Zur Bürokratiekostensenkung der Bundesregierung und ihrem 25-Prozent- Abbauziel
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- Damian Tiedeman
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Wicklein, Wolfgang Tiefensee, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/13591 Zur Bürokratiekostensenkung der Bundesregierung und ihrem 25-Prozent- Abbauziel Vorbemerkung der Fragesteller BereitsimJahr2006hattesichdieBundesregierungdasZielgesetzt,mitBürokratieabbauundbessererRechtsetzungzumehrWachstumundeinerdeutlichen Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung beizutragen. DiesesvonderBundesregierungnocheinmalimJanuar2010bekräftigteZiel, bisende2011maßnahmenumzusetzenundzuinitiieren,umdiebürokratiekostenderwirtschaftimvergleichzu2006um25prozentzureduzieren, wurde nicht erreicht. MitdenKabinettsbeschlüssenvom14.Dezember2011undvom28.März 2012hattedieBundesregierungversucht,durcheinweiteresArbeitsprogramm bessererechtsetzung,denbürokratieabbauzuintensivieren.aber auchdiesesarbeitsprogrammhatbishernichtzudererwartetenbürokratischenentlastungvon25prozentgeführt.imgegenteil,dernormenkontrollrat hatinseinemjahresbericht2012explizitfestgestellt:,dassdasengagement,mitdemeinzelneressortsanderreduzierungundvermeidungvon BürokratieundErfüllungsaufwandarbeiten,erkennbaranSchwungverloren hat. Vorbemerkung der Bundesregierung EntgegenderAuffassungderFragestellerhatdieBundesregierungihrZiel,die BürokratiekostenderWirtschaftimVergleichzu2006um25Prozentzureduzieren,erreicht.MitdenvomKabinettam14.Dezember2011undam28.März 2012beschlossenenMaßnahmenhatdieBundesregierungindenvergangenen MonatenzudemweitereZieledesRegierungsprogramms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung verwirklicht: DieBürokratiekostenderWirtschaftwurdenaufniedrigemNiveaugehalten. DerlaufendeErfüllungsaufwandderWirtschaftistimLaufedesJahres2012 um rund 100 Mio. Euro gesunken. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 31. Mai 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerBerichtderBundesregierung2012nach 7desGesetzeszurEinsetzungeinesNationalenNormenkontrollrats (NKRG) (Bundestagsdrucksache17/13589) dokumentiertdiesausführlich.auchdernormenkontrollrat (NKR)hatinseiner StellungnahmezumJahresberichtderBundesregierungexplizitfestgestellt, dass im vergangenen Jahr greifbare Fortschritte erreicht worden sind. BereichderVereinfachungundHarmonisierungvonAnforderungenandie Finanz- und Lohnbuchhaltung 1.WiehochwardieReduzierungvonBürokratiekostenimBereichder rechtsbereichsübergreifendenmehrfachmeldungenvonunternehmenan BehördensowierechtlichveranlassterRückfrageninundzwischenUnternehmen? DieBundesregierunghatimEckpunktepapiervom14.Dezember2011ihrZiel bekräftigt,dieunternehmenvonroutineaufgabenzuentlasten,indemverwaltungensoweitwiemöglichbereitsvorhandenedatennutzen.inzwischen wirdbereitsfastdiehälfteallerbundesstatistikenausvorhandenenverwaltungsunterlagengewonnen.umweitereentlastungenauchinanderenverwaltungsbereichenzuermöglichen,wirdgeprüft,welcheangaben,diebereitsaufgrundrechtlicherverpflichtungenveröffentlichtoderanregistergemeldet worden sind, auch von anderen Behörden genutzt werden könnten. 2.WiesiehtdieVereinfachungderAnforderungenausdemReisekostenrecht an die Buchhaltung aus? ImsteuerlichenReisekostenrechtwerdenabdem1.Januar2014wesentliche VereinfachungenindenBereichenVerpflegungsmehraufwendungen,FahrtkostenundÜbernachtungskosteneintreten.DiesführtinsbesondereimRahmender LohnbuchhaltungzumehrRechtssicherheitunderleichtertdieAufzeichnungsundNachweispflichten.Sowirdz.B.beidenVerpflegungsmehraufwendungen dieprüfungderan-undabwesenheitszeitenvereinfacht.fernerkannder ArbeitgeberkünftigdieersteTätigkeitsstätteseinerArbeitnehmerselbstfestlegen.AlleweiterenTätigkeitsstättendesArbeitnehmerssindnachReisekostengrundsätzenzubehandeln.DamitwirdmehrRechtssicherheitfürdie LohnabrechnungendurchdenArbeitgebergeschaffen.Dasgiltinsbesondere auch für die Besteuerung der Vorteile aus einer Dienstwagengestellung. Bereich E-Government 3.WiesiehtdieVereinfachungdurchdasE-Government-Gesetzunddieelektronische Umsetzung des Schriftformerfordernisses aus? DasGesetzzurFörderungderelektronischenVerwaltungsowiezurÄnderung weiterervorschriften (Bundestagsdrucksachen17/11473und17/13139),dessen Artikel1dasE-Government-Gesetz (EGovG)ist,enthältVereinfachungenauf demgebietderschriftformsowieverbesserungenderverwaltungsinfrastruktur insgesamt.konkretwerdendurchgehendelektronischeverfahrensabläufeu.a. durchdieflächendeckendezugangseröffnung ( 2EGovG),dieEinräumung elektronischerbezahlmöglichkeiten ( 4EGovG)sowiedieMöglichkeitzurErbringungelektronischerNachweise ( 5EGovG)gefördert.DieBürgerinnen undbürgerersparensichsoinvielenfällendaspersönlicheerscheineninder Behörde.BehördenkönnendurchReorganisationderVerfahrensabläufeihre Verfahreneffizientergestalten.DieelektronischeUmsetzungdesSchriftformerfordernisseswirddurchdieZulassungneuertechnischerVerfahrenweiterver-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13780 einfacht.dieneuregelungdes 3adesVerwaltungsverfahrensgesetzes,des 36adesErstenBuchesSozialgesetzbuch (SGBI)unddes 87aderAbgabenordnungindenArtikeln3,4und7desGesetzeserlaubtes,hierfürqualifizierten elektronischensignaturundanderensicherenverfahrendieeid-funktiondes neuenpersonalausweisesinverbindungmitelektronischenformularenvon Behördenzunutzen.DarüberhinauskanndieSchriftformdurcheineD mitderversandoption absenderbestätigt ersetztwerden,dahiereinesichere AnmeldungnachdemD -Gesetzvorausgesetztwird.Nebendiesen konkretenumsetzungenbleibtdietechnikoffenheitdeselektronischenschriftformersatzesgewährleistet,indemanderesichereverfahrendurchrechtsverordnung zugelassen werden können. 4.Istesinzwischenmöglich,StatistikmeldungenderUnternehmenonlinezu übermitteln? Wennja,liegenbereitsErkenntnisseüberdendamitverbundenen Bürokratieabbau vor? Wenn nein, warum nicht? DieStatistischenÄmterdesBundesundderLänderbietendenUnternehmen bereitsbeirund90prozentderunternehmensstatistikendiemöglichkeit,ihre MeldungenzurStatistikonlinezuübermitteln.FürdienochverbleibendenStatistikensollbisspätestensindreiJahreneinentsprechendesAngebotgeschaffen werden. NacheinerSchätzungdesStatistischenBundesamteshatsichdieBelastungder UnternehmendurchdieNutzungvonOnlinefragebögenumrund10Mio.Euro jährlich reduziert. 5.IstdieRechtsgrundlagefürdenEinsatzdessogenanntenProzessdatenbeschleunigers geschaffen worden, und wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht? 6.IsteineneueInfrastruktur,einschließlicheinereinheitlichenelektronischen Schnittstelle, zwischen Wirtschaft und Verwaltung geschaffen worden? Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. DiekonzeptionellePhasedesProjektsProzessdatenbeschleuniger (P23R)wird nachverzögerungenerstimsommerdesjahresabgeschlossensein.erstdanachkanneineentscheidungzurweitereneinführungsstrategiesowiezuerforderlicheninfrastrukturengetroffenwerden.diesschließtauchdieentscheidung zu einer Rechtsgrundlage und deren Ausgestaltung mit ein. 7.IsteineOptimierungderMeldeverfahrenindersozialenSicherungaufder BasisbestehendertechnischerVerfahrengeschaffenworden,undwelche weiterenentbürokratisierungspotenzialefürdiearbeitgeberwurdendadurch erschlossen? MitdemProjekt OptimiertesMeldeverfahrenindersozialenSicherung (ProjektOMS)wirduntersucht,inwieweitdiebestehendenMeldewege zwischenarbeitgebernundsozialversicherungsträgernoptimiertundvereinfachtwerdenkönnen.dasprojektistnochnichtabgeschlossen,projektendeist
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode der31.dezember2013.zurdokumentationdesist-zustandsausgewählter MeldeverfahrenwirdaufdieMachbarkeitsstudievom31.August2012sowie aufdenberichtzur ErhebungdesErfüllungsaufwandsausgewählterMeldeverfahreninderSozialenSicherung desstatistischenbundesamtesvom 21.März2013verwiesen.DieseBerichtewurdenaufderProjekthomepage veröffentlicht. NachdemdievondenVerfahrensbeteiligteneingebrachtenOptimierungsvorschlägestrukturiertundpriorisiertwurden,erfolgtderzeitdiePrüfungund BewertungderVorschläge.EndeJuni2013sollineinemZwischenberichtüber denaktuellensachstandberichtetwerden.eineergebnisdokumentationwird zum Abschluss des Projektes Ende 2013 vorgelegt. Bereich Verwendung von veröffentlichten Unternehmensdaten 9.WurdendazuÄnderungenderRegelungendesVerwaltungsverfahrens vorgenommen, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 8.SinddieUnternehmenspürbarvonRoutineangabenentlastetworden,indemdieNutzungvonAngabenintensiviertwurde,diebereitsaufgrund rechtlicherverpflichtungenveröffentlichtoderanregistergemeldetwordensind,undwennja,inwelcherhöhehatdieszuentlastungengeführt? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. UmdieUnternehmenvonRoutineaufgabenzuentlasten,hatdieBundesregierungbeschlossen,dassdieVerwaltungensoweitwiemöglichbereitsvorhandeneDatennutzen.SowirdinzwischenfastdieHälfteallerBundesstatistiken ausvorhandenenverwaltungsunterlagengewonnen.indenletztenjahrenkonntenhierweiterefortschritteerzieltwerden,z.b.durchdienutzungvonverwaltungsdatenfürdiekonjunkturstatistikimkfz-undgroßhandel,durchdie abseptember2012über8000unternehmen alsomehralsdiehälftederbefragten von direkten Erhebungen befreit werden konnten. Bereich Fortgeschrittene elektronische Signatur für Unternehmen 10.WarumwurdeindieserLegislaturperiodekeineÄnderungdesSignaturgesetzes vorgenommen? 11.IstinzwischenauchfürjuristischePersoneneinevereinfachteHandhabungimelektronischenVerfahren,hinsichtlichderAuthentizitätundIntegrität von Dokumenten, ermöglicht worden? Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. MitderimEckpunktepapiervom14.Dezember2011angekündigtenÄnderung dessignaturgesetzessolltenunternehmenundöffentlichestellendokumente hinsichtlichauthentizitätundintegritätimelektronischenverfahrenvereinfacht nutzen können. DurchdieÄnderungsolltedieVerwendungelektronischerSignaturenfürWirtschaftundVerwaltungerleichtertwerden,indemkünftigauchjuristischePersonen,BehördenundGerichte (öffentlichestellen)aufrechtlichabgesicherter BasisfortgeschritteneSignaturenerstellenkönnensollten.Dieswürdeeine
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13780 wesentlichevereinfachungdarstellen,dabislangnureinzelnenatürlichepersoneninnerhalbderunternehmenbeziehungsweiseöffentlichestelleneine fortgeschrittene elektronische Signatur erstellen können. NachBeginnderArbeitenandemGesetzesentwurfhatindesdieEuropäische KommissiondenEntwurfeinerVerordnungüberdieelektronischeIdentifizierungundVertrauensdienstefürelektronischeTransaktionenimBinnenmarkt vorgelegt,mitderein elektronischessiegel fürjuristischepersoneneingeführtwerdensoll.inseinerfunktionentsprichtdiesesdervonderbundesregierunggeplantenfortgeschrittenenelektronischensignatur.darüberhinaus sollennachderverordnungjuristischepersonenmitdem elektronischen Siegel auchdiesichereresog.qualifizierteelektronischesignaturverwenden können. DieVerordnungwäreabihremInkrafttreten (auch)indeutschlandunmittelbar anwendbaresrecht.voraussetzungenundrechtswirkungenderelektronischen SignaturwürdensichfortannachdenRegelungenderVerordnungundnicht längernachdemnationalensignaturgesetzrichten.auchwennderentwurf letztlichalsrichtlinieerlassenwerdensollte,würdeereineanpassungdesnationalen Rechts erforderlich machen. InvestitionenderUnternehmen,diezurNutzungderdeutschenFormderSignaturgetätigtwordenwären,wärendamitverloren.Umdieszuvermeiden,hatdie BundesregierungvonihremursprünglichenVorhabenabgesehenundsetztsich nunindenverhandlungeninbrüsselfüreinemöglichstweitgehendevereinfachung unter Vermeidung unverhältnismäßiger Belastungen ein. 12.WiehochwirddasEntlastungspotenzialvonBürokratielastenindiesem Bereich beziffert? DasEntlastungspotenzialkannerstbeziffertwerden,wenndieAnforderungen andaselektronischesiegelunddiequalifizierteelektronischesignaturjuristischer Personen feststehen. Bereich Gesundheit und Pflege 13.WelcheVereinfachungsmöglichkeitenbeiderDokumentationundAbrechnungmedizinischerLeistungenwurdenseit2009entwickeltundumgesetzt? Mitdemam1.Januar2012inKraftgetretenenGKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)wurdeeineReihevonMaßnahmenzurEntbürokratisierungund DeregulierungbeiderDokumentationundAbrechnungmedizinischerLeistungenvorgenommen.SowurdedieVerpflichtungderSelbstverwaltungzurVereinbarungambulanterKodierrichtlinienaufgehoben.Damitentfielauchdie VerpflichtungderÄrztinnenundÄrztesowiederSelbstverwaltung,dieKodierrichtlinienbeiderAbrechnungundVergütungvertragsärztlicherLeistungenanzuwenden.DarüberhinauserfolgteimSystemdervertragsärztlichenVergütung eineflexibilisierungderhonorarverteilungdurchdiekassenärztlichenvereinigungen,wobeidiesevondenbisherigenarzt-undpraxisbezogenenregelleistungsvolumenabstandnehmenkönnen.fürärztinnenundärzteinplanungsbereichen,fürdieeinebestehendeoderdrohendeunterversorgungoder einlokalerversorgungsbedarffestgestelltwordenist,dürfenbestimmtemengenbegrenzendemaßnahmeninderhonorarverteilungnichtangewandtwerden.imbereichderrichtgrößenundwirtschaftlichkeitsprüfungenerfolgten Deregulierungen, die das Prinzip Beratung vor Regress stärken.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DurchdasGKV-VStGwurdeauchgeregelt,dassVersichertederGKVdie Möglichkeiterhalten,sichnotwendigeHeilmittelbehandlungenlangfristigvon ihrer Krankenkasse genehmigen zu lassen. MitdemAssistenzpflegebedarfsgesetzwurdezum1.Januar2013diePraxisgebührabgeschafft.DurchdieAbschaffungderPraxisgebührhatderGesetzgeber imvergangenenjahreinenerheblichenbeitragzurentbürokratisierungimbereichdokumentationundabrechnunginarzt-undzahnarztpraxensowiein Notfallambulanzen der Krankenhäuser geleistet. ImRahmenderNovellierungderGebührenordnungfürZahnärzte (GOZ),die ebenfallszum1.januar2012inkraftgetretenist,wurdebeieinigenhäufigabgerechnetenleistungen,beidenenbisherder2,3-fachegebührensatznichtseltenüberschrittenwurdeunddamiteinebegründungspflichtfürdieleistungserbringerentstand,diebewertung (Punktzahl)angehoben.DiesträgtzurVereinfachungbeiderAbrechnungprivatzahnärztlicherLeistungenbei.Dennesist davonauszugehen,dassimgegenzugzuranhebungderbewertunginvielen derabrechnungsfällekeineden2,3-fachengebührensatzüberschreitendevergütung mehr berechnet wird und somit die Begründungspflicht entfällt. ImBereichderKrankenhausversorgungwurdenverschiedeneMaßnahmenumgesetzt,umdieDokumentationundAbrechnungmedizinischerLeistungenzu vereinfachen.beispielhaftistaufdieumsetzungdergesetzlichenvorgabenzur einheitlichenabrechnungfürdieintegrierteversorgung (Datenaustausch),auf dievereinbarungdeselektronischendatenaustauschsundderelektronischen AbrechnungderEinrichtungennach 117bis119desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)undaufdieReduzierungderimRahmenderBudgetverhandlungen von Krankenhäusern vorzulegenden Formulare hinzuweisen. ZudemwirdbeiderjährlichenPflegeundWeiterentwicklungdermedizinischenKlassifikationenICD-10-GMundOPSdasZielderEntbürokratisierung berücksichtigt.auchhinsichtlichdervorgabenderwhozuregelmäßigen AktualisierungenderICD-10wirddaraufgeachtet,dassderenUmsetzungmöglichstnichtmitnationalenInteressenkollidiert,wasdasThemaEntbürokratisierungeinschließt.ImBereichderWeiterentwicklungdesOPSwurdenseit 2009zahlreicheKodebereichefürdieBelangedesDRG-Systemsumgebaut. DerEinführungneuerKodebereichestandi.d.R.dasEntfernenzahlreicher, nicht mehr benötigter Kodes, gegenüber. DieRegelungenzurEntbürokratisierungimRahmendesPflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG)sindinderAntwortzunachfolgenderFrage14aufgeführt. 14.WelchepraktischenVereinfachungsvorschlägewurdenimRahmender Pflegeversicherungsreformaufgegriffenundumgesetzt (bittemitzeitplan)? DasPflege-Neuausrichtungs-GesetzenthälteineReihevonRegelungenzum Bürokratieabbau.EinigedieserVorgabensinddurchVereinbarungender Selbstverwaltung umzusetzen. Im Einzelnen: a)daspflege-neuausrichtungs-gesetzenthältregelungenzurgewährleistung einerfrühzeitigenberatungderpflegebedürftigenundvonschnellenentscheidungenüberleistungen.diepflegekassehatnacheingangeines AntragsdemAntragstellerentwedereinenBeratungstermininnerhalbvon zweiwochen,aufwunschzuhause,anzubietenoder wenndiesnicht möglichist einengutscheinauszustellen,derbeieinerqualifiziertenberatungsstelleeingelöstwerdenkann.dadurchwirdfürdiepflegebedürftigen dasverfahrenvereinfacht,sieerhaltenfrühzeitighilfestellung,ohneselbst aufdiepflegekassezugehenzumüssen ( 7bdesElftenBuchesSozialgesetzbuch SGB XI).
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13780 b)pflegebedürftigeerhaltenaufantragzuschüssederpflegekassenfürmaßnahmenzurverbesserungdesindividuellenwohnumfeldsdespflegebedürftigen.diebishervorgeschriebeneprüfungdereinkommenssituationdes PflegebedürftigenunddieEigenanteiledesPflegebedürftigensindentfallen ( 40 Absatz4 SGBXI). c)pflegebedürftigeinambulantbetreutenwohngruppenerhalteneinenpauschalenzuschlagvon200europromonatjepflegebedürftigemfürden EinsatzvonPflegekräftenfürorganisatorischeundverwaltendeTätigkeiten mit entsprechender Entlastung der Bewohner ( 38a SGB XI). d)dieabrechnunghäuslicherkrankenpflegewirderleichtertdurchfristsetzungfürdaszustandekommenderrahmenempfehlungnach 132a SGBVzum1.Juli2013,mitderdieVerfahrenderKrankenkassenvereinheitlicht werden sollen. e)diehilfsmittelversorgungwirddurcheineklarstellenderegelungzuder Fragevereinfacht,wanneinevertragsärztlicheVerordnungerforderlichist odervondenkrankenkassenverlangtwerdenkann.aufgenommenwurde eineklarstellung,dasseinevertragsärztlicheverordnungfürdiebeantragungvonhilfsmittelnzulastendergesetzlichenkrankenversicherungim Grundsatznurerforderlichist,soweiteineerstmaligeodererneuteärztliche Diagnose-oderTherapieentscheidungmedizinischgebotenist ( 33 Absatz5a SGBXI). f)derwiedereinstiegvonpflegefachkräftenindenberuf,zumbeispielnach familienbedingterunterbrechung,wirdvereinfacht.dierahmenfristfürdie AnerkennungalsverantwortlicheFachkraftwirdeinheitlichmitachtJahren festgesetzt.damitentfälltdiebishervorgeseheneprüfung,obimeinzelfall dievoraussetzungenfüreineverlängerungderrahmenfristvonfünfauf acht Jahre vorliegen ( 71 Absatz 3 SGB XI). g)dievoraussetzungenfürdenabschlusseinesgesamtversorgungsvertrages sinddurcheinekonkretisierungdesanwendungsbereichsvereinfachtund moderatgeöffnetworden,damitgesamtversorgungsverträgeinderpraxis vermehrtvereinbartunddiedadurcherzielbarenwirtschaftlichkeitsreserven erschlossenwerdenkönnen.bisherkonntenaufgrundderbegrenzungauf dieörtlichverbundenenpflegeeinrichtungennurindenländernbaden- Württemberg,Bayern,NiedersachsenundSachsenGesamtversorgungsverträge abgeschlossen werden ( 72 SGB XI). h)qualitätsprüfungenvonambulantenpflegedienstensindeinentagvorher anzukündigen,umdieanwesenheitderpflegedienstleitungunddieorganisatorische Durchführung zu erleichtern ( 114a Absatz 1 SGB XI). i)zudenqualitätsprüfungeninpflegeheimenwirdklargestellt,dassbeider BewertungderPflegequalitätnebenderPflegedokumentationauchdieInaugenscheinnahmedesPflegebedürftigenundBefragungenz.B.derAngehörigenangemessenzuberücksichtigensind ( 114aAbsatz3SGBXI).Der DokumentationsaufwandsollaufdasNotwendigebegrenzt,trägerspezifischeEntscheidungenzueinereffizientenGestaltungderPflegedokumentation sollen gestärkt werden. j)neuvorgesehenistauchdieabstimmungvonprüfinhaltenundderabschlussvonvereinbarungenzuprüfungenzwischendenlandesverbänden derpflegekassenunddennachheimrechtlichenvorschriftenzuständigen Aufsichtsbehörden ( 114Absatz3SGBXI).DieLandesverbändederPflegekassensollenvorderBeauftragungeinerRegelprüfungPrüfinhaltevon nachlandesrechtdurchgeführtenprüfverfahrenberücksichtigenundjenach ErgebnisdeneigenenUmfangderRegelprüfunginangemessenerWeisezu verringern.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode k)eskönnenmodellvorhabenzurabgestimmtenvorgehensweisebeiderprüfungderqualitätvonpflegeeinrichtungennachdemsgbxiundnachheimrechtlichen Vorschriften ( 117 Absatz 2 SGB XI) durchgeführt werden. l)dieselbstverwaltungaufbundesebenewurdeverpflichtet,einevereinbarungübereinneuesverfahrenzurmessungderergebnisqualitätimstationärenbereichzutreffen ( 113Absatz1SGBXI).IndenMaßstäbenund GrundsätzenzurSicherungundWeiterentwicklungderPflegequalitätnach 113Absatz1SGBXIisteineVereinbarungüberAnforderungenaneinindikatorengestütztesVerfahrenzurvergleichendenMessungundDarstellung vonergebnisqualitätzuschließen,dasdieexternequalitätsprüfungundeine QualitätsberichterstattungaufderGrundlageeinerstrukturiertenDatenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements ermöglicht. DieseRegelungenzurVereinfachungsindam30.Oktober2012inKraftgetreten. 15.WelcheKompetenzenundAufgabenstellungenhatdieOmbudsfrauzur Entbürokratisierung der Pflege im Bundesministerium für Gesundheit? DieFunktionderOmbudsfrauzurEntbürokratisierungderPflege (OBF)istseit EndeJuni2011imBMGetabliert.DieOmbudsfrauidentifiziertThemender EntbürokratisierungderPflege,nimmteinesystematischeZuordnungvorund zeigt auf dieser Grundlage Handlungsbedarfe auf. 16.WelcheEntbürokratisierungserfolgeinderPflegekonntedurchdieOmbudsfrauzurEntbürokratisierungderPflegebislangerreichtwerden,und welche werden noch konkret umgesetzt (bitte mit Zeitplan)? ImGesetzgebungsverfahrenzumPflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)sind VorschlägederOmbudsfrauaufgenommenworden.AktuellerSchwerpunkt ihrerarbeitsinddieverschiedenenaspektezurpflegedokumentation.dieombudsfrauhatdemgesundheitsausschussdesdeutschenbundestagesbisher dreimalüberihrearbeitberichtet,zuletztam15.mai2013 (Ausschussdrucksache 17(14)0407 vom 16. April 2013). Auf die Antwort zu Frage 20 wird ergänzend verwiesen. 17.WelcheDoppelstrukturenentstehendurchdieDokumentationsvorschrifteninderPflegeaufgrundderKompetenzregelungenderHeimaufsichtsbehörden,desMedizinischenDienstesdesSpitzenverbandesBundder Krankenkassen (MDS)undderMedizinischeDienstederKrankenkassen (MDK),undwelcheEntbürokratisierungsmaßnahmenwurdenkonkret unternommen? 18.WelchebürokratischeDoppelstrukturensollenhinsichtlichKompetenzregelungenderHeimaufsichtsbehörden,desMedizinischenDienstesdes SpitzenverbandesBundderKrankenkassene.V. (MDS)undderMedizinischeDienstderKrankenversicherung (MDK)abgebautwerden (bitte mit Zeitplan)? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. EinwesentlichesAnliegenderBundesregierungistes,BürokratieimPflegesystemzuverringern,umdadurchmehrZeitfürdiePflegeundBetreuungder Menschenzugewinnen.IndiesemZusammenhangkommtesauchdaraufanzu vermeiden,dassunnötigebürokratieunddoppelstrukturendurchprüfungen dernachheimrechtlichenvorschriftenzuständigenaufsichtsbehördensowie
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13780 QualitätsprüfungenderMedizinischenDiensteunddesPrüfdienstesdesVerbandesderprivatenKrankenversicherunge.V.instationärenPflegeeinrichtungen verursacht werden. FürPflegeeinrichtungenkanneseineBelastungdarstellen,wenneseinungeordnetesNebeneinandervonPrüfungengibt.DiePrüfkriteriendernach heimrechtlichenvorschriftenzuständigenaufsichtsbehördenunterliegen jedochnichtdembundesrecht.esgeltendiejeweiligengesetzlichenregelungendereinzelnenländer.umgleichwohleinebesserekoordinierungund EntbürokratisierungderPrüfpraxiszwischendennachheimrechtlichenVorschriftenzuständigenAufsichtsbehördensowiedenMedizinischenDiensten unddemprüfdienstdesverbandesderprivatenkrankenversicherunge.v.zu erreichen,wurdenimpflege-neuausrichtungs-gesetz (PNG)konkreteRegelungen in 114 Absatz 3 und 117 Absatz 1 SGB XI getroffen. DiebisherigePflichtderLandesverbändederPflegekassen,beiderFestlegung desumfangsderregelprüfungvorliegendeergebnissevonprüfungender HeimaufsichtenundandererlandesrechtlicherPrüfinstanzenzuberücksichtigen,wurdedahingehendkonkretisiert,dassnunmehrvoreinerRegelprüfung solcheprüfergebnisseaktivzuerfragenundauszuwertensind.dieseregelungentragendazubei,denprüfumfangzuverringern,synergieeffektesowohl ausoperativeralsauchausinhaltlichersichtstärkerzunutzenundpflegeeinrichtungenwirksamervornichterforderlichen,belastendendoppelprüfungen zu schützen. IneinerKonkretisierungderbisherigenRegelungwerdendieLandesverbände derpflegekassensowiedermedizinischedienstundderprüfdienstdesverbandesderprivatenkrankenversicherunge.v.nunmehrauchunmittelbarverpflichtet,sichanvereinbarungen,diederbesserenabstimmungderprüftätigkeitendienen,zubeteiligen,wennsolcheineinemlandetwaaufgrundlage heimrechtlichervorschriftenangestrebtwerden.darüberhinauswirdmit ergänzendenregelungenin 117Absatz2SGBXIfürdieKassen,denMedizinischenDienstderKrankenversicherungunddenPrüfdienstdesVerbandes derprivatenkrankenversicherunge.v.ausdrücklichdiemöglichkeitgeschaffen,modellvorhabenmitdennachheimrechtlichenvorschriftenzuständigen Aufsichtbehördenzuvereinbaren,diemitdemZieldurchgeführtwerden,das VorgehenbeiderPrüfungderQualitätvonPflegeeinrichtungennachdem SGBXIundPrüfungennachheimrechtlichenVorschriftenbesserzukoordinierenundeinorganisatorischundinhaltlichabgestimmtesVorgehenzuerreichen. NähereErkenntnissezuVereinbarungenvonModellprojektenliegendemBundesministerium für Gesundheit derzeit noch nicht vor. ZudemwurdedurchBeschlussderArbeits-undSozialministerkonferenzder Länder (ASMK)von2011eineArbeitsgruppe Qualitätssicherunginder Pflege eingerichtet,dieu.a.zentralefragestellungenzueinereffektiverenund effizienterengestaltungderqualitätsprüfungeninderpflegeangesichtszweier etablierterprüfinstanzensowieunteraspektenderbürokratiebelastungbearbeitet.dasbundesministeriumfürgesundheitnimmtandensitzungender Arbeitsgruppe teil. Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen noch nicht vor. 19.WelcheGefährdungenbestehenaufgrundvonEntbürokratisierungsmaßnahmenhinsichtlichderQualitätvonPflegeundderenKontrolleinder ambulanten und stationären Versorgung (bitte mit Begründung)? DiegesetzlichenVorgabengewährleisteneinesachgerechteQualitätssicherung und wirksame Qualitätsprüfungen.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 20.WelcheMöglichkeitenhabenEinrichtungeninPflegeundGesundheit selbst,umdiedokumentationundbürokratieabzubauen,undwieunterscheidetsichderaufwandanbürokratischenprozesseninnerhalbvon Unternehmen? DurchdasPflege-Weiterentwicklungsgesetzwurdegesetzlichverankert,dass dievereinbarungspartnerindenmaßstäbenundgrundsätzennach 113 Absatz1SGBXIRegelungenhinsichtlichderPflegedokumentationzuvereinbarenhaben.IndiesenVereinbarungensinddieAnforderungenaneinepraxistaugliche,denPflegeprozessunterstützendeunddiePflegequalitätfördernde Pflegedokumentationzuregeln.SomitistesdieAufgabederVereinbarungspartner,dierichtigeBalancezwischeneinerunverzichtbarenPflegedokumentationundderAbschaffungüberflüssigerundunnötigerbürokratischerBelastungenzufinden.DieVereinigungenderTrägerderPflegeeinrichtungenhabenals VertragsparteidamitselbsteinennichtunerheblichenEinflussaufdenUmfang und Inhalt von Pflegedokumentationen. DievomBundesministeriumfürGesundheiteingesetzteOmbudsfrau,Elisabeth Beikirch,hatunterbreiterEinbeziehungderFachpraxis diesschließtauch VertreterderVereinbarungspartnernach 113SGBXIein sowieauchfachwissenschaftlicherperspektiveneinenprozesszurerarbeitungvonvorschlägen zurvereinfachungderpflegedokumentationeingeleitet.dasbundesministeriumfürgesundheitistbestrebt,allebeteiligtenbeidiesemprozesszuunterstützen. EsbestehteinvielfältigesAngebotvonUnterstützungssystemenfürdieDokumentation,insbesondereaucheineVielzahlvonSystemenzurelektronischen Pflegedokumentation.EsistjedochnichtAufgabederBundesregierung,die PflegeeinrichtungenbeiderOrganisationihrerPflegedokumentationzuberaten. 21.WelcheEntbürokratisierungsmaßnahmensindimBereichdesWohn-und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG),derHeimmitwirkungsverordnung unddesordnungsrechtlichenteilsdesheimrechtsvonbundundländern in den letzten zehn Jahren erreicht worden? 23.InwiefernhatdieVerlagerungdes (ordnungsrechtlichenteil)heimrechts andieländerdurchdieföderalismusreformeinenaufbauvonbürokratie nach sich gezogen (bitte mit Begründung)? Die Fragen 21 und 23 werden zusammen beantwortet. DasHeimrechtistdurchdieam6.September2006inKraftgetreteneFöderalismusreformausderkonkurrierendenZuständigkeitdesBundesgesetzgebersfür dieöffentlichefürsorgenachartikel74absatz1nummer7desgrundgesetzes (GG)ausgeklammertworden.DanachliegtdieGesetzgebungskompetenz fürdieordnungsrechtlichenvorschriftendesbisherigenheimgesetzesbeiden Ländern.DerBundesgesetzgeberistnachArtikel74Absatz1Nummer1GG weiterhinfürdiebürgerlich-rechtlichenregelungenzuständig.mitdeminkrafttretendeswohn-undbetreuungsvertragsgesetzes (WBVG)am1.Oktober 2009hatderBundvonseinerGesetzgebungskompetenzzurRegelungdes Heimvertragsrechts Gebrauch gemacht. AufBundesebeneistdurchdieÜbertragungderGesetzgebungskompetenzdes heimrechtlichenordnungsrechtsaufdieländerunddieablösungderbundesrechtlichenregelungenzumheimrecht (HeimGundHeimmwV)durchlandesrechtlicheRegelungensowieunterEinbezugderEinführungneuerheimvertragsrechtlicherRegelungendurchdasWBVGinsgesamteintatsächlicher
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/13780 AbbauvonBürokratieerfolgt.DieausdembisherigenHeimrechtabgeleiteten Bürokratiekostenwerdengänzlichentfallen,sobaldalleLänderdieneuenGesetzeundVerordnungenimRahmenihrerZuständigkeiterlassenhaben (vgl. auch die Antwort zu Frage 24). 22.WelchevomRunden-Tisch-Pflege (eingesetztvondenbundesministerinnenrenateschmidtundullaschmidt)vorgeschlagenenempfehlungen zurentbürokratisierungwurdenumgesetzt,undwelchewurdenbisheute noch nicht umgesetzt? MitdemPflege-Weiterentwicklungsgesetzvom28.Mai2008sindAnregungen desrundentischespflegezurentbürokratisierungfürdenbereichdersozialen Pflegeversicherungumgesetztworden (vgl.bundestagsdrucksache16/7439, S.43,44).FürdieEntbürokratisierungimBereichdesHeimrechtsliegtdie GesetzgebungszuständigkeitseitdemInkrafttretenderFöderalismusreformam 1. September 2006 bei den Ländern. 24.WievieleLänderheimgesetzregelungenhabendasBundesheimgesetz hinsichtlichderordnungsrechtlichenregelungenabgelöst,undbestehen weiterhin (konkurrierende)zivilrechtlicheregelungenaufländerebene, obwohldurchdaswbvgderzivilrechtlicheteildesheimrechtsvom Bund im Grundsatz geregelt wurde? MitAusnahmevonThüringenhabeninzwischenalleBundesländereigeneGesetzeundRechtsverordnungenaufdemGebietdesHeimrechtserlassen.Keines derlandesgesetzeenthältentsprechenddengesetzesbegründungenvertragsrechtlichevorschriften.allenfallssollenvertraglicheregelungendurchdie NormierungvonordnungsrechtlichenPflichtendesUnternehmerszurEinhaltungvertraglicherVerpflichtungenflankiertwerden.WeiterführendelandesrechtlicheRegelungen,diedenbundesrechtlichgeregeltenBereichberühren, wären im Übrigen aufgrund der Kollisionsnorm des Artikels 31 nichtig. 25.WelcheErgebnissedesimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUund FDPvereinbartenProjektszurMessungdesErfüllungsaufwandsbei AntragsverfahrenaufgesetzlicheLeistungenfürPflegebedürftigeund chronischkrankeliegenderbundesregierungvor,undwelcheschlussfolgerungen zieht sie daraus? DieErgebnisseimEinzelnenergebensichausdemAbschlussbericht,derveröffentlichtwordenist.DerBerichthateinen Erfüllungsaufwand fürdiepflegedokumentationvoninsgesamtrund2,7mrd.europrojahrundfür11untersuchte (Antrags-)Verfahrenvoninsgesamtrund450Mio.EuroproJahrermittelt. HinsichtlichderVorschlägezurVereinfachungderPflegedokumentationhatdie OmbudsfrauzurEntbürokratisierunginderPflege,ElisabethBeikirch,dieModerationfürdieErarbeitungvonVorschlägendurchdiehierfürverantwortlichen Institutionen übernommen. DieVorschlägezurVereinfachungderAntragsverfahrenimBereichdergesetzlichenKranken-undPflegeversicherungsindvondenzuständigenInstitutionen derselbstverwaltungumzusetzen.dasbundesministeriumfürgesundheiterwartetvonderselbstverwaltung,dassdieerforderlichenmaßnahmenzügig umgesetztwerden.aufdieregelungendesgkv-versorgungsstrukturgesetzes
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sowiedespflege-neuausrichtungs-gesetzeszurverwaltungsvereinfachungbei Heil-undHilfsmittelnsowieimBereichderhäuslichenKrankenpflegewird verwiesen (siehe Antwort zu Frage 13 und 14). FürdenBereich HilfezurPflege nachdemzwölftenbuchsozialgesetzbuch (SGBXII)wirddaraufhingewiesen,dassdiesedenorganisatorischenBereich derjeweiligensozialhilfeträgerbetreffenundnichtbundesgesetzlichbeeinflusst werden können. BereichBerufsbildungsgesetz (BBiG)undderHandwerksordnung (HwO) ( 36 Absatz1 BBiG, 30 HwO) 26.WiesiehtdieÄnderungderelektronischenAnmeldungderAusbildungsverhältnissebeigleichzeitigemVerzichtaufwiederholteÜbermittlung bereitsvorliegenderbetrieblicherausbildungspläneaus,undwelches Einsparpotenzial konnte erzielt werden? Artikel21bzw.Artikel19desGesetzeszurFörderungderelektronischenVerwaltungsowiezurÄnderungweitererVorschriftenwerden 36Absatz1des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)unddendamitkorrespondierenden 30 Absatz1derHandwerksordnung (HwO)anpassenundeinenoptionalenelektronischen Antrag zur Eintragung von Ausbildungsverhältnissen eröffnen. DieseGesetzesänderungenwerdeneinezeit-undkostensparendeAnmeldung zumverzeichnisderberufsausbildungsverhältnissebzw.zurlehrlingsrolleermöglichenundsowohldiebetriebeunddieausbildendenverwaltungenals auchdiemitderrechts-undqualitätsprüfungbefasstenzuständigenstellenim SinnevonBBiGundHwOentlasten;diessindfürdieMehrzahlderAusbildungsverhältnissedieIndustrie-undHandelskammernbzw.dieHandwerkskammern.AuchderAusbildungsvertragkanndemAntragkünftiginelektronischerKopiebeigefügtwerden.DabeiwirdinsbesonderederVerzichtaufdie bisherobligatorischpostalischeübersendungdesbetrieblichenausbildungsplanes,dereineinderregelumfangreicheanlagedesausbildungsvertrages ist,wesentlichenaufwandeinsparen.denzuständigenstellenbereitsvorliegendeausbildungspläne,dieunverändertauchfürneueausbildungsverhältnissegeltensollen,brauchenzudemkünftignurnochinbezuggenommenzu werden. DiesystematischeSchätzungdurchdasStatistischeBundesamtlässtbeivollständigerNutzungdeselektronischenVerfahrensdurchalleausbildendenBetriebeundEinrichtungen (nachinkrafttretendese-government-gesetzes)ein Entlastungspotenzial von 2,7 Mio. Euro pro Jahr erwarten. Bereich Erfüllungsaufwand in den Lebens- und Rechtsbereichen 27.WelcheErgebnisseliegenderBundesregierungbeiderUntersuchungdes ErfüllungsaufwandsinfolgendenBereichenvor,undwelcheMaßnahmen hatsieindenverschiedenenfeldernzurverringerungdesbürokratischen Aufwandes vorgenommen a) Optimierung der Meldeverfahren im Bereich der sozialen Sicherung, b)reduzierungdesantrags-undbearbeitungsaufwandsbeimleistungsbezug nach Steuer- und Sozialrecht, c)verbesserungdeselektronischenrechnungsverkehrszwischenwirtschaft und Verwaltung, d)gemeinnützigebetätigunginunterschiedlichenrechtlichenorganisationsformen sowie ehrenamtliches Engagement,
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/13780 e)umsetzungdesbildungs-undteilhabepakets (imrahmenderbereits vombundeministeriumfürarbeitundsozialesangestoßenenprojektinitiativen), f)elektronischezeugnissesowieverfahrenbeiabgabeninderschifffahrt? MitdemArbeitsprogrammbessereRechtsetzungvom28.März2012hatdie BundesregierungihreAbsichtbekräftigt,denAufwandvonBürgerinnenund Bürgern,WirtschaftundVerwaltungzurErfüllungvonBundesrechtdauerhaft aufniedrigemniveauzuhalten.überdenumsetzungsstandderhierzuvorgenanntenmaßnahmenwirdimberichtderbundesregierung2012nach 7 NKRG (Bundestagsdrucksache17/13589)ausführlichberichtet.Eindetaillierter und aktueller Sachstand findet sich in Abschnitt C1 des Berichts. Bereich Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden 28.WelcheErgebnisseliegenderBundesregierungbeidenVerfahrensuntersuchungenindenfolgendenBereichenvor,undwelchekonkretenMaßnahmenzurBürokratiekostensenkungkonntendiesbezüglichdurchgeführt werden a)betriebsgründung:ablaufvondergeschäftsideebiszumerstenumsatz, z. B. anhand eines oder mehrerer ausgewählter Gewerbe, b)beschäftigungvonarbeitnehmern:standardisierungundbedarfsgerechte Ausstellung von Entgeltbescheinigungen, c)grenzüberschreitenderwarenverkehr (auchindereuropäischen Union): Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Behörden, d)besteuerung:vondersteueranmeldungbiszurbegleichungdersteuerschuld, e)buchführung:zeitgemäßeausgestaltungderverfahrensabläufeder elektronischen Buchführung? AlsweiteresZieldesArbeitsprogrammsbessereRechtsetzungstrebtdieBundesregierungzusammenmitdenWirtschaftsverbändenundunterMitwirkung vonländernundkommunenan,verfahrenzurerfüllunggesetzlichervorgabeninausgewähltenbereichenzuvereinfachen.dieergebnissedergemeinsamenuntersuchungenmitdenwirtschaftsverbändenwerdenebenfallsimberichtderbundesregierung2012nach 7NKRG (Bundestagsdrucksache17/ Abschnitt C.2) detailliert dargestellt. Bereich Erfüllungsaufwand 29.WielautenaufgrundderErgebnissederProjektstudiendieReduktionszielefürdengesamtengemessenenErfüllungsaufwand,bzw.wanngedenktdieBundesregierung,solcheReduktionszielefürdenErfüllungsaufwand festzulegen? DievonderBundesregierungam27.Januar2010beschlossenenProjektezur ErmittlungundReduzierungdesErfüllungsaufwandsinausgewähltenLebensund Rechtsbereichen haben zu sehr unterschiedlichen Erkenntnissen geführt: Sohatz.B.dasProjekt BetrieblicheBeauftragte ergeben,dassnacheinschätzungderbefragtenwirtschaftsunternehmenvereinfachungsvorschlägeweit überwiegendbeidenschutzstandards,alsoamumfangdervondenbetrieb-
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lichenbeauftragtenzuüberwachendenrechtlichenvorgaben,ansetzen.diese erfordernjedocheineänderungdermateriellenrechtslageundwarennicht Gegenstand der Untersuchung. DieEnde2012abgeschlosseneProjektuntersuchungzumErfüllungsaufwand implanungs-undbaurechtvoninfrastrukturvorhabenhatergeben,dassbei gleicherplanungsqualitätdasvereinfachungspotenzialimverfahrensrechtausgeschöpftist.dasimberichtidentifiziertevereinfachungspotenzialkonzentriertsichdaheraufvereinzelteorganisatorischemöglichkeitenzurbeschleunigung;diesesollennungemeinsammitdenländernaufihreumsetzbarkeithin untersucht werden. DerProjektberichtzuden AntragsverfahrenaufgesetzlicheLeistungenfür Menschen,diepflegebedürftigoderchronischkranksind hatzahlreiche AnsatzpunktefürVereinfachungenaufgezeigt.Diesegiltesnungemeinsammit den Selbstverwaltungsträgern umzusetzen (vgl. auch die Antwort zu Frage 25). ImProjekt HarmonisierungundVerkürzungderAufbewahrungs-undPrüfungsfristennachHandels-,Steuer-,undSozialrecht wurdeeinjährlicheseinsparpotenzialvon2,5mrd.eurodurchverkürzungderaufbewahrungsfristen von10auf7jahrefestgestellt.wichtigeentlastungsmaßnahmensindhieram Widerstand des Bundesrates zunächst gescheitert. ImErgebnisallerbisherabgeschlossenenProjektehatsicheineinheitliches pauschalesabbauzielbeimerfüllungsaufwandüberalleprojektehinwegals nichtsinnvollerwiesen.durchgängigeentlastungenfürallenormadressatengruppensindaufgrundderkomplexitätderjeweilsbetrachtetenregelungsbereicheeherunwahrscheinlich.imübrigenwirddaszieleinerallgemeinenreduzierungdeserfüllungsaufwandsnichtvoneinerdiskussionumdieabsenkung von Standards zu trennen sein. 30.WiesiehtdaskonkreteVerfahrenderBundesregierungaus,nachdembei wesentlichenregelungsvorhabeninangemessenerfristnachinkraft tretendieressortssystematischüberprüfen,obundinwieweitderbei VerabschiedungermittelteAufwandsichimNachhineinalszutreffenderwiesenhat,bzw.wannwirddieBundesregierungdiesesVerfahreneinführen? DasvonderBundesregierungbeschlosseneEvaluierungsverfahrenfindet grundsätzlichaufregelungsvorhabenanwendung,dieseitdem1.märz2013 indieressortabstimmungeingebrachtwerdenundbeideneneinjährlichererfüllungsaufwandvonüber1mio.eurofürmindestenseinedernormadressatengruppenbürgerinnenundbürger,wirtschaftoderverwaltungzuerwarten ist.dasverfahrenwirdimabschnittc.3desberichtsderbundesregierung 2012nach 7NKRG (Bundestagsdrucksache17/13589)ausführlichbeschrieben.SeineEinführungkann sodernationalenormenkontrollratinseiner Stellungnahmezuo.g.Bericht ohneübertreibunghistorisch genanntwerden.
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/ Gibtesein (Mediations-)VerfahrenfürdenFall,dassdervomjeweiligen RessortineinemGesetzentwurfbzw.demReferentenentwurffüreinen GesetzentwurfangegebeneErfüllungsaufwandeklatantvonjenemabweicht,dendiefürdieAusführungzuständigeInstitutionbzw.Behördein ihrer Stellungnahme angibt? 32. Gibt es Pilotprojekte für dieses Verfahren? Wennja,welcheErkenntnisseliegenderBundesregierungbisherdaraus vor? Wennnein,wannplantdieBundesregierung,diesePilotprojektedurchzuführen? Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung besteht für die Einrichtung eines (Mediations-)verfahrenskeinBedarf:DieDarstellungdervoraussichtlichenGesetzesfolgenerfolgtnach 44ff.GeschäftsordnungderBundesregierung (GOBReg) imbenehmenmitdenjeweilsfachlichzuständigenbundesministerienundggf. weitererzubeteiligenderstellen.diedarstellungderannahmen,aufdenen dieberechnungdeserfüllungsaufwandsberuhtunddieberücksichtigungeiner ggf.abweichendenbewertungdurchdennkristaufgabeundpraxisder Ressorts. 33.GibtesinzwischenBeschlüssederBundesregierung,umabHerbst 2012 nebendemvomstatistischenbundesamterstelltenbürokratiekostenindex,bki ergänzendemaßnahmenumzusetzen,umdiebürokratiekostendauerhaftaufniedrigemniveauzuhalten,bzw.abwannistdamit zu rechnen? DieBundesregierungsiehtsichinderPflicht,diebisherigenErfolgebeimAbbauderBürokratiekostenderWirtschaftnachhaltigzusichern.Hierfürhatdas Bundeskabinettam28.März2012beschlossen,VeränderungenderBürokratiekostenderWirtschaftmiteinemBürokratiekostenindex (BKI)darzustellen.Die BundesregierunghatimJahr2012insgesamt69Regelungsvorhabenbeschlossen,diedieBürokratiekostenderWirtschaftbeeinflussen.Dienurgeringfügige VeränderungdesBKIum0,27Prozentpunktedokumentiert,dassdieseBürokratiekosten,wiebeschlossen,imJahr2012aufniedrigemNiveaugehalten werdenkonnten.darinnichtberücksichtigtsindzusätzlicheentlastungseffekte ausmaßnahmen,diebereitsmitdemeckpunktepapiervom14.dezember2011 zurerfüllungdesabbauzielsinitiiert,gesetzgebungstechnischabererstim LaufedesJahres2012umgesetztwurden.DamitistüberpunktuelleAbbaumaßnahmenhinausderlangjährigeTrendzuimmerweiterwachsendenBelastungenderWirtschaftmitBürokratiekostengebrochen.Darüberhinauswirdder BKIauchinZukunftstetseinklaresundeindeutigesBildvonderVeränderung der Bürokratiekosten geben. 34.WannwirddieBundesregierung,wieangekündigt,dieVorbereitungvon RegelungsentwürfenweitermodernisierenunddiebestehendenLeitlinien,ArbeitsgrundlagenundunterstützendenAngeboteweiteraufeinander abstimmen? DieBundesregierungarbeitetfortwährendanderUmsetzungderVerpflichtung, dievorbereitungvonregelungsentwürfenweiterzumodernisierenunddiebestehendenleitlinien,arbeitsgrundlagenundunterstützendenangeboteaufeinanderabzustimmen.dasbundesministeriumdesinnernhatbeiderneuauflage des HandbuchzurVorbereitungvonRechts-undVerwaltungsvorschriften, dasimoktober2012veröffentlichtwurde,daraufgeachtet,allebereitsbeste-
16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode hendenleitlinien,arbeitsgrundlagenundunterstützendenangebotezubenennenundineinensachlichenkontextmitdemverfahrendererarbeitungeines Regelungsentwurfszustellen.SomitstehtdenBeteiligtenamGesetzgebungsverfahreneineArbeitshilfezurVerfügung,dieaufweitereFachlektüreverweist.ZudemfindeteinekontinuierlicheAbstimmungzwischendenfürdie verschiedenenarbeitshilfenzuständigenressortsstatt,umbeiaktualisierungenderarbeitshilfenredundanzenundinhaltlicheüberschneidungenzuvermeiden. 35.HatdieBundesregierunginzwischeneinelektronischesUnterstützungssystemeingeführt,welchesdenRessortsbeiderVorbereitungvonRegelungen zur Verfügung steht? Falls ja, welche Ergebnisse konnten damit erzielt werden? Falls nein, wann ist mit der Umsetzung dieses Systems zu rechnen? InderBundesregierungwirdbereitsseitJahrendasComputerprogrammeNorm eingesetzt,dasdieeinhaltungrechtsförmlicherundredaktionellervorgaben währendderschriftlichenerarbeitungundabstimmungvongesetz-undverordnungsentwürfenunterstütztundbestimmteroutineaufgabenautomatisiert. DamitstehtfürdieAusarbeitungvonRegelungsentwürfeneineSoftwarezur Verfügung,welchesichinderPraxisfürdasgesamteGesetzgebungsverfahren bis zur Verkündung als geeignet und effektiv erwiesen hat. ZurUmsetzungvonNummerII.5desArbeitsprogramms BessereRechtsetzung,dasdieEinführungeineselektronischenUnterstützungssystemsfürdie Gesetzgebungvorsieht,hatdasBundesministeriumderJustizeineressortübergreifendeArbeitsgruppe ElektronischesGesetzgebungsverfahren eingerichtet,inderauchbundestagundbundesratvertretensind.diearbeitsgruppe wirdbisendederlegislaturperiodedemstaatssekretärsausschuss BürokratieabbauundbessereRechtsetzung ihreergebnisseunddarausabgeleitetehandlungsempfehlungenvorlegen,umdievoraussetzungenfüreinenvollständigen elektronischen,medienbruchfreiengesetzgebungsprozesszuschaffenund enormalseinenwesentlichenbausteineinesumfassendenelektronischenunterstützungssystems weiterzuentwickeln. ErgänzendwirdaufdieDarstellunginAbschnittC.4desBerichtsderBundesregierung 2012 nach 7 NKRG (Bundestagsdrucksache 17/13589) verwiesen. 36.HatdieBundesregierunggeprüft,obeinInformationspflichtenwegweiser, mitangabenzuinformationspflichtenundderendatenanforderungen, sinnvoll ist und rechtlich realisiert werden kann? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? 37.HatdieBundesregierungunterBeteiligungdesBundesbeauftragtenfür dendatenschutzunddieinformationsfreiheit (BfDI)biszumFrühjahr 2013untersuchenlassen,inwieweitdasinderFrage36genannteVorhabeninEinklangmitdenbestehendendatenschutzrechtlichenVorgaben realisiertundgegebenenfallsbeiwelcherstelleesangesiedeltwerden kann? Was ist bei dieser Prüfung als Ergebnis zu verzeichnen? Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet. DasStatistischeBundesamtwurdevonderBundesregierungbeauftragt,eine solcheprüfungdurchzuführen.dasamtistfürdenaufbauunddiepflegeder
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/13780 Datenbankenzuständig,diefürBerichterstattungundErfolgskontrolleimSinne desnkrgerforderlichsind,undpflegtbereitseineonline-datenbank ( gibt. ZurzeitwirdeineStudiezurMachbarkeitdesInformationspflichten-Wegweiserserstellt.AusgehendvomIst-ZustandwerdenineinemerstenSchrittRealisierungsansätzebeschrieben.IneinemweiterenSchrittwerdenbereitsvorhandeneIT-InstrumenteaufeinemöglicheVerwendungfüreinenInformationspflichten-Wegweiserüberprüft.Dabeiwerdendiebenötigtenfachlichenund technischenressourcengeschätztundrechtlicherahmenbedingungenberücksichtigt.darüberhinauswerdenmöglicherisikenidentifiziert,strukturiertund nacheinflussaufdasprojektklassifiziert.abschließendwerdenempfehlungen fürdenweiterenablaufgegeben,wobeiauchdieaspektedesdatenschutzeszu überprüfen sind. DieStudiesollimFalleeinerwirtschaftlichenundverhältnismäßigenMachbarkeitalsGrundlagefürdieweitereRealisierungdesInformationspflichten-WegweisersdienenundwirdvoraussichtlichimSommer2013vollständigabgeschlossen sein. ErgänzendwirdaufdieDarstellunginAbschnittC.6desBerichtsderBundesregierung 2012 nach 7 NKRG (Bundestagsdrucksache 17/13589) verwiesen. 38.WelcheErgebnisse (z.b.akzeptanz,nutzungdurchdiebürgerinnenund Bürger)liegenderBundesregierungbezüglichderEinrichtungderzentralen Einstiegsplattform für Open Government bisher vor? WieimJahresberichtderBundesregierungzumBürokratieabbaudargelegtliegt derfokusdesimfebruargestartetenportals GovData DasDatenportalfür Deutschland aufopendata,dasichstrukturiertedatenbereitstellungalsbasis fürdieöffnungvonregierungundverwaltungherauskristallisierthat.das PortalbieteteineneinheitlichenZugriffaufDatenallerVerwaltungsebenenund kannsodengrundsteinbildenfüreinweitergefasstes Open-Government - Portal.IndenerstenzehnTagenhabenca.45000BesucheraufGovDatazugegriffen;imMärzgriffenca.14000,imAprilca.11000BesucheraufdieSeite zu.dadasportalerstseitdreimonateläuft,sindweitergehendeaussagenund Auswertungen noch nicht möglich. ErgänzendwirdaufdieDarstellunginAbschnittC.5desBerichtsderBundesregierung 2012 nach 7 NKRG (Bundestagsdrucksache 17/13589) verwiesen.
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auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14042
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Mehrdesbundesgesundheitsministersgebeesaußerdemzuviel unfairekonkurrenz
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WannhabennachKenntnisderBundesregierungwelcheTreffenmitwelchenBeteiligtenzumVerkaufdesAnteilsvonRWEundE.ONander
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12364 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans- Josef Fell, weiterer
MehrFestlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Ausbaus der U3-Kinderbetreuung und Kosten für das Betreuungsgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9784 17. Wahlperiode 22. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der durch Saatgut-Verunreinigungen mit NK 603 geschädigten Landwirte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3722 17. Wahlperiode 11. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
Mehroffiziellenberufsverbotsverfahren,2200disziplinarverfahren,1250ablehnungenvonbewerbernund265entlassungenausdemöffentlichendienst.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8667 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
MehrRückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6703. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6703 17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrLeiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4626 17. Wahlperiode 02. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrArzneimittelwirkungen,vondenenFrauenhäufigerbetroffensindalsMänner, verhindert werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6634 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1304 17. Wahlperiode 01. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrDie Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements durch steuerrechtliche sowie darüber hinausgehende Regelungen und deren Nutzung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12262 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13112 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Ziel InDeutschlandwandelnsichdieBedingungenfürdieGründungvonFamilien
MehrAusbau der Pflegeinfrastruktur durch Pflegestützpunkte und Pflegeberatung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9313 17. Wahlperiode 16. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10466 17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller WasseristkeineüblicheHandelsware,sonderneinererbtesGut,dasgeschützt,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
MehrKleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4386 17. Wahlperiode 10. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrGesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14567 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
MehrPositionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmen der Bundesregierung zur Aufdeckung der Tätigkeiten von Gladio
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14815 17. Wahlperiode 04. 10. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrGeheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6694 17. Wahlperiode 25. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein
MehrZustand und Sanierungsbedarf der Brücken im Bundesfernstraßennetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrund 17/7927. DieVorbemerkungenderFragestellerundderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7685enthalteneineumfassendeDarstellungderbisherigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrUnterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrDie Haltung der Bundesregierung zu den verkürzten Öffnungszeiten der Nationalbibliothek Leipzig
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13307 17. Wahlperiode 25. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, weiterer
MehrDurchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3331 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter
Mehrderdruckaufdiebeschäftigenbeständiggestiegen.soistu.a.zubeobachten,dasseisenbahnverkehrsunternehmenversuchenfix-undlohnkostenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8093 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrRegelenergie (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10704)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11500 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5310 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr.
MehrWohnungsunternehmen und die Erzeugung erneuerbarer Energien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13005 17. Wahlperiode 08. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrdienichtnurdieexistenzeinesaktivengladio-untergrundesbestätigten,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13615 17. Wahlperiode 22. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
Mehr20/839desSenatsderFreienundHansestadtHamburg)erläutert,dasstürkischePolizeibeamteinZivilmehrfachinHamburgeingesetztwaren,undzwar
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6771 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und
MehrEvaluierung der Spielverordnung im Hinblick auf Suchtgefahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2037 17. Wahlperiode 10. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrTätigkeit der Hauptstelle für Befragungswesen des Bundesnachrichtendienstes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11597 17. Wahlperiode 21. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Memet Kilic, Volker Beck (Köln), weiterer
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieZielgenauigkeitundTransparenzvon SubventionenüberBefreiungenundSteuersatzermäßigungenimUmsatzsteuergesetz?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1252 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
MehrDatenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8479 17. Wahlperiode 25. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehr0.html).DerFallRossmannzeigtzumeinen,dassdasArbeitnehmerüberlassungsgesetzdurchdieAusschreibungvonWerkverträgenumgangenwerden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10226 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrÜber- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6632 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrBericht des Bundesrechnungshofes über die Wirkungslosigkeit von Ein-Euro-Jobs
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9545 16. Wahlperiode 11. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
Mehrermöglichtwerden,soferngewährleisteterscheint,dassdiepersonsichaufgrundihrerbisherigenausbildungundlebensverhältnissewiederindie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11018 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrArbeitsbedingungen in der Pflegebranche und Kontrolle des Pflegemindestlohns
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4133 17. Wahlperiode 07. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer
Mehrzeigen,dassmanaufderrheintalbahnstreckenweisemitzügenim3-minuten-taktrechnenmuss.dadasrheintaldichtbesiedeltistunddiestrecke
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7751 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller InderRegionKaliningradwerdenvonRosatomzweiAtomreaktorenmitzusammenca.2400MegawattLeistung,dieindenJahren2016und2018in
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5667
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5858 16. Wahlperiode 29. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
Mehrdasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1885 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrModernes und zukunftsfähiges Urheberrecht Stand Dritter Korb Urheberrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6678 17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burkhard Lischka, Martin Dörmann, Sebastian Edathy, weiterer Abgeordneter
Mehrimmermehrältereversichertehabendaherunterzumteilzweistelligenprämiensteigerungenzuleiden.währenddiepkvsichoffiziellselbstals
Deutscher Bundestag Drucksache 17/981 17. Wahlperiode 09. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Bärbel Bas, Dr. Edgar Franke, weiterer Abgeordneter und
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehrnochdanngewährtwerden,wenndieerzeugtewärmenachweislichdurchein
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4795 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
Mehrmanaufdenhaushaltsetatdesbmelvselbst,stelltmanfest,dassfürdenbereichverbraucherpolitiklediglich2,5prozentdesgesamtenhaushaltesdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1268 17. Wahlperiode 29. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAusdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5551 17. Wahlperiode 14. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Empfehlungen des Europarats zur Verbesserung der demokratischen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11580 16. Wahlperiode 08. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hakki Keskin, Monika Knoche, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
MehrNovellierung des Planungsrechts bei Verkehrsinfrastrukturprojekten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5580 17. Wahlperiode 18. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrRatsarbeitsgruppe,ohnedassdemDeutschenBundestagdievertretenenPositionenimDetailvorgelegtwurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3016 17. Wahlperiode 24. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrPläne der Europäischen Kommission für eine Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8748 17. Wahlperiode 27. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrPläne der Bundesregierung zur Behebung der Deckungslücke bei privat krankenversicherten Hartz-IV-Beziehenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2284 17. Wahlperiode 24. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrVerkehrsprojekt B 50 neu: Kostensteigerung, verkehrlicher Nutzen und Gefährdung des Mittelmoseltals
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7009 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1314
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1482 17. Wahlperiode 23. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
MehrVorbemerkung der Fragesteller LeiharbeitundaufstockendeHartz-IV-Leistungenstehenmomentanverstärkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/985 17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAtomstromimporte durch die Ostsee (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11502)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13979 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrBeamtinnen und Beamte des Bundes mit Migrationshintergrund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4703 16. Wahlperiode 16. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13617 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs A. Problem und Ziel MitdemGesetzüberelektronischeHandelsregisterundGenossenschaftsregister
MehrOrganschaftundProblemederzweifachenBesteuerungvonUnternehmenserträgenaufderEbenederUnternehmenundAnteilseignereinerseitsundder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2696 17. Wahlperiode 03. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
MehrDiskussion über Änderungen an der Hofabgabeklausel und über externe Beratungsleistungen für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5691 17. Wahlperiode 02. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
MehrAusbau der Mini-Kraft-Wärme-Kopplung aktiv fördern statt behindern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10581 17. Wahlperiode 30. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrPrivatisierung von Unternehmen des Bundes die TLG IMMOBILIEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7594 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Priska Hinz (Herborn), Dr. Tobias Lindner, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/5546
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5817 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrBewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6709 17. Wahlperiode 29. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrGeplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
Mehrdenbauvonatomkraftwerkennichtgeeignetsei (vgl.deister-undweserzeitungvom6.februar1981;neuepressehannovervom6.februar1981;taz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13234
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13597 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
MehrGrenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrDGB).DaherstelltsichdieFrage,wiedieEinhaltungbestehenderJugendarbeitsschutzregelnbesserüberprüftwerdenkann,undwelche
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3392 17. Wahlperiode 26. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Müller-Gemmeke, Priska Hinz (Herborn), weiterer
MehrErstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12321 17. Wahlperiode 12. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrVerkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6673 17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Kirsten Lühmann, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
Mehrbauen.dasnurwenigekilometerentferntgelegenelandstuhlregionalmedicalcenter,dasmitetwa3000mitarbeiterngrößtemilitärlazarettaußerhalb
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7920 17. Wahlperiode 28. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer
MehrFinanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3327 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Umsetzung der Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz und weitere Planungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/921 17. Wahlperiode 01. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer
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