplanerischen Absichten der Gemeinde für die nächsten 15 bis 20 Jahre erarbeitet. Im Mai 2012 hat die Spezialkommission den Auftrag für die Revision erhalten. Im September 2012 wurde die Submission für die Suche nach einem Planer durchgeführt und 2013 wurde von der Gemeindeversammlung ein Kredit im Gesamtbetrag von 2

3 Fr für die Ortsplanungsrevision bewilligt. Im Juni 2013 fand eine Orientierungsversammlung statt mit anschliessendem Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung. Die Gemeinde hat 27 thematische Eingaben erhalten, sowie eine Stellungnahme vom Amt für Raumplanung. Daraufhin wurde das Leitbild überarbeitet und zu den einzelnen Punkten des Mitwirkungsverfahrens Stellung genommen. In der heutigen Sitzung wird das überarbeitete Leitbild vorgestellt. Sollte der Gemeinderat noch Änderungen anbringen, wird die Spezialkommission diese ergänzen und anschliessend wird es einen Antrag an die nächste Gemeindeversammlung im Mai geben, um das Leitbild verabschieden zu können. Voraussichtlich werde sich der Antrag vor allem auf die Änderungen beziehen. Wenn an der Gemeindeversammlung dem Leitbild zugestimmt wird, wird dieses als Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte (Nutzungsplanung) dienen. Seit April 2014 ist die Spezialkommission bereits parallel dabei, die Nutzungsplanung weiterzuführen. Rolf Studer bemerkt, dass diese sehr stark von aussen beeinflusst (Raumplanungsgesetz, Kant. Bau- und Planungsgesetz, Kant. Siedlungsstrategie) wird. Sind diese Unterlagen alle überarbeitet, wird es auch dafür wieder ein Mitwirkungsverfahren geben, in welchem die Bevölkerung dazu Stellung nehmen kann. Er erinnert daran, dass es sich dabei, wie bereits beim ersten Mal, nicht um ein Rechtsverfahren handelt, sondern dass es lediglich darum geht, Anregungen und Miteilungen machen zu können. - Weiter informiert Rolf Studer, dass der Kanton die Ortsplanung nicht bewilligen wird, bevor der Bund den Richtplan des Kantons verabschiedet hat, was voraussichtlich im Herbst 2015 der Fall sein wird.- Danach wird die Nutzungsplanung öffentlich aufgelegt. Einsprachen können zu diesem Zeitpunkt gemacht werden. Planungsbehörde ist der Gemeinderat, welcher abschliessend über eine Einsprache entscheidet. Gegen den Entscheid kann beim Kanton Beschwerde erhoben werden. Barbara Wittmer begrüsst die Anwesenden ihrerseits und erläutert kurz die Unterlagen betreffend der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren (Dokument wurde dem GR vorgängig abgegeben). Gleichzeitig zum Mitwirkungsverfahren wurde das Leitbild zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht. Seither wurde das Leitbild wie bereits erwähnt überarbeitet. Sie erklärt den Anwesenden anhand von Folien (Unterlagen hat der GR vorgängig erhalten) die wichtigsten Änderungen: In den Unterlagen sind Ziele, welche von der Gemeindeversammlung, sowie Begründungen und Massnahmen, welche vom GR verabschiedet werden müssen, formuliert. Sie erinnert den GR daran, dass das Räumliche Leitbild behördenverbindlich ist. Dieses gibt die grundlegende Räumliche Strategie für die anstehende Ortsplanungsrevision vor und ist massgebend für sämtliche weiteren räumlichen Tätigkeiten, welche der GR vornimmt. Zusammenfassung der wichtigsten Anliegen aus dem Mitwirkungsverfahren: - Bedenken betreffend Bevölkerungszuwachs auf Einwohner. - Keine Einzonung Gebiet Waldegghof - Begehren Einzonung Vögelisholz - Bedürfnis zur Belebung der Dorfmitte - Bedürfnis nach mehr bezahlbarem Wohnraum - Verringerung der Trennungswirkung der Baselstrasse - Schulwegsicherheit - Durchfahrtsverkehr 3

4 Wie diese behandelt wurden, erklärt sie später bei der Durchsicht der einzelnen Kapitel im Leitbild. Im Weiteren informiert B. Wittmer, dass der Vorbericht des Kantons grundsätzlich wohlwollend sei, dieser aber diverse Vorgaben, Hinweise, Wünsche usw. enthalte. Als Beispiele nennt sie, dass der Kanton einen Plan mit der Ausgangslage sowie einen mit den Änderungen verlangt habe. Diese Pläne seien dann auch erstellt worden. Weiter habe sich der Kanton vernehmen lassen, dass die Schutzzone Waldegg nicht überbaut werden solle und den Wunsch geäussert, dieses Gebiet von einer kommunalen in eine kantonale Schutzzone zu ändern. Weiter werde die Gemeinde angehalten, das Potential für verdichtete Bauweisen, auch für bereits bebaute Parzellen, zu überprüfen. Zudem müssten die Landwirtschaftsbetriebe gegenüber Bauaktivitäten mit der Feststellung des sogenannten FAT-Abstandes (Geruchsabstand) geschützt werden. Sie bemerkt, dass es seit der Vorprüfung durch den Kanton eine wesentliche Änderung gegeben hat: nach neusten Erkenntnissen ist eine Einzonung in Feldbrunnen offenbar möglich, allerdings traut die Spezialkommission der Sache noch nicht ganz. Sie versucht, eine Einzonung am östlichen Rand südlich der Baselstrasse, sowie eine teilweise Umzonung im Bereich Sportplatz (Schulhaus) von der Zone für öffentliche Bauten in die Wohnzone zu erwirken. Der GR dürfe aber nicht davon ausgehen, dass die Gemeinde die Ein- resp. Umzonungen auf Sicher habe, denn nach kantonalem Richtplan müssen gemäss B. Wittmer diverse Kriterien für eine Einzonung erfüllt sein. Sie müssen unter anderem im Siedlungsgebiet liegen, mit dem Kant. Raumkonzept übereinstimmen, das Verkehrsnetz muss genügen usw. Dazu wird es noch einige Abklärungen brauchen. apa ergänzt, dass es für eine Gemeinde wichtig ist, dass sie sich entwickeln kann. In Feldbrunnen ist die Bevölkerung zwar baumüde, was auch aus dem Mitwirkungsverfahren hervorgeht, dennoch sollte sich die Gemeinde gerade auch im Hinblick auf eine künftige Generation nicht selber zu viele Fesseln anlegen. Im Räumlichen Leitbild sollten möglichst viele Optionen offen bleiben, ohne die Bevölkerung zu sehr zu strapazieren. Dieser Meinung ist auch Rolf Studer. B. Wittmer geht nun Seite für Seite (Kapitel) das überarbeitete Leitbild durch: - Plan Ausgangslage - Plan mit Zielen der räumlichen Entwicklung Sie erklärt die wichtigsten Punkte auf dem Plan. Details werden später in den einzelnen Kapiteln besprochen. 1. Nachbargemeinden und Region (keine wesentlichen Änderungen) 2. Bevölkerungsentwicklung (Änderungen in blauer resp. roter Schrift) Bei diesem Kapitel gibt vor allem die geplante Umzonung eines Teils des Sportplatzes (Schulhaus) zu reden. Insbesondere HRG ist vehement dagegen. In den letzten Jahren sei viel Geld für die Sanierung des Rasens (Fr. 160'000.00) ausgegeben worden. Wenn dieser überbaut werde, bräuchte die Schule, sofern diese im Dorf bleiben soll, einen neuen Rasenplatz, was wiederum Kosten generieren werde. Vor kurzem sei das Vordach des Schulhauses abgerissen worden und aus Kostengründen nur teilweise wieder ersetzt, da könne er nicht verstehen wie jetzt so viel Geld aus dem Fenster geworfen werde, um irgendwelche Träume zu realisieren. Bedenken äussert er zudem bezüglich der Lärmbelästigung, welche aufgrund der benachbarten 4

5 Schule bei den Neubauten bestünde. Er ist der Meinung, dass auch spätere Generationen noch die Möglichkeit haben sollten, etwas zu planen. apa entgegnet, dass die Planung langfristig gedacht sei, auf 15 bis 20 Jahre, und die Chance auf erschwinglichen Wohnraum z.b. für Familien in der Nähe des Schulhauses bietet. Dem widerspricht HRG und betont, dass das Leitbild Vorgabe für die nächsten 15 Jahre ist. Er ist der der Meinung, dass das Vorhaben aus dem Leitbild gestrichen werden soll. Für ihn bedeutet eine Überbauung des Sportplatzes den Todesstoss für die Schule. B. Wittmer gibt zu bedenken, dass wenn die Gemeinde noch etwas wachsen wolle, diese Variante sinnvoll sei, da der Kanton zustimmen würde. Die Bevölkerung müsse sich entwickeln können, wenn zukünftig genug Schüler im Schulhaus sein sollen. R. Studer ist der Meinung, dass ein gewisses Wachstum nötig ist. Grundsätzlich befürchtet er, dass eine Einzonung im Osten vom Kanton nicht bewilligt wird, aus diesem Grund hat sich die SPK die Variante Umzonung beim Sportplatz überlegt. Er erklärt die Situation beim Schulhaus, wie sie sich die SPK vorstellt. Weiter gibt er zu bedenken, dass sich das Schulhaus in einem sehr maroden Zustand befindet und einmal sehr teuer renoviert werden muss, sollte es genügend Kinder haben. Die Zukunft der Schule ist aber unklar und sollten die Schülerzahlen einmal zu klein sein und die Schule geschlossen werden, wäre das Szenario: Abbruch Schulhaus und schaffen von Wohnraum. Er wolle nicht schwarzmalen, aber dennoch müssen diese Szenarien überlegt sein. Die Gemeinde sei auch schon kurz vor einer Schliessung der Schule gewesen, weil die Schülerzahlen beinahe zu klein waren. Als weiteres Argument für ein Wachstum der Gemeinde führt Rolf Studer den Steuerfuss an. Auch dieser käme, abgesehen vom Neuen Finanzausgleich, ohne Bevölkerungsentwicklung unter Druck. B. Wittmer erklärt, dass bei einer Einzonung (Lanwirtschaftszone in Bauzone) eine Auszonung (Kompensation) vorgenommen werden muss, was im Falle von Feldbrunnen nicht möglich ist. Beim Schulhausareal wäre es eine Umzonung, wo keine Kompensation fällig würde. Zudem ist sie der Meinung, dass Mehrfamilienhäuser gefördert werden sollten, damit auch ältere Einwohner die Möglichkeit hätten, innerhalb der Gemeinde vom Einfamilienhaus in eine Wohnung umzuziehen. Grundsätzlich handelt es sich um ca. 1/3 der gesamten Fläche des Areals, das überbaut werden soll. Im Übrigen geht es im Leitbild nicht darum zu entscheiden, ob eingezont wird oder nicht, sondern lediglich darum, ob diese Option von der SPK geprüft werden soll. TS schliesst sich dem an und ergänzt, dass nördlich des Feuerwehrmagazins bereits Zone für öffentliche Bauten ist. Ein neuer Sportplatz könnte in diesem Bereich geplant werden (Ost-West statt Nord-Süd Ausrichtung). Hier gehe es um den Grundsatz zu prüfen, ob eine Umzonung möglich ist, um möglichst viele Optionen zu erhalten, denn der Kanton werde sowieso nicht alles bewilligen. AZ erklärt, dass im neuen Raumplanungsgesetz einer der grossen Grundsätze die Förderung der Verdichtung nach innen ist. Mit einer Überbauung des Sportrasens würde dem Rechnung getragen werden, was ein wichtiger Aspekt für die Verhandlungen mit dem Kanton bedeutete. 5

6 Grundsätzlich handelt es sich um einen Grundsatzentscheid. Ob eine Umzonung effektiv gemacht wird oder nicht, wird zu einem späteren Zeitpunkt in der Zonenplanänderung entschieden. Momentan sollte sich die Gemeinde alle Optionen offen lassen. apa stellt fest, dass die Mehrheit des GR der Meinung ist, die Absicht, eine Umzonung im Bereich Sportplatz vorzunehmen, im Leitbild beizubehalten. 3. Siedlungsentwicklung Besonderes Augenmerk auf die Verdichtung nach innen 4. Wohnqualität und Verdichtung Baulandhortung: Vorschlag von TS: ev. Verschärfung des Satzes Ansonsten kann die Gemeinde das Land zur Hälfte des Marktwertes übernehmen (S. 20 Leitbild auf 1/3 oder 1/4 des Marktwertes). Wird in SPK nochmals besprochen. Neuer Vorschlag an GR. Den Vorschlag von AZ, die Formulierung offen zu halten, wird vom GR als nicht geeignet befunden. 6. Baselstrasse und Bipperlisi Langfristige Vision 5. Dorfmitte Neu als eigenständiges Kapitel 7. Infrastrukturen Keine wesentlichen Änderungen 8. Lokales Gewerbe Nur redaktionelle Änderungen 9. Landwirtschaft Ergänzung: Erscheinungsbild FAT-Abstände ergänzt auf Antrag des Kantons 10. Landschaftswerte Nur kleine Änderungen 11. Schloss Waldegg mit seinen Alleen und seiner Umgebung Keine inhaltlichen Änderungen 12. Verkehr Schulwegsicherheit, Schleichverkehr (Umsetzung Projekt Bipperlisi) Villa Serdang: TS wünscht sich mehr Möglichkeiten in der Villa für die Öffentlichkeit, wenn die Gemeinde Hand bietet bezüglich der Parkplätze. R. Studer ergänzt, dass auch das Schloss sehr interessiert ist an Parkplätzen in diesem Bereich. GR SPK Ortspl. Analyse Grundlagen Ergänzungen: Entwurf kantonaler Richtplan (Winter 12/13), Siedlungsstrategie Kanton Solothurn (Entwurf Sept. 14), Lärmschutz, Bevölkerungsentwicklung Gemeinde/Kanton, Anpassungen diverser Zahlenwerte, Gefahrenkarte, Erratikerschwarm Martinsfluh, Technische Gefahren (Störfälle), Bipperlisi (Projekt Sicherung Bahnübergänge) Fragen/Voten GR: TS möchte, dass im Leitbild eine Aussage bezüglich der Grösse der Umzonung beim Schulhaus gemacht wird. R. Studer erklärt, dass die SPK die Art und Weise einer möglichen Überbauung auf die Gemeindeversammlung hin erarbeiten wird, im Detail wird es aber nicht möglich sein. B. Wittmer wird auf dem Plan den violetten Kreis kleiner machen, da dieser falsche Zeichen setzt. Vielleicht sollte man bereits einen Richtwert über die Grösse der umzuzonenden Fläche benennen. apa betont, dass es an der Gemeindeversammlung wichtig ist, aufzuzeigen, wieviel vom Mitwirkungsverfahren im Leitbild eingeflossen ist. 6

7 R. Studer erklärt das weitere Vorgehen: Der GR wird das überarbeitete Leitbild verabschieden und einen Antrag zur Genehmigung an die Gemeindeversammlung stellen. Er betont, dass das Leitbild an der Gemeindeversammlung als Ganzes angenommen oder abgelehnt wird. Es werde nicht möglich sein, Anträge über einzelne Themen darin zu stellen. Wenn das Leitbild verabschiedet ist, wird die SPK die Nutzungsplanung weiterführen. Pläne bezüglich Bauzonen, Baulinien, Gestaltungspläne usw. müssen überarbeitet und digitalisiert werden. Aktualisierung Inventar, Waldfeststellung, Erschliessungspläne usw. Danach wird es wieder ein Mitwirkungsverfahren durch die Bevölkerung und den Kanton geben. Erst wenn das alles gemacht und überarbeitet ist, gibt es ein Rechtsetzungsverfahren mit öffentlicher Auflage aller Unterlagen während 30 Tagen. Während dieser Zeit gibt es eine Einsprachemöglichkeit beim Gemeinderat, gegen dessen Entscheid gibt es eine Beschwerdefrist während 10 Tagen beim Kanton. Erst danach wird die Ortsplanung mit Beschluss vom Regierungsrat genehmigt und in Kraft gesetzt. Unter der Voraussetzung, dass nicht massenhaft Einsprachen eingehen, rechnet die SPK damit, bis ca. 1. Semester 2016 die Ortsplanungsrevision abschliessen zu können. Er informiert den GR, dass vom gesprochenen Kredit von Fr. 190' zur Zeit noch rund Fr. 60' zur Verfügung stehen. Er hofft, dass es reicht. Für die Digitalisierung der verschiedenen Pläne werden zudem vom Kanton Subventionen erwartet. Die Gemeindepräsidentin fordert den GR auf, allfällige Änderungswünsche bis Ende Woche mitzuteilen. Die SPK wird am 26. Februar und am 24. März die nächsten Sitzungen haben. Änderungsbegehren können dann noch behandelt werden. Information an Bevölkerung: Der GR verzichtet aus Kostengründen darauf, jedem Haushalt ein gedrucktes Exemplar des überarbeiteten Leitbildes zu verschicken (gem. B. Wittmer verlangt der Kanton dies nicht). Die Einwohner werden die Möglichkeit haben, die Unterlagen (1. Leitbild def. Version mit schwarzer Schrift, 2. Leitbild Version mit Änderungen in farbiger Schrift, 3. anonymisierte Version Katalog Mitwirkungsverfahren) auf der Website von Feldbrunnen herunterzuladen oder eine gedruckte Version bei der Verwaltung abzuholen oder auch zu bestellen. - Verabschiedung Leitbild: GR-Sitzung vom (Traktandenliste) apa bedankt sich bei B. Wittmer und R. Studer für die Präsentation. 3. Dringliches Postulat Planungszone südlich Baselstrasse Die Gemeindepräsidentin informiert einleitend, dass bei der Gemeinde im Dezember 2014 ein dringliches Postulat mit 81 Unterschriften eingegangen ist (Unterlagen hat der GR vorgängig erhalten). Für den Erlass einer Planungszone ist der Gemeinderat zuständig. apa hat das Postulat bereits im Dezember zur Stellungnahme an die zuständigen Fachkommissionen, SPK Ortsplanungsrevision sowie Bau-, Planungs- und Verkehrskommission weitergegeben. Diese haben sich damit eingehend befasst und zuhanden des GR die Ablehnung empfohlen. Begründung: Das Projekt Längackerstrasse 11 entspricht nach der 7

8 Überarbeitung durch den zuständigen Architekten den zonenrechtlichen Vorgaben und in einer Bauzone besteht das Recht auf eine Baubewilligung. Was bedeutet, dass ein Projekt, welches den Zonenvorschriften entspricht, auch bewilligt werden muss. Zudem wäre das Projekt auch mit dem neuen Zonenreglement bewilligungsfähig. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz, welches grundsätzlich keine Neueinzonungen vorsieht, ist eine Verdichtung nach Innen ein wichtiges Gebot der Zeit, welches jede Gemeinde im Rahmen der Planung umzusetzen hat. Auch im Räumlichen Leitbild wurde die 1. Fassung (Südlich Baselstrasse Einfamilienhäuser) bereits im 2013 angepasst (Südlich Baselstrasse Ein- und Mehrfamilienhäuser). Verdichtetes Bauen ist ein langfristiger Prozess, bei dem auf die bestehenden Strukturen Rücksicht genommen werden muss. Die überarbeiteten Zonenvorschriften legen verdichtete Überbauungsmöglichkeiten fest und nach diesen neuen Vorschriften erstellte Bauten werden sich sicherlich ins Quartier einfügen. Die Verdichtung nach Innen ist auch im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Räumlichen Leitbild mehrmals aus der Bevölkerung verlangt worden, worauf das Leitbild entsprechend angepasst wurde. Eine Planungszone südlich der Baselstrasse würde bedeuten, dass die bauliche Entwicklung in diesem Gebiet für die nächsten 5 Jahre (resp. für die Zeit, welche der GR erlassen würde) blockiert wäre (keine baulichen Aktivitäten oder Hausverkäufe). Dies wäre sicher nicht im Interesse der Gemeinde. TS unterstützt die Ausführungen von apa vollumfänglich und ergänzt, dass er diverse Gespräche mit dem Kantonalen Amt für Raumplanungsamt geführt habe. Der Kanton würde das Anliegen nicht bewilligen. Er zeigt zwar Verständnis für die Postulanten, will aber keine Partikularinteressen unterstützen. Verdichtetes Bauen ist im Interesse der Gemeinde. Er empfiehlt die Ablehnung des Postulats. Rolf Studer führt aus, dass die SPK Ortsplanung ähnliche Überlegungen angestellt hat und gibt zudem zu bedenken, dass es gerade in diesem Gebiet einige Liegenschaften gebe, welche in nächster Zeit ein gleiches Verfahren erfahren werden wie die Liegenschaft Längackerstrasse 11. Solange neue Projekte zonenkonform sind, könne nichts dagegen sprechen, zumal dies der Verdichtung nach Innen entspreche. Eine Planungszone über einzelne Grundstücke werde vom Kanton abgelehnt. Dies müsste über ein ganzes Quartier geschehen, was aber nicht im Interesse der Gemeinde ist. Eine Planungszone müsste öffentlich aufgelegt werden mit Einsprachefrist usw. Er sieht grössere Probleme diesbezüglich und wenig Chancen auf eine Bewilligung durch den Kanton. Nachdem keine weiteren Voten aus dem GR kommen, lässt apa abstimmen. Abstimmung. Der GR lehnt eine Erheblicherklärung des Postulats einstimmig ab GR Daraufhin werden R. Studer und B. Wittmer verabschiedet, ebenso die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Herr Byland von der Solothurner Zeitung. Pause von 20:00 20:15 Uhr Da die Vertreter der SPK Wohnen am Dorfplatz noch nicht eingetroffen sind, werden die Traktanden 5 und 6 vorgezogen. 8

9 4. Wohnen am Dorfplatz (vertraulich) Das Traktandum wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. 5. Verschiedenes Bau-, Planungs und Verkehrskommission: Ersatzwahl für Barbara Möri FDP, welche aus zeitlichen Gründen zurücktritt. Die FDP schlägt Gabriella Flückiger als neues Kommissionsmitglied vor, nachdem sich Christoph Geiser (1. Ersatz) und Barbara Maienfisch (2. Ersatz) nicht zur Verfügung gestellt haben. (Unterlagen liegen dem GR vor). Der GR ist mit der Wahl von Gabriella Flückiger einstimmig einverstanden. GR Regio Energie Solothurn (Biogas): Die Gemeinde wurde von der Fa. Regio Energie über eine Reduktion des Gaspreises informiert. Gleichzeitig macht sie Angebote für den Bezug von Biogas (Unterlagen liegen dem GR vor). Die FV ist der Meinung, dass ein Mehrpreis beim Bezug von Biogas den betroffenen Mietern nicht zugemutet werden darf, da die Mietzinse und Nebenkosten bereits hoch sind. Die Gemeinde müsste ihrer Meinung nach die Differenz Übernehmen. AZ ist der Meinung, dass ein Bezug von 10% Biogas durchaus Sinn macht (Umweltschutzmassnahme) und rechnet vor, dass mit der Ersparnis von Fr durch die Preisreduktion und den Mehrpreis von Fr bei 10% Biogasbezug immer noch eine Reduktion der Kosten von rund Fr resultiert. Die Gemeindepräsidentin informiert, dass die Geschäftsleitung der Regio Energie den gesamten GR zu einer Präsentation einladen will. In diesem Rahmen soll für die Gemeinde eine Bedürfnisabklärung gemacht werden. Der GR ist damit einverstanden, insbesondere da eines der Legislaturziele sowieso vorsieht, die Verträge der Geschäftspartner der Gemeinde zu überprüfen. Am hat der GR eine Klausursitzung angesetzt, apa wird versuchen, die Einladung der Regio Energie auf dieses Datum zu vereinbaren. Ein Entscheid betreffend Biogas wird vertagt. apa GR Plananpassungen asm Die Gemeindepräsidentin hat die Plananpassungen der asm betreffend Sicherung Bahnübergänge erhalten. Sie informiert, dass nun Spanndrähte feuerverzinkt vorgesehen sind und auf Intervention der Gemeinde die Zaunlänge auf der Nordseite der Gleise gegen die Baselstrasse hin gekürzt worden ist. Die Pläne werden entsprechend überarbeitet und beim BAV eingereicht. Ein Entscheid über einen allfälligen Rückzug der Einsprache werde folgen, sobald das BAV das Verfahren wieder aufnimmt. Information der GAW: Entwicklung Bandbreiten sowie Glasfaserinfrastruktur: Baustart für Glasfaserinfrastruktur in Feldbrunnen 2023 (Unterlagen liegen vor). Der GR nimmt dies zur Kenntnis. 6. Einladungen,Umfrage GS: Frage, ob die Gesamtprotokolle der letzten 12 Jahre als Bücher gebunden werden (Kostenannahme gem. HRG Fr bis Fr ) oder lediglich in Bundesordnern archiviert werden sollen. 9

10 Eine genaue Offerte von der Buchbinderei Schwägli ist noch nicht eingetroffen. Der GR wird erst bei Vorliegen der Offerte entscheiden. - Repla Delegiertenversammlung am 23. März apa wird teilnehmen. Ende der Sitzung: Uhr Nächste Sitzungen: zusätzl. Sitzung 1. Lesung Rechnung 19:30 Die Gemeindepräsidentin Die Gemeindeschreiberin Verteiler: - Internet - Ersatzgemeinderat 10

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