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1 N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates am Sonntag, den 28. Juli 2013 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in Sankt Martin an der Raab, Hauptplatz 7. Anwesende Mandatare: SPÖ Fraktion Zukunft St. Martin a.d. Raab ÖVP Fraktion Bgm. Franz Josef KERN Petra EISCHER Roman BEDÖCS Mag. Harald DUNKL Markus GANAHL Werner HARTMANN Vbgm. Josef JOST Marlies KROIS Ewald LACZKO Claudia KRÖPFL KÖGL Vmgl. Ernst MAYER Franz MOHAPP Gerhard LIPP Vmgl. Ing. Siegfried NIEDERER Johann MUND Vmgl. Manfred SCHREINER Alexandra NERAT Franz PINT Vmgl. Manfred REDL Roland STACHERL Vmgl. Günter ZOTTER Entschuldigt fehlen: Unentschuldigt fehlen: -x- -x- Schriftführer: Brückler Gerd Die Mitglieder des Gemeinderates sind ordnungsgemäß durch schriftliche Ladung vom zur Sitzung einberufen worden. Die Einladung mit den Beratungsgegenständen war den Bestimmungen der Bgld. Gemeindeordnung entsprechend durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht. Jedem Gemeinderat war persönlich eine schriftliche Ausfertigung der Einladungskurrende ausgefolgt worden. Sitzungsbeginn: Uhr Ende der Sitzung: Uhr Seite 87

2 T A G E S O R D N U N G 1.) Schreiben des Amtes der Bgld. Landesregierung vom , Zl. 2-GI- VA1167/ , betreffend Voranschlag Kenntnisnahme 2.) Ansuchen von Dr. Stephan Keszei, St. Martin a.d. Raab, Martinigasse 1, vom um Erlassung einer Verordnung nach der StVO, wodurch die Martinigasse zu einer Wohnstraße erklärt wird 3.) Grenzlandchor St. Martin/Raab: Ansuchen vom um die Gewährung einer finanziellen Unterstützung als Vereinsförderung 4.) Antrag der ÖVP-St. Martin/Raab vom : Schaffung von Parkmöglichkeiten im Bereich der Dorfgalerie in Neumarkt/Raab 5.) Ankauf von Teilflächen der Grdst.Nr. 731 (Eigentümer: Andrea und Andreas Jost, Welten) sowie 732 und 733 (Eigentümer: Pint Anna, Welten) im Ausmaß von insgesamt rd m² für das Leader Projekt Gemeindeschutzgebiet St. Martin/Raab 6.) Aufnahme einer teilzeitbeschäftigten Kindergartenpädagogin für die Kinderbetreuungseinrichtungen und die schulische Tagesbetreuung an der Volksschule der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab 7.) Entscheidung des Gemeinderates über die Besetzung des ausgeschriebenen Dienstpostens eines (einer) Gemeindevertragsbedienstete(n) für den Verwaltungsdienst (Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe d - mittlerer Dienst) auf Grund der vorliegenden Bewerbungen 8.) Gewährung von Zulagen an den (die) neue(n) Gemeindevertrags= bedienstete(n) für den Verwaltungsdienst 9.) Allfälliges Bürgermeister Franz Josef Kern begrüßt die anwesenden Gemeinderäte sowie die Zuschauer und eröffnet zur festgesetzten Zeit die Sitzung. Er stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden und dass die Beschlussfähigkeit gem. 41 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung gegeben ist. Mit der Unterfertigung der Verhandlungsschrift über die heutige Gemeinderatssitzung werden betraut: Petra Eischer, Claudia Kröpfl-Kögl und Manfred Schreiner Petra Schmögner wurde auf ihr Ersuchen hin vom Bürgermeister eingeladen, dem Gemeinderat den Kulturverein Neumarkt an der Raab, dessen Obfrau sie ist, und die Aktivitäten des Vereins vorzustellen. Der international bekannte Verein sei in kulturellen Belangen das Aushängeschild der Gemeinde. Auch wirtschaftlich sei der Kulturverein ein wichtiger Faktor in der Gemeinde und auch in der näheren Umgebung von Neumarkt/Raab. Die Angebote des Vereins (z.b. im Bereich der Druckerei) werden von renommierten Instituten sehr gerne angenommen. Seite 88

3 Neumarkt an der Raab kann als Dreh- und Angelpunkt der österr. Kunstgeschichte angesehen werden. Der Verein hat viele Kooperationspartner von international angesehenen Instituten. Die Sommerakademie gibt es seit feiert der Kulturverein sein 50 jähriges Bestandsjubiläum. Dieses Jubiläum soll zusammen mit anderen Kulturträgern der Gemeinde gefeiert werden. Der Verein steht heute finanziell auf gesunden Füßen, es sollen aber nächstes Jahr wieder höhere Investitionen (Erneuerung bzw. Sanierung der Strohdächer: Kosten ca ,--) getätigt werden. Abschließend lädt Frau Schmögner den Gemeinderat und die Gemeindebediensteten am 08. August, Uhr, zu einer Führung in das Areal des Künstlerdorfes Neumarkt/Raab ein. Um Uhr findet dann in der Dorfgalerie eine Ausstellungseröffnung und ab Uhr eine Lesung im Kreuzstadel statt. Die Sitzungsniederschrift vom 29. Mai 2013 wird ohne Einwände genehmigt. Vmgl. Manfred Schreiner erkundigt sich zu Pkt der Sitzungsniederschrift, ob die Anschaffung der LED-Beleuchtung für das Gemeindeamt budgetiert ist und ob es dafür Förderungen gibt. Für Ernst Mayer ist die Anschaffung nicht zweckmäßig, da nach Außen hin zu wenig repräsentativ. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass die Ausstattung des Gemeindeamtes mit LED- Beleuchtung unter 1/ mit ,-- budgetiert wurde. Er erhofft sich eine Förderung in Höhe von ca. 30 % über die Lichtregion. Auf Antrag des Bürgermeisters wird gem. 38 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung einstimmig zum Tagesordnungspunkt erhoben: Ankauf des Grdst.Nr der KG. Sankt Martin an der Raab (1.741 m²) Tagesordnungspunkt gem. 38 Abs. 2 Gem.O Ankauf des Grdst.Nr der KG. Sankt Martin an der Raab (1.741 m²) Der Bürgermeister berichtet, dass für die Förderung, Aufbereitung und Verteilung des öffentlichen Trinkwassers jährlich ca kwh Strom benötigt werden. Dies bedeutet einen Kostenaufwand von über ,--. Es wäre daher überlegenswert, eine Photovoltaikanlage neben der Aufbereitungsanlage zu installieren. Mit Herrn Eduard Mayer von der Firma Reicht aus Jennersdorf und dem Ingenieurbüro Schneemann aus Stegersbach hat er deshalb überprüft, ob eine solche Investition technisch und finanzwirtschaftlich sinnvoll sei. Beide Firmenvertreter haben dies bestätigt. In Frage käme eine Anlage mit 20 kwp, diese würde sich in 7 bis 9 Jahren amortisieren. Die Kosten dafür würden rd ,-- exkl. MWSt. betragen, seitens des Landes Burgenland kann lt. Bgm. Kern mit einer Förderung von bis zu ,- - gerechnet werden. In weiterer Folge wurden mit den Eigentümern des benachbarten Grundstücks Nr der KG. Sankt Martin an der Raab Verhandlungen über einen möglichen Seite 89

4 Erwerb dieser Grundfläche durch die Gemeinde aufgenommen. Das Grundstück hat eine Größe von m² und befindet sich im Eigentum von Alois Spiegl (St. Martin/Raab, Drosen 22) und Günter Spiegl (Jennersdorf, Angerstraße 19/6). Nach mehrmaligen Gesprächen haben sich die Eigentümer bereit erklärt, ihr Grundstück um 7.500,-- an die Gemeinde zu verkaufen. Dies entspräche einem Preis von 4,31 / m². Weiters müsste die Gemeinde auch die Immobilienertragssteuer (ca. 3 % des Kaufpreises) bezahlen. Vmgl. Schreiner teilt dazu mit, dass seine Fraktion die Errichtung einer Photovoltaikanlage für die Wasserversorgung für sehr gut befindet, da es sich hierbei um eine sinnvolle und innovative Maßnahme handle. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat daher einstimmig, das Grdst.Nr der KG. Sankt Martin an der Raab zu den oben angeführten Bedingungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zu erwerben. Zu Punkt 1 Schreiben des Amtes der Bgld. Landesregierung vom , Zl. 2-GI-VA1167/ , betreffend Voranschlag Kenntnisnahme Der Gemeinderat nimmt nachstehendes Schreiben des Amtes der Bgld. Landesregierung vom , Zl. 2-GI-VA1167/ , betreffend den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis: Seite 90

5 Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2013 wird in seinem ordentlichen Teil mit Einnahmen von EUR ,00 und Ausgaben von EUR ,00 sowie in seinem außerordentlichen Teil mit Einnahmen von EUR ,00 und Ausgeben von EUR ,00 zur Kenntnis genommen. Zum Voranschlag 2013 der Gemeinde ist Folgendes zu bemerken: ln unserem Erlass vom , Zl. 2-GI-G1279/ , wurde empfohlen, zum Abbau des öffentlichen Defizites und damit zum Ziel eines ausgeglichenen Finanzierungssaldos beizutragen. Nach Durchsicht des Voranschlages Ihrer Gemeinde zeigt sich, dass dem empfohlenen Abbau des öffentlichen Defizites, welches anhand des Voranschlagsquerschnittes 2013 EUR ,00 beträgt, nicht entsprochen wurde. Die Gemeinde wird daher aufgefordert, den gegenständlichen Voranschlag darauf zu überprüfen, ob allfällige budgetierte Ermessensausgaben (lnvestitionskosten) reduziert werden können, um der Verpflichtung nach einem ausgeglichenen Finanzierungssaldo näher zu kommen. Allfällige Kürzungen der Ermessensausgaben sowie sämtliche Maßnahmen, die das Maastricht-Defizit verringern (z.b. die Investitions- und Tilgungszuschüsse im höchstmöglichen Ausmaß), sind in einen Nachtragsvoranschlag aufzunehmen. Der Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass durch die Betrachtung des Maastricht Defizits keine direkten Rückschlüsse auf die Finanzkraft bzw. die Haushaltsführung einer Gemeinde gezogen werden können. Die verstärkte wirtschaftliche Einflussnahme der EU Gemeinschaft gab Anlass dazu, den österreichischen Stabilitätspakt 2012 an EU-rechtliche Vorgaben anzupassen sowie strengere Ziele als bisher in einem System aus Fiskalregeln zur Umsetzung des neuen Konsolidierungspfades sicherzustellen. Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 beharrt weiterhin auf verschärfte Sanktionen bei Zielverfehlungen und soll auf diese Weise die Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushalts für ganz Österreich ab 2017 sicherstellen. Zum Ansatz 894 "Martinihalle" ist zu bemerken, dass kein Investitions- und Tilgungszuschuss veranschlagt werden kann, da dieser nur in Höhe der tatsächlich getätigten Investitionen und Tilgungen veranschlagt werden kann und im oben genannten Ansatz keine Investitionen und Tilgungen veranschlagt wurden. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Post Rückersätze von Ausgaben - nur dann verwendet werden darf, wenn Rückersätze in späteren Finanzjahren geleistet werden. Der seinerzeitige Zahlungsempfänger und der Rückzahlende müssen identisch sein. Sollten sich im Rechnungsabschluss 2012 im ordentlichen bzw. außerordentlichen Teil niedrigere Soll-Überschüsse ergeben, so sind diese unbedingt in einen Nachtragsvoranschlag aufzunehmen welcher nach Beschlussfassung durch den do. Gemeinderat unverzüglich der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen ist. Seite 91

6 Der Bürgermeister wird aufgefordert, das gegenständliche Schreiben dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung zur Kenntnis zu bringen! Nach Meinung von Vmgl. Schreiner hängt das Maastricht-Defizit mit dem hohen Soll- Überschuss zusammen. Dieser sollte in den kommenden Jahren verkleinert werden. Zu Punkt 2 Ansuchen von Dr. Stephan Keszei, St. Martin a.d. Raab, Martinigasse 1, vom um Erlassung einer Verordnung nach der StVO, wodurch die Martinigasse zu einer Wohnstraße erklärt wird Dr. Stefan Keszei, wohnhaft in St. Martin/Raab, Martinigasse 1/3, hat mit Schreiben vom nachstehendes Anliegen eingebracht: Stellvertretend für die Bewohner der OSG-Wohnanlage Martinigasse 1 bitte ich hiermit für eine Umwandlung der Martinigasse in eine Wohnstraße mit entsprechendem Tempolimit, da sich in letzter Zeit das Risiko für Unfälle mit spielenden Kindern durch überhöhte Geschwindigkeiten gesteigert hat. Zudem ist die Lärmbelastung der Bewohner durch Kfz und Mopeds bei hohen Geschwindigkeiten anzumerken. Diese Eingabe wurde von 5 Bewohnern des Wohnhauses Martinigasse 1 mitunterfertigt. Die StVO definiert eine Wohnstraße als eine für den Fußgänger- und beschränkten Fahrzeugverkehr gemeinsam bestimmte und als solche gekennzeichnete Straße. Das Parken ist nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt, gefahren darf nur mit Schrittgeschwindigkeit werden. Das Betreten der Fahrbahn und das Spielen darauf sind gestattet. Vmgl. Schreiner regt an, dass auch die anderen Bewohner der Straße gefragt werden, ob sie die Bestimmung der Martinigasse zu einer Wohnstraße wollen. Auch sollen alle Bewohner über die einschlägigen Bestimmungen der StVO. bezüglich der Rechte und Pflichten in Wohnstraßen informiert werden. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig, dass die Martinigasse in Sankt Martin an der Raab zu einer Wohnstraße im Sinne des 76 b StVO lt. nachstehender Verordnung - bestimmt wird. V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab vom 28. Juli 2013 im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab verordnet gemäß 76 b Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.Nr. 159/1960 i.d.g.f., folgende Verkehrsbeschränkungen: Seite 92

7 1 Die Martinigasse in Sankt Martin an der Raab (Grdst.Nr. 912/11 der KG. Sankt Martin an der Raab) wird in ihrer gesamten Länge zur Wohnstraße erklärt. 2 Diese Verkehrsbeschränkung ist durch Verkehrszeichen gemäß 53 Abs. 1 Z. 9 c StVO 1960 Wohnstraße für die in die Wohnstraße einfahrenden Fahrzeuglenker sichtbar für die Fahrtrichtung zur Wohnstraße - an nachstehendem Standort kundzumachen: An der Abzweigung der L 255 St. Martiner Straße (Grdst.Nr. 215/2 der KG. Sankt Martin an der Raab) Das Ende der Wohnstraße ist durch Verkehrszeichen gemäß 53 Abs. 1 z. 9 d StVo 1960 Ende der Wohnstraße für die aus der Wohnstraße ausfahrenden Fahrzeuglenker an der Rückseite des oben genannten Verkehrszeichens kundzumachen. 3 Diese Verordnung tritt gemäß 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Zu Punkt 3 Grenzlandchor St. Martin/Raab: Ansuchen vom um die Gewährung einer finanziellen Unterstützung als Vereinsförderung Der Grenzlandchor St. Martin/Raab hat mit Eingabe vom um finanzielle Unterstützung ersucht: Wie Ihnen aus diversen Darbietungen des Grenzlandchor St. Martin/Raab bereits bekannt sein dürfte, wurden wir auf Grund eines Großereignisses zu einer Messgestaltung sowie Mitwirkung beim Pfarrfest des Pfarrverbandes Rottenmann Wald am Schoberpaß eingeladen. Die Darbietungen wurden ohne Zuwendung des Pfarrverbandes getätigt. Da wir zurzeit über keine finanziellen Mittel verfügen, stelle ich als Obmann des Grenzlandchors St. Martin/Raab das Ansuchen um eine Zuwendung als Vereinsförderung in Form der Übernahme der Buskosten nach Wald am Schoberpaß in der Höhe von ca. 500,--. Ich bin der Meinung, mit diesem sowie weiteren Auftritten ein Werbe- und zugleich Kulturträger unserer Gemeinde zu sein und ersuche um positive Erledigung. Der Grenzlandchor hat im Vorjahr für die Fahrt nach Graz-Gösting einen Zuschuss in Höhe von 250,-- von der Gemeinde erhalten. Heuer wurde bereits einen Vereinsförderung in Höhe von 300,-- ausbezahlt. Seite 93

8 Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig, dem Grenzlandchor St. Martin/Raab für die Buskosten nach Wald am Schoberpaß einen Zuschuss in Höhe von 250,-- zu gewähren. Zu Punkt 4 Antrag der ÖVP-St. Martin/Raab vom : Schaffung von Parkmöglichkeiten im Bereich der Dorfgalerie in Neumarkt/Raab Die Fraktion der ÖVP St. Martin an der Raab hat die Aufnahme des nachstehend angeführten Gegenstandes auf die Tagesordnung nach 38 Abs. 4 Bgld. GemO 2003 beantragt: Schaffung von Parkmöglichkeiten im Bereich der Dorfgalerie in Neumarkt/Raab: Die aktuellen Parkmöglichkeiten für PKW im Bereich der Dorfgalerie sind derzeit unzureichend. Weiters stellen die bei diversen Veranstaltungen parkenden Fahrzeuge ein erhöhtes Risiko für den Straßenverkehr dar. Eine Schaffung von Parkplätzen ist dringend notwendig. Die gegenüberliegende Seite der Dorfgalerie (Bereich zw. Zufahrtsweg zu Nr. 56 und Galeriegasse) würde sich als Schaffung von Parkplätzen anbieten, da der Grünbereich Öffentliches Gut darstellt und eine geeignete Breite dafür gegeben wäre. Zu diesem Antrag erläutert Vmgl. Manfred Schreiner, dass sich die Bevölkerung Neumarkts eine Erweiterung der Parkmöglichkeiten im Bereich der Dorfgalerie wünscht. Auf Grund des jetzt stärkeren Verkehrsaufkommens - seit die Grenze nach Ungarn für PKW offen ist kommt es immer wieder zu Behinderungen des fließenden Verkehrs und auch der Fußgänger, da viele Fahrzeuge bei größeren Veranstaltungen des Kulturvereins auf dem Gehsteig parken. Es soll mit dem Land Burgenland, Straßenbauverwaltung, Kontakt aufgenommen werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen im genannten Bereich (südlich der Landesstraße gegenüber der Dorfgalerie) möglich wäre. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass im Voranschlag für das laufende Haushaltsjahr 5.000,-- für diese Maßnahme budgetiert wurden. Bei einer Größe der einzelnen Parkplätze von 6,0 x 2,3 m (lt. OIB Richlinie 4 Pkt ) könnten Parkgelegenheiten für ca. 14 Kraftfahrzeuge geschaffen werden. Die Parkprobleme, die bis zum Vorjahr auf Grund der vielen Veranstaltungen des Vereins Limmitationes häufig waren, gibt es seit heuer aber nicht mehr. Lediglich bei Ausstellungseröffnungen herrscht Parkplatznot. Nach eingehender Beratung entschließt sich der Gemeinderat, mit der Straßenbauverwaltung einen Konsens zur Schaffung zusätzlicher Parkplätze im Bereich der Dorfgalerie anzustreben. Seite 94

9 Zu Punkt 5 Ankauf von Teilflächen der Grdst.Nr. 731 (Eigentümer: Andrea und Andreas Jost, Welten) sowie 732 und 733 (Eigentümer: Pint Anna, Welten) im Ausmaß von insgesamt rd m² für das Leader Projekt Gemeindeschutzgebiet St. Martin/Raab Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am mit dem Naturschutzbund Burgenland einen Vertrag über die Teilnahme am Leader Projekt Gemeindeschutzgebiet Sankt Martin an der Raab beschlossen. Dieses Projekt beinhaltet auch den Ankauf von naturschutzfachlich bedeutenden Grundstücken zu einem Kaufpreis von ca ,-- Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat nun 2 Grundstücke in Welten gefunden, die für dieses Projekt geeignet sind. Es sind dies Teilflächen der Grundstücke 731 (Eigentümer: Andrea und Andreas Jost, Welten) sowie 732 und 733 (Eigentümer: Pint Anna, Welten) im Ausmaß von insgesamt rd m². Die Eigentümer haben einem Verkauf bereits zugestimmt. Vereinbart wurde ein Kaufpreis von 2,50 / m² für Wiesenflächen und von 0,60 / m² für Altarmflächen. Dies ergäbe einen Kaufpreis von ca ,-- (4.000 m² Wiese und m² Altarm). Der Grundankauf wird vom Land Burgenland über Leader gefördert. Zu diesem Kaufpreis kommen noch die Kosten für die Vermessung der vorgesehenen Teilflächen, welche nicht gefördert werden. Im nördlichen Teil der Grundstücke ist die Errichtung eines Motorikparks vorgesehen. Dieser Park soll beinhalten: Slackline mit Balanciergerät, Hangelbalken aus Holz, Tastpfad, Sternenparcour, Münzbahn zum Balancieren, Zweifachwippe, Hängematte, Sitzbank und Sitz- Balcierstamm. Eine Förderung in Höhe von 85 % für die Anschaffung dieser Ausstattung ist möglich. Der Geschäftsführer des Vereins Dreiländer Naturpark Raab, Herr Karl Kahr, wird sich mit der Förderstelle in Verbindung setzen. Um diese Geräte aufstellen zu können, ist eine Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Dazu müsste eine Fläche von ca. 300 m² von Grünfläche landwirtschaftlich genutzt, in Grünfläche Erholungsgebiet umgewidmet werden. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig, die oben näher bezeichneten Teilflächen um den genannten Kaufpreis zu erwerben und die erforderliche Umwidmung bei der nächsten Änderung des Flächenwidmungsplanes durchzuführen. Seite 95

10 Zu Punkt 6 Aufnahme einer teilzeitbeschäftigten Kindergarten= pädagogin für die Kinderbetreuungseinrichtungen und die schulische Tagesbetreuung an der Volksschule der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab Siehe Protokoll über nicht öffentliche Tagesordnungspunkte! Seite 96

11 Zu Punkt 7 Entscheidung des Gemeinderates über die Besetzung des ausgeschriebenen Dienstpostens eines (einer) Gemeinde= vertragsbedienstete(n) für den Verwaltungsdienst (Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe d - mittlerer Dienst) auf Grund der vorliegenden Bewerbungen Siehe Protokoll über nicht öffentliche Tagesordnungspunkte! Zu Punkt 8 Gewährung von Zulagen an den (die) neue(n) Gemeindevertragsbedienstete(n) für den Verwaltungsdienst Siehe Protokoll über nicht öffentliche Tagesordnungspunkte! Zu Punkt 9 Allfälliges Vmgl. Manfred Redl entschuldigt sich und verlässt die Sitzung. Bürgermeister Franz Josef Kern informiert: 9.1 Die Sanierungsarbeiten bei der Aufbahrungshalle wurden abgeschlossen 9.2 Der Tennisplatz wurde fertiggestellt. Die Fassade der Kabine wurde neu gestrichen 9.3 Die Schultafeln wurden wie besprochen erneuert bzw. saniert. 2 alte Tafeln wurden der Partnergemeinde Unterzeming übergeben 9.4 Das österr. Gemeindemagazin Public hat in seiner Ausgabe 7-8/2013 unsere Gemeinde als eine der Top-250-Gemeinden mit der höchsten Bonität in Österreich ausgewiesen (Rang 144) 9.5 Die Asphaltierungsarbeiten auf den öffentlichen Wegen wurden bereits abgeschlossen 9.6 Die Schäden durch Rutschungen auf öffentlichem Gut werden in Kürze behoben werden. 9.7 Volksschule und Kindergarten waren im vergangenen Schuljahr bei diversen Bewerben sehr erfolgreich 9.8 Unsere Feuerwehren überzeugten bei den Bezirks-, Landes- und internationalen Wettkämpfen 9.9 Am 21. September findet der alljährliche Gesundheitstag bei unserer Volksschule statt 9.10 In der Volksschule wurden bereits die notwendigen Malerarbeiten ausgeführt, im Kindergarten werden diese Arbeiten in der kommenden Woche begonnen 9.11 Das Ferienprogramm 2013 Stay cool wird sehr gut angenommen Seite 97

12 9.12 Vom 13. bis 16. August findet in Neumarkt an der Raab wieder ein großes Reitturnier statt 9.13 Die Sanierung des Glockenstuhls in Kölbereck (Schindeldach, Restaurierung der Statuen) wurde abgeschlossen Vmgl. Manfred Schreiner regt an, die Hecke bei der Volksschule zurückzuschneiden, da der Verkehr bei der Ausfahrt auf die Landesstraße nicht mehr einsehbar ist; alternativ könnte auch eine Einbahnregelung angedacht werden. Ernst Mayer stellt eine Broschüre des Naturschutzbundes Bgld., verfasst von Verena Pilz aus Doiber (Studentin der Boku), über den Streuobstbau im Burgenland vor. Er teilt mit, dass Mag. Goess-Saurau unter Umständen bereit sei, sein Grundstück in Welten, wo alljährlich das Osterfeuer entzündet wird, für Zwecke einer Wohnbebauung zu verkaufen. Der Verkehrsspiegel an der Kreuzung Bergstraße / Bachstraße wurde seiner Meinung nach nicht an der richtigen Stelle aufgestellt. Da keine weiteren Anträge und Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bürgermeister für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Vorgelesen - genehmigt unterfertigt: Der Bürgermeister: Der Schriftführer: (Franz Josef Kern) (Brückler) (Beglaubiger) (Beglaubiger)... (Beglaubiger) Seite 98

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